Der Kündigungsschutz leitender Angestellter

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1 Marie-Theres Rumler Der Kündigungsschutz leitender Angestellter Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden -"

2 INHALTSVERZEICHNIS EINFUHRUNG TEIL 1: DIE KÜNDIGUNGSRECHTLICHE STELLUNG DER LEITENDEN ANGESTELLTEN IN DER GESCHICHTLICHEN ENTWICKLUNG 5 A. Leitende Angestellte unter der Geltung des Betriebsrätegesetzes 5 B. Leitende Angestellte unter Geltung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit 9 C. Leitende Angestellte in der Gesetzgebung der Nachkriegszeit bis zum Erlaß des KSchG D. Leitende Angestellte unter Geltung des KSchG 1951 und des BetrVG I. Begriff und Behandlung der leitenden Angestellten nach dem KSchG Vorentwürfe des Wirtschaftsrats und der Sozialpartner Kündigungsschutz nach dem KSchG II. Begriff und Behandlung der leitenden Angestellten unter Geltung des BetrVG III. Zusammenfassung 17 TEIL 2: DER BEGRIFF DES LEITENDEN ANGESTELLTEN IM KSCHG SOWIE IM BETRVG UND IM SPRAUG 19 A. Die Relevanz der Begriffsbestimmung für die kündigungsrechtliche Stellung der leitenden Angestellten 19 B. Der Begriff/des leitenden Angestellten nach 14 Abs. 2 S. 1 KSchG 20 I. Der Zweck der Sonderregelung für leitende Angestellte 20 II. _ Die Auslegung von 14 Abs. 2 S. 1 KSchG GeicJiffisführer_und_BeUiebsleiter Ähnliche leitende Angestellte " Berechtigung zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern 28 a. Träger der Personalbefugnisse 28 b. Der Inhalt der Einstellungs- oder Entlassungsberechtigung 31 C. Der Begriff des leitenden Angestellten nach 5 Abs. 3 BetrVG und l SprAuG 34 I. Der Zweck der Ausgrenzung der leitenden Angestellten 34 II. Die Auslegung von 5 Abs. 3,4 BetrVG und 1 SprAuG Begriffsmerkmale aller leitenden Angestellten im Sinne von 5 Abs. 3 BetrVG Leitende Angestellte nach 5 Abs. 3 S^2 Nr. 1 BetrVG 39

3 3. Leitende Angestellte nach 5 Abs. 3 S.2 Nr. 2 BetrVG Leitende Angestellte nach 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG 45 a. Bedeutung der Aufgaben für Unternehmen oder Betrieb 45 b. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse 47 c. Der Umfang unternehmerischer im Vergleich zu den Gesamtaufgaben des leitenden Angestellten 47 d. Weitgehende Entscheidungsfreiheit Die Zweifelsregelung des 5 Abs. 4 BetrVG 50 a. Rechtliche Einordnung des 5 Abs. 4 BetrVG 50 b. Die Auslegungsregeln des 5 Abs. 4 BetrVG im einzelnen 52 aa. Zuordnung bei der letzten Wahl oder durch gerichtliche Entscheidung 52 bb. Leitungsebene mit überwiegend leitenden Angestellten 54 cc. Jahresarbeitsentgelt im für leitende Angestellte üblichen Rahmen 55 dd. Gehalt über dem Dreifachen der Bezugsgröße 58 D. Vergleich der Begriffe des leitenden Angestellten im BetrVG, SprAuG und im KSchG 59 TEIL 3: DIE STELLUNG DER LEITENDEN ANGESTELLTEN NACH DEM KSCHG 63 A. Beendigungsjcündigung 63 I. Kündigungsgründe Allgemeine Voraussetzungen einer Kündigung nach dem KSchG 64 a. Verhältnismäßigkeit der Kündigung 64 aa. Abmahnung 64 bb.weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz 66 (1) Aufgrund des Direktionsrechts 67 (2) Aufgrund einer Änderungskündigung 69 b. Interessenabwägung 72 c. Kein Eingreifen von Widerspruchstatbeständen Personenbedingte Kündigung 74 a. Krankheitsbedingte Kündigung 75 b. Altersbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Bgtrigbsbedingte Kündigung, 85 a. Dringende betriebliche Erfordernisse 85 b. Sozialauswahl Insbesondere: Die Kündigung wegen Betriebsübergangs Kein besonderer Kündigungsschutz für Sprecherausschußmitglieder, Wahlbewerber, Wahlvorstände und leitende Angestellte im Aufsichtsrat 93 VI

4 II. Einspruch gegen die Kündigung gemäß 3 KSchG Berechtigter Personenkreis Einspruch gegen die Kündigung beim Sprecherausschuß? 95 III. Die Klage des leitenden Angestellten auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit Keine Besonderheiten für Klageerhebung und Verfahren Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung 99 a. Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers 100 aa. Verfassungsmäßigkeit der Sonderregelung 100 bb. Faktoren bei der Bemessung der Abfindung 102 cc. Insbesondere: Zur Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung wegen Betriebsübergangs 105 b. Auflösung auf Antrag des leitenden Angestellten 106 c. Kostenentscheidung 107 IV. Die Stellung des gekündigten leitenden Angestellten Weiterbeschäftigungsanspruch 108 a. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch 109 aa. Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 109 bb. Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist 111 (1) Rechtslage bei nicht offensichtlich unwirksamer Kündigung 111 (2) Rechtslage bei offensichtlich unwirksamer Kündigung 114 (3) Der Fortfall des Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls 114 cc. Zusammenfassung 116 b. Besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch nach 102 Abs. 5 BetrVG 116 v 2 ; Mitgliedschaftund Wahlrecht zum Sprecherausschuß 118 Jj. Änderungskündigung \ 118 ^ I.Die soziale^ecrtfrertigung der Änderungskündigung 118 II. Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits 120 III. Die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund eines Auflösungsantrags durch den Arbeitgeber Die Zulässigkeit eines Auflösungsantrags Die Höhe der Abfindung Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Ablehnung des Änderungsangebots 124 C. Umgehung des Kündigungsschutzes durch befristete Arbeitsverhältnisse 124 I. Grenzen der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse 124 II. Einzelfalle befristeter Arbeitsverhältnisse Erprobung des leitenden Angestellten Abschluß anderer Zeitverträge Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrags Altersgrenze 128 VII

5 in. Die Bedeutung der Abfindung für die Befristung von Arbeitsverträgen leitender Angestellter Die Angemessenheit der Abfindung Zeitpunkt der Vereinbarung der Abfindung 132 D. Die Stellung des leitenden Angestellten im Massenkündigungsschutz 134 I. Zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses leitender Angestellter aus dem Massenkündigungsschutz 134 II. Der von den 17 ff KSchG ausgenommene Personenkreis 137 TEIL 4: Dm KÜNDIGUNGSRECHTLICHE STELLUNG DER LEITENDEN ANGESTELLTEN NACH DEM SPRECHERAUSSCHUSSGESETZ UND DEM BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ 141 A. Die Anhörung des Sprecherausschusses gemäß 31 Abs. 2 SprAuG 141 I. Gegenstand der Anhörung Kündigung Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen Herabstufung des leitenden zum normalen Angestellten Suspendierung des Arbeitsverhältnisses 144 II. Der zuständige Sprecherausschuß Die Betriebszugehörigkeit als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit des Sprecherausschusses Einzelfälle der Zuständigkeit des Sprecherausschusses im abgebenden und/oder aufnehmenden Betrieb Abgrenzung der Zuständigkeit von Einzel-, Gesamt- und Konzernsprecherausschuß 149 a. Grundsätze für die Abgrenzung 150 b. Die Zuständigkeifbei der Beendigungskündigung 151 c. Die Zuständigkeit bei der Änderungskündigung Die Zuständigkeit des Unternehmenssprecherausschusses 155 III. Das Verfahren der Anhörung ' Das Bestehen eines handlungsfähigen Sprecherausschusses 155 a. Eingeschränkte Anhörungspflicht zwischen Beginn der Amtszeit und Konstituierung des Sprecherausschusses 156 b. Eingeschränkte Anhörungspflicht bei vorübergehend funktionsunfähigem Sprecherausschuß 159 c. Die Anhörung bei nicht beschlußfähigem Sprecherausschuß D,er Zeitpunkt der Anhörung 161 a. Der Zeitpunkt der Einleitung des Anhörungsverfahrens in Normalfällen 161 b. Grundsätzlich keine Abkürzbarkeit der Anhörungsfrist in Eilfällen Der Adressat der Mitteilung Der Inhalt der Mitteilung an den Sprecherausschuß ^ 166 VIII

6 a. Anforderungen an die Mitteilungspflicht im Vergleich zu 102 BetrVG 166 b. Der sachliche Umfang der Mitteilungspflicht 167 aa. Informationen zur Person und zur Art der Kündigung 167 bb. Informationen über die Kündigungsgründe 169 (1) Allgemeine Anforderungen 169 (2) Die Beschränkung auf die subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers 170 (3) Das Nachschieben von Kündigungsgründen 171 (4) Das Nachschieben von Auflösungstatsachen 173 (5) Besonderheiten des Anhörungsverfahrens für leitende Angestellte i.s. von 14 Abs. 2 S. 1 KSchG 175 c. Beschränkte Mitteilungspflicht bei Kenntnis der Kündigungsgründe im Sprecherausschuß 175 IV. Die Stellungnahme des Sprecherausschusses Anhörungsfrist Beschlußfassung 178 a. Anhörung des leitenden Angestellten 178 b. Keine Delegation der Entscheidung 179 c. Das Verfahren der Beschlußfassung 180 aa. Die Beschlußfassung des für den Einzelbetrieb gewählten Sprecherausschusses 180 bb. Die Beschlußfassung des Unternehmenssprecherausschusses 180 cc. Die Beschlußfassung des betriebsübergreifenden und des für auswärtige Betriebsteile zuständigen Sprecherausschusses 182 dd. Das Verfahren der Beschlußfassung im Vergleich zum Betriebsverfassungsrecht 183 ee.'das Verfahren bei Kündigung eines Sprecherausschußmitglieds 184 V. Folgen von Nichtanhörung und Fehlern im Anhörungsverfahren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung 184 a. Fehler bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens 184 b. Fehler bei Willensbildung und Beschlußfassung des Sprecherausschusses 185 c. Die Bedeutung der Kenntnis des Arbeitgebers von Fehlern des Sprecherausschusses im Anhörungsverfahren 185 aa. Kündigung nach Ablauf der Anhörungsfrist 185 bb. Kündigung vor Ablauf der Anhörungsfrist 186 d. Zusammenfassung Keine gerichtliche Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses 188 VI. Die Verschwiegenheitspflicht der Sprecherausschußmitglieder 188 B. Die Klage des leitenden Angestellten auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung 189 I. Klageerhebung ^ 189 IX

7 II. Die Berufung des Gekündigten auf die falsche Statusbeurteilung durch den Arbeitgeber 189 in. Darlegungs-und Beweislast Allgemeine Grundsätze für die Verteilung der Darlegungs-und Beweislast Insbesondere: Der Status des Gekündigten als Gegenstand der Darlegungsund Beweislast 191 a. Keine Beweiserleichterung durch 5 Abs. 4 BetrVG 191 b. Die Pflicht zur Darlegung von Entgeltdaten im Verhältnis zum Datenund Geheimnisschutz 192 C. Die Rechtsstellung des gekündigten leitenden Angestellten 194 I. Weiterbeschäftigungsanspruch Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch 194 a. Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 194 b. Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ablauf der Kündigungsfrist 195 aa. Für leitende Angestellte nur i.s. von 5 Abs. 3 BetrVG 195 bb. Für leitende Angestellte auch i.s. von 14 Abs. 2 S. 1 KSchG Weiterbeschäftigungsanspruch nach 102 Abs. 5 BetrVG bei Anhörung von Betriebsrat und Sprecherausschuß 197 II. Mitgliedschaft im Sprecherausschuß 197 in. Wahlrecht zum Sprecherausschuß Aktives Wahlrecht Passives Wahlrecht 200 D. Die Rechtslage bei Unsicherheit über den Status des Arbeitnehmers 201 I. Keine bindende Entscheidung durch Zuordnungsverfahren 201 II. Parallele Anhörung von Sprecherausschuß und Betriebsrat Grenzen der Zulässigkeit der gleichzeitigen Anhörung von Sprecherausschuß und Betriebsrat 202 a. Das BDSG als Schranke umfassender Anhörungen 203 b. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Schranke umfassender Anhörungen 205 c. Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht als Schranke umfassender Anhörungen Rechtsfolgen bei einer unzulässigen Anhörung von Betriebsrat und Sprecherausschuß 211 a. Sanktionsmöglichkeiten für den leitenden Angestellten 211 aa. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 211 / bb. Verletzung der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht 213 b. Sanktionsmöglichkeiten für den Sprecherausschuß Weiterbeschäftigungsanspruch nach 102 Abs. 5 BetrVG bei vorsorglicher Anhörung des Betriebsrats 214 a. Die Anwendbarkeit des 102 Abs. 5 BetrVG / 214

8 b. Keine Relevanz der Statusunsicherheit für die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach 102 Abs. 5 BetrVG Die Zustimmung des Betriebsrats nach 102 Abs. 6 BetrVG bei Anhörung von Betriebsrat und Sprecherausschuß Umdeutung einer Anhörung nach 102 BetrVG in eine Unterrichtung nach 105 BetrVG 219 E. Modifizierung des Kündigungsschutzes durch Richtlinien gemäß 28 SprAuG 219 I. Möglicher Inhalt von Beendigungsrichtlinien Regelungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Enge Grenzen für die Erweiterbarkeit der Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses 221 a Keine zusätzlichen Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses 221 b. Grenze der Modifizierbarkeit bestehender Mitwirkungsrechte 222 II. Wirkung der Richtlinien Umfang der Bindungswirkung für den Arbeitgeber Rechtswirkungen fehlerhaft zustandegekommener und inhaltlich rechtswidriger Richtlinien 227 in. Einzelfälle Vereinbarung eines konzernweiten Kündigungsschutzes Vereinbarungen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen 230 a. Mögliche Regelungsinhalte und ihre Grenzen 230 b. Keine Verknüpfung von wirtschaftlichen Ausgleichsleistungen und Rechtsschutzverzicht 231 aa. Keine Funktionswidrigkeit der Richtlinie durch die Verknüpfung 232 bb. Verstoß gegen 27 Abs. 1 SprAuG 232 ccyverstoß gegen zwingende Kündigungsschutzvorschriften 234 dd. Folgen der rechtswidrigen Verknüpfung 235 c. Zur Zulässigkeit von Fälligkeits- und Anrechnungsklauseln 236 F. Andere Beteiligungsrechte der betrieblichen Vertretungsorgane 237 I. Die Information des Betriebsrats nach 105 BetrVG Gegenstand der Mitteilungspflicht Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilung Der zuständige Betriebsrat Keine Folgen bei Verstoß gegen 105 BetrVG 242 II. Information des Sprecherausschusses gemäß 31 Abs. 1 SprAuG 242 III. Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 244 IV. Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen nach 17 Abs. 2 und 3 KSchG Die zuständigen Vertretungsorgane Einzelheiten der Beteiligung der Vertretungsorgane 247 XI

9 TEIL 5: SCHLUSSBETRACHTUNG 249 A. Der Befund 249 B. Die Bewertung der kündigungsrechtlichen Stellung leitender Angestellter in den einzelnen Gesetzen 251 I. Der Kündigungsschutz für leitende Angestellte nach dem KSchG 251 II. Die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes für leitende Angestellte nach dem SprAuG und dem BetrVG 255 C. Gleichlauf von individual- und kollektivrechtlichem Kündigungsschutz für leitende Angestellte? 258 I. Keine Angleichung des Kündigungsschutzes für leitende Angestellte über eine gegenseitige Anpassung der Begriffe 258 II. Mögliche Änderungen des KSchG und des SprAuG 260 Literaturverzeichnis 261 XII

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