Plagiate vermeiden, wissenschaftlich arbeiten, korrekt zitieren
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- Reiner Kerner
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1 Plagiate vermeiden, wissenschaftlich arbeiten, korrekt zitieren Lars Gußen Juristische Arbeitstechnik / Rechtsdidaktik, Dekanat Rechtswissenschaft Christine Schliwa Überprüfung von Prüfungsleistungen, Dekanat Rechtswissenschaft 09. September 2014
2 Vermeidung von Plagiaten Literaturverzeichnis & Fußnoten korrekt einsetzen Lehr- und Korrekturerfahrungen zeigen: studentische Arbeiten weisen oftmals gravierende Mängel in der Struktur, der sprachlichen, darstellerischen Gestaltung auf; besonders häufig im Bereich der korrekten Zitierung. Bereits eine bloß schwache wissenschaftliche Bearbeitung führt in der Regel zur deutlichen Herabsetzung der Bewertung der Arbeit, in ungünstigen Konstellationen bis hin zu Plagiatsvorwürfen, auch ohne eine bewusste Täuschungsabsicht. Zum Teil wird dem Erfordernis der korrekten Zitierung schlicht nicht die notwendige Bedeutung beigemessen und infolgedessen nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Schwierigkeiten mit Korrektur und Bewertung der Arbeit sind dann vorprogrammiert. Dringende Empfehlung: Frühzeitig Sensibilität für Wichtigkeit und Bedeutung korrekter Zitierung entwickeln!!! 1
3 Wissenschaftlicher Anspruch & Wissenschaftliche Redlichkeit Wissenschaftlicher Anspruch: Durchdringung des Themas und umfassende Bearbeitung der gestellten Aufgabe Verarbeitung vorhandener Erkenntnisquellen (Literatur, Rechtsprechung etc.) Produktion eigenen Gedankenguts nicht nur Reproduktion fremder Gedanken Eigene Darstellung, Struktur, Sprachstil, Schwerpunktsetzung Wissenschaftliche Redlichkeit: Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen eigenen Leistungen und den übernommenen Gedankengängen Forderung nach korrekten Zitierungen sind keine inhaltsleeren Formalien und Erbsenzählerei, sondern: Ausdruck des wissenschaftlichen Anspruchs Ausdruck der Sorgfalt bei der Bearbeitung, sowohl formal, als auch inhaltlich (Einhaltung wissenschaftliche Standards) 2
4 Leitfaden zur Orientierung NEU: Erstellung studentischer Hausarbeiten Leitfaden für Studierendedes Fachbereichs Rechtswissenschaft Im Februar 2014 nach intensiver Vorarbeit beschlossen durch den Fachbereich Veröffentlicht seit 6. März 2014 ( Lange Nacht der aufgeschobenen Hausarbeiten ) Download als PDF: 3
5 Warum muss also zitiert werden? Funktion des Zitats im Einzelnen Funktion eines (korrekten) Zitats: Quellenangabe 1. Kenntlichmachung der Übernahme eines nicht eigenen Gedankenguts 2. Nachvollziehbarkeit der Herkunft des übernommenen Gedankenguts (Überprüfbarkeit) Die Infos aus Fußnote + Literaturverzeichniseintrag müssen den Leser in die Lage versetzen, das zitierte Werk und die konkret herangezogene Fundstelle zu finden, um so die Textaussage nachprüfen zu können. 4
6 Was kann und was darf zitiert werden? Quelleneigenschaften, Zitierfähigkeit I. Wörtliche Zitate sollten in der Regel eher nicht zur Anwendung kommen Grund: gefordert sind eigener Sprach- und Schreibstil, eigene Darstellung und Struktur ausnahmsweise (nur) dort, wo es gerade auf den genauen Wortlaut ankommt Dann: zitierte Textpassage in Anführungszeichen und mit entsprechender Fußnote Wichtig aber: Wortlaut muss dann auch exakt nach der Quelle zitiert werden! d.h. mit Hervorhebungen und evtl. Fehlern (Schreib- und Inhaltsfehler) des Originals Kenntlichmachung durch Einschübe wie (Hervorhebung d. Orig.) oder (Hervorhebung d.d. Verf.) Auslassungen von Teilpassagen sind zu kennzeichnen mit [ ] 7
7 Was kann und was darf zitiert werden? Quelleneigenschaften, Zitierfähigkeit II. Primärquellen Sekundärquellen Grundsatz: immer Primärquellen zitieren! Wichtig bei Auffindung über Sekundärquelle: Primärquelle überprüfen! Ausnahme: Primärquelle wird von Sekundärquelle angegeben, ist selbst aber nicht zugänglich (z.b. Werke unter besonderem Verschluss) Angabe der Primärquelle in der Fußnote mit dem Hinweis zitiert nach: gefolgt von den Angaben der Sekundärquelle In das Literaturverzeichnis gehört dann konsequenterweise nur das Sekundärwerk (mit dem Primärwerk wurde vom Verfasser ja nicht gearbeitet) Problem Skripten : Diese steuern in der Regel selbst keine wissenschaftlichen Positionen bei, sondern geben diese nur wieder, damit sind sie selbst als Quellen nicht zitierfähig! 8
8 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages zur wissenschaftlichen Redlichkeit bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte* * Vorlage erarbeitet von den Professoren Hirte, Hamburg und Noack, Düsseldorf; veröffentlicht unter: 19
9 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 1: Es ist ausnahmslos dem Werk, den Ideen und dem Gedankengut anderer durch angemessene Formen der Textgestaltung oder durch Zitate Respekt zu zollen. 20
10 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 2: Die wörtliche Übernahme eines fremden Textes (also nicht die indirekte Rede) ist durch Anführungsstriche zu kennzeichnen. Denn darin liegt typischerweise die Übernahme fremden Gedankenguts. 21
11 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 3: Auch wenn keine wörtliche Übernahme eines fremden Textes einer anderen Quelle erfolgt, sondern der Text mehr oder weniger deutlich paraphrasiert oder zusammengefasst wird, ist dies zu kennzeichnen. 22
12 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 4: In Paraphrasen oder Zusammenfassungen ist darauf zu achten, dass anderen Autoren oder Quellen keine Auffassungen zugeschrieben werden, die diese nicht geäußert haben. 23
13 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 5: Eigene Übersetzungen fremdsprachlicher Texte sind als solche unter Angabe der Originalquelle zu kennzeichnen. Eine sinngemäße Übersetzung oder eine sprachliche Überarbeitung in der Zielsprache ist als solche kenntlich zu machen. Grundregel 4 ist hier zu beachten. Ebenso sind vorhandene Übersetzungen zu nennen, wenn sie Grundlage oder Quelle der eigenen Übersetzung geworden sind. 24
14 Auszug aus den Empfehlungen des Deutschen Juristen-Fakultätentages (DJFT) Grundregel 6: Allgemeinwissen ist nicht durch Zitation nachzuweisen. 25
15 Abschließende Kontrollüberlegung der Quellenangaben Zur abschließenden Überprüfung der korrekten Zitierung empfiehlt sich folgende Kontrollüberlegung: Angenommen, der Leser begegnet dem fraglichen Gedanken erstmalig 1.Machen Gestaltung des Textes und Positionierung der Fußnote deutlich, dass es sich nicht um einen eigenen Gedanken des Verfassers, sondern die Übernahme eines Fremdgedankens handelt? 2.Wird der Leser (nur) durch die Angaben des Verfassers in die Lage versetzt, das entsprechend verwendete Werk zu finden? Eindeutigkeit im Sinne der Abgrenzbarkeit zu anderen Werken 3.Wird der Leser (nur) durch die Angaben des Verfassers in die Lage versetzt, die konkret herangezogene Stelle innerhalb des entsprechenden Werks zu finden? Eindeutigkeit im Sinne der Exaktheit der Fundstelle 27
16 Alle Klarheiten beseitigt? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und viel Erfolg! Lars Gußen Juristische Arbeitstechnik / Rechtsdidaktik, Dekanat Rechtswissenschaft Christine Schliwa Überprüfung von Prüfungsleistungen, Dekanat Rechtswissenschaft 28
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