Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
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- Dieter Raske
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1 Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0
2 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte Hinzuverdienst bei Altersrenten Antragstellung 1
3 Rentenanspruch Voraussetzungen persönliche Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch Leistung
4 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte
5 Altersrenten Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 8 M02i_91
6 Regelaltersrente Voraussetzungen und 65 (67) Jahre Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen
7 Anheben der Altersgrenze Regelaltersrente Alter 67 Altersgrenze Altersgrenze Geburt
8 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen und und 63 (67) Jahre Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen
9 Anheben der Altersgrenze Altersrente für langjährig Versicherte Alter 67 Altersgrenze Altersgrenze Geburt
10 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter Anspruch ohne Abschlag Altersgrenze Geburt
11 Anheben der Altersgrenze Altersrente für schwerbehinderte Menschen Alter vorzeitige Inanspruchnahme Altersgrenze Geburt
12 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen ab Geburt bis Jahre und Wartezeit 45 Jahre keine Anhebung auf 65 Jahre keine vorzeitige Inanspruchnahme kein Abschlag Achtung: Hinzuverdienstgrenze
13 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenze Übergangsregelung ab Alter 65 Altersgrenze Altersgrenze pro Geburtsjahr / 2 Monate Geburt
14 Zugangsfaktor Minderung oder Erhöhung der Rente Jahre 63 Jahre Jahre früherer Rentenbeginn Rentenminderung je Monat 0,3% Jahre Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen späterer Rentenbeginn Rentenerhöhung je Monat 0,5%
15 Hinzuverdienst Altersrenten Überblick Entwicklung der gesetzlichen Regelungen Flexirentengesetz ab Berücksichtigungsfähiger Hinzuverdienst Hinzuverdienst-Regelung bis Beispiel (einschließlich Bestandsschutz) 25 M12i_91
16 Altersrente und Hinzuverdienst / ab Hinzuverdienstgrenzen Flexirentengesetz in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen anrechnungsfrei bis 6.300,00 jährlich ab 6.300,01 jährlich Anrechnung zu 40% Achtung: ggf. weitere Anrechnung nach Prüfung Hinzuverdienstdeckel Keine Hinzuverdienstgrenze
17 Altersrente und Hinzuverdienst / ab Neue Hinzuverdienstregelungen Flexirentengesetz Neuberechnung jährlich zum maßgeblicher voraussichtlicher kalenderjährlicher Verdienst Grundlage für Prognose: Angaben Vers, AG-Bescheinigung, Arbeitsverträge Berücksichtigung tatsächl. statt bisher berücksichtigter Hinzuverdienst Spitzabrechnung für das vorige Jahr Möglichkeit, auch unterjährig Hinzuverdienständerungen zu berücksichtigen auf Antrag des Vers, wenn mind. 10% vom bisherigen Verdienst abgewichen wird Bescheidkorrektur ohne Anwendung des SGB X-Vorschriften Einbehalt von Überzahlungen bis max. 200 EUR
18 Rentenbeginn Altersrenten und Antragstellung Überblick Einleitung des Verfahrens Entgegennahme des Antrages Berechtigte Antragsfristen 34 M13i_91
19 Antragstellung Rechtswirksame Entgegennahme Antrag Rentenversicherungsträger (z. B. Auskunfts- und Beratungsstellen) Gemeinden und Versicherungsämter Andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
20 Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt Antragsfrist 3 KM Antrag Rentenbeginn
21 Ausgleich Rentenminderung Allgemeines Auskunft / Zahlung ab 50 Jahre Voraussetzungen für beabsichtigte Altersrente können erfüllt werden tatsächlicher Rentenbeginn kann verschoben werden Teilzahlungen möglich
22 Ausgleich Rentenminderung Zahlung Einmalzahlung Betrag steht fest Betrag kann ggf. nicht voll steuerlich berücksichtigt werden erworbene Rentenansprüche stehen auch bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente zur Verfügung Teilzahlung Betrag kann sich ändern durch Veränderung Beitragssatz Durchschnittseinkommen durch Verteilung kann der Betrag steuerlich ggf. voll berücksichtigt werden Erhöhung einer EM-Rente oder Hinterbliebenenrente nur aufgrund der Teilzahlung ab nur 2 x jährlich möglich
23 Renteninformation Geschätzte Nettorenten alte Bundesländer ca. Werte 2017 in EUR Beitragsjahre Rente (Brutto) Beiträge KV/PV Steuerbelastung (geschätzt) verfügbar Hinweis Rentenbeginn mit 67, ab 2040 alleinstehend, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht keine 41 weiteren Einkünfte
24 Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 47
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