Schweizer Pensionskassen 2009

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1 Schweizer Pensionskassen 2009 Ergebnisse der Umfrage Daten, Analysen und Beiträge zu: Bewährungsprobe für die 2. Säule Der Zwang zum kalkulierten Risiko Wirkungsweise von Sanierungsmassnahmen Rentenziel und Senkung des Umwandlungssatzes Regeltreue und Flexibilität in der strategischen Ausrichtung

2 Swisscanto ein führender Asset Manager In der Schweiz ist Swisscanto einer der führenden Anlagefondsanbieter, Vermögensverwalter und Anbieter von Lösungen der beruflichen und privaten Vorsorge. Das Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Kantonalbanken verwaltet Kundenvermögen von CHF 57,4 Mia. und beschäftigt 361 Mitarbeitende in Zürich, Bern, Basel, Pully und London (Stand ). Als ausgewiesener Spezialist entwickelt Swisscanto qualitativ hoch stehende Anlage- und Vorsorgelösungen für private Anleger, Firmen und Institutionen. Swisscanto wird national und international regelmässig als bester Fonds anbieter ausgezeichnet und ist für seine Vorreiterrolle bei nachhaltigen Anlagen sowie die jährlich publizierte Swisscanto Pensionskassenstudie bekannt.

3 Inhaltsverzeichnis Zur Studie 4 Dr. Gérard Fischer Bewährungsprobe für die Vorsorgeeinrichtungen und die Versicherten 5 Peter Bänziger Finanzkrise und Anlagepolitik der Pensionskassen Der Zwang zum kalkulierten Risiko 8 Heinrich Flückiger Schwankungsreserven und Risikofähigkeit No risk, no fun 11 Sven Ebeling Investitionsbandbreiten und Rebalancing Zwischen Regeltreue und Flexibilität 15 Othmar Simeon Wirkungsweise der Sanierungsmassnahmen Idee der Zusatzrente neu belebt 19 Michael Brandenberger Das Leistungsziel ist nicht gefährdet 22 Christoph Ryter Umwandlungssatz im Rampenlicht Rentenziel trotz Senkung erreicht 25 Erich Schätti Die Ehemaligen dürfen nicht vergessen werden 28 Dr. Erich Peter Viel guter Wille und hoher Informationsbedarf 29 Dr. Pierre Triponez Staatliche Reglementierungswut als Bumerang? 32 Ergebnisse der Umfrage Die Swisscanto Umfrage Resultate der Umfrage Die Teilnehmer der Umfrage Verzeichnis der Vorsorgeeinrichtungen 56 3

4 Zur Studie Die Swisscanto Pensionskassenumfrage erfolgte bereits zum neunten Mal. Sie erfasst wichtige Daten zur Struktur, zu den Leistungen und Kapitalanlagen sowie zum Deckungsgrad und zur Performance. Die Partnerschaft zwischen Swisscanto und AWP/Complementa (Risiko Check-up) im Rahmen der Erhebung der Daten wurde fortgesetzt. Das gemeinsame Ziel ist, den beteiligten Institutionen Vergleichs-, Führungs- und Entscheidungsinstrumente zu bieten und den interessierten Kreisen aus dem Vorsorgewesen, der Politik und der Wissenschaft Grundlagen für eine fundierte Auseinandersetzung mit der beruflichen Vorsorge bereitzustellen. Gleiche Ziele verfolgt auch der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP. Ihm werden die Daten jener Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, die dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Allen teilnehmenden Kassen, ihren Geschäftsführern und Stiftungsräten gebührt ein grosser Dank für die Bereitschaft, die Daten einzugeben und die Fragen zu aktuellen Vorsorgethemen zu beantworten. Zu danken ist auch dem ASIP für seine Unterstützung und den Mitgliedern des Beirates, die sich aktiv bei der Erstellung des Fragebogens engagierten und mit zahlreichen Vorschlägen und wertvollen Kritiken dessen Gestaltung beeinflussten. Es sind dies: Michael Brandenberger, Complementa Investment- Controlling AG Dr. Hans Furthmüller, Berner Kantonalbank Susanne Jäger, Aargauische Pensionskasse Hanspeter Konrad, Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP Christoph Ryter, Vorsorgeeinrichtungen Alcan Schweiz/ Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP Dr. Peter Schnider, VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG Dieter Stohler, Pensionskasse des Basler Staatspersonals Andreas Zingg, BVG-Sammelstiftung Swiss Life Wertvolle Fachbeiträge als Ergänzung zu den Resultaten der Umfrage lieferten: Peter Bänziger, Leiter Asset Management und CIO Swisscanto Gruppe Michael Brandenberger, CEO Complementa Investment- Controlling AG Sven Ebeling, Leiter Investment Consulting, Mercer Schweiz Dr. Erich Peter, Chef des Amts für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe Heinrich Flückiger, Pensionsversicherungsexperte Swisscanto Vorsorge AG Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP Erich Schätti, Pensioniertenvertreter des Angestelltenverbandes Roche (AVR) Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung Swisscanto Gruppe Dr. Pierre Triponez, Nationalrat FDP Kanton Bern Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum Swisscanto will mit der Publikation der Daten nicht nur den Fachkreisen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch den Politikern, Medien und einer weiteren interessierten Öffentlichkeit einen Dienst erweisen. Die vielen positiven Rückmeldungen zur Studie ermuntern uns und sind uns gleichzeitig Ansporn. Swisscanto wünscht Ihnen eine interessante Lektüre. Für alle Kommentare, Anregungen und Kritiken sind wir dankbar. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Per Mail, Fax oder Telefon. Swisscanto Asset Management AG September

5 Bewährungsprobe für die Vorsorgeeinrichtungen und die Versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen damit mitten in einer schweren Rezession zusätzliche Anstrengungen für die berufliche Vorsorge machen. Das ist politisch brisant und verlangt von allen Beteiligten Verantwortungsgefühl und Disziplin. Dr. Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe Die Publikation der Studie «Schweizer Pensionskassen 2009» von Swisscanto fällt in eine Zeit, in welcher die Vorsorgeeinrichtungen auf Grund der Ereignisse auf den Finanzmärkten, aber auch der herrschenden Wirtschaftskrise ihre grösste Bewährungsprobe seit Inkraftsetzung des BVG vor bald 25 Jahren zu bestehen haben. Dabei geht es auch um das Vertrauen der über 3 Mio. Versicherten, welche einen massgeblichen Teil ihres Einkommens in ihre Pensionskassen einbringen müssen. Notwendig werdende Sanierungsmassnahmen betreffen sie ganz konkret und oft schmerzhaft. Es scheint deshalb angebracht, die aktuelle Situation für einmal aus ihrer Perspektive zu betrachten. Auch wenn zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Unterschiede bestehen, was unsere Studie sehr eindrücklich aufzeigt, so darf doch der Versuch einer Gesamteinschätzung der aktuellen Lage gewagt werden. Unsere Erhebung macht deutlich, dass sich Ende 2008 die Pensionskassen von rund 70% der Versicherten in Unterdeckung befanden, für rund 20% dürfte sogar eine Deckung von unter 90% bestanden haben. Sanierung aus eigener Kraft Die letzte schwere Krise der 2. Säule ist 2002 aufgetreten; die damit verbundene Unterdeckung vieler Kassen konnte aber bereits im Folgejahr dank der sich rasant erholenden Aktienmärkte zu einem grossen Teil wieder ausgeglichen werden. Eine solch rasche Erholung scheint im heutigen Umfeld eher unwahrscheinlich. Die Verfassung der Märkte ist weiterhin labil und Prognosen zur weiteren Entwicklung bleiben schwierig. Zu den Beteiligten gehören die Aufsichtsämter, welche beauftragt sind, bei den Pensionskassen die notwendigen Sanierungsanstrengungen zu überwachen. Sie haben erkennen lassen, dass sie um die besonderen Umstände wissen, in welchen sich die Vorsorgeeinrichtungen und nicht selten auch die jeweiligen Arbeitgeberfirmen befinden. Man darf deshalb von ihnen durchaus jenes «Augenmass» erwarten, das der Pensionskassenverband ASIP bereits zu Jahresbeginn angemahnt hat. Damit nicht zu verwechseln, und das haben die Aufsichtsämter richtigerweise auch klargemacht, sind Fristerstreckungen oder ein «Laisser-faire» im Falle erheblicher Unterdeckungen. Das Parlament seinerseits hat die Motion für ein «Sanierungs moratorium» klar verworfen. Es ist in der Tat nicht der Moment, die Hände in den Schoss zu legen und tatenlos auf bessere Zeiten zu hoffen. Unterdeckung und Sanierung die Konsequenzen für die Versicherten Aus lauter Sorge um die Vorsorgeeinrichtungen vergessen wir oft, dass es letztendlich immer um die direkt betroffenen Versicherten geht. Deshalb soll an dieser Stelle auf einige wichtige Aspekte der Rolle und der Konsequenzen für die Versicherten eingegangen werden. Grosse Aufmerksamkeit in den Medien haben die Folgen von Teilliquidationen gefunden. Tritt ein einzelner Destinatär aus der Pensionskasse aus, müssen die Freizügigkeitsleistungen zu 100% mitgegeben werden. Im Falle einer Teilliquidation mit einer grösseren Anzahl gleichzeitiger Entlassungen wird jedoch die mitgegebene Freizügigkeitsleistung um den Prozentsatz der Unterdeckung gekürzt. Diese Ungleichbehandlung von Einzel- und Kollektiv-Austritten ist grundsätzlich unbefriedigend und der Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge abträglich. Dass das Problem existiert, ist allgemein bekannt und bestätigt, Abhilfe zu schaffen bleibt jedoch schwierig. Anders als 2002 werden die Vorsorgeeinrichtungen mit erheblicher Unterdeckung wohl kaum darum herumkommen, geplante Sanierungsmassnahmen auch umzusetzen. 5

6 Eine Motion von Nationalrat Rudolf Rechsteiner hat einen Expertenvorschlag aufgegriffen, der darauf abzielt, die Verluste der Versicherten bei Teilliquidationen durch Leistungen des Sicherheitsfonds auszugleichen. Die Verteilung von Unterdeckungen auf alle Versicherten ist zwar politisch ein bewährtes System zur Stimmenmaximierung, aber nicht zielführend. Damit würden letztendlich diejenigen Vorsorgeeinrichtungen, die auf Grund zu hoher Risiken in eine Unterdeckung geraten sind, unterstützt, während die Gewinne einer riskanten Anlagepolitik den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen und damit ihren Destinatären verbleiben würden. Diese Umverteilung würde nicht nur als unfair empfunden, sondern auch falsche Anreize setzen. Der Sicherheitsfonds kann nur funktionieren, wenn er nicht überfordert wird. Mit diesem Vorschlag würde, analog zur IV, der nächste Sanierungskandidat bereits gekürt. Die heutigen Mittel dürften kaum ausreichen, um die zu erwartenden Aufwendungen in einer Rezession zu decken. Ohne tiefgreifende Änderungen in der beruflichen Vorsorge, zum Beispiel durch die individuelle Zuordnung der Gewinne und Verluste, und damit verbunden einen Verzicht auf jegliche Garantien dürfte eine Lösung nicht möglich sein. So wünschenswert eine Kompensation der Teilliquidationsverluste für die Versicherten ist, so komplex erscheint ihre Realisierung. Der Bundesrat hat in seiner Antwort diese Punkte richtigerweise aufgegriffen und die Motion zur Ablehnung empfohlen. Angeprangert werden auf Gewerkschaftsseite die sogenannten «Nullrunden» mit Kompensation im überobligatorischen Bereich. Dabei wird die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung auf den (obligatorischen) BVG-Guthaben wohl gewährt, dagegen auf den Geldern der freiwilligen, überobligatorischen Versicherung ein negativer Zinssatz berechnet. Es ist zwar leicht einsehbar, dass eine Kasse mit markanter Unterdeckung in einem Jahr mit schlechter oder gar negativer Performance die Vorsorgekapitalien nur auf Kosten der Substanz verzinsen kann. Bemängelt wird aber, dass dieses Sanierungsinstrument lediglich die Versicherten belastet und den Arbeitgeber zu nichts verpflichtet. Arbeitnehmerorganisationen haben deshalb gefordert, dass die Arbeitgeber in solchen Fällen freiwillig gleich hohe Leistungen zur Sanierung der Kasse erbringen. Ein weiteres Mittel zur Verbesserung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen bilden die Sanierungsbeiträge, welche die Sozialpartner in gleicher Höhe zu leisten haben und die bekanntlich nicht rentenwirksam sind. Diese Sanierungsbeiträge sind vom Versicherten in der Regel unabhängig von der Dauer seiner Zugehörigkeit zur Kasse zu erbringen. Das bedeutet, dass auch der neu eintretende Destinatär einen Beitrag leisten muss zur Behebung einer Situation, an deren Entstehung er nicht beteiligt war. Im schlimmsten Fall hat der gleiche Destinatär bereits schon unter einer Teilliquidation beim vorherigen Arbeitgeber g e l i t t e n. Wenig Beachtung hat bisher die Situation der Versicherten beim Eintritt in eine Kasse mit markanter Unterdeckung gefunden. Dies nicht nur wegen der damit möglicherweise verbundenen Sanierungsbeiträge, sondern auch wegen der Konsequenzen für die persönlich eingebrachte Freizügigkeit. Von Gesetzes wegen ist der Versicherte verpflichtet, sein gesamtes Guthaben in die neue Vorsorgeeinrichtung einzubringen. In der Realität wird dieser Vorschrift aber wie die Erfahrung zeigt nicht in allen Fällen gefolgt. Es ist zwar nachvollziehbar, dass ein Versicherter zögert, sein Guthaben in eine Kasse mit einer Unterdeckung einzubringen, wenn die Gefahr einer Teilliquidation nicht völlig von der Hand zu weisen ist. Aber es besteht damit offensichtlich eine gefährliche Grauzone, weil nämlich das Befolgen der Vorschrift schwer durchzusetzen ist und kaum Sanktionen nach sich zieht. Das umstrittenste Mittel zur Sanierung bildet zweifellos die Beteiligung der Pensionierten durch Rentenkürzungen. Die Reaktionen auf die (rechtlich korrekt umgesetzten) Massnahmen bei der Pensionskasse von Georg Fischer im Frühjahr 2009 haben gezeigt, dass hier politischer Sprengstoff liegt. Bemerkenswert ist, dass die Medien über den Fall zwar prominent, aber auch mit Verständnis für die Entscheide berichtet haben. Es wurde insbesondere anerkannt, dass sich viele Pensionskassen einem laufend ungünstigeren Verhältnis von Aktiven zu Rentnern gegenüber sehen und sich ihre strukturelle Risikofähigkeit dadurch verschlechtert. Zudem sind die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Rentner an Sanierungsmassnahmen so restriktiv, dass die Konsequenzen vertretbar bleiben. Die auch in der Öffentlichkeit mehrheitlich ausgebliebene Kritik zeigt, dass auch heikle Entscheide akzeptiert werden, wenn sie offen und transparent erklärt werden. 6

7 Eine dringend notwendige Entlastung soll die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bringen, über welche im kommenden Jahr abgestimmt wird. Betroffen davon werden die Neurentner sein. Das Prinzip der wohlerworbenen Rechte für die Rentner bleibt unangetastet, werden doch damit bestehende Renten nicht gekürzt. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist deshalb notwendig, weil die mögliche Rentenhöhe zwingend durch das angesparte Kapital, den zu erwartenden Kapitalertrag und die durchschnittliche Lebenserwartung bestimmt wird. Alles, was über den so definierten Satz hinausgeht, muss auf Kosten der Substanz und der künftigen Generationen finanziert werden. Genau diese Einsicht wird nächstes Jahr von den Stimmbürgern erwartet. Für unser gesamtes 3-Säulen-System stellt der Urnengang eine eigentliche Bewährungsprobe dar. Neue Gesetze mehr Sicherheit? Wir können feststellen, dass die angespannte Finanzierungssituation vieler Pensionskassen Probleme verursacht, die nicht einfach zu lösen sind und die Versicherten vor neue Situationen stellt. Vordringlich ist deshalb, dass ihr Vertrauen in die 2. Säule keinen Schaden nimmt. Gesetzgeberische Schnellschüsse sind dazu nicht zweckdienlich. Zum Glück hat das Parlament bisher auch Abstand genommen von übereilten Eingriffen in ein System, das den grössten Einbruch der Börsen seit den 30er Jahren bemerkenswert gut gemeistert hat. Die paritätischen Stiftungsräte sind ihrer anspruchsvollen Aufgabe, die notwendigen Sanierungsmassnahmen umgehend in die Wege zu leiten, nachgekommen, wie auch der Beitrag von Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, in dieser Studie aufzeigt. Diese Massnahmen sind gegenüber den Versicherten und allenfalls den Rentnern zu rechtfertigen und zu begründen. Dies wird umso besser gelingen, als der Stiftungsrat als oberstes Organ wirklich die Sozialpartner repräsentiert und in der Regel auf beiden Seiten den notwendigen Rückhalt geniesst, um auch schmerzhafte Entscheide fällen zu können. Vertrauensaufbau durch Information und Transparenz Auf Grund der Anlageverluste hat das Vertrauen in die berufliche Vorsorge wahrscheinlich bei vielen Versicherten abgenommen. Ihnen ist bewusst geworden, dass ihr Sparkapital abhängig ist von schwer durchschaubaren Vorgängen an den globalen Finanzmärkten, aber auch, dass sie sich vielfach zu wenig eingehend über ihre eigene Pensionskasse orientiert haben. Die gegenüber der 2. Säule seit je kritischen Stimmen sind wegen der Marktgeschehnisse und deren Folgen noch kritischer geworden; wer schon immer an der Zweckmässigkeit der Kapitaldeckung für die Altersvorsorge gezweifelt hat, sieht sich bestätigt. Wer andererseits an das System glaubt, hat es schwerer, Argumente zu entwickeln und die Skeptiker zu überzeugen. Zusätzliche Vorschriften zur Verbesserung des Systems schaffen oft wieder neue Schwächen, Ungerechtigkeiten und Lücken. Deshalb sollte genau abgewogen werden, welche Regeln zu verbessern, welche abzuschaffen und welche neu einzuführen sind. Wenn das Vertrauen in die 2. Säule nachhaltig gestärkt werden soll, sind dazu keine Gesetze, sondern Taten gefragt, nicht Verlautbarungen und Glaubensbekenntnisse, sondern Fakten. Dazu gehört beispielsweise der Mut, dass die Politiker die Frage des überhöhten Umwandlungssatzes auch dann in der Öffentlichkeit zu diskutieren wagen, wenn sie damit bei einem Teil ihrer Wählerschaft sprich denjenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen nicht auf Gegenliebe stossen. Zu den Fakten gehört zwingend auch eine transparente und offene Information über den Stand der Dinge. Swisscanto möchte zusammen mit den Vorsorgeeinrichtungen und über die Pensionskassenumfrage einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Man wird an dieser Stelle auch den Unterschied zur 1. Säule feststellen, wo die überbordende Verpolitisierung es offenbar zunehmend erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht, die dringend notwendigen Anpassungen vorzunehmen wie die Ablehnung der 11. AHV-Revision zeigt. 7

8 Finanzkrise und Anlagepolitik der Pensionskassen Der Zwang zum kalkulierten Risiko Peter Bänziger, Leiter Asset Management und CIO Swisscanto Gruppe die Zukunft berechnet. Dabei spielt die Korrelation der Anlagen untereinander eine wichtige Rolle, denn Anlagen mit einer geringen oder gar negativen Abhängigkeit können das Risiko vermindern und gleichzeitig das Ertragspotenzial erhöhen. Das Portfolio, welches am besten abgestimmt ist auf die langfristigen Renditeziele und die Risikofähigkeit der Pensionskasse, ist die Vorgabe für die strategische Asset Allocation. Viele Pensionskassen sind durch den Einbruch der Aktienbörsen und die massive Ausweitung der Kreditspannen im Obligationenbereich in Unterdeckung geraten. Dazu beigetragen haben auch Anlageklassen, die auf Grund von historischen Korrelationen den Absturz hätten dämpfen sollen, die aber ebenfalls massiv verloren haben. Über 5 und 8 Jahre liegt die durchschnittliche Performance deutlich unter der geforderten Rendite. Herr Bänziger, sind die Verwalter von Pensionskassengeldern in den letzten Jahren zu hohe Risiken eingegangen und haben damit Vermögen der Destinatäre verspielt? Peter Bänziger: Sowohl die Pensionskassenverantwortlichen wie auch die beauftragten Asset Manager haben die Gelder im Sinne der langfristigen Sicherung der Renten investiert. Das schweizerische Vorsorgesystem, das auf der Kapitaldeckung beruht, ist auf die Erträge, welche die Finanzmärkte generieren, unausweichlich angewiesen. Sie sind denn auch in den versprochenen Leistungen eingerechnet. Der aktuell gültige Umwandlungssatz beruht auf einer technischen Verzinsung von 4,3%. Werden die Kosten für Administration und die Rückstellungen für die erhöhte Lebenserwartung hinzuaddiert, erhalten wir eine erforderliche Mindestrendite von annähernd 5%. Mit mündelsicheren Anlagen allein ist dieses Renditeziel nicht erreichbar. Die Pensionskassen sind deshalb gezwungen, Risiken einzugehen. Die optimale Portfoliozusammensetzung wird mit Hilfe einer sogenannten Asset-and-Liability-Analyse erarbeitet. Die erwarteten Verpflichtungen und Erträge werden einander gegenübergestellt und danach mögliche Portfoliokombinationen und deren Ergebnisse auf Grund von beobachteten Risiken in der Vergangenheit und geschätzten Renditen für Wie unsere Umfrage zeigt, basiert die Anlagestrategie der Mehrzahl der Pensionskassen auf einer professionell durchgeführten Asset-and-Liability-Analyse. Die Pensionskassenverantwortlichen nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Destinatären sehr ernst. Hat also die Methode beziehungsweise der Berater, der sie empfahl, versagt? Die jüngste Krise hat gezeigt, dass die aus der Vergangenheit berechneten Korrelationen kurzfristig teilweise nicht zum Tragen kamen. Dass Aktien, Immobilien, Rohstoffe und alternative Anlagen gleichzeitig massiv verlieren, ist in den Lehrbüchern so eigentlich nicht vorgesehen. Staatsanleihen dagegen haben auf den Kursverfall der Aktien erwartungsgemäss mit Avancen reagiert, und auch der Einbruch der Unternehmensanleihen ist durch die Theorie erklärt. Auch aus der jüngsten Krise werden die Marktteilnehmer wieder lernen, ihre Modelle prüfen und möglicherweise verfeinern. Das Jahr 2008 eignet sich in diesem Sinne als «Stresstest» für ein Portfolio. War der Ausbruch der Finanzmarktkrise wirklich so überraschend? Warnzeichen gab es trotz den guten Wirtschaftsdaten bereits Anfang 2007, doch niemand wusste um den Zeitpunkt einer möglichen Korrektur und vor allem auch nicht um die Höhe der involvierten Gelder. Der Ausbruch der Immobilienkrise in den USA wurde zuerst als national begrenztes Problem eingeschätzt. Dieses weitete sich jedoch innert kürzester Zeit zu einer weltweiten Finanzund später Wirtschaftskrise aus. Hinter all dem steht die Politik des billigen Geldes der amerikanischen Zentralbank, welche wichtige Teilnehmer an den Finanzmärkten veranlasste, ihr Geschäft mit teilweise enorm hohem finan ziellem Hebel, englisch Leverage, zu betreiben. 8

9 Mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers wurde das erschreckend grosse Mass der Fremdfinanzierungen über vielfach komplexe und intransparente Konstrukte einer breiten Anlegerschaft bewusst. Diese Erkenntnis erschütterte eines der wichtigsten Güter in der Finanzwelt, nämlich das Vertrauen. Die Banken liehen einander kein Geld mehr, die Anleger misstrauten Banken, Unternehmen und selbst europäischen Staaten, die nicht erster Güte waren. BCV und BCEE, einer luxemburgischen AAA-Bank. Sie agieren als Prinzipal, also im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Dies im Gegensatz zum Prinzip des Agenten, bei dem der Auftraggeber das volle Risiko trägt. Alle Aus leihungen, seien es Obligationen oder Aktien, müssen zu 105% mit AAA-Staatsanleihen hinterlegt sein. Mit einer solchen Sicherheit im Hintergrund gibt es für mich keinen Anlass, auf die Erträge aus dem Securities Lending zu verzichten. Nur die Zinssenkungen der Notenbanken und die massiven Interventionen hauptsächlich der Industrienationen verhinderten den Kollaps des Finanzsystems. Der Konkurs von Lehman Brothers hat das Gegenparteienrisiko in Erinnerung gerufen. Wie haben die Pensionskassen darauf reagiert und was sind Ihre Empfehlungen als Asset Manager? Von den 280 Pensionskassen, die an unserer Umfrage teilgenommen haben, überprüften über 70% der Kassen mit über 100 Mio. Anlagevermögen das Gegenparteienrisiko; bei den Kassen mit über 5 Mia. Vermögen lag der Satz bei nahezu 90%. Die Frage stellte sich weniger bei Kassen, die vorwiegend in Kollektivanlagen investiert sind. Besonders beim Securities Lending ist das Gegenparteienrisiko enorm wichtig. Rund 37% der Kassen betrieben im Jahr 2008 das Securities Lending aktiv. Von diesen meist grossen Kassen setzten 34% die Wertschriftenausleihe in der Krise ganz und 11% teilweise aus. 25% kündigten die Securities-Lending-Verträge und 30% führten diese unverändert fort. Das Überwachen des Gegenparteienrisikos gehört zu den Kernaufgaben eines Asset Managers. Es ist klar, dass die Bedingungen und Kontrollen nach dem Konkurs von Lehman Brothers von uns noch verschärft wurden. Dafür zuständig war ein eigens gegründetes Komitee, welches regelmässig zusammentrat und an die Geschäftsleitung rapportierte. Dieses Komitee beantragte auch, zwischenzeitlich einzelne Positionen, die möglicherweise gegen die Interessen der Kunden von Swisscanto hätten eingesetzt werden können, vom Securities Lending auszuschliessen. Im Kern sind die Risiken aus dem Securities Lending stark davon abhängig, auf welcher Basis das Geschäft betrieben wird. Bei den Kollektivanlagen von Swisscanto bestehen Securities-Lending-Verträge mit den Gegenparteien ZKB, In der Auseinandersetzung mit den Portfoliorisiken der Vorsorgeeinrichtungen standen auch die Hedge Funds in der Kritik. Sie sind bekanntermassen ein Verfechter von alternativen Anlagen als Bestandteil einer langfristig ausgerichteten Anlagestrategie. Haben die Ereignisse Ihre Meinung geändert? Dass man seine Positionen immer wieder hinterfragen muss, gehört zum Alltag eines Asset Managers. Die Schwierigkeiten vieler Hedge Funds ist Anlass genug dazu. Seit dem Fall von Long Term Credit Management hat die Hedge- Funds-Industrie viel gelernt und das Ausmass der Fremdfinanzierung zurückgefahren. Viele Bankinstitute waren Ende 2007 deutlich stärker gehebelt als die Grosszahl der Hedge Funds. Diese kamen vielfach nicht aus eigenem Verschulden in Schwierigkeiten, sondern wegen dem Konkurs von Lehman Brothers und seinen Folgen sowie fast panikartigen Rückzügen von Geldern durch die Anleger. Der Betrugsfall Madoff genügte, um Hedge Funds vollends zu verteufeln. Ich bin nach wie vor von den Vorzügen diversifizierter und professionell verwalteter Funds of Hedge Funds überzeugt. Zugegeben: Seit dem Ausbruch der Krise entwickelten sie sich massiv schlechter, als sich auf Grund der Verkaufsargumente vermuten liess. Wird ihre Performance jedoch in Relation zur Entwicklung der Aktien gestellt, haben sie deutlich besser und im Vergleich zu Unternehmensanleihen aus dem tieferen Investment-Grade-Bereich immer noch relativ gut abgeschnitten. Es gilt, den Negativbeitrag der Hedge Funds ins rechte Licht zu stellen. Der durchschnittliche vermögensgewichtete Portfolioanteil von Hedge Funds betrug per Ende 2008 bei den öffentlich-rechtlichen Kassen lediglich 2,3% (Sample 2007: 2,6%) und bei den privat-rechtlichen 4,1% (3,9%). Der Einfluss auf die Gesamtperformance konnte deshalb nur beschränkt sein. Hedge Funds wegen der wohl einmalig schlechten Resultate und wegen Madoff für Pensionskassen 9

10 verbieten zu wollen, erachte ich als verfehlt und als Ablenkung von tiefer greifenden Problemen. Die Anstrengungen hinsichtlich einer verbesserten Transparenz und Auskunftspflicht aber begrüsse ich. Sie helfen auch Swisscanto bei der Analyse der Engagements, von denen das darf ich hier sicher sagen kein einziges ausgefallen ist. Anlageklassen, die ebenfalls zu den alternativen Anlagen zählen, nämlich Private Equity, Immobilien Ausland und Commodities, wurden weit stärker von Abschlägen getroffen als der Durchschnitt der Hedge Funds. Rohstoffe gelten nach wie vor als Schutz vor unerwarteter Inflation und bei geopolitischer Instabilität. Kotierte ausländische Immobilienwerte sind als Erstes unter die Räder gekommen. Die Disagios zu ihren Netto-Vermögenswerten sind indes so gross, dass ein Preisrückgang der Immobilien schon in den Kursen enthalten ist. Mit dieser Aussage haben Sie bereits eine Art Ausblick gegeben. Was ist Ihre Botschaft an die Pensionskassen? Die immer engere Verflechtung der Volkswirtschaften und der Finanzmärkte hat das scheinbar nationale Problem des US-Immobilienmarktes zu einer rasch um sich greifenden globalen Weltwirtschaftskrise werden lassen. Während der Diversifikationseffekt zwischen Staatsanleihen höchster Qualität und Aktien funktionierte, spielte er zwischen tiefer eingestuften Regierungspapieren und Aktien nicht mehr. Eine einleuchtende Konsequenz daraus wäre eine reine Zweiteilung des Portfolios in Staatsanleihen höchster Güte und Aktien weltweit. Jede Abweichung von dieser Kombination müsste unter dem Gesichtspunkt erfolgen, wie viel Zusatzerträge und -risiken das Hinzufügen einer weiteren Anlagekategorie bringt. Die Erhöhung des Aktienanteils, sei es aktiv oder durch Wertsteigerungen, ist eine Notwendigkeit. Das bedeutet: Pensionskassen, die das Rebalancing bei Unterschreiten der Bandbreite für Aktien ausgesetzt hatten, sollten ihren Entscheid überprüfen. Ausgehend von der Annahme, dass die Aktienkurse auf lange Sicht nicht stärker steigen können als das Bruttosozialprodukt, sehe ich eine Verlagerung von Geldern von den etablierten westlichen Anlagemärkten in die wachstumsstarken aufstrebenden Länder. Eine ähnliche Überlegung gilt auch im Bereich der Obligationen. Die Renditen der Anleihen aus dem schrumpfenden Kreis der Staaten und Unternehmen mit dem höchsten Gütesiegel genügen nicht, um die Langfristverpflichtungen abzudecken. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen gezwungenermassen Engagements in tieferen Bonitäten eingehen. Ohne professionelles Management im Hintergrund einzusteigen, birgt allerdings nicht unerhebliche Gefahren, wie die starke Zunahme der Kreditausfälle gezeigt hat. Ich bin immer noch überzeugt, dass Anlagen in Hedge Funds und Commodities sinnvolle Portfoliobestandteile sind. Welches sind für Sie als Asset Manager die Lehren aus der Finanzkrise? Ein aktives Risikomanagement während «normalen» Zeiten ist Pflicht. Wenn nicht bereits geschehen, gehört die Vorbereitung auf mögliche Krisen zu den Hausaufgaben jeder Vorsorgeeinrichtung, damit rasches Handeln und eine geeignete interne und externe Kommunikation garantiert sind. Und ein letzter Punkt: Insbesondere dem Liquiditätsrisiko in den Produkten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dass Zusatzerträge notwendig sind, zeigt eine Analyse der Ertragsmöglichkeiten der durchschnittlichen Asset Allocation der Vorsorgeeinrichtungen per Ende In der gegenwärtigen Situation müsste der Aktienanteil im vorher genannten Zweikomponentenportfolio sehr hoch sein, um die durchschnittliche Zielrendite von 4,8% zu erreichen. Selbst die durchschnittliche Asset Allocation der Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2008, deren Merkmale 40% Obligationen, 23% Aktien, 20% Immobilien, 8% liquide Mittel und 5% alternative Anlagen sind, genügte unter Anwendung eines Risikoprämienansatzes nicht. 10

11 Schwankungsreserven und Risikofähigkeit No Risk, no Fun Heinrich Flückiger, Pensionsversicherungsexperte Swisscanto Vorsorge AG Im vergangenen Jahr sind bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen die Wertschwankungsreserven vollständig aufgelöst worden. Damit sind diese Vorsorgeeinrichtungen für die bestehende Anlagestrategie eigentlich nicht mehr risikofähig. Der Autor zeigt auf, dass die Vorsorgeeinrichtungen dennoch gezielt Risiken eingehen müssen, wenn sie nicht die Leistungen massiv reduzieren, belastende Sanierungsbeiträge einfordern oder die Unterdeckung auf Jahre hinaus zementieren wollen. Gemäss Art. 50 Abs. 2 BVV2 hat die Vorsorgeeinrichtung bei der Anlage des Vermögens darauf zu achten, dass die Sicherheit der Erfüllung des Vorsorgezwecks gewährleistet ist. Die Beurteilung der Sicherheit hat insbesondere unter Berücksichtigung der gesamten Aktiven und Passiven und nach Massgabe der tatsächlichen finanziellen Lage sowie der Struktur und der zu erwartenden Entwicklung zu erfolgen. Dies bedeutet: Die Vorsorgeeinrichtung muss neben der finanziellen Risikofähigkeit auch die strukturelle Risikofähigkeit, also das Verhältnis zwischen den Vorsorgekapitalien der Aktiven und der Rentner sowie die weitere Entwicklung des Destinatärbestandes, bei der Festlegung der Anlagestrategie berücksichtigen. Für das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung stellt sich die Frage, ob die bestehende Anlagestrategie auf Grund der nicht mehr gegebenen finanziellen Risikofähigkeit angepasst werden muss. Zur Klärung der Frage wenden wir Zahlen aus der Swisscanto Pensionskassenumfrage 2009 auf eine Muster-PK an. Deren Deckungsgrad belief sich per 31. Dezember 2008 auf 96,4%. Der Anteil des Vorsorgekapitals der Aktiven am gesamten Vorsorgekapital beträgt rund 76%. Die Muster-PK ist somit strukturell risikofähig. Ist sie es aber auch finanziell? Ohne Wertschwankungsreserven keine Risikofähigkeit Die Zielallokation, welche der strategisch festgelegten Vermögensaufteilung entspricht, sieht einen Aktienanteil von rund 30% 1 vor. Da die Muster-PK in Unterdeckung ist, muss ihr die Risikofähigkeit für diese Aktienquote abgesprochen werden. Streng genommen dürfte die Vorsorgeeinrichtung nur noch in konservative Anlagekategorien investieren. Die erwartete Rendite eines Portfolios bestehend nur aus Liquidität, (währungsgesicherten) Obligationen und eventuell inländischen Immobilien läge aber deutlich unter derjenigen des Strategieportfolios. Sollen beim Leistungsniveau keine Abstriche gemacht werden, kommt es zu einer Konfliktsituation, denn das risikoadäquate Portfolio vermag die von der Muster-PK benötigte Sollrendite von 4% nicht zu generieren. Null-Aktien-Strategie ist keine Option Gemäss der Weisung zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge hat die Vorsorgeeinrichtung Massnahmen zu ergreifen, so dass die Unterdeckung innert 5 bis 7 Jahren (max. 10 Jahre) behoben werden kann. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Optionen die Muster-PK hat, dieses Ziel zu erreichen. Um das herauszufinden, sollen verschiedene Anlagestrategien auf ihre Tauglichkeit getestet werden. Wir analysieren das Rendite/Risiko-Profil der Muster-PK bezüglich Ist-Allokation (24% Aktien), Ziel-Allokation (30%) und weiterer Ab stufungen von Aktienanteilen. Die Resultate sind in Tabelle 1 komprimiert dargestellt. Es zeigt sich, dass ein sehr konservatives Portfolio mit einer Aktienquote von null keine Option darstellt, da die erwartete Rendite von weniger als 3% pro Jahr deutlich unter der Sollrendite liegt. Folglich wird sich die Deckungslücke laufend vergrössern, falls keine Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Aus Tabelle 1 ist auch ersichtlich, dass die Strategie gemäss finanzieller Risikofähigkeit nur kurzfristig gewählt werden kann, da der erwartete Deckungsgrad nach 10 Jahren noch immer unter 100% liegt und die Unterdeckungswahrscheinlichkeit mit 97% sehr gross ist. Die Unterdeckung wird sozusagen zementiert. Der Aufbau einer Wertschwankungsreserve von 6,2% (vgl. Tabelle 1, Kennzahlen), die eine Pensionskasse mit einem Deckungsgrad von 100% benötigt, um mit einer Sicherheit von 98% innert eines Jahres nicht in Unterdeckung zu geraten, wird verunmöglicht. 11

12 Tabelle 1: Rendite/Risiko-Profil verschiedener Anlagestrategien Strategie (Aktienquote) Anlagekategorie 0% 10% IST ZIEL 40% 50% Liquide Mittel 33% 23% 8,0% 3,0% 2% 1% Hypotheken 2% 2% 2,5% 2,5% 2% 2% Obligationen Schweiz 38% 32% 30,5% 30,0% 28% 21% Obligationen Fremdwährung 7% 7% 10,5% 11,0% 5% 5% Aktien Schweiz 0% 5% 12,0% 14,0% 20% 25% Aktien Welt 0% 5% 12,0% 16,0% 20% 25% Immobilien 20% 20% 19,0% 17,5% 17% 12% Commodities 0% 2% 1,5% 2,0% 2% 3% Hedge Funds 0% 4% 4,0% 4,0% 4% 6% Kennzahlen Erwartete Rendite 2,87% 3,49% 4,25% 4,53% 4,86% 5,23% Erwartetes Risiko 2,47% 3,76% 5,98% 7,00% 8,44% 10,25% Zielgrösse WSR 98% 1 Jahr 6,2% 8,4% 12,7% 14,8% 17,9% 22,2% Zielgrösse WSR 98% 2 Jahre 9,4% 12,2% 17,9% 20,9% 25,5% 31,8% (Zielgrösse WSR= für Strategie adäquate Wertschwankungsreserve) Grafik 1: Projektion erwarteter Deckungsgrad und Unterdeckungswahrscheinlichkeiten bei der Strategie 0% Aktien Deckungsgrad und Unterdeckungsgradwahrscheinlichkeit in % Zur Zielerreichung müssen Risiken eingegangen werden Die Ist-Allokation zeigt, dass unsere Muster-PK die Aktienquote in der Finanzkrise mit dem Markt hat sinken lassen. Unter der Annahme, dass die Anlageklassen ähnliche historische Risikoprämien bringen wie in der Periode Januar 1985 bis Mai 2009, kann eine Portfoliorendite von 4,25% pro Jahr erwartet werden. Damit ist zwar die Sollrendite erreicht, die Unterdeckung ist aber noch nicht behoben und der Aufbau von Schwankungsreserven erfolgt nur sehr langsam Unterdeckungswahrscheinlichkeit (Deckungsgrad <100%) Erwarteter Deckungsgrad Wahrscheinlichkeit Deckungsgrad <90% Die Ziel-Allokation übertrifft die geforderte Sollrendite um 0,3% und lässt auch noch Renditepotenzial offen, um schneller aus der Unterdeckung zu kommen und Wertschwankungsreserven aufzubauen. Aus finanzökonomischer Sicht müsste die Muster-PK für die angestrebte strategische Asset Allocation, also für die Ziel-Allokation, eine Wertschwankungsreserve (WSR) von 14,8% der Vorsorgeverpflichtungen aufweisen, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 98% innerhalb eines Jahres nicht in eine Unterdeckung zu geraten. Möchte die Muster-PK mit dem gleichen Sicherheitsniveau über zwei Jahre nicht in eine Unterdeckung kommen, müsste sie sogar eine Reserve von 20,9% äufnen. Gemäss Grafik 2 kann erwartet werden, dass im Jahr 2016 der Deckungsgrad von über 100% wieder erreicht ist. 12

13 Grafik 2: Projektion erwarteter Deckungsgrad und Unterdeckungswahrscheinlichkeiten (Ziel-Allokation mit 30% Aktien) Deckungsgrad und Unterdeckungsgradwahrscheinlichkeit in % Grafik 3: Verteilung Deckungsgrad nach 5 Jahren (30% Aktien) Unterdeckungswahrscheinlichkeit (Deckungsgrad <100%) Erwarteter Deckungsgrad Wahrscheinlichkeit Deckungsgrad <90% Wahrscheinlichkeit in % 26,1 25,9 <90% % % % >120% In Grafik 3 ist die Verteilung des Deckungsgrades nach 5 Jahren, d. h. Ende 2013, dargestellt. Nach dieser Zeit beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Muster-PK in einer erheblichen Unterdeckung (Deckungsgrad kleiner als 90%) befindet, 26,1%. Die Wahrscheinlichkeit einer Unterdeckung beträgt nach 5 Jahren noch 52% (=26,1% + 25,9%). 23,1 14,3 10,6 Entscheidungsmatrix als Orientierungshilfe In der Entscheidungsmatrix (vgl. Tabelle 2) sind die erwarteten Deckungsgrade, Unterdeckungswahrscheinlichkeiten und Wahrscheinlichkeiten eines Deckungsgrades unter 90% für alle untersuchten Strategien dargestellt. Bei einem Aktienanteil von 0% ist die Wahrscheinlichkeit eines Absinkens unter einen Deckungsgrad von 90% während des nächsten Jahres lediglich 1,0%. In den folgenden Jahren steigt sie aber massiv an, nämlich auf 37,5% über fünf und 52,3% über sieben Jahre gesehen. Es ist naheliegend, dass mit der risikoreichsten Strategie (50% Aktien) auch der höchste Deckungsgrad erwartet werden kann. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass bei einem höheren Aktienanteil die Unterdeckungswahrscheinlichkeit nicht höher wird. Bei der Ziel- Strategie (30% Aktien) liegt sie nach 5 Jahren bei 52,1%, bei der Alternative mit 50% Aktienanteil bei 45,4%. Trotz dem erwarteten höheren Deckungsgrad und der tieferen Unterdeckungswahrscheinlichkeit kann der Aktienanteil nicht beliebig erhöht werden, da die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Unterdeckung (Deckungsgrad unter 90%) in den Jahren 1 bis 3 signifikant ansteigt. Ein noch maliger Börseneinbruch in dieser Zeitspanne hätte verheerende Folgen. Vor dem Hintergrund der mässigen Unterdeckung und der eingeschränkten finanziellen Risiko fähigkeit der Muster-PK ist deshalb davon abzuraten, das Anlagerisiko über das durch die Strategie (Ziel-Allokation) definierte Risikoprofil zu erhöhen. Die Entscheidungsmatrix macht jedoch auch deutlich, dass beim aktuellen Deckungsgrad der Muster-PK die bisherige Strategie mit einem Aktienanteil von 30% weiter verfolgt werden kann und dass ein signifikanter Abbau des Anlagerisikos durch die Reduktion des Aktienanteils das Erreichen eines Deckungsgrades von 100 oder mehr Prozent erschweren würde. Eine Reduktion des Anlagerisikos kann nur vorgenommen werden, wenn gleichzeitig auf der Passivseite das Leistungsniveau reduziert wird, damit sich die benötigte Rendite verringert. Ein alleiniges Anpassen des Anlagerisikos an die aktuelle finanzielle Risikofähigkeit wäre nur angebracht, um sich vor weiteren heftigen Rückschlägen zu schützen. Mittelfristig muss jedoch eine Anlagestrategie verfolgt werden, welche im Einklang mit dem angestrebten Leistungsniveau steht. Nur unter der Bedingung, dass die Muster-PK Sanierungsmassnahmen wie Minderverzinsungen oder Sanierungsbeiträge in Betracht zieht, könnte die be- 13

14 Tabelle 2: Entscheidungsmatrix erwarteter Deckungsgrad (in %) Unterdeckungswahrscheinlichkeit (in %) Wahrscheinlichkeit Deckungsgrad unter 90% (in %) Alternativen erwartete Rendite Jahre(n) Jahre(n) Jahre(n) erwartetes Risiko Alt. 1 Aktienanteil 30% (ZIEL) 4,5% 7,0% 96,9 97,8 98,8 99,7 66,6 57,1 52,1 49,5 13,7 23,1 26,1 27,4 Alt. 2 Aktienanteil 0% 2,9% 2,5% 95,4 93,4 91,4 89,5 97,3 94,3 94,6 95,2 1,0 18,3 37,5 52,3 Alt. 3 Aktienanteil 10% 3,5% 3,8% 95,9 95,0 94,1 93,2 86,4 77,7 75,6 75,1 4,3 19,0 28,6 34,5 Alt. 4 Aktienanteil 24% (IST) 4,3% 6,0% 96,6 97,0 97,5 97,9 70,8 61,1 56,5 54,1 10,9 21,9 26,0 28,2 Alt. 5 Aktienanteil 40% 4,9% 8,4% 97,2 98,7 100,2 101,8 62,7 53,4 48,3 45,4 17,0 24,8 26,8 27,3 Alt. 6 Aktienanteil 50% 5,2% 10,3% 97,5 99,7 101,9 104,2 59,3 50,2 45,4 42,3 20,4 26,6 27,8 27,7 = höchster Wert bei Deckungsgrad, tiefster Wert Unterdeckungswahrscheinlichkeit und Wahrscheinlichkeit Deckungsgrad unter 90% Tabelle 3: Historische und erwartete Renditen und Risiken Anlagekategorie Index historische Rendite* historisches Risiko* erwartete Rendite erwartetes Risiko Liquidität Libor 3 Mte CHF 3,3% 0,7% 1,5% 0,7% Hypotheken 1. Hypotheken (gem. SNB) 4,7% 0,3% 3,0% 0,3% Obligationen Schweiz SBI Domestic AAA BBB 4,6% 2,9% 3,0% 2,9% Obligationen CHF Ausland SBI Foreign AAA BBB 4,4% 3,0% 3,0% 3,0% Obligationen Fremdwährungen CGWGBI ex CH 5,1% 8,7% 4,0% 8,7% Aktien Schweiz SPI 8,9% 19,0% 7,0% 19,0% Aktien Welt MSCI World 4,9% 20,7% 6,5% 20,7% Immobilien Rüd Blass Immo. Fonds Index 6,6% 8,1% 4,5% 8,1% Commodities DJ AIG Commodity Index 4,2% 18,6% 5,0% 18,6% Hedge Funds** CS Tremont Investable Index 1,0% 6,6% 4,5% 13,3% (hedged in CHF) * Zeitreihe von 1. Januar 1985 bis 31. Mai 2009, Commodities und Hedge Funds sind nur für einen kürzeren Zeitraum verfügbar. ** Bei Hedge Funds wurde das Risiko verdoppelt wegen der «fat tails». nötigte Rendite vermindert und somit die Unterdeckungsphase verkürzt werden bzw. das Verfolgen einer konservativeren Anlagestrategie in Betracht gezogen werden. 1 Anlageklassen mit geringem Gewicht wurden wie folgt zugeordnet: «Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber» zu «Obligationen Schweiz», «Beteiligungen und Aktien des Arbeitgebers» zu «Aktien Schweiz»,»Immobilien Ausland» zu «Aktien Ausland», «Private Equity» zu «Hedge Funds», «übrige alternative Anlagen» zu «Commodities». 14

15 Investitionsbandbreiten und Rebalancing Zwischen Regeltreue und Flexibilität zunehmen (Rebalancing). Die Wahl angemessener Investitionsbandbreiten und sinnvoller Rebalancing-Methoden ist jedoch alles andere als trivial. Sven Ebeling, Leiter Investment Consulting, Mercer Schweiz Die Kapitalmärkte sind in ständiger Bewegung. Dadurch entstehen zwangsläufig und wiederkehrend Abweichungen zwischen der effektiven und der strategischen Vermögensallokation. Das Festlegen von angemessenen Investitionsbandbreiten und von sinnvollen Rebalancing-Regeln kann massgeblich dazu beitragen und letztlich auch gewährleisten, dass die Anlagetätigkeit konform mit den langfristigen Zielen bleibt. Eindeutige und klare Regelungen im Anlagereglement sind hierfür eine notwendige Bedingung. Die wichtigste Entscheidung des Stiftungsrates im Bereich der Anlagen ist die Wahl der strategischen Vermögensallokation. Dabei wird festgelegt, wie das Vermögen langfristig auf die einzelnen Anlagekategorien aufgeteilt sein soll. Die effektive Vermögensallokation wird sich jedoch auf Grund verschiedener Einflüsse laufend verändern, beispielsweise wegen der Preisbewegungen auf den Kapitalmärkten, der Leistung der eingesetzten aktiven Vermögensverwalter oder auftretender Kapitalflüsse in und aus dem Anlagevermögen der Vorsorgeeinrichtung. Die Marktbewegungen sind in der Regel die weitaus stärkste Kraft, welche zu Abweichungen zwischen der effektiven und der strategischen Vermögensallokation führt. Die drastischen und gegenläufigen Preisbewegungen während der jüngsten Finanzkrise sind ein gutes Beispiel hierfür. Abweichungen von der strategischen Vermögensallokation sind jedoch grundsätzlich unerwünscht, da dadurch die Erreichung der angestrebten Ziele potenziell gefährdet wird. Allerdings ist die ständige genaue Aufrechterhaltung der Aufteilung des Vermögens gemäss den strategischen Sollquoten ein Ding der Unmöglichkeit. Entsprechend hat sich die Praxis etabliert, einerseits einen Spielraum um die strategischen Werte herum festzulegen (Investitionsbandbreiten) und andererseits regelmässig oder fallweise Vermögensumschichtungen in Richtung der strategischen Vorgaben vor- Investitionsbandbreiten und ihre Einflussfaktoren Das Ausmass und die Form der Bandbreiten, in welchen sich die jeweiligen Investitionsquoten bewegen dürfen, sollten von verschiedenen Faktoren abhängen, die je nach Anlagekategorie unterschiedliche Ausprägungen aufweisen können. Für jeden dieser Faktoren kann beurteilt werden, wie er isoliert betrachtet die Bandbreitengrösse beeinflusst. In erster Linie muss ein Weg gefunden werden, um mit der Volatilität des Marktes angemessen umgehen zu können. Je risikoreicher eine Anlagekategorie ist, desto eher wird man mit höheren Renditeschwankungen rechnen müssen und umso mehr wird die effektive Investitionsquote dazu tendieren, von der Sollquote abzuweichen. Um jedoch sehr häufige Anpassungen vermeiden zu können, sollte entsprechend die Bandbreite für sehr volatile Anlagekategorien relativ grösser sein als bei vergleichsweise stabilen Vermögensteilen. Häufige Transaktionen das heisst Käufe und Verkäufe von Wertschriften sind nicht nur aus operativer Sicht unerwünscht, sondern verursachen vor allem Kosten. Sie sind der primäre Grund, warum es nicht sinnvoll ist, ständig und genau die Sollquoten aufrechtzuerhalten. Transaktionskosten variieren jedoch stark von Anlagekategorie zu Anlagekategorie. Je höher diese Kosten sind, desto relativ grösser wird die Bandbreite sein müssen. Um Transaktionskosten fast gänzlich zu vermeiden, könnten die Bandbreiten einfach sehr weit gefasst werden. Dem steht jedoch entgegen, dass neben den Transaktionskosten auch Opportunitätskosten existieren. Letztere ergeben sich aus möglichen Ertragsausfällen, weil die effektive Vermögensaufteilung nicht der strategischen entspricht. Die Vermeidung von Opportunitätskosten bedingt möglichst enge Bandbreiten. Es gilt somit zwischen diesen beiden Kosten abzuwägen und ein Optimum zu finden. Mit den Transaktionskosten eng verbunden ist die Liquidität beziehungsweise die Handelbarkeit von Anlagen. Je illiquider eine Anlage ist, desto schwieriger ist die Steuerung der effektiven Investitionsquote. Entsprechend erfordern solche Anlagen relativ grössere Bandbreiten als einfach und schnell handelbare Vermögensteile. 15

16 Ein weiterer Einflussfaktor ist der Anlagestil, welcher bei der Bewirtschaftung einer Anlagekategorie eingesetzt wird. Aktiv bewirtschaftete Vermögensteile werden sich zumindest phasenweise anders entwickeln als der Markt und somit allenfalls zu zusätzlicher Volatilität führen. Je aktiver eine Anlagekategorie bewirtschaftet wird, desto eher wird es somit nötig sein, relativ grössere Bandbreiten festzulegen. Die Steuerung der Allokationsabweichungen kann nur bei Vorhandensein von Entscheidungsgrundlagen erfolgen. Die Frequenz des Investment-Reportings beziehungsweise die Verfügbarkeit aktueller Bewertungen im Bereich der jeweiligen Anlagekategorien wird somit die Grösse der Bandbreiten ebenfalls beeinflussen. Tendenziell werden somit Anlagekategorien, welche permanent an der Börse gehandelt und somit bewertet werden, relativ engere Bandbreiten erlauben. Neben der Definition von Bandbreiten auf Stufe der einzelnen Anlagekategorien ist es auch möglich und unter Umständen zweckmässig, solche über mehrere Kategorien hinweg im Sinne einer minimalen beziehungsweise maximalen Gesamtquote festzulegen. Dies könnte beispielsweise sämtliche Aktienanlagen betreffen oder sämtliche Anlagen, die primär auf Grund ihrer Eigenschaft als Renditelieferant ins Gesamtportfolio aufgenommen wurden. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die grundsätzliche Aufteilung des Portfolios in sogenannte «Wachstums-» und «Einkommens-» Komponenten langfristig einen entscheidenden Einfluss auf das Ertragspotenzial hat. Solche Gesamtquoten sind notwendigerweise abzustimmen auf die auf Stufe Einzelkategorie angewandten Bandbreiten. Symmetrische oder asymmetrische Bandbreiten Ein die Anlagekategorien übergreifender Einflussfaktor ist, ob und in welchem Ausmass anlagetaktische Massnahmen getroffen werden können und sollen. Je aktiver im Bereich der taktischen Vermögensallokation agiert werden möchte, desto grösser werden die Investitionsbandbreiten sein müssen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass trotz der Notwendigkeit eines gewissen Handlungsspielraums die Strategie nicht «über die Hintertür» ausgehebelt wird. Das Verlangen, sich je nach Markteinschätzung taktisch abweichend von der Anlagestrategie positionieren zu wollen, sollte nicht dazu führen, dass wegen allzu gros ser Bandbreiten die strategische Vermögensallokation, welche das primäre Steuerungselement des Stiftungsrates darstellt, plötzlich nur noch einen untergeordneten Einfluss auf die zu erzielenden Erträge hat. Auch hier gilt, dass den potenziellen, auf Grund taktischer Positionierungen erzielten Anlageerträgen Opportunitätskosten gegenüberstehen. Somit sollte der Leitsatz beachtet werden, dass die Bandbreiten so eng wie möglich, aber nur so weit wie nötig sein sollten. Neben dem Ausmass der Bandbreiten ist auch deren Form festzulegen. In der Praxis beobachtet man meist symmetrische Bandbreiten, das heisst, die obere und die untere Grenze weisen in Prozentpunkten dieselbe Differenz vom Sollwert auf (Beispiel: Strategischer Sollwert für internationale Aktien liegt bei 15% mit einer Bandbreite von +/ 5%). Symmetrische Bandbreiten haben den Vorteil, einfach zu sein, und sie unterstellen, in absoluten Frankenbeträgen gerechnet, nach oben und unten um den gleichen Betrag von der strategischen Sollquote abweichen zu können. Allerdings lassen sich auch asymmetrische Bandbreiten vertreten. Im obigen Beispiel müssen internationale Aktien, haben sie einmal die untere Grenze der Bandbreite erreicht, um 50% steigen oder aufgestockt werden, um den strategischen Mittelwert wieder zu erreichen. Haben sie die obere Grenze erreicht, reicht schon eine Korrektur um 25%. Wird die Änderungsrate zum Beispiel beidseitig auf 25% festgelegt, liegt die untere Bandbreitengrenze nun bei 12%, die obere bleibt bei 20% [12% (1 + 25%) = 15% = 20% (1 25%)]. Ein anderer Grund für asymmetrische Bandbreiten kann darin liegen, dass Abweichungen nach oben bei weniger risikobehafteten Anlagekategorien eher toleriert werden als bei solchen, welche als sehr risikobehaftet eingeschätzt werden. Entsprechend würden die Bandbreiten in einem Portfolio bestehend aus 60% Obligationen und 40% Aktien allenfalls 55 70% für Obligationen beziehungsweise 30 45% für Aktien betragen. Regelbasiertes Rebalancing Auf Grund der sich anteilsmässig gegenläufig entwickelnden Anlagekategorien müssen immer wieder Umschichtungen im Portfolio vorgenommen werden, um eine Aufteilung gemäss Anlagestrategie aufrechtzuerhalten. Hierbei ist es von Vorteil, im Voraus klare und eindeutige Regeln aufzustellen, wann, in welchem Ausmass und wie korrigierende Rebalancing-Massnahmen ausgeführt werden sollen. 16

17 Es ist zu betonen, dass regelbasiertes Rebalancing nichts mit Taktik zu tun hat. Sind die Regeln einmal definiert, wird daher kaum je die Frage auftauchen, ob zu einem spezifischen Zeitpunkt nun dazugekauft beziehungsweise verkauft werden soll. Eine solche Frage kann eigentlich immer nur im Zusammenhang mit taktischen Einschätzungen beantwortet werden. Rebalancing-Regeln sollten im Kontext eines vollen Marktzyklus festgelegt werden. Grundsätzlich führt das Prinzip des Rebalancing automatisch dazu, dass in der (jüngeren) Vergangenheit sich gut entwickelnde Anlagen verkauft und sich schlecht entwickelnde Anlagen gekauft werden. Wenn sich die Anlagekategorien bei diesen Auf- und Abwärtsbewegungen abwechseln, dann führt dieser «Sell high, buy low»-ansatz dazu, dass ein gewisser Mehrwert geschaffen werden kann, vorausgesetzt die Transaktionskosten befinden sich auf annehmbarem Niveau. In einzelnen Marktphasen allerdings, wenn gewisse Märkte nur in eine Richtung tendieren, kann ein regelbasiertes Rebalancing natürlich zu zusätzlichen Verlusten (wie zum Beispiel bei den fallenden Aktienkursen im Jahr 2008) oder zu verpassten Gewinnen führen. Eine Regel hat zunächst festzulegen, wann jeweils Umschichtungen vorzunehmen sind. Entweder richtet sie sich nach einer fixen Frequenz (zum Beispiel monatlich oder quartalsweise) oder sie orientiert sich an den oben diskutierten Bandbreiten. Sobald Letztere erreicht oder überschritten sind, werden Umschichtungen ausgelöst. Allerdings bedingt dies, dass solche Überschreitungen tatsächlich festgestellt werden können. In der Regel wird dies nur dann der Fall sein, wenn entsprechende Entscheidungsgrundlagen in Form von konsolidierten Reportings vorliegen, welche selten auf täglicher Basis, sondern eher in grösseren Abständen (zum Beispiel monatlich) verfügbar sind. Simulationen für typische Portfolios von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben gezeigt, dass ein konsequentes Rebalancing, welches durch Überschreitungen von Bandbreiten ausgelöst wird, in der Regel effizienter ist (das heisst, eine höhere risiko-adjustierte Rendite liefert) als ein Rebalancing, welches mit fixer Frequenz durchgeführt wird. Beim Ausmass der Umschichtungen kommen grundsätzlich eine Maximal-, eine Minimal- oder Zwischenvarianten in Frage. Die Maximalvariante entspricht einer Umschichtung jeweils zurück auf den strategischen Mittelwert («back to strategy»), die Minimalvariante einer Umschichtung nur gerade zurück zur oberen oder unteren Grenze («back to limit»). Der erste Fall ist dann angemessen, wenn die Transaktionskosten praktisch vernachlässigbar sind oder die Opportunitätskosten einer Abweichung von der strategischen Sollquote sehr hoch ausfallen. Im zweiten Fall werden sehr hohe Transaktionskosten, jedoch vergleichsweise tiefe oder gar vernachlässigbare Opportunitätskosten angenommen. Zwischen diesen beiden Extremen sind somit auch Zwischenvarianten denkbar, zum Beispiel eine Umschichtung jeweils in die Mitte zwischen Mittel- und Grenzwert. Erwartungsgemäss lieferten Simulationen keine eindeutige Überlegenheit von «back to strategy» oder «back to limit». Die Resultate hängen von den unterstellten Kostenannahmen ab beziehungsweise von der Zusammensetzung des betrachteten Portfolios. Bei der Art und Weise, wie ein Rebalancing durchgeführt werden soll, ist insbesondere zu regeln, ob korrigierende Umschichtungen in Form einmaliger Transaktionen oder in gestaffelter Form (zum Beispiel Aufteilung auf drei gleich hohe monatliche Tranchen) vorgenommen werden sollen. Auch sind bewusst eingebaute Verzögerungen denkbar (Start der Umschichtungen jeweils einen Monat nach Feststellung). Die Motivation für diese Regelelemente liegt in der Möglichkeit, dass gegenläufige Marktkorrekturen den Rebalancing-Bedarf zwischenzeitlich mindern oder gar wieder obsolet machen als Lackmustest Obschon obige Ausführungen zeigen, dass wohldurchdachte Investitionsbandbreiten und Rebalancing-Regeln sinnvoll und notwendig sind, haben insbesondere die stark und kontinuierlich fallenden Aktienkurse im Jahr 2008 manche Vorsorgeeinrichtung von ihren entsprechenden, reglementarisch verankerten Vorgaben abrücken lassen. Gemäss Swisscanto Umfrage haben nämlich 7 von 10 Kassen trotz unterschrittenen Grenzwerten für Aktien das planmässige Rebalancing ausgesetzt und auf einen Zukauf von Aktien verzichtet. War das sinnvoll? Um diese Frage zu beantworten, gilt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. 17

18 Rebalancing wurde ausgesetzt Total 72% 28% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Ja Nein Wie erwähnt haben Rebalancing-Regeln nichts mit Taktik zu tun. Wenn starke (und gut fundierte) Marktmeinungen vorliegen, können und sollen taktische Massnahmen dazu führen, dass von diesen Regeln temporär abgewichen wird. Die Gefahr liegt jedoch darin, dass einsetzende Gegenbewegungen auf den Finanzmärkten verpasst werden. Entsprechend würde es nicht überraschen, wenn die Mehrzahl der Kassen wegen untergewichteter Aktienquoten den Mitte März 2009 einsetzenden starken Anstieg der Aktienmärkte (Performance des SPI vom 9. März bis 31. Juli 2009: +41%) verpasst hat. Unter Berücksichtigung eines vollen Marktzyklus hat daher regelbasiertes Rebalancing durchaus seine Berechtigung. Fazit Insbesondere Marktbewegungen werden immer dazu führen, dass die effektive Vermögensallokation von den strategischen Vorgaben abweicht. Um jedoch die Ziele der Anlagestrategie nicht zu gefährden, muss ein Korsett bestehend aus Investitionsbandbreiten und Rebalancing- Regeln geschnürt werden. Damit dieses Korsett tatsächlich seine stützende Wirkung entfalten kann, sind die diesbezüglichen Vorgaben und Regeln klar und eindeutig im Anlagereglement zu verankern. Sie bilden damit einen unabdingbaren Teil der «Pension Fund Governance». Zudem wird die Arbeitsweise der Entscheidungsgremien von e m otionalen Einflüssen befreit und folglich die Effizienz der Ent scheidungsfindung verbessert. Das Aussetzen des Rebalancing dürfte jedoch bei vielen Kassen auch durch Zweifel motiviert gewesen sein, ob die offizielle Anlagestrategie überhaupt noch angemessen ist. Der massive Kollaps der Finanzmärkte liess bei vielen Kassen den Deckungsgrad nicht selten um Prozentpunkte sinken. Eine derart veränderte finanzielle Situation und Risikofähigkeit sollte sich notwendigerweise in der Anlagestrategie reflektieren und beispielsweise zu tieferen strategischen Aktienquoten führen. Das Nicht-Rebalancing war somit oftmals nicht ein spontanes Überbordwerfen von Regeln, sondern vielmehr ein bewusstes Vorwegnehmen neuer strategischer Vorgaben. 18

19 Wirkungsweise der Sanierungsmassnahmen Idee der Zusatzrente neu belebt Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung Swisscanto Gruppe Auf der Suche nach geeigneten und griffigen Sanierungsmassnahmen sind neue Ansätze nötig. Ein vielversprechender Gedanke dazu bildet die Einführung einer Grundrente, verbunden mit einer Zusatzrente. Die Grundrente ist garantiert, die Zusatzrente jedoch schwankt mit der Entwicklung der Finanzmärkte. Weil die Rentner eine eigene Risikogemeinschaft bilden, wird die aktive Generation von Solidaritätsleistungen an die Leistungsbezüger entlastet. Die Rentner können dafür am Ergebnis überdurchschnittlich guter Anlagejahre stärker als heute beteiligt werden. Die Finanzmarktkrise hat erheblich dazu beigetragen, dass die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen nach Abschluss des Geschäftsjahres 2008 eine mehr oder weniger ausgeprägte Unterdeckung ausweisen mussten. Laut Gesetz sind die verantwortlichen Organe der Pensionskasse in diesem Fall verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um die finanzielle Lage in einem vertretbaren Zeitraum wieder ins Lot zu bringen. Die an den Stiftungsrat gestellte Herausforderung ist besonders gross, wenn eine erhebliche Unterdeckung vorliegt oder bereits getroffene Massnahmen in einem weiterhin schwierigen Anlageumfeld nicht die gewünschte Wirkung zeigen. Jede Pensionskasse muss eine Auslegeordnung vornehmen und die Ursachen der Unterdeckung analysieren. Neben der Anlagerendite müssen auch strukturelle Schwachstellen aufgedeckt und wenn möglich behoben werden. Rahmenbedingungen für Sanierungsmassnahmen Die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen zur Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung finden sich im Gesetz (Art. 65c bis e BVG), in der dazugehörigen Verordnung (Art. 44 und Art. 44a und b BVV2) sowie in den einschlägigen Weisungen (Weisungen über die Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge vom 27. Oktober 2004). Folgende Bestimmungen sind als besonders wichtig hervorzuheben: Eine zeitlich begrenzte Unterdeckung ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Leistungen bei Fälligkeit erbracht werden können (Liquiditätsmanagement) und Massnahmen ergriffen werden, um die Unterdeckung in einer angemessenen Frist zu beheben. Eine Sanierungsperiode darf fünf bis sieben Jahre umfassen, sollte jedoch nur in Ausnahmefällen zehn Jahre überschreiten. Die Vorsorgeeinrichtung ist gezwungen, die Unterdeckung selbst zu beheben (ohne Unterstützung des Sicherheitsfonds), und die Massnahmen haben auf einer reglementarischen Grundlage zu beruhen. Sie müssen verhältnismässig, dem Grad der Unterdeckung angemessen und Teil eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes sein. Ausgehend vom Deckungsgrad und dem Ausmass der Unterdeckung werden folgende Ausprägungen der finanziellen Lage unterschieden: Deckungsgrad Ausmass der Unterdeckung % Geringfügige Unterdeckung 90 95% Mässige Unterdeckung Unter 90% Erhebliche Unterdeckung Mögliche Ursachen der Unterdeckung Die Ursachen einer Unterdeckung können in zwei Kategorien unterteilt werden: in finanzielle und strukturelle. Zu den finanziellen Ursachen gehören z. B. eine ungeeignete Anlagestrategie, eine mangelhafte Umsetzung von Anlageentscheiden oder massive äussere Belastungsfaktoren wie derzeit die Folgen der Finanzmarktkrise. Eine strukturell bedingte Unterdeckung hat ihre Quellen ausschliesslich in der Vorsorgeeinrichtung selber und verlangt, dass die Ursachen rasch analysiert und bestmöglich behoben werden. Als strukturell bedingt gelten z. B. ein zu hoher Umwandlungssatz oder zu tiefe Risikobeiträge. Mögliche Sanierungsmassnahmen Folgende Sanierungsmassnahmen stehen den Pensionskassen grundsätzlich zur Verfügung: a. Überprüfung der Anlagestrategie b. Minderverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (BVG muss eingehalten sein) c. Einschränkung oder Verweigerung von Vorbezügen im Rahmen der Wohneigentumsförderung 19

20 d. Überprüfung der Finanzierung (Behebung von strukturellen Defiziten) Falls die Massnahmen gemäss a. bis d. nicht zum Ziel führen, kommen hinzu: e. Sanierungsbeiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber f. Sanierungsbeiträge durch die Rentenbezüger Sofern sich die Massnahmen gemäss e. und f. für die Behebung der Unterdeckung als ungenügend erweisen: g. Unterschreitung des BVG-Mindestzinses um maximal 0,5 Prozentpunkte während höchstens fünf Jahren Weitere Massnahmen: h. Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf seine Beitragsreserve i. Sanierungseinlagen des Arbeitgebers à fonds perdu oder Einlagen aus anderen Vorsorgeeinrichtungen Finanzieller Stand der Pensionskassen per Ende 2008 Gemäss der Swisscanto Pensionskassenumfrage 2009 ergibt sich folgende Entwicklung der durchschnittlichen Deckungsgrade der Pensionskassen: Deckungsgrad in % 93,1 91,4 110,1 108,8 115,4 113,0 98,8 97,7 116,7 113,7 100,5 98,6 110,7 114,9 100,0 100, Öffentlich-rechtlich (gleichgewichtet) Öffentlich-rechtlich (vermögensgewichtet) Privat-rechtlich (gleichgewichtet) Privat-rechtlich (vermögensgewichtet) 98,7 96,4 85,0 84,9 Der durchschnittliche Deckungsgrad der privat-rechtlichen Pensionskassen (PR) betrug Ende 2008 vermögensgewichtet 96,4%. Bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen lag der Deckungsgrad bei rund 85%. Dies entspricht einer Deckungsgradreduktion von rund 15% im Vergleich zum Vorjahr. Für die schweizerischen Pensionskassen ist ein Rückgang in dieser Höhe bis jetzt einmalig. Von den privatrechtlichen Pensionskassen haben per Ende 2008 rund 60% eine Unterdeckung ausgewiesen. Damit ist klar, dass das Thema Sanierung bei vielen Stiftungsräten präsent ist. Die häufigsten bereits getroffenen Massnahmen und die Auswirkungen Grundsätzlich haben die Stiftungsräte und Pensionskassenverantwortlichen auf die starke Reduktion der Deckungsgrade nicht überstürzt reagiert. Nach gründlicher Analyse wurden Entscheide mit Augenmass geplant oder getroffen. Zu den häufigsten Massnahmen zählen: Überprüfen und eventuell Anpassen der Anlagestrategie Reduktion der Verzinsung (im Beitragsprimat) Gewährung eines Verwendungsverzichts auf die Arbeitgeberbeitragsreserve Erheben von Sanierungsbeiträgen In der Praxis zeigt sich, dass die Wirksamkeit bzw. die Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen stark von der Altersstruktur der Vorsorgeeinrichtung und dem Verhältnis der Aktiven zu den Rentnern abhängen. Die beiden wichtigsten Sanierungsmassnahmen, Zinsreduktion und Sanierungsbeitrag, haben für den einzelnen Mitarbeiter je nach Alter unterschiedliche Auswirkungen, wie die folgende Tabelle aufzeigt. Auswirkungen eines Sanierungsbeitrages versus Reduktion der Verzinsung Auswirkungen in CHF (jährlich) Massnahmen in % vers. Lohn Versicherter A Versicherter B 1% Zinsreduktion % Sanierungsbeitrag Annahmen: Versicherter A: Alter 30, versicherter Lohn CHF , Sparkapital CHF Versicherter B: Alter 50, versicherter Lohn CHF , Sparkapital CHF

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