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1 Name: Vorname: (Hauptmitglied) Vornamen: (Familienmitglieder) Straße: PLZ, Ort: Telefon: Geburtstag(e): Mitgliedsantrag (bitte in Druckbuchstaben leserlich schreiben) Mitglieds-Nr.: 1.Offizieller Fanclub Markus Reiterberger Großfeld Obing (wird vom Verein eingetragen) Bei Kinder- bzw. Jugendlichen unter 16 Jahre den Namen des gesetzlichen Vertreters hier eintragen: Name: Vorname: Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt 10,00, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 5,00. Der Jahresbeitrag ist immer am 1. Februar und im Ganzen fällig. Bei Familienmitgliedschaften verringert sich der Jahresbeitrag pro weiteren Person um 3,00. (z.b.: 1. Person 10,00; 2. Person 7,00; 3. Person 4,00; 4. Person 1,00) Bei Austritt aus dem Verein ist eine Rückvergütung, auch anteilig, nicht möglich. Alle die Mitgliedschaft betreffenden Änderungen sind dem Verein schriftlich mitzuteilen. Alle Daten werden ausschließlich für die Mitgliedsverwaltung elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Hiermit bitte ich um die Aufnahme in den 1. Offiziellen Fanclub Markus Reiterberger. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung des Vereins an. Bank-Einzugsermächtigung (für die Mitgliedschaft erforderlich) Hiermit ermächtige ich den 1. Offiziellen Fanclub Markus Reiterberger widerruflich, für die oben genannten Mitglieder, die Mitgliedsbeiträge gemäß Beschluss der Hauptversammlung von meinem folgenden Bankkonto einzuziehen: Kontoinhaber: IBAN: BIC: Name der Bank: Datum Unterschrift (bei Kinder und Jugendlichen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)

2 1. Offizieller Fanclub Markus Reiterberger Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen 1. Offizieller Fanclub Markus Reiterberger" 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in der abgekürzten Form e.v 3. Er hat den Sitz in Obing 2 Zweck des Verein 1. Der Club dient a. der Kameradschaft und Geselligkeit, b. der Unterstützung von Markus Reiterberger in sportlich fairer Weise durch Besuch der Rennveranstaltungen, c. der Organisation von gemeinschaftlichen Fahrten, e. der Werbung für Markus Reiterberger 2. Alle Einnahmen dürfen ausschließlich zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks verwendet werden. 3. Der Club ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral 4. Der Fanclub distanziert sich von jeglicher Gewalt und Pyromanie auf den Rennen 3 Grundlage 1. Satzung und Beschlüsse, die der Verein im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden 4 Eintritt der Mitglieder 1. Der Antrag zur Aufnahme als Mitglied ist schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen. 2. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Sie ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben. 5 Austritt der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. 2. Der Austritt ist jederzeit möglich und dem Vorstand schriftlich zu erklären.

3 6 Ausschluss der Mitglieder 1. Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss. 2. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur bei wichtigem Grund zulässig. 3. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 4. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. 5. Der Ausschluss soll dem Mitglied durch den Vorstand unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. 7 Mitgliedsbeitrag 1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. 2. Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. 3. Der Beitrag ist jährlich zu entrichten. 4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. 8 Organe des Vereins 1. Der Vorstand. 2. Die Mitgliederversammlung. 9 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Mitgliedern a) 1. Vorstand b) 2. Vorstand c) Schriftführer d) Kassier Der Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der 1. Vorstand und sein Stellvertreter. Jeder ist innerhalb und außerhalb des Vereins allein vertretungsberechtigt. 2. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren durch bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. 3. Der Vorstand nach 26 BGB ist zu redaktionellen Änderungen der Satzung und Änderungen, die auf Grund Beanstandungen des Registergerichts erforderlich sind ermächtigt. 4. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. 10 Form der Einberufung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal. 2. Die Mitgliederversammlung ist durch Veröffentlichung in den Bürgernachrichten Obing unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche einzuberufen. 3. Die Einladung zu der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen.

4 11 Beschlussfähigkeit 1. Jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. 2. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Drittel der Vereinsmitglieder erforderlich. 3. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nach Absatz 2 nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. 4. Die weitere Versammlung darf frühestens 2 Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber jedenfalls spätestens 4 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen. 5. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussfähigkeit zu enthalten. 6. Die neue Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig. 12 Beschlussfassung 1. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens drei der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen. 2. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. 13 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse 1. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom 1. Vorstand oder 2. Vorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 2. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. 14 Auflösung des Vereins 1. Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. 2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. 3. Das Vereinsvermögen wird dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Zweck zugeführt.

5 1. Vorstand Andreas Karnel Schriftführer Andreas Linner Kassier Johannes Eder Andreas Lindner Matthias Hainz Obing, den

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