Als Unternehmen selbst Strom erzeugen und vermarkten Grundlagen und Beispiele. Ulrich Elsenberger Leiter Vertrieb EDL KEVAG

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1 Als Unternehmen selbst Strom erzeugen und vermarkten Grundlagen und Beispiele Ulrich Elsenberger Leiter Vertrieb EDL KEVAG Gliederung: 1. Stromerzeugung und auf Basis des KWKG - Grundlagen - Beispiele 2. Stromerzeugung und auf Basis EEG - Grundlagen - Beispiel 1

2 1. Stromerzeugung und auf Basis des KWKG Grundlagen: Wirtschaftliche Eckdaten Aufwand: Investitionskosten BHKW: Wartung/Instandhaltung: Erdgasbezug: Spezifische Werte /kwel 1-4 Ct/kWhel 4-5 Ct/kWh serträge: KWK Förderung: 5,11 Ct/kWh bis 50 kwel 10 Jahre 2,11 Ct/kWh bis 2 MWel für h 1,50 Ct/kWh > 2 MWel für h Netzeinspeisung: Base Preis EEX des Vorquartals zzt. 4,51 Ct/kWh!!! Vermiedene Netznutung: 0,1 0,4 Ct/kWh Erdgassteuererstattung: 0,55 Ct/kWh Stromsteuererstattung: 2,05 Ct/kWh (Lieferung im räumlichen Zusammenhang) Grundlagen: Vergleich Einspeisung zu Selbstnutzung von KWK Strom Strombezugskosten: (MSP Betrieb ca. 1GWh/a) in Ct/kWh - Beschaffung 6,50 - Netzentgelt 0,49 - KZA 0,11 Fazit: Selbstnutzung von KWK Strom - Stromsteuer 2,05 ist in der Regel wirtschaftlicher - KWK Aufschlag 0,05 als eine Aufschlag 0,06 Ausnahmen: z.b. Wohnungswirtschaft - EEG Aufschlag* 3,59 Summe 12,85 Netzeinspeisung 4,51 *Härtefallregelung ab 1 GWh/a 2

3 Jahreskostenübersicht KWK Stromvermarktung Projektbeispiel BHKW 50 kwel 92 kwth Pos. Bezeichnung Einheit Anlagenbetrieb mit Heizkessel Anlagenbetrieb mit BHKW A. Grunddaten A.1 Kesselleistung kw A.2 Nutzenergiebedarf kwh/a A.3 Nutzungsgrad % B. Wärmekosten B.1 zu bezahlender Verbrauch kwh,ho B.2 Arbeitspreis ct/kwh,ho 5,000 5,00 B.3 Leistungspreis / Messpreis / Grundpreis Euro/a B4 Erdgassteuererstattung Euro/a B.6 Summe Verbrauch Euro/a C. Kapitalkosten Euro/a ,00 C. Nebenkosten C.1 Wartung, Reinigung, Bedienung Euro/a C.2 Schornsteinfeger Euro/a C.4 Instandhaltung Heizung Euro/a C.5 Wartung, Instandhaltung und Betrieb BHKW Euro/a C.7 Summe Nebenkosten Euro/a D. Strombezugskosten D.1 Stromerzeugung KWK-Anlage kwh/a D.2 Stromeinspeisung ins öffentliche Netz kwh/a D.3 Strombezug aus Netz kwh/a D.4 Strombezug Liegenschaft aus KWK-Anlage kwh/a - 0 D.5 Arbeitspreis Netzbezug (netto) ct/kwh 13,50 13,50 D.6 Gutschrift nach KWKG ct/kwh ,50 D.7 Stromkosten Euro/a E. Jahreskosten E.1 Jahreskosten (netto) Euro/a E.2 Jahreskosten (brutto) Euro/a Jahresüberschuss Euro/a -489 Jahreskostenübersicht KWK Stromnutzung vor Ort Projektbeispiel BHKW 50 kwel 92 kwth Pos. Bezeichnung Einheit Anlagenbetrieb mit Eigenregie Alnagenbetrieb mit BHKW A. Grunddaten A.1 Kesselleistung kw A.2 Nutzenergiebedarf kwh/a A.3 Nutzungsgrad % B. Wärmekosten B.1 zu bezahlender Verbrauch kwh,ho B.2 Arbeitspreis ct/kwh,ho 5,000 5,00 B.3 Leistungspreis / Messpreis / Grundpreis Euro/a B4 Erdgassteuererstattung Euro/a B.6 Summe Verbrauch Euro/a C. Kapitalkosten Euro/a ,00 C. Nebenkosten C.1 Wartung, Reinigung, Bedienung Euro/a C.2 Schornsteinfeger Euro/a C.4 Instandhaltung Heizung Euro/a C.5 Wartung, Instandhaltung und Betrieb BHKW Euro/a C.7 Summe Nebenkosten Euro/a D. Strombezugskosten D.1 Stromerzeugung KWK-Anlage kwh/a D.2 Stromeinspeisung ins öffentliche Netz kwh/a D.3 Strombezug aus Netz kwh/a D.4 Strombezug Liegenschaft aus KWK-Anlage kwh/a D.5 Arbeitspreis Netzbezug (netto) ct/kwh 13,50 13,50 D.6 Gutschrift KWKG ct/kwh ,50 D.7 Stromkosten Euro/a E. Jahreskosten E.1 Jahreskosten (netto) Euro/a E.2 Jahreskosten (brutto) Euro/a Jahresüberschuss Euro/a

4 Gliederung: 1. Stromerzeugung und auf Basis des KWKG - Grundlagen - Beispiele 2. Stromerzeugung und auf Basis EEG - Grundlagen - Beispiele Grundlagen: Systematik der EEG-Strom- Anlagenbetreiber Abnahmeverpflichtung der VNB ( 8 EEG ) Formen der EEG-Direktvermarktung ( 33b EEG ) Weitergabe an den ÜNB > 34 EEG PV-Eigen- Verbrauch > 33 (2) Direktvermarktung Marktprämie > 33b Nr.1 Direktvermarktung Nutzung GSP *) > 33b Nr.2 Direktvermarktung Sonstige > 33b Nr.3 Förderung aus der EEG-Umlage durch ÜNB an der EEX (AusglMechV) Dritt- ( z.b. Strom- Händler ) Verbrauch ohne Nutzung öffentl. Netz durch AB / Dritte > sep. BK **) durch AB an GSP-Lieferanten > sep. BK **) durch AB / Dritte > Kunden-BK **) Stromeigenschaft: Graustrom Stromeigenschaft: Grünstrom *) GSP = Grünstromprivileg **) AB = Anlagenbetreiber / BK = Bilanzkreis SEITE 8 4

5 Grundlagen: Direktvermarktung zum Zwecke der Inanspruchnahme der Marktprämie > Ausgezahlt wird die Marktprämie von dem Netzbetreiber, bei dem die Anlage angeschlossen ist > Marktprämie in ct/kwh = Anlagenspezifische EEG-Vergütung Marktwert + Managementprämie mit Marktwert = rückwirkend energieträgerspezifisch berechneter tatsächlicher Monatsmittelwert des Marktwerts am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot Leipzig (wird durch TSO veröffentlicht) > Höhe der Managementprämie (für Handelsanbindung, Abweichungsrisiken, IT, Prognose) SEITE 9 Grundlagen: EEG 2012: Zahlungs- und Stromflüsse Marktprämie= EEG Vergütung- Referenzmarktwert SEITE 10 5

6 Grundlagen: Marktwert [ /MWh] = Einspeisung X Preis Solar Generation Wind Generation Total MW /MWh MW 0 06/06/11 08/06/11 10/06/11 12/06/11 14/06/11 16/06/11 18/06/11 20/06/11 22/06/11 24/06/11 26/06/ /06/11 08/06/11 10/06/11 12/06/11 14/06/11 16/06/11 18/06/11 20/06/11 22/06/11 24/06/11 26/06/11-10 SEITE 11 Beispiel: Geschäftsmodell zwischen EEG Anlagenbetreiber und KEVAG als Direktvermarkter Marktwert** Referenzmarktwert Marktwert** = ÜNB- Wert - X% Mgm.- Prämie* Zahlung KEVAG Mehrerlös Betreiber. gesetzliche EEG- Vergütung = ÜNB- Wert Mgm.- Prämie* Marktprämie = Vertrag mit KEVAG Marktprämie = gesetzliche EEG- Vergütung VNB- Zahlung VNB- Zahlung * energieträgerspezifische Managementprämie ** energieträgerspezifischer Marktwert SEITE 12 6

7 Beispiel: Direktvermarktung eines Windparks Berechnungsbeispiel in [Ct/kWh] Ermittlung Marktprämie: +0,7 Mehrerlös! Risiko: Verkaufserlös < MW Wind -P M 8,7-5,0+1,2 = 4,9 4,9 4,9 Marktprämie MP 8,7 Regelenergie 1,2 Spotmarkt 4,5 5,0 Marktprämie MP Verkaufserlös Referenzmarktwert 4,5 Einspeisevergütung EV Verkaufserlös Monatsmittelwert Management Wind MW Wind prämie P M Erlöse Direktvermarktung nach Marktprämie SEITE 13 Beispiel: Operative Umsetzung > Wechsel zwischen verschiedenen Formen der (gesetzlich, direkt) zum ersten Kalendertag eines Monats möglich. Frist: vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats ( 33d) > Direktvermarktung ist auch anteilig möglich ( 33f). Die Prozentsätze der Verteilung sind jederzeit einzuhalten. > Marktprämie wird von Anlagebetreibern ggü. dem Netzbetreiber geltend gemacht. Die Strommenge muss dem Netzbetreiber für jeden Monat bis zum zehnten Werktag des jeweiligen Folgemonats übermittelt werden ( 33g). SEITE 14 7

8 Beispiel: Bedingungen für Direktvermarktung gemäß 33c EEG > Bestehender gesetzlicher Einspeisevergütungsanspruch nach 16 dem Grunde nach > Die gesamte Ist-Einspeisung in ¼ Std.- Auflösung muss gemessen und bilanziert werden > Direkt vermarkteter Strom muss in einem eigenen Bilanzkreis oder Unterbilanzkreis geführt werden, in dem ausschließlich Strom bilanziert wird, der direkt vermarktet wird SEITE 15 8

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