Vorläufige Richtwerte fürr N min -Gehalte im Boden (gültig bis ) Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom
|
|
- Waltraud Richter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorläufige Richtwerte fürr -Gehalte im Boden (gültig bis ) ) zur N- Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom Nach der neuen Düngeverordnung vom (DüV, ()) ist der Stickstoff- und Phosphordüngebedarf für jeden n Schlag vor dem Aufbringen von wesentlichen Mengen an N (>50 N/ha pro Jahr) bzw. P (> 0 P O5/ha 5 pro Jahr) nach bundeseinheitlichen Grundsätzen zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Vorgaben hierfür sind in der neuen DüV festgelegt und verbindlich. Nach DüV 4 ist die Methodik für die Ermittlung des Düngebedarfs in Verbindung mitt den Tabellen der Anlage 4 ausführlich vorgegeben. Für Ackerland (ohne mehrschnittiges Feldfutter) sowie im Gemüseanbau ist die Berücksichtigung dess -Gehaltes im Boden verbindlich. Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau u erfolgt die N- Düngebedarfsermittlung ohne Berücksichtigungg des -Gehaltes. Die Ermittlung des Nmin-Gehaltes m s kann mit Hilfee eigenerr repräsentativer Bodenuntersuchungen in einem zugelassen Labor (Vorzugsvariante) oderr durch Verwendung von Richtwerten derr nach Landesrech ht zuständigen Stelle (in Thüringen: TLL) erfolgen. Die TLL unterhält hierfür ein Testflächennetz von überr 1000 Praxisschlägen und veröffentlicht die -Gehalte zu Vegetationsbeginn kumulativ. Dies erfolgte bisher über den TLL-Informationsservice aktuell/ S min aktuell und nach Abschluss aller Untersuchu ungen in Form des Aktueller A Rat zur Nmin- und S min -Situation Thüringer Böden im Frühjahr.. Damit im zeitigen Frühjahr nach Ende der Sperrfrist auch a vor Beginn der - Probenahme N-Düngebedarfsermittlungen gerechnet werden w können, stehen ab 018 langjährige -Gehalte (Mittel l ) in Form von N mi in langjährig zur Verfügung. langjährig kann zur N-Düngebedarfsermittlung für f die Ausbringung früher N-Düngergaben bis herangezogen werden. Ab März sind nur noch aktuelle -Gehalte- aus der Probenahme 018 zu verwenden.. Der mit diesen langjähren Richtwerten ( langjährig ) ermittelte Düngebedarf darf jedoch bei der Düngung nur zu 75 % ausgenutzt werden, w umm eventuell später höheree aktuelle -Werte auszugleichen. Im Falle der Verwendung dieser Werte langjährig ist nach Veröffentlichung der aktuellen TLL-N min -Richtwerte (N m min aktuell) bzw. nach Vorliegen eigener Untersuchungswerte eine erneute Düngebedarfsermittlung durchzuführen, wenn die aktuellen -Gehalte um mehr als 5 /ha von den langjährigen -Werten für die entsprechende Bodenart und Kultur abweichen.
2 Übersicht zur Verwendung von -Gehalten zur N-Düngebedarfsermittlung -Richtwerte der Eigene - Untersuchungen langjährig (Düngung vor März) aktuell (Düngung ab März) vorläufige Düngebedarfsermittlung 1) aktuell ) gültige Düngebedarfsermittlung 1) N-Düngung bei 1. Gabe maximal 75% des ermittelten vorläufigen Düngebedarfs ) wenn Nmin aktuell - Nmin langjährig < 5, dann vorläufige Düngebedarfsermittlung = gültige Düngebedarfsermittlung, keine erneute Berechnung erforderlich Berechnungen Die normierten -Gehalte von langjährig beziehen sich auf steinfreien Boden der Tiefe 0 60 cm. Auf tiefgründigen Standorten sind die -Gehalte für die Bodenschicht 60 bis 90 cm zu berechnen. Für steinhaltige Böden (>5 % Steinanteil) kann der -Gehalt des Standortes entsprechend des Steinanteils reduziert werden. Diese Berechnungen erfolgen im PC-Programm Bilanzierungs- und Empfehlungssystem Düngung (BESyD) automatisch bei entsprechend eingegebener durchwurzelbarer Bodentiefe und der angegebenen Steinigkeit (Vol.%) für den konkreten Standort. Für die handschriftliche N-Düngebedarfsermittlung erfolgt die Berechnung des - Gehaltes für die. Bodenschicht über die vereinfachte Formel: -Gehalt (0 bis 60 cm) / = -Gehalt (60 bis 90 cm) In trockenen Bodenklimaräumen kann der -Gehalt in cm nur zu 50% angerechnet werden (BKR 107, 108), in den restlichen Bodenklimaräumen zu 100% (BKR 111, 19, 19, 194). Die Zuweisung der BKR in handschriftlicher Düngebedarfsermittlung erfolgt mittels Postleitzahlen.
3 Die Berücksichtigung des Steingehaltes erfolgt nach folgender Formel: -Gehalt (0 bis 90 cm) - ( -Gehalt (0 bis 90 cm) /100 * Steingehalt (%) = -Gehalt (0 bis 90 cm). Berechnungsbeispiele: -Gehalt in Abhängigkeit von Steingehalt und durchwurzelbarer Bodentiefe Herkunft Bodenschicht Steingehalt - ( /100*Steingehalt in %) mit Durchwurzelbare Tiefe/Schichttiefe* mit cm % Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm berechnet (5/100*10),5 0/0*,5,5 Summe: 68 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe 40 cm 0-40 Richtwert (0/100*10) 7 10/0*7 9 Summe: 7 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe 80 cm berechnet (0/100*10),5 0/0*,5 15 Summe: 60 Korr. -Gehalt in Abhängigkeit von Bodenklimaräumen Herkunft Bodenschicht Steingehalt - ( /100*Steingehalt in %) mit Durchwurzelbare Tiefe/Schichttiefe* mit cm % Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm, Bodenklimaraum berechnet (5/100*10),5 0/0*,5 Verwitterungsboden in den Übergangslagen (Bodenklimaraum,5*1 111) = cm * 100% Korr. Summe: 68 Beispiel: Durchwurzelbare Tiefe > 90 cm, Bodenklimaraum 108 berechnet (5/100*10),5 0/0*, Lößboden in den Übergangslagen (Bodenklimaraum 108) = 11,5,5*0, cm * 50% Summe: 56,5
4 -Richtwerte zur Düngebedarfsermittlung für die N-Düngung bis (langjähriges Mittel ) Kultur Wi-Weizen Wi-Gerste Wi-Raps So-Gerste Silomais BA -Gehalt (normiert) 1) /ha 0-0 cm 0-60 cm 0-60 cm SE SE 55 Mittel SE SE Mittel SE SE 6 49 Mittel Probenanteil zu gering SE SE Mittel SE SE Mittel
5 Kultur Zu-Rüben Wi-Roggen Wi-Triticale Mittel je Bodenart ) BA -Gehalt (normiert) 1) /ha 0-0 cm 0-60 cm 0-60 cm Probenanteil zu gering SE SE Mittel Probenanteil zu gering Mittel Probenanteil zu gering Mittel SE SE Mittel ) normierter -Gehalt: -Gehalt in steinfreiem Boden und auf eine Probenahmetiefe von 0-60 cm (0-0 und 0-60 cm) berechnet ) In die Mittelwerte der Bodenarten sind alle untersuchten Flächen einbezogen, auch Kulturen mit zu geringer Flächenanzahl. Legende Bodenarten: 1 S Sand l's: schwach lehmiger Sand ls(sl): stark lehmiger Sand 4 sl/ul: sandiger/schluffiger Lehm 5 t'l/t: toniger Lehm bis Ton 44 SE sl/ul: sandiger/schluffiger Lehm - Schwarzerde 54 SE t'l/t: toniger Lehm bis Ton - Schwarzerde Fragen zu den Nmin-Gehalten richten Sie an Frau Wagner, Tel , Fragen zur Programmnutzung von BESyD an Herrn Heß, Tel oder Herrn Ullmann, Tel
N min / S min aktuell - Endstand
N min / S min aktuell - Endstand 24.03.2017 Bei der Stickstoffdüngung im Frühjahr muss jeder Landwirt nach 3 der Düngeverordnung (DüV) die im Boden verfügbaren N-Mengen (N min) kennen und berücksichtigen.
MehrAktueller Rat zur Nmin- und Smin-Situation Thüringer Böden im Frühjahr 2015
Aktueller Rat zur Nmin- und Smin-Situation Thüringer Böden im Nmin-Gehalt Die Landwirtschaftsbetriebe sind nach der noch geltenden Düngeverordnung (DüV) vom 27. Februar 2007 verpflichtet, vor dem Aufbringen
MehrDüngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung
Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Siebenlehn, 15. Dezember 2017 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung
Mehr0-30 cm. Anzahl Proben leichte Böden (S_lS, su) Getreide (141) alle Sand bis sandiger Schluff Getreide (155) Winterraps
Fachbereich Landbau N min -Richtwerte Winterungen 2017 Boden Kultur Vorfrucht 0-30 30-60 60-90 Ʃ 0-90 Anzahl Proben leichte Böden (S_lS, su) Getreide (141) alle Sand bis sandiger 11 9 13 33 141 Schluff
MehrDüngebedarfsermittlung
Düngebedarfsermittlung nach Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1305) Pirna, am 16. Januar 2018 Ines Kristmann, LfULG - ISS Pirna Grundsätzliches zur Düngebedarfsermittlung nach neuer Düngeverordnung
MehrDie Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte
MehrHESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.
HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung
MehrDüngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten
Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung
MehrEffiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung
Effiziente Nährstoffversorgung unter den Rahmenbedingungen der neuen Düngeverordnung Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bersenbrück, 07. September 2017 Folgende Punkte werde ich ansprechen: Leitplanken
MehrAktueller Rat zur N min - und S min -Situation in Thüringen im Frühjahr 2017
Aktueller Rat zur N min - und S min -Situation in Thüringen im 2017 www.thueringen.de/th9/ Sachgerechte Feststellung des Düngerbedarfs mittels N min -Gehalt gem. 3 Absatz 3 1b Düngeverordnung (DüV) Vor
MehrGewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen
Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen gefördert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Stickstoff-Düngebedarfsermittlung
MehrVereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017
[[NeuerBrief]] MR-Wetterau, Kölner Str. 10 61200 Wölfersheim _ Margit Albrecht Außerhalb 1 61209 Echzell Bingenheim Ansprechpartner: Frank Lotz Tel. 06036/9787-12 Andre Fritz Tel. 06036/9787-36 Fax 06036/9787-16
MehrDüngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich
Düngungsmanagement Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: 15.02.2017 Änderungen jederzeit möglich Dr. B. Kämmerling, H. J. Keutmann Vergleich alte & neue Düngeverordnung
MehrAnforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung
Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt
MehrSachgerechte Düngung in Bayern
Sachgerechte Düngung in Bayern Umweltökologisches Symposium 04. bis 05.03.2008 HBLFA Raumberg - Gumpenstein - Irdning Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrDas neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren
Das neue Düngerecht - Vorgaben und Lösungen für den Anbau von Sonderkulturen - Auswirkungen auf den Obstbau, insbesondere Erdbeeren Dr. Dietmar Rupp dietmar.rupp@lvwo.bwl.de www.lvwo-bwl.de Freiburg-Tiengen
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Hohe N min -Werte - Dünger kann gespart werden Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2017 Dr. Matthias Wendland, Alexander Kavka,
MehrAus Aktuellem Anlass 10/17
Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat
MehrHoch, Höher, am Höchsten!
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Hoch, Höher, am Höchsten! Aktuelle Nmin-Werte Nachdem schon die Analysenergebnisse aus dem letzten Jahr zu Vegetationsende hohe Stickstoffwerte im Boden auswiesen, wurden
MehrWasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN)
Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN) Fachtagung der ARGE Oberbayern am 07.02.2011 in Palling Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2016 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut für
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Mittlere N min -Werte in Bayern Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2014 Dr. Matthias Wendland, Alexander Kavka, Institut für Agrarökologie
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Hohe Erträge im letzen Jahr führen zu niedrigen N min -Werte Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2012 Dr. Matthias Wendland, Konrad
MehrDas neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD. Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, , Dr. Michael Grunert
Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD Pflanzenbautag 2016 Groß-Kreutz, 29.11.2016, Dr. Michael Grunert Historie, Zielsetzung Ziel: - gemeinsames Düngebedarfs- und Bilanzierungsprogramm
MehrNeue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke
Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland - 18.10.2017 Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst 2017 3. Düngebedarfsermittlung ab 2018 4. N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen
MehrDüngebedarfsermittlung mit BESyD (Bilanzierung- und Empfehlungssystem Düngung)
(Bilanzierung- und Empfehlungssystem Düngung) Gliederung Allgemeine Informationen Installation und Updates Einstellungsoptionen Einen neuen Betrieb anlegen und auswählen einen neuen Schlag anlegen und
MehrBetrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1
Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Weinbau-Ertragsanlagen (Aufzeichnung gemäß Düngeverordnung 1 Abs. 1 Nr.1) Formular für 218 für Nmin-Methode oder Verwendung von Werten des Nitratinformationsdienstes,
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrDas neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD. Labortag 2017 Sachsen/Thüringen Jena, , Dr. Michael Grunert
Das neue Bilanzierungsund Empfehlungssystem Düngung - BESyD Labortag 2017 Sachsen/Thüringen Jena, 26.01.2017, Dr. Michael Grunert Historie, Zielsetzung Ziel: - gemeinsames Düngebedarfs- und Bilanzierungsprogramm
MehrStickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von
MehrHandschriftliche N- und P-Düngebedarfsermittlung
Handschriftliche N- und P-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung (DüV) vom 26.05.2017 www.thueringen.de/th9/tll Aktuelle Version: www.thueringen.de/th9/tll/pflanzenproduktion/duengung Impressum Herausgeber:
MehrAnwendung von Berechnungsprogrammen zur Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanzierung gemäß DüV Fachtag ökologischer Gemüsebau November 2017,
Anwendung von Berechnungsprogrammen zur Düngebedarfsermittlung und Nährstoffbilanzierung gemäß DüV Fachtag ökologischer Gemüsebau November 2017, Wilsdruff Wesentliche Änderungen gegenüber der alten Fassung
MehrAuswertung der Demonstrationsversuche in den Arbeitskreisen WRRL. Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake
Auswertung der Demonstrationsversuche in den Arbeitskreisen WRRL Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake Schwerpunkte des Vortrages Effizienter Stickstoffeinsatz zu Raps und Reduzierung
MehrDüngebedarfsermittlung mit BESyD
Düngebedarfsermittlung mit BESyD (Bilanzierungs- und Empfehlungssystem Düngung) 1 11.01.2018 Gliederung Allgemeine Informationen Installation Einstellungsoptionen Einen neuen Betrieb anlegen und auswählen
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen
MehrBoden-Klima-Räume in Niedersachsen
Boden-Klima-Räume in Niedersachsen BKR Bezeichnung Landkreise BKR Bezeichnung Landkreise 47 mittleres Nds./ leichte Lehmböden DH, NI, OS, VEC 9 11 diluviale Böden der Altmark und nördl. Niedersachsen/
MehrAuswertung der Ergebnisse der Demonstrationen 2017 in den Arbeitskreisen WRRL. Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake
Auswertung der Ergebnisse der Demonstrationen 2017 in den Arbeitskreisen WRRL Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake Schwerpunkte der Demonstrationen 2016/17 in den AK 1 bis 4 und 9
MehrAktuelle Ergebnisse zur N-Düngung von Raps. Dr. Wilfried Schliephake, Abt. 7 - Pflanzliche Erzeugung
Aktuelle Ergebnisse zur N-Düngung von Raps Dr. Wilfried Schliephake, Abt. 7 - Pflanzliche Erzeugung Schwerpunkte des Vortrages: Notwendigkeit der Optimierung der N-Düngung Biomasseentwicklung im Herbst
MehrAnleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren
Anleitung N-Düngebedarfsermittlung Erdbeeren Stand 13.7.17 Die Düngeverordnung hat für Erdbeeren den N-Bedarfswert von 6 kg N/ha bundeseinheitlich festgelegt. Abzuziehende Nmin-Proben sind in der Tief
MehrDüngebedarfsermittlung mit BESyD
Düngebedarfsermittlung mit BESyD (Bilanzierung- und Empfehlungssystem Düngung) Gliederung Allgemeine Informationen Installation Einstellungsoptionen Einen neuen Betrieb anlegen und auswählen Einen neuen
MehrDüngebedarfsermittlung mit BESyD
Düngebedarfsermittlung mit BESyD (Bilanzierung- und Empfehlungssystem Düngung) Gliederung Allgemeine Informationen Installation Einstellungsoptionen Einen neuen Betrieb anlegen und auswählen Einen neuen
MehrProduktivität und Nährstoffverluste bei unterschiedlichen Produktionsverfahren
Produktivität und Nährstoffverluste bei unterschiedlichen Produktionsverfahren Ergebnisse eines langjährigen Lysimeterversuchs Boden- und Düngungstag in Mecklenburg-Vorpommern, Güstrow 21. Feb. 2013 Dr.
MehrBodenuntersuchung und Düngerberechnung im Weinbau (Stand: ) Dr. Monika Riedel (WBI Freiburg), Dr. Dietmar Rupp (LVWO Weinsberg)
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg Bodenuntersuchung und Düngerberechnung im Weinbau (Stand: 12.05.2006) Dr. Monika Riedel (WBI Freiburg), Dr. Dietmar Rupp (LVWO Weinsberg)
MehrInformationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern. im Mais
Informationsveranstaltung zu Nährstoffen in Gewässern Rendsburg den 21. Februar 2013 Spätfr tfrühjahrs-n min -Methode im Mais Dipl.-Ing. agr. Heinrich Hack, Büro INGUS 1 Vorstellung INGenieurdienstUmweltSteuerung
MehrVersuchsergebnisse aus Bayern 2003 bis 2005
Versuchsergebnisse aus Bayern 2003 bis 2005 N-Düngungsversuch zu Winterraps (Sensortechnik) Ergebnisse aus Versuchen in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsämtern und staatlichen Versuchsgütern Herausgeber:
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrDüngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand
Düngevorausplanung Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018 Stand 02.06.2017 Inhalt Düngevorausplanung Datenbeschaffung Beispiel Silomais Beispiel Winterroggen Beispiel Grünland
MehrDüngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)
Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag
MehrDIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU
STAND: MÄRZ 2018 DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG UND ZUCKERRÜBENANBAU STIMMEN DIE VORAUSSETZUNGEN NOCH? Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Verfolgen Sie aufgrund von möglichen Änderungen und
MehrManagement der Gülleausbringung mit verengten Ausbringungsfristen
Management der Gülleausbringung mit verengten Uwe Roth, Geschäftsführer Maschinenringe Hessen e.v. (MR Hessen) Wasser-, Boden- und Landschaftspflegeverband Hessen (WBL Hessen) Die neue Düngeverordnung
MehrZur Weiterentwicklung der Düngeverordnung
Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Ausgangssituation 2. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4. Forderungen der EU-Kommission 5.
MehrRohproteingehalte von Winterweizen Wie weiter mit der N-Düngung?
Rohproteingehalte von Winterweizen Wie weiter mit der N-Düngung? Hubert Heß, Dr. Wilfried Zorn TLL Jena; Referat Acker- und Pflanzenbau Friemar, N-jährlich Winterweizen 20 Düngungs- und Pflanzenschutztagung
MehrVR-Bank/Februar2015/Peer Leithold
ph K P Mg ph P K Mg Minderertrag in % 5 3 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 ph-wert -5-15 -25-35 -45 Quelle: Kerschberger et al. A B C D+E Fruchtarten mit mittlerem/ geringem Kalkanspruch Weizen, Roggen, Mais, Kartoffeln
MehrTabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf
Fachinformation LFB M-V: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs im Herbst nach der Ernte zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter (außer mehrschnittiges Feldfutter) In der Sperrzeit
MehrStand der Novellierung der Düngeverordnung
Stand der Novellierung der Düngeverordnung Thüringer Düngungs- und Pflanzenschutztagung Erfurt, 19.11.2015 P. Ritschel, TMIL, Abteilung 6 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Kommission Nitratrichtlinie Bundesressorts
MehrTätigkeiten im Arbeitskreis WRRL Erste Ergebnisse zur Streifenbearbeitung zu Winterraps. 20. Januar 2014 Robert Steffens, Referat 71
Tätigkeiten im Arbeitskreis WRRL Erste Ergebnisse zur Streifenbearbeitung zu Winterraps 20. Januar 2014 Robert Steffens, Referat 71 2 20. Januar 2014 Robert Steffens 3 20. Januar 2014 Robert Steffens Streifenbearbeitung
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft
MehrDüngung Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB)
Düngung 2017 Hans-Eberhard Kape LMS Agrarberatung Zuständige Stelle für landw. Fachrecht und Beratung (LFB) Boden- und Düngungstag MV 2017 1 Kape, 160216 Beurteilung der P-Versorgung Boden- und Düngungstag
MehrNeue DüV was passiert beim Raps? Dr. J. Peters, B. Burmann Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft
Neue DüV was passiert beim Raps? Dr. J. Peters, B. Burmann Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft Verpflichtend Dr. J. Peters, LFA MV Rapstag, Veelböken 07.06.2017 2 N-Düngebedarfsermittlung
MehrDen Schieber etwas zumachen
Den Schieber etwas zumachen Deutlich höhere N min -Gehalte im Boden - Stickstoffdüngebedarf etwas niedriger als 2005 Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt Ulrich Hege, Bayerische Landesanstalt
MehrDüngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau
Düngeverordnung: Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat im Weinbau Dr. Dietmar Rupp, LVWO Weinsberg Dr. Monika Riedel, WBI Freiburg Stand: 02.02.2018 Messen oder Schätzen und Dokumentation
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
MehrWas bringen neue Verfahren der Unterfußdüngung bzw. der Einsatz von Design- N-Mischungen zum Winterraps?
Was bringen neue Verfahren der Unterfußdüngung bzw. der Einsatz von Design- N-Mischungen zum Winterraps? W. Zorn, H. Schröter, H. Heß Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena /1 Problemstellung
MehrNovellierung der Düngeverordnung
Novellierung der Düngeverordnung Freising, 25. September 2014 Dr. Christoph Rappold Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz Novellierung der Düngeverordnung Hintergrund
MehrNitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Teil 2:
Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Teil 2: 15.03.2018 Die Analyseergebnisse der zweiten Probenahme des Nitratmessdienstes liegen vor. Die dargestellten Messergebnisse können
MehrBio Strip-Till Mehr Nährstoffeffizienz durch Gülle-Strip-Till. Köllitsch, dem 22. Oktober
Mehr Nährstoffeffizienz durch Gülle-Strip-Till Köllitsch, dem 22. Oktober 2014 Bio Strip-Till http://www.striptillfarmer.com 1 Wirkung von Zwischenfruchtanbau und Strip Tillage auf die Bodenfeuchte eines
MehrIhre Nachricht Ihr Zeichen Bearbeiter Durchwahl Datum Riediger
IfÖL Dr. Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel An die Landwirte im Maßnahmenraum Limburg-Weilburg Dr. Richard Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel Telefon: +49 (561) 70 15 15 17 Telefax: +49 (561)
MehrIhre Nachricht Ihr Zeichen Bearbeiter Durchwahl Datum Riediger
IfÖL Dr. Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel An die Landwirte im MR Guxhagen und Umgebung Dr. Richard Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel Telefon: +49 (561) 70 15 15 17 Telefax: +49 (561) 70 15
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrStrip-Till: Partielle Bodenbearbeitung und Unterflurdüngung zu Rüben und Mais.
Ackerbautagung 213 Strip-Till: Partielle Bodenbearbeitung und Unterflurdüngung zu Rüben und Mais. Mittwoch, den 27. November 213 in Bernburg Zentrum für Acker- und Pflanzenbau, Strenzfelder Allee 22, 646
MehrErmittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12
Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren
MehrDüngewirkung von Gärprodukten
Düngewirkung von Gärprodukten Dr. W. Zorn, H. Schröter Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Ref. Acker- und Pflanzenbau Biogas - Fachtagung Thüringen 2 / 2015; Stadtroda 11.06.2015 Problemstellung
MehrAktuelle Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten
LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN Aktuelle Nmin-Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen en 4. Meldung Stand: 06.03.2018 INHALT: Erläuterungen S. 1 Wi-Weizen S. 2 Wi-Gerste
MehrTrockensubstanzgehalt. Ertragsniveau. Frischmasse
Tabelle 1.1: Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 2 DüV; ergänzt um den TS-Gehalt des Ernteproduktes, die bei der Nmin-Ermittlung
MehrNovelle der Düngeverordnung. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau
Novelle der Düngeverordnung Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau Zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung 1. Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation 3. Ergebnisse der Evaluierung der Düngeverordnung 4.
MehrDas neue Düngerecht. Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland. BMEL, Ref
Das neue Düngerecht Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Interessen und Rechtsgrundlagen 2. Ausgangssituation Nitrat- und Ammoniakbelastung 3. Klage der EU-Kommission
MehrGülledüngung im Versuchswesen
Gülledüngung im Versuchswesen Erste Ergebnisse aus rheinlandpfälzischen Düngungsversuchen Sebastian Thielen, DLR Eifel 50. Erfahrungsaustausch Pflanzenbau und Pflanzenschutz Dienstleistungszentrum Ländlicher
MehrDüngeverordnung Novelle 2015 Auszug
Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de 3 Grundsätze für die Anwendung
MehrNovelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung
Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de
MehrFruchtfolgegestaltung im Licht der neuen DüV Wirtschaftlichkeit, N- Salden und Verwertung organischer Dünger
Fruchtfolgegestaltung im Licht der neuen DüV Wirtschaftlichkeit, N- Salden und Verwertung organischer Dünger Katharina Jerchel Hanse Agro Unternehmensberatung GmbH 23.2.18 1 Hanse Agro Unternehmensberatung
MehrEinsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Branchensicht
2. Holsteiner Humusforum auf der Norla 2017 Einsatz von Kompost und Gärprodukten nach neuem Düngerecht aus Branchensicht Folie 1 Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. Karin Luyten-Naujoks Gliederung Betrachtung
MehrNÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde
NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Fachbereich 3.13 - Düngebehörde Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben Das Dünge-Paket der Bundesregierung Düngegesetz
MehrAktuelle N min -Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten
LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN Aktuelle N min -Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen en 5. Meldung Stand: 07.03.2017 INHALT: Erläuterungen S. 1 Wi-Weizen S. 2
MehrFachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht
Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht Clemens Neumann, Leiter der Abteilung Biobasierte Wirtschaft, Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft Stand und Perspektiven
MehrDüngeverordnung ackerbaulich lösbar?!
Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz
MehrWas bringt die neue Düngemittelverordnung für die Fachbetriebe?
Was bringt die neue Düngemittelverordnung für die Fachbetriebe? Woher kommt der Druck für eine Düngemittelverordnung? N- Gesamtbilanzüberschuß Nitrat- und Phosphatbelastungen in starken Veredelungsregionen
MehrSachgerechte Düngung im Hopfenbau
AK-Pflanzenproduktion HOPFEN Neudorf bei Haslach an der Mühl, 19.02.2009 Sachgerechte Düngung im Hopfenbau Johann Portner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft AG Hopfenbau, Produktionstechnik, Wolnzach-Hüll
MehrAktuelle N min -Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten
LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN Aktuelle N min -Bodengehalte für die wichtigsten Ackerfrüchte im Vergleich zu langjährigen en 7. Meldung Stand:02.04.2007 INHALT: Erläuterungen S. 1 Wi-Weizen S. 2 Wi-Gerste
MehrNovellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?
Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung
MehrUmsetzung der novellierten Düngeverordnung Wirkung auf den Gewässerschutz
Umsetzung der novellierten Düngeverordnung Wirkung auf den Gewässerschutz W. Zorn Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena Abschlussworkshop 2017 Thüringer Gewässerkooperationen 04.12.2017 Entwicklung
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Hohe N min -Werte - Dünger kann gespart werden Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 10/2009 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger,
MehrN-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps
N-Düngung zu Wintergetreide und Winterraps Niedrigste N min -Werte seit 12 Jahren Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 8/2015 Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger, Institut
MehrUmsetzung der novellierten Düngeverordnung in Thüringen
Umsetzung der novellierten Düngeverordnung in Thüringen W. Zorn Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena 26. Thüringer Gemüsebautag Erfurt 13.12.2017 Aktuelle Änderungen Düngeverordnung Verordnung
MehrWichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung
Wichtige Änderungen der Düngeverordnung Stoffstrombilanzverordnung (kurzer Überblick) W. Zorn; H. Heß; E. Ullmann Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena BESyD-Schulung Jena 08.02.2018 Aktuelle
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung Verordnungsentwurf vom 22.06.2015 Praktikertag zu Strohmanagement und Bodenbearbeitung nach MAIS am 20. Oktober 2015 in Saerbeck Birgit Apel Landwirtschaftskammer
Mehr