Antrag zum Bezug der Freizügigkeitsleistung für selbst genutztes Wohneigentum UBS Freizügigkeitskonto

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1 Freizügigkeitsstiftung der UBS AG Postfach, CH-4002 Basel Tel Antrag zum Bezug der Freizügigkeitsleistung für selbst genutztes Wohneigentum UBS Freizügigkeitskonto Freizügigkeitskonto Nr. Personalien des Vorsorgenehmers Name Vorname Strasse PLZ/Wohnort AHV-Nr./Sozialversicherungs-Nr. Geburtsdatum Zivilstand Nationalität Telefon Angaben zum Objekt Adresse des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. Gemeinde (PLZ/Ort) Eigentumsverhältnis Alleineigentum Baurecht Miteigentum/Anteil in Prozenten Gesamteigentum (der Ehepartner/der eingetragene Partner) Datum Eigentumsübertragung Verwendungszweck (mit Angabe der Unterlagen, die zwingend einzureichen sind) Erwerb Kopie des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags oder Entwurfs des Kaufvertrages (nicht älter als 3 Monate) und Bestätigung Mittelverwendung vom Hypothekargläubiger (Formular ID 61627) und Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (Formular ID 61503) Erstellung Kopie Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Kopie des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags Bauland (nicht älter als 3 Monate) und Kopie Baukreditvertrag und Bestätigung Mittelverwendung vom Hypothekargläubiger (Formular ID 61627) und Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (Formular ID 61503) Amortisation Hypothek Kopie Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) und Kopie aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Affidavit (siehe Merkblatt) und Kopie eines gültigen Hypothekarvertrages/Bestätigung des Hypothekargläubigers und Bestätigung Mittelverwendung vom Hypothekargläubiger (Formular ID 61627) und Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (Formular ID 61503) Wertvermehrende oder -erhaltende Investitionen Kopie Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) und Kopie aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Affidavit (siehe Merkblatt) und Aufstellung über die Investitionen und detaillierte unterzeichnete Auftragsbestätigungen/Rechnungen (keine Offerten und Kassenbelege und nicht älter als 1 Jahr) und Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch (Formular ID 61503) Beteiligung an Wohnbaugenossenschaft Bestätigung der Wohnbaugenossenschaft über den zeichnungsberechtigten Betrag und Kopie Mietvertrag Zusätzliche Beilagen, wenn 50. Altersjahr erreicht aktueller Pensionskassenausweis oder Bestätigung der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 Werden diese Unterlagen nicht beigelegt, können wir Ihnen nur die Hälfte Ihres Freizügigkeitsguthabens auszahlen, der Rest bleibt auf Ihrem UBS Freizügigkeitskonto. Zusätzliche Beilagen bei Liegenschaften im Ausland Erklärung gegenüber der Freizügigkeitsstiftung für Liegenschaften im Ausland (Form ID 61497) und Eigentumsnachweis D N6 Jede Partei erhält ein Exemplar Seite 1/3

2 Antrag Bezug des gesamten Freizügigkeitsguthabens Teilvorbezug des Freizügigkeitsguthabens CHF Ein Vorbezug für Wohneigentum kann nur bis 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters getätigt werden. Auszahlungstermin Bitte beachten Sie, dass nur zukünftige Termine (max. 3 Monate) möglich sind und diese nur eingehalten werden können, wenn bis dahin der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG alle benötigten Unterlagen vorliegen. Ich habe in den vergangenen 3 Jahren keine Einkäufe in die berufliche Vorsorge getätigt. Falls ein Einkauf getätigt wurde, bitte Bescheinigung der Pensionskasse beilegen. Überweisung (nur auf ein Konto lautend auf den Vorsorgenehmer oder Compte-joint) Auf mein Konto bei UBS in BC-Konto Nr. An Bank Adresse der Bank Clearing-Nr. Kontonummer/IBAN Kontoinhaber Allfällige Wertschriftenanlagen werden auf den Auszahlungstermin hin in benötigtem Umfang verkauft. Sollten die Wertschriftenanlagen sofort d.h. vor dem Auszahlungstermin verkauft werden, ist ein gesonderter Wertschriftenauftrag einzureichen D N6 Jede Partei erhält ein Exemplar Seite 2/3

3 Der Vorsorgenehmer bestätigt hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorliegenden Antrages sowie der eingereichten Unterlagen. dass der Verwendungszweck im Sinn der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV) vom 3. Oktober 1994 eingehalten wird und die Mittel ausschliesslich für die oben erwähnte selbst bewohnte Liegenschaft (Hauptwohnsitz) verwendet werden. dass für den Fall, dass die Eigentumsübertragung nicht zustande kommen sollte, die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG berechtigt ist, dem Hypothekargläubiger den Auftrag zu erteilen, das ausbezahlte Freizügigkeitsguthaben auf das Freizügigkeitskonto zurückzutransferieren. dass zur Kenntnis genommen wurde, dass die Besteuerung der Vorbezüge nicht von der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG geprüft wird und dem Vorsorgenehmer geraten wird, die Besteuerung von mehreren Vorbezügen vorgängig bei seinem zuständigen Steueramt prüfen zu lassen. dass die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG ermächtigt ist, falls notwendig weitere Abklärungen zu treffen. dass er mit den Bestimmungen im Merkblatt einverstanden ist. dass er zur Kenntnis genommen hat, dass für die Bearbeitung dieses Antrages eine Gebühr von CHF 300 erhoben wird. Unterschrift Der Vorbezug kann nur mit der schriftlichen Einwilligung des Ehepartners/eingetragenen Partners geltend gemacht werden. Auszahlungsbeträge ab CHF erfordern eine amtliche oder notariell beglaubigte Unterschrift des Ehepartners/eingetragenen Partners. Die Beglaubigung der Unterschrift hat auf dem Auszahlungsformular zu erfolgen. Wenn nicht verheiratet oder nicht in eingetragener Partnerschaft, bitte amtliche Zivilstandsbestätigung (nicht älter als 1 Monat) oder Affidavit (siehe Merkblatt) beilegen. Falls innerhalb der letzten 6 Monate geschieden oder bei innerhalb der letzten 6 Monate gerichtlich aufgelöster Partnerschaft zusätzliche Kopie vom rechtskräftigen und vollständigen Scheidungs- bzw. Auflösungsurteil beilegen (ausländische Scheidungsurteile müssen durch ein Schweizer Gericht anerkannt und vollstreckt sein). Ort Datum Unterschrift Vorsorgenehmer (Bitte Kopie eines aktuellen Ausweises mit Unterschrift beilegen) Ort Datum Unterschrift Ehepartner/eingetragener Partner (Bitte Kopie eines aktuellen Ausweises mit Unterschrift beilegen) Beglaubigung Unterschrift Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche D N6 Jede Partei erhält ein Exemplar Seite 3/3

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5 Merkblatt «Wohneigentumsförderung mit dem UBS Freizügigkeitskonto» Steuerliche Aspekte Ein Vorbezug hat die Besteuerung des Vorsorgeguthabens im Bezugsjahr zur Folge. Im Falle eines Vorbezugs für eine Liegenschaft im Ausland oder bei Geldüberweisungen ins Ausland wird eine Quellensteuer des Bundes und der Kantone erhoben. Die Freizügigkeitsstiftung belastet diesen Steuerbetrag vor Auszahlung des Vorsorgeguthabens direkt dem UBS Freizügigkeitskonto. Gemäss Art. 13 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (nachfolgend WEFV) hat die Vorsorgeeinrichtung jeden Vorbezug der Freizügigkeitsleistung sowie jede Rückzahlung an die Eidg. Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen auf dem dafür vorgesehenen Formular zu melden. Die Eidg. Steuerverwaltung führt Buch über die gemeldeten Vorbezüge sowie über die Rückzahlungen der Vorbezüge. Sie bestätigt dem Vorsorgenehmer auf dessen schriftliches Ersuchen hin die Höhe der ausstehenden Vorbezüge und weist ihn auf die Behörde hin, welche für die Rückerstattung der bezahlten Steuern zuständig ist. Bei Rückzahlung des Vorbezugs wird der bezahlte Steuerbetrag ohne Zins zurückerstattet. Für die Rückerstattung des Steuerbetrags ist ein schriftliches Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ihn erhoben hat. Der Vorsorgenehmer hat eine Bescheinigung einzureichen über die Rückzahlung, über das im Wohneigentum investierte Vorsorgeguthaben und über den für den Bund, den Kanton und die Gemeinde aufgrund eines Vorbezugs bezahlten Steuerbetrags (Art. 14 WEFV). Das Recht auf Rückerstattung der bezahlten Steuern erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Wiedereinzahlung des Vorbezugs an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Art. 83a Abs. 3 BVG). Sicherung des Vorsorgezwecks Die Freizügigkeitsstiftung ist gemäss Gesetz verpflichtet, eine Grundbuchanmerkung in Form einer Veräusserungsbeschränkung im betreffenden Grundbuch anmerken zu lassen. Sie hat diese gleichzeitig mit der Auszahlung des Vorbezugs anzumelden. Eine mit einer Veräusserungsbeschränkung belastete Liegenschaft kann nicht ohne Zustimmung der Vorsorgeeinrichtung verkauft werden. Die Veräusserungsbeschränkung darf gelöscht werden: a) drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen; b) nach Eintritt eines anderen Vorsorgefalles; c) bei Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung; oder d) wenn nachgewiesen wird, dass der in das Wohneigentum investierte Betrag an die Vorsorgeeinrichtung des Vorsorgenehmers oder auf eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen worden ist. Die anfallenden Grundbuchgebühren sind vom Grundeigentümer zu bezahlen. Erwirbt der Vorsorgenehmer mit dem Vorbezug Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft so hat er diese zur Sicherstellung des Vorsorgezwecks bei der Freizügigkeitsstiftung zu hinterlegen. Mehrfache Bezüge Ein Vorbezug kann aufgrund von Art. 5 Abs. 3 WEFV nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Will der Vorsorgenehmer den aus einer Veräusserung des Wohneigentums erzielten Erlös im Umfang des Vorbezugs innerhalb von zwei Jahren wiederum für sein Wohneigentum einsetzen, so kann er diesen Betrag auf eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen (Art. 30d Abs. 4 BVG). Vorbezugslimiten Ab Erreichen des 59. (Frauen) bzw. 60. (Männer) Altersjahr sind keine Teilbezüge für die Wohneigentumsförderung mehr erlaubt, es darf nur das gesamte Freizügigkeitsguthaben ausbezahlt werden. Eine Auszahlung des gesamten Betrages ist ab diesem Alter auch möglich aufgrund Erreichen des Rentenalters. Dieser Auszahlungsgrund muss nicht weiter belegt werden. Wir bitten Sie deshalb, ab Erreichen des oben genannten Alters das Formular «Auszahlungsantrag UBS Freizügigkeitskonto» entsprechend ausgefüllt und unterschrieben bei der Stiftung einzureichen. Art. 30c Abs. 2 BVG: «Versicherte dürfen bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen». Für die Berechnung des dem Vorsorgenehmer zustehenden Betrags ist der Freizügigkeitsstiftung ein aktueller Pensionskassenausweis oder eine Bestätigung der Freizügigkeitsleistung im Alter 50 beizulegen. Sperrbetrag aufgrund getätigter Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung Wurden Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung getätigt, so dürfen gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden D N3 Exemplar für den Vorsorgenehmer Seite 1/2

6 Im Scheidungsfall Rückzahlung Art. 30c Abs. 6 BVG: «Wird vor Eintritt eines Vorsorgefalls die Ehe geschieden oder wird die eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgelöst, so gilt der Vorbezug als Freizügigkeitsleistung und wird nach den Artikeln 122, 123 und 141 des Zivilgesetzbuches sowie Artikel 22 FZG geteilt». Gemäss Art. 30d Abs. 1 BVG muss der bezogene Betrag vom Vorsorgenehmer oder von seinen Erben an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden, wenn a) das Wohneigentum veräussert wird; b) Rechte an diesem Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen; oder c) beim Tod des Vorsorgenehmers keine Vorsorgeleistung fällig wird. Der Vorsorgenehmer kann den bezogenen Betrag unter Beachtung der Bedingungen von Art. 30d Abs. 3 BVG jederzeit zurückbezahlen. Gemäss letzterer Bestimmung ist eine solche Rückzahlung zulässig bis a) drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen; b) zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalls; oder c) zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung. Bei Veräusserung des Wohneigentums beschränkt sich die Rückzahlungspflicht auf den Erlös. Als Erlös gilt der Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden sowie der dem Verkäufer vom Gesetz auferlegten Abgaben (Art. 30d Abs. 5 BVG). Pfandverwertung Affidavit Sonstiges Die Bestimmungen dieses Merkblattes gelten sinngemäss für eine allfällige Pfandverwertung. Gemäss Art. 8 Abs. 1 WEFV ist der Anspruch auf Verpfändung eines Betrages maximal in der Höhe der Freizügigkeitsleistung für eine versicherte Person vor dem Alter 50 auf die Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt der Pfandverwertung begrenzt. Zur Bestätigung des Wohnsitz oder des Zivilstands ist es im Ausland in seltenen Fällen nicht möglich eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Zivilstandsnachweis bei den Behörden zu erhalten. In diesen seltenen Fällen akzeptieren die Freizügigkeitsstiftung ein Affidavit; eine vom Aussteller unter Eid unterzeichnete Selbstdeklaration, die Aufschluss über seinen tatsächlichen Wohnsitz oder seinen tatsächlichen Zivilstand gibt, und durch einen Notar oder andere autorisierte Person beglaubigt ist. Mit dem Bezug wird gleichzeitig der Anspruch auf Vorsorgeleistungen entsprechend den jeweiligen Vorsorgereglementen und den technischen Grundlagen der Vorsorgeeinrichtung gekürzt. Es gelten die reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen. Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche D N3 Exemplar für den Vorsorgenehmer Seite 2/2

7 Bitte senden an: Freizügigkeitsstiftung der UBS AG Postfach CH-4002 Basel Bestätigung über die Mittelverwendung des vorbezogenen Freizügigkeitsguthabens im Rahmen der Wohneigentumsförderung Das vorliegende Formular ist vom Hypothekargläubiger auszufüllen und zu unterzeichnen. Freizügigkeitskonto Nr. Personalien des Vorsorgenehmers Name Strasse Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Verwendungszweck Erwerb einer Liegenschaft Erstellung einer Liegenschaft Amortisation Hypothek Angaben zum Objekt Adresse des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. Gemeinde (PLZ/Ort) Überweisung Bitte das Freizügigkeitsguthaben wie folgt überweisen: Betrag Bank Adresse der Bank Clearing-Nr. Kontonummer/IBAN Kontoinhaber Name des Kundenberaters Tel. des Kundenberaters Wir bestätigen der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG, dass die Mittel aus dem UBS Freizügigkeitskonto ausschliesslich für den Erwerb oder die Erstellung der obigen Liegenschaft oder für die Amortisation der Hypothek verwendet werden. Der Vorsorgenehmer hat bis zur Eigentumsübertragung keinen Zugriff auf das Freizügigkeitsguthaben. Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche D N1 Jede Partei erhält ein Exemplar Seite 1/1

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9 Freizügigkeitsstiftung der UBS AG Postfach, CH-4002 Basel Tel Vorsorgenehmer: Freizügigkeitskonto Nr. Zustimmungserklärung für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit dem UBS Freizügigkeitskonto Sehr geehrte Vorsorgenehmerin, sehr geehrter Vorsorgenehmer Die Freizügigkeitsstiftung der UBS AG (nachfolgend Freizügigkeitsstiftung) ist gemäss Artikel 30e Absatz 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (nachfolgend BVG) verpflichtet, mit der Auszahlung des Vorbezugs dem Grundbuchamt die Veräusserungsbeschränkung zur Anmerkung im Grundbuch anzumelden, beziehungsweise bei einem Liegenschaftswechsel eine bestehende Veräusserungsbeschränkung auf die neue Liegenschaft übertragen zu lassen. Wir bitten Sie deshalb, diese Erklärung mit den nötigen Unterschriften versehen an die Freizügigkeitsstiftung zu retournieren. Gemäss Artikel 30e Absatz 3 BVG darf die Anmerkung gelöscht werden: a) drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen; b) nach Eintritt eines anderen Vorsorgefalles; c) bei Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung; oder d) wenn nachgewiesen wird, dass der in das Wohneigentum investierte Betrag an die Vorsorgeeinrichtung des Vorsorgenehmers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen worden ist. Gemäss Artikel 30e Absatz 6 BVG besteht die Pflicht und das Recht zur Rückzahlung bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles oder bis zur Barauszahlung. Der Vorsorgenehmer erklärt, alle Gebühren, die mit der Eintragung bzw. mit der Umschreibung der Veräusserungsbeschränkung im Zusammenhang stehen, direkt zu begleichen. Ich erkläre/wir erklären, oben erwähnte Ausführungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Ort Datum Unterschrift Vorsorgenehmer Ort Datum Unterschrift Ehepartner/eingetragener Partner Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche D N0 Exemplar für die Freizügigkeitsstiftung Seite 1/1

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11 Freizügigkeitsstiftung der UBS AG Postfach, CH-4002 Basel Tel Vorsorgenehmer: Freizügigkeitskonto Nr. Erklärung gegenüber der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG betreffend Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung: Liegenschaft im Ausland Ich, (Name/Vorname), geboren am (Geburtsdatum), bestätige hiermit, das Freizügigkeitsguthaben, welches sich gegenwärtig bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG befindet, nur für die Finanzierung meiner selbstgenutzten Liegenschaft zu verwenden, die ich als Hauptwohnsitz nutze bzw. nutzen werde. Die Überweisung des vorbezogenen Betrags erfolgt auf das auf dem Formular «Bestätigung über die Mittelverwendung des vorbezogenen Freizügigkeitsguthabens im Rahmen der Wohneigentumsförderung» angegebene Sperr- bzw. Hypothekarkonto. Der bezogene Betrag muss vom Vorsorgenehmer oder von seinen Erben an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden, wenn: a) das Wohneigentum veräussert wird; b) Rechte an diesem Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen; oder c) beim Tod des Vorsorgenehmers keine Vorsorgeleistung fällig wird. Der Vorsorgenehmer kann im Übrigen den bezogenen Betrag unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen jederzeit zurückbezahlen. Diese Rückzahlung ist zulässig bis: a) drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen; b) zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles; oder c) zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung. Bei Veräusserung des Wohneigentums beschränkt sich die Rückzahlungspflicht auf den Erlös. Als Erlös gilt der Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden sowie der dem Verkäufer vom Gesetz auferlegten Abgaben. Ort Datum Unterschrift Vorsorgenehmer Ort Datum Unterschrift Ehepartner/eingetragener Partner Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche D N0 Exemplar für die Freizügigkeitsstiftung Seite 1/1

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