Wirtschafts- Akademie Schwaben Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in

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1 Wirtschafts- Akademie Schwaben Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in Der Meister für das Rechnungswesen

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3 Der Meister für das Rechnungswesen Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in Inhalt Jahrzehnte an Weiterbildungserfahrung arbeiten für Sie das IHK-Bildungshaus Schwaben 4 Die Zeitformen der Praxisstudien 5 Das didaktische Konzept aus der Praxis für die Praxis 6 Weiterbildungsziele werden erreicht die 7. IHK-Weiterbildungserfolgsumfrage 8 Lehrgangsziel 10 Teilnahmevoraussetzungen 10 Übersicht über die Lehrgangsinhalte 11 Prüfungsablauf 12 Zeitformen, Lehrgangsorte, Termine und Preise 15, 16 Info-Abende 17 Ansprechpartner/-innen 17 Rahmenbedingungen zur Anmeldung und Prüfungszulassung 18 Förderung der Weiterbildung 19, 20, 21, 22 Weitere Perspektiven für die berufliche Karriere 23 Teilnahmebedingungen (AGB) 24 Anmeldeformular 25 IHK-Wissensgarantie Sie haben die Prüfung in einem Praxisstudium einmalig nicht bestanden. Kein Problem - Sie können den Lehrgang einmal kostenfrei wiederholen. Wann gilt die IHK-Wissensgarantie? Wenn Sie mindestens 80 % des kostenlos wieder - holbaren Lehrganges beim IHK-Bildungshaus Schwaben besucht und die Gebühren zur Gänze bezahlt haben. Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben. Wenn der kostenlose Wiederholungslehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der Prüfung beginnt. Wenn der entsprechende Lehrgang wieder stattfindet und zum Buchungsende ein Teilnehmerplatz frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen Interessenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue Unterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial. Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Lehrgang nicht mehr geboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Einlösung der IHK-Wissensgarantie. Unser Sicherheitsnetz für alle unsere Teilnehmer/-innen in Praxisstudiengängen. 02/13 3

4 Wer ist das IHK-Bildungshaus Schwaben? Jahrzehnte an Weiterbildungserfahrung arbeiten für Sie Von der Berufsausbildung bis zum Master-Niveau Die ersten 39 Industriemeister Metall haben 1958 ihren Lehrgang in Augsburg absolviert und nach erfolgreicher Prüfung ihre Meisterbriefe erhalten wurden die IHK Weiterbildungsaktivitäten im Bildungszentrum Schwaben, dem Vorläufer des heutigen IHK-Bildungshauses Schwaben, organisiert. Dies war die Initialzündung für ein Weiterbildungsprogramm, das in der Deutschen IHK-Landschaft unerreicht ist. Seither sind Zehntausende diesen Weg zur beruflichen Karriere zusammen mit dem IHK-Bildungshaus Schwaben gegangen. Die Qualifikationen Industriemeister wurden um die Fachrichtungen Elektrotechnik, Flugzeugbau, Mechatronik ausgeweitet. Mit den Abschlüssen Fachwirte und Fachkaufleute wurde das kaufmännische Pendant zu den Industriemeistern geschaffen. Korrespondierend mit den IT-Ausbildungsberufen kamen die Weiterbildungsabschlüsse der operativen IT-Professionals dazu. Komplettiert wurde das System der beruflichen Weiterbildung mit einer Oberstufe auf Master-Niveau und den Abschlüssen Gepr. Techn. Betriebswirt/-in und Gepr. Betriebswirt/-in. MASTER-NIVEAU Gepr. Techn. Betriebswirt/-in Strategische IT-Professionals Gepr. Betriebswirt/-in BACHELOR-NIVEAU Industriemeister Operative IT-Professionals Fachwirt/-in Fachkaufmann/-frau IT-Fachspezialisten Berufspraxis Berufsausbildung Die Weiterbildungsabschlüsse der IHKn genießen wegen ihrer Praxisnähe und Aktualität weltweit ein hohes Ansehen. Durch die Bundeseinheitlichkeit der Inhalte und Prüfungen wird eine hohe berufliche Mobilität gewährleistet. Für Fachwirte, Fachkaufleute und Meister gibt es gültige Berufsbezeichnungen in Deutsch und Englisch. Sie sind mit Bachelor-Qualifikationen vergleichbar. Betriebswirte und Technische Betriebswirte können sich mit Master-Abschlüssen messen lassen. Schwabenweit in Ihrer Nähe Die Breite der IHK-Abschlüsse dieses bundeseinheitlichen Systems der beruflichen Weiterbildung können Sie mit Praxisstudien des IHK-Bildungshauses Schwaben vorbereiten. Jährlich gehen über Personen diesen Weg mit uns und das in ganz Schwaben. Veranstaltungen der IHK-Praxisstudien werden in Augsburg, Donauwörth, Friedberg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Neu-Ulm und Nördlingen angeboten. 4

5 Vereinbarkeit mit Beruf und Familie Für Jeden die richtige Zeitform Über die Jahre hinweg wurden nach den Bedürfnissen der TeilnehmerInnen verschiedene Zeitformen für die Praxisstudien entwickelt. Damit können Ihre persönlichen und beruflichen Bedingungen und Vorstellungen berücksichtigt werden. Praxisstudium und Beruf parallel Unsere auf die IHK-Prüfung vorbereitenden Praxisstudien finden in der Regel berufsbegleitend statt. Dann besuchen Sie den Unterricht an den Samstagen bzw. an einem oder mehreren Abenden. Die Schulferienzeiten werden in der Regel unterrichtsfrei gehalten. In der berufsbegleitenden Zeitform dauern unsere Praxisstudien zwischen 12 und 28 Monate. Das berufsbegleitende Praxisstudium ermöglicht die Weiterbeschäftigung im Unternehmen. Der dazu parallele Besuch von Unterricht, Treffen in Arbeitsund Lerngruppen und das Studium der Lehrmaterialien fördern im hohen Maße wichtige Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit und Durchhaltevermögen. Diese Arbeitstugenden werden von Personalentscheidern besonders positiv bewertet. Zeitersparnis durch Crash-Lehrgang Vereinzelt werden Praxisstudien zusätzlich als Crash-Lehrgänge angeboten. Durch intensiveren Unterricht an Samstagen, Abenden und Vollzeitwochen wird das Lehrgangsziel in wesentlich kürzerer Zeit erreicht. Schnell und intensiv zum Ziel Praxisstudien in Vollzeit erschließen die neue berufliche Handlungskompetenz in kürzester Zeit. Nach 4 bis 7 Monaten ist die Prüfungsvorbereitung bereits abgeschlossen. Eine Vollzeitbeschäftigung wird in dieser Zeit nur schwer möglich sein. Flexibel in Ort und Zeit Vereinzelt wird Präsenzunterricht durch Online-Training ersetzt. Dann erarbeiten Sie Unterrichtsinhalte begleitend zum Präsenzunterricht bei freier Zeiteinteilung via Internet und verbringen weniger Zeit im Unterrichtsraum. Weiter mit Bildung 5

6 Unsere DozentInnen aus der Praxis für die Praxis Unterricht erarbeitet unmittelbare Handlungskompetenz Die Lernziele entsprechen den Anforderungen der betrieblichen Praxis Um die unentbehrliche Praxisorientierung unserer Lehrgänge zu garantieren, setzen wir vor allem DozentInnen ein, die im Hauptberuf als führende MitarbeiterInnen von Unternehmen tätig sind oder als freiberufliche BeraterInnen regelmäßig Projekte in Unternehmen durchführen. Sie stehen selbst mit beiden Beinen im Beruf und wissen, worauf es bei der Weiterbildung ankommt. Die Lerninhalte und Lernziele orientieren sich an den Bedürfnissen und Anforderungen der betrieblichen Praxis. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf methodischem Wissen und einer Vernetzung zwischen den Fachinhalten. Parallel zum fachlichen Wissen werden in den Lehrgängen auch die Fähigkeit zu Kooperation, Kommunikation und Konflikt - lösung mit MitarbeiterInnen und Vorgesetzten sowie die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit entwickelt. Diese Führungsund Sozialkompetenzen gepaart mit Fähigkeiten zum logischen Denken, einer Entscheidungs- und Begründungsfähigkeit und der Fähigkeit zur selbstständigen fachlichen Weiterentwicklung macht eine komplette Führungskraft aus. Denn nach unseren Erfahrungen umfasst eine komplette berufliche Handlungskompetenz neben Fachwissen weitere Schlüsselqualifikationen: Führungs- und Sozial- sowie Methodenkompetenz. Handlungskompetenz Führungs- und Sozialkompetenz Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Fairness Verantwortungsfähigkeit Selbstständigkeit Methoden-Kompetenz Logisches Denken Entscheidungs fähigkeit Fähigkeit zur fachlichen Weiterentwicklung Fachkompetenz Technik Betriebswirtschaft Marketing Volkswirtschaft Recht Sprachen EDV 6

7 Aktiver Erwerb von Wissen und Fertigkeiten Die DozentInnen legen in Abhängigkeit vom Lerninhalt Wert auf teilnehmeraktive Lehrmethoden. Denn Wissen können Sie nicht einfach kaufen, Sie müssen es erwerben. Wenn Sie sich erfolgreich weiterbilden wollen, brauchen Sie Möglichkeiten im Lernprozess Verantwortung zu übernehmen und selbst aktiv zu werden. Ihre Aktivität wird aber auch belohnt. Je aktiver Sie sich in den Unterricht einbringen, desto mehr nehmen Sie mit und umso leichter wird es Ihnen fallen, das neue Wissen in den beruflichen Alltag einzubringen. Der Mensch behält: durch Hören durch Sehen 20 % So wird die herkömmliche Vermittlungsform des Vortrages verstärkt abgelöst 30 % durch erarbeitende Lehrgespräche und moderierte Diskussionen, durch Hören und Sehen in 50 die % die umfangreichen beruflichen Erfahrungen worüber er selber spricht der 70 % TeilnehmerInnen einflie von dem, was er selbst ausführt 90 % So wird die herkömmliche Vermittlungsform des Vortrages verstärkt abgelöst durch erarbeitende Lehrgespräche und moderierte Diskussionen, in die Ihre umfangreichen beruflichen Erfahrungen einfließen können. Ziel der Praxisstudien ist die Vermittlung von anwendbarem Wissen, das Sie in realen Situationen und bei unterschiedlichen Problemstellungen flexibel nutzen können. Entsprechend wird in Gruppen-, Partner- oder Einzelarbeit mit authentischen Praxisproblemen und umfangreichen Fallstudien gearbeitet und Übungsphasen breiten Raum gegeben. Im Mittelpunkt steht der Mensch Unsere Qualifizierungen werden unserem Leitbild zur Bildungsarbeit gerecht. Menschenbildung Die Persönlichkeit jedes einzelnen Teilnehmers wird stets gefördert. Fach- und Praxiskompetenz Das Fachwissen unserer DozentInnen ist in der beruflichen Praxis verankert. Didaktik Komplexe Sachverhalte werden nachvollziehbar vermittelt. Methodik Der Unterricht wird abwechslungsreich, anregend und einprägsam gestaltet. Loyalität Die gegenseitige Unterstützung ist das Merkmal unserer Zusammenarbeit. Unsere DozentInnen haben die Möglichkeit durch ein Angebot an speziellen Seminaren sich erwachsenengerechte Didaktik und abwechslungsreiche interaktive Lehrmethoden zu erarbeiten. Weiter mit Bildung 7

8 Rentiert sich der Aufwand? Weiterbildungsziele werden erreicht Anschub für die berufliche Entwicklung Seit mehr als 30 Jahren stellt sich das System IHK-Weiterbildung dem Urteil der AbsolventInnen. Alle fünf Jahre werden diese nach dem Wert ihrer Weiterbildung befragt. Nahezu konstant geben bis zu drei Viertel aller TeilnehmerInnen an, dass sich die Prüfung positiv auf ihre berufliche Entwicklung ausgewirkt habe. Die Industrie- und Handelskammern versprechen also nicht zu viel, wenn sie auf die Aufstiegschancen der betrieblich Ausgebildeten in den Unternehmen verweisen. Der Dreisprung Lehre Praxis Weiterbildung funktioniert. Die am Bedarf der Betriebe orientierten und mit Experten aus Unternehmen maßgeschneiderten IHK-Praxisstudien ermöglichen den Sprung in Fach- und Führungspositionen oder in die Selbstständigkeit. Das zeigen die Ergebnisse der 7. IHK-Weiterbildungserfolgsumfrage in beeindruckender Weise. An dieser Befragung haben mehr als Personen teilgenommen. Aufstieg und finanzielle Verbesserung sind die Hauptmotive für die Teilnahme an der Weiterbildung. Allerdings sind für eine nicht unerhebliche Anzahl von AbsolventInnen auch Arbeitsplatzsicherung sowie Erweiterung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse wichtige Gründe. Für einen nicht unerheblichen Teil der TeilnehmerInnen war aber auch Arbeitssuche ein wichtiger Grund, aktiv zu werden. Aus welchen Gründen haben Sie sich für eine Weiterbildung entschieden? weil ich beruflich aufsteigen wollte 72 % weil ich mich finanziell verbessern wollte 49 % weil ich meinen Arbeitsplatz absichern wollte 28 % weil meine berufliche Position eine Erweiterung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse erforderlich machte 25 % weil ich arbeitssuchend bin und meine Beschäftigungsfähigkeiten erhöhen wollte 5% (Mehrfachantworten möglich) Das Ergebnis: Zwei von drei AbsolventInnen erkennen positive Auswirkungen auf ihre berufliche Entwicklung. Nur für jeden Zehnten ist dies nicht der Fall und knapp 22 Prozent können einen Erfolg (noch) nicht verzeichnen. Die AbsolventInnen in Schwaben nennen folgende positiven Auswirkungen: ich habe eine höhere Position oder einen größeren Verantwortungsbereich ich habe mich finanziell verbessert ich verspüre eine größere Arbeitsplatzsicherheit 22 % ich kann bei gleicher Position die gestellten Aufgaben besser bewältigen 11 % ich habe einen neuen Arbeitsplatz gefunden 5% 69 % 80 % (Mehrfachantworten möglich) 8

9 Mehr Führung und Verantwortung Beim Blick auf die hierarchische Stellung der AbsolventInnen vor und nach dem Lehrgang sieht man die Wirksamkeit der Weiterbildung. Personen ohne Führungsverantwortung, die als Sachbearbeiter oder Facharbeiter eingesetzt sind, werden deutlich weniger. Dagegen nimmt die Anzahl der Personen, die als Meister, Abteilungs- oder Betriebsleiter Verantwortung tragen, nominell zu. Der Erfolg der Aufstiegsbildung ist eindeutig erkennbar. Anteil der AbsolventInnen in beruflicher Stellung vor und nach der Prüfung in % vorher nachher Sachbearbeiter 32,9 21,5 Facharbeiter 27,3 13,2 Hauptsachbearbeiter 3,7 6,3 Vorarbeiter 4,0 2,6 Gruppen- oder Teamleiter 6,4 9,7 Meister 2,1 9,6 Unterabteilungsleiter 1,7 2,7 Abteilungsleiter 4,5 10,9 Betriebsleiter 0,4 2,0 Geschäftsführer 0,5 1,1 sonstiges 11,3 14,5 Höhe der finanziellen Verbesserung Von den schwäbischen Befragten gaben 69 % an, dass sie sich finanziell verbessert hätten. Genau 65 % davon verbesserten sich nach der Prüfung um bis zu 2 450,- monatlich brutto. Die Unternehmen erkennen die Anstrengungen der Arbeitnehmer an. Mit den Gehaltssteigerungen bestätigen sie aber auch, dass die Abschlüsse der Aufstiegsbildung zu einer deutlichen Steigerung der Kompetenzen bei den Absolventen geführt haben. Die Qualifikationen kommen zum Einsatz Eine wichtige Frage für die Beurteilung des Weiterbildungserfolgs ist die Passgenauigkeit der erworbenen Qualifikationen. Hier ist eine klare Mehrheit der Meinung, dass ihr heutiger Verantwortungs- und Aufgabenbereich dem Profil ihrer abgeschlossenen IHK-Weiterbildungsprüfung entspricht. Ein Drittel verneint die Frage mit der Begründung, sie seien überqualifiziert. Für Unternehmen steht hiermit ein Potenzial an hochqualifizierten Personen zur Verfügung, mit denen sie ihren Fach- und Führungskräftebedarf sichern können. Eine überwältigende Mehrheit von über 80 % würde sich wieder für das gleiche Weiterbildungsziel entscheiden. Neben den Antworten zu den positiven Auswirkungen und der Frage nach der durch die Weiterbildung erreichten Position ist dieses Ergebnis das deutlichste Zeichen dafür, dass die Abschlüsse des IHK-Weiterbildungssystems für die AbsolventInnen einen Karriereschub brachten. Dieser Wert hat sich über die Jahrzehnte wenig geändert. Weiter mit Bildung 9

10 Der/die Fachkaufmann/frau für das Rechnungswesen Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in Das Lehrgangsziel Das Tätigkeitsfeld für Bilanzbuchhalter ist je nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens unterschiedlich. Die Bandbreite reicht vom Spezialisten bis zum Manager. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und stellen fest, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie ziehen Erkenntnisse aus der Bilanz eines Unternehmens und tragen diese als Bilanzanalyse bzw. Kritik der Unternehmensleitung vor. Somit können von ihrem Urteil und ihren Empfehlungen häufig die Entscheidungen der Geschäftsleitung abhängen. Im Zuge der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. MASTER-NIVEAU BACHELOR-NIVEAU Gepr. Betriebswirt/-in Fachkaufmann/-frau Berufspraxis Berufsausbildung Als Fach- und Führungskraft im Rechnungs wesen hat er/sie die Fähigkeit, hinter die Zahlen zu schauen und damit an wichtigen unternehmerischen Entscheidungen mitzuwirken. Wer wird zugelassen? Teilnahmevoraussetzungen Als wichtigste Voraussetzung sollten Sie Freude an Zahlen haben. Folgende Voraussetzungen sind darüber hinaus für die Prüfung zum Bilanzbuchhalter laut Prüfungsordnung notwendig: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in der Finanzbuchhaltung oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplomoder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufs praxis in der Finanzbuchhaltung oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Finanzbuchhaltung, wenn keine mit Erfolg abgelegte kaufmännische oder verwaltende Berufsabschlussprüfung vorliegt Diese Voraussetzungen werden durch unsere Prüfungsabteilung vor Lehrgangs beginn überprüft. Darüber hinaus müssen vertiefte Kenntnisse in Buchführung vorhanden sein. Zur Wiederauffrischung empfehlen wir unsere Buchführungslehrgänge. Sollten Sie zudem keine steuerliche Vorbildung haben, empfehlen wir den Lehrgang Grundlagen im Steuerrecht. Unsere Angebote finden Sie in unserem Programm der Wirtschafts-Akademie Schwaben oder unter Gerne beraten wir Sie. Einschlägige Berufserfahrung ist Voraussetzung für die Prüfung. 10

11 Das Programm des Praxisstudiums besteht aus zwei Teilen. 1 Allgemeine Handlungsbereiche Prüfungsteil A Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung Abgrenzung externes und internes Rechnungswesen Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung - Kostenträgerstück - rechnung (Kalkulationen) Kostenträgerzeitrechnung Ein- und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung Plankostenrechnung Kostencontrolling und Kostenmanagement Finanzwirtschaftliches Management Finanzregeln Ratingverfahren Finanzplanung Finanzierungsströme im Unternehmen Finanzwirtschaftliche Kennzahlen - analyse Ermittlung von Kapitalbedarf Finanzierungsmöglichkeiten Zins- und Währungsrisiken Besicherung von Krediten 2 Spezifische Handlungsbereiche Prüfungsteil B Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung, Bewertung Organisation der Buchführung Aufbau, Einrichtung und Pflege von Kontenplänen Erstellen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlust, Anhang und Lagebericht) Bilanzierung- und Bewertungsmethoden sowie deren Ergebnisauswirkung Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards (Grundlagen) Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung Bestandteile eines internationalen Abschlusses Gliederung der Bilanz nach IFRS Bilanzierung und Bewertung nach IFRS Aufbau und Inhalt einer Kapitalflussrechnung Inhalt der Segmentberichterstattung Konzernrechnungslegung und Konsolidierungsarten Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Abgabenordnung Lohnsteuer Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaft steuer Umsatzsteuer Internationales Steuerrecht Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen Analyse des Jahresabschlusses Bildung und Interpretation von Kennzahlen Erstellen von Bewegungsbilanzen Inhalte und Ziele der Eigenkapitalrichtlinien für Banken Durchführung und Auswirkung des Rating Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen Situationsbezogenes Fachgespräch Klausurwoche Prüfungsvorbereitung Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vollzeitwoche zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung Teil B an. Sie haben die Möglichkeit anhand von Übungsklausuren den Prüfungsablauf zu trainieren. Die Vorbereitung ist zeitnah an den Prüfungsterminen. Weiter mit Bildung 11

12 Alle Informationen zum Prüfungsablauf Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in Die Prüfung Die Prüfung zum Geprüften Bilanzbuchhalter ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung. Die Prüfungsanforderungen sind in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt und werden durch den entsprechenden Rahmenstoffplan konkretisiert. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht nur auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsordnung, den Rahmenstoffplan und die Berufspraxis. Aufbau und Ablauf der Prüfung Prüfungsteil A Handlungsbereiche: Dauer: A1. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung 120 Min. A2. Finanzwirtschaftliches Management 120 Min. Prüfungsteil B Handlungsbereiche: Dauer: B1. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts 240 Min. nach nationalem Recht B2. Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards Beschränkung auf den Grundlagenteil (bis zum möglich) oder 90 Min. Grundlagen- und Hauptteil - Grundlagenteil und 90 Min. - Hauptteil 120 Min. 210 Min. B3. Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 180 Min. B4. Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen 90 Min. Prüfungsteil C C1. Präsentation und Fachgespräch: Dauer: Der Prüfungsteilnehmer darf aus zwei Aufgabenstellungen eine ca. 45 Min. Aufgabe auswählen, die einen Auftrag zur Berichterstattung + Vorbereitungszeit nach B4 enthalten. ca. 30 Min. Im Fachgespräch sollen die Handlungsbereiche B1 und B2 mit einbezogenwerden. Die Präsentation soll max. 15 Min. dauern. Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil B Prüfungsteil A muss innerhalb der letzten 2 Jahre abgelegt worden sein. Voraussetzung für die Zulassung zum Prüfungsteil C : Prüfungsteil A und B muss bestanden sein. Abschluss Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Titel "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/-in" und eine englische Formulierung "Bachelor Professional of Accounting (CCI)", die Ihnen als Übersetzungshilfe dienen soll. 12

13 Ergebnismitteilung Ca. 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung erhalten Sie das Ergebnis in Form der sog. Ergebnismitteilung schriftlich zugesandt. In dieser finden Sie auch die notwendigen Informationen über die Ergänzungsprüfung und mündliche Prüfung Mündliche Ergänzungsprüfung Im Prüfungsteil A und B besteht für die schriftlichen Prüfungsfächer die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (Dauer ca. 20 Minuten.) Gewichtung schriftlich : mündlich => 2 : 1. Zum Bestehen ist die Ergänzungsprüfung möglich, wenn in höchstens einem Prüfungsfach (je Prüfungsteil A und B) eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Ab zwei mangelhaften Leistungen oder einer ungenügenden Leistung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr möglich. Zur Notenverbesserung ist eine Ergänzungsprüfung nicht möglich. Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung Mit der sog. Ergebnismitteilung erhalten Sie auch die nötigen Hinweise zur Ergänzungsprüfung mit Angabe des voraussichtlichen Termins und des Anmeldeschlusses. Wenn Sie diese Prüfung wahrnehmen wollen, versäumen Sie nicht, sich anzumelden. Prüfungseinsicht/rechtsförmlicher Bescheid Es besteht die Möglichkeit nach Abschluss der mündlichen Prüfung sich durch eine Prüfungseinsicht über die individuelle Korrektur Ihrer Arbeit zu informieren. Setzen Sie sich bitte dazu mit dem unten genannten Ansprechpartner in Verbindung. Ein rechtsförmlicher Bescheid geht Ihnen nach Abschluss jedes Prüfungsteiles zu. Ist die Gesamtprüfung bestanden, erhalten Sie das Prüfungszeugnis. Zusätzlich erhalten Sie die englische Formulierung Bachelor Professional of Accounting (CCI), die Ihnen als Übersetzungshilfe dienen soll. Bestehensregel Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Hilfsmittel und Rechtsstand Die in den einzelnen Prüfungsfächern zugelassenen Hilfsmittel bzw. den abgefragten Rechtsstand erhalten die Teilnehmer ca. 4-6 Wochen vor der Prüfung mit der Anmeldebestätigung/Einladung mitgeteilt. Anmeldung und Einladung zur Prüfung/Prüfungsgebühr Ca. 2 3 Monate vor jeder Teilprüfung erhalten Sie eine sog. Aufforderung zur Prüfungsanmeldung. Mit der Rückantwort müssen Sie dann angeben, ob Sie an der Prüfung definitiv teilnehmen und welche Prüfungsteile bzw. Fächer Sie ablegen werden. Ca. 4 6 Wochen vor der Prüfung erhalten Sie dann die Anmeldebestätigung/Einladung mit Angabe des Prüfungstermins, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel. Mit der Anmeldebestätigung/Einladung erhalten Sie auch den Bescheid über die Prüfungsgebühr. Diese beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil A 200,-, Prüfungsteil B 260,- sowie für den Prüfungsteil C 100,- (Gebührentarif der IHK Schwaben, Stand ). Es gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung nicht Lehrgangsbeginn gültige Tarif. Die Prüfungsgebühr ist vor Eintritt in den jeweiligen Prüfungsteil zu bezahlen. Wiederholung der Prüfung Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsfächer werden automatisch angerechnet, wenn die Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren angetreten wird. Weitere Auskünfte über die Prüfung Juliane Hirn Telefon: juliane.hirn@schwaben.ihk.de Weiter mit Bildung 13

14 Unmittelbarer Zugang zur Hochschule für Absolventen der Praxisstudien Um die hohe Attraktivität Bayerns als Hochschulstandort noch weiter zu stärken, hat die Staatsregierung 2009 neue Weichenstellungen im Hochschulrecht vorgenommen. Wissenschaftsminister Heubisch: Mit mehr Hochschul autonomie, einer verbesserten sozialen Ausgestaltung der Studienbeiträge und deutlich erweiterten Studienmöglichkeiten für beruflich besonders Qualifizierte geht Bayern neue Wege, damit wir auch weiterhin Hochschul- und Wissenschaftsstandort Nummer 1 in Deutschland Bild: Wolfgang Ullmann bleiben. Seit dem WS 2009/2010 können Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung und ihnen Gleichgestellte (Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute, IT-Professionals), sofern sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben, an allen Hochschulen in Bayern studieren. Nähere Informationen unter: Weiterbildungs- und Universitätsabschlüsse auf gleichem Niveau IHK-Fachwirte und Bachelor-Abschlüsse sind gleichwertig Nach jahrelangen Diskussionen und Gutachten gibt es nun ein einvernehmliches Ergebnis. Wirtschaftsminister, Kultusminister und die Spitzenorganisationen der Wirtschaft und Gewerkschaften einigten sich auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Dieser ordnet die Fortbildungsabschlüsse Fachwirt, Fachkaufmann und Industriemeister der gleichen Stufe 6 zu, in die auch die Bachelor-Abschlüsse der Universitäten und Hochschulen fallen. Eine Niveaustufe höher stehen die universitären Master- Abschlüsse neben den Betriebswirt- und Technischen Betriebswirt-Abschlüssen der Kammerorganisation. Diese Entscheidung, Meister und Fachwirte dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor hat große bildungspolitische Wirkung. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Anbieterverzeichnis Das WIS-Anbieterverzeichnis enthält alle Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf öffentlich-rechtliche IHK-Weiterbildungsprüfungen und Sach- und Fachkundeprüfungen, die der jeweiligen IHK bekannt sind. Eine qualitative und inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Weitere Informationen zum Anbieter und zum Inhalt des Lehrganges erhalten Sie direkt bei den Lehrgangsanbietern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außer den genannten noch weitere Anbieter am Markt tätig sein können. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung dar. 14

15 Praxisstudium und Beruf parallel Berufsbegleitende Lehrgänge Augsburg: 7. Sept bis 12. März 2016 (3578 WRPB 13A) geplant 6. Sept bis 11. März 2017 (6921 WRPB 14A) Donauwörth: geplant 6. Sept bis 6. März 2017 (3579 WRPB 14I) Kempten: 7. Sept bis 13. März 2016 (3831 WRPB 13C) geplant 6. Sept bis 11. März 2017 (5838 WRPB 14C) Insgesamt 836 UStd. eingeteilt in 8 Abschnitte Memmingen: 14. Sept bis 12. März 2016 (3832 WRPB 13E) geplant 6. Sept bis 11. März 2017 (5981 WRPB 14E) samstags 07:30 bis 14:00 Uhr, zusätzlich eine Vollzeitwoche und ca. 5 bis 6 Abende Prüfungstermine: Prüfungsteil A: 18. September 2014 Prüfungsteil B: März/April 2016 Prüfungsteil C: Juni/Juli 2016 Preis: gesamt 4.560,- Preisdetails: Abschnitte 1 bis 8 jeweils 570,- inklusive Skripten, ohne Gesetzestexte, zuzüglich Prüfungsgebühr Ihr Zahlungsvorteil: Der Gesamtpreis für den Lehrgang ist in Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Abschnitts zu bezahlen Für alle Lehrgangsformen: Gegebenenfalls wird ein Teil der Lerninhalte von den Studierenden selb ständig via Online-Training erarbeitet. Weiter mit Bildung 15

16 Schnell und intensiv zum Ziel Vollzeit-Lehrgänge Augsburg: 29. Juli 2013 bis 14. Febr (4694 WRPB 13A) geplant 28. Juli 2014 bis 13. Febr (6922 WRPB 14A) Kempten: 29. Juli 2013 bis 14. Febr (3834 WRPB 13C) geplant 28. Juli 2014 bis 13. Febr (5839 WRPB 14C) Insgesamt 836 UStd. eingeteilt in 3 Abschnitte Memmingen: 29. Juli 2013 bis 14. Febr (3836 WRPB 13E) geplant 28. Juli 2014 bis 13. Febr (6039 WRPB 14E) montags bis freitags 08:00 bis 15:00 Uhr Prüfungstermine: Prüfungsteil A: 12. Sept Prüfungsteil B: 14./17./21. März 2014 Prüfungsteil C: Juni/Juli 2014 Preis: gesamt 4.560,- Preisdetails: Abschnitte 1 bis 3 jeweils 1.520,- inklusive Skripten, ohne Gesetzestexte, zuzüglich Prüfungsgebühr 16

17 Zur Einführung in den Lehrgang und für individuelle Fragen Info-Abende Teilnahme kostenlos, keine Anmeldung erforderlich Augsburg: 16. April und 18. Juli 2013, 18:00 Uhr, IHK-Bildungshaus Schwaben MultiMediaZentrum Salomon-Idler-Straße Augsburg Straßenbahn: Linie 13, Haltestelle: Universität Kempten: 23. April 2013, 18:00 Uhr, IHK-Bildungshaus Schwaben Bildungszentrum Kempten Bahnhofplatz Kempten Memmingen: 6. Mai 2013, 18:00 Uhr, IHK-Bildungshaus Schwaben Bildungszentrum Memmingen Donaustraße Memmingen Für alle Anfragen Wir informieren Sie gerne Augsburg: Hatun Dozla Telefon: hatun.dozla@schwaben.ihk.de Donauwörth: Silvia Achilles, Adelheid Ferber Telefon silvia.achilles@schwaben.ihk.de adelheid.ferber@schwaben.ihk.de Kempten: Jennifer Immler Telefon jennifer.immler@schwaben.ihk.de Memmingen: Birgit Feige-Schuster Telefon birgit.feige@schwaben.ihk.de Silvia Achilles Hatun Dozla Adelheid Ferber Jennifer Immler Birgit Feige-Schuster Weiter mit Bildung 17

18 Sie haben sich entschieden und wollen sich bei uns anmelden Anmeldung zum Praxisstudium Für die Anmeldung zum Praxisstudium bitten wir Sie, uns das Anmeldeformular am Ende dieser Broschüre auszufüllen und unsere Teilnahmebedingungen durch - zulesen. Wir haben bei diesem Kleingedruckten keine versteckten Besonderheiten eingebaut. Unser Ziel war es vielmehr, für unsere Vertragsbeziehung faire und partnerschaftliche Regelungen zu finden. Wir hoffen und wünschen, dass Sie es genauso sehen. Bitte unterscheiden Sie zwischen der Anmeldung zum Praxisstudium und der Prüfungs zulassung Auf eine bei langfristigen Praxisstudien für Sie wichtige Regelung möchten wir besonders hinweisen: Sie binden sich mit der Anmeldung nicht für das ganze Praxisstudium, vielmehr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung nach jedem Abschnitt abzubrechen. Wir erwarten dazu nur eine schriftliche Kündigung spätestens 14 Werktage vor dem ersten Unterrichtstag des neuen Abschnitts. Kündigungsmöglichkeit nur schriftlich spätestens 14 Tage vor Beginn des neuen Abschnitts Senden Sie Ihre Anmeldung für folgende Lehrgangsorte bitte an die hier angegebenen Anschriften Augsburg/Donauwörth: IHK-Bildungshaus Schwaben Bildungszentrum Augsburg Stettenstraße Augsburg oder per Fax: Kempten/Memmingen: IHK-Bildungshaus Schwaben Bildungszentrum Kempten Bahnhofplatz Kempten oder per Fax: Ihre persönlichen Voraussetzungen Prüfungszulassung Für die Teilnahme an den Prüfungen während und am Ende Ihrer Weiterbildung müssen die bei der Beschreibung des Praxisstudiums angeführten beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein. Damit dies sichergestellt ist und Sie nicht umsonst am Praxisstudium teilnehmen, lassen wir durch die IHK-Prüfungsabteilung vor Beginn des Unterrichts diese Voraussetzungen überprüfen. Bitte füllen Sie dazu den Antrag auf Prüfungszulassung auf der Rückseite der Anmeldung zum Praxisstudium aus. Das Ergebnis der Zulassungsprüfung erhalten Sie schriftlich mitgeteilt. Sie haben damit die Sicherheit auch an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Zeugnisse und Nachweise bitte in Kopie beifügen 18

19 Auch das Finanzamt zahlt mit Steuerliche Förderung Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten. Im einzelnen sind hier folgende Vorschriften von Bedeutung (Stand Januar 2013): Fort- oder Weiterbildungskosten Fort- oder Weiterbildungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Dies dürfte regelmäßig für alle unsere Veranstaltungen zutreffen. Zu den Fort- oder Weiterbildungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen. Bei Verwendung eines Pkws können hierfür grundsätzlich 0,30 pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Erhalten Sie von Dritten einen Zuschuss zu Ihren Fort- oder Weiterbildungskosten (z. B. Arbeits agentur oder von Ihrem Arbeitgeber), so reduzieren sich dadurch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Fort- oder Weiterbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse. Fort- oder Weiterbildungskosten sind steuerlich Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (= Arbeitslohn) abgezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,- Dies kann zu einer erheb lichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiter - bildung unbedingt berücksichtigt werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fachbücher und die Fahrtkosten zum Ver anstaltungsort Das Jahr, in dem das Trimester/der Abschnitt stattfindet, ist nicht maßgebend. Fort- oder Weiterbildungs kosten wirken sich aus, soweit sie den Werbungs kostenpausch betrag von ,- übersteigen. pro Jahr vom Finanzamt angesetzt wird. Die Fort- und Weiterbildungskosten wirken sich damit nur dann in voller Höhe steuermindernd aus, wenn bereits anderweitige Werbungskosten von mindestens 1.000,- anfallen. (z. B. durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). Ausbildungskosten Ausbildungskosten liegen dagegen vor, wenn Veranstaltungen besucht werden, um Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für eine Berufsausübung notwendig sind. Sofern es sich um eine erstmalige Berufsausbildung handelt, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 4.000,- als Sonderausgabe abzugsfähig. Die Kosten für weitere Berufsausbildungen stellen hingegen in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Höhe der Steuerersparnis Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand ab. Entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen reduziert sich zusätzlich ggf. noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Die Steuerersparnis beträgt ca. 20% bis 35% der Weiterbildungskosten Weiter mit Bildung 19

20 Staatliche Zuschüsse und Darlehen Weiterbildungs-BAFöG Welche Praxisstudien werden gefördert? Kaufmännische Weiterbildung: Gepr. Betriebswirt/-in, Gepr. Industriefachwirt/-in, Gepr. Handelsfachwirt/-in, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in, Gepr. Verkehrsfachwirt/-in, Gepr. Immobilienfachwirt/-in, Gepr. Fachwirt/in für Finanzberatung, Gepr. Medienfachwirt/-in, Gepr. Tourismusfachwirt/-in, Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen, Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Controller/-in, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Büro- und Projektorganisation, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Einkauf/Logistik, Gepr. Fachkaufmann/-frau für Marketing, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau, Gepr. Technische/r Fachwirt/-in Technische Weiterbildung: Gepr. Technische/r Betriebswirt/-in, Gepr. Industriemeister/-in aller Fachrichtungen, Gepr. Fachmeister/-in aller Fachrichtungen IT-Weiterbildung: Cert. IT Systems Manager, Cert. IT Business Manager, Cert. IT Business Consultant, Cert. IT Business Engineer Gastronomie: Gepr. Küchenmeister/-in, Gepr. Fachwirt/-in im Gastgewerbe Wie sieht die Förderung aus? Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Teilzeit- und Vollzeitlehrgängen 30,5 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängig) sowie Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (maximal ,-) Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht für die Dauer der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei, längstens sechs Jahren (einkommens- und vermögensabhängig) durch das Bestehen der Abschlussprüfung werden auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen Monatlicher Unterhaltungsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen (einkommens- und vermögensabhängig) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 697,- für Alleinstehende ohne Kind ( 238,- Zuschuss/ 459,- Darlehen) 907,- für Alleinstehende mit einem Kind ( 343,- Zuschuss/ 564,- Darlehen) 912,- für Verheiratete ( 238,- Zuschuss/ 674,- Darlehen) 1.122,- für Verheiratete mit einem Kind ( 343,- Zuschuss/ 779,- Darlehen) 1.332,- für Verheiratete mit zwei Kindern ( 448,- Zuschuss/ 884,- Darlehen) Für jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbeitrag von 210,- gewährt ( 105,- Zuschuss/ 105,- Darlehen). Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von 113,- erhalten. Wie wird das Darlehen zurückgezahlt? Das Darlehen ist während der Weiterbildung und einer anschließenden Karenzzeit insgesamt maximal 6 Jahre zins- und tilgungsfrei. Anschließend ist das Darlehen innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen. Die monatliche Mindestrate beträgt 2 128,- 20

21 Antragstellung Aufgrund Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns mit der Durchführungszusage die Antragsformulare. Die für den Antrag erforderliche Bescheinigung des Lehrgangsträgers ist beigefügt. Der Antrag ist vor Lehrgangsbeginn beim Amt für Ausbildungsförderung einzu reichen: Stadtverwaltung Augsburg, Gögginger Str. 59, Augsburg, Tel Stadtverwaltung Kaufbeuren, Rathaus, Kaufbeuren, Tel Stadtverwaltung Kempten, Kronenstraße 16, Kempten, Tel Stadtverwaltung Memmingen, Marktplatz 1, Memmingen, Tel LRA Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, Aichach, Tel LRA Dillingen, Große Allee 24, Dillingen, Tel LRA Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, Günzburg, Tel LRA Neu-Ulm, Kantstr. 8, Neu-Ulm, Tel LRA Lindau, Postfach 15 60, Lindau, Tel LRA Ostallgäu, Schwabenstr. 11, Marktoberdorf, Tel oder -257 LRA Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, Mindelheim, Tel LRA Donau-Ries, Pflegestr. 2, Donauwörth, Tel LRA Oberallgäu, Oberallgäuplatz 2 (Postanschrift), Bahnhofsplatz 3 (Besucheranschrift), Sonthofen, Tel oder -127 LRA Augsburg, Prinzregentenplatz 4, Augsburg, Tel LRA Landsberg, Von-Kühlmannstr. 15, Landsberg/Lech, Tel Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder an die Hotline Informationen sowie eine ausführliche Broschüre sind auch unter erhältlich. Dort finden Sie auch die Antragsformblätter zum ausfüllen. Das Weiterbildungs BAFöG soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und dazu motivieren, einen beruflichen Weiterbildungsabschluss anzustreben. Das Soldatenversorgungsgesetz macht s möglich Finanzierte Fachausbildung Während ihrer Dienstzeit können Soldaten auf Zeit und Grundwehrdienstleistende nach vorheriger Beratung und vorliegenden fachlichen Voraussetzungen beim zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) für Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Zum Dienstzeitende haben Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren Anspruch auf eine Fachausbildung. Der Antrag ist rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen BFD zu stellen. Weiter mit Bildung 21

22 Stipendium nach der Ausbildung Begabtenförderung Berufliche Bildung Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung will durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern und den Fachkräftenachwuchs sichern. Die Praxisstudien des IHK-Bildungshauses Schwaben sind im Rahmen folgender Voraussetzungen für junge Begabte geeignet: Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen einer Berufsausbildung bewerben (nicht älter als 25 Jahre bei Aufnahme), die ihre Abschluss - prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser oder gleich 87 Punkte (1,9) abgelegt oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen können. Den Antrag auf Aufnahme erhalten Sie bei der IHK. Im September (genauer Einsendeschluss: und Weiterbildung/ Förderung der beruflichen Bildung/Begabtenförderung der Beruflichen Bildung) ist Bewerbungsschluss für das kommende Förderjahr. Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördergelder aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme! Hochschulabsolventen können nicht gefördert werden. Höhe des Förderbetrages Die Förderung beträgt drei Jahre. Pro Förderjahr sind 2.000,-, in drei Jahren maximal 6.000,- an Fördermitteln bereitgestellt. Der Eigenanteil beträgt 10% je Fördermaßnahme. Was wird gefördert? Gefördert werden die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen Förderfähig sind die Teilnahmegebühren, die Fahrtkosten sowie die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Prüfungsgebühren sind nicht förderfähig! Beispiele geförderter Weiterbildung Praxisstudien zum/r Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/-in oder Industriemeister, staatl. gepr. Techniker, neue Technologien, Fremdsprachen, Sprachreisen, Rhetorik, Managementkurse, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für technische Fachkräfte etc. Infos zum Programm Begabtenförderung oder bei Katrin Pilottek, IHK Schwaben, Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung, Telefon , Fax , katrin.pilottek@schwaben.ihk.de 22

23 Für Ihre weitere Karriere Geprüfte/r Betriebswirt/-in Eine echte Alternative zum Hochschulstudium Sie haben Ihre/n Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau erfolgreich hinter sich gebracht und suchen nach einer weiteren Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung, um höherwertige Aufgaben erfüllen bzw. bestehende Positionen noch besser ausfüllen zu können. Ein Studium beginnen, Theorie pauken, kündigen? Dazu gibt es eine Alternative, die mehr ist als eine Ersatzlösung : Der/die Geprüfte Betriebswirt/-in. Er bietet den Vorteil der Praxisorientierung und ist auf den unmittelbaren Einsatz im Unter - nehmen ausgerichtet. Darüber hinaus verdienen Sie weiterhin Ihr eigenes Geld und vermeiden die Nachteile eines herkömmlichen Studiums: überlange Studienzeiten, überfüllte Vorlesungen und die damit verbundene Anonymität. Neben Fachkompetenz werden beim Geprüften Betriebswirt im Gegensatz zu den meisten Studiengängen weitere Schlüsselqualifikationen vermittelt: z. B. logisches Denken, Entscheidungs- und Begründungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsfähigkeit, Selbstständigkeit. MASTER-NIVEAU Geprüfte/r Betriebswirt/-in BACHELOR-NIVEAU Fachwirt/-in Industrie Handel Immobilien Wirtschaft Verkehr Finanzberatung Medien Gastgewerbe Tourismus Gesundheits- u. Sozialwesen Technische/r Fachwirt/-in Fachkaufmann/-frau Bilanzbuchhalter Büro- und Projektorganisation Controlling Einkauf/Logistik Marketing Personal Berufspraxis Schulausbildung/kaufmännische Berufsausbildung Nähere Auskünfte Marina Filipovic Telefon marina.filipovic@schwaben.ihk.de Weiter mit Bildung 23

24 Teilnahmebedingungen (AGB) Stand: 1. Juni VERANSTALTER Veranstalter ist das IHK-Bildungshaus Schwaben, Gesellschaft für berufliche Weiterbildung mbh, Stettenstraße 1 + 3, Augsburg, im folgenden Bildungshaus oder Veranstalter genannt. Unsere Geschäftszeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr. 2. GELTUNG Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare des Bildungshauses. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 3. ANMELDUNG 3.1 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Anmeldebestätigung des Bildungshauses zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. 3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per , schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 3.3 Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons Buchen eine verbindliche Anmeldung zu der auf der Angebotsseite dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. 3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der/die Teilnehmer/in hat den Rechnungsbetrag für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel und Tests sind in der Regel im Rechnungsbetrag enthalten. Gebühren für öffentlich-rechtliche Prüfungen werden gesondert berechnet. 5. RÜCKTRITT DES/DER TEILNEHMERS/IN 5.1 Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe Ziff. 6) besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht. 5.2 Der/die Teilnehmer/in kann kostenfrei bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. 5.3 Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum 3. Werktag vor Beginn der Veranstaltung ist das Bildungshaus berechtigt, 50 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100 % des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird. Es steht der Nachweis frei, dass dem Bildungshaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bildungshaus. 5.5 Erfolgt die Anmeldung des/der Teilnehmers/in erst binnen der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt nicht kostenfrei möglich. Es gilt Ziff Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich, ausgenommen bei Veranstaltungen über mehrere Abschnitte (siehe Ziff. 7). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER Sind Sie Verbraucher im Sinne des 13 BGB, haben Sie ergänzend zur Rücktrittsregelung in Ziff. 5 ein Widerrufsrecht. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.v.m. Art EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK-Bildungshaus Schwaben, Gesellschaft für berufliche Weiterbildung mbh, Stettenstraße 1 + 3, Augsburg, Fax: , bildungshaus@schwaben.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Widerrufsrecht bei Online-Trainings Bei Online-Trainings mit tutorieller Betreuung haben Sie das Recht ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Kursmaterials zu widerrufen. Empfangenes Material ist zurück zu senden, installierte Software zu löschen. Bereits gezahlte Rechnungsbeträge werden erstattet. Bei Online-Trainings ohne tutorielle Betreuung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern gelieferte Software bereits entsiegelt wurde oder Schulungssoftware "Online" per Datenfernübertragung bezogen wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige schriftliche Absendung des Widerrufs an das Bildungshaus. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 7. KÜNDIGUNG Der/die Teilnehmer/in kann bei Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte erstrecken, die folgenden Abschnitte bis spätestens 14 Tage vor dem 1. Unterrichtstag des neuen Abschnitts kündigen. Im Übrigen kann der/die Teilnehmer/in nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Recht - zeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Bildungshaus maßgeblich. 8. ABSAGE UND ÄNDERUNG VON VERANSTALTUNGEN DURCH DEN VERANSTALTER 8.1 Die Veranstaltung kann vom Bildungshaus aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der/die Teilnehmer/in wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen. 8.2 Das Bildungshaus ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem/der Teilnehmer/in zumutbar ist. 9. KÜNDIGUNG DURCH DAS BILDUNGSHAUS Das Bildungshaus kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. wenn der/die Teilnehmer/in die Veranstaltung nachhaltig stört oder trotz Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht. 10. TESTS Bei einigen Veranstaltungen werden Eingangs- bzw. Zwischentests durchgeführt. Entsprechende Hinweise befinden sich in den Veranstaltungsbeschreibungen des Bildungshauses. Das erfolgreiche Bestehen des Eingangs- bzw. Zwischentests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Nichtbestehen werden für noch nicht besuchte Abschnitte bereits bezahlte Rechnungsbeträge zurückerstattet. Die Abschlusstests bei Zertifikatslehrgängen sind keine öffentlich-rechtlichen Prüfungen nach Berufsbildungsgesetz, deshalb ist ein formelles Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. 11. HAFTUNG Das Bildungshaus haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bildungshauses, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer/in vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 12. ADRESSDATEI UND DATENSCHUTZ Die Daten der Teilnehmer/innen werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Das Bildungshaus wird zu keinem Zeitpunkt, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, das Bildungshaus ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet oder im Rahmen der Wahrnehmung und innerhalb der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages für die IHK Schwaben an diese dazu berechtigt. 13. URHEBERRECHT Die Benutzung der vom Bildungshaus zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur dem/der Teilnehmer/in gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Der/die Teilnehmer/in ist auch nicht berechtigt diese Unterlagen zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. 14. GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand ist Augsburg. 15. SALVATORISCHE KLAUSEL Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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