Stand: Operatives Programm 2014
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- Christoph Winter
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1 Stand: Operatives Programm 2014
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. zentrale und lokale Zielwerte 3. Ressourcen Aufteilung des EGT-Budgets 4. Übersicht der Förderinstrumente 5. Eintrittsplanung 6. Kommunale Eingliederungsleistungen 1. Einleitung Dieses operative Programm des Jobcenters EU aktiv baut auf dem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm für den Kreis Euskirchen auf und beschreibt die konkreten Ziele und Umsetzungen. Es wurde der Trägerversammlung in ihrer Sitzung am als Entwurf vorgelegt. Nach Abschluss der Zielplanung und Bekanntgabe der Eingliederungsmittelverordnung wird die endgültige Fassung nochmals mit der Trägerversammlung abgestimmt.
3 2. zentrale und lokale Zielwerte Die Geschäftsführung hat mit den Führungskräften die für 2014 zu erwartenden positiven und negativen Einflussfaktoren auf Integrationen und Langzeitbezug erarbeitet und gemeinsam bewertet. Als Ergebnis werden für die zentralen Kenngrößen K2 Integrationsquote und K3 Reduzierung des Langzeitbezuges folgende Werte vorgeschlagen: K2: Die Integrationsquote wird in ,1% erreichen. Dies entspricht Integrationen bei elb (- 0,5%). Die IQ verringert sich somit von 25,7% (Prognose Jahresendwert 2013) um 2,3%. K3: Der Langzeitbezug wird 2014 sich weiter um 0,5% reduzieren (von auf 4.792) Die Geschäftsführung trägt die Einschätzung der Führungskräfte mit, dass diese Zielsetzung sehr ambitioniert ist, v. a. weil der Anteil der Kunden in marktnahen Profillagen deutlich geringer ist als im Landesdurchschnitt (EU: 12,2 %,NRW:16,8 %) und auch der Anteil der Kunden, die für Integrationen i. d. R. gar nicht in Frage kommen (Kunden nach 10 und mit Profillage I) deutlich höher ist, als im Landesdurchschnitt (EU:34,2 %, NRW:29,6 %). Darüber hinaus ist die rein altersbedingte Veränderung der Langzeitbezieher mit +0,7% höher als im Bundesdurchschnitt (+0,2%) und auch die geplante Erhöhung der Umschulungszahlen wirkt sich negativ auf den Langzeitbezug aus. Die Zielerreichung K3 setzt daher auch wirksame Verbesserung im Niedriglohnbereich voraus. Als lokale Ziele bietet das Jobcenter an: 1. Spätstarter: 2014 sollen mehr als 30 Kunden/innen > 25 Jahre in eine reguläre Ausbildung oder Umschulung eintreten. Dabei zählen neben den regulären, mindestens zweijährigen Ausbildungsberufen auch die Eintritte Altenpflegehelfer/in mit. 2. Alleinerziehende: Die Integrationsquote der Alleinerziehenden (K2E4) liegt im Jahresdurchschnitt 0,7 Prozentpunkte über den Bundesdurchschnitt. 3. Ergänzer: Durch den Einsatz der spezialisierten Fallmanager werden > 120 Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit (Profillage I) aus der Hilfebedürftigkeit geführt. 4. Perspektive 50plus: Im Rahmen des Bundesprogramms werden > 125 über 50jährige Kunden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einmünden.
4 3. Ressourcen Aufteilung des EGT-Budgets Die Schätzwerte 2014 betragen für die Leistungen zur Eingliederung ,- und für die Verwaltungskosten ,-. Lt. Planung des VK-Budgets ist zur Deckung der Verwaltungskosten eine Umschichtung von ,- zu Lasten des Eingliederungsbudgets notwendig. EGT-Budget 2014: ,- Wesentliche Verschiebungen sind eine Erhöhung der Mittel zur Förderung von U25-Kunden mit komplexen Profillagen (s. u.) und zur Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16e, s. u.) Hier die geplante Aufteilung im Vergleich zu 2013: geplantes EGT Budget 2014 Plan 2014 Anteil in % Aufteilung 2013 Differenz SB-Förderung 5.000,00 0, , ,00 FBW ,00 20, , ,00 EGZ ,00 6, , ,00 VB ,00 11, , ,00 Akt. u. berufliche EGL ,00 33, , ,00 Aktivierungshilfen bis ,00 Maßnahmen (z.b. EMgB) ,00 Projekte für Erziehende ,00 Sofortangebot ,00 AVGS ergänzende Module ,00 Juwel ab , 115 Pl ,00 Ausbildung Älterer über AVGS ,00 BaE (alt und neu) ,00 9, , ,00 EQ ,00 1, , ,00 Reha FbW ,00 2, , ,00 Reha EGZ 8.000,00 0, , ,00 Reha Maßnahmen ,00 5, , ,00 VGS ,00 0, , ,00 AGH (40 Pl. + CaBIT)) ,00 2, , ,00 ESG ,00 0, , ,00 SK Selbständige ,00 1, , ,00 FF ,00 0, , ,00 Reisekosten ,00 0, ,00 0,00 16e 20 Pl ,00 3, , ,00 Summe ,00 100, , ,00
5 4. Übersicht der Förderinstrumente Maßnahme/Fördermittel Träger / Akteur Plätze / Volumen Bildungsgutscheine ( 81 ff SGB III) Ausbildung Älterer (AVGS) Vorbereitung auf Teilzeitausbildung (Landesprogramm TEP) Aktivierungshilfen ( 45, Zuweisung) Zertifizierte Träger nach 176ff SBG III Zertifizierte Träger Ziel und Zielgruppe 156 Mit dieser Förderung werden passgenaue Qualifizierungen bei Dritten umgesetzt, um so auch dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Besonderer Fokus liegt dabei auf abschlussorientierten Qualifizierungen und solchen, die auf eine Beschäftigung in Engpassbranchen vorbereiten. Die Aufteilung auf die Berufsfelder ist in der Übersicht unter 4.1 dargestellt. 30 Diese Maßnahme dient der gezielten Umsetzung der Bundesinitiative Spätstarter AusBildung wird was! und richtet sich an Jährige, die über einen Schulabschluss, aber keinen Berufsabschluss verfügen. Sie wurden in einem Auswahlverfahren identifiziert und werden ca. ein halbes Jahr auf den Eintritt in die duale Ausbildung zum Ausbildungsbeginn 2014 vorbereitet. Eine Nachbetreuung zur Stabilisierung ist integriert. Caritas Eifel 10 Im Rahmen des Landesprogramms sollen bis zu 10 Erziehende auf eine (Teilzeit-)Ausbildung vorbereitet und während der Ausbildung begleitet werden. in der Ausschreibung bis SGB III Ein gemeinsames Projekt von JC und BA für Kunden U25 mit komplexen Profillagen, das möglichst umfassend die Angebote örtlicher Hilfeanbieter und betroffenen Ämter und Behörden inkl. dem Jobcenter unter einem Dach unterbreiten kann und für alle Kunden individuelle und passgenaue Handlungsalternativen erarbeitet. Alle arbeitslosen JC-Kunden <21 Jahren sollen zugewiesen werden, wenn höherschwellige Angebote (z. B. bvb oder EQ) nicht möglich sind.
6 Profilingprojekt als Sofortangebot ( 15a SGB II über AVGS)) DEKRA, TERTIA mind. 37/Monat Das Sofortangebot für Neu- und Wiederantragsteller und für Bestandskunden soll schnell und passgenau einen möglichen Qualifizierungsbedarf und dessen Umsetzbarkeit klären und der Integrationsfachkraft (IFK) eine konkrete Handlungsempfehlung an die Hand geben. Es beinhaltet ein 2-wöchiges Praktikum bei einem Arbeitgeber Handfest' und 'Perle' (AVGS) BZE, DEKRA 2x24 Die beiden Projekte fördern erziehende Frauen, indem sie die persönlichen Rahmenbedingungen in den Blick nehmen, Lösungen und perspektivische Bewältigungsstrategien suchen und umsetzen (z. B. im Rahmen der Kinderbetreuung). Dabei können sich die TN in einer Vielzahl an Gewerken und beruflichen Tätigkeiten praktisch ausprobieren, um möglichst in eine Ausbildung zu münden oder eine soz.-vers.pfl. Tätigkeit aufzunehmen. EmgB (Eingliederungsmaßnahme für geringfügig Beschäftigte) ( 45, Zuweisung) Förderungen aus dem Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) Ergänzer mit sv. Einkommen Ergänzer mit selbst. Einkommen, Betreuung Gründungswillige TERTIA 43 Plätze Dieses Angebot hat Geringverdiener im Blick und verfolgt das Ziel innerhalb passgenauer Projektzeiten auch mittels Arbeitgeberkontakten den Betroffenen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu ermöglichen, die idealer Weise auch die Hilfebedürftigkeit beenden. Alle IFK Schwerpunkte sind neben der Übernahme von Bewerbungskosten v. a. Förderungen der Mobilität (PKW-Führerschein und Zuschüsse für gebrauchte PKW bei möglicher Integration. 2 spezialisierte Fallmanager 1 spezialisierter Fallmanager 100 BG in laufender Beratung 50 BG in laufender Beratung Dies ist ein aufsuchendes Angebot und richtet sich an Bedarfsgemeinschaften, die nur noch geringe Transferleistungen benötigen. Es verfolgt das Ziel, die Einkommenssituation so zu optimieren, dass zukünftig der Lebensunterhalt ohne Beteiligung der Grundsicherung bestritten werden kann. In aufsuchender Arbeit werden BG mit selbstständigem Einkommen beraten. Ziel ist die Tragfähigkeit des Unternehmens bzw. die Vorbereitung eines Perspektivwechsels, wenn Tragfähigkeit nicht realisierbar ist. In enger Kooperation mit den beteiligten Akteuren (z.b. die Wirtschaftsförderung des Kreises) werden Gründungswillige Schritt für Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
7 Vermittlungszentrum (VZ) 50+ (Perspektive 50plus) FAV, Einrichtung von Arbeitsplätzen mit reduzierten Anforderungen ( 16 e SGB II) DEKRA 25 im VZ Im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50plus ist das Jobcenter EU aktiv Bestandteil des Paktes Aachen-Duisburg. Das VZ bietet Präsenz- und Kursangebote und steuert durch intensive und effiziente Interventionen zur Zielerreichung bei. beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bfm) Aufstocku ng auf 20 Plätze bis Ende 2014 Das Jobcenter Euskirchen - aktiv bietet mit diesem umfassenden Förderinstrument öffentlichen und privaten Arbeitgebern die Gelegenheit zur Einrichtung sogenannter Einfacharbeitsplätze. Die potentiellen Bewerber wurden im Rahmen des bfm auf die Aufnahme einer solchen beruflichen Tätigkeit intensiv vorbereitet. EGZ (Eingliederungszuschuss) Alle IFK 154 Die Regelförderung beträgt 30% x drei Monate. Alleinerziehung wird als besonderes Eingliederungshemmnis gesehen, welches regelmäßig eine Förderung von 50% x drei Monate ermöglicht. Dadurch sollen die Defizite in der Frauenförderquote bei diesem Instrument abgeschwächt werden. MAG (Maßnahme bei Arbeitgebern) Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung ( 16d) Integrationskurse (nach IntV, BAMF) Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF) Alle IFK 300 Wichtiges Instrument, um erste Berufspraxis zu erlangen oder Perspektivwechsel zu unterstützen. Kunden sollen verstärkt in die eigene Akquise von MAG-Stellen eingebunden werden (z. B. Ausgabe von entspr. Flyern) Caritasverband, BZE, DRK, wirkstatt e.v., AWO TERTIA, VHS Euro-Schulen 40 Plätze Die AGH ist als nachrangiges flexibles Instrument geeignet zur Erlangung von ersten Integrationsfortschritten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) mit komplexen Profillagen 2-3 Kurse, TN 1-2 Kurse, je 20 TN Die Sprachberater in der Stabstelle Eingliederung organisieren wie bisher die Sprachförderung (Klärung der Voraussetzungen und Ansprüche, Organisation der Einstufungstests, Zuweisung, Maßnahmebetreuung und prüfung), eine enge Zusammenarbeit mit dem neuen kommunalen Integrationszentrum ist beabsichtigt. s.o., für 2014 ist eine Änderung der Richtlinien angekündigt. Evtl. ergeben sich zusätzliche Fördermöglichkeiten.
8 4.1 Bildungszielplanung Maßnahmen über Bildungsgutscheine (BGS), Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW, 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 77ff SGB III) werden als Einzelfallentscheidungen durchgeführt, hierzu ist ein Kontingent von bis zu 156 BGS vorgesehen, davon min. 18 für abschlussorientierte Qualifizierungen (insb. Pflege) Entsprechend der Markt- und Kundenanalysen ergibt sich folgende Aufteilung: 26 BGS Handel (z.b. Outlet-Center) 10 BGS Metall / Elektro / Technik 16 BGS für kaufmännische und EDV-Qualifizierungen 26 BGS für den Bereich Lager / Logistik / Transport 11 BGS zur Sicherheitsfachkraft 23 BGS für den Bereich Alten- / Kranken- / Gesundheitspflege 32 BGS Ausbildung zur Pflegeassistentin oder Qualifizierung zur Betreuerin für Demenzkranke 12 BGS zur freien Verfügung 5. Eintritts- und Wirkungsplanung Maßnahme Eintritte gesamt Erwartete Eingliederungsquote Erwartete Integrationen nach 6 Monaten FbW % 53 EGZ % 108 Aktivierung u. berufliche Eingliederung (MAbE) % 285 AGH 75 15% 11 FAV 20 25% 5 ESG 10 50% 5 Freie Förderung 25 26% 7 MAG % 126 Summe der Eintritte % 600
9 6. Kommunale Eingliederungsleistungen Bei den Jobcenterkunden liegen die Vermittlungshemmnisse nicht nur in der fehlenden oder nicht nachgefragten Qualifikation, sondern in der Schlüsselgruppe der Rahmenbedingungen. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oder Pflegebedürftige, psychosoziale Problemlagen, Schulden- oder Suchtprobleme verhindern eine Integration in Arbeit oder Ausbildung. Effektive und nachhaltige Vermittlungen können aber nur gelingen, wenn auch die persönliche, soziale und gesundheitliche Situation der Arbeitssuchenden stabil ist. Um bei diesen Handlungsbedarfen jeweils fundierte individuelle Hilfe zu leisten, benötigt das Jobcenter die professionelle Unterstützung durch fachspezifische Netzwerkpartner vor Ort. Diese Vermittlungshemmnisse zu beseitigen ist Aufgabe der Angebote nach 16a SGB II, für deren Umsetzung die Kommune zuständig ist. Die Einschaltung der kommunalen Eingliederungsleistungen erfolgt stets über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II werden von einer Fachkraft des Kreises Euskirchen koordiniert, die als Ansprechpartner der Geschäftsführung zu den einzelnen Fachabteilungen (Jugend und Familie, Soziales, Gesundheit) fungiert. Der Einsatz der kommunalen Leistungen soll dadurch noch effektiver den Integrationsprozess unterstützen. Maßgabe des Jobcenters ist dabei, dass - ausreichende Angebote vorhanden sind - diese Leistungen zeitnah und passgenau erbracht werden - die erbrachte Leistung geeignet ist, das bestehende Vermittlungshemmnis abzubauen bzw. zu beseitigen - Kommunikation und Kooperation zwischen den Erbringern der kommunalen Eingliederungsleistungen und den Fachkräften des Jobcenters effektiv, partnerschaftlich und effizient möglich ist. Es wird angestrebt, mit der Kommune Standards für die Leistungserbringung zu vereinbaren, die z. B. Fristen bis zur Erstberatung oder Rückmeldung ans Jobcenter festlegen. Die Eingliederungsleistungen im Einzelnen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder / häusliche Pflege von Angehörigen Im Kooperationsvertrag mit dem Kreis Euskirchen (Abteilung Jugend und Familie) ist festgelegt, dass bei einer möglichen Arbeitsaufnahme / Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme eine evtl. notwendige Kinderbetreuung angeboten wird. Koordiniert wird dies vom Kinderschutzbund, der auch kostenlose Betreuungsberatungen für unsere Kunden anbietet. Dieses Angebot gilt bereits beim Eintritt in die aktive Bewerbungsphase, damit eine Eingewöhnungsphase für die Kinderbetreuung einkalkuliert ist. Strittige Einzelfälle werden individuell und kurzfristig auf der Ebene der Führungskräfte geklärt. Kostenlose Unterstützung bei Fragen zur häuslichen Pflege von Angehörigen bietet der Kreis Euskirchen allen Kunden im Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) sowie gemeinsam mit der AOK in drei Pflegestützpunkten in Euskirchen und Schleiden. In einer ausführlichen Broschüre ( Wegweiser des Kreises Euskirchen für Seniorinnen, Senioren und Angehörige ) werden
10 Schuldnerberatung Mit den drei Anbietern Caritasverband Euskirchen, Caritasverband Eifel und Diakonie Aachen bestehen Vereinbarungen, dass unsere Kunden kostenlos das Angebot der professionellen Schuldnerberatung nutzen können. Die Beratungskapazität ist nach oben offen. Der in 2011 zur Optimierung eingesetzte Arbeitskreis hat als Ergebnis das kostenlose Angebot der professionellen Schuldnerberatung mit Start Oktober 2012 als inhouse- Beratung im Jobcenter Kall/Mechernich ermöglicht. Psychosoziale Betreuung Die psychosoziale Betreuung gewährleistet die Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen mit diversen Kooperationspartnern unterstützt von der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft für den Kreis Euskirchen (PSAG). Aus dem Psychotherapie- und Beratungsführer wurde ein Wegweiser für seelische Gesundheit entwickelt, der über die vielfältigen Angebote informiert. Neben der kostenlosen Beratung durch die Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen und anderer Anbieter sind hier niederschwellige Hilfeund Betreuungsangebote, aber auch alle entsprechenden Therapeuten und Kliniken aufgeführt. Die Fachkräfte des Gesundheitsamtes pflegen den regelmäßigen thematischen Austausch mit den drei Vermittlungsteams in Workshops und Teilnahme an den Dienstbesprechungen der AV-Teams. Suchtberatung Die Suchtberatung des Kreises Euskirchen wird vom sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Euskirchen koordiniert. Das Angebot umfasst: Beratung und Information von Betroffenen, Angehörigen - Beratung von Institutionen Betreuung und Begleitung von Personen die mit Methadon substituiert werden Diagnostische Abklärung und Begutachtung Therapievermittlung und -begleitung, Nachsorge Hilfen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben Notfallpsychiatrische Maßnahmen / Hilfe bei Krisen Vermittlung von und in Selbsthilfegruppen Hilfen bei der Gründung von Selbsthilfegruppen Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Diensten in der Region Öffentlichkeitsarbeit und Vergabe von Informationsmaterial Aufsuchende Arbeit Die Kooperationspartner (Suchtkliniken, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen) sind in einem entsprechenden Flyer dargestellt.
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