Paribus Renditefonds XXIV GmbH & Co. KG

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1 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Paribus TeamBank Nürnberg Capital

2 2 Visualisierung eines künftigen Bürobereiches Hinweis: Die im Verkaufsprospekt abgedruckten Darstellungen der Fondsimmobilie sind illustrativ zu verstehen. Sie zeigen Visualisierungen der noch zu errichtenden Fondsimmobilie sowie deren Grundrisse. Änderungen sind möglich. Alle Darstellungen im Verkaufsprospekt haben unmittelbar mit der Anlagestrategie der Vermögensanlage oder der Fondsimmobilie zu tun.

3 3 Prospektverantwortung Prospektverantwortung Die Paribus Capital GmbH, Sitz Hamburg, Palmaille 33, Hamburg, (nachfolgend Anbieterin oder Anbieterin und Prospektverantwortliche ) übernimmt gemäß 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (nachfolgend Verm- VerkProspV ) die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Beteiligungsangebotes. Die Angaben und Zahlenbeispiele wurden nach gewissenhafter Prüfung und mit kaufmännischer Sorgfalt erstellt. Grundlage hierfür waren die gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, Erlasse sowie sonstige vertragliche Vereinbarungen. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten-, Liquiditäts- und Steuerprognosen sowie zukünftige Abweichungen durch rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Änderungen kann nicht übernommen werden, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist (zu den Risiken vgl. Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 15 ff.). Für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen in Form eines Nachtrages gemäß 11 Vermögensanlagengesetz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Vermögensanlage um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Die Anleger werden hiermit aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere die auf den Seiten 15 bis 32 beschriebenen Risiken, aufmerksam zu lesen. Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Der Verkaufsprospekt wurde auf Grundlage des Vermögensanlagengesetzes und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erstellt. Ferner orientiert sich der Verkaufsprospekt an den Vorgaben des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards über die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S4). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche ist nicht für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler verantwortlich. Eine Haftung für diese und ihre Mitarbeiter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von dem Inhalt dieses Verkaufsprospektes abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin und Prospektverantwortliche. Ort und Datum der Prospektaufstellung: Hamburg, 25. Juni 2013 Dr. Christopher Schroeder Geschäftsführer Joachim Schmarbeck Geschäftsführer Paribus Capital GmbH, Palmaille 33, Hamburg (Anbieterin und Prospektverantwortliche) Capital

4 4 Inhaltsverzeichnis Prospektverantwortung 3 Leitgedanke 5 Angebot im Überblick 6 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögens anlagen-verkaufsprospektverordnung 12 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 15 Die Anbieterin 34 Die Fondsimmobilie 38 Die Mieterin 42 Der Standort 45 Wirtschaftliche Grundlagen 54 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 54 Konsolidierte Liquiditätsrechnung (Prognose) 66 Prognose des steuerlichen Ergebnisses der Emittentin 70 Kapitalrückflussrechnung (Prognose) 72 Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von Prognosen) 74 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 77 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung 84 Angaben über die Vermögensanlage und die Emittentin 84 Wesentliche Verträge 109 Wesentliche Vertragspartner 145 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 155 Die Verträge 164 Gesellschaftsvertrag der 164 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 180 Mittelverwendungskontrollvertrag 185 Baubeschreibung 188 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 192 Glossar 196 Impressum 199 Beitrittsunterlagen Beitrittserklärung Handelsregistervollmacht

5 5 Inhalt/Leitgedanke Leitgedanke Seit vielen Jahren gelten geschlossene Immobilienfonds bei Anlegern als wichtige Anlageform innerhalb eines ausgewogen diversifizierten Portfolios. Neben dem Kaufpreis und einer nutzergerechten Lage der Fondsimmobilie ist insbesondere die Qualität der Mieterin und des Mietvertrages von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Einnahmesicherheit eines Fonds über die gesamte Laufzeit der Beteiligung. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bietet die Paribus Capital GmbH ihren Anlegern die Möglichkeit, sich mittelbar an dem für die TeamBank AG (nachfolgend Team- Bank ) neu zu errichtenden Unternehmenssitz am Standort Nürnberg zu beteiligen. Die Vorteile auf einen Blick 1 Die Immobilie ist vollständig vermietet Laufzeit des Mietvertrages 20 Jahre 2 zzgl. Verlängerungsoptionen seitens der Mieterin 3 Marktgerechter Substanzpreis 4 Übernahme zu einem Festpreis nach Fertigstellung Hoher Eigenkapitalanteil von über 53 % des 5 geplanten konsolidierten Fondsvolumens Geplante Auszahlungen ab dem Jahr 2015 von 5,5 % p. a., 6 ansteigend auf 6,0 % p. a. ab dem Jahr Steuerfreier Frühzeichnerbonus (Auszahlung mit Veräußerungserlös) Die TeamBank ist als Begründer des Bankenproduktes easycredit Spezialist im Bereich der Ratenkredite im genossenschaftlichen Verbund. Gegründet im Jahr 1950 beschäftigt die Bank zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über Mitarbeiter und betreut rund Kunden. Circa 80 % der Genossenschaftsbanken, also rund 900 Kreditinstitute, arbeiten mit easycredit. Der bisherige Unternehmenssitz der Bank in Nürnberg entsprach nicht mehr den eigenen hohen Ansprüchen, so dass nunmehr ein auf die individuellen Erfordernisse des Kreditinstitutes ausgerichtetes, modernes Bürogebäude konzipiert und errichtet wird. Insgesamt verfügt das Gebäude über circa m² Mietfläche sowie 179 Pkw-Stellplätze und 16 Kraftradstellplätze in der Tiefgarage. Die Fondsimmobilie wird mit einer attraktiven Glasfassade ausgestattet, über 550 Mitarbeiter werden dort künftig die Kunden betreuen. Aufgrund des zukunftsweisenden Gebäudestandards und der hohen Energieeffizienz des Objektes zeichnet sich die Fondsimmobilie durch niedrige laufende Bewirtschaftungskosten aus. 8 Halbjährliche Auszahlungen Die Vermietungssituation und die Lage des Gebäudes lassen kontinuierliche Mieteinnahmen und damit ein hohes Maß an Ertragssicherheit für die Anleger erwarten. Schließlich hat sich die TeamBank die Nutzung des Gebäudes mit dem Abschluss eines 20-jährigen Mietvertrages zzgl. Verlängerungsoption langfristig gesichert. Das Gebäude befindet sich in der Bauphase und wird voraussichtlich im Oktober 2014 fertiggestellt. Die Emittentin übernimmt mittelbar das Gebäude nach Fertigstellung und Übernahme durch die Mieterin. Die Immobilie und der Mietvertrag bieten eine ausgezeichnete Grundlage für die langfristige Liquiditätsprognose. Die Mieterin trägt mit Ausnahme der Instandhaltung von Dach und Fach sowie der technischen Anlagen und Einrichtungen grundsätzlich sämtliche Kosten der Bewirtschaftung. Die Mieten werden in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. In Kombination mit dem langfristig noch zu sichernden Zinssatz für das noch abzuschließende Grundschulddarlehen wird dies zu einer geplanten anfänglichen Auszahlung von 5,5 % p. a. ab dem Jahr 2015, ansteigend auf 6,0 % p. a. ab dem Jahr 2022 führen. Aufgrund der hohen Einnahmesicherheit sind die Ausschüttungen halbjährlich geplant.

6 6 Angebot im Überblick Art der Beteiligung Bei der Vermögensanlage Paribus TeamBank Nürnberg handelt es sich um Kommanditanteile an der Paribus Renditefonds XXIV GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (nachfolgend Emittentin ), einer Personengesellschaft in der Sonderform einer GmbH & Co. KG nach deutschem Recht. Die Emittentin wird das von den Anlegern und den Gründungskommanditisten einzuzahlende Kapital nach Abzug der fondsabhängigen Kosten und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve überwiegend unmittelbar in rund 94,9 % der Kommanditanteile der Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend unter S & P OD Objekt 8 GmbH & Co. KG, und damit mittelbar in die Immobilie TeamBank Nürnberg (nachfolgend Fonds immobilie ) investieren. Die Objektgesellschaft wird Eigentumsgesellschaft der sich im Bau befindlichen Fondsimmobilie, die nach Vollzug des Erwerbes der überwiegenden Mehrheit der Kommanditanteile durch die Emittentin an dieser Gesellschaft als Paribus Renditefonds XXIV Objekt GmbH & Co. KG (nachfolgend Objektgesellschaft ) firmieren wird. Die Emittentin wird das einzuzahlende Kapital darüber hinaus dazu verwenden, ein Darlehen an die mit mindestens 5,1 % an dem Kommanditkapital der Objektgesellschaft beteiligt bleibende Minderheitskommanditistin, die S & P TBT GmbH & Co. KG mbh (nachfolgend Minderheitskommanditistin ), auszureichen. Dieses Darlehen wird die Minderheitskommanditistin zur Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung bei der Objektgesellschaft verwenden, die infolge der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals bei der Objektgesellschaft nach Vollzug des Anteilskaufvertrages von ihr geschuldet wird. Die Emittentin erzielt aus diesem Darlehen Zinserträge. Die Anleger treten der Emittentin unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Paribus Trust GmbH als Treugeber bei. Die Haftung des Anlegers ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Pflichteinlage vollständig geleistet ist. Soweit Auszahlungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlungen der Pflichteinlage (nachfolgend Rückzahlungen ) anzusehen sind, lebt die persönliche Haftung des Direktkommanditisten gegenüber Dritten jedoch wieder auf, wenn und soweit der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Rückzahlungen von der Pflichteinlage verbleibt, die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (10% der Pflichteinlage) unterschreitet. Die gesellschaftsrechtliche Fondsstruktur ist auf Seite 14 grafisch dargestellt. Anlegerprofil Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch denkende und handelnde Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Juristische Personen (z. B. Stiftungen) sowie Personengesellschaften (z. B. Dachfonds) können sich ebenfalls beteiligen. Die Beteiligung an der Emittentin ist zur Diversifikation des Vermögens eines Anlegers gedacht und sollte daher nicht die einzige Vermögensanlage des Anlegers darstellen. Anleger, die sich an der Emittentin beteiligen möchten, müssen bereit sein, eine langfristige Kapitalbindung einzugehen und die sich aus einer unternehmerischen Beteiligung ergebenden Risiken (vgl. dazu das Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage auf Seite 15 ff.) zu tragen. Das Beteiligungsangebot ist nicht für Anleger geeignet, die eine kurzfristige Anlagestrategie mit garantierter Rendite verfolgen. Der Anleger sollte in der Lage sein, die Beteiligung vollständig aus seinem Eigenkapital zu finanzieren. Von der Aufnahme von Fremdkapital zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung der Beteiligung (nachfolgend Anteilsfinanzierung ) wird abgeraten. Für den Fall, dass ein Anleger entgegen dieser Empfehlung dennoch beabsichtigt, eine Anteilsfinanzierung vorzunehmen, wird auf die diesbezüglichen Risiken insbesondere im Abschnitt Persönliche Anteilsfinanzierung im Kapitel Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 20, hingewiesen. Anleger sollten sich vor einer Beteiligung an der Emittentin von kompetenten Beratern ausführlich beraten lassen. Fondsimmobilie Die Emittentin investiert mittelbar in eine Neubauimmobilie in Nürnberg. Die Fondsimmobilie wird ab geplanter Fertigstellung im Oktober 2014 für mindestens 20 Jahre vollständig an die TeamBank AG vermietet. Seit dem Jahr 1950 besteht das Institut, zunächst als Franken WKV Bank und Hanseatische Kreditbank. Ab dem Jahr 1998 ist durch Fusionen die Norisbank AG entstanden, die seit 2000 mit dem sogenannten easycredit einen Ratenkredit mit sofortiger Zusage im Internet anbietet. Im Jahr 2007 wurde die TeamBank AG als Nachfolgerin der Norisbank AG gegründet. Die Fondsimmobilie ist rund sechs Kilometer vom Stadtzentrum Nürnberg entfernt und aufgrund der Lage in einem bestehenden Gewerbegebiet sehr verkehrsgünstig gelegen. Die künftige Unternehmenszentrale der TeamBank AG wird auf einem m² großen Grundstück an der Beuthener Straße errichtet. Das Bürogebäude mit einer Mietfläche von circa m² wird als Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Es besteht aus einem ausschließlich als Tiefgarage genutzten Untergeschoss mit 179 Pkw-Stellplätzen, 16 Kraftradstellplätzen und 35 Fahrradstellplätzen, dem Erdgeschoss, das neben Büroflächen auch ein Mitarbeiterrestaurant mit zugehörigem Küchenbereich sowie Lager-, Neben- und Technikflächen umfasst, sowie bis zu drei Obergeschossen.

7 7 Angebot im Überblick Eckdaten zur Fondsimmobilie Objektgesellschaft Paribus Renditefonds XXIV Objekt GmbH & Co. KG 1 Adresse Beuthener Straße (bislang ohne Hausnummer) Nürnberg Grundstücksgröße m² Altlastenkataster Laut Bodengutachten vom 30. November 2010 bzw. 26. April 2011 wurden in Teilbereichen des Grundstückes Verfüllungen mit belastetem Bauschutt festgestellt. Im Rahmen des Bauvorhabens ist der anfallende Bodenaushub entsprechend den Vorgaben der Bodenschutz- und Abfallgesetze zu entsorgen. Laut Umweltamt liegen für den Geltungsbereich keine konkreten Hinweise auf verbliebene Kampfmittel vor. Baujahr Fertigstellung im Oktober 2014 geplant Mietfläche Circa m² Bürofläche Gebäude Drei- bis viergeschossiges Bürogebäude zzgl. eines Untergeschosses, Massivbau in Stahlbetonskelettbauweise, Flachdach, Elementfassade aus Metall/Glas, Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, außenliegender Sonnenschutz aus Aluminiumlamellen Haustechnik Vier Personenaufzüge, Fernwärme, Warmwasser in den WC-Kernen über dezentrale elektrische Durchlauferhitzer, Büro- und Besprechungsräume mit Fensterlüftung und zentraler Lüftungsanlage, Sprinkleranlage für Erd- und Obergeschosse sowie Tiefgarage Pkw-Stellplätze Tiefgarage/außen 179/10 Kraftradstellplätze Tiefgarage 16 Fahrradstellplätze Tiefgarage/außen 35/10 Kaufpreis Euro Wert gemäß Wertgutachten Euro Vermietung TeamBank AG: 100 % der Immobilie für mindestens 20 Jahre zzgl. zweimal fünfjähriger Verlängerungsoption Anfängliche Kaltmiete p. a Euro Indexierung Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 10 % gegenüber dem Beginn der Mietzeit oder gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der letzten Mietanpassung, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete in Höhe von 70 % der Indexveränderung. 1 Die Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als S & P OD Objekt 8 GmbH & Co. KG, wird nach Übernahme der überwiegenden Kommanditanteile durch die Emittentin entsprechend umfirmiert werden.

8 8 Vermietung Die gesamte Fondsimmobilie ist für mindestens 20 Jahre ab geplanter Fertigstellung im Oktober 2014 an die TeamBank AG vermietet. Der am 19. Dezember 2012 unterzeichnete Mietvertrag nebst 1. Nachtrag vom 15./18. April 2013 bietet der Mieterin zudem die Option, den Mietvertrag nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Die anfängliche Monatskaltmiete beträgt 14,98 Euro/m 2 für die Büroflächen, 95,00 Euro pro Pkw-Stellplatz und 47,50 Euro pro Kraftradstellplatz. Daraus ergibt sich eine anfängliche Gesamtmonatskaltmiete von Euro bzw Euro p. a. Zusätzlich zu der Kaltmiete hat die Mieterin jeweils monatlich im Voraus bis zum fünften Werktag eines Monats eine angemessene Vorauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von anfänglich Euro zu leisten. Sämtliche nach dem Mietvertrag geschuldeten Leistungen sind ohne Umsatzsteuer zu entrichten. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 10 % gegenüber dem Beginn der Mietzeit oder gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der letzten Mietanpassung, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete in Höhe von 70 % der Indexveränderung. Standort Die sich derzeit im Bau befindliche Fondsimmobilie befindet sich circa sechs Kilometer südöstlich der Nürnberger Innenstadt in einem Gewerbegebiet unweit des Nürnberger Grundig-Stadions und der ehemaligen Grundig-Türme. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist durch S-Bahn- und Busverbindungen in Richtung der Nürnberger Innenstadt gut. Die Stadtmitte und der Hauptbahnhof können in 20 bis 25 Minuten erreicht werden, mit dem Pkw in etwa in 15 Minuten. Das Gebiet ist gut an das öffentliche Straßennetz angebunden. Mit dem Auto gelangt man in wenigen Fahrminuten über die Südwesttangente der A 73 und das nahegelegene Autobahnkreuz Nürnberg-Süd auf die A 6 und hat somit Anschluss an das überregionale Infrastruktursystem. Der Standort mit der geplanten Bebauung der Fondsimmobilie wurde gemeinsam mit der Stadt Nürnberg entwickelt und erhielt durch das parallel laufende Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes seine bauplanungsrechtliche Grundlage. Der Bebauungsplan wurde am 6. Februar 2013 im Amtsblatt der Stadt Nürnberg veröffentlicht. Der Strukturwandel, der in Nürnberg etwa im Jahr 2000 einsetzte und zu einer Verlagerung der Beschäftigten vom verarbeitenden Gewerbe hin zum Dienstleistungsgewerbe führte, hat die Grundlage für die positive Entwicklung des Nürnberger Immobilienmarktes geschaffen. Als Zentrum einer Millionenmetropolregion wird Nürnberg zunehmend interessant für Investoren. Dabei spielen vor allem die Messe und Nürnbergs Reputation als Hightechstandort eine Rolle. Für Investitionen in Nürnberg spricht neben der überdurchschnittlichen Kaufkraft auch die vielseitige Wirtschaftsstruktur und die hohe Einkaufszentralität, die Nürnberg nach München zum zweitteuersten Einzelhandelsstandort in Bayern macht. Die verschiedenen Marktsegmente, Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien, haben sich in der jüngsten Vergangenheit stabil entwickelt, was sich durch gleichbleibenden Leerstand und geringe Schwankungen bei Mieten und Preisen ausdrückt. Platzierungsfrist Die Platzierung des Beteiligungsangebotes beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bzw. der Hinweisbekanntmachung und endet mit vollständiger Platzierung des Emissionskapitals, spätestens am 31. Dezember 2014 (nachfolgend Platzierungsschluss ). Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin (nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin ) ist berechtigt, den Platzierungsschluss um ein Jahr auf den 31. Dezember 2015 zu verschieben. Infrastruktur Name/Ort Entfernung Pkw Richtung Flughafen Nürnberg 12 km N Fernbahnhof Hauptbahnhof Nürnberg 5,3 km NW Autobahnzufahrt AS Nürnberg-Langwasser, A 6 5,8 km SO AS Nürnberg-Fischbach, A 9 6,3 km SO Öffentlicher Nahverkehr S-Bahn und Bus Frankenstadion 0,1 km N Nahegelegene Zentren Fürth 8 km NW Würzburg 110 km NW München 160 km S

9 9 Angebot im Überblick Platzierungs- und Finanzierungsgarantie Die Paribus Capital GmbH (nachfolgend Anbieterin oder Anbieterin und Prospektverantwortliche ) hat gegenüber der Emittentin eine Platzierungs- und Finanzierungsgarantie abgegeben. Darin garantiert die Anbieterin der Emittentin die Einzahlung und Platzierung eines Emissionskapitals in Höhe von bis zu Euro (ohne Agio) bis zum 31. Dezember 2015 (nachfolgend ausstehendes Emissionskapital ). Darüber hinaus garantiert die Anbieterin, dass die Emittentin auch zu Zeitpunkten vor dem 31. Dezember 2015 mit entsprechendem Kapital zu marktgerechten Konditionen ausgestattet wird, sofern es die Erfüllung des vorgesehenen Investitions- und Finanzierungsplanes erfordert (nachfolgend Vorabtranchen ). Die Anbieterin kann sowohl das ausstehende Emissionskapital als auch die Vorabtranchen in der Weise erbringen, dass sie eine Pflichteinlage in entsprechender Höhe übernimmt. Die Anbieterin wird jeweils von ihren Pflichten frei, wenn ein Dritter nach näher spezifizierten Bedingungen das ausstehende Emissionskapital bzw. die Vorabtranchen an die Emittentin leistet. Hierbei kann es sich auch um andere Kapitalformen wie z. B. Fremd- oder Mezzanine-Kapital handeln (zu den Einzelheiten vgl. den Abschnitt Platzierungs- und Finanzierungsgarantie des Kapitels Rechtliche Grundlagen der Beteiligung, Seite 137 f.). Mindestbeteiligung, Einzahlung Der Mindestbeteiligungsbetrag an der Emittentin soll Euro (ohne Agio) betragen. Höhere Beteiligungsbeträge müssen (ohne Berücksichtigung des Agios) ohne Rest durch teilbar sein. Der Erwerbspreis der Beteiligung beträgt daher mindestens Euro. Auf den Beteiligungsbetrag ist ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages erfolgt in Höhe von 30 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio bezogen auf die gesamte Pflichteinlage innerhalb von zwölf Kalendertagen nach Annahme des Beitrittes und schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Die verbleibenden 70 % der Pflichteinlage werden innerhalb von zwölf Kalendertagen nach einer weiteren schriftlichen Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin, voraussichtlich im November 2014, zur Zahlung fällig. Bei einem Beitritt nach dem 31. Oktober 2014 erfolgt die Einzahlung des Beteiligungsbetrages voraussichtlich in Höhe von 100 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio innerhalb von zwölf Kalendertagen nach Annahme des Beitrittes und schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Die Modalitäten für die Einzahlung des Beteiligungsbetrages und des Agios ergeben sich aus der Beitrittserklärung. Hinsichtlich der Art der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung an der Paribus Renditefonds XXIV GmbH & Co. KG. Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber oder unmittelbar als Kommanditist. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro bzw. bei Inanspruchnahme der Platzierungsreserve max Euro. Der Mindestzeichnungsbetrag soll Euro (nachfolgend Mindesterwerbspreis ) betragen und muss darüber hinaus ohne Rest durch teilbar sein. Die Anzahl der zu begebenden Kommandit- bzw. Treugeberanteile beträgt max bzw. bei Inanspruchnahme der Platzierungsreserve durch die geschäftsführende Kommanditistin max Kommandit- bzw. Treugeberanteile. Geplante Fondslaufzeit Die geplante Laufzeit der Emittentin endet zum 31. Dezember 2025 bzw. im Fall der Verlängerung der Platzierungsphase zum 31. Dezember Es wird angestrebt, die Immobilie bzw. die von der Emittentin an der Objektgesellschaft gehaltenen Kommanditanteile frühestens zehn Jahre nach deren Übernahme und Abschluss der Platzierungsphase zu veräußern. Eine ordentliche Kündigung der Anleger ist mit einer Frist von sechs Monaten frühestens zum 31. Dezember 2025 bzw. bei Verlängerung der Platzierungsphase bis zum 31. Dezember 2026, danach jeweils zum Jahresende, möglich. Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Kündigungsfrist zu verlängern, wenn und soweit Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorschriften eine Verlängerung der Kündigungsfrist notwendig machen, um die Qualifikation der Emittentin als geschlossener Fonds zu erhalten. Das Recht des Anlegers, seine Gesellschafterstellung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Übertragung der treugeberischen Beteiligung ist grundsätzlich mit Zustimmung der Treuhänderin möglich. Die Übertragung einer Direktbeteiligung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Die tatsächliche Handelbarkeit der Beteiligung ist darüber hinaus insoweit eingeschränkt, als dass zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein geregelter Markt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert.

10 10 Auszahlungen (Prognose) Auszahlungen der Emittentin (Prognose) Die Auszahlungen an die Anleger sollen halbjährlich nachschüssig jeweils zu Beginn des Folgehalbjahres durchgeführt werden. Die erste Auszahlung für das erste Halbjahr 2015 ist im Juli 2015 geplant. Für das Jahr 2014 ist keine Auszahlung vorgesehen. Anleger der Emittentin erhalten prognosegemäß die dargestellten Auszahlungen aus freier Liquidität (siehe Abbildung Auszahlungen der Emittentin (Prognose). Performance Fee Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin erhält eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, wenn die Anleger der Emittentin mit ihrer Beteiligung eine durchschnittliche rechnerische Verzinsung ihres Beteiligungsbetrages (100% der Pflichteinlage ohne Agio) von mehr als 5,7 % p. a. (Auszahlungen der Emittentin vor Einkommensteuer) erzielt haben. Dieser Gewinnvorab beträgt 20 % der von der Emittentin darüber hinaus erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse. Der Bezugszeitraum für die rechnerische Verzinsung beginnt mit der vollständigen Einzahlung der Beteiligungssumme des Anlegers, jedoch nur insoweit diese vertraglich geschuldet war, und endet mit der Veräußerung des Anlagevermögens, d. h. der Fondsimmobilie bzw. der von der Emittentin an der Objektgesellschaft gehaltenen Kommanditanteile. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte und Pflichten der Anleger Mit der Beteiligung an der Emittentin sind das Recht auf Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin, das Recht auf Ausschüttung von freier Liquidität, das Recht auf Mitwirkung an Beschlussfassungen der Emittentin, das Recht auf Auskunft gegen- Frühzeichner-Ergebnisvorab Anleger, die der Emittentin bis einschließlich 31. Dezember 2013 beigetreten sind, erhalten einen Frühzeichner-Ergebnisvorab (nachfolgend Ergebnisvorab 2013 ). Der Ergebnisvorab 2013 ist aus dem Ergebnis (d. h. dem nach steuerlichen Grundsätzen Jahr Auszahlung p. a. in % des Beteiligungsbetrages , , ,58 (inkl. Veräußerungserlös) Summe 162,08 über der Emittentin, das Recht auf Errichtung ermittelten Gewinn aus der Veräußerung eines Beirates, das Recht auf Abfin- des Anlagevermögens) desjenigen Ge- dung beim Ausscheiden aus der Emittentin, das Recht auf Übertragung der Vermögensanlage sowie das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös der Emittentin verbunden. schäftsjahres zuzuweisen und auszuzahlen, in dem das Anlagevermögen verkauft wird. Der Ergebnisvorab 2013 beträgt 6 % p. a. (anteilig) bezogen auf die jeweils vertraglich vereinbarte und tatsächlich eingezahlte Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin, dem zwischen den Anlegern und der Treuhänderin durch Annahme der Beitrittserklärung abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung. Anleger, die sich Pflichteinlage für den Zeitraum zwischen dem 1. des Monats, der auf die vollständige Einzahlung des jeweils vertraglich Vereinbarten folgt, und dem Monatsletzten des Monats, der dem Monat vorangeht, in dem die Gesellschaft erstmals wirtschaftlich an den Ergebnissen und Auszahlungen der Objektgesellschaft teilnimmt. nur mittelbar als Treugeber an der Emittentin beteiligen, verfügen über die dargestellten Rechte nur mittelbar. Sämtliche Anleger haben die Pflicht zur Einlageleistung zzgl. Ferner erhalten die Anleger, die der Emittentin zwischen dem 1. Januar 2014 bis einschließlich 31. Dezember 2014 beigetreten des Agios und die Haftsumme der unmittelbar sind, einen Frühzeichner-Ergebnisvorab beteiligten Anleger ist im Handelsregis- ter in Höhe von 10 % der Pflichteinlage einzutragen. Die Rechte und Pflichten der Anleger sind ausführlich im Abschnitt Die Anleger im Kapitel Rechtliche Grundlagen der Beteiligung, Seite 91 ff., beschrieben. (nachfolgend Ergebnisvorab 2014 ). Der Ergebnisvorab 2014 ist ebenfalls aus dem Ergebnis (d. h. dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn aus der Veräußerung des Anlagevermögens) desjenigen Geschäftsjahres zuzuweisen und auszuzahlen, in dem das Anlagevermögen verkauft wird. Der Ergebnisvorab 2014 beträgt 3 % p. a. (anteilig) bezogen auf die jeweils vertraglich vereinbarte und tatsächlich eingezahlte Pflichteinlage für den Zeitraum zwischen dem 1. des Monats, der auf die vollständige Einzahlung des jeweils vertraglich Vereinbarten folgt, und dem Monatsletzten des Monats, der dem Monat vorangeht, in dem die Gesellschaft erstmals wirt-

11 11 Angebot im Überblick schaftlich an den Ergebnissen und Auszahlungen der Objektgesellschaft teilnimmt. Mittelverwendungskontrolle Die Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung und Freigabe des Emissionskapitals während der Investitionsphase erfolgt durch die Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg. Besteuerung der Beteiligung Einzelheiten zu den steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Emittentin sind im Kapitel Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption auf Seite 155 ff. dargestellt. Die steuerlichen Risiken einer Beteiligung an der Emittentin sind im Abschnitt Steuerliche Risiken der Vermögensanlage des Kapitels Wesentliche Risiken der Vermögensanlage, Seite 23 ff., beschrieben. Die Emittentin wird mit dem Halten der Beteiligung an der Objektgesellschaft und aus der Darlehensgewährung an die Minderheitskommanditistin ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Die Anleger der Emittentin erzielen zu einem überwiegenden Anteil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des jeweiligen Anlegers. Der Veräußerungsgewinn ist nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steuerfrei, da die Veräußerung der Immobilie frühestens nach einer Haltedauer von zehn Jahren erfolgen soll. Aus der Darlehensgewährung der Emittentin an die Minderheitskommanditistin sowie aus der Anlage der freien Liquidität erzielen die Anleger darüber hinaus Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf die Zinserträge aus der Anlage der freien Liquidität bei Banken findet die sogenannte Abgeltungsteuer Anwendung, d. h., die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden von den Banken einbehalten und abgeführt. Auf Ebene des Anlegers findet insoweit keine weitere Einkommensteuerzahllast statt. Die Zinsen aus der Darlehensgewährung an die Minderheitskommanditistin sind auf Ebene des Anlegers zu versteuern und unterliegen dem Abgeltungsteuersatz. Der Steuersatz beträgt zurzeit 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. Der Anleger kann jedoch in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung auf Antrag im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Zusammenfassung der Rahmendaten der Beteiligung Mindestbeteiligung Agio Euro 5 % der Zeichnungssumme Prognostizierte Laufzeit Bis Ende des Jahres 2025, bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. bis Ende des Jahres 2026 Geplantes Gesamtinvestitions volumen (konsolidiert) Mittelverwendungskontrolle Haftung Besteuerung Rund Euro (ohne Agio) Kontrolle der prospektgemäßen Verwendung des Anlegerkapitals durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach formalen Kriterien Die Haftung der Anleger ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet und nicht unter die eingetragene Haftsumme gesunken ist. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (überwiegend) und Einkünfte aus Kapitalvermögen Auszahlungen (Prognose) 5,5 % p. a. ab dem Jahr 2015, ansteigend auf 6,0 % p. a. ab dem Jahr ,58 % im Jahr 2025 inkl. Veräußerungserlös. Auszahlungen sollen halbjährlich nachschüssig erfolgen.

12 12 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Weitere Kosten, insbesondere Kosten verbunden mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb setzen sich aus dem Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages zusammen. Beteiligt sich ein Anleger als Direktkommanditist an der Emittentin, fallen bei dem Erwerb der Vermögensanlage außerdem Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister an. Ferner können Kosten für den eigenen Vermögensberater oder -vermittler anfallen, falls der Anleger von sich aus und ohne Mitwirkung der Anbieterin einen solchen einschaltet. Außerdem können Kosten durch die Aufnahme einer Fremdfinanzierung für den Erwerb der Vermögensanlage und/oder bei Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio für Bankgebühren entstehen. Die Höhe der vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Bei nicht fristgerechter Einzahlung des Beteiligungsbetrages sowie des Agios können Kosten durch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von fünf Prozentpunkten (Verbraucher) bzw. acht Prozentpunkten (nicht Verbraucher) über dem Basiszinssatz entstehen. Scheidet ein Anleger wegen Nichtleistung seiner Beteiligungssumme aus der Emittentin aus, trägt er die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe des Agios auf den übernommenen Beteiligungsbetrag. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anleger unbenommen. Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung können durch die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht beim Wechsel eines Anlegers von der Treugeberstellung zum Direktkommanditisten, durch Reisekosten für die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen oder durch Kosten der Bevollmächtigung und des Bevollmächtigten für Gesellschafterversammlungen, für Aufwendungen bei der Ausübung des Rechtes zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen oder die diesbezügliche Beauftragung eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertreters sowie für Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Emittentin oder der Treuhänderin und für die Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen entstehen. Diese Kosten entstehen jeweils individuell; ihre Höhe ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung können entstehen, wenn der Anleger seine Beteiligung überträgt. Dazu gehören eine Verwaltungsgebühr der Treuhänderin in Höhe von 250 Euro (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) sowie ggf. die Kosten für das Handelsregister. Kosten für den eigenen Vermögensberater oder -vermittler entstehen, falls der Anleger solche Dienstleister selbst einschaltet. Die Höhe dieser Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Schließlich können dem Anleger Kosten für die Ablösung einer von ihm individuell aufgenommenen Fremdfinanzierung entstehen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Anlegers aus der Emittentin können weitere Kosten durch die Ermittlung des Abfindungsanspruches entstehen. Scheidet der Anleger nicht zum Ende des Kalenderjahres, sondern unterjährig aus der Emittentin aus, ist ggf. eine besondere Auseinandersetzungsbilanz auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aufzustellen, deren Kosten der Anleger zu tragen hat. Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht möglich, weil sie von mehreren nicht feststehenden Faktoren abhängt. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Weitere Leistungspflichten des Anlegers, insbesondere Haftung und Nachschusspflicht Anleger, die der Emittentin als Direktkommanditisten beitreten, haften gegenüber Gläubigern der Emittentin in Höhe der jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (in Höhe von 10 % der Pflichteinlage), solange sie ihren in der Beitrittserklärung als Pflichteinlage übernommenen Beteiligungsbetrag in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet haben. Sobald ein Direktkommanditist seine Pflichteinlage in Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eingezahlt hat, ist seine Haftung gegenüber Gläubigern der Emittentin grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit Auszahlungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften als Rückzahlung der Pflichteinlage (nachfolgend Rückzahlungen ) anzusehen sind, lebt die persönliche Haftung des Direktkommanditisten gegenüber Dritten jedoch wieder auf, wenn und soweit der Betrag, der nach Abzug sämtlicher Rückzahlungen von der Pflichteinlage verbleibt, die im Handels-

13 13 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögens anlagen-verkaufsprospektverordnung register eingetragene Haftsumme unterschreitet. Daneben haftet der Direktkommanditist nach seinem Ausscheiden aus der Emittentin bis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsumme für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin, wenn die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden und daraus Ansprüche gegen den Ausgeschiedenen resultieren. Im Fall des Auflösens der Emittentin verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Direktkommanditisten spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Emittentin im Handelsregister oder wenn die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Eine darüber hinausgehende Haftung bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen kommt unter den Voraussetzungen der 30 ff. GmbHG in Betracht. Anleger, die der Emittentin über die Treuhänderin mittelbar als Treugeber beitreten, haften nicht unmittelbar gegenüber Gläubigern der Emittentin. Vielmehr haftet an ihrer Stelle die Treuhänderin. Allerdings hat der Treugeber die Treuhänderin im Fall einer Inanspruchnahme freizustellen, sofern die Treuhänderin nicht aufgrund eigenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns selbst haftet. Wirtschaftlich betrachtet haftet daher ein Treugeber im gleichen Umfang wie ein Direktkommanditist. Ein Anleger, der der Emittentin als Treugeber beigetreten ist, haftet allerdings nicht als Gesamtschuldner, d. h., er haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Eine Nachschusspflicht besteht für den Anleger nicht. Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere zu haften oder Nachschüsse zu leisten. Gesamthöhe der Provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt bei einem angenommenen angebotenen Kommanditkapital von Euro (zzgl. Agio) Euro (inkl. Agio, inkl. jeweils anfallender nicht abziehbarer Umsatzsteuer). Dies entspricht 20,33 % (inkl. Agio, inkl. jeweils anfallender nicht abziehbarer Umsatzsteuer) in Bezug auf den angenommenen Gesamtbetrag des angebotenen Kommanditkapitals von Euro. Weitere Provisionen i. S. d. 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV fallen nicht an.

14 14 Übersicht über die geplante Fondsstruktur Anleger Treugeber oder Direktkommanditist Paribus Fondsbeteiligung GmbH Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin und der Objektgesellschaft Paribus Trust GmbH Treuhandkommanditistin/Treuhänderin Emittentin < 0,01 % 0 % Rund 94,90 % Darlehen (feste Verzinsung) Paribus Renditefonds Verwaltungsgesellschaft mbh Komplementärin der Emittentin und der Objektgesellschaft S & P TBT GmbH & Co. KG Minderheitskommanditistin 0 % 5,10 % Paribus Renditefonds XXIV Objekt GmbH & Co. KG (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als S & P OD Objekt 8 GmbH & Co. KG) Objektgesellschaft 1 Fondsimmobilie TeamBank Nürnberg 1 Die Objektgesellschaft, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als S & P OD Objekt 8 GmbH & Co. KG, wird nach Übernahme der überwiegenden Kommanditanteile durch die Emittentin entsprechend umfirmiert.

15 15 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Wesentliche Risiken der Vermögensanlage I. Allgemeine Hinweise Die Beteiligung an der Emittentin ist eine langfristige, unternehmerisch geprägte Kapitalanlage, die mit erheblichen Risiken verbunden ist. Die folgende Darstellung behandelt die wesentlichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken einer Beteiligung an der Emittentin, nicht aber alle individuellen Risiken eines Anlegers. Dieses Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Emittentin einen entstehenden Verlust hinnehmen können. Das steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Eine zukünftige Änderung der gesetzlichen Grundlagen oder eine veränderte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis können Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückflüsse nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Jeder Anleger sollte vor dem Erwerb einer Beteiligung den vorliegenden Verkaufsprospekt sorgfältig lesen, sich mit den dargestellten Risiken sowie etwaigen zusätzlichen Risiken aus seiner individuellen Situation befassen und, soweit er nicht über das erforderliche wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Wissen verfügt, fachkundige Beratung einholen. II. Risikoklassen Um dem unternehmerischen Gesamtrisiko des Beteiligungsangebotes Rechnung zu tragen, wird in der nachfolgenden Darstellung dem Vorschlag des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) folgend eine Einteilung in prognose-, anlagesowie anlegergefährdende Risiken vorgenommen. Prognosegefährdende Risiken (1) Prognosegefährdende Risiken führen zunächst zu einer schwächeren Prognose. Bei Eintritt eines solchen Risikos ist es wahrscheinlich, dass die finanziellen Reserven der Emittentin übermäßig belastet oder gar aufgezehrt werden. Infolgedessen könnte es zu einer Reduzierung der Auszahlungen an die Anleger kommen, oder die Auszahlungen könnten sogar gänzlich entfallen. Anlagegefährdende Risiken (2) Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die die gesamte Vermögensanlage gefährden können. Ihr Eintritt kann zu einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitalanlage (Einlage inkl. Agio) (nachfolgend Totalverlustrisiko ) führen. Anlegergefährdende Risiken (3) Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage führen können, sondern auch das weitere (Privat-)Vermögen des Anlegers gefährden können. Die nachfolgend beschriebenen Risiken können einzeln, aber auch in unterschiedlichen Kombinationen eintreten und die Werthaltigkeit der Investition erheblich mindern. Durch die vorgenommene Gliederung der Risiken in Risikogruppen kann weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes eines oder mehrerer Risikoereignisse noch über den Grad der Risikoverwirklichung getroffen werden. Die nachfolgende Darstellung unterscheidet zwischen Allgemeinen Risiken auf Ebene der Emittentin sowie Spezifische Risiken im Zusammenhang mit der Objektgesellschaft. III. Allgemeine Risiken auf Ebene der Emittentin Zunächst werden nachfolgend die allgemeinen Risiken für die Anleger dargestellt. 1. Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko (1, 2) Wird das für die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes erforderliche Eigenkapital innerhalb des Platzierungszeitraumes (einschließlich der möglichen Verlängerung desselben) nicht erreicht, besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot nach entsprechendem Gesellschafterbeschluss oder von Gesetzes wegen nicht fortgeführt und die Emittentin aufgelöst wird. In diesem Fall kann die Vermögensanlage nicht vorgenommen und vom Anleger das erwartete wirtschaftliche Ergebnis hieraus nicht erzielt werden. Zudem kann ein Anleger, der seine Einlage einschließlich des Agios bereits geleistet hat, weder die Rückerstattung noch die Verzinsung der Einlage noch einen Ersatz für entgangenen Gewinn verlangen. Wird die Emittentin aufgrund der vorgenannten Umstände aufgelöst, so könnte dies zu der Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen. Sollte der Platzierungszeitraum länger andauern als angenommen, könnte die von der Emittentin ggf. noch aufzunehmende Eigenkapitalzwischenfinanzierung erst später als geplant zurückgeführt werden. Dies würde zu erhöhten Kosten führen und somit im Ergebnis die Auszahlung an die Anleger beeinträchtigen. Eine Rückabwicklung der Vermögensanlage ist ferner möglich, wenn der Erwerb der Anteile an der Objektgesellschaft (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung firmierend als S & P OD Objekt 8 GmbH & Co. KG und nach Vollzug des Anteilskaufvertrages voraussichtlich ab dem Jahr 2015 als Paribus Renditefonds XXIV Objekt GmbH & Co. KG) nicht vollzogen oder rückabgewickelt werden würde. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Anteilskaufvertrag wegen der Ausübung ei-

16 16 nes Rücktrittsrechtes rückabgewickelt würde. Aufgrund der bis dahin entstandenen Kosten auf Seiten der Emittentin hätte dies eine erhebliche Verschlechterung des Ergebnisses der Emittentin und somit die Verringerung der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) zur Folge. 2. Prognoserisiko (1, 2) Die im Prospekt dargestellten Prognosen basieren auf Modellannahmen. Diese Annahmen sind sorgfältig hergeleitet und berücksichtigen den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erwarteten Platzierungsverlauf des Eigenkapitals und den erwarteten wirtschaftlichen Verlauf des Beteiligungsangebotes. Es besteht das Risiko, dass das Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes, die Fondsimmobilie gewinnbringend zu vermieten, Umstände und Risiken nicht berücksichtigt, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt während der Fondslaufzeit ergeben. Ferner besteht das Risiko, dass entweder getroffene Annahmen in der Konzeption zu optimistisch berücksichtigt oder Sachverhalte überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Dies gilt umso mehr, als dass die Prognosesicherheit mit zunehmender Dauer des Prognosezeitraumes abnimmt. Die vorstehenden Risiken können zu nachteiligen Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen führen. Dies kann die Höhe der Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen und bei einer erheblichen Abweichung von den Prognosen zu einem Verlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers führen. 3. Vertragserfüllungsrisiko (1, 2) Die Anbieterin und Prospektverantwortliche geht in ihren Prognosen davon aus, dass die Vertragspartner der Emittentin und der Objektgesellschaft ihre vertraglichen Pflichten vollständig erfüllen. Es besteht das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder diese unzureichend umsetzen, könnte dies zur vorzeitigen Auflösung von Verträgen führen. Daneben besteht das Risiko, dass vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar sind und bestehende Verträge verändert oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der Durchführung von Verträgen oder deren vorzeitige Auflösung können negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Objektgesellschaft oder der Emittentin haben und sich damit negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Mit der Erbringung der Leistungen wären sodann neue Vertragspartner zu beauftragen. Es besteht das Risiko, dass die dafür zu vereinbarenden Vergütungen höher ausfallen als diejenigen, die mit den ursprünglichen Vertragspartnern vereinbart waren und in der Prognoserechnung unterstellt wurden. Auch dies würde sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber Vertragspartnern wegen Verletzungen ihrer vertraglichen Pflichten sind möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang durchsetzbar. In den Verträgen können Haftungsbeschränkungen enthalten sein. Haftungsbeschränkungen sowie die Nichteinbringlichkeit solcher Ansprüche, z. B. wegen Insolvenz eines Vertragspartners, hätten ebenfalls geringere Auszahlungen an die Anleger zur Folge. Dies könnte bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers führen. 4. Rechtsverfolgung, Rechtsstreitigkeiten (1, 2) Es besteht das Risiko, dass der Emittentin oder der Objektgesellschaft Rechts- und Beratungskosten, Gerichtskosten oder sonstigen Kosten entstehen, um ihre Rechte gegenüber etwaigen Vertragspartnern durchzusetzen, ohne dass sie diese Aufwendungen im Ergebnis ersetzt bekämen. Es besteht ferner das Risiko, dass es im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen zu Rechtsstreitigkeiten auf Ebene der Emittentin oder der Objektgesellschaft kommt. Die hierdurch ggf. entstehenden Zusatzkosten sind in den Prognoserechnungen nicht enthalten. Bei einem Unterliegen der Emittentin oder der Objektgesellschaft in den Rechtsstreitigkeiten hätten sie ggf. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Verwirklichung von mit Rechtsstreitigkeiten oder der Rechtsverfolgung verbundenen Risiken hätte negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin oder der Objektgesellschaft und damit niedrigere Auszahlungen an die Anleger zur Folge. Auch ist der Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers möglich. 5. Schlüsselpersonenrisiko (1, 2) Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt wesentlich von den Fähigkeiten und Entscheidungen der Geschäftsführung der Emittentin und der Objektgesellschaft ab. Es besteht daher zum einen das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich später als falsch erweisen, und zum anderen, dass maßgebliche Schlüsselpersonen ausfallen, beispielsweise die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin oder der Objektgesellschaft. Der Eintritt dieser Risiken hätte negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Emittentin und der Objektgesellschaft und damit auch auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger. Bei einem Ausfall von entscheidenden Schlüsselpersonen ist der Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers möglich. 6. Mittelverwendungskontrolle (1, 2) Die Emittentin hat mit der Dr. Steinberg & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung der Anlegergelder auf Ebene der Emittentin geschlossen (nachfolgend Mittelverwendungskontrollvertrag ). Auf Ebene der Objektgesellschaft findet keine Mittelverwendungskontrolle statt. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft, ob eine

17 17 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Verfügung mit den Regelungen des Mittelverwendungskontrollvertrages formal übereinstimmt, und genehmigt diese dann durch Zeichnung. Eine echte präventive Beschränkung der Verfügungsmöglichkeit der Emittentin und damit eine präventive Mittelverwendungskontrolle erfolgt damit nicht. Darüber hinaus findet weder eine Kontrolle hinsichtlich der Umsetzung des wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeptes des in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Beteiligungsangebotes auf Ebene der Objektgesellschaft noch hinsichtlich der Bonität der beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartner oder der Werthaltigkeit von Garantien statt. Es besteht somit das Risiko, dass Mittel der Emittentin entgegen den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages bzw. des Investitionsplanes verwendet werden. Dies kann zu negativen Auswirkungen auf die vorgesehenen Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) des Anlegers führen. 7. Interessenkonflikte, personelle Verflechtungen (1, 2) Interessenkonflikte und personelle Verflechtungen können dazu führen, dass die Emittentin und die Objektgesellschaft benachteiligt werden. Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin (nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin ) ist gleichzeitig geschäftsführende Kommanditistin weiterer Fonds. Daneben ist die Treuhänderin, die Paribus Trust GmbH (nachfolgend Treuhänderin ), auch Treuhänderin und Kommanditistin der Emittentin und weiterer Fonds der Paribus- Gruppe. Ebenso ist die Komplementärin der Emittentin, die Paribus Renditefonds Verwaltungsgesellschaft mbh (nachfolgend Komplementärin ), auch Komplementärin bei weiteren Fonds der Paribus-Gruppe. Alle drei Gesellschaften beabsichtigen, diese Stellung auch bei künftigen Beteiligungsangeboten der Paribus-Gruppe zu übernehmen. Die Paribus Capital GmbH (nachfolgend Paribus Capital ) ist gleichzeitig Anbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage, Platzierungs- und Finanzierungsgarantin, Fondskonzeptionärin sowie Fondsmanagerin. Dr. Christopher Schroeder, Thomas Böcher, Joachim Schmarbeck und Dr. Volker Simmering sind als Geschäftsführer der Anbieterin und Prospektverantwortlichen auch Geschäftsführer der Paribus Capital Management GmbH, die mit der Vermittlung des Fremdkapitals beauftragt ist. Thomas Böcher ist Geschäftsführer der Paribus Vertrieb GmbH, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt ist. Außerdem sind Dr. Christopher Schroeder und Joachim Schmarbeck Mitglieder der Geschäftsführung der Paribus Capital und gleichzeitig Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin Dr. Christopher Schroeder und Joachim Schmarbeck sind mittelbar an der Paribus Capital Management GmbH beteiligt. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Thomas Böcher ist unmittelbar an der Paribus Vertrieb GmbH beteiligt. Die Paribus Capital Management GmbH ist mit der Vermittlung des Fremdkapitals und die Paribus Vertrieb GmbH mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Joachim Schmarbeck und Dr. Christopher Schroeder sind mittelbar beteiligt an der Paribus Real Estate GmbH, die mit der Emittentin einen Vertrag zur Aufbereitung geeigneter Investitionsobjekte und Unterstützung bei der Durchführung der Investition sowie einen Objektverwaltungsvertrag über die Verwaltung der Fondsimmobilie geschlossen hat. Ferner sind an der Treuhänderin, der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sowie der geschäftsführenden Kommanditistin die Herren Dr. Christopher Schroeder, Dr. Johannes Stahl und Joachim Schmarbeck mittelbar beteiligt. An der Komplementärin sind Dr. Christopher Schroeder und Dr. Johannes Stahl mittelbar beteiligt. Daher sind die vorgenannten Gesellschaften gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. Die Komplementärin, die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderin unterliegen gegenüber der Emittentin keinem Wettbewerbsverbot. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Emittentin, sondern eigene Interessen oder Interessen Dritter verfolgen. Insoweit können sich Interessenkonflikte ergeben, die unter Umständen zum wirtschaftlichen Nachteil der Emittentin oder der Objektgesellschaft gelöst werden, was die Höhe der Auszahlungen an die Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) negativ beeinflussen könnte. 8. Ausfall der Platzierungsgarantin/ Fremdkapitalaufnahme (1, 2) Paribus Capital garantiert der Emittentin die Einzahlung und Platzierung eines Emissionskapitals von Euro (ohne Agio) bis zum 31. Dezember Darüber hinaus garantiert Paribus Capital der Emittentin, dass die Emittentin auch zu Zeitpunkten vor dem 31. Dezember 2015 mit entsprechendem Fremdkapital ausgestattet wird, sofern Kapital für die zu tätigenden Investitionen erforderlich ist (nachfolgend Vorabtranchen, nachfolgend gemeinsam Platzierungsgarantien ). Sollte die Emittentin die Garantien aufgrund eines negativen Platzierungsverlaufes in Anspruch nehmen müssen, besteht das Risiko, dass Paribus Capital die Platzierungsgarantien nicht erfüllen kann. Dies gilt umso mehr, als dass Paribus Capital auch Platzierungsgarantieverträge mit anderen Fondsgesellschaften geschlossen hat oder schließen wird und insofern zeitgleich von mehreren Fondsge-

18 18 sellschaften in Anspruch genommen werden könnte. Daher besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht über das erforderliche Eigenkapital verfügt, um die Beteiligung an der Objektgesellschaft zu erwerben und die Errichtung der Fondsimmobilie auf dem Grundstück der Objektgesellschaft sicherzustellen. Unter diesen Umständen wären die Emittentin und/oder die Objektgesellschaft gezwungen, weitere Fremdmittel aufzunehmen. Die für diese Fremdfinanzierung anfallenden Kosten für Zins und Tilgung der Emittentin oder Objektgesellschaft sind in den Prognoserechnungen nicht enthalten. Die vorstehend genannten Umstände würden im Ergebnis die Höhe der Auszahlungen an die Anleger schmälern. Zudem kann nicht vorhergesagt werden, ob der Emittentin das dann erforderliche Fremdkapital von einer Bank gewährt wird. Sofern der Emittentin kein Fremdkapital gewährt wird und ihr daher die Begleichung ihrer Verbindlichkeiten nicht möglich ist, könnte dies zu der Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen, was außer zu einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger auch zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitalanlage (Einlage inkl. Agio) führen könnte. Paribus Capital wird von ihren Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie sowie der Verpflichtung zur Leistung der Vorabtranchen frei, wenn die Emittentin das erforderliche Kapital durch eine Leistung eines Dritten (nachfolgend Drittleistung ) erhält. Soweit das erforderliche Kapital der Emittentin als Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird, können die für diese Fremdfinanzierung anfallenden Kosten für Zins und Tilgung der Emittentin höher ausfallen als in den Prognoserechnungen enthalten. Dies könnte zu einer Verringerung der Auszahlungen an die Anleger führen. Zudem besteht durch die weitere Aufnahme von Fremdmitteln entweder aufgrund des Ausfalles der Platzierungsgarantin, der Leistung der Vorabtranchen oder der Drittleistung in Form von Fremdkapital das Risiko, dass soweit die Emittentin unter die Produktregeln des voraussichtlich am 22. Juli 2013 in Kraft tretenden Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) fallen sollte sich die Fremdkapitalquote der Emittentin derart erhöht, dass das nach dem KAGB zulässige Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital der Emittentin überschritten wird. Das Beteiligungsangebot müsste rückabgewickelt werden, was neben einem Ausfall der Auszahlungen an die Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage des Anlegers (Einlage inkl. Agio) führen könnte. Im Fall einer Liquidation würde das aufgenommene Fremdkapital außerdem vorrangig zu dem von dem Anleger eingezahlten Kapital (Einlage inkl. Agio) zurückgeführt werden, so dass der Anleger sein Kapital (Einlage inkl. Agio) verlieren könnte. 9. Treuhänderin/mittelbare Beteiligung/Treuhandverwaltung (1, 2, 3) Die Treugeber halten ihre Beteiligung an der Emittentin auf Grundlage von Treuhandund Verwaltungsverträgen mittelbar durch die Treuhänderin. Die Kommanditbeteiligung der Direktkommanditisten wird durch die Treuhänderin ebenfalls im Rahmen eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages verwaltet. Dadurch sind sowohl die Treugeber als auch die Direktkommanditisten dem Risiko der nicht erwartungsgemäßen Vertragserfüllung seitens der Treuhänderin ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Treugeber, welche auf die Weiterleitung der Auszahlungen der Emittentin über die Treuhänderin und die weisungsgemäße Wahrnehmung der Treugeberinteressen in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin angewiesen sind. Für den Fall der Insolvenz der Treuhänderin ist in dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin und in den Treuhand- und Verwaltungsverträgen vorgesehen, dass die von ihr treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile sowie die Verwaltung der direkt beteiligten Kommanditisten auf eine neu zu bestimmende Treuhänderin übergehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Interessen der Treugeber in einem solchen Fall beeinträchtigt werden. Eine mittelbare Beteiligung oder die Verwaltung der Direktkommanditbeteiligung durch die Treuhänderin kann aufgrund des Vorstehenden niedrigere Auszahlungen an die Anleger zur Folge haben. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Treuhänderin ist ein Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) möglich. Die Treuhänderin hat bis zur Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages gegen den Anleger einen Anspruch auf Freistellung von etwaigen Inanspruchnahmen, die sich aus dem Treuhandverhältnis mit dem betreffenden Anleger ergeben. Es besteht daher das Risiko, dass der betreffende Anleger bis zu dieser Höhe in Anspruch genommen wird. Dies könnte dazu führen, dass der Anleger gezwungen wäre, weiteres eigenes Vermögen einzusetzen, was bis hin zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. 10. Beschlussfassung, Stimmrechte, Majorisierung (1, 2) Anleger nehmen ihre Gesellschafterrechte innerhalb der Emittentin in Präsenz-Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren wahr. Nimmt an den Gesellschafterversammlungen nur eine Minderheit der Gesellschafter teil, besteht das Risiko, dass Beschlüsse gefasst werden, die die Mehrheit der Gesellschafter, die nicht anwesend war oder nicht abgestimmt hat, gegen sich gelten lassen muss.

19 19 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Treten der Emittentin Großanleger mit hohen Zeichnungssummen und damit mit einem hohen Stimmenanteil bei, besteht außerdem das Risiko, dass die Emittentin von einem oder wenigen Anlegern beherrscht wird. Anleger mit niedrigen Zeichnungssummen könnten in der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte insoweit gehindert sein, als dass die gemäß Gesellschaftsvertrag der Emittentin mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse für alle Anleger bindend sind. Somit können Entscheidungen der Gesellschafter getroffen werden, die den Interessen einzelner Anleger zuwiderlaufen. Darüber hinaus könnten auf diese Weise zustande gekommene Gesellschafterbeschlüsse zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Vermögensanlage (Einlage inkl. Agio) führen. 11. Auseinandersetzungs - guthaben (2, 3) Scheidet ein Anleger aus der Emittentin aus, kann er in bestimmten Fällen die Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Es wird in drei gleichen Raten ausbezahlt. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt erstmals zwölf Monate nach dem Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz, die dem Auseinandersetzungsguthaben zugrunde liegt. Die weiteren Raten werden jeweils zwölf Monate später ausgezahlt. Es besteht das Risiko, dass bei schlechter Liquiditätssituation der Emittentin das Auseinandersetzungsguthaben nicht oder nicht vollständig an die Anleger ausgezahlt werden kann. Dies würde zumindest Teile der Vermögensanlage gefährden. Außerdem besteht das Risiko, dass ein Anleger, der auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens finanziell angewiesen ist, zur Deckung seines eigenen Liquiditätsbedarfes weiteres eigenes Vermögen einsetzen muss, was bis hin zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. 12. Guthabenzinsen (1) In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass die jährliche Verzinsung aus der Zwischenanlage der Liquiditätsreserve 1 % beträgt. Es besteht das Risiko, dass die Höhe der jährlichen Verzinsung niedriger ausfällt als in der Prognoserechnung angenommen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger haben. 13. Widerruf von Beitritts erklärungen (1, 2) Steht einem Anleger als Verbraucher im Hinblick auf ein Haustür- oder ein Fernabsatzgeschäft ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, kann er seine Vertragserklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen. Soweit der Beteiligungsbetrag vor Erklärung seines wirksamen Widerrufes bei der Emittentin eingegangen ist, ist er ohne Abzüge an den Anleger zurückzuzahlen. Hat die Emittentin die zurückzuzahlenden Mittel jedoch bereits investiert, müssten die zu erstattenden Beträge aus der Liquiditätsreserve geleistet werden. Dies hätte zur Folge, dass sich die Höhe der Auszahlungen an die Anleger verringern würde. Im Fall von Massenwiderrufen, d. h. in Fällen, in denen eine große Anzahl von Anlegern ihre Vertragserklärung widerruft, besteht zudem das anlagegefährdende Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig wird, was für die Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals (Einlage inkl. Agio) führen würde. 14. Einzahlungsverzug (1, 2) Es besteht das Risiko, dass Anleger ihre Einlage verspätet oder verzögert einzahlen. Im Fall der verzögerten Einzahlung könnte es sein, dass die Anleger aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dies könnte das Ergebnis der Emittentin und damit die Auszahlungen an die Anleger beeinträchtigen. Sollte eine große Anzahl von Anlegern ihre Einlage nicht oder verspätet leisten, besteht zudem das Risiko, dass die Emittentin zahlungsunfähig wird, was für die Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals (Einlage inkl. Agio) führen würde. 15. Haftung des Anlegers (2, 3) Es besteht das Risiko, dass die Haftung des Anlegers gegenüber den Gläubigern der Emittentin wieder auflebt, selbst wenn der Anleger seine Einlage vollständig eingezahlt hat. Dies ist dann der Fall, wenn seine Einlage durch Entnahmen unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % des Beteiligungsbetrages) sinkt ( 172 Abs. 4 i. V. m. 171 Abs. 1 HGB). Dies geschieht, wenn der Anleger Auszahlungen von der Emittentin erhält, denen keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen. In diesem Fall haften Anleger auch nach ihrem Ausscheiden (z. B. bei Kündigung oder Übertragung) fünf Jahre für die zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin bis zur Höhe ihrer jeweiligen Haftsumme. Sollte die Emittentin nicht mehr in der Lage sein, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, besteht daher das Risiko, dass die Anleger in einem der genannten Fälle von den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Emittentin in Anspruch genommen werden. Bei entsprechender Anwendung der 30 und 31 GmbHG sind die Anleger zur Rückzahlung der insgesamt empfangenen Auszahlungen verpflichtet, wenn diese erfolgten, obwohl die Finanzlage der Emittentin dies nicht zuließ. Dieser Zustand wird auch Krise der Gesellschaft genannt. Sollte sich die Emittentin in einer solchen Krise der Gesellschaft befinden, könnte sie oder auch ein Dritter, z. B. eine finanzierende Bank, von den Anlegern die Rückgewähr der Auszahlungen an die Emittentin verlangen.

20 20 Dies könnte für die Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals (Einlage inkl. Agio) führen. Das Vorstehende könnte darüber hinaus dazu führen, dass der Anleger weiteres eigenes Vermögen einsetzen müsste, was bis hin zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen würde. 16. Persönliche Anteilsfinanzierung (3) Sofern ein Anleger seine Beteiligung an der Emittentin entgegen der Empfehlung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen durch Darlehen finanziert, besteht in dem Fall, dass Auszahlungen teilweise oder ganz ausfallen, das Risiko, dass der Anleger Zins und Tilgung des Darlehens aus seinem sonstigen Vermögen zu decken hat. Falls aufgrund der steuerlichen Geltendmachung von Finanzierungskosten auf Ebene des Anlegers kein steuerlicher Totalüberschuss erzielt wird, besteht ferner das Risiko, dass die Finanzverwaltung die Beteiligung an der Emittentin als Liebhaberei qualifiziert mit der Folge, dass bis dahin steuerlich geltend gemachte Werbungskosten nachversteuert und ggf. verzinst werden müssen. Auch dies würde dazu führen, dass der Anleger gezwungen wäre, weiteres eigenes Vermögen einzusetzen. Es kann sodann nicht ausgeschlossen werden, dass über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 17. Anteilsübertragung/Handelbarkeit der Beteiligung (2, 3) Ein Treugeber kann seine Beteiligung an der Emittentin nur mit Zustimmung der Treuhänderin veräußern. Der Direktkommanditist kann seine Beteiligung an der Emittentin nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin veräußern. Es besteht das Risiko, dass die Treuhänderin bzw. die geschäftsführende Kommanditistin ihre Zustimmung verweigert, um wirtschaftliche Nachteile zulasten der Emittentin zu vermeiden. Es besteht daher das Risiko für den übertragungswilligen Anleger, dass er für den Fall eines Liquiditätsengpasses weiteres eigenes Vermögen einsetzen muss, um seine Liquidität wiederherzustellen. Ein geregelter Zweitmarkt für Beteiligungen an geschlossenen Fonds existiert nicht. Daher sind die Anteile an der Emittentin nicht frei handelbar. Es besteht somit das Risiko, dass ein Verkauf der Beteiligung an der Emittentin nur mit Preisabschlägen oder gar nicht möglich ist. Auch in diesen Fällen könnte der Anleger im Fall eines Liquiditätsengpasses gezwungen sein, weiteres eigenes Vermögen anstelle des Veräußerungserlöses einzusetzen. Dies könnte für die Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals (Einlage inkl. Agio) führen. Aufgrund des Vorstehenden kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 18. Rechtliche Risiken (1, 2, 3) Die rechtlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes beruhen auf der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung aktuell vorherrschenden Rechtslage. Es besteht jedoch das Risiko, dass sich künftige Gesetzesänderungen sowie Änderungen der Auslegung, Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze negativ auf das rechtliche Konzept der Emittentin und in der Folge auf die Auszahlungen an den Anleger, bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage, auswirken. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass nachträglich Genehmigungen verlangt, weitere Auflagen beschlossen oder sonstige Verfügungen von Genehmigungsbehörden erlassen werden (bspw. Erweiterung von Brandschutzmaßnahmen bzgl. der Fondsimmobilie), die von der Emittentin oder der Objektgesellschaft als Grundstückeigentümerin zu beachten sind. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass sich die Rechtsprechung während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes ändert oder die im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits angerufenen Gerichte von einer herrschenden Rechtsprechung abweichen. Dies kann wiederum dazu führen, dass einzelne oder mehrere vertraglich von der Emittentin oder der Objektgesellschaft vereinbarte Regelungen von Gerichten als nicht oder nicht in vollem Umfang wirksam angesehen werden. Durch derartige Entwicklungen können die Auszahlungen an die Anleger negativ, bis hin zum Totalverlust der Einlage (inkl. Agio), beeinträchtigt werden. Es kann sodann nicht ausgeschlossen werden, dass über das Vermögen des Anlegers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. 19. Risiken aus der Umsetzung der AIFM-Richtlinie und der Einführung weiterer Regulierungen (1, 2) Am 8. Juni 2011 wurde die Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (sogenannten AIFM) vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet, die auch auf die Verwaltung geschlossener Fonds als Alternative-Investment-Funds (sogenannten AIF) anwendbar ist. Die Richtlinie enthält neben der Verpflichtung zur behördlichen Zulassung der AIFM (nachfolgend Erlaubnis ) besondere Anforderungen an die Verwaltung der AIF und die Organisation der AIFM. So verlangt die AIFM-Richtlinie die Einhaltung besonderer Anforderungen in den Bereichen Eigenmittel, Verhaltensregeln, Risiko- und Liquiditätsmanagement, Organisation und Transparenz. Zudem ist die Bestellung einer sogenannten Verwahrstelle, die z. B. die Verifizierung von Eigentumsrechten oder die Überwachung des Zahlungsverkehrs übernimmt, verpflichtend vorgeschrieben. Diese Anforderungen treffen entweder die Emittentin selbst, soweit sie aufgrund einer Selbstverwaltung als AIFM qualifiziert wird, oder aber die Geschäftsleitung der Emittentin. Die Richtlinie ist bis 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen, so dass aufgrund des Gestaltungsspielraumes des nationalen Gesetzgebers bei der Umsetzung eine Abschätzung des konkreten Umfangs und der konkreten Ausgestaltung der Regulierung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht möglich ist. Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das Kapitalan-

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