Ergänzende Bedingungen

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1 Ergänzende Bedngungen der zu den Allgemenen Anschlussbedngungen n Nederspannung gemäß Nederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. Januar 2012

2 Inhaltsüberscht I. 1. BAUKOSTENZUSCHÜSSE (BKZ) GEMÄß 11 NAV ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ANGEMESSENER BAUKOSTENZUSCHUSS WEITERER BAUKOSTENZUSCHUSS BEI ERHÖHTER LEISTUNGSANFORDERUNG NETZANSCHLUSSKOSTEN GEMÄß 9 NAV KOSTEN FÜR DIE ERSTELLUNG DES NETZANSCHLUSSES VERÄNDERUNGEN BESTEHENDER NETZANSCHLÜSSE ROVISORISCHE ANSCHLÜSSE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (ANGEBOT, ANNAHME UND FÄLLIGKEIT)... 5 II. INBETRIEBSETZUNG GEMÄß 13, 14 NAV ALLGEMEINES TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN... 6 III. UMSATZSTEUER... 6 IV. INKRAFTTRETEN... 6 ANLAGE ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN... 7 Stand:

3 Ergänzende Bedngungen zu den Allgemenen Anschlussbedngungen n Nederspannung gemäß Nederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 gültg ab 8. November 2006 I. 1. Baukostenzuschüsse (BKZ) gemäß 11 NAV 1.1 Allgemene Erläuterungen Der Anschlussnehmer zahlt dem Vertelungsnetzbetreber (VNB) be Anschluss sener elektrschen Anlage an das Letungsnetz des VNB s bzw. be Erhöhung sener Lestungsforderung und dadurch erforderlch werdender Veränderung am Netzanschluss enen Zuschuss zu den Kosten der örtlchen Vertelungsanlagen (Baukostenzuschuss). Der Baukostenzuschuss errechnet sch aus den Kosten, de für de Erstellung oder Verstärkung der örtlchen Vertelungsanlagen erforderlch snd. De örtlchen Vertelungsanlagen snd de für de Erschleßung des Versorgungsbereches notwendgen Nederspannungsanlagen und Transformatorenstatonen. Der Versorgungsberech rchtet sch nach der versorgungsgerechten Ausbaukonzepton für de örtlchen Vertelungsanlagen m Rahmen der behördlchen lanungsvorhaben (z.b. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanerungsplan). 1.2 Angemessener Baukostenzuschuss Als angemessener Baukostenzuschuss zu den auf de Anschlussnehmer entfallenden Kosten für de Erstellung oder Verstärkung der örtlchen Vertelungsanlagen glt gem. 11 Abs. 1 Satz 2 NAV en Antel von 50% deser Kosten. Damt bemsst sch der vom Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss nach Maßgabe der an dem betreffenden Netzanschluss für de darüber versorgten Anschlussnehmer vorzuhaltende Lestung unter Berückschtgung der Durchmschung abzüglch des Sockelfrebetrages von 30kW we folgt: BKZ = ( a 30kW ) GL 0,5 spezf. Netzkosten spezf. Netzkosten = K NS + K T US Darn bedeuten: BKZ: Der vom enzelnen Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss (n ) K NS: K US: GL: a: T: De Kosten für das örtlche Vertelnetz m Versorgungsberech (Nederspannungsnetz) De Kosten der örtlchen Transformatorenanlagen m Versorgungsberech (Umspannebene) Faktor zur Berückschtgung der Durchmschung m Nederspannungsnetz (Glechzetgketsfaktor) De für den betreffenden Netzanschluss angemeldete Lestung (abhängg von der jewelgen Scherungsgröße m Hausanschlusskasten) De Summe der Lestung, de n dem betreffenden Versorgungsberech erstellten Verteleranlagen, enschleßlch der noch zu erwartenden Netzanschlüsse, vorgehalten werden kann De Kosten werden auf der Grundlage der durchschnttlch für verglechbare Fälle entstehenden Kosten pauschal gemäß resblatt berechnet. Stand:

4 Be enem Netzanschluss mt mehreren Anschlussnutzern und unterschedlchen Messungen (mt und ohne Lestungsmessung), wrd der Frebetrag von 30kW entsprechend dem Lestungsbedarf der enzelnen Anschlüsse aufgetelt. De Berechnung der Lestungsantele kann mt folgender Formel ermttelt und aufgetelt werden: BKZ olm = ( ) GL spezf. Netzkosten a x x x = a 30kW a Darn bedeuten: BKZ olm: Der vom enzelnen Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss (n ) ohne Lestungsmessung BKZ mlm: Der vom enzelnen Anschlussnehmer zu zahlende Baukostenzuschuss (n ) mt Lestungsmessung K h: De Kosten der örtlchen Vertelanlagen m Versorgungsberech GL x: Faktor zur Berückschtgung der Durchmschung m Nederspannungsnetz (Glechzetgketsfaktor) für de jewelge Kundengruppe x: antelge Lestung enes Anschlussnutzers a: a: angemeldete Lestung enes Anschlussnutzers De Summe der angemeldeten Lestungen aller Anschlussnutzer 1.3 Weterer Baukostenzuschuss be erhöhter Lestungsanforderung Der Anschlussnehmer zahlt enen weteren Baukostenzuschuss, wenn er sene Lestungsanforderung erhöht und dadurch ene Veränderung am Netzanschluss erforderlch wrd. Als Veränderung glt: - Herstellen enes neuen Netzanschlusses - Umänderung von Zwe- n Verleteranschluss - Verstärken des Leterquerschnttes und/oder - Austauschen des Hausanschlusskastens gegen enen lestungsstärkeren und/oder - Verstärken der vorhandenen bzw. be neuen Netzanschlüssen, der zugesagten Hausanschlussscherung. Voraussetzung für enen weteren Baukostenzuschuss st m übrgen, dass - für de Erhöhung der Lestungsanforderungen herfür vorgesehene noch ncht genutzte Anlagenreserven zur Verfügung stehen und auf de darauf entfallenden Kostenantele noch kene angemessenen Baukostenzuschüsse gemäß I. Zffer 1.1 berechnet und bezahlt worden snd und/oder - nfolge der Erhöhung der Lestungsanforderungen de örtlchen Vertelungsanlagen verstärkt werden. De Höhe des weteren Baukostenzuschusses bemsst sch nach den Grundsätzen entsprechend I. Zffern 1.1 und 1.2 und st m resblatt ausgewesen. Stand:

5 2. Netzanschlusskosten gemäß 9 NAV 2.1 Kosten für de Erstellung des Netzanschlusses Der Anschlussnehmer erstattet dem VNB de Kosten für de Erstellung des Netzanschlusses, d.h. der Verbndung des Vertelernetzes mt der Kundenanlage, begnnend an der Abzwegstelle des Nederspannungsnetzes und endend mt der Hausanschlussscherung. De Kosten werden auf der Grundlage der durchschnttlch für verglechbare Netzanschlüsse (z. B. nach Art und Querschntt) entstehenden Kosten pauschal gemäß resblatt berechnet. Dabe snd de wesentlchen Berechnungsbestandtele m resblatt ausgewesen. Egenlestungen des Anschlussnehmers werden gemäß resblatt angemessen berückschtgt. 2.2 Veränderungen bestehender Netzanschlüsse Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreber weterhn de Kosten für Änderungen des Netzanschlusses, de durch ene Änderung oder Erweterung der elektrschen Anlage erforderlch oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden. Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreber de Kosten für de notwendgen Arbeten zur Änderung des Anschlusses nach tatsächlchem Aufwand. Wrd en Netzanschlussvertrag gekündgt und ncht übergangslos mt enem neuen Anschlussnehmer en neuer Anschlussvertrag abgeschlossen, trägt der Anschlussnehmer de Kosten für de Trennung des Netzanschlusses vom Netz. 2.3 rovsorsche Anschlüsse Der Bezug von Strom für provsorsche Anschlüsse (z.b. Baustellen) st frühzetg zu beantragen. De Ausführungen des vorübergehenden Anschlusses nach Art, Zahl und Lage bestmmt der Netzbetreber. Montage und Demontage werden gemäß resblatt abgerechnet. De Messung und Abrechnung der Stromabnahme erfolgt über Stromzähler. 3. Zahlungsbedngungen (Angebot, Annahme und Fällgket) Der VNB telt dem Anschlussnehmer den Baukostenzuschuss und den Netzanschlusskostenbetrag getrennt und aufgegledert mt. Der Baukostenzuschuss wrd zuglech mt den Netzanschlusskosten be Fertgstellung des Netzanschlusses fällg. Be größeren Objekten kann der VNB Abschlagszahlungen auf den Baukostenzuschuss entsprechend dem Baufortschrtt der örtlchen Vertelungsanlagen verlangen. En evtl. gegebener Vorauszahlungsanspruch blebt unberührt. Abschlagszahlungen werden zum jewels festgelegten Zetpunkt fällg. Be Zahlungsverzug des Kunden kann der Netzbetreber, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch enen Beauftragten enzehen lässt, de dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß resblatt berechnen. Der Kunde hat das Recht, nachzuwesen, dass en Verzugsschaden überhaupt ncht oder wesentlch nedrger entstanden st, als es de auschale auswest. Rechnungsbeträge und Abschläge snd für den Netzbetreber kostenfre zu entrchten. Maßgeblch für de rechtzetge Erfüllung der Fällgketstermne st der Engang der Zahlung bem Netzbetreber. Stand:

6 II. Inbetrebsetzung gemäß 13, 14 NAV 1. Allgemenes De Inbetrebsetzung der elektrschen Anlage erfolgt gemäß 14 NAV und st bem Netzbetreber unter Verwendung enes von desem zur Verfügung gestellten Vordruckes zu beantragen. Für de Inbetrebsetzung der elektrschen Anlage sowe für das Anbrngen, Entfernen oder Auswechseln von Messenrchtungen durch den Netzbetreber werden de herfür entstehenden Kosten pauschal gemäß resblatt n Rechnung gestellt. Ist ene beantragte Inbetrebsetzung der elektrschen Anlage aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage ncht möglch, so zahlt der Anschlussnehmer herfür sowe für jede wetere vergeblche Inbetrebsetzung en pauschales Entgelt gemäß resblatt. Entsteht für ene Außer- und Wedernbetrebsetzung en vom gewöhnlchen Verlauf der Dnge abwechender, überdurchschnttlcher Aufwand, so wrd deser statt der auschale ndvduell n Rechnung gestellt. De Inbetrebsetzung der elektrschen Anlage setzt de vollständge Bezahlung des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten voraus. 2. Technsche Anschlussbedngungen De technschen Anforderungen des Netzbetrebers an den Netzanschluss und andere Anlagentele sowe an den Betreb der elektrschen Anlagen enschleßlch Egenerzeugungsanlagen snd n den aktuellen Technschen Anschlussbedngungen des Netzbetrebers festgelegt. III. Umsatzsteuer De vorgenannten Bruttobeträge snd sofern umsatzsteuerpflchtg nklusve 19 % Umsatzsteuer (Stand ). Be Änderungen des Umsatzsteuersatzes oder be vom Gesetzgeber beschlossenen Abgaben, de auf das Entgelt der Kunden zu erheben snd, werden de Bruttobeträge entsprechend angepasst. IV. Inkrafttreten De vorlegenden Ergänzende Bedngungen zu den Allgemenen Anschlussbedngungen n Nederspannung gemäß Nederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 enschleßlch Anhang 1 und dem aktuellen resblatt treten unter Aufhebung der bsher gültgen Ergänzenden Bestmmungen vom 01. Jul 2007 mt Wrkung vom n Kraft. 01. Januar 2012 Stand:

7 Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedngungen zu den Allgemenen Anschlussbedngungen n Nederspannung gemäß Nederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 Allgemene Erläuterungen De Herstellung sowe de Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers snd unter Verwendung der Antragsformulare der zu beantragen. Der Anschlussnehmer haftet für de Rchtgket der angegebenen Werte. Werden Anschlussletungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch dmensonert, so trägt der Anschlussnehmer de Kosten evtl. notwendg werdender Änderungen. De Mehrsparten-Hausenführung st ken Bestandtel des Hausanschlusses und steht regelmäßg m Egentum des Hausegentümers. Se st mt dem Enbau en wesentlcher Bestandtel des Gebäudes. Mt Enbau der Mehrsparten- Hausenführung gehen das Egentum und de Unterhaltspflcht auf den Hausegentümer über. De Verbndung des Vertelernetzes des VNB s mt der elektrschen Anlage des Antragstellers bzw. Kunden (Netzanschluss) wrd n der Regel als Verleteranschluss n Erdkabel (NAYY 4x35mm² oder NAYY 4x70mm²) oder Freletung (NYA 4x16mm²) ausgeführt. Für en geschlossenes Anwesen (Wohnhaus mt Nebengebäuden) wrd nur en Netzanschluss erstellt. Der Freletungsanschluss besteht aus dem Dachständer, sowet er als Träger für de Enführung der Innenletung dent, der Durchführung deser Letung durch den Dachständer bs zur Hausanschlussscherung enschleßlch der von dem Letungsnetz des VNB s heranzuführenden Letung (Anschlussaußenletung). Zur Enhaltung der Selektvtät gemäß VDE 0100 und be entsprechend dmensonerter Stegletung (Verbndung von Hausanschlusskasten zum Zähler) wrd der Standart Strom- Netzanschluss be Neuanschlüssen der Stadtwerken Frankenthal GmbH mt ener Abscherung von 63A ausgeführt. Sollten abwechende Abscherungen gewünscht oder erforderlch sen, muss von enem konzessonerten Unternehmen en entsprechender Nachwes über den Mehr- oder Mnderbedarf sowe über de Enhaltung der Selektvtät und der Dmensonerung der nachgelagerten Installaton erbracht werden. Abwechende Abscherungen können erforderlch sen be gerngerem oder be erhöhtem Lestungsbedarf z. B. be Objekten mt mehreren Wohnenheten, Verbrauchsenrchtungen we Durchlauferhtzer, Nachtspecherhezungen oder sonstge lestungsntensve Verbrauchsenrchtungen sowe be möglchen Enspesungen z.b. gemäß EEG oder KWKG. Sowet der Kunde es möchte, können antelge Tefbauarbeten auf senem Grundstück für de Versorgungsletungen n Egenrege durchgeführt werden. De Erdarbeten müssen jedoch gemäß den Vorgaben der Stadtwerke Frankenthal GmbH durchgeführt werden. De entsprechenden Informatonen zur korrekten Durchführung der Tefbauarbeten können be den Stadtwerken Frankenthal GmbH engeholt werden. Der Kunde st verpflchtet für das Enbetten der Letungen, sowe der Montage der Mehrsparten Hausenführung (be ncht unterkellerten Gebäuden) ene Fachfrma zu beauftragen. Evtl. erforderlche Nacharbeten werden dem Kunden nach tatsächlchem Aufwand n Rechnung gestellt. Über den Zähler enes Haushaltes versorgte enzelne gewerblch oder beruflch genutzte Verbrauchsenrchtungen (z. B. Beleuchtungsanlage enes Arbetszmmers) bleben bezüglch der Baukostenzuschussermttlung außer Ansatz, solange deren Bedarf an vorzuhaltender Lestung (je Kunde) über den enes Haushaltes ncht wesentlch hnausgeht. Gewerbekunden n enem Wohngebäude (z. B. klene Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und deren Bedarf an vorzuhaltender Lestung (je Kunde) über den enes Haushaltes wesentlch hnausgeht, werden bezüglch der Baukostenzuschussermttlung mt enem Glechzetgketsfaktor von 0,5 veranschlagt. Stand:

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