im Tellspielhaus Altdorf zur Behandlung folgender Geschäfte:
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- Chantal Boer
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1 Die Gemeindeversammlung von Altdorf wird hiermit einberufen zur Beginn Uhr Offenen Dorfgemeinde auf Donnerstag, 17. November 2005, Uhr im Tellspielhaus Altdorf zur Behandlung folgender Geschäfte: 1. Genehmigung Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni Orientierungen 3. Voranschlag der Gemeinde für das Jahr Einbürgerungsgesuche 5. Genehmigung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) Altdorf der Abwasserentsorgung Altdorf 6. Umfrage Altdorf, im Oktober 2005 Gemeinderat Altdorf Heini Sommer, Gemeindepräsident Markus Wittum, Gemeindeschreiber
2 Sehr geehrte Altdorferinnen und Altdorfer Wir heissen Sie zur Offenen Dorfgemeinde vom 17. November 2005 herzlich willkommen und freuen uns, wenn Sie durch zahlreichen Besuch Ihr Interesse an den Gemeindegeschäften bekunden. Wir bitten Sie, zu beachten, dass die Versammlung um Uhr beginnt. Voranschlag der Gemeinde für das Jahr 2006 Bei einem Gesamtaufwand von Fr und einem Gesamtertrag von Fr sieht der Voranschlag 2006 einen Aufwandüberschuss von Fr vor. Die geplanten Nettoinvestitionen betragen Fr Der budgetierte Aufwandüberschuss hat sich gegenüber dem Voranschlag 2005 erheblich reduziert. Im Vergleich zum Finanzplan fällt der Aufwandüberschuss leicht höher aus. Hauptverantwortlich für die gestiegenen Aufwendungen sind die höheren Kosten bei der gesetzlichen Sozialhilfe sowie die steigenden Kosten bei verschiedenen Sonderschulungsmassnahmen. Durch höhere Beiträge aus dem innerkantonalen Finanzausgleich konnten diese Kostensteigerungen teilweise aufgefangen werden. Mit Fr wurden die tiefsten Nettoinvestitionen seit über 15 Jahren budgetiert. Im vorliegenden Voranschlag ist ein Betrag von Fr für die Realisation eines Teilbereiches des an der Urne abgelehnten Leitsystems enthalten. Mit diesem Kredit sollen Signalisationen an der Nationalstrasse, das Parkleitsystem sowie Orientierungstafeln an wichtigen Plätzen realisiert werden. Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Analyse des Abstimmungsergebnisses sowie zahlreichen positiven Rückmeldungen aus Bevölkerung, Tourismus, Geschäftskreisen und Politik entschlossen, erneut einen Kredit zu beantragen. Weitere Detailinformationen sowie die eingehenden Erläuterungen zum Voranschlag entnehmen Sie bitten dem gedruckten Bericht «Voranschlag 2006». Einbürgerungsgesuche Gemäss Art. 110 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung sind die Einwohnergemeinden für die Einbürgerungen zuständig. In der Einwohnergemeinde Altdorf wird über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes vom 3. Oktober 1985 (geändert am ) an der Offenen Dorfgemeinde abgestimmt. Ljupko und Bozana Vuleta-Jukic und die Kinder Sandra und Helena Ljupko Vuleta, 1962, und seine Ehefrau Bozana, 1965, sowie die beiden Kinder Sandra, 1987, und Helena, 1991, besitzen alle die kroatische Staatsangehörig- 2
3 keit. Die Grundschule und später die Ausbildung als Schlosser absolvierte Ljupko Vuleta in Bosnien reiste er im Rahmen des ordentlichen Familiennachzuges zu seiner Ehefrau in die Schweiz nach Bürglen ein. Seit seiner Einreise arbeitet der Gesuchsteller als Betriebsangestellter bei der Dätwyler AG in Schattdorf zog die Familie Vuleta von Bürglen nach Altdorf, wo sie seither ohne Unterbruch Wohnsitz hat. Bozana Vuleta reiste bereits 1982 in die Schweiz ein. Sie absolvierte die Primar- und Oberstufenschule in Bosnien. Nach ihrer Einreise in die Schweiz arbeitete die Gesuchstellerin drei Jahre als Hausangestellte im Kantonsspital in Altdorf. Seit 1985 ist sie als Betriebsangestellte bei der Dätwyler AG in Schattdorf tätig. Die beiden Töchter sind in Altdorf geboren. Sandra besuchte den Kindergarten, die Primar- sowie die Realschule in Altdorf begann sie eine Lehre als Modeberaterin bei Mode Herzog in Altdorf, welche sie dieses Jahr erfolgreich abschloss. Helena besucht die 2. Werkklasse im Schulhaus Bernarda. Marcia Oliveira dos Santos Marcia Oliveira dos Santos, portugiesische Staatsangehörige, ist 1983 in Santo Tirso in Portugal geboren reiste die Gesuchstellerin mit ihrer Familie in den Kanton Uri nach Göschenen ein, bevor sie 1989 nach Erstfeld zog nahm die Familie in Altdorf Wohnsitz, wo sie seither ohne Unterbruch lebt. Die Primarschule besuchte Marcia Oliveira dos Santos fünf Jahre in Erstfeld und die restliche Zeit in Altdorf. In Altdorf besuchte sie auch die Real- und eine Weiterbildungsschule, welche sie im Jahr 2000 abschloss. In den darauffolgenden Jahren machte die Gesuchstellerin zwei Praktikas im Pflegeheim Reussbühl, Staffelhof, und im Kantonsspital in Altdorf in der Geriatrieabteilung schloss sie eine Ausbildung als Pflegeassistentin ab. Anschliessend arbeitete Marcia Oliveira dos Santos ein Jahr lang 80% im Pflegeheim in Erstfeld. Zur Zeit absolviert sie eine 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau in Baar. Markus Raffeiner Markus Raffeiner, österreichischer Staatsangehöriger, wurde 1969 in Innsbruck, Österreich, geboren reiste der Gesuchsteller in die Schweiz zu seiner Mutter nach Altdorf ein, wo er seither ununterbrochen lebt. Die Volks- und Hauptschule schloss Markus Raffeiner in Innsbruck ab. In Altdorf absolvierte er anschliessend das Gymnasium (Typus B), welches er 1989 erfolgreich abschloss. Seit der Matura arbeitet der Gesuchsteller praktisch ununterbrochen bei der Dätwyler AG als Programmierer. Nebenbei machte er berufsbegleitend eine Weiterbildung an der Ingenieurschule HTL in Horw in der Abteilung Informatik. Seit 2002 studiert er im Fernstudium an der FernUniversität in Hagen die Fächer Mathematik als Haupt- und Informatik als Nebenfach. Demir Numan Demir Numan besitzt die türkische Staatsangehörigkeit. Er wurde 1978 in Arakli in der Türkei geboren, wo er auch die ersten drei Jahre der Primarschule absolvierte reiste der Gesuchsteller mit seiner Mutter und den fünf Geschwistern im Rahmen des ordentlichen Familiennachzuges in die Schweiz nach Bürglen ein. Die restliche Zeit der Primarschule sowie die Realschule schloss Demir Numan in Bürglen ab nahm der Gesuchsteller in Altdorf Wohnsitz, wo er 3
4 seither ununterbrochen lebt. Die Lehre als Autolackierer schloss er 1997 erfolgreich ab. In den darauffolgenden Jahren arbeitete Demir Numan an verschiedenen Orten in seinem erlernten Beruf machte er eine Weiterbildung zum Sicherheitsbegleiter. In diesem Beruf ist er auch heute noch tätig. Der Gemeinderat hat die vorerwähnten Gesuche im Rahmen der zitierten Verordnung geprüft und empfiehlt Ihnen, den Einbürgerungsbegehren zuzustimmen. 4
5 Genehmigung des Generellen Entwässerungsplans Altdorf der Abwasserentsorgung Altdorf Zusammenfassung Am 7. Februar 1999 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Altdorf dem Kreditbegehren für die Erstellung des Generellen Entwässerungsplans Altdorf (GEP) zu. Zwischenzeitlich liegt der Generelle Entwässerungsplan vor und ist vom Amt für Umweltschutz des Kantons Uri überprüft und vom Regierungsrat des Kantons Uri genehmigt worden. Der GEP zeigt die notwendigen Massnahmen zur Realisierung des Gewässerschutzes auf. Zur Umsetzung dieser Massnahmen werden in den nächsten 10 Jahren ca Mio. Franken benötigt. Gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Abwasserentsorgung Altdorf muss der Generelle Entwässerungsplan durch die Einwohnergemeindeversammlung genehmigt werden. I Ausgangslage Altdorf hat bereits im Jahre 1952 ein Generelles Kanalisationsprojekt (GKP) erstellt. Das neue Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991 interpretiert den Gewässerschutz viel umfassender und ganzheitlicher als das alte Gesetz. Die Ziele sind: der Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer, die Werterhaltung der bestehenden Abwasseranlagen und ihre Anpassung an die zukünftige Bebauung sowie die Gewährleistung einwandfreier hygienischer Verhältnisse. Zur Umsetzung schreibt die Gewässerschutzverordnung des Bundes allen Gemeinden vor, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erstellen. Am 7. Februar 1999 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Altdorf dem Kreditbegehren von Fr für die Erstellung des GEP Altdorf zu. Dadurch wurde eine Planung von 1.54 Mio. Franken ausgelöst. Zwischenzeitlich sind die Arbeiten am GEP abgeschlossen. Die verschiedenen Berichte liegen vor und sind vom Amt für Umweltschutz des Kantons Uri zustimmend geprüft worden. Der GEP ist vergleichbar mit einem Richtplan, der die abwasserwirksamen Tätigkeiten koordiniert und steuert. Der GEP trifft wie ein Richtplan die Festlegungen grundsätzlich nicht parzellenscharf und für den Grundeigentümer nicht in abschliessender und verbindlicher, zwingender Weise. Solche Festlegungen erfolgen erst bei der Umsetzung im Detail. Die zuständigen Behörden sind aber an den GEP gebunden, in diesem Sinne ist der GEP behördenverbindlich. 5
6 II Inhalt des Generellen Entwässerungsplans Der GEP besteht aus folgenden Elementen: Kanalisationskataster Zustandsbericht Kanalisation mit Sonderbauwerken Zustandsbericht Gewässer Zustandsbericht Fremdwasser Zustandsbericht Versickerung Zustandsbericht Einzugsgebiete Zustandsbericht Gefahrenbereiche Entwässerungskonzept Kanalisationskataster Der alte Abwasserleitungsplan ist ein grafischer Übersichtsplan. Alle Leitungen und Schächte wurden neu eingemessen und neu digital erfasst. Mit diesen elektronischen Daten ist es nun unter anderem möglich, dass Abflussmodelle gerechnet werden können. Dadurch erhält die Abwasserentsorgung Altdorf zugleich einen zeitgemässen modernen Leitungskataster für den optimalen Betrieb und Unterhalt des Abwassersystems. Zustandsbericht Kanalisation mit Sonderbauwerken Kanalnetz Die Länge des ganzen Kanalnetzes der Gemeinde beträgt heute etwa 179 km. Davon sind 48 km öffentliche Hauptleitungen. Diese wurden mehrheitlich in den Jahren 1950 bis 1960 gebaut. Der Wiederbeschaffungswert beträgt heute ca. 100 Mio. Franken. Der Zustand des Kanalnetzes und der Schächte wurde erfasst. Das Kanalfernsehen gab Auskunft über den baulichen und betrieblichen Zustand der Kanalisationsanlagen. Weiter wurden ca Schächte bewertet. Die Kanalfernsehaufnahmen zeigen bauliche Mängel auf. Der Aufwand für die Sanierungen aller untersuchten öffentlichen und privaten Leitungen und Schächte beläuft sich auf ca. 5.5 Mio. Franken. Auf das öffentliche Netz entfallen etwa die Hälfte der Kosten, rund 2.8 Mio. Franken. Die Sanierungen werden über mehrere Jahre erfolgen. Der GEP kann nur effektiv umgesetzt werden, wenn das ganze Netz saniert werden kann. D.h. öffentliche und private Leitungen müssen gleichzeitig saniert werden. Die Abwasserentsorgung Altdorf koordiniert und plant die Sanierung der öffentlichen und privaten Leitungen. Die Kosten der privaten Leitungen sind aber durch die Leitungseigentümer selber zu tragen. Die Eigentümer werden vor der Planung rechtzeitig informiert. Sonderbauwerke Sonderbauwerke sind spezielle Bauwerke im Kanalnetz. Die Gemeinde besitzt zurzeit neun Hochwasserentlastungen, zehn Abwasserpumpwerke und bei der ARA drei Regenrückhaltebecken. 6
7 Weil auch Regenwasser in die Abwasserpumpwerke fliesst, sind diese bei Regenwetter überlastet. Diese Fehlanschlüsse sind mit baulichen Massnahmen zu eliminieren. Die Hochwasserentlastungen dienen als Notventil bei starkem Regenwasserzufluss. Das Kanalnetz wird vor Überlastungen und Rückstau geschützt. Dadurch läuft aber Abwasser direkt in den Dorfbach und verunreinigt diesen. Damit dieses Entlastungssystem möglichst wenig eingesetzt bzw. nur bei sehr starken Regenwasserzufluss zum Einsatz kommen muss, ist es entsprechend anzupassen. Zustandsbericht Gewässer Nebst den Kanalisationsanlagen wurden der Dorfbach, der Giessen und die Stille Reuss untersucht. Diese Vorfluter dienen als Einleiter von sauberem Regenwasser oder von gereinigtem Abwasser. Der Giessen und der Dorfbach wurden in den letzten Jahren renaturiert. Die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität werden heute nur teilweise eingehalten. Es wurden Feststoffe aus dem häuslichen Abwasser festgestellt. Damit die gesetzlich festgelegten Ziele erreicht werden, müssen sämtliche Kanalisationsanschlüsse in den Dorfbach eliminiert werden. Zustandsbericht Fremdwasser Fremdwasser stammt aus Sickerleitungen, Leckstellen im Kanalsystem, laufende Brunnen, Bach- und Grundwassereintritte sowie Kühlwasserhaltungen. Diese Wasser sind in der Regel sauber und belasten die Kanalisation und die ARA unnötig. Die gemessene Fremdwassermenge beträgt etwa 20% der Menge des Abwassers. Die Fremdwasseranschlüsse sind zu schliessen. Diese sauberen Wasser sind zu versickern oder direkt in den Vorfluter einzuleiten. Zustandsbericht Versickerung Mit zunehmender Ausdehnung der Siedlungsgebiete wird der Boden immer mehr versiegelt. Regen- und Schmelzwasser, welches früher in den Boden versickerte, wird häufig in die Kanalisation abgeführt. Dadurch gelangt das Wasser bei Regen sehr schnell auf die ARA und bildet Abflussspitzen, die zu Überlastungen führen. Folglich werden die Vorfluter durch überlaufende Kanalisationen verunreinigt. Die Versickerungseigenschaften der Böden in Altdorf sind mässig bis gut. Im Talboden werden die Versickerungsmöglichkeiten teilweise durch den hohen Grundwasserspiegel eingeschränkt. Bereits heute wird durchschnittlich 75 bis 85 % des Dach- und Platzwassers lokal versickert. Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist dieser Versickerungsanteil sehr hoch. Seit den 70er- Jahren wird für Dach- und Platzwasser konsequent eine Versickerung verlangt. 7
8 Wo möglich ist das Dachwasser weiterhin zu versickern. Ebenfalls soll auch das Regenwasser aus Vorplätzen über die Schulter entwässert werden. Das bestehende Trennsystem ist zu erhalten und wo möglich zu erweitern. Zustandsbericht Einzugsgebiete Der Zustandsbericht Einzugsgebiet beschreibt die Oberflächenbeschaffenheit des Siedlungsgebietes. Die Ausscheidung und Zuteilung der Flächen ermöglicht unter anderem die Berechnung der Menge und die Dauer des Abflusses. Diese Werte bilden eine der Grundlagen zur hydraulischen Kapazitätsberechnung des Kanalisationsnetzes. Zustandsbericht Gefahrenbereiche Es wird aufgezeigt, welchen potentiellen Gefahren die Abwasseranlagen und Gewässer ausgesetzt sind. Im Gemeindegebiet existieren einige Betriebe, die wassergefährdende Flüssigkeiten verwenden und lagern. Diese verfügen über Einrichtungen, um eine Wassergefährdung zu vermeiden. Problematischer sind die Verkehrswege. Die Hauptachsen für den Transport von Gefahrengut sind die Kantonsstrassen und die SBB-Linie. Die Kompetenz für Massnahmen gegen eine Freisetzung von wassergefährdenden oder explosiven Stoffen liegt beim Strassen- resp. Bahnbesitzer. Die Einflussnahme von Seiten der Wasserkommission ist gering. Durch Anbringen eines Explosionsschutzes an elektrischen Installationen, Fernüberwachung und Notabschaltungen in den bestehenden Abwasserpumpwerken können jedoch Verbesserungen erzielt werden. Im Weiteren müssen organisatorische Massnahmen wie Alarmierungskonzepte und Einsatzpläne zur Reduktion eines möglichen Schadenausmasses umgesetzt werden. Entwässerungskonzept Der Generelle Entwässerungsplan bildet die Grundlage für ein wirtschaftliches und umweltfreundliches Entwässerungskonzept. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund: Werterhaltung des gesamten Abwassernetzes und die optimale Bewirtschaftung dieser Anlagen. Regenwasser und Schadstoffe sollen aus dem Abwasser ferngehalten werden, damit der Betrieb der ARA nicht beeinträchtigt wird und keine unnötigen Kosten verursacht werden. Schutz der Bevölkerung vor Rückstau und Überschwemmungen. Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen. Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume unserer Bäche. Unterhalts- und Sanierungspläne sowie die entsprechende Finanzplanung. 8
9 Die in der 1. Stufe des GEP erarbeiteten Zustandsberichte bildeten die Grundlage für die Erarbeitung des Entwässerungskonzeptes. Um die hydraulischen Schwachstellen im Leitungsnetz zu identifizieren wurde eine Abflusssimulation vorgenommen. Übergeordnet wurde ein Regenereignis simuliert, welches bezüglich Umfang und Intensität theoretisch alle fünf Jahre eintrifft. Diese Berechnung zeigt, dass rund 12% der Leitungen hydraulisch überlastet sind. Die Abwasserpumpwerke sind bei Regenwetter ebenfalls stark überlastet. Für das Kanalnetz von Altdorf werden unter anderem folgende Änderungen vorgeschlagen: Förderung der Versickerung und der getrennten Ableitung von Meteorwasser. Minimieren der Zahl der Fehlanschlüsse von Dach- und Platzwasser im Trennsystem. Verbesserung Meteorwasserableitungen im Gebiet Altdorf Nord (Maihof, Flüelerstrasse). Bau einer Meteorwasserleitung Klausenstrasse Gotthardstrasse Flüelerstrasse mit Retentionsfilterbecken im Gebiet Krebsried. Bauliche Anpassung und Erweiterung des Abwasserpumpwerkes Maihof. Optimierung des Schieberbauwerkes beim Dorfeingang von Bürglen nach Altdorf. Vergrössern der überlasteten Kanalisationsleitungen im Rahmen des baulichen Unterhaltes und bei Strassensanierungen. Massnahmen bei den Hochwasserentlastungen zum Schutze des Dorfbaches. III Kostenschätzungen Die folgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die in den nächsten 10 Jahren anfallenden Kosten für die verschiedenen Massnahmen. Es sind nur die Kosten berücksichtigt, die von der Abwasserentsorgung Altdorf zu tragen sind. Nicht berücksichtigt wird der Finanzbedarf für die Werterhaltung des Kanalnetzes, das sich im Besitz von Privaten, des Bundes oder des Kantons befindet. A) Werterhaltung Sanierung Kanalisationsleitungen und Schächte Fr Betrieblicher Unterhalt (Kanalspülungen) Fr Optimierung des Schieberbauwerkes Fr B) Massnahmen Meteorwasserableitungen Altdorf Nord Fr Meteorwasserleitung Gotthardstrasse/Flüelerstrasse Fr Ausbau Abwasserpumpwerk Maihof Fr Vergrössern Kanalisationsleitungen Fr Massnahmen Hochwasserentlastungen Fr Total Massnahmen GEP Fr
10 Von den Gesamtkosten von 13.4 Mio. Franken sind 3.7 Mio. Franken für die Werterhaltung (notwendige Sanierungen) als gebundene Ausgaben zu betrachten. Sämtliche obgenannten Massnahmen B) im Betrage von 9.7 Mio. Franken sind neue Investitionen und sind demzufolge freie Ausgaben. Während die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die freien Ausgaben an der Urne zu entscheiden haben, fällt der Beschluss über die gebundenen Ausgaben in die Kompetenz der Wasserkommission. Die Kostenschätzungen für die obgenannten Massnahmen wurden in den langfristigen Finanzplan der Abwasserentsorgung Altdorf aufgenommen. Insgesamt zeigt der Finanzplan, dass die Umsetzung des Generellen Entwässerungsplans für die Abwasserentsorgung zu verantworten ist. Trotz den grossen Verpflichtungen für einen qualitativen Gewässerschutz, welche auf die Abwasserentsorgung Altdorf demnächst unweigerlich zukommen, muss in den nächsten 5 bis 6 Jahren nicht mit einer Erhöhung der Abwassergebühren gerechnet werden. Auf Grund des heutigen Planungsstandes können keine genauen Angaben über die Höhe der Kantonsbeiträge gemacht werden. Es kann jedoch erwartet werden, dass der Kanton für die neuen Investitionen Beiträge leisten wird. Hingegen können nach den eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen an die Kosten der diversen Massnahmen B) keine Bundessubventionen erwartet werden. IV Antrag der Wasserkommission Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Wasserkommission Altdorf beantragt Ihnen, den Generellen Entwässerungsplan Altdorf zu genehmigen. Wasserkommission Altdorf Ruedi Müller, Präsident Marco Tarelli, Sekretär V Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission In den vergangenen Jahren wurde der Generelle Entwässerungsplan (GEP) erarbeitet. Diese Grundlagenarbeit ermöglicht eine Gesamtschau über die in den kommenden Jahren anstehenden Arbeiten am Abwassernetz. Nebst den (gebundenen) Ausgaben für die Werthaltung, die in der Kompetenz der Wasserkommission liegen, zeigt der GEP auch neue Investitionen auf, die als freie Ausgaben zu gegebener Zeit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu be- 10
11 schliessen sind. Die Finanzplanung der Wasserkommission zeigt, dass der GEP ohne Erhöhung der Abwassergebühren in den nächsten 5 bis 6 Jahren umgesetzt werden kann. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Offenen Dorfgemeinde, den Generellen Entwässerungsplan Altdorf zu genehmigen. Für die Rechnungsprüfungskommission Adrian Zurfluh, Präsident 11
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