für unsere Lieferung in der Zeit vom bis berechnen wir Ihnen: Verbrauch
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- Eike Busch
- vor 8 Jahren
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1 EASY_NEUERKUNDE EBE_Belegart:Restforderung EZR_Zeitraum: EFA_Fälligkeit: EVA_Verbrauchsstelle:Regina Fritz, Kollwitzstr. 11, D Kornwestheim ERA_Rechnungsanschrift:Kollwitzstr. 11, D Kornwestheim ERD_Rechnungsdatum: EBT_Betrag:18,43 ENA_NameRE:Regina Fritz EKZ_Kundennummer2: EKN_Kundennummer: ERN_Rechnungsnummer: EKM_KonzernMandant:L01 EPZ_Prozess:36312 EKG_Kundengruppe:11 EZU_Unbundling:1 ELI_Listentitel:Rechnung Herrn Max Mustermann Musterstr Musterstadt Rechnung XXXXXX Ansprechpartner: Kundenservice Telefon: 07141/ Telefax: 07141/ kundenservice@swlb.de Homepage: Kundennummer: XXXXXX (Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben) Rechnungsdatum: Rechnungsnr.: XXXXXXXXXXXX Steuer-Nr.: 71385/00813 Kunde/Verbrauchsstelle: Max Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt für unsere Lieferung in der Zeit vom bis berechnen wir Ihnen: Verbrauch Strom kwh bezahlter Abschlag Strom Summe der geleisteten Zahlungen bis Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto 19 % 357,50 EUR 67,93 EUR 19 % -342,02 EUR -64,98 EUR -342,02 EUR -64,98 EUR 425,43 EUR -407,00 EUR -407,00 EUR Restforderung 18,43 EUR Die Restforderung wird am von Ihrem Konto XXXXXXXXX bei der Musterbank; BLZ XXXXXXXX abgebucht. Die Einzelermittlungen der vorstehenden Werte sind auf den nächsten Seiten aufgeführt. Fällig am: Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Abschläge: Strom Gesamtbetrag Die Teilbeträge sind fällig am: Steuersatz Netto Umsatzsteuer Abschlag 19 % 36,13 EUR 6,87 EUR 43,00 EUR 36,13 EUR 6,87 EUR 43,00 EUR , , , , , , , , , , Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH
2 Hinweise für unsere Kunden und Erläuterungen zur Rechnung Unter der Kundennummer führen wir Ihr Kundenkonto mit allen Zahlungseingängen. Bei telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zu Ihrer Rechnung geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer an, damit wir Ihnen schnell weiterhelfen können. Die Verbrauchsablesung und -abrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die während des Abrechnungszeitraums geleisteten Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energie- und Wasserlieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Verbrauch. Als Berechnungsgrundlage für den von uns geforderten Abschlag werden der Vorjahresverbrauch sowie die aktuell gültigen Preise herangezogen. Wir berechnen in einem Abrechnungszeitraum elf gleichbleibende monatliche Abschläge. Änderung der Preise: Ändern sich innerhalb des Abrechnungszeitraums die Berechnungsgrundlagen (z.b. Preise, Steuern und Abgaben) wird der für die neuen Berechnungsgrundlagen maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Fälligkeiten: Ergibt sich aus der Verbrauchsabrechnung und aus dem Gebührenbescheid eine Restforderung, so ist diese 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Abschlagsbeträge für den zukünftigen Versorgungszeitraum sind an den angegebenen Terminen fällig. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung werden die fälligen Beträge zu den angegebenen Fälligkeitsterminen abgerufen. Dies gilt auch für die aufgeführten Abschlagsbeträge. Gehen zur Zahlung fällige Beträge nicht fristgerecht bei den SWLB ein, so werden diese angemahnt. Bleiben Mahnungen erfolglos, so haben Sie mit der Einstellung der Belieferung zu rechnen. Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung werden mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ist das Guthaben höher als die erste Abschlagsanforderung, wird der übersteigende Betrag den Kunden, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, auf deren Bankkonto überwiesen. Die Barzahler bitten wir, uns unter Angabe der Kundennummer schriftlich Ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit wir Ihren Restbetrag zurück überweisen können. Sofern keine Mitteilung der Bankverbindung erfolgt, wird das Guthaben mit den laufenden Abschlägen verrechnet. Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Versorgungsunternehmen geltend zu machen. Einwände berechtigen nicht zum Aufschub oder zur Verweigerung der Zahlung. Unterjährige Abrechnung: Sofern Sie unabhängig von der jährlichen Verbrauchsabrechnung eine zusätzliche Zwischenabrechnung wünschen, werden Ihnen die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Zwischenabrechnung ist die Mitteilung Ihres Zählerstands bzw. Ihrer Zählerstände. Rechtsgrundlage für die Verbrauchsabrechnung für Strom, Gas, Wasser, Fernwärme sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die jeweiligen Verordnungen (StromGVV, GasGVV, AVBWasserV, NAV, NDAV, AVBFernwärmeV) mit den dazugehörigen ergänzenden Bestimmungen sowie deren Anlagen. Diese können Sie bei uns einsehen bzw. anfordern. Die Messeinrichtungen müssen für Beauftragte der SWLB zugänglich sein. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch äußere Einwirkung an den Messgeräten verursacht wird. Wasserzähler und Anschlussleitungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Frost zu schützen. Alle Entgelte unterliegen dem im Liefer- bzw. Leistungszeitraum jeweils gültigen gesetzlichen Steuersatz. Wir führen die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um ein von den Netzbetreibern zu leistendes Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird von den Netzbetreibern an die Lieferanten weiterverrechnet und von diesen im Rahmen der Lieferpreise an die Endkunden entsprechend berücksichtigt. Zählpunkt ist die Bezeichnung in der Energiewirtschaft für den Punkt, ab dem Versorgungsleistungen wie z.b. Elektrizität, Erdgas, Fernwärme oder Trinkwasser durch Energielieferanten an Verbraucher geleistet werden. Dem Zählpunkt wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktbezeichnung, zugeordnet. Sie wird für den elektronischen Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und den Energieversorgungsunternehmen sowie für den Austausch von Messergebnissen benutzt. Datenschutz: Die in Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von uns zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert.
3 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer XXXXXX für Abnahmestelle: Musterstr. 1, Musterstadt Seite 1 Strom Zeitraum Zählerstand von bis Differenz Menge Preis Nettobetrag 86 Tage VNB-87 *) 360 kwh Favorit Blau 360 kwh 12,530 Ct/kWh 45,11 EUR 360 kwh 3,592 Ct/kWh 12,93 EUR 360 kwh 0,002 Ct/kWh 0,01 EUR 360 kwh 2,050 Ct/kWh 7,38 EUR 360 kwh 0,151 Ct/kWh 0,54 EUR 86 Tage 75,53 EUR/Jahr 17,75 EUR Zähler-Nr. XXXXXXX Zeitraum Zählerstand Offshore-Haftungsumlage Offshore-Haftungsumlage Summe vom bis ,72 EUR Codenummer Netzbetreiber: XXXXXXXXXXXXX von bis Differenz Menge Preis Nettobetrag Tage LIE-87 *) kwh Favorit Blau 603 kwh 12,530 Ct/kWh 75,56 EUR 603 kwh 3,592 Ct/kWh 21,66 EUR 603 kwh 0,002 Ct/kWh 0,01 EUR 603 kwh 2,050 Ct/kWh 12,36 EUR 603 kwh 0,151 Ct/kWh 0,91 EUR 158 Tage 75,53 EUR/Jahr 32,61 EUR 410 kwh 13,250 Ct/kWh 54,33 EUR 410 kwh 5,277 Ct/kWh 21,64 EUR 410 kwh 0,126 Ct/kWh 0,52 EUR 410 kwh 2,050 Ct/kWh 8,41 EUR 410 kwh 0,250 Ct/kWh 1,03 EUR 410 kwh 0,329 Ct/kWh 1,35 EUR 90 Tage 75,53 EUR/Jahr 18,62 EUR Favorit Blau kwh 13,250 Ct/kWh 12,32 EUR 93 kwh 5,277 Ct/kWh 4,91 EUR 93 kwh 0,126 Ct/kWh 0,12 EUR 93 kwh 2,050 Ct/kWh 1,91 EUR 93 kwh 0,250 Ct/kWh 0,23 EUR 93 kwh 0,329 Ct/kWh 0,31 EUR 24 Tage 75,53 EUR/Jahr 4,97 EUR Zähler-Nr. XXXXXXX Gesamtverbrauch über alle Abnahmestellen Vorjahresverbrauch über alle Abnahmestellen kwh 689 kwh Summe vom bis ,78 EUR Codenummer Netzbetreiber: XXXXXXXXXXXXX Summe vom bis (358 Tage) VJ-Zeitraum vom bis (158 Tage) 357,50 EUR Im oben aufgeführten Rechnungsbetrag sind folgende Preisbestandteile enthalten (netto zzgl. MwSt.), welche vom SWLB-Vertrieb nicht beeinflussbar sind: Netzentgelte Entgelte für den Messstellenbetrieb Entgelte für die Messung Steuern und Abgaben Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten Konzessionsabgabe,, Umlagen nach KWKG, EEG, 19(2) StromNEV, Offshore- Haftungsumlage Gesamt: 91,12 EUR 7,49 EUR 2,35 EUR 119,54 EUR 220,50 EUR Vertragsdaten für Zählpunkt: Nächstmöglicher Kündigungstermin: Kündigungsfrist: 6 Woche(n) zum Vertragsendetermin Vertragslaufzeit: 1 Jahr(e)
4 Anlage zur Rechnung vom für Kundennummer XXXXXX für Abnahmestelle: Musterstr. 1, Musterstadt Seite 2 Zusatzinformation Strom Verbrauchsverhalten Grafis che Dars tellung Ihres Verbrauchs verhaltens in kwh (auf Jahres verbrauchs bas is ) Ihr Verbrauch vorbildlich gut hoch viel zu hoch Aktuell Vorjahr 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. Energiemix Stromkennzeichnung gemäß 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert 2012 Angaben auf Basis 2011 (Bezugsjahr) SWLB - Gesamt SWLB - Ökostrom SWLB - Verbleibend Deutschland 33,4 % 13,7 % 23,5 % 39,2 % 16,2 % 41,7 % 17,7 % 2,7 % 10,9 % 3,4 % 27,6 % 11,0 % 73,8 % 12,3 % 4,0 % 28,3 % 14,2 % 5,4 % 5,2 % 15,8 % Kernkraft Erdgas EEG Kohle sonstige fossile Energieträger sonstige erneuerbare Energieträger Umweltauswirkungen Mix Kohlendioxid radioaktiver Abfall SWLB - Gesamt 403 0,0004 SWLB - Ökostrom 11 0 SWLB - Verbleibend 472 0,0004 Deutschland 503 0,0005 * Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen LIE VNB Ermittlung durch den Lieferanten Ermittlung durch den Netzbetreiber 67 Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant) 87 Wert aus Kundenselbstablesung (abrechnungsrelevant)
5 Hinweis zur Schlichtungsstelle Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Kommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001/53105 Bonn, Telefon: , Telefax: ; Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle "Energie" beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.v.; Friedrichstraße 133; Berlin; Tel.: ; Fax: ; Internet: Hinweis zur Energieeffizienz Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Im EEG ist die Vergütung für die Stromeinspeisung aus regenerativen Energiequellen wie Wind- und Wasserkraft, Biomasse oder Photovoltaik geregelt. Die Finanzierung der für diese Stromeinspeisung zu zahlende Vergütung erfolgt über ein Umlageverfahren und wird von allen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden getragen. Nähere Details zur Berechnung finden Sie auf der Internetseite der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter Wir leiten diese Umlage an den Netzbetreiber weiter. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Regelt die Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Dies ist ein besonders umweltfreundliches Verfahren, mit dem Brennstoff und Kohlenstoffdioxid -Emissionen eingespart werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß KWKG auf die Vebraucher umgelegt. Wir leiten diese Umlageeinnahmen an den Netzbetreiber weiter. 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Mit dieser Umlage wird die politisch gewollte Entlastung stromintensiver Industriebetriebe von Netzentgelten finanziert. Basis dafür sind die Regelungen in. Die Umlage wird in einem bundesweiten Belastungsausgleich, von der Systematik vergleichbar mit dem KWKG-Aufschlag, mit der Stromrechnung von den Kunden erhoben und die Einnahmen an den Netzbetreiber weitergeleitet. Die ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die wird vom Energieversorger erhoben und an das zuständige Hauptzollamt abgeführt. Der setzt sich aus dem Energiepreis, den Netznutzungsentgelten, den Kosten für Messstellenbetrieb - und Abrechnung, sowie der Konzessionsabgabe zusammen.
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