Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom

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1 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBL. S. 153) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom Az.: 029/ Nr. 55a hiermit bekanntgemacht wird: Artikel I 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf - die außerordentlichen Auszahlungen auf - der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2 2 Der Wirtschaftsplan für das Wasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2015, im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf in der Ausgabe (Aufwand) auf im Vermögensplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk wird für das Wirtschaftsjahr 2015 im Erfolgsplan in der Einnahme (Ertrag) auf in der Ausgabe (Aufwand) auf im Vermögensplan in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der Kredite, der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich wird, wird auf

3 der Gesamtbetrag der Kredite des Eigenbetriebes, der im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich wird, wird auf Er gliedert sich wie folgt: a) Betriebszweig Wasserwerk b) Betriebszweig Abwasserwerk Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, der im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf insgesamt Davon entfallen auf: Verbandsgemeinde Kusel Verbandsgemeindewerke Betriebszweig "Abwasserwerk" Betriebszweig "Wasserwerk"

4 7 Der Hebesatz für die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2015 wird auf Grundlage der vorläufig ermittelten Steuerkraftzahlen ( 13 LFAG) und den vorläufig ermittelten Schlüsselzuweisungen A und B für das Haushaltsjahr 2015 Dies entspricht für das Haushaltsjahr 2015 folgender und folgendem Umlagekraft Umlagebedarf Steuerkraftzahlen Hhj Hhj Hhj Hhj v.h. 46 v.h. der Grundsteuer A von der Grundsteuer B von der Gewerbesteuer von der Gemeindeanteile an der Einkommensst. von der Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer von der Ausgleichsleistungen von der Schlüsselzuweisungen A und B von Summe : Die Verbandsgemeindeumlage ist mit einem Viertel des Jahresbetrages zum , , und fällig. Nach Festsetzung und Bekanntgabe der endgültigen Steuerkraftzahlen und der endgültigen Schlüsselzuweisungen ist die Verbandsgemeindeumlage endgültig zu berechnen und von den Ortsgemeinden zu erheben.

5 8 Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird nach 26 Abs.2 LFAG für folgende Aufgabenbereiche eine Sonderumlage erhoben. a) Neubau bzw. Erweiterung von Kindergärten Der ungedeckte Finanzmittelbedarf für den Bau bzw. für die Erweiterung der Kindergärten wird entsprechend den Vereinbarungen auf die betroffenen Ortsgemeinden umgelegt. b) Der tatsächliche Aufwand für den forstwirtschaftlichen Betrieb (UA 855) Die Berechung der Umlage erfolgt nach dem Verhältnis der anteiligen Waldflächen. c) Erschließung des Gewerbegebietes "Erlenhöhe" Für die Erschließung des Gewerbegebietes wird von der Ortsgemeinde Konken eine Sonderumlage erhoben. Die Sonderumlage wird in der Weise berechnet, in dem der tatsächlich anfallende Vorfinanzierungsaufwand (Schuldendienst einschließlich Kassenkreditzinsen) zum des jeweiligen Haushaltsjahres ermittelt und von der Ortsgemeinde erhoben wird. Die Sonderumlage wird der Ortsgemeinde Konken gestundet und mit dem jeweils geltenden Kassenkreditzinssatz verzinst. 9 Die Zahl der im Haushaltsjahr 2015 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird für Beamte auf 0 für tariflich Beschäftigte auf 3 10 Die voraussichtlich aufwendbaren Beträge für die Gewährung von Leistungsstufen, - prämien und -zulagen ergeben sich wie folgt: Leistungsstufen Leistungsprämien Leistungszulagen in Euro in Euro in Euro Beamte tariflich Beschäftigte 0 0 0

6 11 Der Stand des Eigenkapitals zum betrug Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt Euro, zum Euro, zum Euro, zum Euro, zum Euro, zum Euro, zum Euro und zum Euro. 12 Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft. Kusel, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Dr. Stefan Spitzer Bürgermeister

7 Artikel II Der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Kusel liegt gem. 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung an mindestens sieben Werktagen und zwar von Freitag, den bis einschließlich Montag, den , während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Marktplatz 1, Zimmer-Nr. 19, öffentlich aus. Kusel, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Dr. Stefan Spitzer Bürgermeister

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