3. Tarifvertrag. zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte. der DB Systel GmbH. (3. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen
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1 3. Tarifvertrag zur Änderung der Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH (3. ÄnderungsTV DB Systel) Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V (Agv MoVe) einerseits und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG andererseits wird folgender Tarifvertrag geschlossen: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Tarifbestimmungen Die zum 31. Dezember 2012 gekündigten Bestimmungen in den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH werden mit dem Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung mit nachstehenden Änderungen wieder vereinbart. 2 Allgemeines Zu den Tarifverträgen für die Arbeitnehmer und Nachwuchskräfte der DB Systel GmbH werden die sich aus der Anlage zu diesem Tarifvertrag ergebenden Änderungen vereinbart. 3 Einmalzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Dual Studierende Der Anspruch auf die Einmalzahlung für die Monate Januar bis April 2013 richtet sich nach dem Einmalz-TV 2013.
2 2 4 Änderung zum 1. ÄnderungsTV DB Systel Durch Inkrafttreten des DemografieTV zum 01. April 2013 wird für 3 Abs. 2 Buchst a bis c 1. ÄnderungsTV DB Systel klargestellt, das BeSiTV durch Anhang zu Abschnitt C Kap 5 DemografieTV ersetzt wird. Der Bezug auf den MaBetTV ist zu streichen. 5 Inkrafttreten Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2013 in Kraft. Berlin/Frankfurt am Main, 15. Mai 2013 Für den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) Für die Gewerkschaft... (Geschäftsführer DB Systel GmbH)... (Hauptgeschäftsführer des Agv MoVe)... Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) (Bundesvorstand)
3 3 Anlage zum 3. ÄnderungsTV DB Systel 1 Änderungen des ETV DB Systel 1. 17a Abs. 1 ETV DB Systel erhält folgende Fassung: Bis einschließlich 30. April 2013 gilt Abs. 1 in der folgenden Fassung: (1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen arbeitgeberfinanzierten, nach 3 Nr. 63 EStG geförderten, zusätzlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (AGbAV). Die Höhe des AGbAV beträgt monatlich 1% der Summe aus dem Monatstabellenentgelt sowie den Entgeltbestandteilen des Arbeitnehmers, die sich bei allgemeinen Erhöhungen der Monatstabellenentgelte um den von den Tarifvertragsparteien festgelegten durchschnittlichen Vomhundertsatz der allgemeinen Erhöhung der Monatstabellenentgelte ebenfalls erhöhen, mindestens jedoch 25,00 EUR. Ab 01. Mai 2013 gilt Abs. 1 in der folgenden Fassung: (1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen arbeitgeberfinanzierten, nach 3 Nr. 63 EStG geförderten, zusätzlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (AGbAV). Die Höhe des AGbAV beträgt monatlich 1% (ab 01. Juli 2014: 2%) der Summe aus dem Monatstabellenentgelt sowie den Entgeltbestandteilen des Arbeitnehmers, die sich bei allgemeinen Erhöhungen der Monatstabellenentgelte um den von den Tarifvertragsparteien festgelegten durchschnittlichen Vomhundertsatz der allgemeinen Erhöhung der Monatstabellenentgelte ebenfalls erhöhen, für einen Vollzeitarbeitnehmer gem. 2 AZTV DB Systel mindestens jedoch 25,00 EUR (ab 01. Juli 2014: 50,00 EUR). Teilzeitarbeitnehmer erhalten diesen Mindestbetrag anteilig im Verhältnis ihres arbeitsvertraglich vereinbarten Jahresarbeitszeit-Solls zur Referenzarbeitszeit. 2. In 14 Abs. 1 wird ab 01. April 2013 Abs. 4 der Präambel zum BeSiTV geändert in 1 Abs. 2 Abschnitt C Kap. 5 DemografieTV 3. In 20 Abs. 3 ETV DB Systel wird zum 31. Dezember 2012 geändert in zum 31. Juli Abs. 1 Buchst. b des Anhang I zum ETV DB Systel erhält folgende Fassung: ab 01. Januar 2012: im ersten Ausbildungsjahr 757,00 im zweiten Ausbildungsjahr 818,00 im dritten Ausbildungsjahr 893,00 im vierten Ausbildungsjahr 982,00
4 4 ab 01. Mai 2013: im ersten Ausbildungsjahr 780,00 im zweiten Ausbildungsjahr 843,00 im dritten Ausbildungsjahr 920,00 im vierten Ausbildungsjahr 1.011,00 ab 01. April 2014: im ersten Ausbildungsjahr 803,00 im zweiten Ausbildungsjahr 868,00 im dritten Ausbildungsjahr 948,00 im vierten Ausbildungsjahr 1.041,00 5. Die Anlage 3 und 3a zum ETV DB Systel erhält ab 01. Mai 2013 die Fassung nach dem Anhang zu diesem TV 2 Änderungen des AZTV DB Systel In 16 Abs. 2 AZTV DB Systel wird AZTV DB Systems geändert in AZTV DB Systel 3 Änderungen des MTV DB Systel In 6 Abs. 10 MTV DB Systel wird 31. März geändert in 30 Juni 4 Änderungen des EinfTV DB Systel 1. Im Inhaltsverzeichnis wir bei 2 TLC Transport- Logistiks- und Consulting GmbH geändert in TLC Transport-, Informatik- und Logistik-Consulting GmbH. 2. In 2 Abs. 1 EinfTV DB Systel wird TLC Transport- Logistiks- und Consulting GmbH geändert in TLC Transport-, Informatik- und Logistik-Consulting GmbH. 3. In 12 Abs. 5 EinfTV DB Systel wird Arbeitnehmer der DB Systel GmbH dem 31. Dezember 2003 geändert in Arbeitnehmer der ehemaligen DB Systems GmbH am 31. Dezember 2003.
5 5 Anhang zur Anlage zum 3. ÄnderungsTV DB Systel Entgelttabelle DB Systel GmbH gültig ab 01. Mai 2013 Tarifliche Jahresarbeitszeit von Stunden Anlage 3 zum ETV DB Systel Tarifgruppe Monats- feste Jahresband- Jahresson- bandentgelt derzahlung entgelt EUR EUR EUR Bandobergrenze 6.606, , ,00 8 Zentralwert 5.744, , ,00 Banduntergrenze 4.882, , ,00 Bandobergrenze 5.770, , ,00 zuzüglich 7 Zentralwert 5.017, , ,00 Banduntergrenze 4.264, , ,00 leistungs- Bandobergrenze 5.039, , ,00 6 Zentralwert 4.382, , ,00 und Banduntergrenze 3.725, , ,00 Bandobergrenze 4.400, , ,00 unternehmens- 5 Zentralwert 3.826, , ,00 Banduntergrenze 3.252, , ,00 erfolgsabhängige Bandobergrenze 3.794, , ,00 4 Zentralwert 3.299, , ,00 Jahressonder- Banduntergrenze 2.804, , ,00 Bandobergrenze 3.272, , ,00 zahlung 3 Zentralwert 2.845, , ,00 Banduntergrenze 2.418, , ,00 Bandobergrenze 2.819, , ,00 2 Zentralwert 2.451, , ,00 Banduntergrenze 2.083, , ,00 Bandobergrenze 2.431, , ,00 1 Zentralwert 2.114, , ,00 Banduntergrenze 1.797, , ,00
6 6 noch Anhang zur Anlage zum 3. ÄnderungsTV DB Systel Anlage 3a zum ETV DB Systel Entgeltentwicklung DB Systel GmbH gültig ab 01. Mai 2013 Tarifliche Jahresarbeitszeit von Stunden TG Bandunter- nach vollendeten Funktionsjahren im jeweiligen Band Zentralwert grenze % 88% 91% 94% 97% 100% , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00
7 7 noch Anhang zur Anlage zum 3. ÄnderungsTV DB Systel Entgelttabelle DB Systel GmbH gültig ab 01. April 2014 Tarifliche Jahresarbeitszeit von Stunden Anlage 3 zum ETV DB Systel Tarifgruppe Monats- feste Jahresband- Jahresson- bandentgelt derzahlung entgelt EUR EUR EUR Bandobergrenze 6.803, , ,00 8 Zentralwert 5.916, , ,00 Banduntergrenze 5.029, , ,00 Bandobergrenze 5.943, , ,00 zuzüglich 7 Zentralwert 5.168, , ,00 Banduntergrenze 4.393, , ,00 leistungs- Bandobergrenze 5.190, , ,00 6 Zentralwert 4.513, , ,00 und Banduntergrenze 3.836, , ,00 Bandobergrenze 4.532, , ,00 unternehmens- 5 Zentralwert 3.941, , ,00 Banduntergrenze 3.350, , ,00 erfolgsabhängige Bandobergrenze 3.908, , ,00 4 Zentralwert 3.398, , ,00 Jahressonder- Banduntergrenze 2.888, , ,00 Bandobergrenze 3.370, , ,00 zahlung 3 Zentralwert 2.930, , ,00 Banduntergrenze 2.491, , ,00 Bandobergrenze 2.904, , ,00 2 Zentralwert 2.525, , ,00 Banduntergrenze 2.146, , ,00 Bandobergrenze 2.504, , ,00 1 Zentralwert 2.177, , ,00 Banduntergrenze 1.850, , ,00
8 8 noch Anhang zur Anlage zum 3. ÄnderungsTV DB Systel Anlage 3a zum ETV DB Systel Entgeltentwicklung DB Systel GmbH gültig ab 01. April 2014 Tarifliche Jahresarbeitszeit von Stunden TG Bandunter- nach vollendeten Funktionsjahren im jeweiligen Band Zentralwert grenze % 88% 91% 94% 97% 100% , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00
9 9 Anlage und Anhang zum 3. ÄnderungsTV DB Systel Die vorstehende Anlage und die vorstehenden Anhänge sind als Tarifregelungen Bestandteil des 3. ÄnderungsTV DB Systel. Anlage: Änderungen verschiedener Tarifverträge DB Systel Anhang: Neufassung der Anlagen 3 und 3a zum ETV DB Systel Jahresbandentgelte - gültig vom 01. Mai 2014 und 01. April 2014 an - Berlin/Frankfurt am Main, 15. Mai 2013 Für den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) Für die Gewerkschaft... (Geschäftsführer DB Systel GmbH)... (Hauptgeschäftsführer des Agv MoVe).. Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) (Bundesvorstand)
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