Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die Inspektionsstelle
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- Steffen Günther
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1 Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die Inspektionsstelle BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Herbert-Rabius-Straße 1, Bonn die Kompetenz nach DIN EN 150/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle Typ C besitzt, Inspektionen in folgenden Bereichen durchzuführen: Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Gefährdungen nach ArbSchG und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen; Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach BetrSichV und Feststellung ihrer Übereinstimmung mit bestimmten Anforderungen; Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach Vorgaben des BlmSchG und der jeweiligen Landesbauordnungen Die Akkreditierungsurkunde gilt nur in Verbindung mit dem Bescheid vom mit der Akkreditierungsnummer D-IS und ist gültig bis Sie besteht aus diesem Deckblatt, der Rückseite des Deckblatts und der folgenden Anlage mit insgesamt 6 Seiten. Registrierungsnummer der Urkunde: D-IS Frankfurt am Main, Im Leiter Abteilung 2 Siehe Hinweise auf der Rückseite
2 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Standort Berlin Spittelmarkt Berlin Standort Frankfurt am Main Gartenstraße Frankfurt am Main Standort Braunschweig Bundesallee Braunschweig Die auszugsweise Veröffentlichung der Akkreditierungsurkunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Ausgenommen davon ist die separate Weiterverbreitung des Deckblattes durch die umseitig genannte Konformitätsbewertungsstelle in unveränderter Form. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass sich die Akkreditierung auch auf Bereiche erstreckt, die über den durch die DAkkS bestätigten Akkreditierungsbereich hinausgehen. Die Akkreditierung erfolgte gemäß des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2625) sowie der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abi. L 218 vom 9. Juli 2008, S. 30). Die DAkkS ist Unterzeichnerinder Multilateralen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der European co-operation for Accreditation (EA), des International Accreditation Forum (IAF) und der International Labaratory Accreditation Cooperation (ILAC). Die Unterzeichner dieser Abkommen erkennen ihre Akkreditierungen gegenseitig an. Der aktuelle Stand der Mitgliedschaft kann folgenden Webseiten entnommen werden: EA: ILAC: IAF:
3 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Urkundeninhaber: BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Herbert-Rabius-Straße 1, Bonn für ihre Inspektionsstelle Typ C Inspektionsverfahren 1. Arbeitsschutz Produktionsverfahren/ Arbeits-verfahren /Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln Verfahrensanweisung Version 4.1 Gefährdungs-/ Belastungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Explosionsschutz: Explosionsschutz-Dokument und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen Verfahrensanweisung Version 3.4 Erstellung/Überarbeitung Ex-Schutzdokument nach 6 BetrSichV Prüfung nach 14 (3), 15.1 Satz 4 und Anhang 4, Abschnitt A, Nr. 3.8 BetrSichV durch befähigte Personen verwendete Abkürzungen: siehe letzte Seite Seite 1 von 6
4 Mitgeltende Unterlagen zu 1): 1.1 Inspektionen im Bereich Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG Verfahrensanweisung Durchführung Inspektionsverfahren Gefährdungs-/ Belastungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz auf der Basis von: Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 1.2 Begleitende Rechtsgrundlagen in der jeweils letzten gültigen Fassung: Arbeitssicherheitsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitsstättenverordnung Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung über Arbeitsstätten Betriebssicherheitsverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 2 von 6
5 Gefahrstoffverordnung Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung DGUV Vorschrift Lastenhandhabungsverordnung Mutterschutzverordnung PSA-Benutzungsverordnung Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung BGV A BGV A BGV B BGV B Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Grundsätze der Prävention Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Laserstrahlung Elektromagnetische Felder Andere spezifizierende Rechtsvorschriften (z. B. Technische Regeln, TRBA, TRGS, TRBS, VDS- Richtlinien, BGR, DIN-Normen etc.) werden ebenfalls berücksichtigt. Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 3 von 6
6 Mitgeltende Unterlagen zu 2): 2.1 Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach BetrSichV Verfahrensanweisung Durchführung Inspektionsverfahren: Erstellung/Überarbeitung Ex- Schutzdokument nach 6 BetrSichV Verfahrensanweisung auf der Basis von: Arbeitsschutzgesetz Durchführung Inspektionsverfahren: Prüfung nach 14 (3), 15.1 Satz 4 und Anhang 4, Abschnitt A, Nr. 3.8 BetrSichV durch befähigte Personen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 2.2 Begleitende Rechtsgrundlagen in der jeweils letzten gültigen Fassung: Produktsicherheitsgesetz Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutzverordnung Gefahrstoffverordnung Verordnung über Elektrische Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes 11. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Verordnung über Elektrische Anlagen in Explosionsgefährdeten Bereichen Richtlinie über Maschinen Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 4 von 6
7 2.3 Andere spezifizierende Rechtsvorschriften (z. B. Technische Regeln, TRBS, TRGS, VDS- Richtlinien, BGR, DIN-Normen etc.) werden ebenfalls berücksichtigt. Insbesondere folgende TRBS sind zum Antragszeitpunkt bedeutsam für das Themenfeld Explosionsschutz: TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 1 TRBS 1203 TRBS 2152 TRBS 2152 Teil 1 TRBS 2152 Teil 2 TRBS 2152 Teil 3 TRBS 2152 Teil 4 TRBS 2153 TRBS 2210 TRBS 3151 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen Befähigte Personen Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen Gefährdungen durch Wechselwirkungen Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen Diese Akkreditierung ersetzt nicht das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren der zuständigen Behörde gemäß den Forderungen des Gesetzgebers. Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 5 von 6
8 verwendete Abkürzungen: ArbMedVV BAD-VA BetrSichV BGR BGV EU-VO TRBA TRBS TRGS VDS Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verfahrensanweisung der BAD GmbH Betriebssicherheitsverordnung Berufsgenossenschaftliche Regeln Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschrift) Europäische Verordnung Technische Regeln Biologischer Arbeitsstoffe Technische Regeln für Betriebssicherheit Technische Regeln für Gefahrstoffe Verband Deutscher Sachversicherer Gültigkeitsdauer: bis Ausstellungsdatum: Seite 6 von 6
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