Richtlinie für die Praktika im Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation
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- Kevin Biermann
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1 Richtlinie für die Praktika im Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation I. Allgemeine Richtlinien für alle Praktika des Studiengangs 1 Allgemeines (1) Der Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation sieht im Pflichtmodul B1 Methoden der empirischen Linguistik ein Methodenpraktikum, in dem Wahlpflichtmodul V2: Neurokognition II ein Experimentalpraktikum und in dem Wahlpflichtmodul PX ein Forschungspraktikum vor. (2) Die Studierenden des Masterstudiengangs Linguistik: Kognition und Kommunikation bemühen sich selbstständig um Praktika, die den Anforderungen der Prüfungsordnung vom XX. XX. 201X in der jeweils gültigen Fassung (vgl. Prüfungsordnung und Modulhandbuch) und den jeweiligen inhaltlichen Interessen der Studierenden entsprechen. Die Studiengangsunterlagen (im Besonderen die Webseite des Studiengangs) enthalten Informationen zu Ansprechpartnern und möglichen Praktikumsplätzen. 2 Status der Studierenden im Praktikum (1) Die Studierenden bleiben während der Zeit der Praktika an der Philipps-Universität Marburg mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert. Sie sind keine Praktikanten und Praktikantinnen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. (2) Die Studierenden sind gleichzeitig an ihre Praktikumsstelle gebunden, insbesondere was Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitordnung sowie die Vorschriften über die Schweigepflicht betrifft. 3 Schweigepflicht (1) Die Studierenden unterliegen der Schweigepflicht über interne Belange des Praktikumsgebers oder der Praktikumsgeberin. Dem steht die Anfertigung von Berichten zu Studienzwecken nicht entgegen. Soweit die Berichte Tatbestände enthalten, die der Schweigepflicht unterliegen, darf eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Praktikumsstelle erfolgen. II. Richtlinien für das Methodenpraktikum im Pflichtmodul B1 Methoden der empirischen Linguistik 4 Ziele des Methodenpraktikums (Modul B1) Mit dem Methodenpraktikum werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Anwendung von erworbenen methodologischen Kenntnissen in der sprachwissenschaftlichen Forschungspraxis (z.b. linguistische Feldmethoden, korpuslinguistische Methoden, Verschriftung/Transkription von Daten, quantitative Methoden und Statistik, Umgang mit Datenbanken und linguistischer Software) 1
2 Entwicklung forschungspraktischer Erfahrungen durch Mitarbeit in einem studiengangsbezogenen Forschungsprojekt Kritische Auseinandersetzung mit theorie- oder methodenbezogenen Studieninhalten, indem die Studierenden mit der Forschungspraxis konfrontiert werden Kenntnis der Forschungspraxis durch Mitarbeit als Proband/in eines empirischen Forschungsprojekts 5 Praktikumsstellen des Methodenpraktikums (Modul B1) (1) Das Praktikum kann im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten oder bei einem hauptamtlich Tätigen absolviert werden, deren Ausrichtung deutlich erkennbare Bezüge zum Modul B1 Methoden der empirischen Linguistik aufweist. Teil des Praktikums kann die Teilnahme als Proband/in an einer linguistischen Studie sein. Das Methodenpraktikum ist ein internes Praktikum und gilt als Veranstaltungsform. (2) Im Praktikum werden die Studierenden von einer/m Praktikumsleiter/in (aus dem Forschungsprojekt bzw. die/der hauptamtlich Tätige) betreut. (3) Die Studierenden konsultieren bei Bedarf die/den Studiengangsverantwortliche/n, die/der hinsichtlich der Praktikumsplätze berät. Informationen zu Praktikumsplätzen und Ansprechpartnern finden sich auch in den Studiengangsunterlagen (im Besonderen auf der Webseite). 6 Zeitpunkt und Dauer des Methodenpraktikums (Modul B1) (1) Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Einschreibung für den Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation ausgeübt wird. (2) Das Methodenpraktikum des Moduls B1 dauert mindestens zwei Wochen. 7 Anerkennung und Nachweise des Methodenpraktikums (Modul B1) (1) Der Nachweis über die Durchführung des Methodenpraktikums erfolgt im Modul B1 durch einen Praktikumsbericht. Dem Bericht ist eine Bescheinigung des/der Praktikumsleiters/in über die Durchführung des Praktikums beizufügen. (2) Die/der Praktikumsleiter/in bescheinigt die Durchführung des Praktikums. Die Bescheinigung enthält Informationen zu Dauer und Tätigkeiten des Praktikums sowie eine Kurzbeurteilung der Leistung der/des Studierenden im Praktikum. (3) Der/die Studiengangsverantwortliche entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und bewertet die Studienleistung (bestanden/nicht bestanden). Insgesamt werden für das Methodenpraktikum 6 LP (Teilnahme/Vor- und Nachbereitung: 4 LP, Studienleistung: 2 LP). veranschlagt. 8 Praktikumsbericht des Methodenpraktikums (Modul B1) (1) Nach dem Absolvieren des Methodenpraktikums wird ein Praktikumsbericht (Umfang 4 6 Seiten) vorgelegt. Dieser Bericht ist forschungszentriert und folgt in seiner Anlage international üblichen Publikationsstandards. (2) Aufbau und inhaltliche Aspekte des Praktikumsberichtes: Der Praktikumsbericht soll in folgende Teile gegliedert sein: a) Deckblatt, b) Einleitung/Überblick, c) Hauptteil, d) Fazit, e) Literaturverzeichnis, f) Anlagen 2
3 a) Deckblatt Es enthält: die Bezeichnung des Praktikums und den thematischen Schwerpunkt des Berichts ggf. den Namen der Forschungsinstitution/des Forschungsprojekts, Zeit und Dauer des Praktikums, den Namen der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters Name, Anschrift (inkl. ), Studienfächer und Semesterzahl des Verfassers/ der Verfasserin b) Einleitung/Überblick Die Einleitung soll in die Kontexte und Forschungsfragen der im Praktikum angewendeten Methode(n) der empirischen Linguistik einführen. Der Überblick soll so verfasst werden, dass dem Leser oder der Leserin die Kerngedanken des Textes deutlich werden. c) Hauptteil Er enthält: Eine ausführliche Beschreibung der im Praktikum angewendeten Methoden sowie deren kritische Reflexion. Dabei können Vor- und Nachteile, Anwendungsmöglichkeiten sowie Ergebnis- und Interpretationsspielräume der jeweiligen Methode/n dargestellt und diskutiert werden. Insbesondere soll hier auch eine Gegenüberstellung der im Studium kennengelernten theoretischen und methodologischen Ansätze mit den eigenen Erfahrungen im forschungspraktischen Kontext erfolgen. Der Hauptteil muss als semantische Einheit erkennbar sein, d. h. die einzelnen Abschnitte müssen argumentativ so miteinander in Beziehung gesetzt werden, dass ein roter Faden erkennbar wird. d) Fazit Das Fazit kann eine persönliche, kritische Auseinandersetzung mit der/den kennengelernten Forschungsmethode/n und/oder ein Ausblick auf weitere Anwendungsmöglichkeiten und Fragestellungen darstellen. e) Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis enthält alle Publikationen, ggf. auch unveröffentlichte Materialien, die für die Verfassung des Praktikumsberichts herangezogen wurden. Die Literaturangaben erfolgen nach alphabetischer Reihenfolge der Namen der Autoren und Autorinnen. III. Richtlinien für das Experimentalpraktikum Wahlpflichtmodul V2: Neurokognition II 9 Ziele des Experimentalpraktikums (Modul V2) Mit dem Experimentalpraktikum werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Anwendung von erworbenen methodologischen Kenntnissen in der sprachwissenschaftlichen Forschungspraxis Entwicklung forschungspraktischer Erfahrungen durch selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung eines linguistischen Experiments aus dem Bereich der Neurolinguistik. 3
4 Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Datenbankanalyse bei neurowissenschaftlichen Fragestellungen Erwerb von praktischen Fähigkeiten der Forschungsorganisation 10 Praktikumsstellen des Experimentalpraktikums (Modul V2) (1) Das Praktikum kann im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten oder bei einem hauptamtlich Tätigen absolviert werden, deren Ausrichtung deutlich erkennbare Bezüge zum Modul V2 Neurokognition II aufweist. Das Experimentalpraktikum kann intern oder extern absolviert werden. Es gilt als Veranstaltungsform. (2) Im Praktikum werden die Studierenden von einem/r Praktikumsleiter/in (aus dem Forschungsprojekt bzw. der/die hauptamtlich Tätige) betreut. (3) Die Studierenden konsultieren bei Bedarf die/den Modulverantwortliche/n (Modul V2 Neurokognition II ), die/der hinsichtlich der Praktikumsplätze berät. 11 Zeitpunkt und Dauer des Experimentalpraktikums (Modul V2) (1) Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Einschreibung für den Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation ausgeübt wird. (2) Das Experimentalpraktikum des Moduls V2 dauert mindestens zwei Wochen. 12 Anerkennung und Nachweise des Experimentalpraktikums (Modul V2) (1) Der Nachweis über die Durchführung des Experimentalpraktikums erfolgt im Modul V2 durch einen Praktikumsbericht, der zugleich die Modulprüfung darstellt. Dem Bericht ist eine Bescheinigung der/des Praktikumsleiters/in über die Durchführung des Praktikums beizufügen. (2) Die/der Praktikumsleiter/in bescheinigt die Durchführung des Praktikums. Die Bescheinigung enthält Informationen zu Dauer und Tätigkeiten des Praktikums sowie eine Kurzbeurteilung der Leistung der/des Studierenden im Praktikum. (3) Die/der Modulverantwortliche (Modul V2 Neurokognition II ) entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und benotet die Prüfungsleistung (siehe 28 Allgemeine Bestimmungen). Insgesamt sind für das Experimentalpraktikum 8 LP (Vorbereitung des Experiments: 2 LP; Durchführung des Experiments: 2 LP; Prüfungsleistung: 4 LP) veranschlagt. 13 Praktikumsbericht des Experimentalpraktikums (Modul V2) (1) Nach dem Absolvieren des Praktikums wird ein Praktikumsbericht (Umfang Seiten) vorgelegt. Dieser Bericht ist forschungszentriert und folgt in seiner Anlage international üblichen Publikationsstandards. (2) Aufbau und inhaltliche Aspekte des Praktikumsberichtes: Der Praktikumsbericht soll in folgende Teile gegliedert sein: a) Deckblatt, b) Inhaltsverzeichnis, c) Einleitung/Überblick, d) Hauptteil, e) Fazit, f) Literaturverzeichnis, g) Anlagen a) Deckblatt Es enthält: die Bezeichnung des Praktikums und den thematischen Schwerpunkt des Berichts 4
5 ggf. den Namen der Forschungsinstitution/des Forschungsprojekts, Zeit und Dauer des Praktikums, den Namen der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters Name, Anschrift (inkl. ), Studienfächer und Semesterzahl des Verfassers/ der Verfasserin b) Inhaltsverzeichnis Es gibt die Gliederung des Berichts wieder. c) Einleitung/Überblick Die Einleitung soll in den Gegenstand/die Fragestellung des Experiments einführen und die Forschungskontexte darstellen. Der Überblick soll so verfasst werden, dass dem Leser oder der Leserin die Kerngedanken des Textes deutlich werden. d) Hauptteil Der Hauptteil informiert über Anlage, Vorbereitung, Durchführung und Interpretation der Ergebnisse des im Praktikum durchgeführten Experiments mit besonderer Berücksichtigung der eigenen Tätigkeiten. Die Ergebnisse werden hinsichtlich Fragestellung und Forschungskontexte reflektiert. Er reflektiert methodologisch das Forschungsdesigns, das im Praktikum kennengelernt bzw. entwickelt und umgesetzt wurde. Insbesondere soll hier auch eine Gegenüberstellung der im Studium kennengelernten theoretischen und methodologischen Ansätze mit den eigenen Erfahrungen im forschungspraktischen Kontext erfolgen. Der Hauptteil muss als semantische Einheit erkennbar sein, d. h. die einzelnen Abschnitte müssen argumentativ so miteinander in Beziehung gesetzt werden, dass ein roter Faden erkennbar wird. e) Fazit Das Fazit kann eine persönliche, kritische Auseinandersetzung mit dem kennengelernten Forschungsdesign darstellen. Er kann Perspektiven und Schlussfolgerungen für das weitere Studium und eigene berufliche Entwicklung behandeln. Das Fazit kann eine fachliche, kritische Auseinandersetzung mit dem durchgeführten Experiment (Methode, Durchführung, Ergebnisse, Interpretation) darstellen und in einem Ausblick weitere Anwendungsmöglichkeiten und Fragestellungen erörtert. f) Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis enthält alle Publikationen, ggf. auch unveröffentlichte Materialien, die für die Verfassung des Praktikumsberichts herangezogen wurden. Die Literaturangaben erfolgen nach alphabetischer Reihenfolge der Namen der Autoren und Autorinnen. IV. Richtlinien für das Forschungspraktikum im Wahlpflichtmodul PX 14 Ziele des Forschungspraktikums (Modul PX) Mit dem Forschungspraktikum werden folgende Zielsetzungen verfolgt: Erwerb von Kenntnissen über die Anlage, Organisation und Durchführung von sprachwissenschaftlichen Forschungsprojekten. 5
6 Entwicklung forschungspraktischer Erfahrungen durch Mitarbeit in einem studiengangsbezogenen Forschungsprojekt Anwendung von erworbenen methodologischen Kenntnissen in der sprachwissenschaftlichen Forschungspraxis Kritische Auseinandersetzung mit theorie- oder methodenbezogenen Studieninhalten, indem die Studierenden mit der Forschungspraxis konfrontiert werden Erwerb von Kenntnissen über die Rahmenbedingungen von Forschung in der Gegenwart (Drittmittelforschung etc.) Erwerb von praktischen Fähigkeiten der Forschungsorganisation Entwicklung von Perspektiven für das Abschlussmodul (Masterarbeit) und die spätere berufliche Tätigkeit 15 Praktikumsstellen des Forschungspraktikums (Modul PX) (1) Das Praktikum kann im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten absolviert werden, deren Ausrichtung deutlich erkennbare Bezüge zu den Studieninhalten und Berufsfeldern des Studiengangs aufweist. Das Forschungspraktikum kann intern oder extern erfolgen. (2) Im Praktikum werden die Studierenden von einer/m Praktikumsleiter/in (aus dem Forschungsprojekt) betreut. (3) Die Studierenden konsultieren bei Bedarf die/den Studiengangsverantwortliche/n, die/der hinsichtlich der Praktikumsplätze berät. Informationen zu Praktikumsplätzen und Ansprechpartnern finden sich auch in den Studiengangsunterlagen (im Besonderen auf der Webseite). 16 Zeitpunkt und Dauer des Forschungspraktikums (Modul PX) (1) Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Einschreibung für den Masterstudiengang Linguistik: Kognition und Kommunikation ausgeübt wird. (2) Das Forschungspraktikum im Modul PX dauert mindestens vier Wochen (=180 Stunden). 17 Anerkennung und Nachweise des Forschungspraktikums (Modul PX) (1) Der Nachweis über die Durchführung des Forschungspraktikums erfolgt im Modul PX durch einen Praktikumsbericht, der gleichzeitig die Modulprüfung darstellt (12 LP). Dem Bericht ist eine Bescheinigung der/des Praktikumsleiters/in über die Durchführung des Praktikums beizufügen. (2) Die/der Praktikumsleiter/in bescheinigt die Durchführung des Praktikums. Die Bescheinigung enthält Informationen zu Dauer und Tätigkeiten des Praktikums sowie eine Kurzbeurteilung der Leistung der/des Studierenden im Praktikum. (3) Der/die Studiengangbeauftragte entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und benotet die Prüfungsleistung (siehe 28 Allgemeine Bestimmungen). Insgesamt sind für das Wahlpflichtmodul PX Forschungspraktikum 12 LP (Teilnahme am Praktikum: 6 LP; Vor- und Nachbereitung der Praktikumsinhalte sowie Abfassen des Praktikumsberichts: 6 LP) veranschlagt. 6
7 18 Praktikumsbericht des Forschungspraktikums (Modul PX) (1) Nach dem Absolvieren des Forschungspraktikums wird ein Praktikumsbericht (Umfang ca Seiten) vorgelegt. Dieser Bericht ist forschungszentriert bzw. berufsorientiert und folgt in seiner Anlage international üblichen Publikationsstandards. (2) Aufbau und inhaltliche Aspekte des Praktikumsberichtes: Der Praktikumsbericht soll in folgende Teile gegliedert sein: a) Deckblatt, b) Inhaltsverzeichnis, c) Einleitung/Überblick, d) Hauptteil, e) Fazit, f) Literaturverzeichnis, g) Anlagen a) Deckblatt Es enthält: die Bezeichnung des Forschungspraktikums und den thematischen Schwerpunkt des Berichts ggf. den Namen der Forschungsinstitution/des Forschungsprojekts, Zeit und Dauer des Praktikums, den Namen der/des Praktikumsleiterin/s Name, Anschrift (inkl. ), Studienfächer und Semesterzahl der Verfasserin/des Verfassers b) Inhaltsverzeichnis Es gibt die Gliederung des Berichts wieder. c) Einleitung/Überblick Die Einleitung soll zum einen das Interesse am jeweiligen Forschungsfeld und den Erfahrungsprozess bei der Suche nach einer geeigneten Forschungseinrichtung dokumentieren. Der Überblick soll so verfasst werden, dass dem Leser oder der Leserin die Kerngedanken des Textes deutlich werden. d) Hauptteil Er enthält: systematisierte Informationen über den institutionellen Rahmen des Praktikums (Forschungsprojekt/Forschungsinstitution, innerhalb dessen/deren das Praktikum absolviert wurde). eine ausführliche Beschreibung der eigenen Tätigkeit im Praktikum. Methodologische Reflexion des Forschungsdesigns, das im Praktikum kennen gelernt bzw. entwickelt und umgesetzt wurde. Insbesondere soll hier auch eine Gegenüberstellung der im Studium kennengelernten theoretischen und methodologischen Ansätze mit den eigenen Erfahrungen im forschungspraktischen Kontext erfolgen. Der Hauptteil muss als semantische Einheit erkennbar sein, d. h. die einzelnen Abschnitte müssen argumentativ so miteinander in Beziehung gesetzt werden, dass ein roter Faden erkennbar wird. e) Fazit Das Fazit stellt eine persönliche, kritische Auseinandersetzung mit dem kennengelernten Forschungsdesign dar. Es soll Perspektiven und Schlussfolgerungen für das weitere Studium und für die Praktikumseinrichtung behandeln. Hierzu gehört auch die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit das Forschungsfeld, in dem das Praktikum geleistet wurde, ein Berufsfeld für Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiengangs Linguistik: Kognition und Kommunikation ist bzw. sein kann. 7
8 f) Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis enthält alle Publikationen, ggf. auch unveröffentlichte Materialien, die für die Verfassung des Praktikumsberichts herangezogen wurden. Die Literaturangaben erfolgen nach alphabetischer Reihenfolge der Namen der Autoren und Autorinnen. 8
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