Kommentar. zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. mit wichtigen Nebengesetzen und EU-Verordnungen. herausgegeben von
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- Albert Dressler
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1 Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch mit wichtigen Nebengesetzen und EU-Verordnungen herausgegeben von em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel LinzAVien Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas Universitätsprofessor in Linz 4. Auflage Teilband ABGB (Erbrecht) bearbeitet von em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Wien Wien 2014 MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
2 Vorwort Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Hinweise für den Benutzer Abkürzungsverzeichnis - siehe Teilband ABGB (Vertragsrecht) V XIX XXVII Achtes Hauptstück Von dem Erbrechte Verlassenschaft Vor Erbrecht und Erbschaft Titel zu dem Erbrechte Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis Zeitpunkt des Erbanfalles Eingetragene Partner im Erbrecht 537a 17 Fähigkeit zu erben Ursachen der Unfähigkeit [aufgehoben] Nach welchem Zeitpunkte die Fähigkeit zu beurteilen Wirkung der Annahme der Erbschaft Rummel/Lukas. ABGB 4, Teilband Ii ABGB VII
3 Anhang zu 550: Aufgriffsrecht 30 Verzicht auf das Erbrecht Neuntes Hauptstück Von der Erklärung des letzten Willens überhaupt und den Testamenten insbesondere Erklärung des letzten Willens Erfordernisse: I. Innere Form Zuteilung der Erbschaft: a) wenn nur ein Erbe; Vor ' b) wenn mehrere ohne Teilung; c) wenn alle in bestimmten Teilen; d) wenn einige mit Teilen, andere ohne Teile eingesetzt sind Welche Erben als eine Person betrachtet werden Recht des Zuwachses Die Erklärung muß überlegt, bestimmt und frei sein Ursachen der Unfähigkeit zu testieren; 1. Mangel der Besonnenheit; unreifes Alter; wesentlicher Irrtum; VIII Rummel/Lukas, ABGB 4, Teilband ABGB
4 Ordensgelübde; [aufgehoben] 58 Zeitpunkt der Gültigkeit der Anordnung II. Äußere Form der Erklärung des letzten Willens; der außergerichtlichen schriftlichen; [aufgehoben] der gerichtlichen Unfähige Zeugen bei letzten Anordnungen [aufgehoben] [aufgehoben] Von den begünstigten letzten Anordnungen [aufgehoben] 73 Ungültigkeit der unförmlichen letzten Anordnungen Erbverträge sind nur unter Ehegatten gültig Von Schenkungen auf den Todesfall. Beziehung Zehntes Hauptstück Von Nacherben [und Fideikommissen] Gemeine Substitution Hummel/Lukas, ABGB a, Teilband ABGB IX
5 Rechte aus derselben Fideikommissarische Inwiefern die Eltern ihren Kindern substituieren dürfen Stillschweigende fideikommissarische Substitution Einschränkung der fideikommissarischen Substitution Rechte des Erben bei einer fideikommissarischen Substitution Auslegung der Substitutionen Eriöschungsarten der gemeinen und fideikommissarischen Substitution [gegenstandslos] 97 Unterschied eines Fideikommisses von Stiftungen Elftes Hauptstück Von Vermächtnissen Von wem, wie und wem legiert; und wer mit der Entrichtung des Vermächtnisses beschwert werden könne Substitutionen bei Vermächtnissen Gegenstände eines Vermächtnisses Allgemeine Auslegungsregel bei Vermächtnissen X Rummel/Lukas, ABGB", Teilband ABGB
6 Besondere Vorschriften über das Vermächtnis: a) von Sachen einer gewissen Gattung; b) das Vermächtnis einer bestimmten Sache; c) einer fremden Sache; d) einer Forderung; [aufgehoben] 120 Vor f) des Unterhalts; der Erziehung; oder Kost; g) der Mobilien; des Hausrates; h) eines Behältnisses; i) der Juwelen, des Schmuckes und Putzes; k) des Goldes oder Silbers; der Wäsche; Equipage; I) der Barschaft; m) über die Benennung: Kinder; n) Verwandte; o) Dienstpersonen Anfallstag bei den Vermächtnissen Rummel/Lukas. ABGB", Teilband ABGB XI
7 Zahlungstag Recht des Legatars zur Sicherstellung Wem ein erledigtes Vermächtnis zufalle? Recht des Erben, wenn die Lasten die Masse erschöpfen; oder gar übersteigen Von den gesetzlichen Beiträgen zu öffentlichen Anstalten Zwölftes Hauptstück Von Einschränkung und Aufhebung des letzten Willens Recht des Erblassers zur Einschränkung oder Änderung seines letzten Willens Arten der Einschränkung des letzten Willens: 1. Bedingung Vorschriften: a) über unverständliche; b) unmögliche oder unerlaubte; c) mögliche und erlaubte Bedingungen; d) Bedingung der Nichtverehelichung; e) wenn die Bedingung bei dem Leben des Erblassers erfüllt worden Ob die Bedingung auch auf die Nachberufenen auszudehnen sei Wirkung einer möglichen aufschiebenden Bedingung Zeitpunkt XII Rummel/Lukas. A8GB\ Teilband ABGB
8 Rechtsverhältnis bei einer Bedingung oder einem Zeitpunkte zwischen der bedachten und ihr nachfolgenden Person Auftrag Vor Von Aufhebung der Anordnungen, und zwar: 1. durch Errichtung einer neuen Anordnung; eines Testamentes; oder Kodizilles; ungeachtet der früher erklärten Unabänderlichkeit; durch Widerruf; a) einen ausdrücklichen; b) stillschweigenden; oder c) vermuteten; durch Entsagung der Erben Dreizehntes Hauptstück Von der gesetzlichen Erbfolge Fälle der gesetzlichen Erbfolge Vor Vorschrift für den Fall des verkürzten Pflichtteiles Rummel/Lukas, ABGB 4. Teilband ABGB XIII
9 Vor Gesetzliche Erben Gesetzliches Erbrecht der Verwandten Linie: Die Kinder; Linie: Die Eltern und ihre Nachkömmlinge; Linie: Die Großeltern und ihre Nachkommenschaft; Linie: Die Urgroßeltern [aufgehoben] Ausschließung der entferntem Verwandten [aufgehoben] 172 II. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Erblose Verlassenschaft Abweichungen von der aligemeinen Erbfolgeordnung Vierzehntes Hauptstück Von dem Pflichtteile und der Anrechnung in den Pflicht- oder Erbteil Welchen Personen als Noterben ein Pflichtteil gebühre Vor In welchem Betrage; XIV Rummel/Lukas, ABGB 4, Teilband ABGB
10 und unter was für Beschränkungen Erfordernisse einer rechtmäßigen Enterbung Vor Pflichtteilsminderung 773 a 196 Wie der Pflichtteil zu hinterlassen Rechtsmittel des Noterben: a) bei einer widerrechtlichen Enterbung oder Verkürzung in dem Pflichtteile; b) bei einer gänzlichen Übergehung Vor Wer zur Entrichtung des Erb- oder Pflichtteils beizutragen habe Art der Ausmessung und Berechnung des Pflichtteiles Anrechnung zum Pflichtteile; Vor oder zum Erbteile bei der gesetzlichen Erbfolge Rummel/Lukas, ABGB", Teilband ABGB XV
11 Anspruch des Noterben auf den notwendigen, und des Ehegatten auf den Unterhalt Fünfzehntes Hauptstück Von Besitznehmung der Erbschaft Bedingungen zur rechtlichen Besitznehmung einer Erbschaft Vor a 252 Ausweisung des Rechtstitels: Erbantrittserklärung Wirkung der unbedingten, und der bedingten Erklärung Berechtigung zur bedingten oder unbedingten Antretung oder Ausschlagung der Erbschaft Übertragung des Erbrechtes Vorkehrungen vor Einantwortung der Erbschaft: a) Verwaltung; b) Sicherstellung oder Befriedigung der Gläubiger; c) Absonderung der Veriassenschaft von dem Vermögen des Erben; d) Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger 813 : 294 Wirkung der Einberufung, oder der Unterlassung derselben XVI Rummel/Lukas, ABGB 4, Teilband ABGB
12 e) Ausweisung über die Erfüllung des letzten Willens, entweder von dem Testamentsexekutor; oder dem Erben Wann die Erbschaft einzuantworten Haftung der gemeinschaftlichen Erben Sicherheitsmittel der Gläubiger des Erben Erbschaftsklagen Wirkung derselben Rummel/Lukas, ABGB*, Teilband ABGB XVII
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