Liebe Leserinnen und Leser,
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- Meta Buchholz
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1 Übersicht: Seite Inhaltsübersicht / Vorwort 1 Weitere Auskünfte (AnsprechpartnerInnen, Zuschüsse, Inklusion) 2 Osterferien 6 Pfingsten 11 Sommerferien 15 Herbstferien 36 Sonstiges 43 Jugendeinrichtungen im Rheinisch-Bergischen Kreis 46 Gute Adressen 49 Liebe Leserinnen und Leser, der vorliegende Ferienfahrtenkalender Urlaubstipps für Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis verschafft einen Überblick über die Fahrten und Angebote, die von den Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen und Vereinen aus den Städten Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath und Rösrath angeboten werden. Durch die kreisweite Zusammenarbeit können Kinder und Jugendliche aus einem vielfältigen Ferienangebot wählen. Die Freizeiten finden sowohl im In- als auch im Ausland statt. Neben zahlreichen Sportfreizeiten (Klettern, Surfen, Segeln, Fahrrad-, Kanutouren) sind auch Bildungs- und Kulturreisen sowie Stadtranderholungen im Programm. Die große Bandbreite hält so für jeden Geschmack eine Freizeit bereit. Die einzelnen Angebote sind dem Jahresverlauf entsprechend sortiert und mit Adressen und Telefonnummern sowie allen anderen notwendigen Informationen der jeweiligen Veranstalter versehen. Durch die Zusammenfassung der verschiedenen attraktiven Angebote kann es manchmal schwer fallen, sich für eine bestimmte Fahrt zu entscheiden. Da man in den Ferien oft die tollsten Freunde findet und damit Freundschaften, die während der Ferienzeit geschlossen werden, auch nach den Ferien weitergeführt werden können, empfehlen die Jugendämter, sich an einen Veranstalter zu wenden, der auch sonst Jugendarbeit anbietet und in dessen Nähe man wohnt. Der Ferienfahrtenkalender 2018 wird in einer Kooperation der Jugendämter der Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und des Rheinisch-Bergischen Kreises herausgegeben. Viel Vergnügen beim Aussuchen und schöne Ferien wünschen Ihnen Ihre Jugendämter 1
2 Weitere Auskünfte: Kreisjugendamt Stadtjugendamt Bergisch Gladbach (für Burscheid, Kürten und Odenthal) Lisa Strunk, Michelle Euteneuer Claudia Werker Refrather Weg An der Gohrsmühle Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach Tel.: / o Tel.: / Fax: / Fax: / c.werker@stadt-gl.de Amt für Jugend und Schule Leichlingen Stadtjugendamt Overath Gudrun Bormacher Silvia Sawatzki Am Büscherhof 1 Siegburger Straße Leichlingen Overath Tel.: / Tel.: / Fax: / Fax: / gudrun.bormacher@leichlingen.de s.sawatzki@overath.de Stadtjugendamt Rösrath Annette Pradel Hauptstraße Rösrath Tel.: / Fax: / annette.pradel@roesrath.de 2
3 Zuschüsse zur Teilnahme an Ferienangeboten a) Zuschüsse der Jugendämter Um allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Angeboten des Ferienfahrtenkalenders zu ermöglichen, gewähren die Jugendämter einen Zuschuss. Meist wird die Bezuschussung direkt über den Träger des Ferienangebotes abgewickelt und Sie werden von diesem entsprechend informiert. Die Förderhöhe ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bezuschusst werden z.b. der Einsatz der ehrenamtlichen Betreuer-Teams sowie die Teilnehmerbeiträge. Darüber hinaus wird den Teilnehmenden ein erhöhter Zuschuss gewährt, wenn: Eltern oder Jugendliche Leistungen nach dem SGB II (insbes. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) beziehen Eltern oder Jugendliche Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen Eltern oder Jugendliche Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen Drei oder mehr Kinder/Jugendliche in der Familie leben Ein Elternteil alleinerziehend ist Das Kind/der Jugendliche eine Behinderung hat Besondere soziale Gründe vorliegen (Bsp. Scheidungsverfahren, Erziehungsschwierigkeiten) Falls Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie bitte die Träger oder Ihr zuständiges Jugendamt an. b) Zuschüsse Bildung und Teilhabe Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Neben der Bezuschussung von z.b. Sportund Musikangeboten, einer Lernförderung oder des Mittagessens in der Schule, kann auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten gefördert werden. Für das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag mit den dazugehörigen Anlagen und weitere Informationen finden Sie unter: Wer erhält die Leistungen? Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Ihnen zu, wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Sozialleistungen beziehen: 3
4 Leistungen nach dem SGB II (insbes. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) Wohngeld Kinderzuschlag Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) Leistungen nach 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Leistungen nach 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Wo kann ich die Leistungen beantragen? Ihre Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind davon abhängig, welche der sechs oben genannten Sozialleistungen Sie erhalten: Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen (Nr. 1): Wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Sachbearbeiter/in des Jobcenters Rhein-Berg. HOTLINE: 02202/ Wenn Sie Leistungen der Nr. 2-5 beziehen: In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Familie und Jugend. HOTLINE: 02202/ Wenn Sie Leistungen der Nr. 6 beziehen: In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Sachbearbeiter/in des für Sie zuständigen Sozialamtes. Wenn Sie keine der unter den Nummern 1 bis 6 genannten Leistungen erhalten, aber aufgrund eines niedrigen Einkommens möglicherweise Anspruch auf die Leistungen des Bildungspaketes haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Jobcenter. HOTLINE: 02202/
5 Gemeinsam Ferien machen Unser Beitrag zu Inklusion Du hast eine Behinderung und suchst noch eine für dich passende Ferienfreizeit? Auf Grund deiner Behinderung traust du dich nicht, dich bei den folgenden Angeboten im Ferienplaner anzumelden? Du würdest gerne bei einem konkreten Angebot mitmachen, möchtest aber auf keinen Fall alleine hingehen? Du meldest dich an und stößt immer noch auf Barrieren? Dann melde dich bei uns! Unsere Servicestelle für Inklusion in der Freizeit InBeCo unterstützt dich bei der Suche nach passenden inklusiven Angeboten und Freizeitassistenz oder Begleitung. Gleichzeitig beraten wir Träger von Freizeit- und Ferienaktivitäten auf dem Weg, ihre Angebote tatsächlich inklusiv zu gestalten: Von den organisatorischen Rahmenbedingungen bis zur inhaltlichen Gestaltung bieten wir Coachings und praxisnahe Hinweise. InBeCo Servicestelle für Inklusion in der Freizeit Dr. Robert-Koch-Straße Bergisch Gladbach kontakt@inbeco.de Anne Skribbe / Katharina Kaul /
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