C. Buchungen im Anlagevermögen

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1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2015 C. Buchungen im Anlagevermögen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchung des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen 5. Buchungen von Rechtsansprüchen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-2

2 Charakterisierung des Personalaufwandes Produktionsfaktor Menschliche Arbeitskraft Bilanz Fehlanzeige Kauf/Veräußerung Fehlanzeige Lagerung Fehlanzeige Rechtsanspruch auf Zahlung Fehlanzeige Kein Vermögensposten Dr. Alfred Brink Folie C 3-3 Charakterisierung des Personalaufwandes Mitarbeiter stellt Arbeitskraft zur Verfügung und bezieht dafür Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt als Aufwand Kasse / Bank sinkt Andere Aktiva und Schulden unverändert EK muss abnehmen Keine Privatentnahme Aufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-4

3 Grundlegender Buchungssatz Personalaufwand an Kasse/Bank Dr. Alfred Brink Folie C 3-5 Formen des Arbeitsentgeltes Löhne Gehälter Provisionen Tantiemen Gratifikationen Sachleistungen an aktuelle oder ausgeschiedene Mitarbeiter Dr. Alfred Brink Folie C 3-6

4 Arbeitsentgelt Abrechnung Auszahlung 1 x monatlich, zum Monatsende Bruttoarbeitsentgelt Summe aller Entgeltbeträge Festlegung durch Arbeitsvertrag Individualarbeitsvertrag Tarifvertrag Dr. Alfred Brink Folie C 3-7 Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt Lohn- und Kirchensteuer, Soli Finanzamt Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung Krankenkasse Ergebnis: Nettoarbeitsentgelt Dr. Alfred Brink Folie C 3-8

5 zuletzt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Ausmaß 0 - ca. 42 % des Bruttoarbeitsentgeltes 5,5 % der Lohnsteuer 8 oder 9% der LSt (nach Bundesland) 14,6 % des BAE (je zur Hälfte [7,3%] von AG und AN), zuzüglich 0,9% nur vom AN) 19,6 % des BAE 3,0 % des BAE 1,95 % des BAE (je zur Hälfte von AG und AN), Zuschlag für Kinderlose: 0,25 % (nur AN) Dr. Alfred Brink Folie C 3-9 Personalaufwand Vertraglich vereinbarter Personalaufwand Bruttoarbeitsentgelt Gesetzlich begründeter Personalaufwand Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie C 3-10

6 Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (annähernd) zur Hälfte Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen und kann nicht abgewälzt werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-11 Unfallversicherung Risiko des Unfalls am Arbeitsplatz Risiko des Unfalls auf dem Hin- und Rückweg Buchung kann unabhängig von Lohnbuchungen vorgenommen werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-12

7 Personalaufwand Freiwilliger Personalaufwand Kantine Betriebskindergarten Prämien Dr. Alfred Brink Folie C 3-13 Gesamter Personalaufwand Vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand freiwilliger Bruttoarbeitsentgelt AG- Anteil zur SV Unfallversicherung Personalnebenkosten Nettoarbeitsentgelt Gehaltskonto VwLkonto Lohn-, Kirchensteuer, Soli Abzüge AN- Anteil zur SV Dr. Alfred Brink Folie C 3-14

8 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Arbeitnehmer kann beantragen, dass Arbeitgeber vereinbarten Betrag (VwL) auf eigens eingerichtetes Konto einzahlt Konto bei Bank oder Versicherung Verfügbarkeit des Kontos nach einer gesetzlich fixierten Sperrfrist meist übernimmt Arbeitgeber einen Anteil am monatlichen Sparbetrag Anteil wird ausgehandelt oder durch Tarifvertrag bestimmt Achtung: VwL erhöht Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink Folie C 3-15 Arbeitnehmersparzulage Liegt Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb einer gesetzlich fixierten Grenze ( bzw ) ==> Staat gewährt Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmersparzulage als Prozentsatz der VwL Höchstbetrag im Gesetz fixiert Arbeitnehmersparzulage erhöht das Arbeitsentgelt nicht Kein Einfluss auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink Folie C 3-16

9 Termine zur Monatsmitte: ggf. Vorschuss zum Monatsende: Lohn- und Gehaltsabrechnung (Aufwandsbuchung) drittletzter Bankentag: Beiträge zur Sozialversicherung Ultimo: Gehaltszahlungen (inkl. VwL) 10. des Folgemonats: Steuerzahlungen nach Rechnungserhalt: Unfallversicherung - Aufwandsverbuchung - Zahlungsverbuchung Dr. Alfred Brink Folie C 3-17 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-18

10 Bemessungsgrundlagen der Zahlungen Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge Bruttoarbeitsentgelt Unfallversicherung zusätzlich Art der Tätigkeit Kirchensteuer, Soli Lohnsteuer Dr. Alfred Brink Folie C 3-19 Bestimmung der Zahlungen Lohn- und Kirchensteuer Sozialversicherungsbeiträge Tabellen, abgeleitet aus Gesetzen Beitrag zur Unfallversicherung auf der Grundlage von Unternehmensangaben - Festlegung durch Versicherer - Abrechnung per Beitragsrechnung Dr. Alfred Brink Folie C 3-20

11 Personalaufwand = Personalausgaben Alle Aufwendungen (Eigenkapitalminderung durch Geschäftstätigkeit) des Faktors Arbeit fallen als Ausgaben (Entgelte für beschaffte Faktoren) an: Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge Abrechnung der Aufwendungen zum Monatsende hin bzw. nach Eintreffen der Rechnung der Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie C 3-21 Zeitpunkte der Auszahlungen Frage: Wann führen Aufwendungen zu Auszahlungen (= Minderung der liquiden Mittel, d.h. Abfluss bei Kasse bzw. Bank) zum Monatsende Sozialversicherungsbeiträge Lohn-/Gehaltszahlungen Vermögenswirksame Leistungen im Folgemonat Steuern nach Rechnungseingang Unfallversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink Folie C 3-22

12 Berechnung des gesamten Personalaufwandes + + Bruttoarbeitsentgelt AG-Anteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge = vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand + Freiwillige Sozialleistungen = gesamter Personalaufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-23 Auszahlungen am drittletzten Bankentag AN-Anteil zur Sozialversicherung + AG-Anteil zur Sozialversicherung = Auszahlung an Krankenkasse Dr. Alfred Brink Folie C 3-24

13 Berechnung der Auszahlungen an Mitarbeiter Bruttoarbeitsentgelt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag - AN-Anteil zur Sozialversicherung = Nettoarbeitsentgelt - Vermögenswirksame Leistungen - Vorschuss = Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink Folie C 3-25 Berechnung der Auszahlungen zum Monatsende Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers + Auszahlung der VwL auf Kapitalsammelkonto = Auszahlung am Monatsletzten Dr. Alfred Brink Folie C 3-26

14 Auszahlungen am 10. des Folgemonats Lohnsteuer + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag = Auszahlung an Finanzamt Dr. Alfred Brink Folie C 3-27 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-28

15 Aufwandskonten für Personalaufwendungen 1 Löhne und Gehälter 2 Soziale Abgaben 3 Altersversorgung und Unterstützung 4 Sonstige Personalaufwendungen 5 Unfallversicherungsaufwand ==> Abschluss: Personalaufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-29 Weitere Konten im Zusammenhang mit Personalaufwendungen Trennung nach dem Empfänger Verb. ggü. FA Verb. ggü. KK Verb. ggü. MA Verb. ggü. BG alles Unterkonten von Sonstige Verbindlichkeiten ==> Abschluss: Sonst. Verb. Dr. Alfred Brink Folie C 3-30

16 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-31 Einfachster Fall: keine Steuern, Abgaben und Versicherungen Personalaufwand Verb. ggü. MA Verb. ggü. MA Bank Dr. Alfred Brink Folie C 3-32

17 Zweiter Fall: Lohn- und Kirchensteuer von 15% des Bruttoentgelts Personalaufwand Verb. ggü. MA Verb. ggü. FA 300 Verb. ggü. MA Bank Verb. ggü. FA 300 Bank 300 Dr. Alfred Brink Folie C 3-33 Dritter Fall: Beiträge zur Sozialversicherung von 20% des Bruttoentgelts, zusätzlich 120 je Quartal an die Berufsgenossenschaft Nr. Sollbuchung Habenbuchung 1. Personalaufwand Verb. ggü. KK 200 Verb. ggü. MA Verb. ggü. FA Sozialaufwand 200 Verb. ggü. KK 200 Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-34

18 Verb. ggü. KK 400 Bank 400 Verb. ggü. MA Bank Verb. ggü. FA 300 Bank 300 Verb. ggü. BG 120 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-35 Vierter Fall: Vorschusses in der Monatsmitte Datum Monatsmitte Sollbuchung Habenbuchung Ford. ggü. MA 550 Bank 550 Personalaufwand Verb. ggü. KK 200 Ford. ggü. MA 550 Verb. ggü. MA 950 Verb. ggü. FA 300 Sozialaufwand 200 Verb. ggü. KK 200 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-36

19 Datum Sollbuchung Habenbuchung drittletzter Bankentag Ultimo 10. des Folgemonats Rechnungsdatum Verb. ggü. KK 400 Verb. ggü. MA 950 Verb. ggü. FA 300 Verb. ggü. BG 120 Bank 400 Bank 950 Bank 300 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-37 Fünfter Fall: Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen Arbeitnehmer hat beantragt, dass Arbeitgeber monatlich einen Betrag von 40 auf ein Bausparkonto des Arbeitnehmers überweist Nach Tarifvertrag möge sich der Arbeitgeber verpflichtet haben, hiervon 30% zu übernehmen Zahlung des Arbeitgebers (12 ) erhöht die Einkünfte des Arbeitnehmers, so dass Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli und Sozialversicherungsbeiträge anzupassen sind Dr. Alfred Brink Folie C 3-38

20 Berechnung der Auszahlungen am Monatsletzten Bruttoarbeitsentgelt 2.012,00 - Lohn- und Kirchensteuer - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 301,80 201,20 = Nettoarbeitsentgelt - Überweisung Bausparkasse 1.509,00 40,00 = Gesamtauszahlung 1.469,00 Dr. Alfred Brink Folie C 3-39 Fünfter Fall: Vermögenswirksame Leistungen Datum Sollbuchung Habenbuchung Personalaufwand Verb. ggü. KK 201,20 Verb. ggü. FA 301,80 Verb. ggü. BSK 40,00 Verb. ggü. MA 1.469,00 Sozialaufwand 201,20 Verb. ggü. KK 201,20 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-40

21 Datum Sollbuchung Habenbuchung d.l.b-tag Verb. ggü. KK 402,40 Bank 402,40 Ultimo Verb. ggü. MA 1.469,00 Verb. ggü. BSK 40,00 Bank 1.509, des Folgemonats Rechnungsdatum Verb. ggü. FA 301,80 Verb. ggü. BG 120 Bank 301,80 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-41 Am drittletzten Bankentag des Monats sind die Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen. Am 10. des Folgemonats sind Lohn- und Kirchensteuer (inkl. Soli) zu überweisen. Wird am Monatsende ein Abschluss erstellt, müssen die Konten Verbindlichkeiten gegen Finanzamt, Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse und Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft auf das Konto Sonstige Verbindlichkeiten abgeschlossen werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-42

22 Zusammenfassung Löhne und Gehälter sind Aufwendungen. Sozialaufwand muss ebenfalls angesetzt werden. Das Unternehmen muss bestimmte Beträge einbehalten und später abführen. Ausgaben und Aufwand sind beim Personalentgelt gleich hoch. Dr. Alfred Brink Folie C 3-43 Hausaufgabe Lesen: Buch, S Aufgaben: (Lösungen: S. 206 f.) Fragen: Ein Unternehmen zahlt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Zahlungen erhöhen die Berechnungsbasis für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Warum ist das so? Dr. Alfred Brink Folie C 3-44

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