Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.:

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1 1 Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Infoblatt PR-Verpflichtungen Az.: (MEPL III) Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprogramms: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Umweltzulage Wald (UZW) Naturnahe Gewässerentwicklung Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Zusammenarbeit / Pilotprojekte Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Diversifizierung Marktstrukturverbesserung Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung Naturparkförderung Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) LEADER im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Gliederung 1. Rechtsgrundlage Gestaltung der Internetseite Gestaltung des Informations- und Kommunikationsmaterials Gestaltung der Erläuterungstafeln... 3 Vorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung... 3 Investitionsvorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung... 4 GAK-geförderte Investitionen... 4 Investitionsvorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung Konsequenzen bei Nichteinhaltung (Sanktionen) Technische Merkmale Logos... 6

2 2 1. Rechtsgrundlage Die Begünstigten von MEPL III-Förderprogrammen müssen Auflagen bezüglich Öffentlichkeitsarbeit (PR-Verpflichtungen) einhalten. Ziel der von der Europäischen Union geforderten Informations- und PR-Maßnahmen ist, den Beitrag der Europäischen Union zur Förderung des Vorhabens bekannt zu machen. Gleichzeitig soll mit der PR-Maßnahme auch das Engagement der Begünstigten für die nachhaltige Entwicklung von Ländlichem Raum, Landschaft und Landwirtschaft hervorgehoben werden. Gemäß MEPL III (Kapitel 15.3) und Verordnung (EU) Nr. 808/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) (Artikel 13 und Anhang III) gelten zur Einhaltung der Informationsauflagen und Gewährleistung der Öffentlichkeitsarbeit für die Begünstigten (landwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Unternehmen, Gruppen, Kommunen) folgende Bestimmungen: 2. Gestaltung der Internetseite Wenn eine für gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite besteht, hat der Begünstigte während des Durchführungszeitraums 1 des Vorhabens die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER auf der Internetseite zu informieren, soweit eine Verbindung zwischen dem Zweck der Website und der Unterstützung des Vorhabens besteht. Der Hinweis auf die ELER-Beteiligung umfasst eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, dessen Ziele und ggf. Ergebnisse. Dabei werden das EU-Logo, das MLR-Logo, bei GAK- Beteiligung zusätzlich das BMEL-Logo und ggf. das LEADER- und Glücksspirale-Logo verwendet. Diese Maßgabe gilt für alle Begünstigten (unabhängig von der Höhe des Förderbetrags). Zudem ist ein Link (Hyperlink) zur Website der Kommission, die den ELER betrifft ( einzurichten. Beispiele: Der / die Begünstigte wirbt auf seiner / ihrer gewerblich genutzten Internetseite für seinen Hofladen. Wenn er für eine Investition in den Bauernladen eine Förderung aus dem Förderprogramm "Diversifizierung" erhält, weist er im Internetauftritt auf die Förderung durch den ELER mit den oben genannten Angaben hin. 1 Der Durchführungszeitraum beginnt bei Investitionen mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheids und endet mit der Auszahlung (Schlusszahlung) des Förderbetrags. Bei Flächenmaßnahmen entspricht der Durchführungszeitraum dem Verpflichtungszeitraum. Infoblatt PR-Verpflichtungen MEPL 3 - Stand:

3 3 Der / die Begünstigte wirbt auf seiner / ihrer gewerblich genutzten Internetseite für Bioprodukte aus eigener Erzeugung. Wenn er an der Maßnahme "Ökolandbau" des Agrarumweltprogramms FAKT teilnimmt, weist er im Internetauftritt auf die Förderung durch den ELER mit den oben genannten Angaben hin. Beratungsorganisationen und Bildungseinrichtungen, die an den Beratungs- und Bildungsförderprogrammen des MEPL III teilnehmen, weisen bei den entsprechenden Bildungs- und Beratungsangeboten im Internetauftritt mit den oben genannten Angaben auf die Förderung durch den ELER hin. Ein Vermarktungsunternehmen wirbt für ein bestimmtes Erzeugnis. Wenn Investitionen zur Herstellung dieser bestimmten Erzeugnisse aus dem ELER gefördert werden, ist darauf mit den oben genannten Angaben hinzuweisen. 3. Gestaltung des Informations- und Kommunikationsmaterials Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des vom ELER kofinanzierten Vorhabens (Broschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Plakate, Werbeartikel) hat die / der Begünstigte auf der Titelseite auf die Unterstützung des Vorhabens aus dem ELER hinzuweisen. 4. Gestaltung der Erläuterungstafeln Vorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung 2 Investive Vorhaben Während der Durchführung eines Vorhabens, das mit mehr als Euro aus einem der Förderprogramme öffentlich unterstützt wird, informiert der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen eines Posters / einer Erläuterungstafel (Mindestgröße A3, mindestens laminiert). Flächenmaßnahmen Begünstigte, die aus mindestens einem der Agrarumweltprogramme FAKT, LPR - A, AZL, UZW (Flächenmaßnahmen) eine Förderung von mehr als Euro pro Verpflichtungszeitraum erhalten, bringen eine Erläuterungstafel nach dem Muster gem. Anlage "Muster 1" an. Die Erläuterungstafel wird den Betreffenden im Zusammenhang mit dem Bewilligungsbescheid von Amtswegen zur Verfügung gestellt und ist zeitnah anzubringen. Die Erläuterungstafel wird - je nach Vorhaben - beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, am Betriebssitz, an der Hofstelle oder Geschäftsstelle und bei natürlichen Personen als Förderempfänger auch am Standort der Privatadresse angebracht. Dies gilt auch für Begünstigte mit Betriebssitz außerhalb von Baden-Württemberg. 2 Die "öffentliche Unterstützung" setzt sich zusammen aus dem ELER- und nationalen Kofi-Anteil sowie bei öffentlichen Zuwendungsempfängern (Kommunen, Land) aus deren Eigenanteil. Infoblatt PR-Verpflichtungen MEPL 3 - Stand:

4 4 Investitionsvorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung Während der Durchführung einer Investition, die mit mehr als Euro öffentlich unterstützt wird, informiert die / der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen mindestens einer Erläuterungstafel mit Informationen über das Projekt (Mindestgröße A3, mindestens laminiert). Die Erläuterungstafel wird an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort angebracht, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, am Betriebssitz, an der Hofstelle oder Geschäftsstelle und bei natürlichen Personen als Förderempfänger auch am Standort der Privatadresse. Bei Investitionen, die mit GAK-Mitteln kofinanziert werden, ist auf der Erläuterungstafel auch auf die Unterstützung durch die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hinzuweisen. GAK-geförderte Investitionen Bei Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von über Euro, die vollständig mit GAK-Mitteln gefördert werden, ist eine Erläuterungstafel anzubringen (siehe Muster 5). Die Erläuterungstafeln müssen das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in gleicher Größe wie das Landeslogo tragen und den Hinweis enthalten, dass das geförderte Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vom Bund und vom Land mitfinanziert wurde. Investitionsvorhaben mit mehr als Euro öffentliche Unterstützung Bei der Investition in materielle Gegenstände, Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit mehr als insgesamt Euro Fördermitteln gilt: Während der Durchführung des Vorhabens informiert die / der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch das Anbringen einer Erläuterungstafel. Nach Abschluss der Durchführung des Vorhabens (spätestens drei Monate danach) bringt die / der Begünstigte an einer gut sichtbaren Stelle, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, am Betriebssitz, an der Hofstelle oder Geschäftsstelle und bei natürlichen Personen als Förderempfänger auch am Standort der Privatadresse, auf Dauer (bis 5 Jahre nach Abschlusszahlung, bei Flurneuordnungen bis fünf Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen im Rahmen der Widerspruchserledigung) eine feste Erläuterungstafel (Mindestgröße A2) an. Die Erläuterungstafel gibt Aufschluss über die Bezeichnung und das Hauptziel des Vorhabens und hebt die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervor. Infoblatt PR-Verpflichtungen MEPL 3 - Stand:

5 5 5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung Für den Fall eines Verstoßes wegen Nicht- / Schlechterfüllung der / des Begünstigten wird der / die Begünstigte bei erster Feststellung zur korrekten Umsetzung aufgefordert. Für trotz Abhilfeaufforderung nicht abgestellte Verstöße sind die Regeln für sonstige Auflagenverstöße anzuwenden, d.h. eine Sanktionierung nach Schwere, Dauer, Ausmaß und Wiederholung. 6. Technische Merkmale Informations- und Kommunikationsmaterial und Hinweisschilder / Erläuterungstafeln müssen folgende Merkmale erfüllen: - Bezeichnung / Hauptziel des Vorhabens, - das Logo der Europäischen Union zusammen mit der Bezeichnung "Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete", - das Logo des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg, - das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei Vorhaben, die aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" kofinanziert sind (außer bei den Flächenprogrammen), 3 - für die im Rahmen von LEADER finanzierten Vorhaben, Aktionen und Maßnahmen zusätzlich das LEADER-Logo, - für die im Rahmen der Lotterie-Glücksspirale finanzierten Aktionen und Maßnahmen zusätzlich das Glücksspiral-Logo, - den QR-Code der MEPL III-Internetseite. - Die Bezeichnung des Vorhabens und das Logo der Europäischen Union mit der Erläuterung zur Rolle der Europäischen Union nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Erläuterungstafeln ein. 3 Bei Vorhaben, die ausschließlich mit GAK-Mitteln gefördert werden, ist kein EU-Logo erforderlich.

6 6 7. Logos Europäischen Union Bei farbiger Gestaltung sind für die Europaflagge die Farben für die Rechteckfläche: PANTONE REFLEX BLUE (100 % Cyan / 80 % Magenta) und für die Sterne: PANTONE YELLOW (100 % Yellow) zu verwenden. Bei einfarbiger Reproduktion ist das Rechteck mit einer schwarzen Linie zu umgeben. Die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen. Wenn Blau die einzige Farbe ist, sollte sie zu 100 % als Hintergrundfarbe verwendet werden. Die Sterne erscheinen im Negativverfahren weiß. Das Emblem sollte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Von einem mehrfarbigen Hintergrund ist abzuraten, insbesondere wenn er nicht mit Blau harmoniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Die Verwendung des Landeswappens und des Landeslogos mit dem Textzusatz Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die Begünstigten im Rahmen des MEPL III liegt die Genehmigung des Innenministeriums Baden-Württemberg vor. Gestattet ist eine Abbildung und Verwendung, versehen mit einem deutlichen Hinweis auf die Förderung durch das Land, ausschließlich für den geförderten Zweck und im Zusammenhang mit der vom Land Baden-Württemberg geförderten Maßnahme (im Rahmen der Verpflichtungen der Begünstigten bezüglich der Informations- und PR-Maßnahmen gemäß ELER-VO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für das Wappenrecht zuständigen Innenministerium Baden-Württemberg (poststelle@im.bwl.de). LEADER Lotterie Glücksspirale Infoblatt PR-Verpflichtungen MEPL 3 - Stand:

7 Muster 1 für Erläuterungstafeln Flächenprogramme: Flächenprogrammen des Gemeinsamen Antrags: FAKT, LPR-A, AZL, UZW 7 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg Dieser Betrieb nimmt teil an Förderprogrammen zur nachhaltigen Entwicklung des Ländlichen Raums, der Kulturlandschaft und der Landwirtschaft Ein Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden Württemberg (MEPL)

8 8 Muster 2 für Erläuterungstafeln Investitionen: Investitionen mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg und den Bund Bezeichnung der Maßnahme Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III)

9 9 Muster 3 Erläuterungstafeln: Vorhaben im Rahmen von LEADER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg Bezeichnung der Maßnahme Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III)

10 Muster 4 Erläuterungstafeln Vorhaben im Rahmen der Naturparkförderung mit Mitteln der Glücksspirale 10 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg Bezeichnung der Maßnahme Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III)

11 11 Muster 5 Erläuterungstafeln GAK-finanzierte Vorhaben ohne EU-Beteiligung Vorhaben des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) Bezeichnung der Maßnahme

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