Aus- und Umbau der Energienetze aus der Sicht von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege

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1 Aus- und Umbau der Energienetze aus der Sicht von Naturschutz und Kulturlandschaftspflege 27./28. September 2012 in Berlin Landschaftsarchitekt Uwe Herrmann Gliederung 1. Projektmerkmale und rechtliche Rahmenbedingungen 2. Schutzgutwirkungen 3. Naturschutzkonflikte 4. Differenzierte Lösungsansätze oder Einschränkung des Naturschutzrechts 1

2 2

3 Quelle: Martina Nolte 3

4 Steht hier die Mehrheit? Quelle: Spannungsebenen Mittelspannung 4

5 Spannungsebenen Höchstspannung Spannungsebenen Mittelspannung Quelle: 5

6 Spannungsebenen Mittelspannung Quelle: Spannungsebenen Höchstspannung Quelle: Quelle: 6

7 Quelle: TenneT Quelle: TenneT Rechtliche Grundlagen 1 EnWG Zweck des Gesetzes (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. 7

8 Rechtliche Grundlagen 43h EnWG Ausbau des Hochspannungsnetzes Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen; die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde kann auf Antrag des Vorhabenträgers die Errichtung als Freileitung zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Rechtliche Grundlagen 2 EnLAG (1) Um den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz als Pilotvorhaben zu testen, können folgende der in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Leitungen nach Maßgabe des Absatzes 2 als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden: 1. Abschnitt Ganderkesee St. Hülfe der Leitung Ganderkesee Wehrendorf, 2. Leitung Diele Niederrhein, 3. Leitung Wahle Mecklar, 4. Abschnitt Altenfeld Redwitz der Leitung Lauchstädt Redwitz. (2) Im Falle des Neubaus ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde bei den Vorhaben nach Absatz 1 eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern, wenn die Leitung 1. in einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des 34 des Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, oder 2. in einem Abstand von weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Außenbereich im Sinne des 35 des Baugesetzbuchs liegen. 8

9 Vorteile Erdkabel? Differenzierte Konfliktlagen Freileitung Avifauna Landschaftsbild Wald Mensch Kabel Biotope Wald Boden Siedlung Landwirtschaft Mensch Bewertungsmaßstäbe: FFH-Richtlinie BimschV 9

10 Naturschutzkonflikte im Freileitungsbau Naturschutzkonflikte im Freileitungsbau 10

11 Naturschutzkonflikte im Freileitungsbau Naturschutzkonflikte im Freileitungsbau 11

12 Naturschutzkonflikte im Freileitungsbau Konflikte mit Natur und Landschaft oder neue Harmonie Quelle: ais.badische-zeitung.de 12

13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 13

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