Bericht des Bundesrechnungshofes über die Wirkungslosigkeit von Ein-Euro-Jobs
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9278 Bericht des Bundesrechnungshofes über die Wirkungslosigkeit von Ein-Euro-Jobs Vorbemerkung der Fragesteller Am29.April2008legtederBundesrechnungshoferneuteinenBerichtüber diedurchführungdergrundsicherungfürarbeitsuchendenachdemzweiten BuchSozialgesetzbuch (SGBII)vor.IndemBerichtkommtderBundesrechnungshofzudemSchluss,dassdieArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung (sogenannteein-euro-jobs)keingeeignetesarbeitsmarktpolitischesinstrumentdarstellen,umerwerbslosewiederindenarbeitsmarkt zuintegrieren.vielmehrwärenbeidreivonviergefördertenbezieherinnen/ BeziehervonGrundsicherunggemäßSGBIIkeinemessbarenIntegrationsfortschrittezuverzeichnen.WeiterhinheißtesindemBericht,dassbeizwei DritteldergeprüftenArbeitsgelegenheitenmindestenseineFörderungsvoraussetzungnichterfülltwäreunddiesogenanntenEin-Euro-Jobsreguläre Arbeitsverhältnisseverdrängenwürden.ZuähnlichenErgebnissenkommt auchdasinstitutfürarbeitsmarkt-undberufsforschungderbundesagentur fürarbeitinseinerwirkungsanalyseüberein-euro-jobsvomfebruar2008 (IAB-Kurzbericht 2/2008). DerBundesrechnungshofistaußerdemderAnsicht,dassdieQualitätderVermittlungstätigkeitunddesFallmanagementsderGrundsicherungsstellenauch imdrittenjahrnachinkrafttretendessgbiinichtüberzeugen,unabhängig davon,inwelcherorganisationsformdieleistungenvororterbrachtwurden. DerBundesrechnungshofsiehtdieUrsachefürdieseProblemeinderOrganisationsstrukturderGrundsicherungfürArbeitsuchendenachdemSGBII,die komplizierteundfehleranfälligeabstimmungsprozessezwischendenverschiedenenträgernbzw.deraufsichtverlangt.erempfiehltstattdessendie SchaffungzentralerQualitätsstandardsdurchdieBundesagenturfürArbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). AngesichtsdesBerichtesdesBundesrechnungshofesstelltsicherneutdie FragenachderSinnhaftigkeitdeszentralenarbeitsmarktpolitischenInstrumentesfürLangzeiterwerbslose,dessenWirksamkeitzunehmendinFragegestellt wird. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom10.Juni 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungverweistaufdieAntwortvom24.April2008 (Bundestagsdrucksache16/8934)aufdieKleineAnfragedesAbgeordnetenKlausErnst, weitererabgeordneterundderfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache 16/8687). 1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemBerichtdes Bundesrechnungshofes,derdensogenanntenEin-Euro-Jobsweitgehende Wirkungslosigkeit attestiert? 2.WasgedenktdieBundesregierungzuunternehmen,angesichtsderTatsache,dasszweiDritteldervomBundesrechnungshofgeprüftenArbeitsgelegenheiten mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllen? 3.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umzuverhindern,dass Ein-Euro-Jobsvorallemgenutztwerden,umreguläreAufgabeneines öffentlichenträgerswahrzunehmenunddadurchregulärearbeitsverhältnisse verdrängt werden? DievomBundesrechnungshofundanderenStellen (u.a.innenrevisionder BundesagenturfürArbeit)seitEinführungdesSGBIIaufgezeigtenMängelbei dereinrichtungunddurchführungvonarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigung (vonderbundesregierungzusatzjobsgenannt)warenanlass,dieursprünglichearbeitshilfezudenarbeitsgelegenheiten (Stand: 2.September2005)mitempfehlendenCharakterneuzukonzipierenundsowohlmitfachlichenHinweisen (verbindlicheweisungenzurrechtsauslegung) alsauchmitempfehlungenzurumsetzungzuversehen.diesevonderzentrale derbundesagenturfürarbeitunterbeteiligungdesbundesministeriumsfür ArbeitundSozialesüberarbeiteteArbeitshilfe (Stand:27.Juli2007)istvonden ArbeitsgemeinschaftenundAgenturenfürArbeitmitgetrennterAufgabenwahrnehmungseitrund9MonatenbeiderEinrichtungundFörderungzubeachten. DiefürdieAufsichtüberdiezugelassenenkommunalenTrägerzuständigen Landesbehördenwurdengebeten,daraufhinzuwirken,dasssichauchdiezugelassenen kommunalen Träger an der Arbeitshilfe orientieren. DaindenvomBundesrechnungshofgeprüftenZeiträumenderEntscheidungspraxisderGrundsicherungsstellennochdiealteArbeitshilfevom2.September 2005mitausschließlichemEmpfehlungscharakterzuGrundelag,gehtdieBundesregierungdavonaus,dassdurchdieNeukonzeptionderArbeitshilfezuden ArbeitsgelegenheitenmitverbindlichenWeisungeneineVerbesserungderQualitätsowohlinBezugaufdieEinrichtungundDurchführungvonZusatzjobsals auchinbezugaufdieteilnehmervor,währendundnachdermaßnahme erreichtwerdenkann.sowurdenu.a.imrahmenderweiterentwicklungder ArbeitshilfefachlicheHinweisezudenKriterienNachrangigkeit,öffentliches InteresseundZusätzlichkeit,Wettbewerbsneutralität/keineVerdrängungregulärerBeschäftigungundarbeitsmarktlicheZweckmäßigkeit,zurMaßnahmekonzeptioneinschließlichderenFinanzierungundzurTeilnehmerauswahlsowiezurBetreuungdererwerbsfähigenHilfebedürftigenwährendundnachder Maßnahme aufgenommen. 4.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dassdieGrundsicherungsstel- lengenauekenntnisüberdiekonkretentätigkeitendersogenanntenein- Euro-Jobber haben, was derzeit weitgehend nicht gegeben ist? ImRahmendesAntrags-undBewilligungsverfahrensfürZusatzjobshatder MaßnahmeträgerdieFördervoraussetzungenundinsbesonderediekonkreten
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9545 auszuführendentätigkeitenumfassenddarzulegen.mitderweiterentwickelten ArbeitshilfezudenArbeitsgelegenheitenvomJuli2007wurdenhierzuverbindlichefachlicheHinweisezudenFörderungsvoraussetzungenerstellt,die aucheineregelmäßigeundanlassbezogenedurchführungvonmaßnahmeprüfungenunddieinformationspflichtüberdievondenteilnehmernauszuübendentätigkeitenumfasst.eineüberwachungderverbindlichenregelungenerfolgtdurchdiebundesagenturfürarbeitimrahmendesinternenkontrollsystems,derfachaufsichtimrahmendergewährleistungsverantwortungund durchdieprüfinstanzenderinternenrevisionsowiedesbundesrechnungshofes. 5.FürwiesinnvollhältdieBundesregierungdiesogenanntenEin-Euro-Jobs, beidenendiearbeitswilligkeiterprobtwird,aberaufdieerprobtearbeitswilligkeit kein Jobangebot erfolgt? ZusatzjobsvermittelnErkenntnisseüberEignungs-undInteressenschwerpunkteeinschließlichQualifikationensowieMotivationundArbeitsbereitschaft.SieliefernsomitwichtigeHinweisefürdieFörderungundStrategienzur ArbeitsaufnahmedererwerbsfähigenHilfebedürftigen.DiedirekteIntegration indenallgemeinenarbeitsmarktistnachauffassungderbundesregierunghäufignichtdasunmittelbarezielderzusatzjobs.zusatzjobssollendiebeschäftigungsfähigkeit (wieder)herstellenoderverbessern.siesinddieerstestufeeiner Eingliederungsleiter,derweitereMaßnahmen (z.b.trainingsmaßnahmen,beruflicheweiterbildung,eingliederungszuschüsse) soweitnotwendig folgen sollen.dieunterbreitungeinesjobangeboteshängtdahermaßgeblichvonder individuellenbeschäftigungsfähigkeitdeserwerbsfähigenhilfebedürftigen nach einem Zusatzjob ab. 6.DenktdieBundesregierungderzeitdarübernach,dieAnzahlderArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigungzureduzieren,undwenn ja, um wie viel? DieBundesregierungentscheidetnichtüberdenEinsatzeinzelnerarbeitsmarktpolitischerInstrumenteimSGBII.DieGrundsicherungsstellenentscheiden hierüberimrahmenderzurverfügungstehendenhaushaltsmittelimeingliederungstitel des SGB II grundsätzlich eigenverantwortlich. 7.WelchearbeitsmarktpolitischenInstrumentekanndieBundesregierunganbieten,dieanstellederEin-Euro-JobsLangzeiterwerbslosenzurVerfügung gestelltwerden,umsiewiederwirksamindenarbeitsmarktzuintegrieren? FürdieEingliederungvonlangzeitarbeitslosenMenschenstehtbereitsim SGBIIeinumfangreicherundflexibeleinsetzbarerarbeitsmarktpolitischerInstrumentenkastenzurVerfügung.InsbesonderemitdenneuenLeistungenzur Beschäftigungsförderungnach 16aSGBII (JobPerspektive)fürarbeitsmarktferneMenschenmitmultiplenVermittlungshemmnissen,mitdemBundesprogrammPerspektive50plusfürälterelangzeitarbeitsloseMenschenunddem BundesprogrammKommunal-KombifürRegionenmitbesondershoherund verfestigterlangzeitarbeitslosigkeitstehenweitereleistungenzurberuflichen EingliederungundgesellschaftlicherTeilhabefürlangzeitarbeitsloseMenschen zur Verfügung.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,diesystembedingten NachteiledesTrägerwechselsbeimÜbertrittausdemRechtskreisderArbeitsförderungnachdemSGBIIIindenRechtskreisderGrundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu entschärfen? DieBundesregierungteiltdieAuffassungdesBundesrechnungshofes,dasseine intensiverebetreuungdurchdiebundesagenturfürarbeitalsträgerderarbeitsförderungerforderlichist,wenneinübertrittindenrechtskreisdessgbii absehbarist.imrahmendergeplantenneuausrichtungderarbeitsmarktpolitischeninstrumentesolldaherdiein 1Abs.3desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)verankerteZielsteuerungimBereichderArbeitsförderung neugestaltetwerden.diebundesagenturfürarbeithatbereitsverschiedene Maßnahmeneingeleitet,umdieEingliederungsaktivitätenvorRechtskreiswechselmitgleichbleibendhoherIntensitätsicherzustellenundhierdurchden Rechtskreiswechselzuvermeiden.Hierzugehöreninsbesondereverbindliche VorgabenzurKontaktdichteimBereichdesSGBIII,dieEinführungspezieller Eingliederungsmaßnahmen,diewährenddesBezugesvonArbeitslosengeld begonnenundimrechtskreisdessgbiinahtlosfortgesetztwerdenkönnen, sowiedieentwicklungvonkonzeptenfüreingezieltessog.übergabemanagement. 9.WiegedenktdieBundesregierungihreAufsichts-undTrägerverantwortungzunutzen,umdievomBundesrechnungshoffestgestelltenMängel beidervermittlungstätigkeit,demfallmanagementundderdurchführung von Eingliederungsmaßnahmen zu beheben? ImHinblickaufdievomBundesrechnungshoffestgestelltenMängelbeider VermittlungstätigkeitundderDurchführungeinesFallmanagementsindenArbeitsgemeinschaftenundAgenturenfürArbeitmitgetrennterAufgabenwahrnehmungistdaraufhinzuweisen,dassdieUmsetzungdesSGBIIdezentralund zielorientiertangelegtist.dieörtlichengrundsicherungsstellensollenin ablauf-undaufbauorganisatorischerhinsichtweitgehendegestaltungsfreiheit haben,umihnendiemöglichkeitzugeben,fürdieunterstützungdererwerbsfähigenhilfebedürftigendiejeweilsoptimalenlösungenunterberücksichtigungihrerkonkretenörtlichengegebenheitenunderfahrungenzuerarbeiten. Überregulierungsollvermieden,einWettbewerbderIdeenundguterKonzepte ermöglicht werden. NotwendigeQualitätsstandardssollenvordemHintergrunddieserHandlungsspielräumemitMindeststandardsbeiderLeistungserbringungalseinemTeil derzielorientiertensteuerungslogiksichergestelltwerden.diebundesagentur fürarbeithatdieeinhaltungdermindeststandardsimrahmenihrerverantwortungalsleistungsträgerdergrundsicherungfürarbeitsuchendeundals AuftraggeberdesgesetzlichenAuftragesgegenüberdenArbeitsgemeinschaften zugewährleisten;beinichteinhaltungistsiezuentsprechendensteuerungsmaßnahmenverpflichtet.zurqualitätssicherungwirddasbundesministerium fürarbeitundsozialesdiebundesagenturfürarbeitauffordern,dieeinhaltungdermindeststandardsdurchstichprobenkontrollenzuüberprüfen.zudem beabsichtigtdasbundesministeriumfürarbeitundsoziales,diemindeststandardsauchmitblickaufdievombundesrechnungshoffestgestelltenmängel weiterzuentwickeln (ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen). BeidenfestgestelltenMängelnbeiderGewährungvonEingliederungsleistungenunterVerweisauf 16Abs.2Satz1SGBIIsiehtsichdieBundesregierung durchdiepositiondesbundesrechnungshofesbestätigt.dasbundesministeriumfürarbeitundsozialeshatdiebundesagenturfürarbeitinsoweitanseine Rechtsauffassunggebunden.Esgehtdavonaus,dassinsbesonderenachder VeröffentlichungderüberarbeitetenArbeitshilfe SonstigeweitereLeistungen
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9545 Eingliederungsleistungennach 16Abs.2Satz1SGBIIindenArbeitsgemeinschaftenundAgenturenfürArbeitmitgetrennterAufgabenwahrnehmung zukünftigrechtmäßigerbrachtwerden.soweitdieeingliederungsleistungen Zusatzjobs betreffen, wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 10.WelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierungangesichtsderAussage,dassdasBMASnurbeiArbeitsgemeinschaftenundAgenturenfür ArbeitingetrenntenTrägermodellenbundeseinheitlicheRegelungenfür denrechtmäßigen,wirtschaftlichenundbundesweiteinheitlichenverwaltungsvollzug und seine Kontrolle wirksam durchsetzen kann? DiezugelassenenkommunalenTrägerzurDurchführungderGrundsicherung fürarbeitsuchendeunterliegenderaufsichtderzuständigenlandesbehörden. EineaufsichtsrechtlicheEinflussmöglichkeitdesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesgegenüberdenzugelassenenkommunalenTrägernistim SGBIInichtvorgesehen.DiezugelassenekommunaleTrägerschaftimWege derexperimentierklauselnach 6aSGBIIbestehtaufGrundlagederEntscheidungdesGesetzgebersinderjetzigenFormbiszum31.Dezember2010.Das BundesministeriumfürArbeitundSozialeswirddengesetzgebendenKörperschaftenbisEnde2008zudenErgebnissenderEvaluationderExperimentierklauselberichten.DiedannzutreffendeEntscheidungwirdGelegenheitbieten, die angesprochene Frage zu klären. 11.WannundwiegedenktdieBundesregierungderEmpfehlungdesBundesrechnungshofesnachzukommen,zentraleQualitätsstandardsbeider BetreuungvonLangzeiterwerbslosenimRechtskreisderGrundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu schaffen? SoweitderBundesrechnungshofempfiehlt,zurBehebungderimBerichtaufgezeigtenMängelverbindlicheQualitätsstandardszubestimmenundsiemit messbarenkennzahlenzuversehen,wirddiebundesregierungdiesbeieiner WeiterentwicklungdervorhandenenMindeststandardsfürdieLeistungserbringungindenArbeitsgemeinschaftenaufgreifen.Diesgiltauchhinsichtlichder vombundesrechnungshoffestgestelltenmängelbeidervermittlungstätigkeit. Dazugehört,zurAbbildungneugeschaffenerQualitätskriteriengeeigneteSysteme zu entwickeln.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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