Gemeinde Wustermark Der Bürgermeister

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1 Gemeinde Wustermark Der Bürgermeister Informationsvorlage Nr.: I-027/2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Behandlung Ausschuss für Bauen und öffentlich Wirtschaft Haushalts- und öffentlich Finanzausschuss Gemeindevertretung öffentlich Gemeinsame Ausschreibung zum Strombezug Hier: Bekanntgabe des europaweiten Ausschreibungsverfahrens Sachverhalt: Gemäß Beschlussdrucksache B-034/2014 hat die Verwaltung der Gemeinde Wustermark der Gemeindevertretung zugesichert bis spätestens das Ausschreibungsergebnis des ordnungsgemäßen europaweiten Ausschreibungsverfahrens für die Lieferung von zertifiziertem Ökostrom bekanntzugeben. Die Verwaltung kommt dem im Folgenden für die Lieferung von zertifiziertem Ökostrom für die Straßenbeleuchtung und die gemeindeeigenen Gebäude für den Zeitraum vom bis nach. Die Lieferung für Strom war letztmalig in 2012 europaweit ausgeschrieben worden. Günstigster Bieter war zum damaligen Zeitpunkt die Firma Stadtwerke Burg. Hier ist für das Kalenderjahr 2013 ein Gesamtverbrauch von kwh/jahr und Gesamtbruttokosten in Höhe von ,84 angefallen. Dieser Gesamtverbrauch war Grundlage für die erneute europaweite Ausschreibung für den o. g. Zeitraum. Durch den Abschluss der Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausschreibung und der Vergabe von Stromlieferungen und den Abschluss der Anwendungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausschreibung und Vergabe von Stromlieferungen wurde die Gemeinde Milower Land als federführender Einkaufspartner ermächtigt, die Ausschreibung für alle Stromverbrauchsstellen der Einkaufsgemeinschaft vorzunehmen. Folgende Lose wurden hierfür gebildet: Los 1: Normalstrom gemeindeeigene Gebäude/Anlagen (Standardlastprofil- SLP) Los 2: Normalstrom Straßenbeleuchtung Los 3: Normalstrom registrierte Leistungsmessung (RLM) (in der Regel ab kwh) Los 4: Normalstrom Heizstrom Los 5: Ökostrom gemeindeeigene Gebäude/Anlagen (Standardlastprofil- SLP) Los 6: Ökostrom Straßenbeleuchtung Seite 1 von 5

2 Die vorgenannten Lose 1 bis 4 berühren keine Verbrauchsstellen der Gemeinde Wustermark. In der weiteren Wertung finden die Lose 1 bis 4 diesbezüglich keine Berücksichtigung. Das sachlich und rechnerisch geprüfte Ergebnis der Submission vom ergab folgenden Sachstand: Anzahl der Unternehmen, die die Ausschreibungsunterlagen abgefordert und Angebote vorgelegt haben: für Los 5: 3 Anzahl der zugelassenen Angebote für Los 5: 3 Anzahl der Unternehmen, die die Ausschreibungsunterlagen abgefordert und Angebote vorgelegt haben: für Los 6: 4 Anzahl der zugelassenen Angebote für Los 6: 4 Los 5: Ökostrom gemeindeeigene Gebäude/Anlagen Bieter E.ON Energie Deutschland Arnulfstr München envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße Chemnitz Bemerkung Rang ,00 4,0000 keine ,00 4,0940 keine ,00 5,2200 keine 3 Los 6: Ökostrom Straßenbeleuchtung Bieter E.ON Energie Deutschland Arnulfstr München Vereinigte Stadtwerke GmbH Schweriner Straße Ratzeburg envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße Chemnitz in ct/kwh Bemerkung Rang ,00 3,4000 keine ,00 3,5940 keine ,00 3,6389 keine ,00 3,7900 keine 4 Die tatsächlichen e für gemeindeeigene Gebäude/Anlagen und Straßenbeleuchtungsabnahmestellen konnten im Vergleich zur Ausschreibung aus 2012 durch die erneute Ausschreibung weiter verringert werden, wie dies die umseitige Tabelle aufzeigt. Seite 2 von 5

3 e im Vergleich Ausschreibungsergebnis Kalenderjahr 2012 (für Lieferjahre 2013 und 2014) Kalenderjahr 2014 (für Lieferjahre 2015, 2016 und 2017) gemeindeeigene Gebäude/Anlagen Straßenbeleuchtung 5,4870 4,6910 4,0000 3,4000 Ergänzend wird in der nachfolgenden Tabelle auf den Vergleich der Ausschreibungsergebnisse Normalstrom/Ökostrom für Gebäude/Anlagen und Straßenbeleuchtung hingewiesen. gemeindeeigene Gebäude/Anlagen Günstigster Bieter Los 1- Normalstrom Mehrkosten 115,00 Straßenbeleuchtungsanlagen Günstigster Bieter Los 5- Ökostrom ,00 3, ,00 4,0000 Los 2- Normalstrom Mehrkosten 355,00 Los 6- Ökostrom ,00 3, ,00 3,4000 Im Ergebnis auf die Gesamtkosten in Höhe von ,00 bezogen, kann nachgewiesen werden, dass Ökostrom mit nur 470,00 teurer ist und daher im Gesamtergebnis vernachlässigt werden kann. Auf der Grundlage der gestiegenen Steuern und Abgaben fallen jedoch Kosten in Höhe von ,00 brutto an. Dies ist allein auf Steuern und Abgaben zurückzuführen, die sich wie folgt zusammensetzen: Veränderung Steuern und Abgaben (n) der Jahre EEG- Offshore- 19 StromNEV KWK- Abschaltumlage Stromsteuer Konzessionsabgabe bis Einwohner ,277 0,25 0,329 0,126-2,05 1, ,240 0,25 0,187 0,178 0,009 2,05 1, ,170 0,51 0,227 0,254 0,006 2,05 1,32 In 2013 lag der Gesamtpreis der vorgenannten n bei 9,3520 ct/kwh, in 2014 bei 10,2340 ct/kwh und ab bei 10,5370 ct/kwh. Seite 3 von 5

4 Die weitere Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote der Lose 5 und 6 erfolgte unter - formellen Gesichtspunkten, z. B. Vollständigkeit der Angebote; - Berücksichtigung der Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit); - Berücksichtigung der Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) - Beachtung des wirtschaftlichsten Angebotes Im Ergebnis des Wertungsverfahrens ist das Angebot der, Niegripper Chaussee 38a, in Höhe von insgesamt ,00 einschl. der gestiegenen Steuern und Abgaben für Los 5 und für Los 6 das wirtschaftlichste. Die Fa. ist somit weiter Vertragspartner für die Gemeinde Wustermark für die Lieferung von Ökostrom für alle Gemeindeabnahmestellen in der Gemeinde Wustermark. Diesbezüglich konnte auf ein erneutes Bietergespräch verzichtet werden, da die Festlegungen vom Bietergespräch und damit als weiterer Vertragsbestandteil der Firma Stadtwerke Burg bekannt sind. Folgende Inhalte waren Bestandteil des Bietergespräches vom und sind daher den Stadtwerken Burg bekannt: 1. Benennung eines konkreten Ansprechpartners mit Angabe von Telefon-, Fax- und Handynummer sowie adresse für die normalen Geschäftszeiten und für Notfälle; 2. Festlegung der Bedingungen für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz; 3. Klärung der Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten; 4. Festlegung der Verfahrensweise hinsichtlich des Übergangs vom alten Stromanbieter E.ON edis AG zum neuen Stromanbieter am Jahresende; 5. Klärung der Vorgehensweise bei der Anmeldung neuer Abnahmestellen und Festlegung der Konditionen 6. Nachweis des Umfangs der Referenzunterlagen 7. Informationspflicht der bei Änderung gesetzlicher Vorschriften gegenüber der Gemeinde Wustermark Auf der Grundlage der Europaweiten Ausschreibung wird der Zuschlag für die Stromlieferung für den Zeitraum vom bis zum für die Straßenbeleuchtung und gemeindeeigenen Gebäude und Anlage an die erteilt. Finanzierung: Im Ergebnis des Europaweiten Ausschreibungsverfahrens für die Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung und die gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen für den Zeitraum vom bis zum entstehen folgende Auswirkungen für den kommunalen Haushalt: Die bisherigen Kosten von ,84 brutto (Jahr 2013) konnten nicht gesenkt werden. Ergebnis 2014 liegt noch nicht vor. Dies ist jedoch nicht auf das Ausschreibungsergebnis, sondern auf die Erhöhung der n (EEG, Offshore- und KWK-) zurückzuführen. Weiterhin wurde ab 2014 eine neue, die Abschaltumlage geschaffen. Insgesamt ist hier im Vergleich zu 2013 eine Erhöhung der n von 9,3520 ct/kwh auf 10,5370 ct/kwh ab dem Jahr 2015 mit zu rechnen. Die zu erwartenden Gesamtkosten für die Lieferung von Ökostrom für die Straßenbeleuchtung und die gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen für das Jahr 2015 liegen nach dem Ausschreibungsergebnis bei ,00 brutto. Nach Heranziehung der neuen überarbeiteten und bekanntgegebenen n ergeben sich Gesamtkosten für den Haushalt ab 2015 in Höhe von ,00 brutto. Seite 4 von 5

5 Das die Stromkosten gegenüber 2013 von ,84 auf nunmehr ,00 steigen liegt einzig und allein an der Tatsache, dass die Steuern und Abgaben, die sich auf den beziehen, ständig gestiegen sind. Auf diese Steuern und Abgaben hat die Verwaltung auch im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens keinerlei Einfluss. Die veränderten n haben nachträglich dazu geführt, dass sich die Gesamtkosten von ,00 auf ,00 erhöht haben. Die Information zur Gesamtpreisbildung erhielt die Gemeinde Wustermark am Zu diesem Zeitpunkt war das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen. Submittiert wurde nur der tatsächliche. Az.: III/8-Kl Seite 5 von 5

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