Studienseminar Wolfenbüttel für das Lehramt für Sonderpädagogik

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1 Studienseminar Wolfenbüttel für das Lehramt für Sonderpädagogik Robert-Everlien-Platz Wolfenbüttel Tel.: Fax: poststelle@seminar-wf-so.niedersachsen.de Informationen für Ausbildungsschulen, Fachlehrerinnen und Fachlehrer Stand Dez.2009 Sehr geehrte Schulleitungen, sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, das Studienseminar Wolfenbüttel für das Lehramt für Sonderpädagogik dankt Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement, mit dem Sie uns und unsere jungen Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg ihrer Ausbildung unterstützen. Wir hoffen aber, dass auch Sie von der Situation profitieren und wünschen uns eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei Fragen, Wünschen und Ideen zu diesem Bereich kontaktieren. Nunmehr möchten wir Sie mit einigen rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit von Ausbildungsschulen und Fachlehrkräften mit den auszubildenden Anwärterinnen und Anwärtern sowie den ausbildenden Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern bekannt machen. Außerdem wurde eine Überarbeitung der Informationen notwendig, die sich neben den veränderten Einstellungsterminen besonders in der Struktur des Ausbildungsunterrichts widerspiegelt.

2 Die Ausbildungsbedingungen sind in der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen (PVO-LEHR II) und deren Durchführungsbestimmungen (DB, zu...) geregelt. Diese sind im Schulverwaltungsblatt 12/2001 veröffentlicht und liegen auch allen Anwärterinnen und Anwärtern vor. Die PVO-LEHR II ist ebenfalls auf unserer homepage ( ) zu finden. Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter (LA / LAinnen) im Seminar ( 8): Anwärterinnen und Anwärter werden dem Studienseminar vom Kultusministerium für 18 Monate Vorbereitungsdienst zugewiesen. Das Land Niedersachsen wird Anwärterinnen und Anwärter für die Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik erstmalig zum 1. Februar 2010 in Angleichung an die Schulhalbjahre und in Vorbereitung auf die Neue PVO einstellen. Die bisherigen Einstellungstermine 1.5. bzw werden der Vergangenheit angehören. Das STS ist ihre Dienststelle, die Leiterin des Seminars ist ihre Dienstvorgesetzte. Die Auszubildenden nehmen teil an den allgemeinen Veranstaltungen des Studienseminars und an den Veranstaltungen im Pädagogisches Seminar (PS): Fachrichtungsseminar(FRS in LE, SR, ES, GB, KM): Fachseminar (FS) 1. Unterrichtsfach: Fachseminar (FS) 2. Unterrichtsfach: 4 Stunden, 14tägig, donnerstags 4 Stunden, monatlich, dienstags 4 Stunden, monatlich, dienstags 4 Stunden, monatlich, dienstags Mögliche Organisationsbeispiele: oder 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4.Woche Di Do Di Do Di Do Di Do FRS PS Studientag Studientag FS 1. Fach PS FS 2. Fach (Der obige Wochenrhythmus ist fortlaufend und nicht mit den Wochen in einem Kalendermonat identisch) Studientag 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4.Woche Di Do Di Do Di Do Di Do Studientag Studientag FRS Studientag FS 2. Fach PS FS 1. Fach PS An den Seminartagen ist eine Unterrichtsverpflichtung von bis zu 2 Stunden möglich. Allerdings müssen die Anwärterinnen und Anwärter, obwohl wir stets um regional zusammengestellte Seminare bemüht sind, oftmals weite Wegstrecken zu den Tagungsorten zurücklegen. Seminarbeginn ist in der Regel Uhr. Stellt sich jedoch heraus, dass aufgrund der Stundenplangestaltung nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitgerecht anwesend sein können, wird der Beginn auf 11 Uhr verschoben. Die Seminare finden in den Räumen des Studienseminars in Wolfenbüttel statt, in anderen ausbildungsrelevanten

3 Einrichtungen oder in den Schulen des Einzugsbereiches, dort meist verbunden mit einer Unterrichtshospitation. Die vier Fachseminarleiterinnen oder Fachseminarleiter der oben genannten Seminare besuchen die Auszubildenden mehrfach im Unterricht, beraten sie und geben zur Prüfung eine dienstliche Beurteilung über deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen ab, die in einer Zensur mündet. Zu den Leistungen in der Schule formuliert die Schulleiterin / der Schulleiter eine schriftliche Stellungnahme, die spätestens fünf Wochen vor der Zweiten Staatsprüfung der Anwärterin / des Anwärters im STS vorliegen sollte. Sie fließt in die Beurteilung der Leiterin / des Leiters des Pädagogischen Seminars ein. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist auch Mitglied im Prüfungsausschuss, nicht so die Fachlehrkräfte. Doch: Die Fachlehrkraft, in deren Klasse/Lerngruppe der Prüfungsunterricht erteilt wird, soll anwesend sein und zum Leistungsstand und Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang des bisher erteilten Unterrichts gehört werden (DB zu 14, Absatz 6). Ausbildung in der Schule ( 9): Ausbildungsunterricht Die Auszubildenden werden der Ausbildungsschule auf Vorschlag des Studienseminars durch die Landesschulbehörde für den 18monatigen Vorbereitungsdienst zugewiesen. Die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft macht die Auszubildenden mit der jeweiligen Schule, die Fachlehrkräfte machen sie mit den besonderen Bedingungen des jeweiligen Unterrichts vertraut (DB zu 9). Die Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen gehören zur Dienstverpflichtung der Anwärterinnen und Anwärter, wobei die Regel gilt: Seminarveranstaltung geht vor Konferenz. Die Auszubildenden sollen auch über die verpflichtenden Veranstaltungen der Schule hinaus an deren schulischen Veranstaltungen wie z.b. Schulfahrten, schulinterne Fortbildungen teilnehmen,... wenn Seminarveranstaltungen und der Ausbildungsunterricht nicht beeinträchtigt werden (DB zu 9, Pkt. 6). Als Qualifizierungsbereiche weist die PVO-LEHR II neben dem Unterrichten, Erziehen und Beurteilen auch die Bereiche Beraten, Innovieren und Mitwirken auf. U.a. wird dort erwartet, dass die Anwärterinnen und Anwärter auch mit den Erziehungsberechtigten zusammen arbeiten, an der Entwicklung von Schule, ihren Zielen, Inhalten und Methoden teilnehmen und in allen Bereichen der Schule und ggf. in außerschulischen Einrichtungen und Gremien als Lehrkraft kooperativ arbeiten. Im Vorbereitungsdienst wird die Anwärterin/der Anwärter in den Lerngruppen oder Fächern, in denen sie/er im Unterricht eingesetzt wird, von entsprechenden Lehrkräften der Schule betreut. Fachlehrerin / Fachlehrer ist i.d.r automatisch die Lehrkraft, in deren Klasse der Unterricht erteilt wird. Aber auch jede Lehrkraft, die ein Fach unterrichtet, das ausgebildet wird, kann als Fachlehrkraft beauftragt werden. Eine zeitliche oder finanzielle Vergütung für diese bedeutsame Tätigkeit ist leider nicht vorgesehen. Aber die Zusammenarbeit und teilweise Doppelbesetzung kann eine interessante pädagogische Auseinandersetzung und intensives 3

4 Arbeiten in den Lerngruppen ermöglichen (Einzelförderung, Gruppenarbeit, Projektunterricht,...). Ein Wechsel der Klasse und/oder der Fachlehrkraft ist grundsätzlich möglich. Auch die Struktur des Ausbildungsunterrichts wird zum 1. Februar 2010 in Angleichung an die Einstellung zu den Schulhalbjahren verändert. Der Umfang des Ausbildungsunterrichts bleibt gleich, es müssen insgesamt 20 Std. eigenverantwortlichen Unterricht (EU) und 16 Std. betreuter Unterricht (BU) abgeleistet werden. Allerdings kann die Verteilung des eigenverantwortlichen Unterrichts auf die e flexibel gehandhabt werden. Bei dessen Festlegung sind die Bedingungen der Ausbildungsschule, die bereits vorhandenen personellen und fachlichen Kompetenzen der Auszubildenden und die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. So sollte z.b. darauf geachtet werden, die Arbeitsbelastung während der Prüfungsphase der Anwärterinnen und Anwärter möglichst gering zu halten. Der betreute Unterricht ergänzt den eigenverantwortlichen Unterricht, so dass eine annähernd durchschnittlich gleiche Wochenstundenzahl entsteht. Eine Verteilung des Ausbildungsunterrichts auf die drei Schulhalbjahre könnte z.b. folgendermaßen aussehen: eigenv. U. betreuter U. 4 Std. 8 Std. 10 Std. 2 Std. 6 Std. 6 Std. Die statistische Erfassung des eigenverantwortlichen Unterrichts der Anwärterinnen und Anwärter ist für die Schulen einheitlich wie folgt geregelt: eigenv. U. 6 Std. 7 Std. 7 Std. Der tatsächliche Unterrichtseinsatz kann jedoch von der statistischen Erfassung abweichen. Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung kann Ausbildungsunterricht (betreut und/oder eigenverantwortlich) während der gesamten Zeit von 1 ½ Jahren bis zur Hälfte auch an allgemein bildenden Schulen erteilt werden, die nicht Förderschulen sind (vgl. PVO 9, Abs. 3). Die Anwärterinnen und Anwärter können in Integrationsklassen, Kooperationsklassen, sonderpädagogischer Grundversorgung, Sprachsonderunterricht oder auch in mobilen Diensten eingebunden werden. Wir unterstützen den Einsatz der Anwärterinnen und Anwärter im Unterricht in inklusiven Kontexten und beraten im individuellen Fall gern persönlich. Eigenverantwortlich kann generell nur im 1. und 2. Ausbildungsfach und in spezifischen Fachrichtungsgruppen (Sprachfördergruppen, Psychomotorik, AGs,...) unterrichtet werden; in letzteren Gruppen darf allerdings kein Prüfungsunterricht durchgeführt werden. In einem oder 4

5 mehreren eventuell gewählten Neigungsfächern darf ausschließlich betreuter Unterricht erteilt werden. Für den BU gilt: Die Fachlehrkraft stellt dem LA / der LAin ihre Klasse zur Verfügung und bietet ihm/ihr damit Gelegenheit, nach ihren Fähigkeiten und Vorstellungen Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Das kann geschehen durch eigenes Tun, durch Beobachtung von Unterricht, den eine andere Lehrkraft erteilt, und durch Analyse und Reflexion von Unterricht. Es empfiehlt sich daher, dass die Anwärterin/der Anwärter im Wechsel hospitiert (abnehmend) und/oder selbst unterrichtet (zunehmend). Die Fachlehrkraft bleibt für den Unterricht verantwortlich und kann, aber muss nicht ständig anwesend sein. Da der soziale Rahmen und der Lernfortschritt der Lerngruppe selbstverständlich im Auge behalten werden muss, sind Abstimmungen zwischen Fachlehrkraft und LA / LAin über pädagogische Maßnahmen und Unterrichtsinhalte unumgänglich. Jeder Unterricht ist von den Auszubildenden rechtzeitig abzusprechen und schriftlich vorzubereiten. Ein Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter für den Unterricht entscheidungsfähig zu machen. In diesem Zusammenhang erlangen die Nachbesprechungen von Stunden besondere Bedeutung. Folgende Empfehlungen können für eine Nachbesprechung von Unterricht gegeben werden: Eine Beschränkung auf das Wesentliche ist ratsam. Es empfiehlt sich, vorher Beobachtungsschwerpunkte zu verabreden. Positiv zu wertende Merkmale des Unterrichts sollen ausführlich erörtert werden. Erkannte Mängel sind nicht nur als solche zu kennzeichnen; gemeinsam muss nach realistischen Alternativen gesucht werden. Für den EU gilt: Der EU wird in Klassen/Lerngruppen erteilt, die unter Ausbildungsgesichtspunkten und nach den Bedürfnissen der Schule ausgewählt und vom Leiter des STS im Benehmen mit den FSL und der Leitung der Schule bestimmt werden. Der EU wird üblicherweise in der Lerngruppe der Fachlehrkraft erteilt. Die Anwärterin/der Anwärter ist für diesen Unterricht selbst verantwortlich, aber die Fachlehrkraft sollte ihr/ihm auf Wunsch bei der Planung und Überwindung besonderer Schwierigkeiten mit Rat und Anregung zur Seite stehen. Zielstellung ist, dass die Auszubildenden weitgehend selbstständig effektiven Unterricht planen und durchführen sollen. Unterrichtsbesuche ( 7 und 9) Die Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter besuchen die LAinnen/LA im Unterricht. Der Zeitpunkt wird in Absprache mit den Auszubildenden festgelegt; diese sollen die Schulen sofort darüber informieren. Nach einer Unterrichtsmitschau findet immer eine gemeinsame Nachbesprechung statt. 5

6 Die Unterrichtsbesuche nach 7 DB werden meistens von nur einem FSL (PS, FR, F1 oder F2) durchgeführt. Dazu muss von der Anwärterin/dem Anwärter vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Kurzvorbereitung vorgelegt werden (Gliederung der Unterrichtseinheit, Begründungen zu Verknüpfung der Kompetenzbereiche mit zugehörigen Handlungen, Verlauf, ggf. Arbeitsblätter). Die Nachbesprechung dauert in der Regel ca. eine Unterrichtsstunde. Drei besondere Unterrichtsbesuche nach 9,4 DB (BUB) werden von dem PS-Leiter/der PS-Leiterin und je einem Fachseminarleiter/einer Fachseminarleiterin gemeinsam durchgeführt. Die ausführliche schriftliche Vorbereitung für den zu zeigenden Unterricht (Gliederung der Unterrichtseinheit, Didaktische Überlegungen, Analyse der Kompetenzbereiche, Zusammenführung in Handlung, Bestimmung der Kompetenzniveaus und Ableitung individualisierender Maßnahmen sowie individueller Förderschwerpunkt auf der Grundlage eines Förderplans) muss allen Beteiligten einen Tag vorher vorliegen. In der Nachbesprechung werden Vorzüge und Mängel der Unterrichtsstunde eingehend erörtert, eine Benotung findet aber nicht statt. Es wird eine Niederschrift angefertigt, die zu den Akten kommt und auch dem LA/der LAin ausgehändigt wird. Nach Absprachen der Schulleiterdienstbesprechung im STS WF vom finden diese Besuche in der Regel in der 3. Unterrichtsstunde statt. Vorher sollte ein unterrichtlicher Einsatz möglich sein. (Angesichts der besonders belastenden Situation der Anwärterinnen und Anwärter an diesen drei Tagen verzichten jedoch die meisten Schulen derzeit darauf. ) Nach dem erfolgten Besuch und der Besprechung sollte die Anwärterin/der Anwärter am Vormittag keine weitere Unterrichtsverpflichtung haben. Mindestens zweimal im Verlauf des VD wird ein Gespräch über den Ausbildungsstand ( 9,5 DB) geführt - möglichst in zeitlichem Abstand zu den Unterrichtsbesuchen. Die Anwärterin/der Anwärter wird beraten; die Kriterien der Beurteilung sollen deutlich werden. Die Durchführung und der erreichte Ausbildungsstand sind aktenkundig zu machen; ein Exemplar ist der Anwärterin/dem Anwärter auszuhändigen. Da sich für eine effektive Ausbildung die Arbeit von Seminar und Schule verzahnen muss, ist es sinnvoll und wünschenswert, dass die zuständige Fachlehrkraft an den Unterrichtsbesuchen und eine angemessene Zeit während der Nachbesprechungen teilnehmen kann. Es wurden Vereinbarungen zwischen den Schulleitungen und dem Studienseminar getroffen, nach denen die Fachlehrkräfte bei den besonderen Besuchen nach 9,4 möglichst immer zur Verfügung stehen sollen. Aber auch bei den Besuchen nach 7 soll ihre Anwesenheit ermöglicht werden, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegen stehen. 6

7 Wir hoffen, Ihnen einige Fragen beantwortet zu haben und weisen an dieser Stelle bereits darauf hin, dass die neue PVO im Jahre 2010 erwartet wird, mit der weitere maßgebliche Veränderungen der Ausbildung ins Haus stehen. Zu gegebener Zeit wird hier ein Gedankenaustausch zwischen Schulen und Studienseminar stattfinden. Mit freundlichen Grüßen Studienseminar Wolfenbüttel für das Lehramt für Sonderpädagogik A. Rode (Seminarrektorin) 7

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