EU-Notifizierung von kommunalen Bürgschaften. Das Machbare machen

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1 EU-Notifizierung von kommunalen Bürgschaften Das Machbare machen Würzburg,

2 Bürgschaften Können Beihilfen sein, weil sie Unternehmen ermöglichen, Darlehen aufzunehmen, dass sie ohne Bürgschaft nicht oder nicht zu den Konditionen erhalten hätten Kommunalbürgschaft führt wegen der Insolvenzfestigkeit des Bürgen häufig zu günstigeren Darlehenskonditionen 2

3 Übersicht der Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten Bürge Kommune Bürgschaftsvertrag 765 ff. BGB In der Regel: Auftrag, 662 ff. BGB, Geschäftsbesorgungsvertrag, 675 ff. BGB oder Kreditauftrag, 778 BGB Auftraggeber Auftragnehmer Sicherungsnehmer, Gläubiger Darlehensgeber Darlehensvertrag 488 ff. BGB Finanzinstitut Unternehmen Darlehensnehmer, Hauptschuldner 3

4 Bürgschaften ohne Beihilfecharakter Wenn ein Beihilfemerkmal fehlt: - keine Wettbewerbsverfälschung (Dienstleistung von allgemeinem Interesse; fehlender Wettbewerb: Hausmüllentsorgung, Abwasser streitig!) - keine Binnenmarktbeeinträchtigung (Fälle: Freizeitbad Dorsten, irische Krankenhäuser) - Bürgschaft zu marktüblichen Konditionen - kein Wettbewerbsvorteil 4

5 Kein Wettbewerbsvorteil = Bruttosubventionsäquivalent: 0 - Bürgschaftsmitteilung : Differenz marktübliche Prämie tatsächlich gezahlte Prämie= 0; in der Krise: Safe-Harbour-Prämien auch für Großunternehmen (marktüblich ist i.d.r. nur eine Absicherung von 80%, in der Krise: 90%) - bei Einzelgarantien hilfsweise Zinsdifferenz ( marktüblicher Darlehenszinssatz-Vertragszinssatz; hilfsweise: Referenzzins) - bei Regelungen: finanziell selbsttragend +individuelle Risikobewertung + Kapitalvergütung Eigenkapitalersatz unter marktüblichen Bedingungen (niedergelegt im Bulletin 1984) Auf Grund der Mitteilung (Rdnr. 3.2 und 3.4) 5

6 Referenzzins seit Grundlage: Mitteilung der Kommission vom IBOR für ein Jahr (z.b.: 1,274% Stichtag (EURIBOR) Zzgl. Darlehensmargen abhängig von der Ratingkategorie (von 60 Bp für AAA A und hoher Besicherung bis 1000 Bp für CCC und schwächer und niedriger Besicherung Regelmäßig Bp Bei Unternehmen ohne (internem) Rating (Projektgesellschaften): mindestens Bp; nicht weniger als Muttergesellschaft Erleichterungen auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens vom Maßstab: Overnight-Interbanken-Geldmarktsatz (z.b. 0,338 % Stichtag )+ (durchschnittlicher IBOR zwischen bis durchschnittlicher Overnight-Interbanken-Geldmarktsatz zwischen bis ) zzgl. Darlehensmarge gemäß Referenzzinsmitteilung: Folge: erlaubte Beihilfe, soweit Referenzzins überschritten, Anwendung auf alle Darlehen bis mit unbegrenzter Laufzeit; reduzierter Zinssatz aber nur erlaubt für Zahlungen bis

7 Marktübliches Investorenverhalten Bei Unternehmensgründung: marktübliche Renditeerwartung Bei neuem Kapital: durch Neuinvestitionen gerechtfertigt, keine Überkapazitäten, kein Unternehmen in Schwierigkeiten Bei Kapitalerhöhung: Anteil entspricht dem ursprünglichen Kapitalanteil +entsprechender Anteil privater Anteilseigner ( pari passu ) Beteiligungen mit strategischem Charakter und langfristigen Gewinnerwartungen Risikobehaftete Anlagen mit langfristiger vernünftiger Renditeerwartung Kapitalzuführung an Tochterunternehmen, wenn Schwierigkeiten langfristig behoben werden können und Renditeerwartung wieder hergestellt werden kann 7

8 Kriterien für Einzelgarantien Kreditnehmer ist nicht in finanziellen Schwierigkeiten Garantie sichert bestimmte Transaktion und ist auf Höchstbetrag und begrenzte Laufzeit beschränkt Garantie deckt höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags (daraus folgt: regelmäßige Anpassung) ab, es sei denn: Kreditnehmer erbringt ausschließlich eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, ist ordnungsgemäß betraut und Garantie erfolgt durch betrauende Behörde (dann 100% möglich!) Marktübliches Entgelt (Bewertung aller risikorelevanten Aspekte und individuelle Risikodifferenzierung (Rating) 8

9 Kriterien für Garantieregelungen Kreditnehmer ist nicht in finanziellen Schwierigkeiten Garantie sichert bestimmte Transaktion und ist auf Höchstbetrag und begrenzte Laufzeit beschränkt Garantie deckt höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags (daraus folgt: regelmäßige Anpassung) ab, Selbst tragende Regelung auf Grund Risikobewertung +jährliche Vergütung eines angemessenen Kapitalbetrags (marktübliche Eigenkapitalverzinsung; 8% der ausstehenden Garantien, bei guter Bonität auf 4% oder 2% reduzierbar) 9

10 Safe-Harbour-Prämien auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens Zweck: befreien von der Pflicht, die angemessene Prämie in jedem Einzelfall konkret zu ermitteln Nur für KMU, in der Krise auch für GU Bonitätsgewichtete Mindestprämien bei normaler Besicherung: höchste Bonität (AAA-AA-) 0,4% hohe Bonität (A+-A-) 0,55% angemessene Bonität (BBB+-BBB-) 0,8% Potenzial nachteiliger Entwicklung (BB+-BB) 2,0% nachteilige Entwicklung wahrscheinlich (BB- -B+) 3,8% (B - B-) 3,8% schlechte Bonität (CCC+ -D) 6,3% Kein Rating: 3,8% -15%punkte (25%punkte für KMU und nicht besser als Muttergesellschaft) Bei Regelungen mit Garantien < 2,5 Mio. /KMU einheitliche Prämie möglich 10

11 Bürgschaft auf der Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen Erlaubt Beihilfeäquivalent von Bürgschaften bis zu EUR bis ; Maßstab: angepasste Safe-Harbour-Prämien (auch für GU und Unternehmen in Schwierigkeiten) oder genehmigte Methodik (aber nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten) Nicht im Fischereisektor und Landwirtschaftprimärerzeugung sowie Exportbeihilfen Nur für Unternehmen, die vor nicht in Schwierigkeiten waren Kumulierung mit De- minimis nur bis zur Obergrenze von EUR 11

12 Bürgschaft auf der Grundlage der Befristeten Regelung Bürgschaften Für KMU: Reduzierung der Safe-Harbour- oder der sich aus genehmigter Methodik ergebenden Sätze um 25% für 2 Jahre nach Bewilligung für GU: Reduzierung um 15%) Darlehenssumme beschränkt auf die gesamten jährlichen Lohnaufwendungen des Darlehensnehmers Bürgschaften müssen bis bewilligt werden Garantie deckt höchstens 90% des Kreditbetrags ab Nur für Unternehmen, die vor nicht in Schwierigkeiten waren Prämienermäßigung höchstens für 2 Jahre, für weitere 8 Jahre Prämie auf der Grundlage der Safe-Harbour-Prämien (auch für GU), danach normale marktübliche Prämie 12

13 Neue Bürgschaftsmitteilung Maßstab ist der (hypothetische) Markt für Bürgschaften Daraus folgt: Beihilfewert bemisst sich primär am Vergleich mit der marktüblichen Prämie bezogen auf individuelle Risikoklassen Keine Beihilfe, wenn - marktübliches Investorenverhalten - Kriterien für Einzelgarantien (3.2) und Garantieregelungen (3.4.) erfüllt sind 13

14 Liegt Beihilfe vor: Legitimation erforderlich Hauptfall in der kommunalen Praxis: de minimis Als nichttransparente Beihilfe: erlaubt Bürgschaftsregelung (kommunal bisher unüblich): 1,5 Mio aber: nur für 80% des Darlehens Auf Grund einer genehmigten Methodik Auf der Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen : Beihilfewert von (ermittelt auf Grund einer genehmigten Methodik oder für KMU- der Safe-Harbour-Sätze des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens bis zu 90% des Darlehens): keine Beschränkung auf Bürgschaftsregelungen! 14

15 Methodik Nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten und solche mit Ausfallwahrscheinlichkeit von > 13% Nur für Bürgschaften, die maximal 80% des Kredits abdecken Einzelrating (Grundlage: vereinfachte DSGV- Kategorien/Creditreform Datenbestand) Ausfallwahrscheinlichkeit Recovery rate Bürgschaftsentgelt 15

16 Anwendung der Methodik: Von Kommission für Investitions und Betriebsmittelkredite genehmigt Kalkulationsrechner: Beispiel für durchschnittlich geratetes Unternehmen (Kategorie 3) De mimimis- Beihilfe bei 15 Jahre Laufzeit und Prämie von 1%: 5,75 Mio. EUR Betriebsmittelkredit Beispiel für durchschnittlich geratetes Unternehmen (Kategorie 3) Kleinbeihilfe bei 15 Jahre Laufzeit und Prämie von 1%: 14,37 Mio. EUR Betriebsmittelkredit Zwischenzeitlich auch angepasste Methodik für Projektgesellschaften und junge Unternehmen ( Spezialfinanzierungen ) genehmigt 16

17 Beihilfen in Form von Garantien/Bürgschaften Liegt Beihilfe vor, weil - allgemeine Merkmale (vor allem Wettbewerbsverfälschung und Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels erfüllt sind) - Bürgschaft/Garantie Beihilfewert hat - die Bedingungen Nr.3.2, 3.4 nicht erfüllt sind Greifen die allgemeinen Regelungen: Freistellung oder Notifizierung bei der Kommission Bürgschaften/Garantien sind nur vereinbar, wenn sie durch horizontale oder sektorale Regelungen gerechtfertigt sind; außerhalb dieser Regelungen gibt es keine Legitimation für Bürgschafts- oder Garantiebeihilfen) 17

18 5. Deutscher Kämmerertag EU-Notifizierung von kommunalen Bürgschaften: Das Machbare machen Jörg Hegemann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Stadt Hamm 1

19 Bürgschaften: Beispiel einer Kommune Bürgschaften für Eigengesellschaften Stadtwerke (GmbH) Städt. Baugesellschaft (GmbH) Wirtschaftsförderungsgesellschaft (GmbH) Beschäftigungsgesellschaft (GmbH) Hallenmanagement (GmbH) Bürgschaften für verschiedene Bereiche Müllverbrennungsanlage (GmbH) Freilichtbühne (e.v.) Schützenvereine (e.v.) Sportvereine (e.v.) Förderverein Schullandheim (e.v.) Haftungserklärung Verwendung von Fördermitteln 2

20 Grundsätzliche Notifizierungspflicht bei.. Beihilfengewährung aus staatlichen Mitteln begünstigender Wirkung für den Empfänger (kein marktübliches Leistungsentgelt) Begünstigung eines bestimmten Unternehmens bzw. Produktionszweiges Wettbewerbsverfälschung und Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns (ausreichend: Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Wettbewerbsverzerrung) 3

21 Keine Notifizierungspflicht, wenn das Unternehmen sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet; sich der wirtschaftliche Vorteil im Voraus genau berechnen lässt (z.b. Zinsvorteil); der verbürgter Darlehensanteil bei max. 80 % liegt; der verbürgte Darlehensbetrag bei max. 1,5 Mio liegt; der wirtschaftlicher Vorteil in 3 Jahren max beträgt; der Darlehensnehmer eine marktübliche Bürgschaftsprämie zahlt; die Prämie für jeden Einzelfall gesondert ermittelt wird. 4

22 Probleme der Kommunen Bürgschaftsvolumen häufig über 1,5 Mio Bedingte Akzeptanz der Banken bei 80 % Bürgschaft Zinsvorteil durch Prämie nahezu aufgezehrt Äußerst restriktive Handhabung der Aufsichtsbehörde Auch ohne Wettbewerb in der Beihilfefalle 5

23 Beispiel zur Genehmigungspraxis Eine Bürgschaft für den Spielplatzbau eines gemeinnützigen Freizeitparks (GmbH) in öffentlicher Trägerschaft (Kommune/Regionalverband) über wird durch die Bezirksregierung abgelehnt, da keine für den Einzelfall ermittelte Prämie vorgesehen ist. 6

24 Fazit 1. Die EU-Regelungen sind für den kommunalen Bereich realitätsfremd. 2. Möglichkeiten von Bürgschaften werden deutlich eingeschränkt. 3. Bisherige Finanzierungsvorteile insb. im Rahmen der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls werden - auch bei nicht vorhandenem Wettbewerb - minimiert. 4. Der Konflikt zwischen Kommune und Kommunalaufsicht über Bürgschaftszulässigkeit und Prämienhöhe ist vorprogrammiert. 7

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