Kantonale Gebäudeversicherer neue Wettbewerber auf dem Privatversicherungsmarkt

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1 Kantnale Gebäudeversicherer neue Wettbewerber auf dem Privatversicherungsmarkt SGHVR Jahrestagung vm in Bern Laszl Scheda, Leiter Fachkmmissin Sachversicherungen Bern, 3. September 2014

2 Agenda Nr. Was 1. Gebäudeversicherungen in der Schweiz a. Dualistische Versicherungsträger für Feuer/Elementar b. Geltungsbereich, Abgrenzungen und Begrifflichkeiten c. Begrifflichkeiten d. Tätigkeitsausdehnung der Mnplversicherer 2. Prinzip der gleichlangen Spiesse im Wettbewerb a. Entscheid glarnersach b. Kntrahierungszwang und Pflichtkundschaft c. Wettbewerbsvrteile der kantnalen Gebäudeversicherer 3. Leistungsangebte der Privaten Versicherungen a. Gebäude- und Gebäudeinhalt b. Deckungen in der Gebäudewasserversicherung c. Mutmassliche Auswirkungen in der Praxis 4. Fazit und Ausblick

3 I. Gebäudeversicherungen in der CH a. Dualistische Versicherungsträger für Feuer/Elementar Versicherte Sachen* Gebäude Hausrat (Private) Übrige Fahrhabe (Unternehmen) Versicherte ES-Gefahren (AVO) Hchwasser, Überschwemmung, Sturm Hagel, Lawinen, Schneedruck Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch Mnpl-Kantne = Deckung bei Gebäudeversicherern (KGV) GUSTAVO-Kantne = Deckung bei den Privatversicherern Fahrhabe bei KGV * Nicht versichert gemäss AVO sind: Mtrfahrzeuge, Betriebsunterbruch und Mehrkstenversicherung, Elementar-Spezial-Risiken (z.b. leicht versetzbare Bauten, Mbilheime, Whnwagen, Bte, Luftfahrzeuge, Treibhäuser), Schäden ausserhalb der Schweiz. 3

4 I. Gebäudeversicherungen in der CH b. Geltungsbereich und Abgrenzungen Die Gebäudeversicherung für Feuer/Elementar ist den Mnplanstalten vrbehalten. Die privaten Versicherungsgesellschaften versichern Alles bis an die Hausfassade. Gebäudeähnliche Objekte gehören nicht zu den Mnpl-, sndern zu den Privatversicherungen. Die Gefahren Feuer und Elementar für das Gebäude unterstehen dem Mnpl und werden zwingend bei den Anstalten versichert. Alles ausserhalb des Gebäudes ist im freien Wettbewerb gemäss VVG bei den Privatversicherungen versicherbar.

5 I. Gebäudeversicherungen in der CH c. Begrifflichkeiten Gebäude Fahrnisbaute Erzeugnis der Bautätigkeit Keine Beweglichkeit Überdachung Benutzbarer Raum Dauereinrichtung Anderes Erzeugnis Bewegliche Sache Kein Dach Andere Zweckbestimmung Nicht für die Dauer bestimmt Versicherte Gebäudearten

6 I. Gebäudeversicherungen in der CH d. Tätigkeitsausdehnung der Mnplversicherer Berner Mdell vs. Glarner Mdell Selbständige private Tchter Erfüllung der VAG-Anfrderungen Unterstellung FINMA-Aufsicht Erfüllung der Kapitalanfrderungen Slvenzkntrlle (Slvency/ SST) Trennung der Prdukte (Mnpl VVG) und Transparenz für Kunden und Praktikabilität im Markt Grundsatz der Trennung Mnpl-/ Wettbewerb in der Praxis aufgeweicht Privatwirtschaftliche Tätigkeit aus der Mnplanstalt VVG-Verträge aus dem Mnpl Plitische Aufsicht durch Kant. Regierungsrat Ksten- und Wettbewerbsvrteile durch nicht identisches Aufsichtsregime (Slvenz) Faktische Wettbewerbsvrteile

7 II. Prinzip der gleichlangen Spiesse a. Entscheid glarnersach Revisin Sachversicherungsgesetz Kantn Glarus Erhebliche Ausweitung der Geschäftsfelder hne Ausgliederung aus Mnpl Neues Sachversicherungsgesetz ermöglicht materielle Expansin (z.b. auf Hausrat-, Haftpflicht-, Betriebsunterbruch-Versicherung) Gegraphische Ausdehnung in die ganze Schweiz BGE vm (2C_485/2012) Beschwerde vn Privat-Versicherungen und SVV wegen Verstössen gegen Wirtschaftsfreiheit, Direktversicherungsabkmmen CH-EU (SR ) swie den Vrrang vn Bundesrecht (VAG & VVG) Beachtlicher BGE mit Signalwirkung: Wettbewerbsfreiheit & Direktversicherungsabkmmen mit EU seien nicht tangiert, VAG & VVG nicht verletzt; Beschwerde wird abgewiesen glarnersach betreibt Privat-Versicherungen hne Unterstellung FINMA Knkrete Bedeutung des BGE? KGV dürfen als Wettbewerber im privaten Markt tätig sein KGV dürfen aus Mnplanstalt heraus VVG-Deckungen anbieten Bei genügender kantnalgesetzl. Grundlage dürfen die KGV die ganze Schadenversicherung anbieten KGV sind für das VVG-Geschäft nicht der FINMA unterstellt Für den Vertrieb vn VVG-Versicherungen braucht es keine Tchter

8 II. Prinzip der gleichlangen Spiesse b. Kntrahierungszwang und Pflichtkundschaft Pflichtkundschaft aufgrund Mnplvrbehalt Keine Wahlmöglichkeit des Verbrauchers, sndern gesetzliche Verpflichtung Insweit: Kntrahierungszwang KGV erscheinen aufgrund staatlicher Beteiligung als vertrauenswürdig Intensive Kundenbeziehung durch gesetzliche Zusprache vn Brandverhütung, Brandschutz, Schadenbekämpfung und Versicherung Durch Mnplgelder finanzierte Marke der Mnplanstalt begünstigt Markteintritt für Zusatzdeckungen Privatmarktbearbeitung als Mnplisten mit evidentem Datenvrteil durch kantnale Gebäudeversicherungen stellt nicht nur bescheidene faktische Bevrzugung dar, welche auf den Anfangskntakt beschränkt ist Im Gegenteil: Erstkntakt per Gesetz mit peridischen Flgekntakten im Mnplbereich bleibt exklusiv möglich

9 II. Prinzip der gleichlangen Spiesse c. Wettbewerbsvrteile der kant. Gebäudeversicherer Wettbewerbsrechtlicher Vrteil, der einen wesentlich einfacheren Marktzugang garantiert: Marktstellung als staatliche Gebäudeversicherung Marktpsitinierung Bekanntheitsgrad und vertrauenswürdiges Image Vielfältige Berührungspunkte mit Kunden, auch ausserhalb der blig. Feuer-Versicherung, z.b. Feuer-und Brandpräventin Oblig. Bauversicherung öffentlich-rechtliches Gebäudeschätzungswesen Meldungen der Grundbuchämter (Eigentümerwechsel) Gesetzlich legitimierte Vermischung vn Mnpl- und Zusatzversicherungen aus Mnplanstalt sichert die Möglichkeit auf frühzeitigen Verweis auf Versicherung zusätzlicher, anderer Gefahren

10 III. Leistungsangebte der Privaten Versicherer a. Gebäude- und Gebäudeinhalt Generell Einzelne Deckungen Zusätzliche Gefahren Erweiterte Deckungsangebte Gebäudeversicherung Hausratversicherung Privat-/ Gebäudehaftpflicht Rechtsschutz, Bauwesen Feuer/Elementar (F/ES), Gebäudewasser, Glas Ausfall Mietertrag bzw. Betriebsunterbrechung Rhbau + Umbauten Haustechnische Anlagen Böswillige Beschädigungen (inkl. Sprayereien) Gebäudeeinsturz, Fahrzeuganprall Innere Unruhen Verbissschäden Marder, Insekten etc. Deckung für Freilegungsksten Präventive Sfrtmassnahmen Umgebungsversicherung Rechtsschutzversicherung

11 III. Leistungsinhalte der Privaten Versicherer b. Deckungen in der Gebäudewasserversicherung Grund- und Hangwasser Rückstau aus Kanalisatin Wasser aus Wasserleitungen, Anlagen und Apparaten Frstschäden an Wasserleitungsanlagen Regen-, Schnee- und Schmelzwasser im Innern des Gebäudes Freilegungsksten für Wasser- und Gasleitungen (inkl. Erdregister, Erdsnden, Erdspeicher und Leitungen zu baulichen Anlagen im Äusseren (FLK) Reparatur Leitungsstelle swie Wasser- / Gasverlust Mietertragsausfall bzw. Betriebsunterbrechung Präventive Sfrtmassnahmen Weitere Infrmatinen finden Sie im Tagungsbeitrag S. 15 f.

12 III. Leistungsinhalte der Privaten Versicherer c. Mutmassliche Auswirkungen in der Praxis Leistungsangebte der Gebäudeversicherungsanstalten auf der Basis der bisher bekannten kantnalrechtlichen Gesetzesgrundlagen bleiben auf sachnahe bzw. gebäudenahe Deckungen beschränkt: Gebäudewasserversicherung Terrr- der Erdbebenversicherung Ergänzende Mnpl-Deckungen (z.b. Vllwert- / Neuwertdeckung anstelle vn Zeitwertdeckungen, Deckung vn Selbstbehalten in F/ES etc.) Erweiterung der Deckungsangebte Gebäudeumgebung, Fahrnisbauten, Gebäudehaftpflicht etc. Wettbewerb insbesndere in der Gebäudewasser-Versicherung zu erwarten: Keine erheblichen Tarifsenkungen möglich aufgrund Schadenverlauf Massvller Leistungsausbau (z.b. Anpassung der Sublimite in FLK) Tarifvrteile für kantnale Anstalten zuflge reduzierter Vertriebsksten für Deckungsangebte nach VVG als Flge der ungleichlangen Spiesse im Wettbewerb

13 IV. Fazit und Ausblick Initiativen der Privaten Versicherer zur Etablierung eines Schutzes des Wettbewerbs wurden durch das BGer wider Erwarten anders beurteilt Die Tätigkeitsausdehnung der Mnplanstalten wurde zumindest unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Grundsatzes der gleichlangen Spiesse im Wettbewerb zuwenig geprüft Es sind für die Privaten Versicherer beachtliche Mehraufwendungen in Kmmunikatin, Marketing und Akquise zu erwarten Kmbinierte Vertriebsaktinen bei jedem öffentlich-rechtlichen Kntakt durch die Kantnalen Anstalten garantiert ein zusätzliches Synergieptential Davn ausgehend, dass der Verbraucher eine einzige Gebäudeversicherung bevrzugt ( alles aus einer Hand ) ist auch unter diesem Gesichtspunkt teilweise eine Prtefeuille- Ersin der Privaten Versicherer zu erwarten.

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