DAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE 38. BFLK JAHRESTAGUNG HAMBURG
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- Elmar Biermann
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1 DAS ECKPUNKTEPAPIER ZUM PFLEGEBERUFEGESETZ UND DIE BEDEUTUNG FÜR DIE PSYCHIATRISCHE PFLEGE 38. BFLK JAHRESTAGUNG HAMBURG Thomas Kutschke M.A. Vorsitzender BLGS NRW Mönchengladbach
2 2
3 Verweildauer im Beruf (Uni Freiburg und Berufsgenossenschaft Gesundheit 2010) 3 8,4 Jahre in der Altenpflege 13,7 Jahre in der Gesundheits- und Krankenpflege
4 Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften mangelt es an Pflegekräften Die Verschärfung der physischen und psychischen Arbeitsbelastung der Pflegekräfte könnte dazu führen, dass 2030 fast 40 Prozent aller notwendigen Pflegekräfte fehlen werden. Der Fachkräftemangel ist in der gesamten Republik deutlich spürbar. pwc Studie 2012
5 Gründe für die Zusammenführung der Pflegeausbildungen 5 Politischer Wille Veränderte Anforderungen an die Versorgung Dynamischer Arbeitsmarkt Erkenntnisse aus Modellvorhaben
6 EU-Kompatibilität Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG 6 Die EU-Kompatibilität nach genannter Richtlinie soll erfüllt werden. Berufliche als auch hochschulische Ausbildung soll in das sektorale System der automatischen Anerkennung überführt werden. Deutschland hat erreicht, dass die 12-jährige allgemeine Schulbildung als Zugangsvoraussetzung zur Pflegeausbildung nicht verpflichtend wird damit ist Deutschland Schlusslicht in Europa
7 Schulabgängerzahlen in NRW 7 Schulministerium NRW 2010
8 Strukturelle Ausrichtung der beruflichen Pflegeausbildung 8 Ausbildung in Vollzeit Std. Davon für die praktische Ausbildung einheitlicher Berufsabschluss Vielfalt der Schulverortungen bleiben erhalten praktische Vertiefungen werden im Zeugnis ausgewiesen
9 Fachhochschulreife 9 a. Der Besuch einer Pflegeschule könnte (z.b. durch Kooperation mit Kollegschulen) die Möglichkeit beinhalten die Fachhochschulreife zu erwerben. b. Die Fachhochschulreife könnte Zugangsvoraussetzung für die Fachkraftausbildung sein c. Eine 2-jährige Pflegeassistentenausbildung könnte zur 12-jährigen Schulausbildung führen
10 Verantwortlichkeiten 10 Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung über die Ausbildung incl. Praxiseinsätze Schulleitung ist qualifizierte Fachkraft und verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, möglichst Master. Lehrer verfügen über pflegepädagogische Hochschulausbildung Übergangsregelungen für bisher Lehrende Praxisbegleitung und anleitung werden aufgewertet
11 Schulstrukturen 11 Die üblichen Anhaltszahlen zur Lehrer-Schüler- Relation von 1:15 müssen ebenfalls in der Pflegeausbildung gelten
12 Aufteilung der Einsätze während der praktischen Ausbildung 12 I. Akutstationäre Versorgung in Krankenhäusern Pflegerische Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen 2 Pflichteinsätze je 480 Std. II. Pflegerische Versorgung durch ambulante Pflegedienste Pflegerische Versorgung in Einrichtungen der Kinderheilkunde, Wochen- und Säuglingspflege in Krankenhäusern 1 Pflichteinsatz zu 480 Std. III. Das unter II. nicht gewählte Arbeitsfeld mit 160 Std.
13 Aufteilung der Einsätze während der praktischen Ausbildung 13 IV. Psychiatrische Versorgung Pflichteinsatz 80 Std. V. Pflegerische Aufgaben in weiteren Einrichtungen 3 Wahlpflichteinsätze mit je 80 Std. VI. Aus I. oder II. Vertiefungseinsatz mit 580 Std. Summe Std.
14 Praktische Ausbildung 14 Exemplarisches Lernen muss auch für die praktische Ausbildung konsequent umgesetzt werden keine Kurzeinsätze Einsatzmöglichkeiten in der Kinderkrankenpflege sind durch geringe Geburtenzahlen begrenzt Einsatz in der psychiatrischen Pflege muss analog III. mindestens 160 Std. umfassen
15 Inhaltliche Ausrichtung der beruflichen Pflegeausbildung 15 Ziele: 1. Eigenverantwortliche Tätigkeiten 2. Verantwortliche Mitwirkung 3. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
16 Didaktische Prinzipien, Kompetenzüberprüfungen 16 Module und/oder Lernfelder Fachkommission soll Rahmenlehrplan entwickeln Ausbildungsverkürzung von 2 Jahren möglich Kompetenzfeststellungen sollen Verkürzungen von bis zu einem Jahr ermöglichen Vornoten fließen in die Endnote mit ein
17 Modularisierung 17 Bei einer outcome-orientierten Kompetenzfeststellung ist eine Definition von Ausbildungsdauer nicht angezeigt. Je nach Kompetenz sollen Module angerechnet werden.
18 Weitere grundlegende Aspekte 18 Dem Pflegeberuf sollen vorbehaltene Tätigkeiten zugewiesen werden Heilkundliche Tätigkeiten sollen übertragen werden können Diese sollen in der akademischen Ausbildung erworben werden
19 Strukturelle und inhaltliche Ausrichtung der akademischen Pflegeausbildung 19 Hochschulausbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Evidenzbasierung des beruflichen Handelns Absolventen (w/m) sollen reflektierende Praktiker insbesondere in der Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit hochkomplexen Pflegebedarfen Nach 63 Absatz 3c selbständige Ausübung von Heilkunde 4 Jahre Hochschulstudium, Verkürzung von 2 Jahren bei vorliegender Pflegeausbildung Studierende erhalten Ausbildungsvergütung
20 Kooperation mit Hochschulen 20 Das Eckpunktepapier ermöglicht die Kooperation zwischen Pflegeschulen und Hochschulen
21 Hinweise zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung 21 Aufgrund der unterschiedlichen Struktur ist eine Neufinanzierung der Ausbildung erforderlich Finanzierung über ein Fondsystem Kein Schulgeld für Schüler (w/m) Nicht ausbildende Einrichtungen sind an den Kosten zu beteiligen
22 Finanzierungsbedarf Schulkosten 2. Mehrkosten der Ausbildungsvergütung 3. Kosten der Praxisanleitung
23 Überblick über die bisherigen Finanzierungsstrukturen Bundesländer Auszubildende (Schulgeld) Krankenhäuser (Ausbildungsbudget Ausbildungsfonds: KHG) Ausbildende Pflegeheime, Pflegedienste bzw. Umlage (Refinanzierung über die Pflegesätze / Entgelte der Pflegebedürftigen) AP KP KP AP 23 Finanzierung der Schulkosten Personalkosten Sachkosten Praxisbegleitung (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012) (Re)Finanzierung Der Ausbildungsvergütung Der Kosten der Freistellung und Qualifizierung der Praxisanleitung (KP)
24 Finanzierungsvariante A Länder Pflegeheime, Pflegedienste, stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser) Ausbildungsfonds Schulkosten Personalkosten Sachkosten Praxisbegleitung Ausbildungsvergütung Freistellung der Praxisanleiter Qualifizierung der Praxisanleiter 24 (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012)
25 Finanzierungsvariante B Pflegeheime, Pflegedienste, stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser) Ausbildungsbudget, Ausgleichsfonds (SGB V + SGB XI) 25 Schulkosten Personalkosten Sachkosten Praxisbegleitung (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012) Ausbildungsvergütung Freistellung der Praxisanleiter Qualifizierung der Praxisanleiter
26 Finanzierungsvariante C Länder Pflegeheime, Pflegedienste, Krankenhäuser Ausbildungsbudget, Ausgleichsfonds (SGB V + SGB XI) 26 Schulkosten Personalkosten Sachkosten Praxisbegleitung (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012) Ausbildungsvergütung Freistellung der Praxisanleiter Qualifizierung der Praxisanleiter
27 Finanzierungsvariante D Länder Pflegeheime, Pflegedienste, Krankenhäuser Ausbildungsbudget, Ausgleichsfonds (SGB V + SGB XI) 27 Schulkosten Personalkosten Sachkosten Praxisbegleitung (Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2012) Ausbildungsvergütung Freistellung der Praxisanleiter Qualifizierung der Praxisanleiter
28 Weiterentwicklung der Schulstatistik 28 Fundierte statistische Erfassung und jährliche Veröffentlichung der beruflichen und akademischen Pflegeausbildung
29 Deutscher Qualifikationsrahmen 29 Der DQR beschreibt auf 8 Niveaustufen Kompetenzen, um sie europaweit vergleichbar zu machen. Es geht nicht um Gleichmachung! Das Niveau der Pflegefachkraft liegt europaweit zwischen Niveau 5 und 6 Deutschland hat entschieden alle 3-jährigen beruflichen Abschlüsse gleich zumachen auf Stufe 4 Ausnahme sind Erzieher/innen, sie sind in 6 eingestuft worden Damit bildet Deutschland das Schlusslicht in Europa in der Zuweisung der Zugangsvoraussetzung und der Pflegequalifikation
30 Bildungskonzept Pflegerat NRW (Auszug) DQR 8 Promotion DQR 7 Masterstudiengang, 4 Semester konsekutiv oder weiterbildend DQR 6 Weiterbildung 2-jährig, funktionsoder fachbezogen Bachelorstudiengang berufsbegleitend, 6 Semester Bachelorstudiengang grundständig, 8 Semester Module anrechenbar DQR 5 Pflegefachkraft 3-jährig, generalistisch DQR 3 Allg. Schulbildung 10-jährig Pflegeassistenz 2-jährig, generalistisch Allg. Schulbildung 12-jährig Hochschul- Zugangsberechtigung 30
31 31 VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE Thomas Kutschke
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