Hauptzollamt München

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1 Hauptzollamt München Vortrag bei der IHK am Christine Erhart-Parzefall Die Bundesfinanzverwaltung ist die Wirtschafts- und Einnahmeverwaltung des Bundes, bekämpft die Schwarzarbeit, steht für Arten-, Umwelt und Verbraucherschutz, bekämpft die Produktpiraterie, ist im Einsatz gegen Schmuggel, Kriminalität und Terrorismus, überwacht den Außenwirtschaftsverkehr 1

2 Die Bedeutung der Bundesfinanzverwaltung sie erhebt rund die Hälfte der dem Bund zustehenden Steuern im Jahr 2011 waren dies rund 123 Mrd. Euro sie sichert damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates 3-stufige Organisationsstruktur 2

3 5 Bundesfinanzdirektionen Nord - Sitz in Hamburg Mitte - Sitz in Potsdam West - Sitz in Köln Südwest - Sitz in Neustadt/W. Südost - Sitz in Nürnberg Die HZÄ im Bezirk der BFD Südost Erfurt Schweinfurt Nürnberg Regensburg Augsburg Landshut Rosenheim München 3

4 Hauptzollamt München Zuständigkeitsbereich - Dienststellen ZA München - Flughafen Sachgebiet B Sachgebiet C Sachgebiet C und E (FKS) Garching - Hochbrück Hauptzollamt (HZA) Sachgebiet B Sachgebiet C und E (FKS) Sachgebiet C (Verkehrswege) Hauptzollamt (HZA) Binnenzollamt (ZA) Grenzzollamt (ZA) Sachgebiet B Sachgebiet C Sachgebiet C und E (FKS) Sachgebiet C (Verkehrswege) Hauptzollamt München Organigramm 4

5 Hauptzollamt München -Sophienstraße- Hauptzollamt München Einnahmen im Jahr 2011 ca. 7,2 Milliarden Euro Tab aksteuer 59% Kaffeesteuer 1% Zölle 4% Son stige 2% Energ iesteu er 5% Stro msteuer 6% Einfuhru msatzsteuer 23% Kaffeesteuer Sonstige Zölle Energiesteuer Stromsteuer Einfuhrum satzsteuer Tabaksteuer 5

6 Hauptzollamt München -Landsberger Straße- Hauptzollamt München -Landsberger Straße- Finanzkontrolle Schwarzarbeit 16,7 Millionen Euro ermittelte Schadenssumme abgeschlossene Strafverfahren 1,2 Millionen Euro verhängte Geldstrafen 2,7 Millionen Euro an Bußgeldern 6

7 Hauptzollamt München -Zollamt Garching-Hochbrück Postsendungen Ausfuhren Einfuhren Hauptzollamt München -Dienstort Flughafen- Satellit Eröffnung März 2015 Terminal Frachtabfertigung 7

8 Hauptzollamt München -Zollamt München-Flughafen Ausfuhrsendungen Einfuhrsendungen 815 Millionen Euro an Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer Hauptzollamt München 272 Rauschgiftschmuggelfälle, 120 kg Rauschgift eingeleitete Strafverfahren 190 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 423 Verstöße gegen das Markenrecht 372 v erbotene Gegenstände und Waffen 8

9 Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden im Bereich Verbote und Beschränkungen im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden Verbote und Beschränkungen 9

10 Verbote und Beschränkungen Mitw irkungspflichten der Zollverwaltung bei den gesetzlich zugew iesenen Schutzbereichen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr (Anhalte- und Mitteilungsrecht) Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr in die EU oder in die BRD in Abhängigkeit v on nationalen oder supranationalen Regelungen ( 1, 10 ZollVG). Verschiedene Mitw irkungspflichten des Wirtschaftsbeteiligten (Voranmeldung und Vorlagepflicht) Verbote und Beschränkungen Formen der Verbote und Beschränkungen: Absolute Ein- und Ausfuhrverbote: z.b. Falschgeld relative Ein- und Ausfuhrverbote: Genehmigungsv orbehalt z.b. bei Waffen Sondererlaubnis vom BKA; Cites bei Einfuhr v on artengeschützen Tieren und Pflanzen Beschränkungen: Meldepflichten und Erfüllung v on Handlungsgeboten; CE Kennzeichnung v orherige Anmeldepflicht lebender Tiere 10

11 Verfahren der Zollstelle Bei der Zollanmeldung: Prüfung der Unterlagen Beschau Bei Verdacht eines Verstoßes, Hinzuziehung der zust. Fachbehörde (Anhaltefunktion), diese entscheidet über Einfuhrfähigkeit Bei einem Straftatv erdacht erfolgt Anzeige, sonst werden alle erforderlichen Maßnahmen durch die zust. Fachbehörde veranlasst. Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden VuB-Bereich Schutz der menschlichen Gesundheit Zuständige Behörde Lebensmittelüberwachungsbehörde Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundesopiumstelle Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Arzneimittelüberwachungsbehörden Marktüberwachungsbehörde (Produktsicherheit) 11

12 Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden VuB-Bereich Zuständige Behörde Schutz der Tier-/ Pflanzenwelt und der Futtermittel Pflanzenschutzdienst Veterinär-Grenzkontrollstelle Artenschutz Washingtoner Abkommen (BNatSchA) Schutz der Umwelt Abfallbehörde VuB-Bereich Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit für VuB zust. Landesbehörden Zuständige Behörde Schutz geistigen Eigentums Schutz der inneren u. äußeren Sicherheit Schutz von Kulturgütern Markenpiraterie: Strafrechtlich StA (anschl. Vortag von Herrn Hoffmeister) Verbringungsverbote: strafrechtl. StA (Kriegs-) Waffen, BMWi. Bafa, örtliche Waffenscheinstellen, LÄ Kulturschutz- Genehmigungsbehörde Dokumente bei Antiken legaler Herkunft (Grabungsgenehmigung, Fundmeldung, Exportlizensen) 12

13 Kontrolle unmi ttelbar nach Verbringen durch GKS Einfuhr Lebensmittel tierischen Ursprungs nichttierischen Ursprungs Kontrolle nach Verbringen durch LMÜ a m benannten Eingansort Tierseuchenrechtliche Veterinärkontrolle Prüfung durch LMÜ o.k. Nicht einfuhrfähig GDE >>>Vorlage bei Zollanmeldung >>> Abfert. zum freien Verkehr Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr Vorl. bei der zollrechtlichen GVDE Abfertigung: bei Befund Einfuhrfähig Abfert. zum freien Verkehr Vernichtung/ Wiederausfuhr Verbote und Beschränkungen Kriegswaffen Die erforderlichen Genehmigungen für ein Verbringen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erteilt. Die Zollverwaltung überprüft das Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen und fertigt nach Überprüfung dieser zum jeweiligen Zollverfahren ab (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). 13

14 Verbote und Beschränkungen Grundstoffe für Betäubungsmittel Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte erteilt. Bei Abfertigungen müssen diese der Zollverwaltung vorgelegt werden (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). Verbote und Beschränkungen Schutz der Tier- und Pflanzenwelt Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein-, Aus- und Durchfuhr werden vom Bundesamt für Naturschutz bzw. den unteren Naturschutzbehörden erteilt. Bei Zweifeln werden diese von der Zollverwaltung kontaktiert und treffen als Fachbehörde die weiteren Maßnahmen / Entscheidungen (originäre Aufgabe der Zollverwaltung nach 51 BundesnaturschutzG). 14

15 Verbote und Beschränkungen Beseitigung von Abfällen Die erforderlichen Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr werden von den jeweiligen Landsregierungen erteilt. Im Falle Münchens z. B. ist zuständige Verwaltungsbehörde die Regierung von Oberbayern. Im Falle einer Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständige Behörde. Im Bereich Abfall hat die Zollverwaltung ebenfalls nur eine überwachende Funktion. Bei Zweifeln, ob und wenn ja um welche Art von Abfall es sich handelt, wird Rücksprache mit den Fachbehörden gehalten, welche nach Begutachtung eine Entscheidung trifft und das weitere Vorgehen festlegt (Mitwirkungsfunktion der Zollverwaltung). Verbote und Beschränkungen Beispielhafte Aufzählung weiterer Kontrollbereiche und Zusammenarbeitsbehörden Waffengesetz / im Bereich München KVR Sprengstoffgesetz / BA für Materialforschung und prüfung gefährliche Hunde (Kampfhunde) / im Bereich München KVR Arzneimittel / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Schutz des geistigen Eigentums (Produktpiraterie) / Deutsches Patent- und Markenamt 15

16 Zusammenarbeit des Zolls mit anderen Behörden Finanzkontrolle Schwarzarbeit Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gesetzlicher Auftrag an die Zollverwaltung: Eindämmung und die Prävention v on Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung Mittel: Personenbefragungen, Prüfungen v on Geschäftsunterlagen und Ermittlungen Bei der Verfolgung v on Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich gleiche Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden 16

17 Finanzkontrolle Schwarzarbeit Die Behörden der Zollverwaltung werden gemäß 2 Schw arzarbg durch folgende Behörden unterstützt: Finanzbehörden (Landessteuern) Bundesagentur für Arbeit Einzugsstellen der Krankenkassen Träger der Rentenversicherung Träger der Unfallversicherung Träger der Sozialhilfe nach dem AsylG zuständige Behörden (LÄ) Ausländerbehörden (Kommunen / LÄ) für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörden (Gewerbeund Gewerbeaufsichtsamt, Prüfung Helm, Sicherheitsschuhe, Gerüst) Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständige Behörden. Bundesamt für Güterverkehr Finanzkontrolle Schwarzarbeit Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach 6 SchwarzArbG die jeweils zuständigen Stellen, wenn sich Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen: das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Beitragszahlungen nach dem SGB IV und VII, Leistungszahlungen nach dem SGB II und III, die Steuergesetze, das Aufenthaltsgesetz, die Handwerks- oder Gewerbeordnung, sonstige Strafgesetze das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestarbeitsbedingungengesetz Mitwirkungspflicht nach 60 SGB I und 8 a AsylbLG 17

18 Finanzkontrolle Schwarzarbeit Wechselseitige Verpflichtung der FKS und der Zusammenarbeitsbehörden zur Übermittlung der erforderlichen Informationen. Diese Unterrichtungspflicht erstreckt sich auf personenbezogene Daten sow ie auf Prüfungsergebnisse. Austausch v on Informationen der FKS und der Polizeivollzugsbehörden zur Verhütung und Verfolgung v on Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften: Ein besonderes Instrument der Prävention sind die Aktionsbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Derzeit gibt es Bündnisse in folgenden Wirtschaftsbereichen: Bauwirtschaft Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe Fleischw irtschaft Gebäudereinigung Maler- und Lackiererhandw erk Textilreinigung/Textil Serv ice goodw ill action mit Handw erkskammern / IHK und Innungen 18

19 Internationale Zusammenarbeit Verbote und Beschränkungen: Über das Zollkriminalamt sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Die BFD West ist zuständig für die Überwachung der arbeitsrechtlichen Gleichstellung der aus anderen EU Staaten entsandten Arbeitnehmern. Des Weiteren koordiniert die BFD West den Schriftwechsel zwischen den HZÄ und den von den Sozialversicherungsträgern eingerichteten Verbindungsstellen zu Sozialversicherungsträgern in Drittstaaten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle des Bildmateriales: 19

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