Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung
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- Swen Fried
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1 2010 Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung
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3 ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung
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5 Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 5 5 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter 29 Bestandsgruppe Risikoversicherungen 32 Bestandsgruppe Rentenversicherungen 64 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen 68 Bestandsgruppe Pflegerentenversicherungen 72 Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach AltZertG 75 Bestandsgruppe Kollektiv-Kapitalversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter 99 Bestandsgruppe Bausparrisikoversicherungen 100 Bestandsgruppe Übrige Kollektiv-Versicherungen 132 Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen nach AltZertG 138 Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen 149 Bestandsgruppe Fondsgebundene Lebensversicherungen nach AltZertG 156 Bestandsgruppe Auslandsgeschäft 158 Abrechnungsverband Kapital 165 Abrechnungsverband Kapital mit BU 169 Abrechnungsverband Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen 172 Abrechnungsverband Kleinleben 173 Abrechnungsverband Risiko 174 Abrechnungsverband Erlebensfall 175 Abrechnungsverband Rentenversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen 176 Abrechnungsverband BU 177 Abrechnungsverband Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Gewinnbeteiligung 178 Abrechnungsverband Pflegerenten 179 Abrechnungsverband Kollektiv 181 Abrechnungsverband Kapital-, Renten- und Pensionsversicherungen nach Sondertarifen mit Gewinnbeteiligung 186 Abrechnungsverband FLV 187 Tarifverzeichnis
6 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Entstehung der Überschüsse Damit zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer die vereinbarten Versicherungsleistungen erbracht werden können, bilden wir Deckungsrückstellungen, die mit vorsichtigen Annahmen über den Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die Kosten und den Risikoverlauf berechnet werden. Die für diese Rückstellungen erforder lichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen, den angelegten Mitteln und den Beiträgen werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger wir arbeiten, umso größer sind dann entstehende Überschüsse, die wir in Form der Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Kunden weitergeben. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen Schlussüberschussanteil sowie bei Vertragsbeendigung oder Rentenübergang sowie im Rentenbezug der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, kann die einzelne Versicherung an Stelle der sich aus den genannten n ergebenden Überschussanteile zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe erhalten. Die vereinbarte Überschussbeteiligung kann dann so lange ausgesetzt bzw. reduziert werden, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Leistung enthält. Um eine entstehungsgerechte Überschussbeteiligung zu gewährleisten, haben wir gleichartige Versicherungen in Bestandsgruppen oder Abrechnungsverbände zusammengefasst und teilweise nach engeren Gleichartigkeitskriterien Gewinnverbände gebildet. Die Zusammenfassung erfolgt im Wesentlichen in Abhängigkeit von der Risikoart (beispielsweise kapitalbildende Lebensversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung), dem Geschäftsbereich (Einzel- oder Kollektivversicherung) und der Tarifgeneration. Verwendung der Überschüsse Einen Teil der jährlichen Überschüsse verwenden wir bei allen kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen für eine Direktgutschrift. Der Direktgutschriftsatz wird jährlich vom Vorstand festgelegt. Die Direktgutschrift wird auf die laufende Zinsüberschussbeteiligung angerechnet. Soweit der im Geschäftsjahr erwirtschaftete und für die Versicherungsnehmer bestimmte Überschuss nicht für die Direktgutschrift benötigt wird, wird er der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung unserer Kunden verwenden. Die RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die im folgenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus planmäßig den Versicherungsnehmern gutgeschrieben werden, sowie die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile und der. Überschussanteile Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Teilen zusammen. Die einzelnen Teile unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der Bemessungsgröße. Die werden vom Vorstand jährlich festgelegt. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile hängen u. a. vom Tarif, der vereinbarten Versicherungsdauer, der abgelaufenen Dauer sowie dem Alter und Geschlecht der versicherten Person ab. Der Grund- oder Beitragsüberschussanteil wird im Verhältnis zur maßgebenden Größe für den Risiko- bzw. Kostenüberschuss (z. B. Versicherungssumme, Beitragssumme, Jahresbeitrag), der Zinsüberschussanteil im Verhältnis zur maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (z. B. Deckungskapital, Rückkaufswert, Beitragssumme), der Ansammlungsüberschussanteil im Verhältnis zum angesammelten Überschussguthaben, der Todesfall- oder Risikoüberschussanteil im Verhältnis zum Risikobeitrag festgesetzt. Die laufenden Überschussanteile werden in Abhängigkeit vom Tarif entweder zum Jahrestag des Versicherungsbeginns oder zum im Kalenderjahr gutgeschrieben. Vertragsabhängig sind für die einzelnen Teile der laufenden Überschussbeteiligung eventuell Wartezeiten in Abhängigkeit vom Versicherungsbeginn zu beachten. Diese können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
7 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 3 Bei Vertragsbeendigung bzw. bei Beendigung der Aufschubzeit kann ein Schlussüberschussanteil fällig werden. Mit dem einmaligen Schlussüberschussanteil werden die Kunden an solchen Überschüssen beteiligt, die nicht schon durch die laufenden Überschussanteile zugeteilt werden. Der Schlussüberschussanteil kann sich für die Tarifgenerationen und teilweise auch für Gewinnverbände in der Gültigkeit und in der Bemessungsgröße unterscheiden. So ist er für Tarifgenerationen ab 2008, in den Gewinnverbänden VF, VG und VK sowie in den Gewinnverbänden FG und FN für Tarifgenerationen ab 2005 für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr gültig. Die Bemessungsgröße ist der Betrag, der sich aus der Ansammlung der jährlichen Zuführungen zur Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals ergibt. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf wird nach einer Wartezeit eine gegebenenfalls reduzierte Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Im Gewinnverband D innerhalb des Abrechnungsverbands Kapitalversicherungen mit Gewinnbeteiligung, Gruppenversicherungen nach Einzeltarifen, im Gewinnverband G sowie bei Tarifgenerationen vor 2005 der Gewinnverbände FG und FN gilt als Bemessungsgröße der Ansammlungsbetrag der Zinsen auf das überschussberechtigte Deckungskapital, die fällige Bonussumme oder die fällige Leistung aus Zinsüberschussanteil-Guthaben. Der Schlussüberschussanteil ist für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr gültig. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung vor Ablauf wird nach einer Wartezeit eine reduzierte Schlussüberschussbeteiligung gewährt. Für die übrigen Tarife der Tarifgenerationen vor 2008 gilt der Schlussüberschussanteil für das Kalenderjahr und wird im Verhältnis zur tarifabhängigen Bemessungsgröße (z. B. Versicherungssumme, Todesfallsumme, Beitragssumme, Kapitalabfindung) festgesetzt. Der Verhältnissatz hängt vom Zeitpunkt und dem Grund der Vertragsbeendigung sowie von der vereinbarten Versicherungsdauer und der abgelaufenen Dauer ab. Der Schlussüberschussanteil wird in der Regel fällig, sofern die Versicherung mindestens das auf den Versicherungsbeginn folgende Kalenderjahr erreicht hat. Verwendung der Überschussanteile Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer können die laufenden Überschussanteile verwendet werden zur Erhöhung der versicherten Leistungen durch Bildung zusätzlicher beitragsfreier Versicherungsleistungen (Bonus/Anlageversicherung). zur verzinslichen Ansammlung. zur Anlage in Fondsanteilen. zur Verrechnung mit den Beiträgen. Dadurch reduziert sich der in dem entsprechenden Jahr zu zahlende Beitrag. zur Barausschüttung. zur Bildung einer Überschussrente (nur bei einigen Rententarifen). Dabei werden die laufenden Überschüsse nach Rentenbeginn in eine beitragsfreie, ein Jahr andauernde Leibrente umgewandelt bzw. eine zur Zuteilung von Zinsüberschussanteilen versicherungstechnisch gleichwertige Erhöhung der Versicherungsleistungen ermittelt. Die Überschussrente wird zusammen mit der garantierten Rente ausgezahlt. Die jeweils mögliche Verwendungsform der Überschussanteile ist tarifabhängig und in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen festgelegt. Beteiligung an den Bewertungsreserven Ab werden bei überschussberechtigten Verträgen, die dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, die Versicherungsnehmer direkt an den Bewertungsreserven der ERGO Lebensversicherung AG beteiligt. Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven monatlich ermittelt und der auf die einzelnen überschussberechtigten Verträge entfallende Anteil nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Bei Vertragsbeendigung bzw. Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden die jährlichen Anteile der einzelnen Versicherungen an den Bewertungsreserven zur Erhöhung der versicherten Leistungen verwendet. Wenn und soweit eine Neubewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen werden muss, erhält die einzelne Versicherung an Stelle der jährlichen Anteile an den Bewertungsreserven zusätzliche Zuführungen zur Deckungsrückstellung in entsprechender Höhe. Die Zuteilung jährlicher Anteile an den
8 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 4 Bewertungsreserven wird so lange ausgesetzt bzw. reduziert, bis die Deckungsrückstellung erreicht ist, die auch in Zukunft ausreichende Sicherheitsmargen für die Erfüllung der zugesagten Rente enthält. Bei Fälligkeit einer vereinbarten Kapitalleistung werden ebenfalls die Bewertungsreserven zugeteilt. Bis zum Abschluss der technischen Umsetzung des verursachungsorientierten Verfahrens auch für Versicherungen im Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrentenbezug sowie für Anwartschaften auf Hinterbliebenen- oder Waisenrente zu laufenden Altersrenten erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven für diese Versicherungen durch eine Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Auch bei laufenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerenten wird der Zinsüberschussanteil um eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhöht. Die angegebenen für die Zuteilung 2011 berücksichtigen dabei die Bewertungsreserven des Geschäftsjahres Schlussüberschussberechtigte kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erhalten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven einen Mindestbetrag (Sockelbeteiligung). Ausgenommen davon sind Pflegerenten-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsversicherungen. Die Sockelbeteiligung wird bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit mit der gleichen Bemessungsgröße berechnet wie die Schlussüberschussbeteiligung. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten wird die Sockelbeteiligung wie der Zinsüberschussanteil ermittelt und verwendet Für 2011 erhalten alle in Betracht kommenden kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen eine Direktgutschrift in Höhe von [3,9 i] % ihres maßgebenden Guthabens, falls der jeweilige Rechnungszins i nicht größer als 3,9 % ist. Andernfalls erfolgt keine Direktgutschrift. Es wird jedoch höchstens der Zinsüberschussanteil des jeweiligen Jahres gewährt. Ist bei Versicherungen, die in den Abrechnungsverbänden geführt werden, der Überschussanteil aus der Direktgutschrift in den ersten sechs Versicherungsjahren größer als der laufende Überschussanteil des jeweiligen Jahres, so wird der Wert aus der Direktgutschrift gewährt. Die Direktgutschrift wird zum gleichen Zeitpunkt wie der laufende Überschussanteil fällig und in gleicher Weise verwendet. Die Direktgutschrift wird auf die im folgenden Abschnitt genannten laufenden Überschussanteile angerechnet. Die für das 2011 beginnende Versicherungsjahr oder für das Kalenderjahr 2011 bzw. für Zuteilungen am oder am Jahrestag der Versicherung sind im folgenden Abschnitt zusammengestellt. Dabei bedeuten t n Beitragszahlungsdauer, Versicherungsdauer oder Aufschubzeit. Bei Versicherungen einiger Tarifgenerationen mit Vertragsänderungen oder planmäßiger Erhöhung der Versicherungsleistung wird eine durchschnittliche Dauer zugrunde gelegt. n Dauer bis zum Beginn der Zuwachsphase, m abgelaufene Versicherungsdauer oder Aufschubzeit, x/y Eintrittsalter für Männer und Frauen, z M F Renteneintrittsalter, Überschussanteilsatz für einen Mann als hauptversicherte Person, Überschussanteilsatz für eine Frau als hauptversicherte Person, MM, FF, MF Überschussanteilsatz für zwei Männer bzw. zwei Frauen bzw. einen Mann und eine Frau als versicherte Person.
9 5 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter Gewinnverband Großleben (10) Tarife KAP , Zinsüberschussanteil Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen 1,75 % Ansammlungsüberschussanteil Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen 4,0 % 0,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals 3,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab M / MM: F / F M sonstige Versicherungen 0,55 % Schlussüberschussanteil 2) Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen 10 % 2) Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn ab sonstige Versicherungen 90 % Tarif KAP Garantierter Rechnungszins 1 % 5 % 3 % 4,5 % 0,3 + 0,065 n % höchstens 1,55 % des Risikobeitrags des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Zinsüberschussanteil 3 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 2) 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 2) 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil. 2) Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
10 6 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband DANV (10) Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 4 % 3 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband VB (10) Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Schlussüberschussanteil 10 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 90 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband Großleben (08) Tarife KAP und Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 2) 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Schlussüberschussanteil M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags 0,55% des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 10 % bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 90 % Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. 2) Versicherungen gegen Einmalbeitrag erhalten keinen Grundüberschussanteil.
11 7 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (08) (Fortsetzung) Tarife KAP und Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,5 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Schlussüberschussanteil M / MM: F / F M 5 % 3 % 4,5 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 10 % bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 90 % Gewinnverband DANV (08) Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung Schlussüberschussanteil 4 % 3 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 10 % bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung bei Tod 90 % Gewinnverband VB (08) Zinsüberschussanteil 1,75 % des überschussberechtigten Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 % des überschussberechtigten Beitrags Risikoüberschussanteil M: Zuführung zur Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung 5 % 3 % des Risikobeitrags 0,55 % des überschussberechtigten Deckungskapitals zuzüglich der Bemessungsgröße für die Schlussüberschussbeteiligung und ggf. des Ansammlungsguthabens Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
12 8 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband VB (08) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die bei Tod 10 % Schlussüberschussbeteiligung bei Ablauf 50 % der Bemessungsgröße für die bei Tod 90 % Schlussüberschussbeteiligung Gewinnverband Großleben (07) Tarif 2 (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;2 der Summe der Jahres beiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf bei Tod 0,5 t + 3,5 max(0;t 15) + 0,5 (n t) + 1 max(0;min(n t;n 20)) wobei t n 40 0,1 min(m;t) + 0,7 max(0;min(m;t) 15) + 0,1 max(0;m t) + 0,2 max(0;min(m t;m 20)) wobei t 40 und m 40 der Versicherungssumme Tarife 3 (07) und 3K (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,25 min(t;2 der Summe der Jahres beiträge der ersten 21 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf bei Tod 0,65 t + 2,3 min(t;10) + 4,35 max(0;t 20) + 2 (n t) + 0,9 max(0;min(n t;30 t)) + 0,5 max(0;min(n t;12 t)) wobei t 32, n 45 und t n 0,13 min(m;t) + 0,46 min(m;t;10) + 0,87 max(0;min(m;t) 20) + 0,4 max(0;m t) + 0,18 max(0;min(m t;30 min(m;t))) + 0,1 max(0;min(m t;12 min(m;t))) wobei t 32 und m 45 der Versicherungssumme Der Schlussüberschussanteil und die werden bei Tod oder Ablauf fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Versicherungsdauer bestanden hat. Bei Tod werden ein verminderter Schlussüberschussanteil und eine verminderte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
13 9 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (07) (Fortsetzung) Tarif 3S (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,09 min(n';2 der Summe der Jahres beiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungsjahre vor Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil bei Ablauf bei Tod 2,6 n' + 1,15 min(n';20) + 4,25 max(0;n' 30) höchstens 155,8 zzgl. 4 (n n') 0,52 min(m;n') + 0,23 min(m;n';20) + 0,85 max(0;min(m;n') 30) höchstens 31,16 zzgl. 0,8 max(0;m n') der 1,025 fachen Versicherungssumme Tarif 5 (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,25 min(t;2 der Summe der Jahres beiträge der ersten 21 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf bei Tod 0,75 t + 2,25 min(t;10) + 4,6 max(0;t 20) + 2 (n t) + 0,9 max(0;min(n t;30 t)) + 0,5 max(0;min(n t;12 t)) wobei t 35, n 45 und t n 0,15 min(m;t) + 0,45 min(m;t;10) + 0,92 max(0;min(m;t) 20) + 0,4 max(0;m t) + 0,18 max(0;min(m t;30 min(m;t))) + 0,1 max(0;min(m t;12 min(m;t))) wobei t 35 und m 45 der 0,95 fachen Termfixsumme Tarif 10 (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1 der einfachen Beitragssumme
14 10 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (07) (Fortsetzung) Tarif 10 (07) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil bei Ablauf 1,2 n + 1,1 min(n;15) + 2,7 min(n;10) höchstens 79,5 bei Tod 0,24 m + 0,22 min(m;15) + 0,54 min(m;10) höchstens 15,9 der Versicherungssumme Tarif WL (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(t;2 der einfachen Beitragssumme ohne Stückkosten Schlussüberschussanteil bei Ablauf M: bei Tod M: 2,65 n + 0,5 min(n;33) höchstens 133,1 2,5 n + 0,55 min(n;30) + 0,2 max(0;min(n 14;16)) höchstens 132,2 0,53 m + 0,1 min(m;33) höchstens 26,62 0,5 m + 0,11 min(m;30) + 0,04 max(0;min(m 14;16)) höchstens 26,44 der Versicherungssumme Gewinnverband DANV (07) Tarif L (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(n;35) der 0,4 fachen Summe der Jahresbeiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf bei Tod 3,25 n + 0,25 min(n;32) + 1,25 max(0;min(n 5;27)) höchstens 181,5 0,65 m + 0,05 min(m;32) + 0,25 max(0;min(m 5;27)) höchstens 36,3 der Versicherungssumme
15 11 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband DANV (07) (Fortsetzung) Tarif L (07) (Fortsetzung) Tarif LS (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,06 min(n;35) der 0,4 fachen Summe der Jahres beiträge ohne Stückkosten der ersten 35 Versicherungsjahre vor Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil bei Ablauf 3,25 n' + 1 min(n';40) zzgl. 4 (n n') bei Tod 0,65 min(m;n') + 0,2 min(m;n';40) zzgl. 0,8 max(0;m n') der Versicherungssumme Gewinnverband VB (07) Zinsüberschussanteil 1,75 % des Deckungskapitals Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 1,5 der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil bei Ablauf 0,5 n + 1,25 min(n;20) + 2,25 min(n;12) der Versicherungssumme bei Tod 0,1 m + 0,25 min(m;20) + 0,45 min(m;12) Gewinnverband Großleben (04) Tarife 2 (04), 3 (04) und 3K (04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1,85 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 1,25 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;2 der Summe der Jahres beiträge der ersten 30 Versicherungsjahre
16 12 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (04) (Fortsetzung) Tarife 2 (04), 3 (04) und 3K (04) (Fortsetzung) Schlussüberschussanteil bei Ablauf M: bei Tod M: 2,35 t + 0,65 max(0;t 15) + 0,75 max(0;t 25) + 2,75 (n t) + 1 max(0;min(n t;n 20)) wobei t 35, n 40 und t n 2,35 t + 0,4 max(0;t 20) + 1,25 max(0;t 30) + 2,75 (n t) + 1,5 max(0;min(n t;n 25)) wobei t 35, n 40 und t n 0,47 min(m;t) + 0,13 max(0;min(m;t) 15) + 0,15 max(0;min(m;t) 25) + 0,55 max(0;m t) + 0,2 max(0;min(m t;m 20)) wobei t 35 und m 40 0,47 min(m;t) + 0,08 max(0;min(m;t) 20) + 0,25 max(0;min(m;t) 30) + 0,55 max(0;m t) + 0,3 max(0;min(m t;m 25)) wobei t 35 und m 40 der Versicherungssumme Tarif 3S (04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1,75 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 1,25 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,015 min(n';2 der Summe der Jahres beiträge ohne Stückkosten der ersten 30 Versicherungsjahre vor Beginn der Zuwachsphase Schlussüberschussanteil bei Ablauf M: bei Tod M: 2,35 n' + 0,65 max(0;n' 15) + 0,75 max(0;n' 25) höchstens 102,75 zzgl. 4 (n n') 2,35 n' + 0,4 max(0;n' 20) + 1,25 max(0;n' 30) höchstens 94,5 zzgl. 4 (n n') 0,47 min(m;n') + 0,13 max(0;min(m;n') 15) + 0,15 max(0;min(m;n') 25) höchstens 20,55 zzgl. 0,8 max(0;m n') 0,47 min(m;n') + 0,08 max(0;min(m;n') 20) + 0,25 max(0;min(m;n') 30) höchstens 18,9 zzgl. 0,8 max(0;m n') der 1,025 fachen Versicherungssumme
17 13 Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter (Fortsetzung) Gewinnverband Großleben (04) (Fortsetzung) Tarif 3S (04) (Fortsetzung) Tarif 5 (04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1,85 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 1,25 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,04 min(t;2 der Summe der Jahres beiträge der ersten 30 Versicherungsjahre Schlussüberschussanteil bei Ablauf M: bei Tod M: 2,35 t + 0,65 max(0;t 15) + 0,75 max(0;t 25) + 2,75 (n t) + 1 max(0;min(n t;n 20)) wobei t 35, n 40 und t n 2,35 t + 0,4 max(0;t 20) + 1,25 max(0;t 30) + 2,75 (n t) + 1,5 max(0;min(n t;n 25)) wobei t 35, n 40 und t n 0,47 min(m;t) + 0,13 max(0;min(m;t) 15) + 0,15 max(0;min(m;t) 25) + 0,55 max(0;m t) + 0,2 max(0;min(m t;m 20)) wobei t 35 und m 40 0,47 min(m;t) + 0,08 max(0;min(m;t) 20) + 0,25 max(0;min(m;t) 30) + 0,55 max(0;m t) + 0,3 max(0;min(m t;m 25)) wobei t 35 und n 40 der 0,95-fachen Termfixsumme Tarife WL (04) und WLK (04) Garantierter Rechnungszins 2,75 % Zinsüberschussanteil 1,25 % des Rückkaufswerts bei beitragspflichtigen Versicherungen 1,25 % des Deckungskapitals bei beitragsfreien Versicherungen Ansammlungsüberschussanteil 4,0 % des angesammelten Überschussguthabens Grundüberschussanteil 0,05 min(n;25) der Beitragssumme ohne Stückkosten
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