Studienumfang und Regelstudienzeit

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1 Fachspezifische Anlage für das Studienfach Physik des Studienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 19. September Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints=CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. 2 Studienaufbau Die zu erbringenden sleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen sordnung 4 svorleistungen svorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden: kontinuierliche erfolgreiche Bearbeitung von Übungen, Durchführung von Versuchen (mit akzeptierten Protokollen), Praktika, Klausuren von 0 bis zu 120 Minuten Dauer, 5. Kolloquium von 15 bis zu 30 Minuten Dauer,. von 15 bis zu 30 Minuten Dauer, 7. Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, 8. Erteilung von Unterricht im Rahmen des schulischen Fachpraktikums, 9. schriftliche Ausarbeitungen. 5 en (1) en können in einer oder mehrerer der folgenden Formen erbracht werden: en von mindestens 15 bis maximal 30 Minuten bei einsemestrigen Modulen und von mindestens 30 bis maximal 0 Minuten bei zweisemestrigen Modulen, Klausuren von 0 bis zu 180 Minuten Dauer, Seminarvorträge (auch experimentell) von 20 bis zu 45 Minuten Dauer, schriftliche Ausarbeitungen, 5. Praktikumbericht mit Kolloquium.

2 (2) en werden als Einzelprüfung durchgeführt. (3) Die Studierenden haben sich spätestens 2 Wochen vor der Modulprüfung anzumelden. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des sausschusses möglich. (4) Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestandenen an stattfinden. Die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet vom Tag der nicht bestanden stattfinden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Form erfolgen. Anrechnung von Studien- und sleistungen Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen sordnung 7 sanforderungen der Masterprüfung Die sanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen sordnung Genehmigt, Bremen, den 1 November 2008 Der Rektor der Universität Bremen

3 Tabelle 1 (Bestandteil der 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik sanforderungen und Musterstudienplan 1 wenn Physik Fach B gemäß MPO 2 Abs. 2 ist Modulbezeichnung P/ Theoretische P 5 Theoretische Physik 1: Mathematische Physik 1 Grundlagen, Mechanik 1 Übungen zur Theor. Physik 1 Theoretische P 5 Theoretische Physik 2: Mechanik Physik 2 2, Thermodynamik Übungen zur Theor. Physik 2 Theoretische P Theoretische Physik 3: Physik 3 Elektrodynamik Übungen zur Theor. Physik 3 Theoretische P 8 Theoretische Physik 4: Physik 4 Quantenmechanik Mathematische Ergänzungen zur Quantenmechanik Übungen zur Theor. Physik 4 Physikalisches P Physikalisches Praktikum zur Praktikum Experimentalphysik Fortgeschrittenenpraktikum Physikdidaktik 1 P Ziele und Konzeptionen von Schülervorstellungen und Lernprozesse Physikdidaktik 9 Experimente und Medien 1: Schulorientiertes Experimentieren Planung und Analyse von Fachdidaktisches Praktikum (Dauer: Wochen) MP Klausur oder MP Klausur oder MP Klausur oder CP svorleistung sform MP Klausur oder nein MP nein MP Klausur oder 3 nein Seminarvortrag (experimentell) Praktikumbericht mit Kolloquium 2 S 1 S 3 P 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

4 Modulbezeichnung P/ Physikdidaktik 3: P 7 Experimente und Curricula Medien 2 und Medien Multimedia im Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) P Curriculare Studien 3 nein Seminarvortrag oder schriftliche Ausarbeitung Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik Abschlussmodul Physikdidaktik 21 Fachdidaktische Forschung Forschungspraktikum Masterarbeit Insgesamt erforderliche CP: Wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: Wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: MP nein Klausur oder mündliche MP 15 nein 79 CP 58 CP Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum = Modulprüfung/Teilmodulprüfung Masterarbeit mit Kolloquium CP svorleistung sform 4 Klausur oder mündliche 1 V S 2 1 S 1 S Forsch.Prakt. Thesis

5 Tabelle 2 (Bestandteil der 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Physik sanforderungen und Musterstudienplan wenn Physik Fach A gemäß MPO 2 Abs. 2 ist Modulbezeichnung P/ Physikdidaktik 3: P 7 Experimente und Medien Curricula 2 Multimedia im und Medien Physikdidaktik 4: Theoriebildung (Genese physikalischer Konzepte, Lehren und Lernen, Wissenschaftstheorie) P Curriculare Studien 3 nein Seminarvortrag o. schriftliche Ausarbeitung Theoriebildung 1: Mechanik, Thermodynamik Theoriebildung 2: Elektrodynamik, Atomphysik Abschlussmodul Physikdidaktik 21 Fachdidaktische Forschung Forschungspraktikum Masterarbeit Insgesamt erforderliche CP: Wenn das Abschlussmodul im Fach Physik erbracht wird: Wenn das Abschlussmodul im zweiten Fach erbracht wird: MP nein Klausur o. mündl. MP 15 nein Masterarbeit 34 CP 13 CP CP svorleistung sform 4 Klausur o. mündl. 1 V 2 S S 1 S 1 Forsch.Prakt. Thesis Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum : Modulprüfung/Teilprüfung

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