Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Krankenversicherung.
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- Ewald Peters
- vor 5 Jahren
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1 gesundheit erhalten Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Krankenversicherung. Die Geburt eines Kindes ist für die ganze Familie ein freudiges und aufregendes Ereignis. Auch im finanziellen Bereich ändert sich jetzt eine ganze Menge: Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Krankenversicherung. Krankenversicherung Ihres Kindes Gut zu wissen: Wenn ein Elternteil bei der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. abgesichert ist, kann das Neugeborene den gleichen Versicherungsschutz erhalten und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne besondere Formalitäten. Wir haben dafür eine spezielle Anmeldeerklärung entwickelt, mit der Sie Ihren Nachwuchs einfach anmelden können. Bitte sprechen Sie rechtzeitig Ihren persönlichen Berater in Versicherungsfragen an, denn für dieses besonders leichte Verfahren sind bestimmte Fristen einzuhalten. Und wenn ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, stellt sich die Frage, ob das Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden soll. Auch hierzu kann Ihnen Ihr Berater wichtige Tipps geben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin oder im Internet unter Antragsvordrucke und nähere Auskünfte zu Elternzeit und Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle. Welche Behörde Elterngeldstelle ist, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie wohnen (z. B. in NRW die Versorgungsämter, in Hamburg die Bezirksämter usw.). Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter Nov17
2 Arbeitnehmerinnen Mutterschutz Elternzeit Elterngeld Arbeitnehmerinnen dürfen nach dem Mutterschutzgesetz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung grundsätzlich nicht arbeiten (Mutterschutzfristen = gesetzliches Beschäftigungsverbot). Während dieser Zeit erhalten sie im Großen und Ganzen das vorherige Nettoeinkommen weiter. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von der Krankenkasse pro Tag bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld Privat Krankenversicherte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt (Anschrift: Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, Bonn; unter: können PKV Versicherte den Antrag auch online stellen) Beide erhalten die Differenz zwischen täglich 13 Euro und dem Nettoeinkommen von ihrem Arbeitgeber als steuerund sozialversicherungsfreien Zuschuss. Für die weitere Betreuung ihres Kindes können Arbeitnehmer im Anschluss an den Mutterschutz die sogenannte Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch nehmen. Während dieser Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Die Elternzeit beträgt gerechnet ab der Entbindung höchstens 36 Monate; sie kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres möglich. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich grundsätzlich zulässig; hierauf besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Das Elterngeld soll den Einkommensverlust von Müttern und Vätern ausgleichen, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen und sich um ihr Kind kümmern möchten. Es steht aber nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch Hausfrauen, Hausmännern, Auszubildenden und Selbstständigen zu. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die: 3 ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen 3 nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind 3 mit ihren Kindern in einem Haushalt leben 3 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
3 Höhe Dauer Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens. Der Prozentsatz sinkt von 67 Prozent auf 65 Prozent ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von Euro. Hierbei wird der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro verringert, um die das Einkommen den Betrag von Euro überschreitet, maximal auf bis zu 65 Prozent. Dies wird bereits bei einem Einkommen von Euro im Monat erreicht. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, bei Geringverdienern unter Euro netto pro Monat erhöht sich das Elterngeld auf bis zu 100 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens. Bei einem zu versteuernden Einkommen über Euro bei einem Elternteil ist der Bezug von Elterngeld ausgeschlossen. Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro. Voraussetzung ist, dass noch mindestens ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr Geschwistern genügt es, wenn mindestens zwei Geschwister das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Übrigens: Die 210 Euro, die PKV-versicherte Mütter einmalig erhalten, werden nicht angerechnet. Das Elterngeld wird einem Elternteil für höchstens 12 Monate nach Geburt des Kindes gewährt. In bestimmten Fällen kann Elterngeld auch für 14 Monate gewährt werden, beispielsweise für Alleinerziehende. Es lässt sich auf die doppelte Zeit strecken, dann wird die monatliche Leistung um 50 Prozent reduziert. Bezugsdauer des Elterngeldes als Basiselterngeld Das Basiselterngeld wird an Väter oder Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Bezugsdauer des Elterngeldes als Elterngeld Plus Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich Elterngeld Plus. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. Elterngeld Plus ist vereinfacht gesagt die Verdoppelung der Bezugsdauer, während gleichzeitig die Höhe des Elterngeldes halbiert wird. Beispiel: Eltern können zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen; sie können aber auch beide Möglichkeiten miteinander kombinieren. Partnerschaftsmonate Diese stellen vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate dar. Sie können nur von beiden Elternteilen bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit von 25 bis 30 Wochenstunden innerhalb dieser vier Monate beantragt und müssen am Stück genommen werden. Damit kann die Bezugsdauer auf maximal 28 Monate verlängert werden. Wichtig: Als Bezugsgröße für die Bemessung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen herangezogen. Für Arbeitnehmer und Beamte bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit: das Bruttoeinkommen, vermindert um die darauf entfallende Lohnsteuer, die individuellen Sozialabgaben und 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrages Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Übt die Mutter während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit unter 30 Stunden/ Woche aus, reduziert sich das Elterngeld. Dabei wird das Elterngeld dann aus dem Differenzeinkommen berechnet. Durchschnittseinkommen vor der Geburt: Durchschnittseinkommen während Teilzeit: Differenzeinkommen: / = Elterngeld: x 67 % = 670
4 Privat versicherte Mütter in Mutterschutz und Elternzeit Für jüngere, höherverdienende Arbeitnehmerinnen stellt sich vor dem Wechsel zur PKV die Frage, wie die Regelungen während der Elternzeit sind. In der PKV ist die Regelung klar: An der Krankenversicherung ändert sich grundsätzlich nichts. Und auch die GKV ist längst nicht mehr so günstig, wie sie mal war, denn freiwillig Versicherte müssen eigene Beiträge zahlen. Die einzige Ausnahme hiervon: Familienversicherung über den Ehepartner. Die Frage, ob sich der Wechsel lohnt, ist in der Praxis von vielen Faktoren abhängig. Ein häufiger Fall ist allerdings besonders erwähnenswert: Wird nach relativ kurzer Zeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, tritt wieder Versicherungspflicht ein, egal ob vorher eine PKV oder GKV bestand. Bisher PKV-Versicherte können sich für die Dauer der Elternzeit von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn die Teilzeitbeschäftigung wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden beträgt. Das nachfolgende Beispiel soll zeigen, mit welchen Geldleistungen die Schwangere/Mutter zu rechnen hat und wie die Zahlung der KV-Beiträge geregelt ist. Eins ist besonders wichtig: Je früher sich die Frau für die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung entscheidet, desto größer sind die Vorteile. Einkommensvergleich unter Berücksichtigung des Elterngeldes Eine 34-jährige Arbeitnehmerin mit einem bisherigen monatlichen Nettoeinkommen von Euro hat in dem Zeitraum von 9 Monaten vor bis 12 Monaten nach einer Entbindung mit folgenden Einkommen zu rechnen: Zeitraum 9 Monate bis 6 Wochen vor der Entbindung (= 7,5 Monate) normale Beschäftigung GKV-Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied Normales Gehalt netto (2.500 x 7,5 = ) SIGNAL IDUNA Krankenversicherung (KV-Voll inkl. Krankentagegeld und PVN 500 /Monat) Normales Gehalt netto (2.500 x 7,5 = ) 6 Wochen vor bis zur Entbindung (= 1,5 Monate) Mutterschutzfrist GKV-Mutterschaftsgeld für 6 Wochen 546 (42 Tage x 13 ) Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum Nettoeinkommen ( = ) Einmaliges Mutterschaftsgeld 210 (vom Bundesversicherungsamt) Der Arbeitgeber übernimmt das Nettoeinkommen abzgl. 546 ( = ) SIGNAL IDUNA Krankentagegeld 0 (während der Karenzzeit kein Anspruch) Von der Entbindung bis 8 Wochen danach (= 2 Monate) Mutterschutzfrist Ab der 8. Woche nach der Entbindung bis zum Ende des 12. Monats (= 10 Monate) Bezugsdauer Elterngeld GKV-Mutterschaftsgeld für 8 Wochen 728 (56 Tage x 13 ) Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum Nettoeinkommen ( = ) (kein Anspruch auf Elterngeld, weil Mutterschaftsgeld plus Mutterschutz-Arbeitgeberzuschuss höher sind) Anspruch auf Elterngeld (10 x = ) Höhe Elterngeld: x 65 % = Der Arbeitgeber übernimmt das Nettoeinkommen abzgl. 728 ( = ) (kein Anspruch auf Elterngeld, weil Mutterschutz-Arbeitgeberzuschuss höher ist) SIGNAL IDUNA Krankentagegeld 728 ( ) (Anspruch auf Krankentagegeld gemäß 192 Abs. 5 VVG) Anspruch auf Elterngeld (10 x = ) Höhe Elterngeld: x 65 % = Gesamtes Einkommen für 21 Monate
5 Ab der Entbindung können sowohl GKVversicherte als auch SIGNAL IDUNA-versicherte Arbeitnehmerinnen 36 Monate Elternzeit und 12 Monate (in Ausnahmen 14 Monate) Elterngeld beanspruchen. Beide Eltern können die Elternzeit vom Tag der Geburt bis zum 3. Geburtstag auch gemeinsam nutzen. Auf das Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse von 13 Euro täglich plus der Auffüllungsbetrag des Arbeitgebers während der Mutterschutzfristen bis zum Nettoentgelt angerechnet (nicht jedoch die Einmalzahlung von 210 Euro für PKV-versicherte Mütter). Geht die Mutter während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nach (bis zu 30 Stunden), wird das Elterngeld vom Differenzeinkommen berechnet, also Nettoeinkommen vor der Geburt abzüglich des Nettoeinkommens der Teilzeitbeschäftigung. Beitragsvergleich Diese Krankenversicherungsbeiträge zahlt eine 34-jährige Arbeitnehmerin in dem Zeitraum von 9 Monaten vor bis 12 Monate nach einer Entbindung: Zeitraum 9 Monate bis 6 Wochen vor der Entbindung (= 7,5 Monate) normale Beschäftigung GKV-Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied Arbeitnehmeranteil 3.252,00 Angenommener Beitrag x (14,6 % + 1,1 %*) = 694,73 Pflegeversicherung (2,55%) + 112,84 Gesamt = 807,57 Arbeitnehmeranteil = 433,60 (433,60 x 7,5 = ) SIGNAL IDUNA Krankenversicherung (KV-Voll inkl. Krankentagegeld und PVN 500 /Monat) Arbeitnehmeranteil 1.875,00 KV-Beitrag = 500 Arbeitnehmeranteil = 250 (250 x 7,5 = 1.875,00 ) 6 Wochen vor bis zur Entbindung (= 1,5 Monate) Beitrag 0,00 Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss 750,00 (500 x 1,5) Mutterschutzfrist Von der Entbindung bis 8 Wochen danach (= 2 Monate) Beitrag 0,00 Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss 1.000,00 (500 x 2) Mutterschutzfrist Ab der 8. Woche nach der Entbindung bis zum Ende des 12. Monats (= 10 Monate) Elterngeldbezugsdauer Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss 3.905,07 Krankenversicherung = 334,09 (4.425 / 2 x (14,0 % + 1,1%*) x 10 = 3.340,88 ) Pflegeversicherung = 56,42 (4.425 / 2 x 2,55 % x 10 = 564,19 ) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom (AZ: B 12 KR 45/96 R) höchstrichterlich bestätigt, dass freiwillig Versicherte nach Ende der Mutterschutzfristen während des Erziehungsurlaubs Beiträge zu entrichten haben. Die Beitragsbemessung erfolgt nach denselben Kriterien wie bei allen anderen freiwillig Versicherten auch, beispielsweise nach dem halben Einkommen des Ehepartners, wenn dieser PKV-versichert ist. Im Beispiel haben wir ein Ehegatten-Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze unterstellt. Ist der Ehemann GKV-versichert, besteht Anspruch auf Familienversicherung. Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss 5.000, x 10 KV-Zusatzversicherung Monatsbeitrag (60 x 21) 1.260,00 0,00 Gesamte Beiträge für 21 Monate 8.417, ,00 *) Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ( 242 SGB V) wurde in diesem Beispiel mit 1,1 % unterstellt; er kann je nach Kasse auch höher oder geringer sein. PKV nach der Elternzeit: Nimmt die PKV-versicherte Mutter nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auf, hat sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen. Sie könnte dann weiterhin PKV-versichert bleiben.
6 Ergebnis So viel Einkommen steht einer 34-jährigen Arbeitnehmerin während der gesamten 21 Monate (9 Monate vor bis 12 Monate nach der Entbindung) nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge tatsächlich zur Verfügung: GKV PKV Einkommen , ,00./. Beiträge 8.417, ,00 = Gesamteinkommen , ,00 Zusammenfassend gesagt ist eine Mutterschaft kein Grund, in der GKV zu bleiben. Außerdem ist das gute Gefühl, Privatpatient zu sein, mit Geld kaum zu bezahlen. Durch die vorher beschriebene Neuregelung zur Elternzeit (mit einer zulässigen, versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich) hat das Thema Beitragspflicht in der GKV erheblich an Bedeutung verloren. Und je eher der Wechsel zu SIGNAL IDUNA erfolgt, desto länger profitiert die Versicherte von den Beitragsersparnissen, sodass es in der Gesamt betrachtung noch besser für SIGNAL IDUNA aussieht. Wichtig: Falls der Ehepartner der PKVversicherten Arbeitnehmerin GKV-versichert ist, ist für den Ehepartner in der anschließenden Elternzeit keine Familienversicherung möglich. Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung kann dann normal weitergeführt werden. Wird allerdings eine zulässige Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, besteht wieder Versicherungspflicht und die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung kann als Anwartschaft geführt werden. Ein PKV-versicherter Arbeitnehmer kann auch für die privat versicherte Ehefrau in der Elternzeit den Arbeitgeberzuschuss erhalten (Rundschreiben des Bundesinnenministeriums).
7 Selbstständige Mutterschutz Krankenversicherung Für Selbstständige gelten keine Mutterschutzfristen und es gibt kein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Gesetzlich Krankenversicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und privat Krankenversicherte erhalten kein Mutterschaftsgeld. Das gilt auch für gesetzlich Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankengeld, wenn ihre Einnahmen unverändert weiterlaufen. Sind keine Einnahmen mehr vorhanden, wird Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Entbindung in Höhe des vorherigen Krankengeldanspruches gezahlt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Höhe des Krankengeldes am tatsächlichen Gewinn orientiert. Dieser kann insbesondere bei Existenzgründerinnen unter der viel höheren Mindestbemessungsgrundlage liegen. Elternzeit Selbstständige haben keinen Anspruch auf die Elternzeit. Elterngeld Der Anspruch auf Elterngeld besteht nach den gleichen Regelungen wie der für Arbeitnehmer. Als Bezugsgröße für die Bemessung des Elterngeldes ist bei Selbstständigen: Privat Krankenversicherte: Unterbrechen oder reduzieren Sie Ihre selbstständige Tätigkeit, bleiben Sie unverändert privat abgesichert. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner privat krankenversichert, ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehepartner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist nicht möglich. Nehmen Sie während dieser Zeit eine mehr als geringfügige zulässige Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer von bis zu 30 Stunden wöchentlich auf, werden Sie versicherungspflichtig. Unterbrechen oder reduzieren Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Unterbrechen oder reduzieren Sie Ihre selbstständige Tätigkeit, bleiben Sie unverändert freiwillig gesetzlich abgesichert. Sie müssen im Regelfall vom sogenannten Mindesteinkommen bzw. von Ihrem höheren, tatsächlichen Einkommen Beiträge zahlen. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner privat krankenversichert, müssen Sie im Regelfall von dessen halbem Einkommen bzw. von Ihrem höheren, tatsächlichen Einkommen Beiträge zahlen. Es ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehepartner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nehmen Sie während dieser Zeit eine mehr als geringfügige zulässige Teilzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer von bis zu 30 Stunden wöchentlich auf, werden Sie versicherungspflichtig. Unterbrechen oder reduzieren Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. der Gewinn (grundsätzlich Betriebseinnahmen abzüglich der Beitragsausgaben) vermindert um die Steuerzahlungen und die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
8 Beamte Mutterschutz Auch für Beamte gelten die Mutterschutzvorschriften und das Beschäftigungsverbot. Allerdings ist hier Rechtsgrundlage die jeweilige Mutterschutzverordnung. Die Beamtin hat für die Dauer der Mutterschutzfristen durchgehend Anspruch auf Bezüge. Elternzeit Anspruch auf Elternzeit besteht entsprechend der jeweils geltenden Elternzeitverordnung. Die Bestimmungen sind hier mit denen für Arbeitnehmer vergleichbar; wegen des fort bestehenden Beamtenstatus löst allerdings eine zulässige Beschäftigung keine Versicherungspflicht aus. Elterngeld Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer. Krankenversicherung Während der Elternzeit besteht durchgehend Anspruch auf Beihilfe, sodass der private Krankenversicherungsschutz unverändert bleiben kann. Je nach Dienstherr haben Beamte für diesen Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen. Heilfürsorgeberechtigte behalten während der Elternzeit grundsätzlich ihren Heilfürsorgeanspruch. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu bei Ihrem Dienstherrn. Zahlungen während der Mutterschutzfristen für unterschiedliche Personengruppen GKV versichert PKV versichert Arbeitnehmerin Selbstständige Familienversicherte Arbeitnehmerin Selbstständige Beamtin Mit Anspruch auf Krankengeld: Krankenkasse zahlt bis zu 13 pro Arbeitstag Arbeitgeber stockt das Entgelt auf, bis zu einer Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist Mit Anspruch auf Krankengeld: Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes Ohne Anspruch auf Krankengeld: keine Leistung Ohne geringfügige Beschäftigung: keine Leistungen Mit geringfügiger Beschäftigung: 210 vom Bundesversicherungsamt ggf. Aufstockung vom Arbeitgeber: Nettogehalt minus 13 pro Arbeitstag Arbeitgeber stockt das Entgelt auf, bis zu einer Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist minus 13 pro Arbeitstag Beantragung von einmalig 210 beim Bundesversicherungsamt PKV zahlt Mutterschafts geld maximal in Höhe des versicherten Krankentagegeldes * (Anrechung von Entgeltersatzleistungen wie z. B. Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) Krankentagegeld versichert *: PKV zahlt Mutterschafts geld in Höhe des versicherten Krankentagegeldes (Anrechung von Entgeltersatzleistungen wie z. B. Elterngeld) Krankentagegeld nicht versichert: keine Leistung Beamtin erhält für Dauer der Mutterschutzfristen ihre Bezüge weiter Beamtin erhält zusätzlich noch Zuschüsse zu den KV/PPV-Beiträgen *) SIGNAL IDUNA: Leistung erfolgt erst nach Ablauf der Karenz- und Wartezeit Gesetzliche Neuregelung Durch eine gesetzliche Neuregelung erhalten Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der gesetzlichen Mutterschutzfristen jetzt eine Leistung. Sie haben dadurch während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Das ist insbesondere für selbst ständige Mütter interessant, die bislang keine Leistung erhalten haben. Auf das gezahlte Krankentagegeld werden Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Mutterschaftsgeld oder Elterngeld angerechnet. Durch die gesetzliche Neuregelung werden PKV versicherte selbstständige Mütter ab sofort wie GKV versicherte selbstständige Mütter behandelt. Ein Grund weniger für selbstständige Frauen, in der GKV zu bleiben. Hinweis: Der Anspruch auf Zahlung des Krankentagegeldes während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gilt auch für Arbeitnehmerinnen.
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