Materialien für Lehrkräfte. Region Potsdam

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1 Materialien für Lehrkräfte Region Potsdam Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Berlin

2 Impressum Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Abteilung Bildung und Forschung, Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit Berlin Redaktion: Waldtraut Börner, Axel Janowitz, Hans-Peter Löhn Gestaltung: Janet Domscheit Nachdruck und andere Formen der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des BStU. Frei für die Nutzung durch öffentliche Träger im Bereich historischpolitische Bildung BStU, 2. korrigierte Auflage, Berlin 2010

3 Vorbemerkung Das vorliegende Material wurde 2005 von der Außenstelle Potsdam des BStU ursprünglich in Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Bildungsministerium erarbeitet. Den Lehrkräften im Land Brandenburg sollte damit unterstützendes Material für die Behandlung der DDR-Geschichte im Unterricht in die Hände gegeben werden. Eine Überarbeitung des Materials war erforderlich wegen neuer Forschungsergebnisse und der im vergangenen Jahr erfolgten Verlagerung der Außenstelle Potsdam in die Zentralstelle des BStU nach Berlin. Die in der Mappe enthaltenen Fallbeispiele mit Auszügen aus Stasi-Unterlagen der Region Potsdam sollen im Unterricht eine kritische Auseinandersetzung mit der DDR, der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit und den Folgen für die Betroffenen ermöglichen. Ziel ist es, dass Schüler/innen ab der 9. Klassenstufe die Funktionsweise einer Diktatur an konkreten Einzelbeispielen erkennen lernen und zugleich sensibilisiert werden für die Bedeutung von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit als Grundlage einer freiheitlichen Demokratie. Die fünf Beispiele mit Vorschlägen für die Umsetzung können voneinander unabhängig im Unterricht eingesetzt werden. Im Anhang wird über die Struktur und die Arbeitsweise des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit informiert. Enthalten sind auch detaillierte Informationen über das ehemalige Bezirksgebiet Potsdam, die Geschichte der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Potsdam und die Außenstelle Potsdam des BStU. Der Anhang enthält außerdem ein Abkürzungsverzeichnis, Literaturhinweise und eine Aufstellung über alle Materialien, die von dem BStU für den Unterricht in Schulen herausgegeben wurden. Das Informationsangebot des BStU ist nach dem Umzug der Außenstelle Potsdam im Einzugsbereich Potsdam/Westbrandenburg durch die Zentralstelle und im Einzugsbereich Ostbrandenburg durch die Außenstelle Frankfurt (Oder) in gleicher Qualität erhalten geblieben. Die Zusammenarbeit mit der Schüler-Projektwerkstatt in der Gedenkstätte für Opfer politischer Gewalt in der Lindenstraße 54 ist weiterhin gewährleistet und kann durch Umbau der Gedenkstätte zukünftig noch erweitert werden. Das bisher vorhandene Angebot von Seminaren und Projekttagen in Potsdam und in den Schulen der Region Westbrandenburg bleibt bestehen. Ebenso finden weiterhin gemeinsam mit der Potsdamer Gedenkstättenlehrerin Lehrerfortbildungsveranstaltungen statt. Zum Themenfeld Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und seine zentrale Rolle für den Machterhalt der SED bietet die Zentralstelle des BStU in Berlin im Bereich historisch-politische Bildung Schülerprojekte an Schulen, im Dokumentationszentrum Zimmerstraße und im Zentralarchiv in der Normannenstraße an. Die Betreuung von Facharbeiten oder sonstigen besonderen Lernleistungen, z. B. in den Fächern Geschichte, Sozialkunde oder Politische Bildung erfolgt durch das Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit in der Abteilung Bildung und Forschung des BStU in Berlin. Dort wird auch auf Antrag im Rahmen von Forschungsprojekten Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gewährt. Ansprechpartner: BStU, Abteilung Bildung und Forschung, Sachgebiet für historisch-politische Bildungsarbeit Telefon: Alle Materialien für den Unterricht, Informationsmaterial über den BStU sowie die Broschüren der Abteilung Bildung und Forschung (BF) sind unter nachstehender Adresse erhältlich. BStU, Abteilung Bildung und Forschung Postanschrift: Berlin Telefon: Fax: / Waldtraut Börner 1

4 Inhalt Fallbeispiele aus Stasi-Akten der Region Potsdam Seite Der Operative Vorgang (OV) Kleckser... 3 Fallbeispiel 1 Aktenauszug Dokumente Der Inoffizielle Mitarbeiter (IM) Marc Fallbeispiel 2 Aktenauszug Dokumente Verurteilung eines Schülers Fallbeispiel 3 Aktenauszug Dokumente Wahlen in der DDR Fallbeispiel 4 Aktenauszug Dokumente Tod an der Grenze Fallbeispiel 5 Aktenauszug Dokumente Anhang Kurzinformationen zum Staatssicherheitsdienst Auszug aus der Verfassung der DDR Auszug aus dem Strafgesetzbuch der DDR Zur Geschichte der Staatssicherheit im ehemaligen Bezirk Potsdam Die Leiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Potsdam Die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Potsdam Die Kreisdienststellen für Staatssicherheit im Bezirk Potsdam Übersicht über die Anzahl Inoffizieller Mitarbeiter im Bezirk Potsdam Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise

5 Der Operative Vorgang (OV) Kleckser Fallbeispiel 1 Im Mai 1983 geriet der 20-jährige Oliver Groppler gemeinsam mit weiteren dreizehn Jugendlichen aus dem Kreisgebiet Potsdam in das Visier der Staatssicherheit. Eine Mitarbeiterin der in der Nähe von Potsdam gelegenen Stasi-Hochschule hatte durch ihre Tochter erfahren und weitergegeben, dass eine Gruppe Jugendlicher in Kleinmachnow Plakate anfertigte, mit denen zum Friedenstreffen der Jugend sozialistischer Länder an den Pfingsttagen in Potsdam demonstriert werden sollte. Da die Staatssicherheit das Jugendtreffen gemeinsam mit der Volkspolizei zu überwachen hatte, ermittelte sie sofort die Namen der Jugendlichen. Zwei Stasi-Mitarbeiter suchten die Wohnung von Oliver auf und beschlagnahmten alle Plakate mit pazifistischen Inhalten wie Ob West ob Ost, auf Raketen muß Rost. Sieben Jugendliche wurden festgenommen und in der Stasi-Untersuchungshaftanstalt in Potsdam vernommen. Oliver war zwei Tage lang in Haft und wurde mehrmals vernommen. Die Jugendlichen erhielten die schriftliche Auflage, derartige Aktivitäten zukünftig zu unterlassen. In Abstimmung mit dem Staatsanwalt entschied der Leiter der Stasi- Bezirksverwaltung (BV) Potsdam, vorerst keine strafrechtlichen Schritte einzuleiten. Die Stasi-Kreisdienststelle (KD) Potsdam legte am 16. Mai 1983 zu den Jugendlichen den OV Kleckser an. Mehrere Stasi-Mitarbeiter und acht inoffizielle Mitarbeiter (IM) beobachteten und überwachten die Jugendlichen bis zum Pfingsttreffen. Zwei der Jugendlichen konnte die Staatssicherheit überzeugen, über die Aktivitäten der Gruppe regelmäßig zu berichten. Während des Pfingsttreffens wurde Oliver im Auftrag der Staatssicherheit von der Polizei zwei Tage festgenommen, da er sich weigerte, den Aufnäher Frieden schaffen ohne Waffen von seiner Kleidung zu entfernen. Im Februar 1984 schlug der MfS-Mitarbeiter Oberleutnant Tuda vor, den OV Kleckser abzuschließen. Oliver Groppler blieb jedoch durch eine Karteierfassung weiter im Visier der Potsdamer Stasi-Kreisdienststelle. Dokumente aus der Akte OV Kleckser (1 Band, 530 Seiten) Dokument 1.1 Dokument 1.2 Dokument 1.3 Hinweis auf eine politische Untergrundbewegung Jugendlicher im Ort Kleinmachnow von einer Mitarbeiterin der Hochschule des MfS vom 11. Mai 1983 Beschluß der KD Potsdam über das Anlegen des OV Kleckser vom 16. Mai 1983 Information der KD Potsdam an die Abteilung VII der BV Potsdam über geplante Aktivitäten Jugendlicher anlässlich des Friedenstreffens der Jugend sozialistischer Länder 1983 in Potsdam Dokument 1.4 Protokoll über die Vernehmung des Oliver Groppler am 16. Mai 1983 durch das MfS in der Abteilung IX der BV Potsdam Dokument 1.5 Verfügung der Bezirksbehörde der Volkspolizei (BdVP) vom 22. Mai 1983 wegen Tragens eines pazifistischen Aufnähers Dokument 1.6 Bericht des IM Bodo über Oliver Groppler vom 19. Mai 1983 Dokument 1.7 Beschluß der KD Potsdam über die Archivierung des OV Kleckser vom 23. Februar

6 Auszug aller in diesem Beispiel genannten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der DDR von 1981: 99 Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (1) Wer der Geheimhaltung nicht unterliegende Nachrichten zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an die im 97 (Spionage) genannten Stellen oder Personen übergibt, für diese sammelt oder ihnen zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zwölf Jahren bestraft. 100 Landesverräterische Agententätigkeit (1) Wer zu den im 97 (Spionage) genannten Stellen oder Personen Verbindung aufnimmt oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. 218 Zusammenschluß zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele (1) Wer eine Vereinigung oder Organisation bildet oder gründet oder einen sonstigen Zusammenschluß von Personen herbeiführt, fördert oder in sonstiger Weise unterstützt oder darin tätig wird, um gesetzwidrige Ziele zu verfolgen, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwere Strafe vorgesehen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Verurteilung auf Bewährung, mit Haftstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rädelsführer werden mit Freiheitsstrafe von einem bis zu acht Jahren bestraft. 220 Öffentliche Herabwürdigung (1) Wer in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen herabwürdigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. Von Oliver Groppler hat der BStU die Zustimmung erhalten, nach 32 Abs. 1 StUG Unterlagen mit Informationen zu seiner Person für die politische Bildungsarbeit nutzen zu können. Sein Name musste deshalb nicht durch ein Pseudonym ersetzt werden. Alle anderen in den Dokumenten geänderten Namen sind frei erfunden. Die Namen weiterer Betroffener und Dritter sind nach Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonymisiert worden. 4

7 Hinweise für Lehrer/-innen zu dem Fallbeispiel OV Kleckser Das ausgewählte Fallbeispiel steht exemplarisch für viele Schicksale Jugendlicher, die sich organisiert für politische Veränderungen in der DDR einsetzten, sich in Umweltschutz- und Friedensinitiativen engagierten und beruflich eigene Wege gehen wollten. Für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gehörten derartige Initiativen in der DDR zu der so genannten politischen Untergrundtätigkeit (PUT), die es bereits im Keim zu ersticken galt. Thema: Freiheit und Würde des Menschen Verfassungsanspruch und -realität in der DDR Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit Menschenrechtsverletzungen in der DDR Die ausgewählten Dokumente aus den Unterlagen Kleckser dokumentieren den Anspruch junger Menschen in der DDR auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, die Reaktion der Staatsmacht und insbesondere der Staatssicherheit auf diesen Anspruch. Mögliche Lernziele: Anhand des aufgezeigten Schicksals soll verdeutlicht werden, dass es in der DDR keine Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit gab. Durch die staatliche Gewalt wurden die international anerkannten Menschenrechte verletzt. Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für den Schutz von Menschenrechten. Erarbeitungsschritte: 1. Hinweis auf die Verfassung der DDR, Artikel 30 (1): Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar. 2. Die Verletzung international anerkannter Menschenrechte in der DDR anhand der Anwendung der 99, 100, 218, 220, des Strafgesetzbuches der DDR 3. Vergleichen der Gesetze der DDR mit den Artikeln 1 bis 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Quellen: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, Staatsverlag Berlin, Strafgesetzbuch der DDR (StGB) vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 sowie i.d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 und des Gesetzes vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR (GGG), Staatsverlag Berlin,

8 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 34 6

9 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 5 7

10 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 43 8

11 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 44 9

12 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

13 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 45A 11

14 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

15 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

16 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

17 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

18 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

19 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

20 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

21 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

22 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

23 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl

24 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AOP 637/84, Bl. 6 22

25 Der Inoffizielle Mitarbeiter (IM) Marc Fallbeispiel 2 Ein 17-jähriger Potsdamer Schüler wurde 1971 vom Staatssicherheitsdienst berufen, die Organe der Sicherheit in ihrer verantwortungsvollen Arbeit als Kontaktperson (KP) zu unterstützen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgte dann die Verpflichtung zur inoffiziellen Zusammenarbeit unter dem Decknamen Marc. In Potsdam hatte der Staatsbürgerkundelehrer einer Erweiterten Oberschule (EOS) mit hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi-Kreisdienststelle Potsdam einen Patenschaftsvertrag für eine 11. Klasse abgeschlossen. Diesen nutzten die Stasi-Mitarbeiter, Jugendliche unter 18 Jahren bereits an das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zu binden. Die Mitarbeiter des MfS sicherten Marc die Unterstützung bei der Bewerbung um einen Studienplatz an einer Kunsthochschule zu. Marc kamen während seines Wehrdienstes erste Zweifel wegen der konspirativen Kontakte zum MfS, auch wegen der Berichte über seine Kameraden, die er dem Stasi-Offizier liefern musste. Er erzählte einem Kameraden von diesen konspirativen Kontakten. Der Führungsoffizier forderte danach von ihm eine schriftliche Stellungnahme hinsichtlich dieser Dekonspiration und seiner Zweifel. Wegen des Bekanntwerdens der Kontakte zum MfS gab es während des Grundwehrdienstes keine weitere Zusammenarbeit mehr. IM Marc wurde nach der Aufnahme des Studiums in Berlin an die Abteilung XX der Staatssicherheit von Groß-Berlin, der späteren BV Berlin, übergeben. Mitarbeiter des MfS versuchten 1975 erneut in der Kunsthochschule Kontakt zu ihm aufzunehmen. Marc lehnte als Student jedoch eine erneute Zusammenarbeit konsequent ab. Dokument 2.1 Dokument 2.2 Dokument 2.3 Dokument 2.4 Dokument 2.5 Dokument 2.6 Dokument 2.7 Plan zur Aufklärung und Anwerbung als jugendliche Kontaktperson für das MfS Berufung zur Zusammenarbeit mit dem MfS als Kontaktperson Marc Bericht über ein Treffen von Marc mit seinem Führungsoffizier Quittungsbelege über Geld und Sachgeschenke, die Marc vom MfS für seine Spitzeldienste erhielt Verpflichtungserklärung über die freiwillige Zusammenarbeit mit dem MfS, die Marc nach seinem 18. Geburtstag unterschrieb Eigenhändige Niederschrift von Marc über seine Gewissensnöte Abschließender Vermerk des MfS aus der Akte von Marc Alle in den Dokumenten geänderten Namen sind frei erfunden. Für den richtigen Namen des IM Marc wurde das Pseudonym Peter Holzweg eingesetzt. Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl , 18, 19, 21-24, 91, 92, ; Teil II, Bl. 22,

26 Hinweise für Lehrer/-innen zum Fallbeispiel 2 (IM Marc ) Die Akten wurden vom Staatssicherheitsdienst in der KD Potsdam angelegt und dort geführt, bis Marc den Besuch der EOS beendete. Während der Zeit seines Grundwehrdienstes sind diese vorübergehend an die Abteilung VII der BV Potsdam übergeben worden. Nach Aufnahme des Studiums in Berlin übernahm die Abteilung XX der Bezirksverwaltung Berlin die Unterlagen. Nach Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit wurden die Akten im Zentralarchiv in Berlin archiviert. Das MfS hat im Zeitraum 1971 bis 1975 zu Marc eine Personalakte (Teil I) und eine Arbeitsakte (Teil II) geführt. Thema: Gleiches Recht auf Bildung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Die ausgewählten Dokumente aus den Unterlagen sollen zeigen den Zugriff der Staatssicherheit auf Schüler in der DDR, den dadurch ausgelösten Gewissenskonflikt eines Jugendlichen, die Anwerbung und Arbeit der Staatssicherheit mit IM. Mögliche Lernziele: Der Staatssicherheitsdienst nötigte Jugendliche gegen das eigene Gewissen Spitzeldienste zu leisten. Das MfS konnte die Vergabe von Studienplätzen beeinflussen und so den zur Mitarbeit gepressten Jugendlichen Vorteile verschaffen. Durch das ausgewählte Fallbeispiel soll herausgearbeitet werden, dass die Deutsche Demokratische Republik eine Diktatur war, in der das demokratische Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt wurde. Zugleich soll gezeigt werden, in welchem Maß Menschen in Gewissenskonflikte gebracht wurden und sich gegen den Druck des MfS behaupteten. Erarbeitungsschritte: 1. Auszug aus der Verfassung der DDR, Artikel 25, Absatz 1, hinterfragen: "Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das gleiche Recht auf Bildung. Die Bildungsstätten stehen jedermann offen. Das einheitliche sozialistische Bildungssystem gewährleistet jedem Bürger eine kontinuierliche sozialistische Erziehung, Bildung und Weiterbildung." 2. Auszug aus dem Jugendgesetz der DDR, 22, Absatz 2, diskutieren: "Die Zulassung zum Studium erfolgt nach den erforderlichen fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung. Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sind berechtigt, über die Zulassung zum Studium mit zu entscheiden." 3. Anhand des in den Akten dokumentierten Falles herausarbeiten, dass die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit den Jugendlichen in der DDR nicht möglich war. Quelle: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 und Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974, Staatsverlag der DDR, 10. Auflage, Berlin

27 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

28 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

29 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

30 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

31 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

32 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

33 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl. 94 und 92 31

34 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

35 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

36 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil II, Bl

37 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil II, Bl

38 Quelle: BStU, MfS, AIM 66684/75, Teil I, Bl

39 Verurteilung eines Schülers (1968) Fallbeispiel 3 Ein 15-jähriger Schüler aus Potsdam wurde wegen Staatsverleumdung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, nach 220 des Strafgesetzbuches der DDR von 1968 verurteilt. Aus den Akten geht hervor, dass der Staatssicherheitsdienst den Schüler insgesamt 36 Stunden vernommen hat. Das Verhör dauerte an einem der Vernehmungstage von 9:00 bis 22:40 und wurde lediglich durch eine Pause von 10 Minuten unterbrochen. Dokument 3.1 Verfügung der Untersuchungsabteilung der Potsdamer Staatssicherheit zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Schüler, 1968 Dokument 3.2 Protokoll über die Vernehmung des Schülers durch einen Mitarbeiter der Untersuchungsabteilung der Potsdamer Staatssicherheit, 1968 Dokument 3.3 Flugblatt gegen den Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei, 1968 Dokument 3.4 Aufnahmen der Potsdamer Staatssicherheit über Fundstellen der Flugblätter, 1968 Dokument 3.5 Karte der Stadt Potsdam mit der vom Staatssicherheitsdienst eingezeichneten Route des Schülers zum Verteilen der Flugblätter, 1968 Dokument 3.6 Meldung über den Abschluss der Untersuchung durch die Untersuchungsabteilung der Potsdamer Staatssicherheit, Auswertung in der Schule, 1968 Dokument 3.7 Meldung über den Abschluss der Untersuchung durch die Untersuchungsabteilung der Potsdamer Staatssicherheit mit Strafausspruch, 1968 Alle in den Dokumenten geänderten Namen sind frei erfunden. Quellen: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Seiten 5, 46, 47, Auszug aus Bl. 48, 50, 51, 52 und 55 sowie Bl. 89, 90, 91, 126, 128, 133, 135,

40 Auszug aller in diesem Beispiel genannten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der DDR von 1968: 220 Staatsverleumdung (1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft Schuldfähigkeit Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Schuldfähigkeit) ist in jedem Verfahren ausdrücklich festzustellen. Sie liegt vor, wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen. 22 Täter und Teilnehmer (2) Als Teilnehmer an einer Straftat ist strafrechtlich verantwortlich, wer 1. vorsätzlich einen anderen zu der begangenen Straftat bestimmt (Anstiftung); 2. gemeinschaftlich mit anderen eine vorsätzliche Straftat ausführt (Mittäterschaft) Quellen: Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (StGB), Textausgabe mit Sachregister, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin

41 Hinweise für Lehrer/-innen zum Fallbeispiel 3 (Verurteilung eines Schülers) Das MfS leitete 1968 wegen des Verdachts auf Staatsverleumdung gegen einen 15-jährigen Schüler ein Ermittlungsverfahren ein. Zu dem Schüler liegen eine Ermittlungs- und eine Bewährungsakte aus den Jahren 1968 bis 1971 vor. Der Schüler hatte gemeinsam mit seinem 23-jährigen Stiefbruder und einem Schulfreund Flugblätter gegen den Einmarsch der Armeen des Warschauer Paktes in die ČSSR hergestellt und in der Stadt Potsdam verteilt. Der Stiefbruder wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der Schulfreund zu einem Jahr und vier Monaten und der 15-Jährige zu einem Jahr und sechs Monaten. Die Haftstrafen des Schülers und seines Freundes wurden zur Bewährung ausgesetzt. Thema: Meinungsfreiheit in der DDR Die ausgewählten Dokumente aus den Unterlagen sollen verdeutlichen den Anspruch eines Schülers, öffentlich seine Meinung zu äußern, die Reaktion der Stasi auf eine öffentliche Meinungsäußerung, die unmenschlichen Verhörmethoden der Staatssicherheit und eine Rechtsprechung, die gegen Artikel der Verfassung verstieß. Mögliche Lernziele: Die Schüler/-innen erkennen anhand dieses Fallbeispiels, dass in der DDR das demokratische Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Eine freie und öffentliche Meinungsäußerung war in der DDR nicht zugelassen. Politische Äußerungen konnten mit Haft bestraft werden. Die Verfassungsrechte konnten nicht eingeklagt werden. Verfassungsgerichte gab es nicht. Erarbeitungsschritte: 1. Auseinandersetzung mit Artikel 27, Absatz 1, der Verfassung der DDR (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. 2. Lesen der Aktenauszüge. 3. Darstellen des Falls unter Bewertung der Vorgaben der Verfassung der DDR. 4. Beschäftigung mit dem 220 (Staatsverleumdung) des Strafgesetzbuches der DDR von In den siebziger Jahren wurde der Begriff Staatsverleumdung im 220 durch den Begriff Öffentliche Herabwürdigung ersetzt. Quelle: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 i. d. F. des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7.Oktober 1974, Verfassung der DDR und Jugendgesetz, Staatsverlag der DDR, Berlin

42 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl. 5 40

43 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl

44 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69 42

45 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69 43

46 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl

47 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl. 126 und

48 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69 46

49 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl

50 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl

51 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, AU 432/69, Bl

52 Wahlen in der DDR Fallbeispiel 4 In der Verfassung wurden den Bürgern der DDR Rechte hinsichtlich Mitbestimmung und Mitgestaltung der Gesellschaft garantiert. Artikel 3 (1) Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik seinen organisierten Ausdruck. Artikel 5 (1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik üben ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Der im Dokument als Quelle bezeichnete Inoffizielle Mitarbeiter arbeitete im Bürgermeisteramt von Diedersdorf. Er informierte den Staatssicherheitsdienst 1984 vor der Wahl über die zu erwartende Wahlbeteiligung der Einwohner der Gemeinde. Von vier Einwohnern, die voraussichtlich nicht wählen gehen würden, nannte er die Namen. In einem Bericht über die Wahl vom 7. Mai 1989 im Ort Menz bei Gransee hält der Staatssicherheitsdienst fest, dass der ehemalige Parteivorsitzende der CDU alle Wahlkandidaten, die auf dem Wahlzettel standen, durchgestrichen hat. Dokument 4.1 Dokument 4.2 IM-Bericht über die bevorstehende Wahl in der Gemeinde Diedersdorf, 1984 IM-Bericht über die stattgefundene Kommunalwahl in Menz am 7. Mai 1989 Das Zentralkomitee der SED erklärte im Neuen Deutschland (ND) am 8. Mai 1989, dass das Ergebnis der Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 als ein klares Votum des Volkes zu werten sei. Auszug: Bürger gaben ihre Stimme den Kandidaten der Nationalen Front. Das sind 98,85 Prozent der gültigen Stimmen. Text eines Flugblatts von Oppositionellen nach den Kommunalwahlen: Staatliche Stellen reagieren auch 4 Monate nach den Kommunalwahlen vom 7. Mai 89 nicht konstruktiv auf den nachweisbaren Wahlbetrug. Wir sind davon betroffen. So wollen wir uns am , 17 Uhr treffen, um bis Uhr auf die Wahl lautstark zu pfeifen. Bringt bitte geeignete Trillerpfeifen mit. Die Protestaktion fand am auf dem Alexanderplatz in Berlin statt und wurde von der Staatssicherheit brutal unterbunden. 80 Personen, darunter etliche unbeteiligte Passanten, wurden verhaftet. Quellen: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 und Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974, Staatsverlag der DDR, 10. Auflage, Berlin BStU, MfS, BV Potsdam, KD Zossen 192, Teil I, Band 1, Bl BStU, MfS, BV Potsdam, KD Gransee 196, Bl. 166,

53 Hinweise für Lehrer/-innen zum Fallbeispiel 4 (Wahlen in der DDR) Die beiden ausgewählten Dokumente aus den Jahren 1984 und 1989 sollen verdeutlichen, dass es in der DDR keine freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen gab. Die Nutzung der Wahlkabine sowie eine Verweigerung des Wahlrechts wurden in der DDR registriert, Repressalien waren die Folge. Jeder Nichtwähler wurde vom Staatssicherheitsdienst erfasst. Eines der Dokumente stammt aus der Akte eines GMS (besondere Kategorie eines Informanten), der unter dem Decknamen Rosi dem Staatssicherheitsdienst Informationen geliefert hat. Die Akte wurde vom MfS von 1982 bis 1988 geführt. Der GMS Rosi hat in diesem Zeitraum in seinem Dienstzimmer regelmäßig Mitarbeiter des MfS empfangen und über die Bürger seiner Gemeinde berichtet. Das andere Dokument gehört zu Unterlagen, die das MfS noch bis zum 31. Oktober 1989 zu einem observierten Betroffenen geführt hat. Thema: Durchführung von Wahlen in der DDR Mögliche Lernziele: Die Schüler/-innen sollen an diesen Beispielen erkennen, dass in einer Diktatur demokratische Wahlen nicht möglich sind. Die Wahlen werden von den Machthabern kontrolliert und manipuliert. Das in der Verfassung der DDR garantierte Recht der Menschen auf freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen wurde verletzt. Dieses für eine Demokratie wesentliche Grundrecht gab es in der DDR nicht. Erarbeitungsschritte: 1. Erläuterung der Einparteien-Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und deren Machtausübung durch einen zentralistisch organisierten Apparat. Die Verfassung der DDR sah das Prinzip der Gewaltenteilung nicht vor. 2. Die Einheitsliste der Nationalen Front erläutern, die aus Wahlkandidaten der Blockparteien CDU, LDPD, DBD, NDPD und der Massenorganisationen FDGB, FDJ, DFD, KB sowie der SED bestand. Die Sitzverteilung war zu Gunsten des Machterhalts der SED seit 1950 festgeschrieben. (Vertreter der Volkskammer und örtliche Volksvertretungen). 3. Verdeutlichen, dass trotz des in der Verfassung garantierten Rechts auf freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen die Bürger genötigt wurden, den von der SED-Führung vorgegebenen Kandidaten der Nationalen Front zuzustimmen, indem sie die Wahlzettel lediglich gefaltet in die Wahlurnen einzuwerfen hatten. Quelle: Geschichte plus, Klassen 9/10, Ausgabe Brandenburg, Cornelsen Verlag, 1. Auflage, 3. Druck Axel Janowitz, Symbol 89, Zeitschrift Geschichte LERNEN, Heft 28, Ernst Klett Verlag, Heft 128, März

54 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, KD Zossen 192, Teil I, Band I, Bl

55 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, KD Gransee 196, Bl

56 Quelle: BStU, MfS, BV Potsdam, KD Gransee 196, Bl

57 Tod einer jungen Frau an der Berliner Mauer Fallbeispiel 5 In der Nacht des 22. Novembers 1980 trafen sich zwei junge Männer (19 und 24 Jahre alt) und die 18-jährige Marinetta Jirkowsky im Grenzgebiet Hohen-Neuendorf. Einer der beiden jungen Männer hatte schon seit einiger Zeit Fluchtgedanken und wollte die Beschaffenheit der Grenzsicherungsanlagen erkunden. Bei der Suche nach einer passenden Durchbruchstelle entdeckten die drei in einer Lagerhalle eine Malerleiter und entschlossen sich spontan zur Flucht. Sie schlugen die Leiter in der Mitte auseinander und nachdem sie in der Nähe der Mauer noch eine weitere Leiter fanden, hatten sie drei Leitern zur Verfügung. Zwanzig Minuten nach drei Uhr stemmten sie die Leitern gegen die Mauer. Sie hatten vorher verabredet, dass keiner stehen bleibt, wenn geschossen werden sollte. Zuerst stieg der 19- Jährige die Leiter hoch und schob die zweite Leiter auf die andere Seite der Mauer. Erst jetzt konnte er erkennen, dass sich 30 Meter vor ihnen ein etwa drei Meter hoher Signalmaschenzaun, dahinter ein mindestens vier Meter breiter Grenzweg vor einer schenkelhohen Barriere und in ca. 70 Meter Entfernung das graue Ungetüm, die eigentliche fast vier Meter hohe Berliner Mauer, befanden. Trotzdem wollten sie nicht aufgeben. Sie setzten die Flucht mit Übersteigen des Signalmaschenzauns fort und ließen die zweite Leiter dort stehen. Die dritte Leiter versuchten sie so geräuschlos wie möglich über das erleuchtete Terrain zu schleifen. Doch Marinetta stolperte über die Barriere und fiel hin. Trotzdem konnten sie den Kontrollstreifen unentdeckt passieren und die letzte Mauer erreichen. Die Leiter war jedoch zu kurz, sie reichte nicht bis zum Mauerrand. Wieder kletterte der 19-Jährige zuerst hoch. Er schaffte es, sich nach oben zu stemmen und ließ sich auf der anderen Seite herabfallen. Er war im Westen. Sein Freund hatte sich inzwischen auf die Krone der Mauer gelegt und versuchte verzweifelt, die auf der letzten Sprosse der Leiter stehende Marinetta hochzuziehen. Plötzlich wurde es taghell und Kugeln peitschten parallel zum Beton und Drahtverhau entlang. Reflexartig ließ er die Hand von Marinetta los und sich in den Westen fallen. Marinetta Jirkowsky, wurde mit schweren Schussverletzungen in das Krankenhaus Hennigsdorf eingeliefert, wo sie wenige Stunden später starb. Insgesamt hatten die Grenzsoldaten 27 Patronen gezielt auf die Flüchtende abgefeuert. Zitat: Der an der Erschießung unmittelbar beteiligte, damals 20-jährige Postenführer der Grenztruppen wurde am 19. Dezember 1995 wegen Totschlags in einem minder schweren Fall rechtskräftig zu einem Jahr und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Strehlow, Fluchtversuche mit Todesfolge, Kapitel 3, S. 46) Dokument 5.1 Dokument 5.2 Bildbericht der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Potsdam zu dem Fluchtversuch vom 23. November 1980 Bericht der Hauptabteilung I, Grenzkommando Mitte vom 22. November 1980 Quellen: Hannelore Strehlow, Der gefährliche Weg in die Freiheit, Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung / BStU- Außenstelle Potsdam, BStU, MfS, HA I Nr. 5801, Bl BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr. 263, Bl

58 Hinweise für Lehrer/-innen zum Fallbeispiel 5 (Tod an der Grenze) Das DDR-Regime schloss am 13. August 1961 durch Mauer und Stacheldraht die Grenze zu Westberlin. Für viele Menschen wurden die Grenzanlagen zur tödlichen Falle oder die Fluchten endeten in den Untersuchungshaftanstalten des MfS. Im Bezirk Potsdam wurden nach dem Bau der Mauer bis zum November 1989 über Bürger wegen versuchter Republikflucht verhaftet und verurteilt. In den Akten der Staatssicherheit sind die verhinderten, gelungenen und gescheiterten Fluchtversuche dokumentiert. Die Dokumente zu dem Fallbeispiel Tod an der Grenze wurden im Aktenbestand der ehemaligen Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Potsdam aufgefunden. Der bereits öffentlich bekannte Name der tödlich verletzten Marinetta Jirkowski muss nicht durch ein Pseudonym ersetzt werden. Thema: DDR-Grenzregime und Menschenrechte Mögliche Lernziele: Anhand dieses Fallbeispiels soll den Schülern bewusst werden, dass die Diktatur der SED auf massiven Menschenrechtsverletzungen basierte. Das politisch-operative Zusammenwirken (POZW) aller staatlichen Machtmechanismen garantierte der SED-Führung die totale Kontrolle über die Grenzen der DDR und somit seiner Bevölkerung. Nur in einem demokratisch verfassten Staat ist gewährleistet, dass Verfassungsanspruch und -realität übereinstimmen. Erarbeitungsschritte: 1. Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom , Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. 2. Vergleich mit der Verfassung der DDR, Artikel 19, Absatz 2 Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger. sowie Artikel 30, Absatz 3 Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe. 3. Vergleich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik, Artikel 1 und 2 Quelle: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, Staatsverlag Berlin,

59 Quelle: BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr. 263, Bl

60 Quelle: BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr

61 Quelle: BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr

62 Quelle: BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr

63 Quelle: BStU, MfS, Sekretariat Neiber Nr

64 Quelle: BStU, MfS, HA I Nr. 5801, Bl

65 Quelle: BStU, MfS, HA I Nr. 5801, Bl

66 Quelle: BStU, MfS, HA I Nr. 5801, Bl

67 Anhang - Kurzinformationen zum Staatssicherheitsdienst Schild und Schwert der Partei das war das Ministerium für Staatssicherheit für die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Staatssicherheit war das wichtigste Instrument dieser Partei zur Machterhaltung ihres Herrschaftssystems. Das Volk nannte diesen Geheimdienst auch STASI. Die DDR wurde am 7. Oktober 1949 auf dem Territorium der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands gegründet. Bereits am 8. Februar 1950 verabschiedete die DDR-Volkskammer einstimmig ein Gesetz zur Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit. Nach dem russischen Vorbild der Tscheka begannen etwa Mitarbeiter mit der Überwachung der Bevölkerung in der DDR. Diese Geheimpolizei konnte Gegner des Regimes verhaften und in eigenen Untersuchungshaftanstalten bis zur Verurteilung gefangen halten. Die Stasi unterhielt aber nicht nur eigene Gefängnisse, sie plante auch Isolierungslager für Oppositionelle. Im November 1957 übernahm Erich Mielke als Minister für Staatssicherheit die Führung. Mit der Zentralstelle in Berlin, den 15 Bezirksverwaltungen in den Bezirksstädten und in Berlin, den 209 Kreisdienststellen in den Kreisen, kreisfreien Städten und den Berliner Stadtbezirken sowie Objektdienststellen in Großbetrieben und Hochschulen verfügte er über ein flächendeckendes Netz der Überwachung. [Zahlen von 1989] Erich Honecker übernahm 1971 als 1. Sekretär des Zentralkomitees der SED die Führung in der DDR. Zu diesem Zeitpunkt überwachten bereits fast hauptamtliche Stasi- Mitarbeiter das Volk. Jegliches Aufbegehren gegen die bestehende Diktatur wurde vom Ministerium für Staatssicherheit konsequent bekämpft. Im Herbst 1989 arbeiteten Stasi-Mitarbeiter in Mielkes Imperium. Zu seinem Ministerium gehörte auch der Auslands-Nachrichtendienst für Spionage und Gegenspionage, die Hauptverwaltung A (HV A), die Markus Wolf bis 1987 geführt hatte. Damit war das MfS Geheimpolizei, Auslandsnachrichtendienst und Untersuchungsorgan. Von wenigen Zivilangestellten abgesehen, hatten die Mitarbeiter militärische Dienstgrade. An der Spitze standen zuletzt 61 Generäle. Frauen waren in der MfS-Hierarchie nur in untergeordneten Positionen vertreten. Ihr Anteil lag in den 1980er Jahren bei 16 Prozent. Seinen Nachwuchs suchte sich der Staatssicherheitsdienst selbst. Oft sind die Söhne von Mitarbeitern angesprochen worden, nachdem man ihre politische und charakterliche Eignung geprüft hatte. Mitunter waren ganze Familien hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS tätig. In der Regel dienten die Mitarbeiter dem MfS, bis sie in Rente gingen. Bei der Entlassung mussten sich die Stasi-Mitarbeiter noch einmal zu strengster Verschwiegenheit verpflichten. Das MfS arbeitete mit Methoden, die gegen demokratische Grundrechte der Menschen verstießen. Mit einem Arsenal von konspirativer Technik kontrollierte der Geheimdienst die Post der Bevölkerung (Maßnahme M), hörte Telefongespräche ab (Maßnahme A) und drang konspirativ in Wohnungen ein, um zum Beispiel Wanzen zum Abhören von Gesprächen zu installieren (Maßnahme B). Weitere Maßnahmen waren Videoüberwachung (D), verdecktes Fotografieren (F) und Spurensicherung durch die Abnahme von Geruchsproben. Alle diese Maßnahmen dienten dem Ziel, die Menschen in der DDR zu überwachen, zu verunsichern und zu disziplinieren. Sie waren möglich durch das politisch-operative Zusammenwirken (POZW) mit anderen Ministerien, Einrichtungen und Behörden in der DDR, in erster Linie mit den Einrichtungen des Ministeriums des Innern, wie zum Beispiel der Polizei, dem Zoll und den Abteilungen Inneres der Bezirke, Kreisgebiete und Städte. 65

68 Anhang - Die Hauptwaffe des Staatssicherheitsdienstes im Kampf gegen den Feind waren die Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). Das Ministerium für Staatssicherheit schuf sich ein Heer von Informanten. Waren es in den fünfziger Jahren erst bis zu geheime Informanten, die im Auftrag des MfS ihre Kollegen, Freunde und Verwandten bespitzelten, so waren ab 1968 bis zum Untergang des DDR-Regimes ständig zwischen und Inoffizielle Mitarbeiter im Einsatz. Im Herbst 1989 gab es etwa Spitzel, die im Auftrag der Stasi anderen Personen unter die Haut kriechen und ins Herz blicken sollten (Erich Mielke) und im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit im Osten und Westen Deutschlands tätig waren. Die Inoffiziellen Mitarbeiter berichteten aus allen Bereichen der Gesellschaft. Von Interesse waren politische Einstellungen von Personen, deren Umgangskreis, kirchliche oder andere politische Aktivitäten, Engagement in der Friedens- oder Umweltbewegung, eventuelle Ausreiseabsichten. Auch zur Zersetzung von solchen Gruppierungen wurden Inoffizielle Mitarbeiter gezielt eingesetzt. Das MfS teilte die Inoffiziellen Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgabenstellung in verschiedene Kategorien ein. Die meisten Inoffiziellen Mitarbeiter fielen in die Kategorie IM zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches (IMS), das betraf häufig das berufliche Umfeld. Es gab auch Inoffizielle Mitarbeiter, die dem MfS ihre Wohnung für konspirative Treffen zur Verfügung stellten, ihren Briefkasten, ihre Adresse oder den Telefonanschluss. Diese gehörten zu der Kategorie Inoffizielle Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration (IMK). Fast jeder Inoffizielle Mitarbeiter musste sich schriftlich zur Zusammenarbeit mit der Stasi verpflichten, Ausnahmen bildeten Verpflichtungen mit Handschlag. Die Zusammenarbeit erfolgte unter einem selbsterwählten Decknamen, meist über einen längeren Zeitraum. Die Treffs mit den Stasi-Offizieren fanden in konspirativen Wohnungen statt. Während der Treffs wurden Aufträge erteilt, Berichte entgegengenommen, Geld für Auslagen übergeben, Geburtstagsgeschenke überreicht und auch persönliche Probleme des Inoffiziellen Mitarbeiters besprochen. Von besonderem Interesse für das DDR-Regime war die Überwachung der Jugend, der Kampfreserve der Partei. Die Kontrolle begann bereits in den Kindergärten und setzte sich in den Schulen, Ausbildungsstätten, Jugendklubs und Universitäten fort. Auch Lehrer, Erzieher und Betreuer waren als Informanten für das MfS tätig. Günstige Bedingungen für die Überwachung fand das MfS bei der Nationalen Volksarmee, wo jeder junge Mann in der DDR mindestens 18 Monate einen Grundwehrdienst abzuleisten hatte. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes haben fast 2000 Schüler und Lehrlinge (Azubis) unter 18 Jahren als Informanten angeworben. Auch das Wachregiment Berlin gehörte zum Ministerium für Staatssicherheit. Es trug den Namen des ersten sowjetischen Geheimdienstchefs Feliks Edmundowitsch Dzierzynski ( ). Wer in diesem Regiment als junger Mann drei Jahre dem Staat gedient hat, gehörte zur Kaderreserve des MfS und der SED. Warum so viele Bürger der DDR für die Staatssicherheit gearbeitet haben, ist zum großen Teil aus den hinterlassenen Akten ersichtlich. Es waren unterschiedliche Motive wie politische Überzeugung, erhoffte Vergünstigungen, persönliche Eitelkeit oder die Befürchtung von Sanktionen. Es gab jedoch auch viele mutige Menschen in der DDR, die eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit aus Gewissensgründen ablehnten. Auch das ist aus den hinterlassenen Akten ersichtlich. Textgrundlage: Jens Gieseke, Die DDR-Staatssicherheit. Schild und Schwert der Partei, Bonn

69 Anhang - Auszug aus der Verfassung der DDR Artikel 20 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Artikel 27 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. (2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet. Artikel 28 (1) Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln. Artikel 30 (1) Die Persönlichkeit und Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar. Artikel 31 (1) Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar. Artikel 32 Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat im Rahmen der Gesetze das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik. Artikel 37 (3) Jeder Bürger hat das Recht auf Unverletzbarkeit seiner Wohnung. Artikel 39 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu seinem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Artikel 86 Die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung sind die grundlegende Garantie für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit. Quelle: Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, Verfassung der DDR und Jugendgesetz, Staatsverlag der DDR, Berlin

70 Anhang - Auszug aus dem Strafgesetzbuch der DDR 96 Hochverrat 10 Jahre Freiheitsstrafe bis lebenslänglich oder die Todesstrafe 97 Spionage 5 Jahre Freiheitsentzug bis lebenslänglich oder die Todesstrafe 100 Landesverräterische 1 bis 10 Jahre (Vorbereitung und Versuch sind Agententätigkeit strafbar) 106 Staatsfeindliche Hetze 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe 107 Verfassungsfeindlicher 1 bis 12 Jahre Freiheitsstrafe (der Versuch ist Zusammenschluss strafbar) 212 Widerstand gegen staatliche Bewährung, Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Frei- Maßnahmen heitsstrafe (der Versuch ist strafbar) 213 Ungesetzlicher Grenzübertritt 1 bis 8 Jahre Freiheitsstrafe (Vorbereitung und Versuch sind strafbar) 214 Beeinträchtigung staatlicher Bewährung, Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freioder gesellschaftlicher Tätig- heitsstrafe keit 219 Ungesetzliche Verbindungs- Bewährung, Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiaufnahme heitsstrafe (der Versuch ist strafbar) 220 Öffentliche Herabwürdigung Bewährung, Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe Am 1. Juli 1968 traten das von der Volkskammer beschlossene neue Strafrecht (Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung) sowie die dazu ergangenen Nebengesetze in Kraft. Das deutsche Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, das in wesentlichen Teilen sowohl in der Bundesrepublik als auch noch in der DDR gültig war, wurde damit in der DDR unwirksam. Bereits am 11. Dezember 1957 hatte die Volkskammer in Ost-Berlin ein Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) beschlossen, mit dem das Strafrecht in der DDR eine neue politische Qualität angenommen hatte. Ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung einer Straftat in der DDR war fortan, ob diese sich gegen die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse richtete. Das Strafrechtsergänzungsgesetz von 1957 enthielt eine Reihe neuer Bestimmungen, die folgende drei Bereiche betrafen: "Verbrechen gegen den Staat und die Tätigkeit seiner Organe", "Verbrechen gegen sozialistisches Eigentum" und "Verbrechen gegen die militärische Disziplin". Quelle: Strafgesetzbuch der DDR (StGB) vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 und des Gesetzes vom 25. März 1982 über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR (GGG), Staatsverlag Berlin,

71 Anhang - Zur Geschichte der Staatssicherheit im ehemaligen Bezirk Potsdam Nachdem durch die Gebietsreform im Sommer 1952 die fünf Länder nicht mehr existierten, wurden auch die Landesverwaltungen des MfS aufgelöst und entsprechend der neuen Bezirksstruktur durch 14 Bezirksverwaltungen ersetzt. Die Diensteinheiten der neuen Bezirksverwaltungen entsprachen nach dem so genannten Linienprinzip den jeweiligen Hauptabteilungen bzw. selbstständigen Abteilungen des Ministeriums in Berlin. Die ehemalige Bezirksverwaltung befand sich bis zur Auflösung 1990 mitten im Stadtzentrum von Potsdam, in der Hegelallee 8. Die Untersuchungshaftanstalt hatte man wenige Straßen entfernt in der Lindenstraße 54 vom sowjetischen Geheimdienst übernommen. Das 1737 erbaute Palais war bereits seit 1820 als Gericht und Gefängnis genutzt worden. Von 1945 bis 1952 waren Verfolgte des sowjetischen Geheimdienstes in dem Gebäude eingesperrt und von einem Militärtribunal zu langjährigen Haftstrafen oder zum Tode verurteilt worden. Der letzte Leiter der Bezirksverwaltung Potsdam war Generalleutnant Helmut Schickart, er ist nach 1990 verstorben. Die Biographien der insgesamt sechs Potsdamer BV-Leiter ähneln sich durch die soziale Herkunft aus der Arbeiterschaft, die politischen Wurzeln in der SED und das oft niedrige Bildungsniveau nahmen etwa 100 Mitarbeiter aus den Reihen der Verwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft ihre Arbeit in der Landesverwaltung Brandenburg auf. Zum Jahresende 1989 waren Mitarbeiter hauptamtlich in der Bezirksverwaltung Potsdam beschäftigt, davon 41 Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). Diese waren unter Verschleierung ihres Dienstverhältnisses in sicherheits-politisch relevanten Positionen außerhalb der Bezirksverwaltung tätig. Die Bezirksverwaltung Potsdam war die personalstärkste BV des Ministeriums für Staatssicherheit. Ursache hierfür war die Mitverantwortung bei der Überwachung der 119,2 km langen Außengrenze zu Westberlin. In den Grenzübergangsstellen Drewitz, Staaken, Stolpe, Griebnitzsee, Mahlow, Nedlitz, Dreilinden, Kleinmachnow und Brücke der Einheit in Potsdam (heute Glienicker Brücke) hatte die Bezirksverwaltung mit 898 hauptamtlichen Mitarbeitern die Pass- und Kontrolleinheiten (PKE) zu besetzen. Zu den Grenzanlagen im ehemaligen Bezirk Potsdam gehörten 111,2 Kilometer Betonplattenmauer in Grenznähe (weitere ca. 40 km grenzfern, z.b. jenseits von Gewässern), 125,1 Kilometer Kontakt- bzw. Signalzaun, 244 Hundelaufanlagen, 43 Erdbunker, zwei- bis dreifach gestaffelte Streckmetallzäune und zahlreiche weitere Hindernisse. Trotz dieser unüberwindlichen Grenze gab es im Bezirk Potsdam immer wieder Menschen, die Fluchtversuche planten und wagten. Seit dem Mauerbau 1961 sind bis zum November 1989 ca Bürger wegen versuchter Republikflucht vom MfS verhaftet worden. Über 200 Menschen fanden nach heutigem Kenntnisstand im Bezirk Potsdam und in Berlin den Tod an dieser Grenze. In allen Kreisstädten befanden sich kleine Dienststellen des MfS, die der Bezirksverwaltung unterstellt waren. Zur Bespitzelung der Einwohner waren im Bezirk Potsdam Ende der achtziger Jahre fast Inoffizielle Mitarbeiter gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern im Einsatz. Da das in allen anderen Bezirken genauso organisiert war, ermöglichte es dem MfS eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung in der DDR. In der Zeit von 1961 bis Ende des Jahres 1989 leiteten die Mitarbeiter des MfS im Bezirk Potsdam gegen ca Personen Ermittlungsverfahren u. a. wegen Hetze oder Staatsverleumdung, Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeiten, Widerstand gegen staatliche Maßnahmen, ungesetzliche Verbindungsaufnahme und anderer staatsfeindlicher Aktivitäten ein. 69

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