SGVC Schweizerische Gesellschaft der Verfahrensund ChemieingenieurInnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SGVC Schweizerische Gesellschaft der Verfahrensund ChemieingenieurInnen"

Transkript

1 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Unterabteilung 1 Unterabteilung 2 SGVC Schweizerische Gesellschaft der Verfahrensund ChemieingenieurInnen Veranstaltung der Fachgruppe Anlagenbau Peter Mohler Leiter Kanton Basel-Stadt Thema Seite 1

2 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Unterabteilung 1 Unterabteilung 2 Lärmschutz in der Industrie Anforderung der Behörden Gesetzliche Grundlagen A: Gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze B: Lärmschutz der Nachbarschaft Peter Mohler Leiter Kanton Basel-Stadt Thema Seite 2

3 Geltungsbereich A: Arbeitsplatz B:Nachbarschaft USG: Umweltschutzgesetz LSV: Lärmschutz-Verordnung ArG: Arbeitsgesetz UVG: BG über die Unfallversicherung SGVC Folie 3 von 31

4 A: Gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze SGVC Folie 4 von 31

5 A: Gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze Gesetzliche Grundlagen: ArG ArGV 3 ArGV 4 UVG UVV VUV Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie Verordnung zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge) Verordnung zum Arbeitsgesetz (Industrielle Betriebe, Betriebsbewilligungen) Bundesgesetz über die Unfallversicherung Verordnung über die Unfallversicherung Verordnung über die Verhütung von Unfällen SGVC Folie 5 von 31

6 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt A: Gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze Einleitung Lärm behindert die Kommunikation Lärm macht krank Lärm beeinträchtigt die Konzentration (Unfallgefahr) Lärmbelastungen ab 85 dba gelten als gehörgefährdend 25% der Arbeitenden fühlen sich am Arbeitsplatz gestört (vorwiegend Bürobetriebe > 50%) Dauernde, starke Lärmbelastung können unheilbare Hörverluste verursachen SGVC Folie 6 von 31

7 Lästigkeit / Lärmwirkung Lärmigkeit: Objektive Grösse, abhängig von den Signaleigenschaften Lärmempfindichkeit: Subjektive Grösse, Eigenschaften der betr. Person SGVC Folie 7 von 31

8 Rechtliche Grundlagen Lärmschutz am Arbeitsplatz: Arbeitsgesetz (ArG) und Verordnungen (ArGV3, ArGV4) Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Verordnungen (UVV, VUV) SGVC Folie 8 von 31

9 Übersicht der rechtlichen Grundlagen ArG BG über die Arbeit in Industrie, Gewerbe & Handel ArGV 3 Verordnung 3 (Gesundheitsvorsorge) ArGV 4 Verordnung 4 (Industrielle Betriebe; Betr.Bewilligung) WL Wegleitung zu ArGV3 und ArGV4 UVG BG über die Unfallversicherung UVV Verordnung über die Unfallversicherung VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen Norm SN: Schweizer Norm / EN: Europäische Norm EKAS Eidg. Koord.-Kommission für Arbeitssicherheit SGVC Folie 9 von 31

10 Richtlinien für belästigenden Lärm am Arbeitsplatz Arbeitsgesetz (ArG) Richtwerte gemäss Wegleitung zur Verordnung 3 (ArGV 3) SGVC Folie 10 von 31

11 Vorschriften für Massnahmen Dauerschall Die SUVA beurteilt die Lärmbelastung am Arbeitsplatz nach ISO1999 Erreicht oder überschreitet der auf einem Arbeitstag von 8 Stunden berechnete Lärmexpositionspegel L EX 85 dba, ist eine Beurteilung der Gehörgefährdung vorzunehmen. Beurteilungsgrösse Tages-Lärmexpositionspegel L EX 8h > 85 dba und Jahres- Lärmexpositionspegel L EX 2000h < 85 dba Jahres-Lärmexpositionspegel L EX 2000h > 85 dba Jahres-Lärmexpositionspegel L EX 2000h > 88 dba Massnahmen M1 M2, Berechtigung zur Gehöruntersuchung M2, Verpflichtung zur Gehöruntersuchung L EX = Lärmexpositionspegel SGVC Folie 11 von 31

12 Impulsartiger Schall Überschreitet der Schalldruckspitzenpegel Lpeak 135 dbc, so ist eine Beurteilung der Gehörgefährdung vorzunehmen. L E (SEL) mit Bezugszeit: 1 Sekunde Beurteilungsgrösse L E < 120 dba L E > 120 dba und L E < 125 dba L E > 125 dba Massnahmen M1 M2, Berechtigung zur Gehöruntersuchung M2, Verpflichtung zur Gehöruntersuchung L E = Schallexpositionspegel SGVC Folie 12 von 31

13 Massnahmen zum Schutz des Gehörs Massnahmen, die am Arbeitsplatz aufgrund der Lärmbelastung zu treffen sind. Herausgegeben durch die SUVA Massnahmen M1 Lärmschutzkonzept erstellen, Möglichkeiten zur Lärmbekämpfung erfassen Information der Arbeitnehmer über Gefährdung durch Lärm und Auswirkung eines Gehörschadens Instruktion der Arbeitnehmer über Schutzmassnahmen und Anwendung Kostenlose Abgabe von Gehörschutzmitteln Tragen von Gehörschutzmitteln bei lärmigen Arbeiten Keine Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen in dieser Tätigkeit Massnahmen M2 (zusätzlich zu M1) Massnahmen zur Lärmbekämpfung treffen Kennzeichnen von Arbeitsplätzen, Geräten, Lärmbereichen mit Zeichen "Gehörschutz obligatorisch" Tragen von Gehörschutzmitteln bei lärmigen Arbeiten durchsetzen SGVC Folie 13 von 31

14 Richtwerte für belästigenden Lärm am Arbeitsplatz Wegleitung zur Verordnung 3 (ArGV 3) Für Hintergrundgeräusche (Fremdgeräusche) gelten alle Lärmimmissionen, die von eingebauten technischen Einrichtungen stammen (z.b. haustechnische Anlagen, externer Lärm usw.) Lärmimmissionen aus der Umwelt durchs offene Fenster => Umweltschutzgesetz / Lärmschutz-Verordnung SGVC Folie 14 von 31

15 Begriff: Lärmexpositionspegel: L EX Mass für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz Der L EX bezieht sich auf eine Normalarbeitszeit T 0 von 8 Stunden als kumulierte Grösse verschiedener Schallbelastungen Leq,i = Äquivalenter Dauerschallpegel für die Arbeitsphase i in dba SGVC Folie 15 von 31

16 Beispiel: Beurteilung Mechanikertätigkeit Schallbelastung am Arbeitsplatz innerhalb 1 Woche (40 Std.): Tätigkeiten: Winkelschleifmaschine Trennschleifmaschine Schweissarbeiten Montage Mech. Bearbeitung Grundpegel Produktion Pausen extern TOTAL 2 Std. 0.1 Std. 2 Std. 15 Std. 10 Std. 10 Std. 0.9 Std. 40 Std. SGVC Folie 16 von 31

17 Beispiel: Mechanikertätigkeit L EX = 86 db(a) 1 Wochenzusammenstellung (40 Std.) Punktemethode Pkt. L eq Pt./h < 80 dba 0 80 dba 1 81 dba dba dba dba dba dba dba dba 125 SUVA: Rating-Tabelle Nr.19 SGVC Folie 17 von 31

18 Literaturhinweis / Präsentationsgrundlage: Arbeitsgesetz (ArG) und Verordnungen Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Verordnungen SGVC Folie 18 von 31

19 B: Lärmschutz gegenüber der Nachbarschaft SGVC Folie 19 von 31

20 B: Lärmschutz gegenüber der Nachbarschaft Gesetzliche Grundlagen: USG Umweltschutzgesetz (Inkrafttreten: ) LSV SIA Lärmschutz-Verordnung Anhang 6: Industrie- + Gewerbelärm SIA-Norm 181: Schallschutz im Hochbau betrifft nur Innenlärm LSV - Lärmschutz-Verordnung (Aussenlärm) bezüglich: Strassenlärm Eisenbahnlärm Lärm von zivilen Flugplätzen Industrie- und Gewerbelärm (Anhang 6) Lärm von Schiessanlagen Lärm von Militärflugplätzen SGVC Folie 20 von 31

21 Übersicht: Wirkung USG auf Anlagen und Gebäude Art. 2 Verursacherprinzip Art. 8 Einwirkungen Art. 11 Grundsatz Vorsorgeprinzip Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten. Einwirkungen werden einzeln als auch gesamthaft nach ihrem Zusammenwirken beurteilt. 1).. Lärm wird durch Massnahmen an der Quelle begrenzt. 2) Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies TECHNISCH und BETRIEBLICH möglich und WIRTSCHAFTLICH tragbar ist. Art. 15 Immissionsgrenzwerte Die Immissionsgrenzwerte für Lärm/Erschütterungen sind so festzulegen, dass nach dem STAND DER WISSENSCHAFT oder der ERFAHRUNG Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Art. 25 Errichtung einer Anlage Ortsfeste Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn die Planungswerte. nicht überschritten werden. SGVC Folie 21 von 31

22 B: Nachbarschaft: Lärm durch Gewerbe- & Industrieanlagen LSV Anhang 6: Belastungsgrenzwerte gelten für: Anlagelärm, Betriebslärm Haustechnische Anlagen Heizung, Klima,Lüftung Güterumschlag Verkehr auf dem Betriebsareal Parkplätze Nachbarschaft USG: Umweltschutzgesetz LSV: Lärmschutz-Verordnung SGVC Folie 22 von 31

23 Belastungsgrenzwerte Geltungsbereich (LSV Art. 41) Bei Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen (u.a. Wohnzimmer, Schlaf. & Kinderzimmer, Küche > 10m2..) in noch nicht überbauten Bauzonen Räume, in denen sich Personen regelmässig über eine länge Zeit aufhalten; Betriebsräume ohne erheblichen Betriebslärm (LSV Art. 42: Für Betriebsräume gelten um 5 db(a) höher Werte) Ausnahme: (LSV Art.1, Abs. 3) Betriebseigene Räume (z.b. Abwartswohnung) gegenüber Lärm des eigenen Betriebsareals. Schutz durch das Arbeitsgesetzes / SUVA. Ort der Ermittlung (Messort) (LSV Art. 39) Bei Gebäuden: in der Mitte der offenen Fenster lärmempfindlicher Räume SGVC Folie 23 von 31

24 Empfindlichkeitsstufen (LSV Art. 43) + Belastungsgrenzwerte Stufe 1: Erholungszonen (z.b. Spitalbereich, Sanatorien) Stufe 2: Wohnzonen, keine störende Betriebe Stufe 3: Wohn- + Gewerbezone mit mässig störenden Betrieben Stufe 4: Industriezonen Empfindlichkeit- Planungswert Immissionsgrenzwert Alarmwert keitsstufen TAG NACHT TAG NACHT TAG NACHT (LSV Art. 43) Lr in db(a) Lr in db(a) Lr in db(a) I II III IV Planungswert: PW Immissionsgrenzwert: IGW Alarmwert: AW SGVC Folie 24 von 31

25 Lärmempfindlichkeits-Stufenplan (LESP) Beispiel Basel (LSV Art. 44: regelt Zuordnung - Zuständigkeit: Gemeinden) INDUSTRIE VERKEHR WOHNEN Stufe ES II Stufe ES III Stufe ES IV SGVC Folie 25 von 31

26 Übersicht: Wirkung der LSV auf «private» Anlagen LSV PRIVATE ANLAGEN * ERGÄNZUNGEN PW IGW AW BEMERKUNGEN Art. 8 Bestehende Anlage (Entscheid vor ) Art. 8 Bestehende Anlage + (Entscheid vor ) unwesentl.teiländerung (Entscheid nach ) Art. 8 Bestehende Anlage + (Entscheid vor ) Abs.2 wesentliche Änderung Gesamtmission > 1 db Art. 7 Bestehende Anlage (Entscheid vor ) wird komplett umgebaut / z.b.alte Lagerhalle in neue erweitert = neue Anlage moderne Logistikhalle Art. 7 Neue Anlage (Entscheid nach ) Art. 7 Neue Anlage + (Entscheid nach ) Änderung / Erweiterung nach Art. 7 Mehrere Neuanlagen des (Entscheid nach ) gleichen Betriebs Total aller Anlagen Art. 13 Anlagen verschiedener Betreiber (Firmen) * Erleichterungen nicht berücksichtigt Total aller Anlagen Bei Neuanlagen und geänderten / wesentlich geänderten Anlagen sind die Lärmimmissionen soweit zu begrenzen, als dies im Rahmen der Vorsorge technisch und betrieblich sowie wirtschaftlich tragbar ist. (Vorsorgeprinzip). "Wesentliche Änderung": Umbauten, Erweiterungen mit einer Lärmmehrbelastung von > 1 db Wiederaufbau einer abgebrochenen oder zerstörten Anlage (LSV Art. 8) SGVC Folie 26 von 31

27 Ermittlung des Beurteilungspegels «Lr» LSV: Anhang 6 Lr = Mittelungs-Schallpegel + (Pegelkorrekturen) + Dauer der Lärmphase (ti/t0) Lr,i = Leq,i + (K1,i + K2,i + K3,i) + 10*log (ti/t0) Pegelkorrektur "K1" bedeutet: [db] TAG NACHT von Anlagen der Industrie/Gewerbe des Güterumschlags bei Anlagen der Industrie/Gewerbe des Verkehrs auf dem Betriebsareal 0 0 von Parkhäusern und Parkplätzen 0 +5 Von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Pegelkorrektur "K2" TONHALTIGKEIT: Abhängig von der Hörbarkeit des Tongehalts [db] TAG / NACHT 0, +2, +4,+6 Pegelkorrektur "K3" IMPULSHALTIGKEIT: Abhängig von der Hörbarkeit des Impulsgehalts [db] TAG / NACHT 0, +2, +4,+6 Beurteilungsperioden innerhalb 24 Stunden: ti/t0 TAG NACHT t0 = 12 Stunden = 720 Minuten 07-19h 19-07h Durchschnittliche tägliche DAUER DER LÄRMPHASE (ti) = Ti / B bzgl. der jährlichen Dauer (Ti) und der Anzahl der jährlichen Betriebstage (B) SGVC Folie 27 von 31

28 Beispiel: Beurteilung Industriebetrieb gegenüber Nachbarschaft Immissionsort: EFH - gemessene Pegel (Leq) am Immissionsort LESP: ES III (IGW) Anlagelärm Leq: 53 dba K2: 0 db / K3: 0 db ti (Tag): 12 Std. ti (Nacht): 6 Std. Zu- / Wegfahrten Leq: 60 dba K2: 0 db / K3: 0 db ti (Tag): 1 Std. Güterumschlag Leq: 55 dba K2: 0 db / K3: 4 db ti (Tag): 1 Std. Kühlanlage Leq: 45 dba K2: 2 db / K3: 0 db ti (Tag): 7 Std. ti (Nacht): 7 Std. SGVC Folie 28 von 31

29 Zusammenstellung Beurteilung «Industrieanlage» PERIODE: Lärmphase Anlagelärm Zu-/Wegfahrt Güterumschlag Klimaanlage Lr = TAG: Uhr Dauer [h] Leq [dba] K K2 10*log ( ) = K Grenzwert IGW: ES III: 65 dba 10*log(ti/t0) Teilbeurteil -ungspegel Lr,i db LESP ES III 65 db PERIODE: Lärmphase Anlagelärm Zu-/Wegfahrt Güterumschlag Klimaanlage Lr = NACHT: Uhr Dauer [h] Leq [dba] K K *log ( ) = 0 2 K Grenzwert IGW: ES III: 55 dba 10*log(ti/t0) Teilbeurteil -ungspegel Lr,i db LESP ES III 55 db SGVC Folie 29 von 31

30 Lärmkataster eines grösseren Industriebetriebs Beispiel: MESSE BASEL (Immissionskataster) Aussenlärm / Haustechnische Aussenanlagen... zum Ende Messe-Neubau TL-F-SO LA9014a LB7012-F LB7011-F LB7010-F LA7011-F KA7001 MCH-VB LB7006-Z EntR-SO KA7003 LB7006-F Messeplatz 25 LB7007-Z LB7007-F EntR-SW KA7002 Halle 4 Messeplatz MCH-H MCH-H KA7004 Immissionsgrenzwerte (IGW): Gesamte Anlage (alle Anlagen, verteilt auf diverse Hallen) Planungswerte (PW): gilt für jede einzelne Anlage (ab ) Lärmkataster warum?: MCH-H MCH-H MCH-H Messeplatz 21 Obwohl jede Einzelanlage den PW einhält, könnte die Gesamtheit aller Anlagen den IGW bei kritischen Immissionsorten trotzdem überschreiten. Riehenstrasse SGVC Folie 30 von 31

31 Das war s: Ein Querschnitt durch Gesetze und Verordnungen Damit auch so was seine Grenzen findet! Herzlichen Dank Fragen..? SGVC Folie 31 von 31

Hedwig Gihr - Schallschutz aus Industriesicht 04.April 2014

Hedwig Gihr - Schallschutz aus Industriesicht 04.April 2014 SGVC Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen Hedwig Gihr - Schallschutz aus Industriesicht 04.April 2014 Inhalt Lärmfachstelle Roche Aufgaben Fachstelle A: Bsp. Labor Bsp.

Mehr

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI) Amt für Wirtschaft und Arbeit Industrie- und Gewerbeaufsicht Ingenieurtagung 2015 Siedlungsentwässerung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI) Evelyn Ripke

Mehr

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten

Mehr

Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen

Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen (Gesetzliche Rahmenbedingungen) Amt für Umwelt, Kanton Solothurn Fachstelle Betriebliche Luftreinhaltung, Lärm, Elektrosmog 1 Inhalt Wer oder was

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

Nachtung zum städtischen Nachtleben

Nachtung zum städtischen Nachtleben Nachtung zum städtischen Nachtleben Workshop 2: Die unschöne Seite des Nachtlebens : Teil Lärm Inputreferat: Peter Mohler,, Kanton Basel-Stadt Abteilungsleiter Lärm und Nachtleben Seite 1/ von 9 Frage

Mehr

Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts

Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts Zivilistisches Seminar, Schanzeneckstrasse 1, Postfach 8573, CH-3001 Bern Rechtswissenschaftliche Fakultät Departement für Privatrecht Zivilistisches Seminar Privatrechtliche Aspekte des Altlastenrechts

Mehr

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen Anhang 1 Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen In diesem Anhang finden Sie im ersten Teil eine Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen, welche am Gebäude vorgenommen

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano

Mehr

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung

Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Vollzugshilfe zur Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen Herbsttagung

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

Gefährliche Maschinen und Geräte

Gefährliche Maschinen und Geräte Gefährliche Maschinen und Geräte Einleitung Der Mensch liebt keine Vorschriften. Er missachtet Gefahren, unterschätzt sie und lässt sich leicht ablenken. «Mir kann nichts passieren» «Ich passe immer auf»

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Ugra Proof Certification Tool

Ugra Proof Certification Tool Ugra Proof Certification Tool Erwin Widmer Geschäftsführer St. Gallen Ugra Verein zur Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen in der Druckindustrie existiert seit 1952 Arbeitete bis 2005 eng mit der

Mehr

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise Psychosoziale Risiken im Betrieb Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! Herzlich willkommen Marta Kunz Dr. med. / MAS ETH UNIL A+G Arbeitsinspektorin Roland Schlup Betriebswirt / Executive MBA

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Interne Quellen Dokumentation SIA D0189

Interne Quellen Dokumentation SIA D0189 SGA Frühlingstagung, 26. April 2006, Freiburg SIA 181: 2006 Schallschutz im Hochbau Interne Quellen Dokumentation SIA D0189 M. Bichsel, Dipl. Ing. FH/SIA, Dipl. Akustiker SGA Grolimund & Partner AG, Thunstrasse

Mehr

Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts

Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts Leitfaden zu den Einstellungen in der Office Line anlässlich eines EU-Beitritts erstellt am Beispiel Kroatien Mit 01.07.2013 tritt Kroatien der EU bei. Damit verbunden ändern sich im Bereich der Rechnungslegung

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 98 Schleinikon Sanierungsregion: FUR Furttal, Los

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Arbeitssicherheit in der Schweiz

Arbeitssicherheit in der Schweiz Christoph Liebi Arbeitssicherheit in der Schweiz und in Deutschland Erwin Stirnadel Felix, Stirnadel & Partner CH-4419 Lupsingen Folie 1 Gesetzlicher Rahmen Persönliches Leid Folie 2 1 Gesetzlicher Rahmen

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Auf eine gute und sichere Nachbarschaft Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Bürgermeister der Stadt Wehr 3 Vorwort

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung)

Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung) Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung) Bericht des Bereiches 01.91 -Arbeitssicherheit- über den Stand des Unfallgeschehens Gesamt (Kernbereich, Eigenbetriebe) 2014 2 Inhaltsverzeichnis 1. Meldepflichtige

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem

Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Jean-Daniel Colladon 1802-1893

Jean-Daniel Colladon 1802-1893 1 Jean-Daniel Colladon 1802-1893 2 Vicenzo Vela 1820 1891 Museo Vicenzo Vela in Ligornetto TI Landesmuseum! 3 Lärmbekämpfung in der Schweiz was ist realistisch und finanzierbar? Walter Lips Technische

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher)

Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) CS-TING Version 9 Das Programm CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) verwendet Makros bei der

Mehr

Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm

Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm SGA-Tagung in Freiburg, 18. April 2013 Lärmschutz und Städtebau Die Zürcher Praxis für das Bauen im Lärm Thomas Gastberger, Leiter Lärmbekämpfung und Vorsorge Fachstelle Lärmschutz des Kanton Zürich Inhalt

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1

Datei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1 EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Mitglied Arbeitssicherheit Schweiz Inhalt Sicherheitsleitbild Sicherheitsziele Sicherheitsorganisation

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) - Vorstellung des Verfahrens für den Flughafen

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Seite erstellen Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Es öffnet sich die Eingabe Seite um eine neue Seite zu erstellen. Seiten Titel festlegen Den neuen

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

malistor Phone ist für Kunden mit gültigem Servicevertrag kostenlos.

malistor Phone ist für Kunden mit gültigem Servicevertrag kostenlos. malistor Phone malistor Phone ist die ideale Ergänzung zu Ihrer Malersoftware malistor. Mit malistor Phone haben Sie Ihre Adressen und Dokumente (Angebote, Aufträge, Rechnungen) aus malistor immer dabei.

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Einrichtung eines VPN-Zugangs

Einrichtung eines VPN-Zugangs Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Dietmar Cremers Director Operations

Dietmar Cremers Director Operations Seite 1 Düsseldorf, den 11.11.2013 Poolia Deutschland GmbH Dietmar Cremers Director Operations Informationen zur Nutzung der Online-Zeiterfassung Intellitime Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Fragebogen ISONORM 9241/110-S Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

QuickInfo Dienstplanerstellungund Dienstplanänderung. Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell

QuickInfo Dienstplanerstellungund Dienstplanänderung. Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell Erstellung eines Dienstplan bzw. Arbeitszeitmodell Mitarbeiter-Dienstplan Verwaltung von Arbeitszeitmodellen Im Managementportal können Dienstpläne bzw. Arbeitszeitmodelle für die Mitarbeiterinnen und

Mehr

Spamfilter einrichten

Spamfilter einrichten Spamfilter einrichten In Apple Mail unter Mac OS X 10.5 (Leopard) www.verbraucher-sicher-online.de August 2009 (ki) In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den eingebauten Filter

Mehr