Rundschreiben Nr. 3/2008

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1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 20. Juni 2008 Rundschreiben Nr. 3/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Rundschreiben informieren wir Sie über den bevorstehenden Versand der Versicherungsnachweise und zeigen Ihnen in der Rubrik Freiwillige Versicherung anhand von Beispielen auf, wie die vermögenswirksamen Leistungen (VL) für eine Entgeltumwandlung genutzt werden können. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Versicherungsnachweise mit Hochrechnung 1.2 Berichtigungen für Vorjahre 1.3 Adressänderung / Verzug ins Ausland 1.4 DATÜV-ZVE Meldungen 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Entgeltumwandlung mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) 2.2 Entgeltumwandlung und Kindergeld 2.3 Über 11 Millionen Riester- Verträge 3. Beratungsangebote der ZVK 3.1 Informationsmaterial als Beilage zur Gehaltsabrechnung 3.2 Beratungstage

2 1. Pflichtversicherung 1.1 Versicherungsnachweise mit Hochrechnung Voraussichtlich Ende Juli startet der Versand der Versicherungsnachweise für das Beitragsjahr 2007 an Ihre Beschäftigten. Die Versicherungsnachweise informieren über den bisher erreichten Stand der Rentenanwartschaften aus der Betriebsrente und der freiwilligen Versicherung. Auf vielfachen Wunsch hat die Zusatzversorgungskasse dieses Jahr für einen Großteil der Versicherten erstmalig eine Hochrechnung der voraussichtlich zum Rentenbeginn zu erwartenden, abschlagsfreien Regelaltersrente aus der Betriebsrente in die Versicherungsnachweise aufgenommen. Dieser besondere Service soll es den Versicherten ermöglichen, sich ein realistisches Bild Ihrer zu erwartenden Versorgung aus der Betriebsrente zu machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine unverbindliche Hochrechnung handelt. Weichen die individuellen Lebensumstände von den zugrunde gelegten Daten ab, kann die prognostizierte Rente über- oder unterschritten werden. Faktoren, die sich auf die Rentenhöhe auswirken, sind insbesondere der Zeitpunkt des Renteneintritts und Veränderungen der Einkommenssituation. Aber auch die Zahl der Kinder und die Stellung bzw. Nichtstellung eines Zulagenantrags können zu Abweichungen führen. Bei Fragen zu den Versicherungsnachweisen können Sie sich gerne auch telefonisch an die Zusatzversorgungskasse wenden (Tel.: ). 1.2 Berichtigungen für Vorjahre Berichtigungsmeldungen für das Vorjahr haben ab dem eines Jahres grundsätzlich auf dem von der ZVK vorgesehenen Formular zu erfolgen. Dies betrifft auch Berichtigungen für weiter zurückliegende Jahre. Weisen Sie bitte Ihre als Dienstleister fungierenden Rechenzentren und Softwareanbieter darauf hin. Bitte füllen Sie das Meldeformular unter dem Punkt Nachmeldungen / Berichtigungs- meldungen vollständig aus. Wichtig ist vor allem das Jahr des Entgeltzuflusses, der Grund der nachträglichen Zahlung, ob das Zuflussprinzip beachtet wurde und in welchem Monat die Überweisung der Beiträge / Umlagen erfolgte. Für eine korrekte Verarbeitung der Meldungen sind diese Angaben zwingend notwendig. 2

3 1.3 Adressänderung / Verzug ins Ausland Die Zusatzversorgungskasse versendet mehrmals im Jahr diverse Bescheinigungen und Schreiben an die Versicherten. Es ist daher sehr wichtig, dass uns die jeweils aktuelle Anschrift vorliegt. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Ihnen bekannt gewordene Adressänderungen, auch Umzüge ins Ausland, unverzüglich an die Zusatzversorgungskasse weitergegeben werden. Liegt die jeweils aktuelle Adresse nicht vor, können wichtige Bescheinigungen und Schreiben den Beschäftigten nicht erreichen und darüber hinaus entstehen zusätzliche und vermeidbare Portokosten. 1.4 DATÜV-ZVE Meldungen Wenn Sie Ihre Meldungen per elektronischer Datenübermittlung versenden, bitten wir Sie dringend, die folgenden Punkte zu beachten und ggf. Ihrem Rechenzentrum mitzuteilen: Bitte beachten Sie, dass für die Korrektur von Meldungen die entsprechenden Meldetatbestände (31, 41 und 61) zu verwenden sind. Es ist die gesamte Meldung zu korrigieren und nicht nur die zu berichtigenden Meldebestandteile. Beispiel: Wenn eine Abmeldung berichtigt werden soll, sind folgende Meldetatbestände und Satzarten zu melden: 4140 für die Abmeldedaten und 4160 für die Entgeltabschnitte. Meldungen sind nicht durch Stornierung der alten Meldung und gleichzeitigem Neumelden zu berichtigen. Stornierungen haben nur zu erfolgen, wenn die Meldung entfällt oder hinfällig geworden ist. Für alle entgeltlosen Versicherungsabschnitte (Versicherungsmerkmale 28, 40, 41, 45) ist als Einzahler 01 und als Steuermerkmal 00 zu melden. 3

4 2. Freiwillige Versicherung 2.1 Entgeltumwandlung mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD haben einen tarifvertraglichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von monatlich 6,65. Um den Anspruch abzurufen, muss ein VL-Sparvertrag abgeschlossen werden. Dies sind meist Bausparverträge, Fonds- oder Banksparpläne, wobei die staatliche Förderung zusätzlich an Einkommensgrenzen gebunden ist. Allerdings ist es auch möglich, das Geld per Entgeltumwandlung in der betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass die vermögenswirksamen Leistungen von Steuer- und Sozialabgaben befreit sind. Bei anderen Anlageformen schmälern Steuern und Sozialabgaben die 6,65. Beispiel: Ein Beschäftigter mit einem monatlichen Bruttogehalt von zahlt monatlich 40 in einen VL Vertrag ein. Bausparen / Investmentfons Entgeltumwandlung Bruttogehalt 3.000, ,00 AG-Anteil VL + 6,65 + 6,65 Entgeltumwandlung VL 0,00-40,00 Gesamtbrutto 3.006, ,65 Steuern-Sozialabgaben , ,00 Nettolohn 1.751, ,41 Überweisung VL - 40,00 0,00 Nettoauszahlung 1.711, ,41 Differenz 22,79 In diesem Beispiel profitiert der Beschäftigte doppelt von der für die Entgeltumwandlung genutzten VL. Zum einen zahlt der Beschäftigte auf die 6,65 keine Steuern und Sozialabgaben und zum anderen erhöht sich sein Nettogehalt zusätzlich um 22,79, weil die 40 nicht aus dem Nettolohn gezahlt, sondern vorab abgezogen werden. Werden die VL zur Entgeltumwandlung genutzt, ergeben sich noch einige weitere Unterschiede gegenüber einer Nutzung bei Bausparverträgen oder Fondsspar- plänen. Bei einer Entgeltumwandlung der VL gibt es keine staatliche Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie, wie bei den anderen Anlageformen. Der Erhalt dieser Sparzulagen ist allerdings ohnehin nur möglich, wenn gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von (bei Ehepaaren ). Die Wohnungsbauprämie erhält man bis zu einem zu versteuernden Einkommen von (bei Ehepaaren ). 4

5 Ein weiterer Unterschied ist, dass man bei einer Entgeltumwandlung nicht bereits nach sieben Jahren über die VL verfügen kann, sondern erst zum Rentenbeginn. Insofern eignet sich eine Entgeltumwandlung der VL insbesondere für Beschäftigte, die gezielt für ihr Alter vorsorgen und sich über einen längeren Zeitraum keine Gedanken darüber machen wollen, wohin ihre VL fließen. Sollen lediglich die VL, also nur 6,65 monatlich umgewandelt werden, so ist zu beachten, dass der monatliche Mindest- beitrag für die Entgeltumwandlung bei 15,53 liegt. Wir empfehlen daher in diesem Fall einen Vertrag zur Entgeltumwandlung in Höhe von 16 abzuschließen, worin die 6,65 bereits enthalten sind, so dass lediglich 9,35 an eigenen Mitteln zusätzlich aufgebracht werden müssen. Um Ihre Beschäftigten auf diese lukrative Möglichkeit hinzuweisen, liegt diesem Rundschreiben ein entsprechendes Hinweisblatt (Anlage 1) bei. 2.2 Entgeltumwandlung und Kindergeld In unserem letzen Rundschreiben Nummer 2/2008 hatten wir unter Punkt 2.2 über die Möglichkeit für Auszubildende berichtet, sich durch eine Entgeltumwandlung das Kindergeld zu erhalten. Die Grenze für den Bezug von Kindergeld liegt nach 32 Abs. 2 Satz 2 EStG bei einem Betrag von Nachtragen möchten wir hierzu, dass zu diesem Betrag nicht nur die Ausbildungsvergütung heranzuziehen ist, sondern alle Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Dies können insbesondere Bezüge aus Krankengeld, Arbeitslosengeld, Waisenrente oder sonstige Sachbezüge sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (Tel.: ) 2.3 Über 11 Millionen Riester-Verträge Die Zahl der Riester-Verträge wächst stetig an. Bundesweit beträgt die Zahl der Riester-Sparer nun schon über 11 Millionen. Im Jahr 2006 waren es 6,2 Millionen - das bedeutet fast eine Verdoppelung binnen zweier Jahre. Hintergrund für den Boom der Riester- Rente ist neben dem gestiegenen Vorsorgebewusstsein der Bevölkerung die staatliche Förderung für diese Form der Altersvorsorge. So erhält ein Riester- Sparer im Jahr 2008 bis zu 154 Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Kinderzulage gutgeschrieben. Für ab dem geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300. Darüber hinaus können bis zu einem Betrag von die Beiträge zur Riester-Rente im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Zusatzversorgungskasse können die Beschäftigten der Mitglieder die Riester-Rente zu günstigen Sonderkonditionen (provisionsfrei) abschließen und so gut für ihren Ruhestand vorsorgen. Um Ihre Beschäftigten hierzu individuell beraten zu können, bieten wir kostenlose Beratungstage bei Ihnen vor Ort an. Weitere Informationen zu den Beratungstagen erhalten Sie in diesem Rundschreiben unter Punkt 3.2. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für alle Beschäftigten Informationsmaterial zur Riester-Rente bei uns anzufordern (vgl. Punkt 3.1 in diesem Rundschreiben). 5

6 3. Beratungsangebote der ZVK 3.1 Informationsmaterial als Beilage zur Gehaltsabrechung Um Ihre Beschäftigten über die Riester- Rente und Entgeltumwandlung zu informieren, stellt ihnen die ZVK auf Wusch kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung, welches Sie zusammen mit der Gehaltsabrechnung verteilen können. Die Flyer enthalten kompakt und gut verständlich die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Weiterhin enthalten die Flyer die Kontaktdaten der Ansprechpartner bei der Zusatzversorgungskasse, mit denen ihre Beschäftigten bei Fragen in Verbindung treten können. Wenn Sie für Ihre Beschäftigten solche Flyer bestellen wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Mitarbeiter Herr Pfohl (Tel.: ) in Verbindung. 3.2 Beratungstage Ob Riester-Rente, Entgeltumwandlung oder Pflichtversicherung Fragen zu diesen Bereichen klärt man am besten in einem persönlichen Gespräch. Die Zusatzversorgungskasse bietet den Beschäftigten ihrer Mitglieder die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Beratungstages individuell beraten zu lassen, da jeder Beschäftigte andere Fragen hat, auf die hier ausführlich eingegangen werden kann. Wenn Sie Ihren Beschäftigten die Möglichkeit einer solchen individuellen Beratung geben wollen, können Sie einen Termin mit der Zusatzversorgungskasse abstimmen. Das Anmeldeformular für Beratungstage liegt diesem Rundschreiben als Anlage 2 bei. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, telefonisch einen Termin abzustimmen. Hierzu steht Ihnen Herr Pfohl (Tel.: ) gern zur Verfügung. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin 6

7 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.Nr. Name Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de 770 Frau Krone, SB i.krone@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 733 Frau Hackfurth, TL m.hackfurth@kvsa.komsanet.de 724 Frau Mertin, SB a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon, SB s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich, SB l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian, SB d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz, SB h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke,SB m.reinecke@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung / Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter, SB h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche, SB m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier, SB k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/ Eheversorgungsausgleich 718 Frau Dannenberg, SGL a.dannenberg@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 707 Frau Pampuch, SB m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV Beauftragter 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de Internetadresse: 7

8 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG V Vermögenswirksame Leistungen (VL) Nutzen Sie schon Ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL)? Noch nicht - dann haben wir genau das Richtige für Sie! Sie haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von monatlich 6,65 von Ihrem Arbeitgeber. Um diese VL zu bekommen, brauchen Sie keinen Bausparvertrag oder Fondsparplan abschließen. Sie können Ihre VL auch günstig in eine Entgeltumwandlung investieren. 6,65 VL vom Arbeitgeber Heute Steuern gespart Heute Sozialabgaben gespart Später mehr Rente Beschäftigte mit Entgeltumwandlung der VL JA JA JA JA Beschäftigte ohne Entgeltumwandlung der VL NEIN NEIN NEIN NEIN Mit einer Entgeltumwandlung sichern Sie sich monatlich Ihre 6,65 VL, sparen Steuer- und Sozialabgaben und sorgen zusätzlich noch fürs Alter vor. Wenn Sie mehr über die Entgeltumwandlung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) bei der ZVK erfahren möchten, fordern Sie unverbindlich weiteres Informationsmaterial und eine individuelle Modellberechnung bei uns an. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Telefon:

9 Anlage 2 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: An den Ansprechpartner: Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Frau Paternoga Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)

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