C. Buchungen im Anlagevermögen
|
|
- Lorenz Richter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2015 C. Buchungen im Anlagevermögen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchung des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen 5. Buchungen von Rechtsansprüchen Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-2
2 Charakterisierung des Personalaufwandes Produktionsfaktor Menschliche Arbeitskraft Bilanz Fehlanzeige Kauf/Veräußerung Fehlanzeige Lagerung Fehlanzeige Rechtsanspruch auf Zahlung Fehlanzeige Kein Vermögensposten Dr. Alfred Brink Folie C 3-3 Charakterisierung des Personalaufwandes Mitarbeiter stellt Arbeitskraft zur Verfügung und bezieht dafür Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt als Aufwand Kasse / Bank sinkt Andere Aktiva und Schulden unverändert EK muss abnehmen Keine Privatentnahme Aufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-4
3 Grundlegender Buchungssatz Personalaufwand an Kasse/Bank Dr. Alfred Brink Folie C 3-5 Formen des Arbeitsentgeltes Löhne Gehälter Provisionen Tantiemen Gratifikationen Sachleistungen an aktuelle oder ausgeschiedene Mitarbeiter Dr. Alfred Brink Folie C 3-6
4 Arbeitsentgelt Abrechnung Auszahlung 1 x monatlich, zum Monatsende Bruttoarbeitsentgelt Summe aller Entgeltbeträge Festlegung durch Arbeitsvertrag Individualarbeitsvertrag Tarifvertrag Dr. Alfred Brink Folie C 3-7 Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt Lohn- und Kirchensteuer, Soli Finanzamt Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung Krankenkasse Ergebnis: Nettoarbeitsentgelt Dr. Alfred Brink Folie C 3-8
5 zuletzt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Ausmaß 0 - ca. 42 % des Bruttoarbeitsentgeltes 5,5 % der Lohnsteuer 8 oder 9% der LSt (nach Bundesland) 14,6 % des BAE (je zur Hälfte [7,3%] von AG und AN), zuzüglich 0,9% nur vom AN) 19,6 % des BAE 3,0 % des BAE 1,95 % des BAE (je zur Hälfte von AG und AN), Zuschlag für Kinderlose: 0,25 % (nur AN) Dr. Alfred Brink Folie C 3-9 Personalaufwand Vertraglich vereinbarter Personalaufwand Bruttoarbeitsentgelt Gesetzlich begründeter Personalaufwand Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie C 3-10
6 Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (annähernd) zur Hälfte Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber getragen und kann nicht abgewälzt werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-11 Unfallversicherung Risiko des Unfalls am Arbeitsplatz Risiko des Unfalls auf dem Hin- und Rückweg Buchung kann unabhängig von Lohnbuchungen vorgenommen werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-12
7 Personalaufwand Freiwilliger Personalaufwand Kantine Betriebskindergarten Prämien Dr. Alfred Brink Folie C 3-13 Gesamter Personalaufwand Vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand freiwilliger Bruttoarbeitsentgelt AG- Anteil zur SV Unfallversicherung Personalnebenkosten Nettoarbeitsentgelt Gehaltskonto VwLkonto Lohn-, Kirchensteuer, Soli Abzüge AN- Anteil zur SV Dr. Alfred Brink Folie C 3-14
8 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Arbeitnehmer kann beantragen, dass Arbeitgeber vereinbarten Betrag (VwL) auf eigens eingerichtetes Konto einzahlt Konto bei Bank oder Versicherung Verfügbarkeit des Kontos nach einer gesetzlich fixierten Sperrfrist meist übernimmt Arbeitgeber einen Anteil am monatlichen Sparbetrag Anteil wird ausgehandelt oder durch Tarifvertrag bestimmt Achtung: VwL erhöht Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink Folie C 3-15 Arbeitnehmersparzulage Liegt Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb einer gesetzlich fixierten Grenze ( bzw ) ==> Staat gewährt Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmersparzulage als Prozentsatz der VwL Höchstbetrag im Gesetz fixiert Arbeitnehmersparzulage erhöht das Arbeitsentgelt nicht Kein Einfluss auf Steuer und Sozialversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink Folie C 3-16
9 Termine zur Monatsmitte: ggf. Vorschuss zum Monatsende: Lohn- und Gehaltsabrechnung (Aufwandsbuchung) drittletzter Bankentag: Beiträge zur Sozialversicherung Ultimo: Gehaltszahlungen (inkl. VwL) 10. des Folgemonats: Steuerzahlungen nach Rechnungserhalt: Unfallversicherung - Aufwandsverbuchung - Zahlungsverbuchung Dr. Alfred Brink Folie C 3-17 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-18
10 Bemessungsgrundlagen der Zahlungen Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge Bruttoarbeitsentgelt Unfallversicherung zusätzlich Art der Tätigkeit Kirchensteuer, Soli Lohnsteuer Dr. Alfred Brink Folie C 3-19 Bestimmung der Zahlungen Lohn- und Kirchensteuer Sozialversicherungsbeiträge Tabellen, abgeleitet aus Gesetzen Beitrag zur Unfallversicherung auf der Grundlage von Unternehmensangaben - Festlegung durch Versicherer - Abrechnung per Beitragsrechnung Dr. Alfred Brink Folie C 3-20
11 Personalaufwand = Personalausgaben Alle Aufwendungen (Eigenkapitalminderung durch Geschäftstätigkeit) des Faktors Arbeit fallen als Ausgaben (Entgelte für beschaffte Faktoren) an: Bruttoarbeitsentgelt Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge Abrechnung der Aufwendungen zum Monatsende hin bzw. nach Eintreffen der Rechnung der Berufsgenossenschaft Dr. Alfred Brink Folie C 3-21 Zeitpunkte der Auszahlungen Frage: Wann führen Aufwendungen zu Auszahlungen (= Minderung der liquiden Mittel, d.h. Abfluss bei Kasse bzw. Bank) zum Monatsende Sozialversicherungsbeiträge Lohn-/Gehaltszahlungen Vermögenswirksame Leistungen im Folgemonat Steuern nach Rechnungseingang Unfallversicherungsbeiträge Dr. Alfred Brink Folie C 3-22
12 Berechnung des gesamten Personalaufwandes + + Bruttoarbeitsentgelt AG-Anteil zur Sozialversicherung Unfallversicherungsbeiträge = vertraglicher und gesetzlicher Personalaufwand + Freiwillige Sozialleistungen = gesamter Personalaufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-23 Auszahlungen am drittletzten Bankentag AN-Anteil zur Sozialversicherung + AG-Anteil zur Sozialversicherung = Auszahlung an Krankenkasse Dr. Alfred Brink Folie C 3-24
13 Berechnung der Auszahlungen an Mitarbeiter Bruttoarbeitsentgelt - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritätszuschlag - AN-Anteil zur Sozialversicherung = Nettoarbeitsentgelt - Vermögenswirksame Leistungen - Vorschuss = Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers Dr. Alfred Brink Folie C 3-25 Berechnung der Auszahlungen zum Monatsende Auszahlung auf laufendes Konto des Arbeitnehmers + Auszahlung der VwL auf Kapitalsammelkonto = Auszahlung am Monatsletzten Dr. Alfred Brink Folie C 3-26
14 Auszahlungen am 10. des Folgemonats Lohnsteuer + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag = Auszahlung an Finanzamt Dr. Alfred Brink Folie C 3-27 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-28
15 Aufwandskonten für Personalaufwendungen 1 Löhne und Gehälter 2 Soziale Abgaben 3 Altersversorgung und Unterstützung 4 Sonstige Personalaufwendungen 5 Unfallversicherungsaufwand ==> Abschluss: Personalaufwand Dr. Alfred Brink Folie C 3-29 Weitere Konten im Zusammenhang mit Personalaufwendungen Trennung nach dem Empfänger Verb. ggü. FA Verb. ggü. KK Verb. ggü. MA Verb. ggü. BG alles Unterkonten von Sonstige Verbindlichkeiten ==> Abschluss: Sonst. Verb. Dr. Alfred Brink Folie C 3-30
16 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester Buchung des Personalaufwandes 3.1 Grundbegriffe 3.2 Berechnung der Buchungsbeträge 3.3 Verbuchung des Personalaufwandes 3.4 Beispiele Geschäftsvorfälle Dr. Alfred Brink Universitätsstr Münster Dr. Alfred Brink Folie C 3-31 Einfachster Fall: keine Steuern, Abgaben und Versicherungen Personalaufwand Verb. ggü. MA Verb. ggü. MA Bank Dr. Alfred Brink Folie C 3-32
17 Zweiter Fall: Lohn- und Kirchensteuer von 15% des Bruttoentgelts Personalaufwand Verb. ggü. MA Verb. ggü. FA 300 Verb. ggü. MA Bank Verb. ggü. FA 300 Bank 300 Dr. Alfred Brink Folie C 3-33 Dritter Fall: Beiträge zur Sozialversicherung von 20% des Bruttoentgelts, zusätzlich 120 je Quartal an die Berufsgenossenschaft Nr. Sollbuchung Habenbuchung 1. Personalaufwand Verb. ggü. KK 200 Verb. ggü. MA Verb. ggü. FA Sozialaufwand 200 Verb. ggü. KK 200 Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-34
18 Verb. ggü. KK 400 Bank 400 Verb. ggü. MA Bank Verb. ggü. FA 300 Bank 300 Verb. ggü. BG 120 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-35 Vierter Fall: Vorschusses in der Monatsmitte Datum Monatsmitte Sollbuchung Habenbuchung Ford. ggü. MA 550 Bank 550 Personalaufwand Verb. ggü. KK 200 Ford. ggü. MA 550 Verb. ggü. MA 950 Verb. ggü. FA 300 Sozialaufwand 200 Verb. ggü. KK 200 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-36
19 Datum Sollbuchung Habenbuchung drittletzter Bankentag Ultimo 10. des Folgemonats Rechnungsdatum Verb. ggü. KK 400 Verb. ggü. MA 950 Verb. ggü. FA 300 Verb. ggü. BG 120 Bank 400 Bank 950 Bank 300 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-37 Fünfter Fall: Berücksichtigung vermögenswirksamer Leistungen Arbeitnehmer hat beantragt, dass Arbeitgeber monatlich einen Betrag von 40 auf ein Bausparkonto des Arbeitnehmers überweist Nach Tarifvertrag möge sich der Arbeitgeber verpflichtet haben, hiervon 30% zu übernehmen Zahlung des Arbeitgebers (12 ) erhöht die Einkünfte des Arbeitnehmers, so dass Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli und Sozialversicherungsbeiträge anzupassen sind Dr. Alfred Brink Folie C 3-38
20 Berechnung der Auszahlungen am Monatsletzten Bruttoarbeitsentgelt 2.012,00 - Lohn- und Kirchensteuer - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 301,80 201,20 = Nettoarbeitsentgelt - Überweisung Bausparkasse 1.509,00 40,00 = Gesamtauszahlung 1.469,00 Dr. Alfred Brink Folie C 3-39 Fünfter Fall: Vermögenswirksame Leistungen Datum Sollbuchung Habenbuchung Personalaufwand Verb. ggü. KK 201,20 Verb. ggü. FA 301,80 Verb. ggü. BSK 40,00 Verb. ggü. MA 1.469,00 Sozialaufwand 201,20 Verb. ggü. KK 201,20 Tag der (Aufwands-) Abrechnung Unfallversicherungsaufwand 120 Verb. ggü. BG 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-40
21 Datum Sollbuchung Habenbuchung d.l.b-tag Verb. ggü. KK 402,40 Bank 402,40 Ultimo Verb. ggü. MA 1.469,00 Verb. ggü. BSK 40,00 Bank 1.509, des Folgemonats Rechnungsdatum Verb. ggü. FA 301,80 Verb. ggü. BG 120 Bank 301,80 Bank 120 Dr. Alfred Brink Folie C 3-41 Am drittletzten Bankentag des Monats sind die Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen. Am 10. des Folgemonats sind Lohn- und Kirchensteuer (inkl. Soli) zu überweisen. Wird am Monatsende ein Abschluss erstellt, müssen die Konten Verbindlichkeiten gegen Finanzamt, Verbindlichkeiten gegen Krankenkasse und Verbindlichkeiten gegen Berufsgenossenschaft auf das Konto Sonstige Verbindlichkeiten abgeschlossen werden Dr. Alfred Brink Folie C 3-42
22 Zusammenfassung Löhne und Gehälter sind Aufwendungen. Sozialaufwand muss ebenfalls angesetzt werden. Das Unternehmen muss bestimmte Beträge einbehalten und später abführen. Ausgaben und Aufwand sind beim Personalentgelt gleich hoch. Dr. Alfred Brink Folie C 3-43 Hausaufgabe Lesen: Buch, S Aufgaben: (Lösungen: S. 206 f.) Fragen: Ein Unternehmen zahlt Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Zahlungen erhöhen die Berechnungsbasis für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Warum ist das so? Dr. Alfred Brink Folie C 3-44
Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen. Buchungen des Personalaufwands
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2007 Buchungen von
Mehr3. Buchung des Personalaufwandes
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2016 C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchungen des Personalaufwandes
C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchungen des Personalaufwandes 4. Buchungen im Vorratsvermögen 41. Handelswaren 42. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
MehrArbeitsentgelt. Bruttoarbeitsentgelt. Summe aller Entgeltbeträge. Individualarbeitsverträge Tarifverträge. Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt
Arbeitsentgelt Abrechnung und Auszahlung 1 x monatlich, kurz vor Monatsende, teilweise früher Bruttoarbeitsentgelt Summe aller Entgeltbeträge Festlegung durch Arbeitsvertrag Individualarbeitsverträge Tarifverträge
Mehr3.3.1 Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
3.3 PERSONALWIRTSCHAFT 3.3 Personalwirtschaft Personalkosten ist der Oberbegriff für sämtliche das Personal betreffende Aufwendungen. Löhne sind das Arbeitsentgelt von Arbeitern. Gehälter erhalten kaufmännische
MehrInhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I
Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Folie 1. Übersicht 2 2. Privatkonten 3-5 3. Umsatzsteuer 6-9 4. Wareneinkauf und Warenverkauf 10-14 5. Löhne und Gehälter 15-18 Prof. Dr. Robert Ott
MehrKapitel 7.4.2 Übersicht über die Zweige der Sozialversicherung Lehrbuch Seiten 456, 457 Arbeitsaufträge. Lehrbuch Seite 459
In diesem Dokument finden Sie Aktualisierungen für den Materialienband Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Band 1 (Best-Nr. 31954), die sich durch die Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge
Mehr1. Buchungen im Personalbereich (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 4.2.1 4.2.2)
1 REWE ÜBUNG 5 Inhalte: Buchungen im Personalbereich, Privatentnahmen und Privateinlagen 1. Buchungen im Personalbereich (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 4.2.1 4.2.2) 1.1 Buchung
MehrDie Gehaltsabrechnung
HOT 2/2015 1 Die Gehaltsabrechnung Krankenkasse Die Arbeitgeber dürfen am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats den Beitrag zur Sozialversicherung in der Höhe des Vormonats zahlen, auch wenn
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrPersonalaufwand. Angestellte (und Beamte)
Allgemeines Personalkosten sind in vielen Unternehmensarten die wichtigste Kostenart. Sie wird ausgelöst durch den Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit. Jeder Mitarbeiter der Möbio-Möbel erhält als Gegenleistung
MehrGrundlagen des Rechnungswesens 7. Veranstaltung (S. 138-167) StB. Dr. Andreas Mammen
Grundlagen des Rechnungswesens 7. Veranstaltung (S. 138-167) Präsentation zum Vorlesungsskript StB. Dr. Andreas Mammen Grundlage für die Klausur ist ausschließlich das Vorlesungsskript 1 Agenda 1. Überblick
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrHorizontaler Vergleich 2012
Horizontaler Vergleich 2012 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie Familien mit Abgaben und Steuern belastet
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrHorizontaler Vergleich 2014
Horizontaler Vergleich 2014 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich, wie stark Familien mit Abgaben und Steuern
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrDie wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15
Die wichtigsten Änderungen in 2015 11 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 19 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 20 2.2 Unterlagen für Meldungen
MehrDr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2013 Handelswaren 1. Begriff und Grundlagen der Verbuchung von Handelswaren (ohne Umsatzsteuer)
MehrLernfeld 1 Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten Modulaufgaben Berechnung und Buchung der Personalkosten (IMK.01.
Modul Berechnung und Buchung der Personalkosten Lernfeld 1 Die Berufsausbildung selbstständig mitgestalten Inhalt: Brutto-, Nettoentgelt Begriff und Bezugsgrößen der Sozialversicherung Zusammensetzung
Mehr22222. Fortschreibung Eigenkapital 222221. Überblick
B. System der Buchungen und des Abschlusses 1. Vorbemerkungen 2. Darstellung der Vermögens- und Ertragslage 21. Vermögenslage 211. Grundbegriffe 212. Instrumente 2121. Inventar 2122. Bilanz 22. Ertragslage
Mehr1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02
1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der
MehrINSTITUT FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND BETRIEBSSOZIOLOGIE O.UNIV.-PROF. DIPL.-ING. DR.TECHN. ULRICH BAUER
Buchhaltung und Bilanzierung Sonstige Aufwandsverbuchungen Verbuchung von Materialaufwand Kontenklasse 5 Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen (z.b. Rohstoffe, etc.) Verbuchung am Jahresende
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
Mehr2.17.2 Lohn- bzw. Gehaltsbuchungen
Beispiel Gesamtversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil) für den laufenden Monat geschätzt werden (Abschlagszahlung, Prognosebeitrag). Die monatlich einbehaltenen Steuern müssen
MehrAufgabe zur 6. Vorlesung
Aufgabe zur 6. Vorlesung Aufgabe 6 Geben ie für folgende Geschäftsvorfälle die Buchungssätze an. Rechnen ie dabei mit einem vereinfachten Umsatzsteuersatz von 10%. Nutzen ie die Kontenbeschreibung gemäß
MehrBetriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen
AXA Lebensversicherung AG Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen über die Pensionskasse von AXA AXA Lebensversicherung AG VVU-KIS 1 Die folgenden Folien können als optionale Ergänzung in eine
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrAufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer)
Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Ein Gewerbetreibender in Leipzig hat durch Inventur zum 31.12.2008 folgende Bestände ermittelt: Geschäftsausstattung 60.000 Waren 290.000 Forderungen
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrKlausurheft Buchführung und Abschluss WS 2006/07 Dr. Alfred Brink
Aufgabe 2 (6 Punkte) Nr. Bitte interpretieren Sie folgende Buchungssätze: Sollbuchung Habenbuchung 2.1 Sonstige Forderungen 800 Privat 800 2.2 Eigenkapital 11.000 Privat 11.000 2.3 Maschinen 12.500 Erträge
MehrC. Buchungen im Anlagevermögen
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 C. Buchungen im Anlagevermögen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen 3. Buchung
MehrC. Produktionsfaktoren
C. Produktionsfaktoren Betriebliche Produktionsfaktoren Elementare Faktoren Dispositive Faktoren Arbeit Betriebs- Werk- Betriebs- Planung Organi- Control- mittel stoffe führung sation ling 31 I. Menschliche
MehrErklärungen auf der Gehaltsmitteilung
Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Aktuelle Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein
MehrErklärungen auf der Gehaltsmitteilung
Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein Aktenzeichen ZBV-Personalnummer,
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrMerkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung
Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrBerechnung des Entgelts während der Arbeitsphase vom 1.11.2007-31.12.2007
Berechnungsbeispiel zur Anlage 2 zu den Durchführungshinweisen zum TV ATZ Altersteilzeit im Blockmodell, Beginn 1.11.2007, Steuerklasse III, keine Kinder, Pflichtversicherung bei der VBL im Abrechnungsverband
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr15 Personalaufwendungen erfassen,
Personalaufwendungen erfassen, zuordnen und verbuchen 103 15 Personalaufwendungen erfassen, zuordnen und verbuchen 15.1 Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Als der Auszubildende Christian Eder seine
Mehr3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge
3.2 Das Berechnen der SV-Beiträge In die vier Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung teilen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils (etwa!) hälftig.
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrInhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,
1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte
MehrAufgabe 1. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2012/13. Dr. Michael Holtrup
Aufgabe 1 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2012/13 Dr. Michael Holtrup Agenda Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. 1 Aufgabe 1a 2 Aufgabe
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrD 2.22/D 4.23/ D 4.33
- Dienstleistungszentrum - D 2.22/D 4.23/ D 4.33 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral ATZ: Erhöhung ZV-Entgelt für Zeiten vor Historik Hinweise zur Korrektur von Altersteilzeitfällen, die ihren Vertrag
MehrSteuerrechtliche Behandlung der bkv
Steuerrechtliche Behandlung der bkv Wichtige Hinweise zur AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bkv) Stand: Januar 2015 Steuerrechtliche Behandlung der AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
Mehr23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.
23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der
MehrAuswirkung auf GuV und Bilanz bei Entgeltumwandlung - Vergleich
Auswirkung auf GuV und Bilanz bei Entgeltumwandlung - Vergleich Jeder Geschäftsvorgang löst eine Buchung gegen ein Ertrags-/Aufwandskonto und gegen ein Bestandskonto aus. Buchungssatz wird ausgedrückt
MehrHinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt
K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme
MehrRechnungswesen. Die Bilanz. Aktiva und Passiva sind immer gleich Das Vermögen ist das Eigenkapital und das Fremdkapital
Rechnungswesen 1. Buchführung Beginn der Perioden: Erfassung einzelner Vermögens- und Schuldposten, während der Perioden: Erfassung der Wertveränderung (Geschäftsvorfälle), Vergleich zwischen Schlussbeständen
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrBeschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten
Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
MehrIn welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet?
1. Aufgabe In welcher der folgenden Zeilen sind die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung richtig zugeordnet? Werbungskosten Vorsorgeaufwendungen Andere Sonderausgaben 1. Aufwendungen für
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrUMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN
UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrFreiburg International Business School e.v.
Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management
MehrErläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):
Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen
MehrBerechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW
Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
Mehrc) Eric Meyer arbeitet nur samstags in der Müller KG. In seinem ersten Arbeitsverhältnis ist er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
1. Aufgabe (7 Punkte) In Deutschland hat das Einkommensteuergesetz sechs Lohnsteuerklassen. Die Steuerklassen werden allgemein durch römische Ziffern abgebildet. Welche Lohnsteuerklasse anzuwenden ist,
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrAktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung
BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2011 2010 66.000 5.500 4 66.000 5.500 45.000 57.600 4.800 3.712,50 55.800 4.650 3.750 KV-Pflichtgrenze
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrWegweiser durch die Lohnabrechnung
Wegweiser durch die Lohnabrechnung 1. Adressfeld Diese Feld gibt Auskunft über das Erstellungsdatum, den Abrechnungskreis (100 Hauptwerkstatt, 600 Zimmersmühlenweg), die Personalnummer, die Kostenstelle
MehrDas rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen
Das rechnet sich für Arbeitnehmer Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen So sparen Sie Steuern und Abgaben zugunsten Ihrer Altersvorsorge VL belasten Ihr Nettogehalt Für Vermögenswirksame Leistungen
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrDie Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen
Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrMonatliche Abrechnungswerte erfassen
Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.
MehrRisiken und Nebenwirkungen bei gerichtlichen Vergleichen. Version 3.0
Risiken und Nebenwirkungen bei gerichtlichen Vergleichen Version 3.0 Inhaltsverzeichnis Risiko Nebenwirkungen Minimierung der Nebenwirkungen Weiterbeschäftigung Abfindung Effektivität und Effizienz Abschlußbetrachtungen
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrErläuterung zum Formular. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
Erläuterung zum Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung In dem nachfolgenden Formular Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrKurzexpertise. Dr. Rudolf Martens Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband Berlin / 22. Mai 2006
Kurzexpertise Der Abstand zwischen Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und unteren Arbeitnehmereinkommen: Ergebnisse für die ab 2007 geplante Regelsatzverordnung der Bundesregierung und den Paritätischen
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrEine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen
MehrWird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.
Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft
MehrDiese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
MehrFürs Alter vorsorgen und jetzt Steuern sparen. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Information für Arbeitnehmer Fürs Alter vorsorgen und jetzt Steuern sparen. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Eine zusätzliche
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
Mehr