AnaCredit. Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen

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1 Application Services the way we do it AnaCredit Deutsche Kreditinstitute am stärksten betroffen

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3 Die Deutsche Bundesbank hat mit der statistischen Anordnung vom 14. Juli 2016 (Nr. 8001/2016) die nationalen Anforderungen zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten auf Basis der Verordnung (EU) 2016/867 ( AnaCredit-Verordnung ) der Europäischen Zentrabank (EZB) festgelegt. AnaCredit (Analytical Credit Dataset) hat das Ziel Daten auf granularer Ebene standardisiert und in regelmäßiger Form den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Kreditinstitute müssen jetzt handeln und die neuen Anforderungen zügig umsetzen, damit eine rechtzeitige Reportingfähigkeit gegeben ist. 3

4 AnaCredit: neue Beitragspflicht für Kreditinstitute ab 2018 Das kommt auf Kreditinstitute zu Die EZB-Verordnung verlangt, dass Kreditinstitute ab einem Gesamtobligo größer oder gleich Euro alle Kredite je Kunde an die Aufsicht melden. 1 Diese Grenze ist für alle Kreditnehmer, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person, Personenhandelsgesellschaften, natürliche Personen oder private Haushalte handelt, anzuwenden. Die Bundesbank hat die national gültigen Anforderungen im Vergleich zur EZB- Verordnung gelockert und erwartet keine Meldungen von Krediten von natürlichen Personen oder privaten Haushalten. Allerdings weist die Bundesbank darauf hin, dass die Vorbereitungsarbeiten zur rechtzeitigen Erfüllung der Meldeanforderungen zu intensivieren seien. Eine vorbereitende Testphase ist nach derzeitigem Stand ab Mai bis Dezember 2017 angesetzt. Die erste Berichtspflicht ist für Januar 2018 vorgesehen. Die Bundesbank hat angekündigt, dass in der Anfangsphase (bis September 2018) auf Sanktionen verzichtet wird. Abbildung 1: AnaCredit-Zeitplan der Bundesbank Zeitleiste*: Entscheidung der EZB zur Erhebung granularer Kreditdaten 2015 Konsultation, Festlegung Meldeschwelle und Verabschiedung der AnaCredit-Verordnung im Rat der EZB Beschluss und Veröffentlichung AnaCredit-Anforderungen Mai Dezember 2017 Testphase bzgl. Extranet-Registrierung, Stamm- und Kreditdaten- Testing Erstmeldung Stammdaten Januar März 2018 Produktivpilot für Stamm- und Kreditdaten EZB-Report inkl. Kosten-Nutzen- Analyse für die Umsetzung der Anforderungen sowie Entwurf AnaCredit- Anforderungen Veröffentlichung statistische Anordnung August 2016 Veröffentlichung Erläuterungen Februar Mai 2018 Bearbeitungszyklus Bundesbank Mai Dezember 2018 Stabilisierungsphase *Quelle: Bundesbank, AnaCredit, 19. Juli Die separate Meldeschwellengrenze für notleidende Kredite in Höhe von 100 Euro wurde von der Bundesbank gestrichen. 4

5 Deutsche Kreditinstitute besonders betroffen Deutsche Kreditinstitute sind aufgrund der derzeitigen Meldeschwellengrenze in Höhe von 1 Million Euro besonders stark von den neuen Anforderungen aus AnaCredit betroffen. Andere Länder in Europa haben bereits deutlich niedrigere Schwellwerte wie beispielsweise Österreich ( Euro), Italien ( Euro), Belgien ( Euro) und Frankreich ( Euro). In Spanien wird die geforderte Meldeschwellengrenze von AnaCredit bereits heute durch nationale Anforderungen unterboten. Die Grenze liegt hier bei Euro. Für deutsche Kreditinstitute 2 sind die AnaCredit-Anforderungen daher eine besondere Herausforderung, auch weil sie innerhalb kurzer Zeit neben weiteren regulatorischen Anforderungen (IFRS 9, 5. MaRisk Novelle, Internal Rating based approach (IRBA), etc.) umgesetzt werden müssen. Auf diese Anforderungen müssen Sie sich einstellen Die Bundesbank hat im Zuge der nationalen Umsetzung die AnaCredit-Anforderungen von der EZB-Verordnung hinsichtlich der zu meldenden Merkmale abgeschwächt. Ferner gibt es für kleinere Kreditinstitute 3 deutlich reduzierte Anforderungen. Diese Banken müssen lediglich 17 der 89 Merkmale für das Bestandsgeschäft sowie 26 der 89 Merkmale für das Neugeschäft melden. Mittlere und große Kreditinstitute müssen 89 Merkmale zuzüglich 6 Identifikatoren bzgl. der vorhandenen Kredit- und Kreditnehmerattribute übermitteln. Ursprünglich waren 119 Attribute von der EZB gefordert. Es sind hierbei Buchforderungen und eigene Einlagen zu senden. Von der Erhebung von Wohnimmobilienkrediten sowie konsolidierten bankaufsichtlichen Daten wurde abgesehen. Die Besonderheit bei der Übermittlung ist, dass diese feingranular geschieht. Dies bedeutet, dass keine aggregierten Daten, sondern loan-by-loan sowie entity-by-entity übermittelt wird. Darüber hinaus liegt AnaCredit ein standardisiertes Datenmodell zugrunde, welches die einzelnen Datenattribute vorgibt und verpflichtend anzuwenden ist. Bisherige Meldungen konnten noch auf Papier übermittelt werden, dies wird mit AnaCredit abgeschafft. Die Bundesbank hat durch die Meldungen zukünftig die Möglichkeit, eine stärkere Plausibilisierung der Kreditdaten der einzelnen Kreditinstitute durchzuführen. Die übermittelten Daten aus AnaCredit sind in anderen Meldungen (unter anderem Millionenkreditmeldung auf Basis der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)) aggregiert vorhanden und können somit zur Überprüfung herangezogen werden. 2 Kleiner zwei Prozent aggregierter Marktanteil 3 Gleich und größer zwei Prozent aggregierter Marktanteil 5

6 AnaCredit-Verordnung im Überblick Die wichtigsten Fakten in Kürze Standardisierung und Harmonisierung der Meldewesen-Anforderungen auf EU-Ebene sowie eine deutliche Erhöhung der Granularität Meldung von 89 Merkmalen und 6 Identifikatoren beginnend zum Januar 2018 Deutliche Reduzierung der Meldeschwellengrenze von 1 Million Euro auf Euro Keine Unterscheidung in der Meldung zwischen notleidenden und ordnungsgemäßen Krediten AnaCredit-Meldungen basieren auf einem Datenmodell und werden ausschließlich digital an die Bundesbank übermittelt Einführung von einheitlichen Übermittlungsfristen für Vertragspartner-Stammdaten, Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten Keine Sanktionen durch die Bundesbank in der Anfangsphase (bis September 2018) im Falle der Nichterfüllung der neuen Anforderungen Ausblick auf zukünftige Änderungen Neben den neu geschaffenen Anforderungen durch AnaCredit und der Standardisierung und Harmonisierung des Meldewesens gibt die Bundesbank einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung. Die Aufsicht plant, in einer späteren Phase Stresstests für Kreditrisiken sowie die Überwachung interner Risikomodelle und Risikoparameterschätzungen einzuführen. Capgemini schätzt, dass darüber hinaus zukünftige Stresstests auch für die Reporting-Frequenz (bspw. Ad-hoc-Reporting) sowie für die Anzahl an Berichten entwickelt werden könnten. Ein erster Ausblick hierzu wurde aufsichtsrechtlich bereits im BCBS 239 gegeben. So bringen Sie die Änderungen schnell auf den Weg Kreditinstitute sollten jetzt mit der Umsetzung der Anforderungen beginnen. Die Erleichterungen der Bundesbank reduzieren die Meldekomplexität von AnaCredit, allerdings ist der Zeitraum bis Januar 2018 äußerst knapp bemessen. Capgemini schätzt die Implementierungskosten sowie die -aufwände als hoch ein, da die Datengranularität und die daraus resultierende benötigte Datenqualität sprunghaft steigen. Wir empfehlen mit folgenden Aktivitäten jetzt zu beginnen: Überleitung des AnaCredit-Datenmodells und dessen Felddefinition auf die eigene Infrastruktur Durchführung einer Gap-Analyse, die bewertet, wie viele Datenfelder in der geforderten Granularität für das regelmäßige Reporting zur Verfügung stehen Identifikation der Prozesse und IT-Anwendungen (u. a. Datenquellen, -granularität, vorhandener Datenhaushalt, Meldewesen-Software), die überarbeitet werden müssen Erarbeitung einer Roadmap, einschließlich Grobdefinition von Leitplanken, Projektplänen, Budget- und Ressourcen-Planungen zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen bzgl. Aufbau- & Ablauforganisation, IT-Struktur sowie der schriftlich fixierten Ordnung Berücksichtigung laufender Projekte (z. B. IFRS 9, 5. MaRisk-Novelle) 6

7 Warum ist Capgemini der richtige Partner für die Beantwortung Ihrer aktuellen AnaCredit-Fragestellungen? Capgemini bietet eine einzigartige Kombination aus Fach-, Branchen- und Methodenkompetenz und kann seine Kunden gezielt beraten. Wir greifen auf umfangreiche Erfahrungen aus Meldewesen- Projekten für diverse lokal und global agierende Finanzinstitute zurück. Institute profitieren von unserer langjährigen Praxiserfahrung im Umfeld von Informationstechnologie, Datenmanagement und bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Damit ist ein schneller Einstieg möglich und Aufwand sowie Risiken werden minimiert. Capgemini hat ein tiefes Wissen rund um IT-Architekturen sowie Datenmanagement und versteht die damit verbundenen Herausforderungen. Mit passgenauen Lösungen steigern wir Performance und Qualität. Durch unsere ausgeprägte Erfahrung mit organisatorischen Veränderungen in Kreditinstituten sind wir fähig, erarbeitete Lösungen und neue Prozesse im gesamten Institut zu verankern. Sie erhalten von der Konzeptionierung bis zur Implementierung der Maßnahmen in IT, Banking Operations und Organisation alles aus einer Hand. Capgemini berät hersteller- und technologieneutral, kann aber bei Bedarf auf starke Partnerschaften zurückgreifen. Capgemini verfügt durch seinen Rightshore -Ansatz über ein globales Liefernetzwerk und zeichnet sich als multinationale Organisation durch seine besondere Art der Zusammenarbeit aus die Collaborative Business Experience TM. 7

8 Application Services the way we do it Kontakt: Jens Korb Principal Risikomanagement & Compliance Michael Keilhacker Manager Risikomanagement & Compliance Dr. Daniel Geuenich Manager Risikomanagement & Compliance Über Capgemini Mit mehr als Mitarbeitern in über 40 Ländern ist Capgemini einer der weltweit führenden Anbieter von Management- und IT-Beratung, Technologie-Services sowie Outsourcing- Dienstleistungen. Im Jahr 2015 betrug der Umsatz der Capgemini-Gruppe 11,9 Milliarden Euro. Gemeinsam mit seinen Kunden entwickelt Capgemini Geschäfts-, Technologie- sowie Digitallösungen, die auf die individuellen Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Damit sollen Innovationen ermöglicht sowie die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Als multinationale Organisation und mit seinem weltweiten Liefermodell Rightshore zeichnet sich Capgemini durch seine besondere Art der Zusammenarbeit aus die Collaborative Business Experience TM. Erfahren Sie mehr unter Rightshore ist eine eingetragene Marke von Capgemini Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind geschützt. Copyright 2016 Capgemini. Alle Rechte vorbehalten.

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