Messe-/Ausstellungsversicherung

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1 Messe-/Ausstellungsversicherung Stellen Sie mit der perfekten Versicherung entspannt aus. Vollschutzdeckung inkl. Hin- und Rücktransport Aufenthalt inkl. Auf- und Abbau Einfache Prämiengestaltung nach Gütergruppen Mitversicherung von Schäden durch Sturm möglich Niedrige Mindestprämie Hotline: zum Ortstarif HDI Versicherung AG Edelsinnstraße 7 11 A-1120 Wien Fax: office@hdi.at

2 Messe-/Ausstellungsversicherung Warum versichern? Die Messe-/Ausstellungsversicherung der HDI Versicherung AG schützt Sie vor finanziellen Verlusten, die durch Beschädigung oder Verlust Ihres Ausstellungs gutes eintreten. Was ist versichert? Die Versicherung deckt Schäden an den versicherten Gütern: während des Be- und Entladevorganges während sämtlicher Transporte während des Auf- und Abbaues an Stand und Ausstellungsgütern bei versehentlicher oder mutwilliger Beschädigung durch Besucher durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl durch Feuer, Explosion, Blitz und Leitungswasser Wo gilt meine Versicherung? Österreich bzw. Europa (außereuropäische Länder auf Anfrage) Was kann nicht versichert werden? Laptops, Notebooks, Mobiltelefone, Tablet PC s und dgl. sowie Briefmarken Gibt es einen Selbstbehalt? Es gilt bei Diebstahl sowie nachgewiesenem Einbruchdiebstahl ein Selbstbehalt von 10 % mind. 150, (siehe auch Klausel 2). Plasmabildschirme sind mit einem Selbstbehalt von 450, versicherbar. Hinweis Jahresverträge sind anfragepflichtig und fallen nicht unter dieses Produkt! Wie setzt sich meine Prämie zusammen? Es werden folgende Prämiensätze, zu berechnen von der Versicherungssumme der versicherten Güter und Standausrüstung je Ausstellung, in Rechnung gestellt: Geltungsbereich: Österreich (volle Deckung) Europa (volle Deckung) Rabatte & Zuschläge Gütergruppe 1 wenig bruch- und/oder diebstahlgefährdete Güter, z.b. Maschinen, Apparate, chemisch-pharmazeutische Produkte, Roh- und Halbfertigwaren, Baustoffe, die nicht bruchempfindlich sind, Kunststofferzeugnisse, Druck- und Papiererzeugnisse, Holzprodukte Gütergruppe 2 bruch- und/oder diebstahlgefährdete Güter, z. B. Spielwaren, Sportartikel, Werkzeug, Elektrogeräte aller Art, Computer, optische und elektronische Geräte und Zubehör (Meßgeräte) Lebens- und Genussmittel, Tabakzubehör, Möbel aller Art, Kosmetika, Textilien, Tonträger, Dentalbedarf Gütergruppe 3 Autozubehör, Fahrzeuge, Leder- und Pelzwaren, Schmuck, Kunstgegenstände, Keramik- und Glaswaren, bruchempfindliche Baustoffe Der jeweiligen Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11 % hinzuzurechnen (gilt nur für Ausstellungen innerhalb Österreichs). Die Mindestprämie kann durch einen eventuellen Rabatt nicht unterschritten werden. Welche Vereinbarungen und Vertragsgrundlagen liegen meinem Vertrag zugrunde? Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen der HDI Versicherung AG (AÖTB 2011) Besondere Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen (Stand 04/2011) Geschriebene Besondere Bedingungen (Stand 04/2011) Sonstige Vereinbarungen Mindestprämie Prämie netto in : Je angefangene 14 Tage (reine Ausstellungsdauer) Klausel 3 Klausel 4 Klausel 5 2,00 3,00 +15,00 % -10,00 % -20,00 % 3,50 5,00 +15,00 % -10,00 % -20,00 % anfragepflichtig anfragepflichtig +15,00 % -10,00 % -20,00 % 75, netto Klausel 1 Versicherungssumme/Taxe (nur für Kunstausstellungen) Die von dem Versicherungsnehmer aufgegebenen Versicherungssummen gelten als fixe Taxe im Sinne des Paragraphen 57 VersVG. Klausel 2 Beaufsichtigung und Bewachung Versicherungsschutz gegen die Gefahren des Einbruchdiebstahls, Diebstahls und sonstigen Abhandenkommens besteht unabhängig von besonders vereinbarten Sicherungen nur dann, wenn die Ausstellungsgüter während des Auf- und Abbaues des Ausstellungsstandes und der Besuchszeit bis zur Schließung der Hallen durch den Versicherungsnehmer, den Versicherten und/oder deren Angestellte ständig beaufsichtigt sind und wenn während der Nachtzeit die Ausstellungshallen bewacht sind. Diese Vorkehrungen gelten sinngemäß auch für versichertes Ausstellungsgut auf dem Freigelände. Klausel 3 Mitversicherung von Schäden durch Sturm In Abänderung von Punkt 2b der Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm (Sturm ist eine wetterdingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8) an in Zelten oder unter freiem Himmel ausgestelltem Ausstellungsgut versichert. Klausel 4 Eingeschränkte Deckung während der Ausstellung In Abänderung von Punkt 2b der Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen werden nur Beschädigungen und Verluste ersetzt, entstanden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser. Die Geschriebenen Besonderen Bedingungen gelten als gestrichen. Klausel 5 Eingeschränkte Deckung Transport und Ausstellung In Abänderung des Punkt 2a und b der Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen werden nur Beschädigungen und Verluste ersetzt, die entstanden sind a) während des Transportes durch Transportmittelunfall, Feuer und Höhere Gewalt; b) während des Aufenthaltes auf dem Ausstellungsgelände durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser; Die Geschriebenen Besonderen Bedingungen gelten als gestrichen. Klausel 6 Akten, Pläne Bei Akten, Plänen, Lehrmitteln, Zeichnungen und Modellen sowie Datenträgern gelten als Versicherungs- und Ersatzwert lediglich die Kosten für die Wiederanfertigung (Kopie), ausschließlich etwaiger Ausarbeitungskosten (bei Prototypen: Entwicklungs- und Erprobungskosten). Sofern keine Wiederherstellung erfolgt, gilt als Ersatzwert der Materialwert. Rabatte & Zuschläge 15 % Zuschlag 10 % Rabatt 20 % Rabatt Dieser Folder dient ausschließlich Verkaufszwecken und bildet keine Vertragsgrundlage. (Als Vertragsgrundlage gelten die jeweils für die Sparte gültigen Anträge, Bedingungen und Klauseln)

3 Antrag auf Abschluss einer Messe-/Ausstellungsversicherung (Tarif gültig ab ) Neuantrag Änderungsantrag Polizzennummer Versicherungsbeginn Hauptfälligkeit Ablauf (Laufzeit kurzfristig) Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer (Familienname, Vorname, Titel) Geburtsdatum Beruf (unbedingt anführen) Risikoadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) -Adresse Inkassoadresse (falls abweichend, Postleitzahl, Ort, Straße, Stiege, Tür) Telefonnummer (tagsüber) Prämienzahlung unterjährige Zahlung ab 150, Jahresprämie möglich / Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt Zahlschein SEPA-Lastschriftverfahren (nachstehender Text muss vom Zahlungspflichtigen unbedingt separat unterschrieben werden) jährlich halbjährlich vierteljährlich (nur mit SEPA-Lastschriftverfahren) monatlich (nur mit SEPA-Lastschriftverfahren) Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen: Name des Kreditunternehmens: IBAN BIC: Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/ unsere kontoführende Bank ermächtigt, die SEPA-Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen. Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten Risikofragen Bestehen oder bestanden zu den versicherten Risken bereits Versicherungen? Gesellschaft Polizzennummer Sparte Versicherungssumme Ablauf/Stornodatum nein ja, bei Wurde von einem Versicherungsunternehmen bereits die Versicherung der beantragten Sachen/Risken abgelehnt oder gekündigt? Gesellschaft Polizzennummer Datum der Kündigung/Ablehnung Grund der Kündigung/Ablehnung nein ja, bei Angabe zum Schadenverlauf beim Vorversicherer (Anzahl, Höhe) Versicherungsschutz wird für folgende Ausstellungen beantragt Ausstellung Versicherungswert in EURO Ausstellungsgüter Stand/Standeinrichtung Gesamtwert/Versicherungssumme Veranstaltungsdauer: Ort: Transportmittel: eigener LKW Kennzeichen Spedition/Frachtführer Name Geltungsbereich Österreich Europa Gütergruppe 1 2,00 3,00 Gütergruppe 2 3,50 5,00 Versicherungssumme x Prämiensatz = Mindestprämie 75, Beantragte Klauseln: Klausel 3 +15% Zuschlag = Klausel 4-10% Rabatt = Klausel 5-20% Rabatt = Gesamtnettoprämie = Bei Ausstellungen innerhalb Österreichs erhöht sich die Prämie um die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11%. Gesamtbruttoprämie = Mindestprämie 75,

4 Antrag auf Abschluss einer Messe-/Ausstellungsversicherung (Tarif gültig ab ) Ausstellung Versicherungswert in EURO Ausstellungsgüter Stand/Standeinrichtung Gesamtwert/Versicherungssumme Veranstaltungsdauer: Ort: Transportmittel: eigener LKW Kennzeichen Spedition/Frachtführer Name Geltungsbereich Österreich Europa Gütergruppe 1 2,00 3,00 Gütergruppe 2 3,50 5,00 Versicherungssumme x Prämiensatz = Mindestprämie 75, Beantragte Klauseln: Klausel 3 +15% Zuschlag = Klausel 4-10% Rabatt = Klausel 5-20% Rabatt = Gesamtnettoprämie = Bei Ausstellungen innerhalb Österreichs erhöht sich die Prämie um die gesetzliche Versicherungssteuer von derzeit 11%. Gesamtbruttoprämie = Mindestprämie 75, Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Prämienzahlung: Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Sie haben die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete SEPA-Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit zugesendet. 2. Ich bestätige, dass zu diesem Antrag keinerlei Nebenabreden getroffen wurden. Weiters stimme ich ausdrücklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der beantragten Versicherung stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen übermittelt, ebenso bin ich einverstanden, dass ein eventueller Vorversicherer die dazu notwendigen Auskünfte erteilt. Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind. 3. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen der HDI Versicherung AG (AÖTB 2011), die Besonderen Versicherungsbedingungen von Gütern auf Messen und gewerblichen Ausstellungen (Stand 04/2011), sowie die Geschriebenen Besonderen Bedingungen (Stand 04/2011) zugrunde. 4. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. ( 1 a Abs. 2 Vers.VG) 5. Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß 40 VersVG: Es gilt vereinbart, dass im Falle einer Vertragsauflösung durch 38 VersVG Nichteinzahlung der Erstprämie eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) in Höhe von 30 % der Jahresnettoprämie, mindestens EUR 36,-- an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist. 6. 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher ( 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Polizze in geschriebener Form zurücktreten. Für die Dauer der gewährten vorläufigen Deckung gilt eine Prämienforderung als vereinbart, diese beträgt mindestens 25% der Jahresnettoprämie. 7. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe. 8. Die Versicherungssumme wird jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI2000) angepasst, dadurch verändert sich auch die Prämie (Art. 14 der ARB). 9. Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Informationsblattes gem. 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet. ja nein Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen: Vermittler Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Provisionskonto Nr.: Versicherungsmakler Mehrfachagent (An diesen Antrag hält sich der Antragsteller sechs Wochen gebunden) HDI Versicherung AG, 1120 Wien, Edelsinnstraße 7-11, Tel , Fax: CID/Creditor Identification: AT96ZZZ

5 Diese Information gilt für folgende Versicherungsanträge: HDI Angelsportgeräteversicherung HDI Foto-, Video- und Filmapparateversicherung HDI Golfversicherung für Golfclubs HDI Inhaltsversicherung von Wohnwägen/Wohnmobilien HDI Messe-/Ausstellungsversicherung HDI Musikinstrumenteversicherung HDI Musterkollektionsversicherung HDI Wassersportfahrzeugversicherung HDI Werkverkehrsversicherung Information zur Datenanwendung gemäß 24 DSG Sehr geehrter Kunde, Zur Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages erfassen und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, die wir über den Versicherungsantrag oder über Auskünfte Dritter erhalten. Dies erfolgt zweckgebunden und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetz 2000 (DSG). Wir sind damit Auftraggeber einer Datenanwendung. Das DSG sieht in diesem Fall vor, Sie über die verwendeten Daten, den Zweck der Datenanwendung und die Übermittlungsempfänger zu informieren und Ihnen, soweit dies für eine Verarbeitung nach Treu und Glauben erforderlich ist, auch zusätzliche Informationen zu erteilen. Welche Arten von Daten erfassen wir? Unter personenbezogenen Daten werden Angaben über natürliche und juristische Personen verstanden, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Darunter fallen Vertragsdaten, wie Ihr Name, Firmenname, Kunden-Nummer, Polizzen-Nummer, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Gesundheitsdaten, Einkommen, Umsatz, Gewinn oder Beschäftigtenzahl, Bankverbindung, Inkassodaten und Angaben von Dritten, z.b. von Ärzten, Sachverständigen und Vermittlern. Gesundheitsdaten (sogenannte sensible Daten ) sind besonders geschützt und werden nur im Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz verarbeitet und verwendet. Im Versicherungsfall erfassen und verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben zum Sachverhalt und die sons tigen Informationen zum Schaden bzw. Leistungsfall und, so erforderlich, auch Angaben von Dritten, die mit der Feststellung des Schadens- und Leistungsfalles beauftragt sind (Sachverständige), dazu Auskunft geben können (Behörden, Zeugen, etc.) oder im Zusammenhang mit der Schaden- und Leistungserbringung stehen (wie Reparaturwerkstätten, Handwerker, Ärzte, Krankenhäuser), sowie die Leistungsdaten (Datum, Höhe der Leistung). Wir erfassen nur die notwendigen Daten, das heißt, dass im Einzelfall auch mit weniger als den oben beschriebenen Daten das Auslagen gefunden werden kann.

6 Wofür werden die Daten erfasst und verarbeitet (Verwendungszweck)? Zweck der Datenanwendung ist die Bearbeitung von Anträgen, die Risikoprüfung, die Ausstellung des Versicherungsscheines sowie die Verwaltung und Bearbeitung von Verträgen und Leistungsfällen, die Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie statistischen Auswertungen. An wen übermitteln wir Ihre Daten? Wenn es zur Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages oder die Schaden-/ Leistungsfeststellung erforderlich ist, übermitteln wir Daten an die damit befassten Empfänger. Das sind Behörden, Ärzte, Krankenanstalten und Einrichtungen zur Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Reparaturwerkstätten, Sachverständige, Sozialversicherungsträger, Vermittler und andere Versicherer. Auch unsere Mit- und Rückversicherer erhalten Ihre Daten, allerdings nur im erforderlichen Ausmaß zu versicherungstechnischen Angaben, das sind Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungs schutzes, Prämie, und in Einzelfällen auch Angaben zu Name und/oder Firma. Wenn die Mit-/oder Rückversicherer bei der Risikoprüfung und/oder Feststellung des Schaden/ der Leistung mitwirken, werden die dafür notwendigen Daten übermittelt. Soweit ein Datenaustausch mit anderen Versicherern notwendig ist, wie z.b. zur Einstufung im Bonus/- Malus-Stufen, Doppelversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang oder zu Leistungsteilungsabkommen werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt, das sind vor allem Daten zu Angaben der versicherten Person, wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes, Angaben zum Schaden, wie Schadentag, Sachverhalt und die Höhe des Schadens bzw. der Leistung. An Vermittler werden zur Betreuung und Beratung die erforderlichen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten, wie Polizzen-Nummer, Art des Risikos und des Versicherungsschutzes, Prämie, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe der Versicherungsleistungen und im Schaden- /Leistungsfall auch Angaben zum Sachverhalt übermittelt. Sensible Daten (Gesundheitsdaten) werden nur im gesetzlichen Rahmen des 11a Versicherungsvertragsgesetz übermittelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur an untersuchende und behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rückversicherer oder Mitversicherer oder andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus einem Versicherungsfall mitwirken, heran gezogene befugte Sachverständige oder gewillkürte oder gesetzliche Vertreter des Betroffenen oder Gerichte, Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen und sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und Ihrer Organe einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen. Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7, ist ein Informationsverbundsystem unter der Bezeichnung ZIS eingerichtet. Über dieses Informationsverbundsystem werden in der Unfall-Versicherung für die Antragsprüfung Daten zur Identifikation der Person und in den anderen Versicherungszweigen auch Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die am ZIS angeschlossenen Versicherer übermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient dies auch der Einstufung der Bonus/Malus-Stufe.

7 Widerruf der Zustimmungserklärung und Widerruf gegen die Datenverarbeitung: Die Zustimmungserklärung findet sich in Ihrem Versicherungsantrag, die Sie bei Antragstellung gesondert unterfertigen bzw. unterfertigt haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit diese schriftlich zu widerrufen. Sie haben auch das Recht unter den in 28 DSG genannten Voraussetzungen gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben. Stimmen Sie bei Antragstellung nicht oder nur teilweise der Verwendung Ihrer Daten zu oder widersprechen Sie der Datenverarbeitung, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir müssen uns in einem solchen Fall jedoch vorbehalten, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen, wenn die Prüfung des Risikos sowie die Verwaltung und Bearbeitung Ihres Vertrages ohne Datenverarbeitung nicht weiter möglich ist. Im Versicherungsfall sind bei Widerspruch die benötigten Unterlagen gegebenenfalls vom Antragsteller, Bezugsberechtigten oder der zu versichernden Person in vollem Umfang beizubringen und nehmen der Antragsteller und die zu versichernden Personen zur Kenntnis, dass es dadurch zu Verzögerungen in der Leistungsfallprüfung kommen kann. Ohne notwendiger Unterlagen und/oder das Fehlen von Daten können Leistungsansprüche nicht fällig werden bzw. kann dies zur Nichtzahlung der Versicherungsleistung führen. Die jeweils aktuelle Version dieser Information zur Datenanwendung finden Sie im Internet unter: Kontaktinformation: HDI Versicherung AG Edelsinnstraße Wien Österreich Telefon +43(0) Telefax +43(0)

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