Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (Kita-Gebührensatzung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (Kita-Gebührensatzung)"

Transkript

1 Lesefassung: Die 1. Änderungssatzung vom , in Kraft getreten ab dem 01. August 2008, Änderung des 3 Abs. 4, wurde inhaltlich eingearbeitet. Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben Änderung der Gemeindeordnung vom (GVBl. I S. 294) in Verbindung mit 90 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom (BGBl. I, S. 1163), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1998 (BGBl. I S.3546), und 17 in Verbindung mit 16 Abs.1 des Kindertagesstättengesetzes vom (GVBl. I, S. 178), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 311) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde in ihrer Sitzung am folgende Satzung (Kita-Gebührensatzung) erlassen: 1 Geltungsbereich (1) Für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Ahrensfelde haben die Personensorgeberechtigten gemäß 17 Abs.1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) Elternbeiträge sowie einen Zuschuß zu den Kosten der Versorgung der Kinder mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten. Die Elternbeiträge und das pauschale Essengeld werden als Gebühr erhoben. (2) Für Hortkinder ist das Essengeld nicht nach dieser Satzung zu leisten (Schülerspeisung). 2 Aufnahme von Kindern (1) Kommunale Kinderbetreuungsleistungen gelten gemäß 1 KitaG für 1. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr mit einem bedingten Rechtsanspruch bis zu sechs, acht bzw. bis zu zehn Stunden und in Ausnahmefällen bis zu elf Stunden werktäglich (montags bis freitags), wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. 2. Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung mit einem Rechtsanspruch auf sechs Stunden Betreuung bzw. auf eine längere Betreuungszeit (bis zu acht bzw. zehn Stunden und in Ausnahmefällen bis zu elf Stunden werktäglich), wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. 3. Schulkinder von der ersten Schuljahrgangsstufe bis zur Versetzung in die fünfte

2 Schuljahrgangsstufe mit einem Rechtsanspruch auf vier Stunden Betreuung bzw. auf eine längere Betreuungszeit bis zu sechs Stunden täglich, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. 4. Grundschüler der fünften und sechsten Klasse mit einem bedingten Rechtsanspruch bis zu vier bzw. sechs Stunden Betreuung werktäglich, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht. (2) Die Entscheidung über Art und Umfang der Erfüllung des Rechtsanspruches erfolgt durch die Gemeinde Ahrensfelde auf der Grundlage des Antrages der Personensorgeberechtigten unter Berücksichtigung der familiären Situation des Kindes, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus und Fortbildung der Eltern oder eines besonderen Erziehungsbedarfes. Die reguläre Betreuungszeit umfaßt für einen Ganztagsplatz im Kindergartenbereich bis zu sechs Stunden und im Hortbereich bis zu vier Stunden. (3) Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Ahrensfelde haben und auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts aufgenommen werden sollen, ist ein Bescheid der Wohnortgemeinde über Art und Umfang des Rechtsanspruches sowie eine Erklärung zur Gewährung eines angemessenen Kostenausgleichs vorzulegen. 3 Gebührenpflicht (1) Gebührenpflichtig ist derjenige, auf dessen Veranlassung das Kind eine kommunale Kinderbetreuungsleistung in Anspruch nimmt, insbesondere Personensorgeberechtigte, Eltern und sonstige zur Fürsorge berechtigte Personen. Die Gebührenpflichtigen haben monatlich Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung (Elternbeiträge) sowie Essengeld in Höhe von 25,00 zu entrichten. Das Essengeld ist nur dann zu zahlen, wenn das Kind regelmäßig ein Mittagessen in der Kindereinrichtung einnehmen soll. (2) Die Gebührenpflicht für die Elternbeiträge und für das Essengeld entsteht mit der Inanspruchnahme einer kommunalen Kindertagesbetreuungsleistung und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis abschließt. Die Gebühren sind jeweils zum 10. des laufenden Monats fällig. Können Gebühren bei erteilter Einzugsermächtigung nicht abgebucht werden und entstehen der Gemeinde dadurch Kosten, so sind diese in voller Höhe von den Gebührenschuldnern zu tragen. (3) Die Aufnahme für die Inanspruchnahme einer kommunalen Kindertagesbetreuungsleistung erfolgt regelmäßig zu Beginn eines Monats. Der Betreuungsvertrag ist mindestens vier Wochen vorher zu fertigen und wird nur dann ausgestellt, wenn ein Rechtsanspruch laut geltendem Kindertagesstättengesetz gegeben ist und die gewünschte Einrichtung die Möglichkeit einer Aufnahme bescheinigt. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so wird eine anteilige Gebühr erhoben. (4) Der Elternbeitrag und gegebenenfalls das Essengeld werden für zehn Monate im Jahr erhoben; die Monate August und Dezember sind beitragsfrei. In diesen Monaten sind weder der Elternbeitrag noch der Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe von monatlich 25,00 zu entrichten. Damit sind Ausfallzeiten hinsichtlich einer regelmäßigen

3 Betreuung der Kinder z.b. bedingt durch Urlaub, Krankheit oder Kur des Kindes bzw. durch Schließzeiten der Kinderbetreuungseinrichtung pauschal berücksichtigt. (5) Elternbeitrag und Essengeld werden vom Träger der kommunalen Kindertagesstättenbetreuung festgelegt und erhoben. (6) Wird von den Personensorgeberechtigten eine Eingewöhnungszeit gewünscht, so ist dies nur in Abstimmung mit der Leiterin der Kindereinrichtung und unter den Bedingungen des bestehenden Betreuungsvertrages möglich. (7) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus dem nachstehenden Anhang. Dieser ist Bestandteil der Satzung. Sind die zur Beitragszahlung Verpflichteten nicht bereit, gegenüber dem Träger der Einrichtung ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen, zahlen sie für ihre Kinder den Höchstbetrag entsprechend dem zeitlichen Betreuungsumfang. 4 Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Beitrages (1) Die Elternbeiträge sind entsprechend 17 Abs.2 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen sowie der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder und dem vereinbarten zeitlichen Betreuungsumfang zu staffeln. Ziel der Staffelung ist es, die aktuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der Summe der anzurechnenden aktuellen durchschnittlichen monatlichen Einkünfte der genannten Personen. (2) Die Summe der anzurechnenden Einkünfte bei nichtselbständiger Tätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen (abzüglich Lohn- und Kirchensteuer, Arbeitnehmeranteile, der Beiträge für die Sozialversicherung) sowie Einkünften aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen sowie den sonstigen Einnahmen. (3) Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle regelmäßigen Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen. So werden u.a. Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sozialgeld angerechnet. (4) Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft ist vom Gewinn auszugehen. Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, einschließlich Sozialabgaben. Auch hier sind Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen sowie sonstige Einnahmen zu berücksichtigen. Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. (5) Durch die Gemeinde erfolgt die Prüfung der Angaben zum Einkommen vor Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen. Die aktuelle Einkommenssituation ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen bzw. bei Selbständigen ist eine aktuelle Einkunftseinschätzung vom Steuerberater vorzulegen oder es wird von einer erklärten Selbsteinschätzung ausgegangen. Bei Veränderung der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte der Sorgeberechtigten bzw. der Eltern ist die Gemeinde umgehend zu informieren. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Wird innerhalb eines Monats eine Veränderung der Betreuungszeit notwendig, so wird bereits für den laufenden Monat die entsprechende Gebühr erhoben.

4 (6) Bei Lebensgemeinschaften der Eltern wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt. Leben die Partner getrennt, so wird das Einkommen des mit dem Kind zusammen lebenden Elternteils zu Grunde gelegt und die Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils hinzugerechnet. Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen der Gebührenpflichtigen werden vom Einkommen abgezogen. Steht ein Partner in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit unberücksichtigt. (7) An schulfreien Tagen sowie in den Schulferien ist im Hort eine Betreuung, über den vereinbarten Betreuungsumfang hinaus, möglich. Der Elternbeitrag ist im Folgemonat entsprechend des erfolgten Betreuungsumfanges nach dieser Satzung zu zahlen. (8) Für Kinder aus Pflegefamilien und Heimen werden die Elternbeiträge und die pauschale Gebühr für das Mittagessen gemäß 17 Abs.1 S.3 KitaG entrichtet. (9) Elternbeiträge und Essengeld für andere Angebote der Kindertagesbetreuung werden entsprechend des Betreuungsumfanges nach dieser Satzung erhoben. 5 Beendigung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Das Betreuungsverhältnis endet durch Kündigung des Betreuungsvertrages. (2) Jeder Vertragspartner ist zur Kündigung des abgeschlossenen Betreuungsvertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (2) Eine ordentliche Kündigung ist jeweils nur zum Monatsende möglich; die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Gemeinde ist insbesondere dann zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn auf Grund veränderter familiärer Situation der Wegfall des Rechtsanspruches gemäß Kindertagesstättengesetz festgestellt wird. (3) Die Gemeinde hat ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Recht zu kündigen (außerordentliche Kündigung) und das Kind vom Besuch einer Einrichtung auszuschließen, wenn - der Gebührenpflichtige trotz Mahnung der vertraglichen Zahlungspflicht nicht nachkommt - der Gebührenpflichtige Falschangaben zur aktuellen familiären Situation macht bzw. seinen Informationspflichten zur familiären Situation (insbesondere Einkommenssituation, Erwerbstätigkeit) nicht nachkommt - der Sorgeberechtigte wiederholt Bestimmungen der Benutzerordnung der kommunalen Einrichtung mißachtet. 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig treten die - Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in Ahrensfelde mit der Bekanntmachung vom , - Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in Blumberg mit der Bekanntmachung vom ,

5 - Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in Eiche mit der Bekanntmachung vom sowie die - Gebührensatzung für die Kindertagesstätte in Lindenberg mit der Bekanntmachung vom außer Kraft. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister

6 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 2h werktäglich Mindestbeitrag: 6,00 Euro Anhang Blatt 1 unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

7 Anhang Blatt 2 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 4h werktäglich Mindestbeitrag:11,00 Euro unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

8 Anhang Blatt 3 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 6h werktäglich Mindestbeitrag:16,00 Euro unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

9 Anhang Blatt 4 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 8h werktäglich Mindestbeitrag:21,00 Euro unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

10 Anhang Blatt 5 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 10 h werktäglich Mindestbeitrag:26,00 Euro unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

11 Anhang Blatt 6 Gebührenliste für eine Betreuungszeit von bis zu 11h werktäglich Mindestbeitrag:31,00 Euro unter ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Milow, gemäß 17 Kindertagesstättengesetz Der Amtsausschuß Milow hat auf seiner Sitzung am 18.10.2000 auf der

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Bad Liebenwerda Aufgrund der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen

Satzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Satzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung)

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung) Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund des 17, 18 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes

Mehr

Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf

Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf Seite 1 von 5 Aufgrund der 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 15.06.1999 (GVBl. I, S.231) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen

Mehr

3 Beitragsfestsetzung 3.1. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Beitragstarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist (Anlage 1).

3 Beitragsfestsetzung 3.1. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Beitragstarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist (Anlage 1). Auf der Grundlage der aktuell gültigen Fassung des Kindertagesstättengesetzes und in Anlehnung an die Kita-Gebührensatzung der Stadt Bernau bei Berlin vom 26. Mai 2005 beschloss die Mitgliederversammlung

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin Aufgrund des 17 des Kindertagesstättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GVBI. I S. 384), zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen

Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Satzung der Gemeinde Rangsdorf zur Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Auf Grund der nachstehenden Rechtsgrundlagen: 1. 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der

Mehr

Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen

Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen 4 Allgemeine Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA- Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf. -Kita-Gebührensatzung-

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf. -Kita-Gebührensatzung- Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen der Gemeinde Bensdorf -Kita-Gebührensatzung- Aufgrund der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG)

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow hat auf

Mehr

Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein

Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein Elternbeitragsordnung des WIR e.v. Kinderförderverein für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsleistungen Auf der Grundlage des 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, in Verbindung mit 17 Abs. 3 Satz 3 KitaG,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege im Landkreis Oder- Spree Auf der Grundlage von 131, 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

ELTERNBEITRAGSORDNUNG. vom

ELTERNBEITRAGSORDNUNG. vom ELTERNBEITRAGSORDNUNG vom 01.01.2016 für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte in Werder (Havel) im Landkreis Potsdam-Mittelmark Unter Berücksichtigung der folgenden Rechtsgrundlagen

Mehr

Allgemeines. 2 Aufnahmegrundsätze

Allgemeines. 2 Aufnahmegrundsätze Gebührensatzung der Stadt Falkenberg/Elster für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita-Satzung) (in der Fassung vom 12. September 2013) Auf der Grundlage der 2, 3 und 28 Abs. 2 Ziffer

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung)

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung) Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten (Kita-Satzung) Aufgrund der 5 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt

Mehr

Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa

Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa Satzung über die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte der Gemeinde Plessa Aufgrund der 3 und 28 Absatz 2 Nummer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007

Mehr

Kita - Gebührensatzung

Kita - Gebührensatzung Kita - Gebührensatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elsterwerda Präambel Aufgrund der 3 und 28 Absatz 2 Nummer

Mehr

1 Allgemeines. (2) Über die Aufnahme in eine Einrichtung entscheidet der Träger unter Beachtung des im KitaG formulierten Rechtsanspruchs.

1 Allgemeines. (2) Über die Aufnahme in eine Einrichtung entscheidet der Träger unter Beachtung des im KitaG formulierten Rechtsanspruchs. 1 Gebührensatzung der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen (in Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und anderen Angeboten) - Kita-Gebührensatzung

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g G e b ü h r e n s a t z u n g für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten ( Kitas ) und Tagespflegestellen in der Stadt Werder (Havel) Rechtsgrundlagen Auf Grund der 1,2,4,6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

6,00 Stunden (Regelbetreuung) = 100 % Grundbetrag über 6,00 einschließlich 8,00 Stunden = + 16 % zum Grundbetrag

6,00 Stunden (Regelbetreuung) = 100 % Grundbetrag über 6,00 einschließlich 8,00 Stunden = + 16 % zum Grundbetrag Satzung der Gemeinde Falkenhagen (Mark) über die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätten und zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge (Kita-Satzung) vom 18.08.2015 Aufgrund der 3 und 28 der

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Horte der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Spree-Neiße vom 09.05.2001 Der Landkreis Spree-Neiße erlässt auf Grund des 90 SGB Sozialgesetzbuch

Mehr

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn

Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Satzung der Gemeinde Bockhorn über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten Bockhorn Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom

Mehr

S.384),zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 25])

S.384),zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 25]) Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Krippen/Kita Bereich der Elterninitiative Hort Kleinmachnow e.v. Regenbogenkinder Steinweg 9 14532 Kleinmachnow Rechtsgrundlage

Mehr

Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege

Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege 1 Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 14.05.2003

Mehr

Kitasatzung. Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Kitasatzung. Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Kitasatzung Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Ev. Kindertagesstätte (Kita) Jonas Wal in

Mehr

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Stadt Belzig Auf der Grundlage der 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Letschin Der Bürgermeister

Gemeinde Letschin Der Bürgermeister Gemeinde Letschin Der Bürgermeister S a t z u n g der Gemeinde Letschin über die Erhebung und Höhe von Beiträgen für die integrierte Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule - Kinderbetreuungsbeitragssatzung

Mehr

S a t z u n g. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe. 1 Wirkungsbereich

S a t z u n g. zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe. 1 Wirkungsbereich S a t z u n g zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für Tagespflegestellen in der Gemeinde Linthe Aufgrund der 1, 2, 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 15.06.1999 (GVB1.

Mehr

Satzung der Stadt Lebus über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten vom

Satzung der Stadt Lebus über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten vom Satzung der Stadt Lebus über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten vom 28.09.2006 Auf der Grundlage der 5 Abs. 1, 35 Abs. 2 Nr. 10 und 75 Abs. 2 der

Mehr

1 Wirkungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

1 Wirkungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Seite 1 von 5 Satzung zur Erhebung von Gebühren für Ganztagsangebote im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Perleberg (Rolandschule und Grundschule Geschwister Scholl) mit integrierter Kindertagesbetreuung

Mehr

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus

Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der FRÖBEL Lausitz ggmbh in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner 3 Entstehen

Mehr

Gebührenschuldner/Gebührenpflicht

Gebührenschuldner/Gebührenpflicht 1 Gebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und in Tagespflege (Kita Gebührensatzung) Auf der Grundlage des 5 Abs. 1, des

Mehr

Präambel. 1 Begriffsbestimmung

Präambel. 1 Begriffsbestimmung S A T Z U N G der Gemeinde Letschin über die Erhebung und Höhe von Beiträgen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Letschin - Kindertagesstättenbeitragssatzung - vom 30.06.2011 Präambel

Mehr

-Kita-Satzung- 4 Verpflegung

-Kita-Satzung- 4 Verpflegung Satzung zur Benutzung der kommunalen ertagesstätte, zur Inanspruchnahme von Tagesbetreuung, zur Erhebung und zur Höhe der Betreuungsgebühren der Gemeinde Bestensee -Kita-Satzung- Die Gemeindevertretung

Mehr

Lesefassung. Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung)

Lesefassung. Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung) Lesefassung Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Berge (Kita-Gebührensatzung) (Eingearbeitet sind die 1. Änderungssatzung vom 03.11.2009 und die 2. Änderungssatzung

Mehr

3 Gebührenpflichtige 4 Gebühren

3 Gebührenpflichtige 4 Gebühren Satzung der Gemeinde Am Mellensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindereinrichtungen in der Gemeinde Am Mellensee (Kita-Satzung) Auf der Grundlage des 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes

Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge der Gemeinde Zernitz-Lohm gemäß 17 des Kita-Gesetzes Auf der Grundlage der 3 Absatz 1 und 28 Abs. 2 Punkt 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Gebührensatzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow gemäß 17 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) Auf

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

1 Geltungsbereich. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte. nach dieser Satzung erhoben. 2 Aufnahme von Kindern

1 Geltungsbereich. (2) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte. nach dieser Satzung erhoben. 2 Aufnahme von Kindern Satzung der Gemeinde Gollenberg zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege (Kita-Satzung) Aufgrund des 5 Abs. 1, des 35 Abs.

Mehr

zur Erhebung der Kita-Elternbeiträge (Elternbeitragssatzung)

zur Erhebung der Kita-Elternbeiträge (Elternbeitragssatzung) zur Erhebung der Kita-Elternbeiträge (Elternbeitragssatzung) Seite 2 von 6 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme von Kindern Satzung der Gemeinde Lindendorf über die Benutzung des Hortes happy kids Dolgelin und die Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge (Hortsatzung) vom 15.12.2011 Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung

Mehr

Elternbeitragsordnung

Elternbeitragsordnung Elternbeitragsordnung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge und Verpflegungskosten gem. 17 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg für die Kita-Einrichtungen in Trägerschaft der Jugendund Sozialwerk

Mehr

1/05, 90 SGB VIII (BGBI. I S.1163), (BGBI. I S.477),

1/05, 90 SGB VIII (BGBI. I S.1163), (BGBI. I S.477), Satzung der Gemeinde Stalmsdorf über die Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Betreuung ihres Kindes (Kita-Satzung) Seite 1 von 4 Aufgrund der 1, 2, 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes für

Mehr

Satzung der Gemeinde Heideland für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunaler Trägerschaft (Kita- Gebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Heideland für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunaler Trägerschaft (Kita- Gebührensatzung) Satzung der Gemeinde Heideland für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunaler Trägerschaft (Kita- Gebührensatzung) Auf der Grundlage der 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am folgende Elternbeitragsordnung.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am folgende Elternbeitragsordnung. Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita) und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vom 14.05.2003 Die

Mehr

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)

Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 90 Absatz 1 Nr. 3 des Achten

Mehr

Entgeltvereinbarung. 1 Wirkungskreis

Entgeltvereinbarung. 1 Wirkungskreis Entgeltvereinbarung für die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes und zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge gemäß 17 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder und Jugendhilfe

Mehr

3 Gebührenpflichtige Leistungen

3 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Gebühren für schulergänzende Kinderbetreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes an der Grundschule Jeserig der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) Auf Grund der 5, 35 Abs.

Mehr

Satzung des Landkreises Spree-Neiße zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Tagespflege

Satzung des Landkreises Spree-Neiße zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Tagespflege 1 Satzung des Landkreises Spree-Neiße zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Tagespflege 2 Satzung des Landkreises Spree-Neiße zur Erhebung von Elternbeiträgen für die

Mehr

Paragraphen. 1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags

Paragraphen. 1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags Beitragsordnung ab 01.08.2016 für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz

Mehr

Auf Grund. hat die Gemeindevertretung Ziltendorf in Ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines

Auf Grund. hat die Gemeindevertretung Ziltendorf in Ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines 1 Auf Grund Gebührensatzung der Gemeinde Ziltendorf für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten ( Kita - Gebührensatzung ) vom 01.02.01 - der 5 Absatz 1, 35

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Calau für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen durch kommunale Kindertagesstätten und Tagespflege

Gebührensatzung der Stadt Calau für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen durch kommunale Kindertagesstätten und Tagespflege Gebührensatzung der Stadt Calau für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen durch kommunale Kindertagesstätten und Tagespflege Aufgrund des 3 Abs. 1, des 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung

Mehr

Gebührensatzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow

Gebührensatzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow Gebührensatzung über die Höhe der Elternbeiträge und des Essengeldes für die Nutzung von Kindertagesstätten der Stadt Rathenow Auf der Grundlage des 90 des Achten Buches - Sozialgesetzbuch - Kinder und

Mehr

Lesefassung* 1 Grundsätze

Lesefassung* 1 Grundsätze 1 Lesefassung* Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Kita und Tagespflegestellen) in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam

Mehr

Geltungsbereich. Diese Benutzer- und Gebührensatzung gilt für alle Kindertagesstätten und Tagespflegestellen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal.

Geltungsbereich. Diese Benutzer- und Gebührensatzung gilt für alle Kindertagesstätten und Tagespflegestellen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal. Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Kindertagesstätten der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 07.09.2005 unter Berücksichtigung der 1. Änderung vom 31.05.2007 sowie der 2. Änderung vom 29.09.2010

Mehr

1 Grundsätze. 2 Beitragspflicht/Fälligkeit

1 Grundsätze. 2 Beitragspflicht/Fälligkeit Satzung der Stadt Falkensee zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge gemäß 17 des Kita-Gesetzes in Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Falkensee (Kitabeitragssatzung) vom 11. Dezember 2002

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Erhebung der Gebühren

Gebührenpflicht. 2 Erhebung der Gebühren Satzung über die Benutzung von Kindertagesstätten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen in kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Rehfelde (Kita Satzung) vom

Mehr

Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal

Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal

Satzung. zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Kindertagesstätten und für Tagespflegestellen in der Gemeinde Nuthetal 1 Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die kommunalen Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i.v.m. 90 SGB VIII

Mehr

Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung )

Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung ) Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark (KITA Beitragssatzung ) Auf Grundlage der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

1 - Rechtsanspruch / Geltungsbereich

1 - Rechtsanspruch / Geltungsbereich Neufassung der Satzung zum Betrieb von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung und zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Großbeeren ab 01.01.2006

Mehr

(1) Die Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen.

(1) Die Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH betreibt Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen. Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Jugendhilfe Cottbus gemeinnützige GmbH in der Stadt Cottbus Paragraphen 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner

Mehr

Lesefassung* Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 09.September 2015 folgende Satzung beschlossen:

Lesefassung* Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 09.September 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Lesefassung* Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) vom 01.01.2016 Die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Auf der Grundlage der 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Ziffer 9 und 64 Abs. 2 Ziffer 1 der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom 27.03.2012 Der Rat der Stadt Wülfrath hat in seiner Sitzung am 27.03.2012

Mehr

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 09. September 2015 folgende Satzung beschlossen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 09. September 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten (Kita und Tagespflegestellen) der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Satzung) vom 01.01.2016 Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt

Mehr

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Beitragsschuldner. 3 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld. 4 Beitragshöhe. 5 Festsetzung des Beitrags Beitragsordnung für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Märkischen Kita und Schule ggmbh Cottbus in der Stadt Cottbus 1 Erhebungsgrundsatz 2 Beitragsschuldner

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Plettenberg vom 06.05.2015 Der Rat der Stadt Plettenberg hat aufgrund

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Grundsätze zur Erhebung der Gebühren

1 Grundsätze zur Erhebung der Gebühren Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern des Landkreises Märkisch-Oderland in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege) vom 08.02.2012

Mehr

Kitagebührensatzung. Artikel 1 Die Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen

Kitagebührensatzung. Artikel 1 Die Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen Kitagebührensatzung Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Hoppegarten für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen (Kita - Gebührensatzung) vom 15.03.2016 Auf der Grundlage

Mehr

Lesefassung. inklusive der 1. Kitaänderungssatzung mit Wirkung vom , der 2. Kitaänderungssatzung mit Wirkung vom

Lesefassung. inklusive der 1. Kitaänderungssatzung mit Wirkung vom , der 2. Kitaänderungssatzung mit Wirkung vom Lesefassung Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten und Betreuung von Kindern in Tagespflege sowie für andere bedarfserfüllende Angebote der Kindertagesbetreuung und zur Erhebung und Festsetzung von

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund

Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Satzung zur Erhebung von Beiträgen der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule Saarmund Auf der Grundlage der 2, 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr.

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Der Amtsdirektor für die Gemeinde Pessin Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0006/16 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 29.06.2016 Nach 22 BbgKVerf

Mehr

Elternbeitragsordnung

Elternbeitragsordnung Elternbeitragsordnung Zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge für die Christliche Kindertagesstätte Brück Hasenbande 1 Geltungsbereich Für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Christlichen Kindertagesstätte

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in STADT COTTBUS CHÓŚUZ Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus und in öffentlich vermittelter Kindertagespflege

Mehr

Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen.

Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen. Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und Kindertagespflege ab 01.01.2015 1 41 In der Fassung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme der Kinder / Rechtsanspruch

1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme der Kinder / Rechtsanspruch Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten, die sich in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Spreenhagen befinden (Kita-Gebührensatzung) Aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstättenbetreuung (Kita-Gebührensatzung)

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstättenbetreuung (Kita-Gebührensatzung) Nichtamtliche Lesefassung Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Amtsblatt der Stadt Lauchhammer veröffentlichten Satzungstexte Bekanntmachung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin (Kitasatzung 2018)

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin (Kitasatzung 2018) Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Fontanestadt Neuruppin (Kitasatzung 2018) Aufgrund des 17 des Kindertagesstättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GVBI. I S. 384),

Mehr

Gebührentatbestand

Gebührentatbestand Gebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen ab dem 2017 in kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) (Neufassung vom 16. Dezember 2016,

Mehr

Lesefassung. Satzung der Gemeinde Zeschdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten

Lesefassung. Satzung der Gemeinde Zeschdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten Lesefassung Satzung der Gemeinde Zeschdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertagesstätten 1 Allgemeines (1) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer

Mehr

3 Entstehung der Gebühr

3 Entstehung der Gebühr Gebührensatzung der Gemeinde Ziltendorf für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) vom 25.05.2004 Auf Grund - der 5 Absatz 1,35 Absatz

Mehr

Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow

Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow Satzung für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) der Gemeinde Golzow Auf der Grundlage des 5 Abs.1, des 35 Abs. 2 Ziffer 10 und des 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten der Gemeinde Wusterhausen/Dosse.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätten der Gemeinde Wusterhausen/Dosse. Gebührensatzung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in der kommunalen Kindertagesstätte (Kita-Gebührensatzung) vom 08.06.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Mehr

1 Allgemeines. (1) Für die Betreuung von Kindern in den städt. Kindertagesstätten werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Allgemeines. (1) Für die Betreuung von Kindern in den städt. Kindertagesstätten werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Satzung der Stadt Verden (Aller) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten (Benutzungsgebührensatzung) vom 25.05.2009 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nieders.

Mehr

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung

Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Ganztagsangebote im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule Wildenbruch mit integrierter Tagesbetreuung Seite 1 von 5 Auf der Grundlage des 5 Abs. 1, des 35 Abs. 2 Ziffer 10 und des 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I

Mehr

Satzung des Amtes Burg (Spreewald) zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle

Satzung des Amtes Burg (Spreewald) zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle 1 Satzung des Amtes Burg (Spreewald) zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle Das Amt Burg (Spreewald) erlässt aufgrund - des 140 Abs. 1 i.

Mehr

- Anlage 1 - Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS)

- Anlage 1 - Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS) Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS) Auf Grundlage der 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

1 Wirkungsbereich. 3 Gebührenpflichtige Leistungen

1 Wirkungsbereich. 3 Gebührenpflichtige Leistungen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Schulergänzende Kinderbetreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Grundschulen in der Gemeinde Kloster Lehnin (Ganztagssatzung) Auf Grund der 5, 35

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Satzung zur Benutzung von Kindertagesstätten und Betreuung von Kindern in Tagespflege sowie für andere bedarfserfüllende Angebote der Kindertagesbetreuung und zur Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen

Mehr

S a t z u n g. Geltungsbereich

S a t z u n g. Geltungsbereich Gemeinde Rüdnitz S a t z u n g die über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten in der Gemeinde Rüdnitz und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr