Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bugzel, sehr geehrter Herr Grave,
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- Sara Buchholz
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1 DIE LINKE. Ratsfraktion Herten Kurt-Schumacher-Str Herten An den Bürgermeister der Stadt Herten Herrn Dr. Ulrich Paetzel An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürger-, Senioren- und Sozialangelegenheiten Herrn Christian Bugzel An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Stadtentwicklung und Umwelt Herrn Stefan Grave Kurt-Schumacher-Str Herten Martina Ruhardt Fraktionsvorsitzende Karlheinz Kapteina Stellv. Fraktionsvorsitzender Daniela Prinz Ratsfrau DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Str Herten 02366/ ratsfraktion@dielinke-herten.de Juli 2013 Antrag nach 4 der Geschäftsordnung hier: Aufnahme des Tagesordnungspunktes Aktueller Bericht aus dem Jobcenter Herten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bugzel, sehr geehrter Herr Grave, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Herten bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Stadtentwicklung und Umwelt am 12. September 2013 und des Ausschusses für Bürger-, Senioren- und Sozialangelegenheiten am 16. September 2013 zu nehmen: Aktueller Bericht aus dem Jobcenter Herten y Bei der Darstellung der Vermittlungszahlen für das erste Halbjahr 2013 soll insbesondere auf die Situation alleinerziehender eingegangen werden. Sie beziehen nach einer aktuellen Untersuchung der Hans Böckler Stiftung überdurchschnittlich häufig ALG II. Wie viele sind davon in unserer Stadt betroffen? Wie haben sich die Vermittlungszahlen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr verändert? Welche unterstützenden Maßnahmen hat das Jobcenter ergriffen, um alleinerziehenden die Aufnahme einer Beschäftigung zu erleichtern? Nach dieser Studie werden zudem die Bezugsraten für Transferleistungen auch von der Haushaltsgröße beeinflusst, in der die Menschen leben. Neben Alleinerziehenden sind hier vor allem Alleinlebende überdurchschnittlich oft auf ALG II angewiesen. Wie sehen in diesem Zusammenhang die Kennzahlen in unserer Kommune aus? Wie hat sich diese Zahl in den letzten Jahren verändert? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die zuständigen Fachbereiche der Stadt? Mit freundlichen Grüßen DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Herten Martina Ruhardt Karlheinz Kapteina Daniela Prinz
2 1/5 ARBEITSLOSIGKEIT 09 und im Bezug von ALG I und II nach Haushaltskontext Alleinerziehende beziehen überdurchschnittlich häufig II Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Deutschland 2010 in Prozent 30 DEUTSCHLAND , ,1 10 8,1 9, ,6 3,0 3,2 1,9 1,9 2,3 1,9 2,3 3,4 4,3 1,3 1,5 1,3 2,1 2,3 3,0 II Alleinlebend ohne Kind Alleinerziehend mit Kind < 18 Jahre Sonstige Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Westdeutschland 2010 in Prozent 30 WESTDEUTSCHLAND ,9 6,0 9,2 2,6 2,1 2,3 1,9 2,3 1,7 2,0 Alleinlebend ohne Kind 13,9 7,2 Alleinerziehend 1,2 1,5 2,3 Datenquelle: Mikrozensus Sonderauswertung. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal ,5 mit Kind < 18 Jahre 1,9 2,1 1,2 1,4 Sonstige I II
3 2/5 ARBEITSLOSIGKEIT 09 und im Bezug von ALG I und II nach Haushaltskontext Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Ostdeutschland 2010 in Prozent ,2 OSTDEUTSCHLAND 21, ,1 16, ,0 2,7 2,4 3,2 6,2 6,2 2,1 2,4 1,8 2,0 8,3 8,7 1,7 2,9 5,6 6,2 II 0 Alleinlebend ohne Kind Alleinerziehend mit Kind < 18 Jahre Sonstige Datenquelle: Mikrozensus Sonderauswertung. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2012 Kurzanalyse Der Bezug der Versicherungsleistung ist bei und n kaum durch den Haushaltskontext beeinflusst. Demgegenüber ist der Bezug von Arbeitslosgengeld II stark davon abhängig, ob und in Paarhaushalten leben oder nicht. Der Bezug der Versicherungsleistung (ohne Aufstockung mit SGB II-Leistungen) ist unabhängig vom Haushaltskontext. Dies gilt für und gleichermaßen. Die Bezugsraten für die Transferleistung II ( Hartz IV ) sind hingegen deutlich dadurch beeinflusst, in welcher Art Haushalt die Menschen leben. Vor allem Alleinerziehende, aber auch Alleinlebende beziehen überdurchschnittlich oft ALG II. und in Paarhaushalten mit Kindern und erst recht in Paarhaushalten ohne Kinder müssen dagegen deutlich seltener Grundsicherungsleistungen beziehen. Dies erklärt sich zum Teil daraus, dass in Paarhaushalten noch eine zweite Person durch Einkommen den Haushalt (der Bedarfsgemeinschaft) mitfinanzieren kann. Auch ein Zuverdienst aus Teilzeit- oder geringfügiger Beschäftigung kann dazu beitragen, dass Bedürftigkeit im Sinne des SGB II vermieden wird. Die höchsten ALG II-Bezugsraten weisen alleinerziehende auf, die in Westdeutschland zu 14 Prozent und in Ostdeutschland sogar zu mehr als einem Viertel II beziehen. Männliche Alleinerziehende (die nur einen kleinen Teil der Alleinerziehenden ausmachen) sind zwar auch überdurchschnittlich häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen; es sind aber sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland, deutlich weniger als bei den weiblichen Alleinerziehenden. Demgegenüber beziehen in Singlehaushalten häufiger ALG II als in Singlehaushalten.
4 3/5 ARBEITSLOSIGKEIT 09 und im Bezug von ALG I und II nach Haushaltskontext Glossar Bezugsquoten: Sie stellen den Anteil der Beziehenden von Leistungen bezogen auf die Zahl der Erwerbspersonen dar. : Das ist eine Versicherungsleistung nach SGB III. Ein Anspruch auf diese Leistung kann nur durch eine vorhergehende Beitragszahlung erworben werden. Um beziehen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss arbeitslos sein. Die Person muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Person muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Die Regelanwartschaftszeit hat man erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. II: Das II ist keine Versicherungsleistung, sondern eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze sowie Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ursächlich für den Leistungsbezug im SGB II ist folglich ein (bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft) zu niedriges Einkommen. Zur Abgrenzung des Leistungsbezugs: beziehende nach SGB III können sofern ihre Einkommen unterhalb des Niveaus der Grundsicherung liegen zusätzlich zur Versicherungsleistung auch Leistungen nach dem SGB II bekommen, d. h. ALG und ALG II miteinander kombinieren. Diese Personen - auch Aufstocker/innen genannt wurden in der Darstellung als ALG II- Beziehende klassifiziert und sind bei den Beziehenden von nach SGB III nicht mit erfasst. In der Rubrik nur ALG sind folglich nur beziehende enthalten, die die Versicherungsleistung ohne Aufstockung durch SGB II-Leistungen beziehen. Damit sind die ALG-Bezugsquoten leicht unterzeichnet.
5 4/5 ARBEITSLOSIGKEIT 09 und im Bezug von ALG I und II nach Haushaltskontext Datentabellen zu den Grafiken Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Deutschland 2010 in Prozent Erwerbspersonen nur mit mit II Alleinlebend ,9 2,6 8,1 12,1 mit Partner, ohne Kind ,9 2,3 3,0 3,2 Alleinerziehend ,9 2,3 16,8 9,2 mit Partner, mit Kind < 18 Jahre ,3 1,5 3,4 4,3 sonstige ,3 2,1 2,3 3,0 Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Westdeutschland 2010 in Prozent Erwerbspersonen nur mit mit II Alleinlebend ,9 2,6 6,0 9,2 mit Partner, ohne Kind ,7 2,1 2,0 2,3 Alleinerziehend ,9 2,3 13,9 7,2 mit Partner, mit Kind < 18 Jahre ,2 1,5 2,3 3,5 sonstige ,2 1,9 1,4 2,1 Bezug von und II nach Geschlecht und Haushaltskontext in Ostdeutschland 2010 in Prozent Erwerbspersonen nur mit mit II Alleinlebend ,0 2,7 16,1 21,3 mit Partner, ohne Kind ,4 3,2 6,2 6,2 Alleinerziehend ,1 2,4 26,2 16,6 mit Partner, mit Kind < 18 Jahre ,8 2,0 8,3 8,7 sonstige ,7 2,9 5,6 6,2 Datenquelle: Mikrozensus Sonderauswertung. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2012
6 5/5 ARBEITSLOSIGKEIT 09 und im Bezug von ALG I und II nach Haushaltskontext Methodische Anmerkungen Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist eine laufende, amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Er wird auf der Basis einer 1-Prozent-Haushaltsstichprobe jährlich durchgeführt. Der Mikrozensus stellt u.a. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Haushalten und Familien, zur Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit sowie zu Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen zur Verfügung. Die Grundgesamtheit ist die Wohnbevölkerung in Deutschland, damit werden Personen ohne festen Wohnsitz nicht berücksichtigt. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus werden regelmäßig in den Fachserien des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bis zum Jahr 2004 fand die Erhebung jeweils in einer festen Berichtswoche, zumeist im April, statt. Mit der Erhebung 2005 wurde der Erhebungsrhythmus auf das Prinzip der Unterjährigkeit umgestellt. Seither erfolgt die Erhebung kontinuierlich und findet gleichmäßig über alle Kalenderwochen des Jahres verteilt statt. Die Daten vor und nach 2005 sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Ab 2005 werden Berlin (West) und Berlin (Ost) nicht mehr getrennt erfasst. Seither wird Berlin insgesamt den neuen Bundesländern zugerechnet. Dadurch sind die Daten vor und nach der Umstellung nur bedingt vergleichbar. Im Mikrozensus sind sogenannte Proxy Interviews möglich, d. h. eine Person gibt Auskunft über andere Personen desselben Haushalts. Der Anteil dieser Interviews im Gesamtsample liegt für Personen über 15 Jahre nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes bei ca. 25 bis 30 Prozent. Die dargestellten Befunde basieren auf Sonderauswertungen des Mikrozensus 2010 (Statistisches Bundesamt Mikrozensus - Referat F 207)
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