Taxordnung Arigstrasse Buttisholz Tel

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1 Taxordnung 2010 Arigstrasse Buttisholz Tel

2 Taxordnung 2010 des Vereins Pflegewohngruppen Buttisholz 1. GELTUNGSBEREICH Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegewohngruppen Buttisholz. Sie tritt ab 1. Januar 2010 in Kraft und ersetzt jene vom 5. November GLIEDERUNG DER PENSIONSKOSTEN Die Ansätze gelten pro Person und Tag für die Benutzung eines 1-er Zimmers. Die Pensionskosten setzen sich aus folgenden Taxelementen zusammen: - Grundtaxe - Pflegetaxe nach BESA-Grad - zusätzliche Kosten für individuelle Dienstleistungen 3. TAXEN 3.1. Grund- und Pflegetaxen (pro Tag) Art der Hilfe BESA - Grad Tagestaxe Grundtaxe Keine Pflege 0 (0 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Geringe Pflege 1 (1 11 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Regelmässige Pflege 2 a (12-19 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Regelmässige Pflege 2 b (20-26 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Ständige Pflege 3 a (27-35 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Ständige Pflege 3 b (36-44 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Umfassende Pflege 4 a (45 58 Punkte) Fr Grund- und Pflegetaxe Umfassende Pflege 4 b (ab 59 Punkte) Fr Auswärtigenzuschlag: Reservationstaxe: Für Bewohnerinnen und Bewohner, die unmittelbar vor dem Eintritt in die Pflegewohngruppen nicht während mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Gemeinde Buttisholz hatten, beträgt der Zuschlag pro Tag Fr Dieser Betrag ist nach Anmeldung noch während 5 Jahren zahlbar. Grund- und Pflegetaxe, gemäss BESA-Einstufung, abzüglich Pflegebeitrag der Krankenkasse sowie Fr pro Tag für Verpflegung Individuelle Verrechnungen Schlussreinigung bei Austritt / Todesfall Fr Bei Austritt oder im Todesfall wird während 5 Tagen die Reservationstaxe des Zimmers in Rechnung gestellt. Falls das Zimmer in dieser Zeit nicht geräumt wird, werden zusätzlich die Tage bis zur Räumung in Rechnung gestellt Reduktionen bei Abwesenheit: Bei Spitalaufenthalt und Ferien gilt folgende Regelung: Bei Spitalaufenthalt: Reservationstaxe ab 1. Tag Bei Ferien: Reservationstaxe ab 3. Tag Für Ein- und Austrittstage gelten die vollen Grund- und Pflegetaxen, angebrochene Tage erhalten keine Reduktion

3 3.3. Private Auslagen / private Verrechnungen Folgende Leistungen werden zusätzlich gegen Verrechnung angeboten: Bezug persönlicher Getränke Coiffeur, Pedicure, Podologin Toilettenartikel Chemische Reinigung der Privatwäsche Arzt- und Arzneimittel Selbstbehalte und Franchisen Fahrdienst, Begleitungen durch Betreuungspersonal zu externen Besuchen z.b. Arzt, Zahnarzt, Spital etc. Fr pro Std. und Fr pro km, auch Wartezeiten beim Arzt werden verrechnet Sitzwache am Krankenbett Versicherungen (persönliches Mobiliar und Wertsachen) Privathaftpflichtversicherung Telefongespräche Anschlussgebühr TV im eigenen Zimmer Andere besondere oder zusätzliche Aufwendungen und Dienstleistungen Reparaturen an privaten Möbeln Für grössere Zimmerschäden (Wand- und Bodenschäden, Beschädigung des zur Verfügung gestellten Mobiliars etc.) wird die Instandstellung in Rechnung gestellt. Entsorgung von Mobiliar, Fernseher usw. pro Std. Fr Einfache Näh- und Flickarbeiten pro Std. Fr PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Verein Pflegewohngruppen hat eine Betriebshaftpflichtversicherung einschliesslich der BewohnerInnen abgeschlossen. Für diese Versicherung wird monatlich eine Prämie von Fr verrechnet (angebrochene Monate gelten als ganze Monate). Die eigene Privathaftpflichtversicherung kann deshalb beim Eintritt gekündigt werden. Der Selbstbehalt pro Schadenereignis beträgt Fr KURZZEITPFLEGEBETTEN (Ferienbetten) Bei Beanspruchung von Kurzzeitpflegebetten wird die entsprechende Grund- und Pflegetaxe, plus zusätzlich Fr pro Tag in Rechnung gestellt. Ebenfalls wird die Schlussreinigung in Rechnung gestellt. Die Rückforderung eventueller Krankenkassenleistungen für den Ferienaufenthalt ist Sache des Feriengastes oder dessen Angehörigen. 6. TAGESAUFENTHALT Für Tagesaufenthalter ohne Bettbeanspruchung beträgt die Tagespauschale Fr Besondere Pflege- und Betreuungsleistungen werden nach Aufwand verrechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt. 7. FESTLEGUNG DES INDIVIDUELLEN PFLEGE- UND BETREUUNGSBEDARFS Die Taxeinstufung nach BESA erfolgt in der Regel zwei Wochen nach dem Eintritt in die Pflegewohngruppe und wird zweimal jährlich überprüft und wenn nötig angepasst. Eine Neueinstufung kann ausserdem veranlasst werden, wenn ein Ereignis eintritt, das eine bleibende Veränderung mit wesentlicher Verschlechterung oder Besserung des Allgemeinzustandes zur Folge hat.

4 8. EINTRITT / RESERVATION PFLEGEPLATZ Wird ein definitiv angemeldeter Eintritt nicht vollzogen, werden eine Pauschale von Fr sowie die Kosten für den erbrachten Aufwand in Rechnung gestellt. Muss ein Zimmer bis zu einem definitiven Eintritt reserviert werden, wird eine Reservationstaxe verlangt. Diese beträgt Fr pro Tag. 9. LEISTUNGSUMFANG 9.1. In den Taxen sind folgende Leistungen enthalten: - Vollpension ( inkl. Diät ), Benützung der allgemeinen Räume - Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss dem BewohnerInnen Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA - normale Wäschebesorgung, periodische Zimmerreinigung - Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten und Veranstaltungen 9.2 Beratung: Die Stellenleiterin ist den BewohnerInnen und ihren Angehörigen bei der Anmeldung der Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Leistungen der Krankenkasse und allfälligen Sozialversicherungsleistungen behilflich und vermittelt die nötigen Informationen. 9.3 Beiträge der Krankenkasse Die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten müssen von den BewohnerInnen oder deren Angehörigen bei den Kassen zurückgefordert werden. Die Leistungen der Krankenkasse sind wie folgt vertraglich vereinbart: BESA 0 Fr pro Tag BESA 1 Fr pro Tag BESA 2 Fr pro Tag BESA 3 Fr pro Tag BESA 4 Fr pro Tag Die Originalrechnungen sind der Krankenkasse zur Rückerstattung einzureichen Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich auf das Monatsende. Der Rechnungsbetrag wird vom Bewohner, von der Bewohnerin bzw. deren Rechtsvertretung geschuldet. Die Rechnung ist spätestens 10 Tage nach der Zustellung zu bezahlen. Nach Verfall wird ein Verzugszins von 6 % erhoben Kündigung Das Pensionsverhältnis ist gegenseitig auf 30 Tage kündbar. Beim Kurzzeitpflegebett beträgt die Kündigungsdauer 14 Tage. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5 9.6. Gültigkeit der Taxordnung Diese Taxordnung ist gültig bis 30. Juni Ab 1. Juli 2010 tritt die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Daraus ergibt sich eine andere Abrechnung, dies bedingt auch eine neue Taxordnung. Buttisholz, 16. November 2009 Verein Pflegewohngruppen Buttisholz Die Präsidentin: Die Aktuarin: Klara Ineichen Lisbeth Schürmann Nachtrag zur Taxordnung betr. Gültigkeit Gemäss neuestem Bundesratsbeschluss tritt die Neuordnung der Pflegefinanzierung per Anfang 2011 in Kraft - also ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Umsetzen müssen diese die Kantone. Ein wichtiger Bestandteil der Neuordnung ist die nationale Umstellung auf 12 Tarifstufen. Zum heutigen Zeitpunkt teilen wir Ihnen mit, dass unsere Taxordnung 2010 bis ihre Gültigkeit hat. Die nächsten Anpassungen folgen auf den Wie gewohnt werden wir Sie rechtzeitig informieren. Für Fragen steht Ihnen unsere Leiterin Frau Madlen Heer gerne zur Verfügung. Buttisholz, 2. Juni 2010

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