Günther Albrecht Sonderabfallagentur Baden-Württemberg. Illegale Abfallverbringungen und Kontrollplan

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1 Neue Aufgabe Planung der Kontrollen von Verbringungen von Abfällen -Aufgabenstellung-Ausgangslage Konzeptionelle Überlegungen für die Erstellung eines Kontrollplans Günther Albrecht Sonderabfallagentur Baden-Württemberg Aufgabenstellung : Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, Pläne für Kontrollen von Abfallverbringungen zu erstellen. Diese Verpflichtung gilt ab 1. Januar Die ersten Kontrollpläne sind bis 1. Januar 2017 zu erstellen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Folie 2 LUBW LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 1

2 Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten: Die Ziele und Prioritäten der Kontrollen, einschließlich einer Beschreibung, wie diese Prioritäten ausgewählt wurden, Das geografische Gebiet, für das der Kontrollplan gilt, Angaben zu den geplanten Kontrollen, einschließlich Angaben zu materiellen Kontrollen, Folie 3 Ein Kontrollplan soll folgende Elemente enthalten: Die den einzelnen an Kontrollen beteiligten Behörden zugewiesenen Aufgaben, Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen den an Kontrollen beteiligten Behörden, Angaben zu den Schulungen der Kontrolleure zu Fragen in Bezug auf Kontrollen und Angaben zu den personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen für die Umsetzung des Kontrollplans. Folie 4 2 LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes LUBW

3 Ziel ist, mit Maß und Ziel unter Berücksichtigung bestehender Überwachungsprogramme, personeller, finanzieller und sonstiger Ressourcen eine effiziente Umsetzung der Vorgaben in den Bereichen Anlagenüberwachung und Abfalltransportkontrollen vorzunehmen. Folie 5 Der Kontrollplan soll auf einer Risikobewertung spezifischer Abfallströme beruhen; hierfür können verschiedene Faktoren, wie Aufkommen Beschaffenheit Gefährlichkeit Entsorgungsanlagen Ermittlungserkenntnisse herangezogen werden. Folie 6 LUBW LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 3

4 Kenndaten für Risikobewertung: Abfallaufkommen 2013 Das Gesamtaufkommen an Abfällen betrug im Jahr 2013 nach den Erhebungen des Statistischen Landesamts rund 45,5 Mill. Tonnen (t), davon Kommunales Abfallaufkommen: 11,8 Mio. t Gefährliche Abfälle, die von der Sonderabfallagentur erfasst sind: 2,1 Mio. t und Abfälle aus der Produktion und Gewerbe einschließlich Bauund Abbruchabfälle: 31,3 Mio.t Folie 7 Abfallbehandlungsanlagen Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Deponien und obertägige und - untertägige Abbaustätten: 1104 davon 390 Standorte für gefährliche Abfälle Anlagen zur Verbrennung (7) Anlagen zur Ablagerung (34) Anlagen zur Behandlung (132) Anlagen zur Lagerung (217) Folie 8 4 LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes LUBW

5 Erkenntnisse aus CWIT Final summary Report 2012 Folie 9 Illegale Abfallverbringung und Kontrollplan Konzeptionelle Überlegungen für eine Umsetzung LUBW LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 5

6 Handlungsfelder: Länderabstimmung Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle von Einrichtungen Maßnahmen für Abfalltransportkontrollen Folie 11 Vollzug Kontrollplan Händler + Makler konzeptionelle Überlegungen Kontroll-Maßnahmen, die von den beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob eine Verwertung oder Beseitigung nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen erfolgt, muss künftig eine Kontrolle von Händlern und Maklern mit einschließen. Erster Schritt: Nutzung des ASYS-Moduls AbfAEV Erfassung der Anzeigen durch die Abfallrechtsbehörden Folie 12 6 LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes LUBW

7 Vollzug Kontrollplan Anlagenüberwachung Bestehende Programme für regelmäßige Überwachung Anlagen, die der IE-R unterfallen Überwachungsplan Anlagen, die nicht der IE-R unterfallen Konzept zur integrierten Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen keine Vorgaben bzgl. Überwachung und - turnus Weitere Maßnahmen: Überwachung nach dem KrWG, Schwerpunktaktionen der Gewerbeaufsicht Folie 13 Vollzug Kontrollplan Anlagenüberwachung konzeptionelle Überlegungen Integration abfallrechtlicher Bestimmungen einschließlich des AbfVerbrG in bestehende Programme für eine regelmäßige Überwachung* Anlagen, die der IE-R unterfallen Überwachungsplan Anlagen, die nicht der IE-R unterfallen Konzept zur integrierten Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlicher Genehmigung bedürfen Vorgaben bzgl. Überwachung Rücklauf der Prüfungsergebnisse für eine Berichterstattung an die SAA Folie 14 LUBW LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 7

8 Abfalltransportkontrollen Folie 15 Vollzug Kontrollplan Abfalltransportkontrollen/Anlagenüberwachung (konzeptionelle Überlegungen) Einrichten eines regelmäßigen Gesprächskreises mit den beteiligten Behörden zur Information Abstimmung von Maßnahmen Erfahrungsaustausch Folie 16 8 LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes LUBW

9 Ziel: Ausweitung der Abfalltransportkontrollen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden intensivieren Vorgenommene (große) Transportkontrollen durch Polizei und höhere Abfallrechtsbehörden im Rahmen der Übereinkunft mit IM/Rpen aus dem Jahr 2010 und der SAA bekannt In 2013: 3 In 2014: 1 Folie 17 Fazit: Wir stehen vor neuen Herausforderungen! Diese gehen uns alle an! Wir können die Herausforderung nicht ignorieren, wir können sie jedoch annehmen und mitgestalten! Folie 18 LUBW LUBW - Kolloquium Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 9

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