Wesentliche Bestandteile des Strompreises

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1 Wesentliche Bestandteile des Strompreises Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014 RWE Vertrieb AG SEITE 1

2 RWE Vertrieb AG SEITE 2

3 Strompreisentwicklung seit 1998 Prozentuale Verteilung => Staatliche Steuern und Abgaben nahmen stetig zu. Zukünftige Tendenz? RWE Vertrieb AG SEITE 3

4 Strompreis für Haushalte Die wesentlichen Bestandteile Quelle: BDEW RWE Vertrieb AG SEITE 4

5 Strompreis für Haushalte Die wesentlichen Bestandteile Steuern und Abgaben Regulierte Netzentgelte Strombeschaffung, Vertrieb Quelle: BDEW RWE Vertrieb AG SEITE 5

6 Im Strompreis enthalten Belastet bis auf wenige Ausnahmen alle Konsumausgaben (nach Umsatzsteuergesetz, 1968) Abgabe nach Konzessionsabgabenverordnung (1992) an die zuständige Gemeinde für das Recht, Kabel und Leitungen im Bereich öffentlicher Straßen und Wege zu verlegen Verbrauchssteuer auf Strom, durch die nach dem Stromsteuergesetz (1999) Strom verteuert wird und somit Anreiz zum Energiesparen gegeben werden soll (Ökosteuer) Umlage der Mehrkosten durch Vorrangeinspeisung und Mindestvergütung für erneuerbare Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000, Vorläufer Stromeinspeisungsgesetz 1990) Umlage der festgelegten Zuschläge für Strom, der in Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (z. B. Blockheizkraftwerken) mit höherem Nutzungsgrad erzeugt wird nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (2002) Abschaltbare Lasten (ab 2014) Umlage der Kosten, die durch Entlastung bzw. Befreiung der stromintensiven Betriebe von der Netzentgeltzahlung entstehen (Novellierung Netzentgeltverordnung August 2011) Umlage der Entschädigungsansprüche, die die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den Netzbetreiber haben. (Novellierung Energiewirtschaftsgesetz Dezember 2012) Umlage der Vergütungen für Bereitstellung und Abruf von Abschaltleistungen zur Netzstabilisierung nach der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV, nach Novellierung Energiewirtschaftsgesetz Dezember 2012) RWE Vertrieb AG SEITE 6

7 Strompreis für Haushalte Staatl. Steuern, Abgaben und Umlagen RWE Vertrieb AG SEITE 7

8 Strompreis für Haushalte Die wesentlichen Bestandteile Steuern und Abgaben Regulierte Netzentgelte Strombeschaffung, Vertrieb Quelle: BDEW RWE Vertrieb AG SEITE 8

9 Umsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland durch das EnWG 2005 EU Bundestag mit Zust. Bundesrat Bundesregierung/ BMWi/ BMU/BMVE Zust. Bundesrat Regulierungsbehörden BNetzA / LRegB* Verordnungsermächtigungen Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas umzusetzen in nationales Recht zum 1. Juli 2004 EnWG mehr als 118 Paragraphen Verordnungen z.b. StromNEV, ARegV Handlungsrahmen für BNetzA Im Einzelfall Festlegungen Genehmigungen * Bundesnetzagentur Landesregulierungsbehörden unmittelbar geltendes Recht Trend: Hinweise und Leitfäden RWE Vertrieb AG SEITE 9

10 Regulierungsinstrumente Kosten- vs. Anreizregulierung > Die Erlösobergrenze des Netzbetreibers wird durch seine Kosten plus einer Rendite vorgegeben: Erlöse = Kosten + Rendite. > Effizienzgewinne aus Kostenreduktionen werden direkt an den Letztverbraucher weitergegeben. > Da die Netzbetreiber weitestgehend ihre Kosten erstattet bekommen, besitzen sie auch keine Anreize, diese Kosten zu senken. Kostenregulierung bis 2009 Netzerlöse regulierte Rendite (immer gleich) Anreizregulierung (ARegV) > Entkopplung der Erlöse von den Kosten. > Anreiz: Der Netzbetreiber kann vorübergehend höhere Gewinne erzielen, wenn er Effizienzreserven identifiziert und die Kosten senkt. > Effizienzgewinne werden erst verzögert, dann aber dauerhaft an die Kunden weitergegeben. Netzerlöse neue Kostenprüfung ergibt neuen Startpunkt Kosten Kosten Gewinne Verluste Zeit Periode 1 Periode 2 RWE Vertrieb AG SEITE 10

11 Formel zur Bestimmung der Erlösobergrenze VPI EO t = KA dnb, t + + VPI 0 t ( KA vnb ( V t ) KA b ) PF,0 + 1,0 t EF t + Q t + ( VK t VK 0 ) S t > Die Erlösobergrenze kann jährlich angepasst werden, wenn sich die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten (KA dnb, 11 ARegV) ändern, der Verbraucherpreisgesamtindex (VPI, 8 ARegV) sich für das Jahr t ändert, der sektorale Produktivitätsfaktor (PF, 9 ARegV) sich ändert, der Erweiterungsfaktor (EF, 10 ARegV) zum Tragen kommt, die Qualitätsregulierung (Q, 19 ARegV) angewendet wird, oder sich die volatilen Kostenanteile (VK, 11 Abs. 5 ARegV) ändern. > Sonderfälle: Investitionsmaßnahmen ( 23 ARegV), Härtefall ( 4 ARegV), Zuschlag für Forschungs-und Entwicklungskosten ( 25a ARegV) additiv. > Die Auflösung des Regulierungskontos (S, 5 ARegV) erfolgt über eine gesamte Regulierungsperiode. RWE Vertrieb AG SEITE 11

12 Erlösobergrenzen müssen bzw. können jährlich in Netzentgelte umgesetzt werden ] Erlösobergrenzen Absatzprognose, gesicherte Erkenntnisse Kosten = Erlöse Anpassung jeweils zum 1. Januar ( 17 ARegV i.v.m. 4 ARegV) Netzentgelte LP: /kw AP: ct/kwh Messung:... /a Abrechnung: /a Regulierungsperiode [Zeit] Änderung auf Grundlage des 4 ARegV Netzentgelte werden durch den Netzbetreiber bestimmt und unterliegen ex-post der Missbrauchskontrolle. RWE Vertrieb AG SEITE 12

13 Mitteilungspflicht der kalkulierten Erlöse und Nachweis der Entgeltbildung > Die Anpassung der Erlösobergrenze muss nach 28 Nr. 1 ARegV der RegB mitgeteilt und mittels Erhebungsbogen dokumentiert werden. > Die Anpassung der Entgelte (zum ) muss der RegB mitgeteilt werden. Nachweis, dass die gebildeten Entgelte geeignet sind, die EOG zu erlösen, mittels Verprobungsrechnung als Erhebungsbogen ( 28 Nr. 3 und 4 ARegV) und schriftliche Dokumentation der Vorgehensweise ( 28 Nr. 3 ARegV i.v.m. 28 StromNEV). Im Folgejahr wird Abgleich zwischen Plan- und Ist-Erlösen auf Grund von tatsächlichen Ist-Mengen vorgenommen. Differenz läuft ins Regulierungskonto nach 5 ARegV. RWE Vertrieb AG SEITE 13

14 Strompreis für Haushalte Die wesentlichen Bestandteile Steuern und Abgaben Regulierte Netzentgelte Strombeschaffung, Vertrieb Quelle: BDEW RWE Vertrieb AG SEITE 14

15 Großhandelspreis Strom EEX Future 2015 Base EEX Future 2015 Base Der Preisverfall der Stromgroßhandelspreise zeigt den Systemwechsel von der alten, fossilen Welt hin zu den erneuerbaren Energien. Die durch die EEG-Umlage geförderten Erneuerbaren-Anlagen verdrängen mehr und mehr die fossilen Kraftwerke aus der für den Preis relevanten Merit Order, da für sie Grenzkosten von Null angesetzt werden. RWE Vertrieb AG SEITE 15

16 Vertriebsaufschläge Neben der reinen Strombeschaffung sind Kosten für die Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Das sind im Einzelnen Kosten für Datenmanagement und Abrechnung Mengenrisiko Kreditrisiko Preisrisiko Netzentgelte RWE Vertrieb AG SEITE 16

17 Ihre Ansprechpartner im Norden Für den Bereich Vertrieb: Für den Bereich Konzessionen: RWE Vertrieb AG RWE Deutschland AG Leiter Geschäftskunden Hamburg Kommunalbetreuung Ostholstein Jörg Braun Dietmar Schindowski Steinhöft 11 Strandallee Hamburg Timmendorfer Strand T: T: I: I: RWE Vertrieb AG SEITE 17

18 VIELEN DANK FÜR IHRE AUF- MERKSAMKEIT UND LASSEN SIE UNS GEMEINSAM: RWE Vertrieb AG SEITE 18

19 Back-up RWE Vertrieb AG SEITE 19

20 Nettostrompreis niedriger als 1998 Durchschnittlicher Strompreis* für die Industrie in ct/kwh, Stand 10/ ,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 2,27 2,41 0,19 0,35 2,08 1,90 1,81 0,87 0,59 0,86 9,15 9,26 8,51 9,00 7,02 7,65 5,46 5,61 5,99 6,17 2,55 5,21 5,35 7,26 2,70 3,44 10,70 8,70 8,63 8,83 8,98 7, Steuern, Umlagen, Abgaben EEG, KWK-G, StromNEV, Konzessionsabgabe, Stromsteuer Nettostrompreise Erzeugung, Transport und Vertrieb Nettostrompreise und Abgaben sind fast auf dem gleichen Niveau * Jahresverbrauch 160 bis MWh (Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme 100 kw/1.600h bis kw/5.000h; Quelle: BDEW) RWE Vertrieb AG SEITE 20

21 Steuern und Abgaben EEG-Umlage Begriffserläuterung in der Rechnung: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt. Die Umlage wird in der Stromrechnung ausgewiesen. Die Regierung hat zum Ziel, bis 2020 insgesamt 35 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen - derzeit sind es 25 Prozent Die entstehenden Mehrkosten werden über die Stromrechnung auf Endverbraucher umgelegt (EEG-Umlage). Einige energieintensive Unternehmen sind befreit. Die vier Übertragungsnetzbetreiber legen die EEG-Umlage fest. Veröffentlichung jeweils am 15. Oktober eines Jahres für das kommende Jahr Infos im Netz unter Steigerung ab um rund 1,15 ct/kwh (brutto) / 0,96 ct/kwh netto Absolute Beträge ab : Brutto: 7,43 ct/kwh (2013: 6,28 ct/kwh) Netto: 6,24 ct/kwh (2013: 5,277 ct/kwh) RWE Vertrieb AG SEITE 21

22 Steuern und Abgaben KWK-Aufschlag Begriffserläuterung in der Rechnung: Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Die Entgelte werden in der Stromrechnung ausgewiesen. Der KWK-Aufschlag ist ein Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte Infos im Netz unter Steigerung ab um rund 0,06 ct/kwh (brutto) / 0,052 ct/kwh netto Absolute Beträge ab : Brutto: 0,212 ct/kwh (2013: 0,150 ct/kwh) Netto: 0,178 ct/kwh (2013: 0,126 ct/kwh) RWE Vertrieb AG SEITE 22

23 Steuern und Abgaben 19 StromNEV-Umlage Begriffserläuterung in der Rechnung: Mit der 19 StromNEV-Umlage (Umlage nach 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung) wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die vier Übertragungsnetzbetreiber legen die Umlage fest. Veröffentlichung jeweils am 20. Oktober eines Jahres für das kommende Jahr. Die Umlage wurde im Januar 2012 eingeführt. Infos im Netz unter Senkung ab um rund 0,282 ct/kwh (brutto) bzw. 0,237 ct/kwh (netto) Absolute Beträge ab : Brutto: 0,109 ct/kwh (2013: 0,392 ct/kwh) Netto: 0,092 ct/kwh (2013: 0,329 ct/kwh) RWE Vertrieb AG SEITE 23

24 Steuern und Abgaben Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG Begriffserläuterung in der Rechnung: Die Offshore-Haftungsumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore- Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Im Rahmen der Energiewende soll die Stromerzeugungsleistung von Offshore- Anlagen bis zum Jahr 2030 auf 25 Gigawatt erhöht werden. Mit der neuen Offshore-Umlage sollen die Entschädigungsansprüche, die die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den Netzbetreiber haben, weitgehend auf die Stromkunden umgelegt werden. Die Offshore-Umlage wurde am im Bundesrat behandelt und wurde zum eingeführt. Infos im Netz unter Absolute Beträge ab unverändert: Brutto: 0,2975 ct/kwh Netto: von 0,25 ct/kwh RWE Vertrieb AG SEITE 24

25 Steuern und Abgaben Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) zielt darauf ab, die Netzstabilität im deutschen Stromnetz zu unterstützen, indem die Übertragungsnetzbetreiber künftig mit Stromgroßabnehmern (Spannungsebene mind Volt) Vereinbarungen über abschaltbare Lasten schließen müssen. Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten erhalten Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung Die entstehenden Kosten werden ab über die Stromrechnung auf die Endverbraucher umgelegt. Die Kostenbasis für die Berechnung wurde mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Infos im Netz unter Absolute Beträge ab : Brutto: 0,01 ct/kwh Netto: 0,009 ct/kwh RWE Vertrieb AG SEITE 25

26 Die ermittelte Effizienz bestimmt die Aufteilung zwischen vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten und beeinflussbaren Kosten. Genehmigte Netzkosten Kostenverteilung 30 Mio. Euro Trennung dauerhaft nicht beeinflussbarer Kosten 20 Mio. Euro KA dnb,t K,E Effizienzvergleich, z.b. 90% Effizienz Erlöse = Kosten Erlöse Erlöse Erlöse Erlöspfad 10% 90% Erlöse KA b,0 KA vnb,0 KA dnb,t 2 Mio. 18 Mio. 10 Mio. KA b,0 : KA vnb,0 : KA dnb,t : beeinflussbare Kosten vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten RWE Vertrieb AG SEITE 26

27 Prinzip der Ermittlung des Standardpreissystems Quelle: Westnetz RWE Vertrieb AG SEITE 27

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