Konformitätserklärung 2017
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- Hans Friedrich
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1 KAT Konformitätserklärung 2017 Jährliche Erklärung des Anlagenbetreibers zur Konformität der Stromerzeugung aus Biomasse nach 44 Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 für Biogasanlagen und für Anlagen mit Einsatz von Bioerdgas Kundennummer: Anlagenbetreiber nach 5 EEG 2014: Anlagenstandort: Stammdaten Ihrer Erzeugungsanlage Installierte Leistung in Höchstbemessungsleistung in Einspeiseart Anmerkungen Bitte geben Sie für Rückfragen zur Konformitätserklärung eine Telefonnummer und/oder eine -Adresse an: -Adresse: Telefonnummer: 0/8
2 A) Übersicht der Vergütungsstruktur* ) Ein Einsatzstoff-Tagebuch mit Angaben und Belegen über Art, Menge und Einheit sowie Herkunft der Nachweis der eingesetzten Stoffe wurde im Kalenderjahr 2017 geführt und kann unverzüglich vorgelegt werden. Bonus für nachwachsende Rohstoffe Gülle-Bonus Ein Umweltgutachten zum Nachweis liegt der Konformitätserklärung bei. Landschaftspflege-Bonus Ein Umweltgutachten zum Nachweis liegt der Konformitätserklärung bei. KWK-Bonus EEG 2004 (2ct/h) KWK-Bonus EEG 2009 Ein Umweltgutachten zum Nachweis liegt der Konformitätserklärung bei. Technologie-Bonus EEG 2004 Technologie-Bonus EEG 2009 Emissionsminderungs-Bonus Eine behördliche Bescheinigung für das Kalenderjahr 2017 liegt der Konformitätserklärung bei. Der Anlagenbetreiber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die für die Erlangung der Boni notwendigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber und Firmenstempel 2/8
3 1. BHKW-Historie* Es wurden folgende meldepflichtige Änderungen Ihrer Anlage in 2017 vorgenommen: (BNetzA Bestätigung der zutreffenden Änderung beifügen) Änderung der Genehmigungssituation Änderung der installierten Leistung Erstmalige Anmeldung der Flexibilitätsprämie Endgültige Stilllegung der Anlage BHKW 1 BHKW als Erstanlage Erstmalige Inbetriebnahme am Stillgelegt am Hersteller & Typenbezeichnung Elektrische Leistung: Thermische Leistung: Stromkennziffer BHKW 2 BHKW als Erweiterung Erstmalige Inbetriebnahme am Austausch von BHKW-Nr. Stillgelegt am Hersteller & Typenbezeichnung Elektrische Leistung: Thermische Leistung: Stromkennziffer BHKW 3 BHKW als Erweiterung Erstmalige Inbetriebnahme am Austausch von BHKW-Nr. Hersteller & Typenbezeichnung Elektrische Leistung: Thermische Leistung: Stromkennziffer Stillgelegt am BHKW 4 BHKW als Erweiterung Erstmalige Inbetriebnahme am Austausch von BHKW-Nr. Stillgelegt am Hersteller & Typenbezeichnung Elektrische Leistung: Thermische Leistung: Stromkennziffer 3/8
4 2. Steuerbefreiung nach StromStG Für den in der Anlage erzeugten Strom wurde im Jahr 2017 keine Stromsteuerbefreiung nach 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG in Anspruch genommen. 3. Bonus für nachwachsende Rohstoffe* Es besteht vollständiger Anspruch auf den NawaRo-Bonus. Die Voraussetzungen gemäß 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 i.v.m. Anlage 2 EEG 2009 oder 8 Abs. 2 EEG 2004 wurden im Kalenderjahr 2017 eingehalten. Es besteht kein vollständiger Anspruch auf den NawaRo-Bonus da rein pflanzliche Nebenprodukte nach Anlage 2 Nr. V EEG 2009 eingesetzt werden. Ein Umweltgutachten ist der Konformitätserklärung beigelegt. 3a. Gülle-Bonus* Die Voraussetzungen gemäß 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 i.v.m. Anlage 2 Nr. VI.2b wurden im Kalenderjahr 2017 eingehalten. Ein Umweltgutachten, das für den Zeitraum vom bis die jederzeitige Einhaltung des Mindestanteils von Gülle bestätigt ist der Konformitätserklärung beigelegt. 3b. Landschaftspflege-Bonus* Landschaftspflegematerial gemäß folgender Definition wurde eingesetzt: Landschaftspflegematerial einschließlich Landschaftspflegegras im Sinne des EEG 2014 in Verbindung der Anlage 3 Nummer 5 zur Biomasseverordnung in der am 31. Juli 2015 geltenden Fassung. Eingesetzt von bis mit einem Anteil von % Ein Umweltgutachten, das für den oben genannten Zeitraum die jederzeitige Einhaltung des Mindestanteils von Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen, die im Rahmen der Landschaftspflege angefallen sind ist der Konformitätserklärung beigelegt. 4/8
5 4. Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung* Die Anlage erzeugt Strom im Sinne des 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), und es ist mindestens ein geeichter Wärmemengenzähler vorhanden, der ausschließlich die Wärme erfasst, die im Sinne des EEG 2009, Anlage 3 Nr. I ( Nutzwärme ) ausgekoppelt wird. 4a. KW K-Bonus EEG 2004* (2ct/h) Der Anlagenbetreiber versichert, dass bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem eine Wärmenutzung im Sinne des 8 Abs. 3 EEG 2004 vorliegt. (Gesamt-)Stromkennziffer 1 der Anlage = Elektrische KWK-Strommenge 2017 = thermische Menge (h therm.) x Stromkennziffer 1 Elektrische KWK-Strommenge 2017 = h therm. x Elektrische KWK-Strommenge 2017 = 4b. KW K-Bonus EEG 2009* h elt. Der Anlagenbetreiber versichert, dass eine Wärmenutzung im Sinne des 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009 i.v.m. Positivliste Anlage 3 vorliegt; die Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren Energieäquivalent ersetzt und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen, nachweisbar sind und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen (Anlage 3 Nr.I.3 EEG 2009); ein Umweltgutachten, das für den Zeitraum vom bis welche die förderfähige KWK-Arbeitsmenge ausweist, ist der Konformitätserklärung beigelegt. Elektrische KWK-Strommenge gemäß Umweltgutachten = h elt. (Gesamt-)Stromkennziffer 1 der Anlage = Elektrische KWK-Strommenge 2017 = thermische Menge (h therm.) x Stromkennziffer 1 Elektrische KWK-Strommenge 2017 = h therm. x Elektrische KWK-Strommenge 2017 = h elt. 1 inkl. Abgaswärmetauscher (ohne Abgaswärmetauscher Stromkennziffer = 1) 5/8
6 5. Technologie-Bonus* 5a. Innovative Anlagentechnik* ( 27 Abs. 4 Nr. 1 Anlage 1 EEG 2009 bzw. 8 Abs. 4 EEG 2004) In der Anlage wird Strom unter den folgenden Bedingungen gewonnen: Es liegt eine Wärmenutzung im Sinne der Anlage 3 EEG 2009 vor. Die Anlage hat einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 45 Prozent. Der Strom wird mittels einer der folgenden Anlagen oder Techniken oder mit einem der folgenden Verfahren erzeugt: Umwandlung der Biomasse durch thermochemische Vergasung, Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Stirling-Motoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kaline-Cycle-Anlagen, Techniken zur thermochemischen Konversion ausschließlich von Stroh und anderer halmgutartiger Biomasse, Anlagen, die ausschließlich Bioabfälle vergären und unmittelbar mit einer Einrichtung zur Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden sind, wenn die nachgerotteten Gärrückstände stofflich verwertet werden. Die erzeugte Menge aus der verwendeten Technologie in 2017 betrug: h 5b. Innovative Anlagentechnik* (Trockenfermentation 8 Abs. 4 EEG 2004) Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem Umwandlung der Biomasse durch Trockenfermentation gemäß 8 Abs. 4 EEG /8
7 5c. Gasaufbereitung* (EEG 2009 Nr. I.1) In der Anlage wird zur Erzeugung von Strom auf Erdgasqualität aufbereitetes Gas verwendet, welches aus dem Erdgasnetz bezogen wird. Die Voraussetzungen nach Anlage 1 Nr. I.1 EEG 2009 werden erfüllt. Die Anlage erfüllt die Voraussetzungen nach 27 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009 Ein Biogasliefervertrag über die in 2017 bezogenen Biogasmengen (anlagenscharf) ist der Konformitätserklärung beigelegt. Ein Auszug aus dem Biogasregister der Deutschen Energie-Agentur (dena) liegt bei. 6. Emissionsminderungs-Bonus* Nennleistung der Anlage zur Gasaufbereitung bis 350 Nm³ bis 700 Nm³ Die genehmigungspflichtige Anlage war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme wie folgt genehmig: Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImScvhG) Baurecht Sonstiges Eine Genehmig nach BImSchG erfolgte nachträglich am: Grund der Änderung: Änderung der 4. BImSchV zum 01. Juni 2012 (Biorohgasproduktion 1,2 Mio. Nm³) Anlagenerweiterung für den Zeitraum vom bis wurden die Voraussetzungen gemäß 27 Abs. 5 EEG 2009 eingehalten und der entsprechende Formaldehyd-Grenzwert der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft eingehalte. Die Messung erfolgte am Eine aktuelle behördliche Bescheinigung über die Einhaltung des notwendigen Formaldehyd- Grenzwertes von 40 mg/nm³ ist der Konformitätserklärung beigelegt. Eine aktuelle behördliche Bescheinigung liegt noch nicht vor, wird aber unmittelbar nach Erhalt nachgereicht. Der Messbericht muss in diesem Fall der Konformitätserklärung beigefügt werden. 7/8
8 7. Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung Ab dem benötigen Anlagenbetreiber gemäß 44c Abs.1 Nr.2,21 EEG 2017 i.v mit 1 BioSt-NachV - einen Nachhaltigkeitsnachweis. Dieser ist notwendig, wenn flüssige Biomasse für den Betrieb Ihrer Anlage (zur Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung) eingesetzt wird. Die eingesetzte flüssige Biomasse erfüllt die Anforderungen der Biomassestrom - Nachhaltigkeitsverordnung. Die Nachhaltigkeitsnachweise oder eine Bescheinigung eines zugelassenen Umweltgutachters für den Zeitraum vom.. bis zum sind als Nachweis zur Konformitätserklärung beigelegt. Die Nachhaltigkeitsnachweise sind im NABISY (Nachhaltige- Biomasse- System) abrufbar. Nummer der Nachhaltigkeitsnachweise: Nachhaltigkeitsnachweise sind nicht erforderlich 8. Erklärung des Anlagenbetreibers Hiermit bestätigt der Anlagenbetreiber, dass der im Zeitraum vom bis zum im BHKW erzeugte Strom ausschließlich auf der Basis von Biomasse im Sinne des EEG und der Biomasseverordnung erzeugt wurde. Der Anteil der im Rahmen einer eventuell technisch notwendigen Zünd- und Stützfeuerung eingesetzten fossilen Energieträger betrug bei Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem nicht mehr als 10 % des gesamten Primärenergieeinsatzes (bezogen auf das Kalenderjahr). Der Anteil der im Rahmen einer eventuell technisch notwendigen Zünd- und Stützfeuerung eingesetzten flüssigen Biomasse überschreitet bei Anlagen, die ausschließlich gasförmige und feste Biomasse zur Stromerzeugung einsetzen, nicht das unabdingbar notwendige Maß der Beimischung (bezogen auf das Kalenderjahr). Der Anlagenbetreiber versichert hiermit die Richtigkeit aller in der vorliegenden Konformitätserklärung gemachten Angaben. Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber und Firmenstempel
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