Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6544 Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen Vorbemerkung der Fragesteller WiedurchMedienberichtebekanntwurde,schlossdieDeutscheBankAGim Jahr2006einenVertragmitderHumboldt-UniversitätzuBerlin (HU)undder TechnischenUniversitätBerlin (TU) (vgl.dietageszeitungvom30.mai2011, WirtschaftgegenGeheimverträge,DERTAGESSPIEGELvom31.Mai 2011, WasFirmenanUnisbestimmendürfen ).IndiesemVertragwurde eineforschungsinitiativezwischenderdeutschenbank,derhumboldt-universitätzuberlinunddertechnischenuniversitätberlinübervierjahrevereinbart.diedeutschebankgründeteeineforschungseinrichtung QuantitativeProductsLaboratory indergemeinsamewissenschaftlichearbeitenpartnerschaftlichmitderhumboldt-universitätzuberlinunddertechnischen UniversitätBerlindurchgeführtwerdensollten.DieUniversitätenerhielten, nebenderinfrastruktur,jährlich3mio.eurozurfinanzierungvonjeeiner StiftungsprofessuranHUundTUfür AngewandteFinanzmathematik und Finanzmathematik undweiterenmitarbeiter-unddoktorandenstellen.auch wennesmittlerweilezumalltaggehört,dasshochschulenundunternehmen kooperieren,soführtedieservertragdochzudeutlicherverunsicherung.die VeröffentlichungdesVertragesbrachtezumVorschein,dassderDeutschen BankdasRechteingeräumtwurde,beiderBerufungderProfessurenmitzuentscheiden.EswurdenMitspracherechtebeiderVeröffentlichungvonForschungsergebnissenvereinbartundForschungs-undLehrkonzeptewerden lautvertragzwischendenvertragspartnernabgestimmt.auchvertreterder ProfessorenschaftzweifelnanderKorrektheitdesVertrages: Mankannsich deseindrucksnichterwehren,dasshierwissenschafteingekauftwerden sollte,sagtdr.michaelhartmer,geschäftsführerdesdeutschenhochschulverbandes.dervertragzwischentu,huunddeutscherbankverstoßegegen die ehernengrundsätzederwissenschaftsfreiheit undgeheweitüberdieüblichenvereinbarungenbeistiftungsprofessurenhinaus. BeimbestenWillen: DasistkeinenormaleDrittmittelvereinbarung. (SPIEGELONLINE,28.Mai 2011). DieVereinbarungenstehenimSpannungsverhältnismitdemgrundgesetzlich gesichertengrundsatzderfreiheitvonforschungundlehre.zudemwurde bekannt,dasseineähnlichekooperationsvereinbarungderuniversitätbremen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 22.Juli 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mitdemraumfahrt-undrüstungskonzernohbsystemagdieweitgehende StreichungdersogenanntenZivilklauselausderSatzungvorsieht.Diese1983 geschaffeneselbstverpflichtungsiehtvor,dassanderhochschulekeine ForschungzumilitärischenZweckenbetriebenwird.DerVorstandsvorsitzendederOHBSystemAGMarcoR.FuchshatteeineZusagedesUnternehmensfüreineStiftungsprofessurunterdenVorbehaltderweitgehenden StreichungdieserKlauselgestellt.VonderUniversitätsleitungwirdmitdem ArgumentderUnterfinanzierungderUniversitäteinerStreichungderKlausel gegendenwiderstandvielerstudierendenundwissenschaftlerinnenundwissenschaftler erwogen. 1.HatdieBundesregierungdieaktuelleBerichterstattungzudemVertragsabschlusszwischenderDeutschenBankAGundderHumboldt-UniversitätzuBerlinbzw.derTechnischenUniversitätBerlinzurKenntnisgenommen? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? DieBundesregierunghatdieBerichterstattungzurKenntnisgenommen.Sie ziehtkeineschlussfolgerungenbezüglichangelegenheiten,dieindiezuständigkeit der Vertragsparteien fallen. 2.ExistierennachErkenntnissenderBundesregierungauchananderen HochschulenVerträge,dieprivatenKooperationspartnernähnlichweitgehendeRechteeinräumen (bittenachbundesländernundhochschulen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegt keine entsprechende Übersicht vor. 3.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derdieabstimmungeinesdetailliertenforschungs-undlehrkonzeptes zwischen den Vertragspartnern vorsieht (bitte begründen)? 4.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derdemunternehmendiemitwirkunginderoderden Berufungskommissionen ermöglicht (bitte begründen)? 5.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derfestlegt,dassdiebesetzungenderprofessurenimeinvernehmen mit dem Unternehmen erfolgen sollen (bitte begründen)? 6.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantieren schließen,derdieuniversitätdazuauffordert,diemitarbeiterinnenund MitarbeiterndesUnternehmensdenMitarbeiterinnenundMitarbeitern deruniversitätgleichzustellen (beiähnlicherqualifikation),ihnenlehraufträgezugebenundsiezuprüfungenheranzuziehen (bittebegründen)?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derfestlegt,dassdieforschungsinitiative derdiesonderprofessurenangegliedertsind voneinemlenkungsausschussgeleitet wird,derzugleichenanteilenvomunternehmenundderhochschulebesetztistundmiteinfachermehrheitentscheidet imfallevonstimmengleichheitaberdiestimmedesmitarbeitersdesunternehmensdenausschlag gibt (bitte begründen)? 8.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derderhochschulevorschreibtdieforschungsergebnissemindestens60tagevorderweitergabeandrittedemunternehmenzurfreigabevorzulegenunddiefreigabenurerfolgt,soferndieinteressendes Unternehmens nicht berührt sind (bitte begründen)? 9.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,derdieuniversitätdarauffestlegt,inihreneigenenpublikationenaufdiekooperationenmitdemunternehmenhinzuweisenundder demunternehmengleichzeitiggestattet,dasvertragsverhältniszu Werbezwecken zu nutzen (bitte begründen)? 10.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,deresdemunternehmenermöglicht,studierendeander HochschulemitkonkretenKarriereangebotenanzusprechen,einespezifischenKontakttagproJahrfürdieStudierendenanzubieten,UnternehmenspräsentationenundGesprächebezüglicheinesEintrittsindie DeutscheBankAGmitgeeignetenundinteressiertenStudierendendurchzuführenalsauchPersonalmarketingmaßnahmenanderHochschule durchzuführen,umneuemitarbeiteranderhochschulezurekrutieren (bitte begründen)? 11.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten schließen,indemsichdiehochschuleverpflichtet,währenddervertragsdauerkeinegleichartigeoderähnlichekooperationmitanderenunternehmen im gleichen Geschäftsfeld einzugehen (bitte begründen)? Die Fragen 3 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. DieFreiheitvonForschungundLehreisteinhohesGut,dasunterdemSchutz derverfassungsteht.derabschlussunddiekonkreteausgestaltungvon KooperationsverträgenistAusdruckeinerautonomenEntscheidungderHochschulenimRahmendesihnenzustehendenSelbstverwaltungsrechts,beidessen Ausübung die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte zu beachten sind. EinenunverbindlichenLeitfadenfürdieZusammenarbeitzwischenWissenschaftundWirtschaft ( suche,did= html)hatindenvergangenenjahreneinebeimbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologieeingerichteteexpertenarbeitsgruppefürforschungs-undentwicklungskooperationen (Auftragsforschung, Forschungskooperation,Werkauftrag)weiterentwickelt.DieMustervereinbarungensindfürdieBeteiligtennichtverpflichtend;diekonkreteAusgestaltungder rechtlichenbeziehungliegtnachwievorbeidenvertragspartnern.dierechtsaufsicht über die Hochschulen liegt in der Verantwortung der Länder.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WennalleFragenmitjabeantwortetwurden,wosiehtdieBundesregierungunterderzeitigenBedingungenEinflussmöglichkeitenbeiVertragsabschlüssenwiediesen,umdieFreiheitvonForschungundLehrean öffentlichfinanziertenhochschulenundwissenschaftseinrichtungenzu gewährleisten (bitte begründen)? ImRahmenderrechtlichenVorgabenliegenVerhandlungundAbschlussvon VerträgenbeidenjeweiligenVertragspartnern.ImÜbrigenunterstehendie Hochschulen der Aufsicht der Länder. ImRahmenderForschungsförderungdesBundeshabensichZuwendungsempfängeru.a.anBewirtschaftungsgrundsätzeundNebenbestimmungenzur Veröffentlichung,NutzungundÜbertragungvonVerwertungsrechtenanDritte zu halten. 13.WelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierungbezüglichihrer EinwirkungsmöglichkeitenaufdieLänder,umzukünftigVertragsabschlüsse wie diese vermeiden zu können? Wenn ja, bitte auflisten, wenn nein, bitte begründen? DiegrundgesetzlichgarantierteFreiheitvonForschungundLehrebegrenztdie staatlicheeinflussmöglichkeit.diegesetzgebungskompetenzfürdashochschulrechtliegtmitausnahmedesrechtsderhochschulzulassungundder HochschulabschlüsseebensowiedieAufsichtüberdieHochschulenbeiden Ländern. 14.IstesausSichtderBundesregierungmitdergrundgesetzlichgarantierten FreiheitvonForschungundLehrevereinbar,dasseinUnternehmendie weitgehendestreichungderzivilklauselzurbedingungfüreineförderung einer Stiftungsprofessur macht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 11 verwiesen. 15.WiebewertetdieBundesregierungdiefinanzielleSituationderdeutschen HochschulenvordemHintergrund,dassdieseSituationimvorliegenden FallausBremendaszentraleArgumentfürdenZwangzurEinwerbung vondrittmittelnauchgegensatzungsmäßigegrundsätzederuniversität ist? DiefinanzielleSituationderHochschuleninDeutschlandistsehrunterschiedlich.DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassdieEinwerbung von Drittmitteln unter Zwang erfolgt. 16.SiehtdieBundesregierungZivilklauselnalsEingriffindieFreiheitvon ForschungundLehreoderalsSchutzdieserFreiheitvordemEingriff Dritter (bitte begründen)? NachAuffassungderBundesregierungsindsogenannteZivilklauselnAusdruck derwillensbildungvonhochschulenimrahmendesihnenzustehenden Selbstverwaltungsrechts.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungdenRufderdeutschenUniversitätslandschaft durcheinenderartigeneinflussprivaterunternehmenbeschädigt (bitte begründen)? DerBundesregierungliegenkeineHinweiseaufeineRufschädigungderdeutschen Universitätslandschaft vor. 18.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dassKooperationenmit DrittendiegrundgesetzlicheWissenschaftsfreiheitzukünftignichtbeeinträchtigen? DieAutonomie,KooperationenunterBeachtungderrechtlichenVorgabeneinzugehen, ist gerade ein Ausdruck u. a. dieser Wissenschaftsfreiheit. 19.InwiefernunterstütztdieBundesregierungVorschläge,VerträgeüberKooperationenöffentlicherWissenschaftseinrichtungenundHochschulen mitprivatenunternehmenimnamendertransparenzgrundsätzlich offenzulegen (bitte begründen)? AngesichtsdervielfältigenFormenderKooperationzwischenWissenschaft undwirtschaftsowiederzahlreichenrechtlichenimplikationen,z.b.mitblick aufdenschutzpersonenbezogenerdaten,denschutzvongeschäfts-und BetriebsgeheimnissenoderdenSchutzgeistigenEigentums,erachtetdie Bundesregierung ungeachtetderfragedergesetzgebungszuständigkeit einegenerellepflichtzurveröffentlichungvonkooperationsverträgenals rechtlich bedenklich. 20.WieistdieProportionvonSonder-undStiftungsprofessurengegenüber dengrundständighaushaltsfinanziertenprofessuren (nachhochschulart und Fächergruppe)? DieamtlicheStatistikerhebthierzukeineDaten.NachAngabendesStifterverbandesfürdieDeutscheWissenschafte.V.gibtesderzeitrund660laufendeStiftungsprofessuren.DerAnteilderStiftungsprofessurenanallen ProfessurenineinemLandliegtdabeilautStifterverbandzwischen4,7Prozent imsaarlandund0,6prozentinhessen ( und_hochschule/stiftungsprofessuren/index.html). 21.WurdennachKenntnisderBundesregierungdiebeidenProfessorender DeutschenBankAGbefristetberufen,wiedasinähnlichenFällenteilweise gängige Praxis ist? EsgibtunterschiedlicheAusgestaltungenvonStiftungsprofessuren.Inder RegelistdieFinanzierungdurchdenStifterzeitlichbegrenzt.Danachkanndie ProfessurentwedernichtweitergeführtoderindenHaushaltderHochschule übernommenwerden.nachangabendesstifterverbandeswerdenetwazwei DrittelderStiftungsprofessurenindenHaushaltderHochschulenübernommen. ÜberdieEinzelheitenderBerufungderbeideninderFragestellungerwähnten Professoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheStiftungs-undSonderprofessurenwurdennachKenntnisder BundesregierungvonprivatenUnternehmenundStiftungenunterBeteiligungaußeruniversitärerForschungseinrichtungeneingerichtet (bitte auflisten)? ImRahmenderengenKooperationzwischenHochschulenundaußeruniversitärenForschungseinrichtungensindgemeinsameBerufungenvonProfessorinnenundProfessoren alsoinhaberneinerprofessuraneineruniversitätbei gleichzeitigerleitendertätigkeitaneineraußeruniversitärenforschungseinrichtung vielfachepraxis.professurenausschließlichanaußeruniversitären Einrichtungengibtesnicht,dadiesehochschulrechtlichzwingendaneiner Hochschuleangesiedeltsind.FolglichgibtesauchkeineStiftungsprofessuren vonprivatenunternehmenundstiftungenunterausschließlicherbeteiligung außeruniversitärerforschungseinrichtungenimsinnezusätzlicher,vonden AbfragenhinsichtlichderStiftungsprofessurenanUniversitätennichterfasster Stiftungsprofessuren. GleichwohlsindaußeruniversitäreForschungseinrichtungenimRahmenihrer KooperationmitUniversitäten,StiftungenundUnternehmenüberpersonelle Allianzen in Stiftungslehrstühle eingebunden. 23.WardieBundesregierunganVerhandlungenmitprivatenUnternehmen überdieeinrichtungentsprechendersonderprofessurenanaußeruniversitären Einrichtungen beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24.PlantdieBundesregierungeineOffenlegungderentsprechendenVerträge? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 22 verwiesen. 25.WirddieBundesregierungMaßnahmeninihremEinflussbereichder außeruniversitärenforschungtreffen,umweitgehendeeingriffeindie AutonomiederWissenschaftseinrichtungvonSeitenprivaterGeldgeber, wie im vorgenannten Fall, zu verhindern (bitte begründen)? Nein, die Bundesregierung sieht hierzu keine Veranlassung. 26.WirddieBundesregierunginihremEinflussbereichMaßnahmentreffen, dassdieuntereinflussnahmevonstifternundprivatengeldgebernberufenenprofessorinnenundprofessorenzukünftiglediglichfürdiedauer der privaten Finanzierung beschäftigt werden? Wenn nein, warum nicht? GrundsätzlichkannesimHinblickaufdenAufbauvonKompetenzen,den ErhaltvonKnow-howundimSinnederNachhaltigkeitsinnvollsein,wenn Professuren,dieaufInitiativevonStifterninsLebengerufenwurden,nach AuslaufeneinerdamitverbundenenAnschubfinanzierungfortgeführtwerden. Maßnahmen,diediesunterbinden,liegennichtinderZuständigkeitdes Bundes.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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