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1 Hinweise zum Datenschutz Rheumaliga Baden Württemberg Einführung in den Datenschutz Seite 1

2 Volkszählungsurteil 1983 "Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen." Einführung in den Datenschutz Seite 2

3 Aktuelle Umfrageergebnisse Mehr als 70% der Befragten lehnen die ungefragteverwendung der eigenen Daten für Werbezwecke ab. Knapp 70 % der Befragten missbilligen Aufzeichnungen der privaten Kommunikation Knapp 70 % der Befragten sorgen sich um den Schutz ihrer persönlichen Daten und ihrer Privatsphäre im Internet. Knapp 70% der Befragten haben bei Datenmissbrauch Angst vor finanziellem Schaden 52 % haben Angst vor Einblicken bzw. Eingriffen in die Privatsphäre und dem Missbrauch der eigenen Identität durch Dritte 7 % der Befragten waren schon von Datenmissbrauch betroffen. Einführung in den Datenschutz Seite 3

4 Was sind persönliche Daten? Alle Informationen die einen direkten oder indirekten Schluss auf eine konkrete Person ermöglichen Bsp. Direkte Zuordnung Name und Adresse Bsp. Indirekte Zuordnung IP Adresse des PC Bsp. Direkte Zuordnung Foto über Suchfunktion Bsp. Indirekte Zuordnung Telefonnummer Einführung in den Datenschutz Seite 4

5 Was heißt selbst über seine persönlichen Daten bestimmen können BDSG 4 Grundsatz: Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten es sei denn a) Es liegt eine schriftliche Einwilligung vor b) Es gibt eine gesetzliche Grundlage c) Das Datenschutzgesetz erlaubt eine Erhebung Einführung in den Datenschutz Seite 5

6 Was heißt selbst über seine persönlichen Daten bestimmen können und Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben Er / Sie muss Kenntnis darüber haben a) Wer die personenbezogenen Daten erhebt b) Zu welchem Zweck die Daten erhoben werden c) Wer sonst noch diese Daten erhält, sofern Er/ Sie nicht mit der Weitergabe rechnen muss Einführung in den Datenschutz Seite 6

7 Wer könnte Interesse an den personenbezogenen Daten der Mitglieder der Rheumaliga haben? Versicherungen um Zusatzversicherungen abzuschließen Pharmaindustrie Banken Händler Adresshändler um Medikamente zu verkaufen um Werbung zu versenden um Medizinprodukte zu verkaufen um Adressen zu verkaufen Haben Sie sich auch schon gewundert, woher die viele Werbung mit Ihrer Adressangabe kommt? Einführung in den Datenschutz Seite 7

8 Das BDSG schützt die personenbezogenen Daten von Menschen. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Ausnahme: 1. Erlaubnis durch Rechtsvorschrift. 2. Einwilligung des Betroffenen. BDSG 4 Zweckbindung Jede Datenverarbeitung muss ein bestimmter Zweck zugrunde liegen. Ausnahme: Einwilligung des Betroffenen. BDSG 31 und 39 Prinzip der Erforderlichkeit d.h., das kein anderes Mittel zur Verfügung stehen darf, das zur Erreichung des Zwecks genauso gut geeignet wäre. BDSG 32 Prinzip der Datensparsamkeit Daten sind zu löschen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Aufbewahrungsfristen sind zu beachten. BDSG 3a Einführung in den Datenschutz Seite 8

9 Wer hat alles von Zugang zu Mitgliederdaten wdv Verlag Mitgliederzeitung Adressdaten, Foto AG Verantwortliche Adress- Kommunikationsdaten Bankverbindung+Zahlungsdaten Gesundheits- / Krankheitsdaten Verhaltensdaten Sozialfachkraft Therapeuten Mitglieder Mitarbeiter der Rheumaliga, Adress + Kommunikationsdaten Bankverbindung + Zahlungsdaten Gesundheits- / Krankheitsdaten Bank / Steuerberater Zahlungs- Bankverbindung Adress + Kommunikation Interne Prüfer und Rezeptabrechnungsstelle Adress- Kommunikationsdaten Bankverbindung+Zahlungsdaten Gesundheits- / Krankheitsdaten Bildungshäuser Einführung in den Datenschutz Seite 9

10 Wenn diese Daten vor unbefugter Verwendung geschützt werden sollen gilt es einige Grundregeln zu beachten Mitgliederdaten dürfen nicht für Dritte zugänglich sein Mitgliederdaten müssen verschlossen sein Kein PC Zugriff ohne Passwort Mitgliederdaten dürfen nicht mitgelesen werden können Kein unverschlüsselter s mit sensiblen Mitgliederdaten Kein PC Betrieb ohne funktionierende Firewall Mitgliederdaten dürfen nicht verloren gehen Keine Verarbeitung ohne aktivem Virenschutzprogramm Keine unverschlüsselten Mitgliederdaten auf USB Stick laufende Sicherung der Daten Mitgliederdaten dürfen nicht ohne weiteres weitergegeben werden Keine Weitergabe ohne Einwilligungserklärung Keine Weitergabe an Dritte ohne Datensicherheitsprüfung Einführung in den Datenschutz Seite 10

11 Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe zu prüfen, a) ob die personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder vor fremden Zugriffen sicher sind und Der Datenschutzebauftragte b) ob das Bundesdatenschutzgesetz angewandt wird Einführung in den Datenschutz Seite 11

12 Meine Feststellungen a) in der Landesgeschäftsstelle, b) bei Arbeitsgemeinschaftsverantwortliche (Stichprobe) c) bei Sozialfachkräften (Stichprobe) Nicht alle Rechner verfügten über einen aktiven Virenschutz Nicht alle Rechner verfügten über eine gesicherte Firewall Mitgliederdaten wurden teilweise über den privaten Account weitergegeben Mitgliederdaten wurden teilweise ohne Einwilligung weitergegeben Schriftliche Einwilligungserklärungen lagen nicht oder nicht datenschutzkonform vor Einführung in den Datenschutz Seite 12

13 Sie erinnern sich!! Mitgliederdaten dürfen nicht für Dritte zugänglich sein Zugriff bei fehlender Firewall, fehlendem Passwortschutz Mitgliederdaten dürfen nicht mitgelesen werden können Unverschlüsselte über privaten Mail Account Mitgliederdaten dürfen nicht verloren gehen Datenverlust durch nicht vorhanden Virenschutz Mitgliederdaten dürfen nicht ohne weiteres weitergegeben werden Fehlende Einwilligungserklärungen Einführung in den Datenschutz Seite 13

14 Schutz der Daten Daher meine Empfehlung zum Schutz der Mitgliederdaten Geben Sie niemals Ihr Passwort weiter! Schließen Sie Räume, die länger unbesetzt sind, ab! Sperren Sie Ihren Arbeitsplatzrechner durch "Strg-Alt-Entf"! Verwenden Sie sichere Passwörter! Verwahren Sie Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher! Shreddern Sie nicht mehr benötigte Dokumente! Verwehren Sie Unbefugten Einsicht in vertrauliche Unterlagen! Einführung in den Datenschutz Seite 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Einführung in den Datenschutz Seite 15

Schutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts

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