Vorläufige Richtwerte fürr N min -Gehalte im Boden (gültig bis ) Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom

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1 Vorläufige Richtwerte fürr -Gehalte im Boden (gültig bis ) ) zur N- Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom Nach der neuen Düngeverordnung vom (DüV, ()) ist der Stickstoff- und Phosphordüngebedarf für jeden n Schlag vor dem Aufbringen von wesentlichen Mengen an N (>50 N/ha pro Jahr) bzw. P (> 0 P O5/ha 5 pro Jahr) nach bundeseinheitlichen Grundsätzen zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Vorgaben hierfür sind in der neuen DüV festgelegt und verbindlich. Nach DüV 4 ist die Methodik für die Ermittlung des Düngebedarfs in Verbindung mitt den Tabellen der Anlage 4 ausführlich vorgegeben. Für Ackerland (ohne mehrschnittiges Feldfutter) sowie im Gemüseanbau ist die Berücksichtigung dess -Gehaltes im Boden verbindlich. Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau u erfolgt die N- Düngebedarfsermittlung ohne Berücksichtigungg des -Gehaltes. Die Ermittlung des Nmin-Gehaltes m s kann mit Hilfee eigenerr repräsentativer Bodenuntersuchungen in einem zugelassen Labor (Vorzugsvariante) oderr durch Verwendung von Richtwerten derr nach Landesrech ht zuständigen Stelle (in Thüringen: TLL) erfolgen. Die TLL unterhält hierfür ein Testflächennetz von überr 1000 Praxisschlägen und veröffentlicht die -Gehalte zu Vegetationsbeginn kumulativ. Dies erfolgte bisher über den TLL-Informationsservice aktuell/ S min aktuell und nach Abschluss aller Untersuchu ungen in Form des Aktueller A Rat zur Nmin- und S min -Situation Thüringer Böden im Frühjahr.. Damit im zeitigen Frühjahr nach Ende der Sperrfrist auch a vor Beginn der - Probenahme N-Düngebedarfsermittlungen gerechnet werden w können, stehen ab 018 langjährige -Gehalte (Mittel l ) in Form von N mi in langjährig zur Verfügung. langjährig kann zur N-Düngebedarfsermittlung für f die Ausbringung früher N-Düngergaben bis herangezogen werden. Ab März sind nur noch aktuelle -Gehalte- aus der Probenahme 018 zu verwenden.. Der mit diesen langjähren Richtwerten ( langjährig ) ermittelte Düngebedarf darf jedoch bei der Düngung nur zu 75 % ausgenutzt werden, w umm eventuell später höheree aktuelle -Werte auszugleichen. Im Falle der Verwendung dieser Werte langjährig ist nach Veröffentlichung der aktuellen TLL-N min -Richtwerte (N m min aktuell) bzw. nach Vorliegen eigener Untersuchungswerte eine erneute Düngebedarfsermittlung durchzuführen, wenn die aktuellen -Gehalte um mehr als 5 /ha von den langjährigen -Werten für die entsprechende Bodenart und Kultur abweichen.

2 Übersicht zur Verwendung von -Gehalten zur N-Düngebedarfsermittlung -Richtwerte der Eigene - Untersuchungen langjährig (Düngung vor März) aktuell (Düngung ab März) vorläufige Düngebedarfsermittlung 1) aktuell ) gültige Düngebedarfsermittlung 1) N-Düngung bei 1. Gabe maximal 75% des ermittelten vorläufigen Düngebedarfs ) wenn Nmin aktuell - Nmin langjährig < 5, dann vorläufige Düngebedarfsermittlung = gültige Düngebedarfsermittlung, keine erneute Berechnung erforderlich Berechnungen Die normierten -Gehalte von langjährig beziehen sich auf steinfreien Boden der Tiefe 0 60 cm. Auf tiefgründigen Standorten sind die -Gehalte für die Bodenschicht 60 bis 90 cm zu berechnen. Für steinhaltige Böden (>5 % Steinanteil) kann der -Gehalt des Standortes entsprechend des Steinanteils reduziert werden. Diese Berechnungen erfolgen im PC-Programm Bilanzierungs- und Empfehlungssystem Düngung (BESyD) automatisch bei entsprechend eingegebener durchwurzelbarer Bodentiefe und der angegebenen Steinigkeit (Vol.%) für den konkreten Standort. Für die handschriftliche N-Düngebedarfsermittlung erfolgt die Berechnung des - Gehaltes für die. Bodenschicht über die vereinfachte Formel: -Gehalt (0 bis 60 cm) / = -Gehalt (60 bis 90 cm) In trockenen Bodenklimaräumen kann der -Gehalt in cm nur zu 50% angerechnet werden (BKR 107, 108), in den restlichen Bodenklimaräumen zu 100% (BKR 111, 19, 19, 194). Die Zuweisung der BKR in handschriftlicher Düngebedarfsermittlung erfolgt mittels Postleitzahlen.

3 Die Berücksichtigung des Steingehaltes erfolgt nach folgender Formel: -Gehalt (0 bis 90 cm) - ( -Gehalt (0 bis 90 cm) /100 * Steingehalt (%) = -Gehalt (0 bis 90 cm). Berechnungsbeispiele: -Gehalt in Abhängigkeit von Steingehalt und durchwurzelbarer Bodentiefe Herkunft Bodenschicht Steingehalt - ( /100*Steingehalt in %) mit Durchwurzelbare Tiefe/Schichttiefe* mit cm % Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm berechnet (5/100*10),5 0/0*,5,5 Summe: 68 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe 40 cm 0-40 Richtwert (0/100*10) 7 10/0*7 9 Summe: 7 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe 80 cm berechnet (0/100*10),5 0/0*,5 15 Summe: 60 Korr. -Gehalt in Abhängigkeit von Bodenklimaräumen Herkunft Bodenschicht Steingehalt - ( /100*Steingehalt in %) mit Durchwurzelbare Tiefe/Schichttiefe* mit cm % Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm, Bodenklimaraum berechnet (5/100*10),5 0/0*,5 Verwitterungsboden in den Übergangslagen (Bodenklimaraum,5*1 111) = cm * 100% Korr. Summe: 68 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm, Bodenklimaraum 108 berechnet (5/100*10),5 0/0*, Lößboden in den Übergangslagen (Bodenklimaraum 108) = 11,5,5*0, cm * 50% Summe: 56,5

4 -Richtwerte zur Düngebedarfsermittlung für die N-Düngung bis (langjähriges Mittel ) Kultur Wi-Weizen Wi-Gerste Wi-Raps So-Gerste Silomais BA -Gehalt (normiert) 1) /ha 0-0 cm 0-60 cm 0-60 cm SE SE 55 Mittel SE SE Mittel SE SE 6 49 Mittel Probenanteil zu gering SE SE Mittel SE SE Mittel

5 Kultur Zu-Rüben Wi-Roggen Wi-Triticale Mittel je Bodenart ) BA -Gehalt (normiert) 1) /ha 0-0 cm 0-60 cm 0-60 cm Probenanteil zu gering SE SE Mittel Probenanteil zu gering Mittel Probenanteil zu gering Mittel SE SE Mittel ) normierter -Gehalt: -Gehalt in steinfreiem Boden und auf eine Probenahmetiefe von 0-60 cm (0-0 und 0-60 cm) berechnet ) In die Mittelwerte der Bodenarten sind alle untersuchten Flächen einbezogen, auch Kulturen mit zu geringer Flächenanzahl. Legende Bodenarten: 1 S Sand l's: schwach lehmiger Sand ls(sl): stark lehmiger Sand 4 sl/ul: sandiger/schluffiger Lehm 5 t'l/t: toniger Lehm bis Ton 44 SE sl/ul: sandiger/schluffiger Lehm - Schwarzerde 54 SE t'l/t: toniger Lehm bis Ton - Schwarzerde Fragen zu den Nmin-Gehalten richten Sie an Frau Wagner, Tel , Fragen zur Programmnutzung von BESyD an Herrn Heß, Tel oder Herrn Ullmann, Tel

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