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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/2710 Leiharbeit in Krankenhäusern II Vorbemerkung der Fragesteller InvielenKrankenhäusern,AltenheimenundmobilenPflegedienstenwerdenzu- nehmendleiharbeitskräfteeingesetzt.nacheineraktuellenstudiefürdiehans- Böckler-Stiftung (ChristophBräutigamu.a.:FlexibilisierungundLeiharbeitin derpflege eineexplorativestudie,arbeitspapier215,hans-böckler-stiftung, 2010)hatsichdieZahlderLeiharbeitsbeschäftigtenindieserBrancheverfünffacht.AuchwenndasNiveaunochrelativgeringist,istdieDynamikalarmierend.ZurückgeführtwirddiesvorallemaufdenAbbauvonVollzeitstellenund diezurückgehendenbzw.stagnierendenausbildungszahlenbeigleichzeitigsteigendemgesellschaftlichenbedarfanpflegekräftenundfehlendemwillen,finanzmittelfürzusätzlichestelleneinzusetzen.diearbeitgeberimgesundheitswesennutzendieleiharbeit,umverwaltungs-undpersonalkosteneinzusparen. EinBeispielfürdenEinsatzvonLeiharbeitskräfteninKrankenhäusernistdie KlinikumBayreuthGmbH,einMaximalversorgermit1050Bettenundrund 2000Beschäftigten.TrägerdesKlinikumsistderZweckverbandBayreuth,bestehendausderStadtunddemLandkreisBayreuth.DerTarifvertragfürden öffentlichendienst (TVöD)findetAnwendungunddasHausistMitgliedim KommunalenArbeitgeberverbandBayerne.V.VorvierJahrenwurdealsTochter derklinikumbayreuthgmbhdieklinikumservicegesellschaftbayreuthmbh gegründet.indiesegesellschaftwerdennahezualleneuenmitarbeiterinnenund Mitarbeiter,dienichtdemärztlichenDienstangehörenundkeineFührungskräftesind,eingestellt.InsbesonderezuBeginnwurdenzuvorbefristetbeim KlinikumBayreuthangestellteMitarbeiterinnenundMitarbeiternachAuslaufenihresVertragesinderServicegesellschaftweiterbeschäftigt.DieServicegesellschaftverleihtihreMitarbeiterinnenundMitarbeiterausschließlichandas Klinikum Bayreuth. DieMitarbeiterinnenundMitarbeiterinderServicegesellschaftwerdenentsprechenddemTarifvertragentlohnt,derzwischendemDeutschenGewerkschaftsbundunddemInteressenverbandDeutscherZeitarbeitsunternehmene.V. (igz) abgeschlossenwurde.demnachliegtderlohnbeispielsweisefüreinekrankenschwesterbei9,27europrostunde.dassindrund30prozentwenigerlohnals sienachdemtvödbekommenwürde.zurzeitsindrund300mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Servicegesellschaft beschäftigt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 19.August 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EinweiteresBeispielfürdenEinsatzvonLeiharbeitbzw.fürdieUmgehungbestehendertariflicherStandardsdurchAusgliederungenistdieBerlinerCharité. BereitsseitdemJahr2006übernimmtdieausgegründeteTochtergesellschaft CharitéFacilityManagementGmbH (CFM)sämtlicheDienstleistungenfürdie Charité,dienichtunmittelbaramPatientenstattfinden.HierfürsindbeiderCFM rund2700voll-undteilzeitbeschäftigteangestellt.nachangabendergeschäftsführungarbeitendortrund35prozentderbeschäftigtenzeitlichbefristet. DerGewerkschaftver.dizufolgeistdasUnternehmennichttarifgebundenund durch schlechte Arbeitsbedingungen gekennzeichnet. SeitAnfang2010werdenanderChariténachAngabenderzuständigenGewerkschaftver.diverstärktBeschäftigtederimJanuarneugegründetenPersonalverleihfirma CFMZeitarbeitGmbH eingesetzt,wobeicfmindiesemfall fürclinicalfacilitymanagementsteht.diezeitarbeitsfirmaistver.dizufolge wederbeimbundesverbandzeitarbeitpersonal-dienstleistungen (BZA)noch beiminteressenverbanddeutscherzeitarbeitsunternehmene.v. (igz)mitglied. BeimEinsatzderLeiharbeitskräftegehteslautver.dinichtumdasAbfangen vonproduktions-bzw.dienstleistungsspitzen,sondernumlangfristigeeinsätze voneinbiszweijahren.nebendenmöglicherweiseniedrigerenlohnkosten dientdieswohldemziel,diebelegschaftzuspaltenunddurchunsicherebeschäftigungsverhältnisse zu disziplinieren. 1.WiebewertetdieBundesregierungdieinderVorbemerkungderFragesteller geschildertenbeispielefürdeneinsatzvonleiharbeit (KlinikumBayreuth undberlinercharité),insbesonderewenndieserzueinererheblichniedrigerenbezahlungderleiharbeitsbeschäftigtenimvergleichzudenfestangestellten und zu einer Ersetzung von Stammbelegschaften führt? 2.HandeltessichbeidengenanntenFällennachEinschätzungderBundesregierungumMissbräucheinderLeiharbeitodersinddiegeschildertenEinsätzemitdenZielen,dievonderBundesregierungimZusammenhangmit der Leiharbeit verfolgt werden, vereinbar? 3.WiebewertetdieBundesregierungallgemeindieTatsache,dassinöffentlichenEinrichtungendurchdenlangfristigenEinsatzvonLeiharbeit,Beschäftigte,diediegleicheArbeitverrichten,ungleichbehandeltundentlohnt werden? 4.WiebewertetdieBundesregierungdenlangfristigenEinsatzvonLeiharbeit vordemhintergrund,dassgewerkschaftenberichtenundstudienbelegen, dereinsatzvonleiharbeitskräftenkönnedazuführen,dassbelegschaften gespalten und diszipliniert werden? KanndieBundesregierungeinesolcheFunktionvonLeiharbeitbestätigen (bitte begründen)? ZurBewertungundEinschätzungderBundesregierungwirdaufdieAntwortder BundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE. Leiharbeit in Krankenhäusern (Bundestagsdrucksache 17/1321, S. 1 ff.) verwiesen. 5.WiegedenktdieBundesregierungeinensolchenMissbrauchinderLeiharbeit gesetzgeberisch zu verhindern? HatsiebereitsIdeenoderVorschlägeentwickelt,dieeinenEinsatzvonLeiharbeitverhindernkönnen,derlediglichaufLohndumpingundErsetzungvon Stammbelegschaften abzielt? 6.HältdieBundesregierungeineRegelung,derzufolgeneueingesetzteLeiharbeitskräftedengleichenLohnwieStammbeschäftigteerhaltenmüssen, sofernsieinnerhalbderletztensechsmonatevorihremeinsatzbereitsim gleichenkonzernineinemarbeits-oderausbildungsverhältnisgestanden

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2785 haben,fürausreichend,umzuverhindern,dassdauerhaftbishervonstammbeschäftigtenerledigteaufgabenvonleiharbeitskräftenzuschlechteren Bedingungen ausgeführt werden? IstesnachAnsichtderBundesregierungdannnichtauchweiterhinmöglich, StammbelegschaftenzuschlechterenBedingungenzuersetzen mitleiharbeitskräften,dievorhernichtbereitsregulärimkonzernbeschäftigtwaren (bitte begründen)? ImHinblickaufmöglichegesetzlicheÄnderungenimBereichderArbeitnehmerüberlassungistinnerhalbderBundesregierungnochkeineabschließende Entscheidung getroffen worden. ZurAnsichtderBundesregierung,wanneinMissbrauchderZeitarbeitvorliegt, wirdaufdieantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktion DIELINKE. LeiharbeitinKrankenhäusern (Bundestagsdrucksache17/1321, S.3) verwiesen. 7.HandeltessichnachAnsichtderBundesregierungauchdannumeinen MissbrauchderLeiharbeit,wennLeiharbeitskräfte,dienichtbereitsinden letztensechsmonatenvordemeinsatzimkonzernbeschäftigtwaren,tätigkeitenübernehmen,diebisdahinvonstammbeschäftigtenerledigtwurden,dafürabereinengeringerenlohnerhaltenalsdiestammbeschäftigten? 8.WelchengesetzgeberischenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierung aufgrunddertatsache,dassdieeu-leiharbeitsrichtlinielediglicheinen vorübergehendeneinsatzvonleiharbeitskräften,aberkeinendauerhaften Einsatz, wie er derzeit in Deutschland möglich ist, für zulässig erklärt? Wie ist der Begriff vorübergehend juristisch definiert? WelchenZeitraumumfasstnachAnsichtderBundesregierungeinvorübergehender Einsatz? ZurFragedesgesetzgeberischenHandlungsbedarfswirdaufdieAntwortder BundesregierungaufdieSchriftlicheFragedesAbgeordnetenUlrichMaurer (DIELINKE.)vom23.März2010 (Bundestagsdrucksache17/1248,S.34)verwiesen. 9.IstnachAnsichtderBundesregierungeinBranchenmindestlohnLeiharbeit ausreichend, um Lohndumping zu verhindern? WelchenStellenwerthatnachAnsichtderBundesregierungeineStärkung des Equal-Pay-Prinzips, wenn das Ziel ist, Lohndumping zu verhindern? FürdieArbeitnehmerüberlassungisthinsichtlichdesArbeitsentgelts 3desArbeitnehmerüberlassungsgesetzesunddasindieserRegelungzumAusdruck kommendeverhältniszwischendemgleichstellungsgrundsatzundabweichendentarifverträgenzubeachten.imhinblickaufmöglichegesetzlicheänderungenimbereichderarbeitnehmerüberlassungistinnerhalbderbundesregierung noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.HabendieCFMZeitarbeitGmbHunddieKlinikumServicegesellschaft BayreuthmbHeineErlaubnisderBundesagenturfürArbeitzurgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung? HatdieBundesagenturfürArbeitinbeidenFällenbisherörtlichePrüfungen durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? NachwelchenKriterienentscheidetdieBundesagenturfürArbeit,welche Leiharbeitsfirmen einer örtlichen Prüfung unterzogen werden? SowohldieCFMZeitarbeitGmbHalsauchdieKlinikumBayreuth-ServicegesellschaftmbHhabeneineErlaubniszurgewerbsmäßigenArbeitnehmerüberlassung.DieErgebnissevonPrüfungeneinzelnerUnternehmenkönnenauf GrundvonmöglichenFolgeermittlungenbeiVerstößensowieallgemeinen Datenschutzbelangennichtmitgeteiltwerden.HinsichtlichderKontrolleder VerleihunternehmenweistdieBundesregierungaufdenAbschnittD ÜberwachungderlegalenArbeitnehmerüberlassung im11.berichtderbundesregierungübererfahrungenbeideranwendungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11.AÜG-Bericht,Bundestagsdrucksache17/464,S.13ff.)sowie dieantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN KontrolleundUmsetzungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/2510, S. 4) hin. 11.AufwelcherGrundlagewerdendieBeschäftigtenderCFMZeitarbeit GmbH entlohnt? GilthierderGleichbehandlungsgrundsatzoderwirdaufBasiseinesTarifvertrags davon abgewichen? DieCFMZeitarbeitGmbHwendeteinenTarifvertragderZeitarbeitsbranchean. 12.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdenEinsatzvon Leiharbeitskräften im Gesundheitswesen vor? IstderBundesregierungdieinderVorbemerkungderFragestellergenannte Studie für die Hans-Böckler-Stiftung bekannt? Wennja,wiebewertetsiediese,undleitetsiehierausgesetzgeberischen Handlungsbedarf ab? Wennnein,warumhatdieBundesregierungdieseStudienichtzurKenntnis genommen? DerBundesregierungsindzahlreicheStudienzurArbeitnehmerüberlassungbekannt,auchdieinderVorbemerkungderFragestellergenannte.ImHinblickauf möglichegesetzlicheänderungenimbereichderzeitarbeitistinnerhalbder BundesregierungnochkeineabschließendeEntscheidunggetroffenworden.ErgänzendweistdieBundesregierungaufTabelle19imAnhangdes11.Berichtes derbundesregierungübererfahrungenbeideranwendungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11.AÜG-Bericht,Bundestagsdrucksache17/464,S.47) unddieantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktiondie LINKE. Leiharbeit in Krankenhäusern (Bundestagsdrucksache 17/1321) hin.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WievieleLeiharbeitskräfteinderKlinikumServicegesellschaftBayreuth mbhundindercfmzeitarbeitgmbhbekommenzusätzlichzuihrem LohnaufstockendeLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGB II), und wie hoch ist der Anteil von Frauen? WiehochsinddieFinanzmittel,mitdenendieGrundsicherungsträgerdie niedrigenlöhnederbetroffenenleiharbeitskräfteaufstocken,umihre Existenz zu sichern? DieBundesregierungweistzurBeantwortungaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage14derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. Leiharbeitin Krankenhäusern (Bundestagsdrucksache 17/1321, S. 5) hin. 14.Wie viele Beschäftigte a)in der Leiharbeitsbranche, b) in Krankenhäusern bzw. im Gesundheitswesen, c) als Leiharbeitskräfte in Krankenhäusern erhaltenzusätzlichzuihremlohnaufstockendeleistungennachdem SGBII (bittedieaktuellstenverfügbarendatenangebenundnach Geschlecht, Vollzeit/Teilzeit sowie Alter differenzieren)? WiehochsindjeweilsdiedurchschnittlichenaufstockendenLeistungen (bitte auch die aktuellsten verfügbaren Daten angeben)? DieaktuellstenverfügbarenDatenvomDezember2009könnendernachstehendenTabelleentnommenwerden.Angabendazu,wievieleerwerbsfähige ALG-II-BezieherimWirtschaftszweigArbeitnehmerüberlassunginKrankenhäuser entliehen werden, liegen nicht vor. Beschäftigung von erwerbsfähigen ALG-II-Beziehern in der Bundesrepublik Deutschland nach ausgewählten Wirtschaftszweigen Stand Dezember 2009 Hochgerechnete Werte auf Basis der Daten der ARGEn und AAgAw Beschäftigte erwerbsfähige ALG-II-Bezieher darunter Wirtschaftszweig/Merkmal Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Insgesamt MännerFrauenVollzeitTeilzeit 15 bis unter25 Jahre 25 bis unter50 Jahre 50 bis unter65 Jahre absolutabsolutabsolutabsolutabsolutabsolutabsolutabsolut Arbeitnehmerüberlassung (782;783) Gesundheitswesen (86) dar. Krankenhäuser (861) Durchschnittlich aufstockende Leistung in Bedarfsgemeinschaft inklusive Sozialversicherung Arbeitnehmerüberlassung (782;783)553 Euro 545 Euro585 Euro Gesundheitswesen (86)567 Euro 606 Euro512 Euro darunter Krankenhäuser (861)524 Euro 574 Euro493 Euro

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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