Die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe
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- Ilse Acker
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1 Die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe
2 12 / Zulassung zur Qualifikationsphase (2) Zur Qualifikationsphase wird zugelassen, wer in jedem Fach des verbindlichen Unterrichts (34 St.) am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann: 1. Jedes Fach des verbindlichen Unterrichts, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei anderen Fächern des verbindlichen Unterrichts ausgeglichen werden. 2. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen nach 14 und Mathematik kann der Ausgleich nach Nr. 1 nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen. (3) Zur Qualifikationsphase wird nicht zugelassen, wer 1. in einem Fach des verbindlichen Unterrichts null Punkte erreicht hat, 2. in zwei der Fächer nach Abs. 2 Nr. 2 weniger als fünf Punkte erreicht hat, 3. in drei und mehr Fächern des verbindlichen Unterrichts weniger als fünf Punkte erreicht hat. (4) Abweichend von Abs. 3 kann die Zulassungskonferenz eine Schülerin oder einen Schüler im begründeten Fall, vor allem aus Gründen, die nicht im mangelnden Leistungsvermögen oder Leistungswillen zu suchen sind, zur Qualifikationsphase zulassen, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Der Zulassungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit; die Begründung wird in der Niederschrift vermerkt. (5) Wer nicht zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. Eine Wiederholung der Einführungsphase ist nicht zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler wegen Nichtversetzung das letzte Schuljahr der Mittelstufe wiederholt hat. Sie oder er muss die gymnasiale Oberstufe verlassen. (6) Ein freiwilliger Rückgang aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ist bis zu Beginn des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase möglich, sofern die Schülerin oder der Schüler nicht bereits die Einführungsphase wiederholt hat
3 Rahmenbedingungen der Qualifikationsphase 1) Einer Ihrer Leistungskurse muss entweder a) eine fortgeführte Fremdsprache oder b) Mathematik oder c) eine Naturwissenschaft sein. 2) Als Leistungskurse können Sie nur Fächer wählen, die Sie in der gesamten Einführungsphase belegt und am Ende mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen haben (Ausnahme: Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase).
4 Wahl der Grundkursfächer Verbindlich in der Qualifikationsphase sind die Fächer a) Deutsch, b) eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache, c) Geschichte, d) Religion oder Ethik e) Mathematik, f) eine Naturwissenschaft g) und Sport. Mindestens während des ersten Jahres der Qualifikationsphase müssen Sie die folgenden Fächer belegen: a) Politik und Wirtschaft (Ausnahme: LK WiWi) b) Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Selbstverständlich können diese Kurse freiwillig bis zum Ende der Qualifikationsphase besucht werden und gegebenenfalls in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase müssen Sie über die hier genannten Belegverpflichtungen hinaus nochmals während zweier Halbjahre a) eine weitere Fremdsprache oder b) eine weitere Naturwissenschaft oder c) Informatik belegen.
5 Um die nötigen 24 Grundkurse zu erreichen, müssen weitere Grundkurse belegt werden. In der Regel können allerdings nicht mehr als 7 Grundkursfächer gewählt werden. Sport und die 3. Fremdsprache werden dabei nicht mitgezählt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Das gesamte Kursangebot ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in der Regel 33 Wochenstunden pro Schuljahr und mindestens 28 Grundkurse in vier Halbjahren der Qualifikationsphase besuchen können. Die Durchführung der für die Schülerinnen und Schüler verbindlichen Kurse und die Kontinuität des Unterrichtsangebotes haben Vorrang vor der Ausweitung oder Änderung des Fächerangebotes. Auf die Einrichtung eines bestimmten Faches als Leistungsfach besteht kein Anspruch. Belastung 7 (Grundkurse) * 3 21 Stunden (Stunden) 2 * 5 Stunden LK s 10 Tutorenstunde 1 2 Extrastunden D + M 2 Sport 2 / 3 Summe bei 7 GK s 36 / 37 (Summe bei 8 GK s) 39 / 40 Genehmigung der SL
6 An die Schülerinnen und Schüler der Stufe E2 Verbindliche Fachwahl für die Stufe Q1/Q2 Hinweise zur Wahl auf der Rückseite Name Tutor/in Vorname Hinweise zur Wahl finden Sie auf der Rückseite! 1. Wahl der Leistungsfächer: Meine Orientierungsfächer sind: Als Leistungsfächer wähle ich: Bei Leistungsfach Französisch: Abibac? ja nein 2. Wahl der Grundkurse Fach Wahl (X) Fach Wahl (X) Fach Wahl (X) Deutsch Erdkunde Mathe Englisch Gesch. Info Franz. G (AbiBac) Bio Ital. PW Chemie Latein PW (AbiBac) Biochemie Spanisch Rel. (ev) Physik Musik Rel. (kat.) Mu-Chor Ethik Mu-Orch. Phil. Mu-BigB. Kunst DS Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Abgabetermin: Spätestens Freitag,
7 Verteilung der einzubringenden Kurse auf die Aufgabenfelder Die nach Abs. 2 und 3 eingebrachten Leistungs- und Grundkurse müssen sich wie folgt auf die Aufgabenfelder verteilen: a) im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld: mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache gemäß 14 und zusätzlich zwei Kurse in Kunst, Musik oder Darstellendem Spiel sowie in einer weiteren Fremdsprache gemäß 14, wenn nicht zwei Kurse in einer zweiten Naturwissenschaft oder in Informatik eingebracht werden, b) im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld: mindestens sechs Kurse, darunter jeweils mindestens zwei Kurse in Geschichte sowie Politik und Wirtschaft; in Geschichte müssen diese Kurse aus dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase sein, c) im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld: mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und einer Naturwissenschaft sowie zusätzlich zwei Kurse in einer weiteren Naturwissenschaft oder in Informatik, wenn nicht zwei Kurse in einer zweiten Fremdsprache eingebracht werden. Werden in einem Fach Kurse wiederholt, kann nur das Ergebnis der Wiederholungskurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Ein Fach, das sowohl auf Grund- als auch auf Leistungskursniveau unterrichtet wurde, kann nur einmal in die Gesamtqualifikation aufgenommen werden.
8 Die Qualifikationsphase Fächer Q/I Q/II Q/III Q/IV Deutsch X X X X 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache Kunst X X X X X 1 X 1 Musik Darstellendes Spiel* ) Politik u. Wirtschaft X 2 X X 2 X Religionslehre(ev./kath.) Ethik X 3 X 3 X 3 X 3 Geschichte X X X X Erdkunde Philosophie Wirtschaftswissensch.** ) Mathematik X X X X Biologie Bio-Chemie X X X X Chemie Physik Informatik X 1 X 1 X 1 X 1 Sport X X X X *) Darstellendes Spiel kann als 4. oder 5. Abiturprüfungsfach gewählt werden. **)Wirtschaftswissenschaften kann nur als Leistungsfach und damit nur als 1. oder 2. Abiturprüfungsfach gewählt werden. X 1 : Neben vier verbindlichen Kursen in einer Sprache und einer Naturwissenschaft müssen in Stufe Q1/Q2 zwei weitere Kurse in einer Sprache oder einer Naturwissenschaft oder Informatik belegt werden. X 2 : Zwei Kurse in Stufe Q1/Q2 in einem musischen Fach sind verbindlich. X 3 : Vier Kurse in Religionslehre (ev./kath.) oder Ethik sind verbindlich
9 Kursplan für die Stufen Q1 Q4 Name: Vorname: TutorIn: Fächer Deutsch 1. Fremdspr.: 2. Fremdspr.: 3. Fremdspr.: Kunst Musik Darstellendes Spiel Politik und Wirtschaft Religionslehre: Ethik Philosophie Geschichte Erdkunde Wirtschaftswissenschaften Mathematik Biologie Bio-Chemie Chemie Physik Informatik Sport Prüfungsfächer Q/I Q/II Q/III Q/IV L: Die Leistungsfächer sind 1. und 2. Abiturprüfungsfach. P: Diese Fächer sind 3. bis 5. Prüfungsfach. Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
10 Kursplan für die Stufen Q1 Q4 Name: Vorname: TutorIn: Fächer Prüfungsfächer Q/I Q/II Q/III Q/IV Deutsch P x x x x 1. Fremdspr.: E x x x x 2. Fremdspr.: F 3. Fremdspr.: Kunst Musik x x Darstellendes Spiel Politik und Wirtschaft L L L L L Religionslehre: kath. x x x x Ethik Philosophie Geschichte P x x x x Erdkunde Wirtschaftswissenschaften Mathematik P x x x x Biologie Bio-Chemie Chemie Physik L L L L L Informatik x x Sport x x x x L: Die Leistungsfächer sind 1. und 2. Abiturprüfungsfach. P: Diese Fächer sind 3. bis 5. Prüfungsfach. Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
11 Kursplan für die Stufen Q1 Q4 Name: Vorname: TutorIn: Fächer Prüfungsfächer Q/I Q/II Q/III Q/IV Deutsch P x x x x 1. Fremdspr.: E L L L L L 2. Fremdspr.: F 3. Fremdspr.: Kunst x x Musik Darstellendes Spiel Politik und Wirtschaft x x Religionslehre: ev. x x x x Ethik Philosophie Geschichte x x x x Erdkunde P x x x x Wirtschaftswissenschaften Mathematik P x x x x Biologie L L L L L Bio-Chemie Chemie Physik x x Informatik Sport x x x x L: Die Leistungsfächer sind 1. und 2. Abiturprüfungsfach. P: Diese Fächer sind 3. bis 5. Prüfungsfach. Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. Diese Prüfungsfächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.
12 Die Abiturprüfung Die Abiturprüfung besteht aus 5 Prüfungsteilen 1) LK1 schriftlich 2) LK2 schriftlich 3) Drittes Prüfungsfach schriftlich 4) Mündliche Prüfung 5) Mündliche Prüfung oder Präsentation oder Besondere Lernleistung Die folgenden Fächer werden verpflichtend geprüft: 1) Deutsch 2) Mathematik 3) Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik Diese verbindlichen Prüfungsfächer können nicht durch eine Besondere Lernleistung ersetzt werden! In Ihren Prüfungsfächern müssen Sie in der gesamten Einführungssowie Qualifikationsphase unterrichtet worden sein. Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungen abgedeckt sein. Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen dabei mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Kein Prüfungsfach darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden. In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem LK, müssen in der Abiturprüfung jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.
13 Die Gesamtqualifikation gleich Abiturnote Gesamtqualifikation: 900 bis 300 Punkte Abiturnote: 1,0 bis 4,0 Grundkurswertung (genau 24 Grundkurse) Minimum: 120 Punkte Maximum: 360 Punkte einfache Wertung kein Nullpunkte-Kurs höchstens 6 Kurse mit weniger als 05 Punkten Leistungskurswertung (8 Leistungskurse) Minimum: 80 Punkte Maximum: 240 Punkte doppelte Punktezahlen aus Q1 bis Q4 kein Nullpunkte-Kurs in Q1 bis Q4: in 5 Leistungskursen müssen jeweils mindestens 10 Punkte der zweifachen Wertung erreicht worden sein Abiturwertung Minimum: 100 Punkte Maximum: 300 Punkte Ergebnis der 5 Prüfungen mal 4 pro Prüfungsfach können maximal 60 Punkte erzielt werden in drei Prüfungsfächern, darunter in mindestens einem Leistungsfach, müssen in einfacher Wertung mindestens 5 Punkte erzielt werden
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