Kooperationsvertrag zur Teilnahme an der MeranCard 2014
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- Linda Becker
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1 Kooperationsvertrag zur Teilnahme an der MeranCard 2014 Der vorliegende Kooperationsvertrag wird abgeschlossen zwischen der Marketinggesellschaft Meran Konsortialgesellschaft mbh, mit Sitz in Meran, Gampenstraße 95, gegründet in Italien, Steuer- und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen St.Nr , MwSt. Nr , in Person des rechtlichen Vertreters und Präsidenten des Verwaltungsrates Alexander Dilitz, geboren in Meran am 21. September 1956, wohnhaft in Dorf Tirol, Haslachstraße Nr. 82, italienischer Staatsbürger, nachfolgend auch MGM genannt und dem Tourismusverein (Name)... mit Sitz in (Ortschaft + Adresse) gegründet in Italien, Steuer- und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen (Nummer)......, in Person des rechtlichen Vertreters und Präsidenten des Verwaltungsrates (Vorname, Nachname) , geboren in (Ort) , am (Tag, Monat, Jahr)......, wohnhaft in (Ortschaft + Adresse) , italienischer Staatsbürger, nachfolgend auch TV genannt und dem Beherbergungsbetrieb (Name) mit Sitz in (Ortschaft + Adresse)..., gegründet in Italien, Steuer- und Eintragungsnummer im Handelsregister Bozen (Nummer)....., in Person des rechtlichen Vertreters und Geschäftsführers (Vorname, Nachname)......, geboren in (Ort) , am (Tag, Monat, Jahr) , wohnhaft in (Ortschaft + Adresse), , italienischer Staatsbürger, nachfolgend auch Betrieb genannt. 1. Gegenstand Der vorliegende Kooperationsvertrag regelt die Pflichten und Rechte der drei Vertragsparteien in Bezug auf die Planung, Abwicklung und Nachbereitung des Produktes MeranCard Die MeranCard 2014 umfasst inhaltlich alle Leistungen der Museumobil Card Eine Produktbeschreibung liegt diesem Vertrag als Anhang bei. 2. Die Pflichten der MGM Die MGM verpflichtet sich, im Rahmen des Projektes folgende Leistungen zu erfüllen: / 5
2 2.1 die technische und organisatorische Koordination des Kartenkreislaufs sowie der teilnehmenden Tourismusvereine und der beauftragten Dienstleister; 2.2 die Gestaltung und Produktion der Mobilitätskarten; 2.3 die monatliche Übermittlung einer Statistik der verkauften MeranCard s seitens des Betriebs.. inklusive Auflistung der generierten Transaktionen, an den TV.... ; 2.4 den Einsatz ihres Fachwissens für eine bestmögliche und effiziente Planung, Umsetzung und Nachbereitung des Projektes 3. Die Pflichten des TV. Der TV.... verpflichtet sich, im Rahmen des Projektes folgende Leistungen zu erfüllen: 3.1 die unmittelbare Weiterleitung der von der MGM erhaltenen Betriebsstatistik an den Betrieb.. ; 3.2 die Mitteilung aller Nächtigungen von Personen ab 6 Jahren des Vormonats des teilnehmenden Betriebs... bis zum 15. des Folgemonats an die MGM; 3.3 die monatliche in Rechnungsstellung der Nächtigungspauschale von 0,90 zzgl. MwSt. an den teilnehmenden Betrieb... ; 3.4 die monatlich termingerechte Begleichung der von der MGM ausgestellten Sammelrechnung für die Summe der generierten Nächtigungen in den teilnehmenden Betrieben; 3.5 die einmalige Begleichung der von der MGM ausgestellten Rechnung von 2.500,00 zzgl. MwSt. bei einer Integration und Verwaltung einer Zusatzleistung Sessellift/Seilbahn mit Fälligkeitsdatum 15. Mai 2014; 3.6 die Übernahme der Rolle des direkten Ansprechpartners für die teilnehmenden Betriebe in operativen Fragen betreffend der MeranCard 4. Die Pflichten des Betriebs.. Der Betrieb.. verpflichtet sich, im Rahmen des Projektes folgende Leistungen zu erfüllen: 4.1 die Aushändigung einer MeranCard an alle Gäste ab 14 Jahren bzw. deren Junior Variante an alle Gäste im Alter zwischen 6 und 14 Jahren im Zeitraum vom bis zum ; 4.2 jeden Gast über die Leistungen der MeranCard zu informieren; 4.3 die Mitteilung aller Nächtigungen ab 6 Jahren des Vormonats bis zum 10. des Folgemonats an den TV..... ; 4.4 die monatliche Einzahlung der Nächtigungspauschale von 0,90 zzgl. MwSt. pro Nächtigung ab 6 Jahren für den benannten Zeitraum in Punkt 4.1 auf das Kontokorrent des TV ; 5. Vertragsgültigkeit und -dauer Der vorliegende Vertrag erlangt seine Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, an dem dieser von so vielen Betrieben abgeschlossen worden ist, dass diese in Summe mindestens Nächtigungen im Jahr 2014 genieren. Der Gültigkeitszeitraum des Vertrages erstreckt sich vom bis zum Kündigung und ausdrückliche Auflösungsklausel (Art ital. ZGB) Die Parteien behalten sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei nachweislicher Verletzung einer Vertragsbestimmung durch eine Partei vor. 7. Schlussbestimmungen / 5
3 7.1 Sollte die in den Punkten 3.3, 3.4, 3.5 und 4.4 genannten Zahlungsaufforderungen nicht laut dem Zahlungsziel erfüllt werden, werden die Vertragsparteien die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnen. 7.2 Die in Punkt 3.3 vorgesehene Nächtigungspauschale von 0,90 zzgl. MwSt. für die Museumobil Card (laut Punkt 1) darf vom Tourismusverein nicht erhöht oder herabgesetzt werden. 7.3 Mehrkosten, die im Rahmen der Umsetzung des Projektes anfallen, werden zu 100% von den teilnehmenden Tourismusvereinen und Betrieben getragen. 7.4 Dieses Vertragsverhältnis wird ausschließlich durch die Bestimmungen in diesem Vertrag geregelt. Nebenabreden bestehen nicht bzw. entfalten keine Rechtswirkung für dieses Vertragsverhältnis; 7.5 Für alles, was nicht vom vorliegenden Vertrag ausdrücklich geregelt wird, verweisen die Vertragsparteien auf das italienische Zivilrecht. 7.6 Der Gerichtsstand ist jener von Bozen. Im Sinne des Art ZGB erklären die Parteien die Vertragspunkte zu kennen und genauestens gelesen zu haben. Vollinhaltlich, vorbehaltlos und ausdrücklich wird ihnen zugestimmt. Datum: Zum Zeichen der Annahme: (Vorname, Nachname) (Vorname, Nachname) Alexander Dilitz... Marketinggesellschaft Meran Tourismusverein... Betrieb.. Präsident Präsident Geschäftsführer (Stempel) 1 Anhang: Projektbeschreibung MeranCard / 5
4 Projektbeschreibung MeranCard 2014 Die MeranCard ist eine Gästekarte, welche dem Gast in ausgewählten Betrieben kostenlos ausgehändigt wird. Mit der MeranCard kann der Gast diverse Leistungen kostenlos oder zu vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen. Die MeranCard ermöglicht dem Gast eine kostenlose Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Südtirol, wie z. B. der Zug in den Vinschgau, nach Bozen, Brixen usw. und natürlich alle öffentlichen Busse in Südtirol. Außerdem ermöglicht die MeranCard freie Fahrt mit öffentlichen Seilbahnen in Südtirol, wie zum Beispiel die Seilbahnen nach Vöran, Mölten, Jenesien und Ritten. Private Seilbahnen können mit der MeranCard nicht benutzt werden. In der MeranCard enthalten ist außerdem jeweils ein kostenloser Eintritt in rund 80 Museen in ganz Südtirol, wie zum Beispiel ein Eintritt ins Landesmuseum Schloss Tirol, ein Eintritt ins Messner Mountain Museum Firmian und Juval, ein Eintritt in das Archäologiemuseum Ötzi in Bozen u.v.m. Mit der MeranCard genießt der Gast außerdem alle Vorteile der GuestCard. D.h. die MeranCard ermöglicht eine Vergünstigung von mindestens 10% auf den regulären Preis in über 100 Institutionen im Meraner Land wie etwa Schwimmbäder, Seilbahnen oder andere Freizeitanbieter. Die Inklusivleistungen der MeranCard Die kostenlosen Leistungen der museumobilcard Mobilität Mit der MeranCard können alle öffentlichen Verkehrsmittel des Südtiroler Verkehrsverbundes kostenlos benutzt werden. Die Karte muss bei jeder Fahrt entwertet werden (der Bestimmungsort muss nicht angegeben werden):» Regionalzüge in Südtirol (Brenner Trient, Mals Innichen; keine Züge der DB und ÖBB)» Nahverkehrsbusse (Stadt-, Überland- und Citybusse)» Seilbahnen nach Vöran, Mölten, Jenesien, Ritten und Meransen (keine private Seilbahnen)» Trambahn Ritten und die Standseilbahn auf die Mendel» PostAuto Schweiz zwischen Mals und Müstair Museen Mit der MeranCard können ca. 80 Museen in ganz Südtirol einmal kostenlos besucht werden. Alle teilnehmenden Museen findet man unter: Zusätzliche Leistungen, wie Führungen, museumspädagogische Aktionen oder besondere Veranstaltungen, sind in der MeranCard nicht enthalten. Die Vergünstigungen der GuestCard Mit der MeranCard sind auch alle Leistungen der GuestCard zugänglich. Mit der MeranCard erhält man also in über 100 Institutionen im Meraner Land eine Vergünstigung von mindestens 10% auf den regulären Preis. Keine Ermäßigung erhält man auf bereits reduzierte Preise / 5
5 Die Vergünstigung wird von ausgewählten Freizeitanbietern, privaten Transportunternehmen, Weinkellereien, Skiverleihen und weiteren Institutionen angeboten. Alle Vergünstigungen unter: Die Gültigkeit der MeranCard Die MeranCard2014 hat eine Gültigkeit zwischen 01. Januar 2014 und 31. Dezember Die MeranCard hat für den Gast eine Gültigkeit von einer Woche und wird jedem Gast ab 14 Jahren ab einer Übernachtung ausgehändigt. Bleibt der Gast länger als eine Woche, erhält er in der zweiten Woche eine neue MeranCard. Die Karte ist nicht übertragbar auf der MeranCard wird der Gästename eingetragen. Kinder von 6 bis 13 erhalten die MeranCard Junior. Kleinkinder bis 6 Jahre erhalten keine Karte. Kosten der MeranCard Jeder Beherbergungsbetrieb, welcher die MeranCard anbietet, zahlt pro Nächtigung ab 6 Jahren 0,90 plus MwSt. an den örtlichen Tourismusverein. Der Nächtigungsbeitrag wird vom Tourismusverein monatlich eingehoben. Der Nächtigungsbeitrag fällt für alle Nächtigungen ab 6 Jahren an (auch Arbeiter) und wird unabhängig davon, ob die MeranCard effektiv genutzt wird oder nicht, entrichtet. Die Nächtigungskarte darf nicht verkauft werden. Teilnahme an der MeranCard Die Teilnahme an der MeranCard ist den Mitgliedsbetrieben der Tourismusvereine im Meraner Land vorbehalten. Möchte ein Beherbergungsbetrieb an der MeranCard teilnehmen, meldet er dies dem örtlichen Tourismusverein. Der interessierte Betrieb unterzeichnet einen Vertrag mit dem Tourismusverein und der Marketinggesellschaft Meran, der die Handhabe der MeranCard regelt. Anschließend erhält der Betrieb die benötigten MeranCard s sowie eine Informationsunterlage für den Gast, der die Leistungen der MeranCard erläutert. Die monatliche Abrechnung erfolgt über den Tourismusverein. Informationen sind im örtlichen Tourismusverein erhältlich. Marketinggesellschaft Meran Projektkoordination: Magdalena Fundneider Tel magdalena.fundneider@mgm.bz.it / 5
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