Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon: Telefax: Personal- und Seite 1 von 6 Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft POR-P 2.11 Vergütungserhöhung für die Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker Sitzungsvorlage Nr /V Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Problemstellung Für die Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker gilt der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK). Vertragspartner sind auf Arbeitgeberseite der Deutsche Bühnenverein (DBV), auf Arbeitnehmerseite die Deutsche Orchestervereinigung (DOV). Für die Münchner Philharmoniker gilt darüber hinaus ein eigenständiger örtlicher Tarifvertrag (TVMüPhil), der zwischen der Landeshauptstadt München und der DOV mit Wirkung zum abgeschlossen wurde. Dieser Haustarifvertrag verweist in 11 betreffend Höhe und Zeitpunkt von Tarifanpassungen auf 55 TVK- alt ( 19 TVK- neu) mit der Folge, dass Grundvergütungen und Tätigkeitszulagen der Musikerinnen und Musiker den Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (TVöD) entsprechend anzupassen sind. Diese allgemeinen Tariferhöhungen im Rahmen des TVK erfolgen durch Abschluss örtlicher Änderungstarifvereinbarungen zum TVMüPhil, die ebenfalls zwischen der Landeshauptstadt München und der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) abgeschlossen werden. Eine Vergütungserhöhung erfolgte zuletzt im Dezember Der TVK in seiner neuesten Fassung ist seit in Kraft. Die sogenannte Anpassungsklausel in 55 TVK- alt wurde durch 19 TVK- neu ersetzt. Über die Auslegung der Anpassungsklausel in 19 TVK- neu ist derzeit ein Rechtsstreit zwischen DBV und DOV anhängig. Streitgegenstand ist die Übernahme der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes. Aktuell hat das LAG Köln am die Berufung der vor dem Arbeitsgericht Köln unterlegenen Musikergewerkschaft zurückgewiesen. Die Revision vor dem BAG wurde zugelassen. Der Deutsche Bühnenverein geht davon aus, dass der Prozess fortgesetzt wird. Bei Einlegung der Revision wäre mit einer endgültigen Klärung der Rechtslage frühestens 2013 zu rechnen. Weder der DBV noch die DOV haben vor

2 Seite 2 von 6 einer endgültigen gerichtlichen Klärung die Bereitschaft zum Abschluss eines entsprechenden Vergütungstarifvertrages in Aussicht gestellt. Dies hat zur Folge, dass die Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker bislang nicht, wie alle anderen Tarifbeschäftigten der LHM, die entsprechenden Vergütungsanpassungen für die Jahre 2010 und 2011 erhalten haben. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Vergütungsanpassung, unter Berücksichtigung der juristischen Auseinandersetzung sowie der üblichen Vorlauffristen bei der Umsetzung, frühestens Anfang 2014 ausbezahlt werden könnten. 2. Beschluss des Deutschen Bühnenvereins Der Rechtsstreit zwischen DBV und DOV soll nicht zu Lasten der Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker gehen. Der Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die Ankoppelung des Orchesters an die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes ist angemessen und vertretbar. Um die Musikerinnen und Musiker der Kulturorchester ebenfalls an den erfolgten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2010 und 2011 teilhaben zu lassen, hat der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins für die Jahre 2010 und 2011 Handlungsempfehlungen erlassen, die es seinen Mitgliedern ermöglichen, im Vorgriff auf das Ergebnis des Rechtsstreits, Tariferhöhungen orientiert am TVöD unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu gewähren. Für 2010: Die Gagen der Musikerinnen und Musiker werden rückwirkend zum zunächst um 0,9 % erhöht. Die gerundeten Beträge werden dann um einen weiteren Vergütungsausgleich von 0,3 % angehoben. Dieser dient dem Ausgleich einer Vergütungsdifferenz zum Tarifbereich TV- L. Für 2011: Der seit rückwirkend gezahlte Vergütungsausgleich von 0,3 % entfällt ab , da andernfalls eine Besserstellung gegenüber dem TV- L- Bereich zum genannten Zeitpunkt bestünde. Gleichzeitig werden rückwirkend zum die Vergütungen nach dem Stand vom um 1,5 % erhöht. 3. Mehrkosten und Umsetzung der Tariferhöhung Die Referatsleitung des Kulturreferates, die Intendanz, die Direktion und die örtliche Personalvertretung der Münchner Philharmoniker plädieren dafür, die Beschlüsse des Tarifausschusses des Deutschen Bühnenvereins bzgl. der Tariferhöhung für die Jahre 2010 und 2011 umzusetzen. Auch der Philharmonische Rat hat in seiner Sitzung am die einseitige Vergütungsanpassung befürwortet.

3 Seite 3 von 6 Mit der einseitigen Erhöhung der Entgelte soll auch den Musikerinnen und Musikern der Münchner Philharmoniker ein Einkommenszuwachs für die Jahre 2010 und 2011, wie allen anderen Tarifbeschäftigten der LHM, gewährt werden. Nach aktuellem Stand wird die Bayerische Staatsoper die Beschlüsse des Tarifausschusses zu den Jahren 2010 und 2011 bzgl. der Vergütungserhöhungen ebenfalls übernehmen. Von der Tariferhöhung sind bei voller Stellenbesetzung 120 Musikerinnen und Musiker betroffen. Auf der Basis der hochgerechneten IST- Auszahlungen 2010 entstehen folgende Mehrkosten: - Nachzahlung für 2010 ca EURO - Nachzahlung für 2011 ca EURO - Mehrkosten für 2012ff ca EURO Im Auszahlungsbudget der Münchner Philharmoniker ist über den Teuerungsausgleich bereits eine Teilfinanzierung enthalten, die voraussichtlich dauerhaft ausreichen wird. Andernfalls müsste zu gegebener Zeit eine Anpassung erfolgen. Der Ansatz für Personalauszahlungen wurde in den Jahren 2010 und 2011 nicht ausgeschöpft. Die nicht verbrauchten Mittel sind wieder dem Zentralhaushalt zugeflossen. Soweit die Nachzahlungen in Höhe von etwa Euro die im Haushalt 2012 veranschlagten Mittel für Personalauszahlungen überschreiten, ist eine zentrale Finanzierung aus dem Finanzmittelbestand erforderlich. Die Anpassung der Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht durch örtliche Tarifvereinbarung, sondern durch eine einseitig vom Arbeitgeber, d.h. der Landeshauptstadt München, beschlossene Regelung, die der zuständige Arbeitgeberverband seinen Mitgliedern ermöglicht. Die Regierung von Oberbayern erhebt keine rechtlichen Bedenken gegen eine vorgriffsweise Zahlung der Vergütungen. Die Anpassung der Musikervergütungen ist nach Art. 32 Abs.2 Nr. 3 Gemeindeordnung (GO) als allgemeine Regelung der Bezüge von der Vollversammlung des Stadtrates nach Vorberatung im Verwaltungs- und Personalausschuss zu beschließen. Der Ausgang des laufenden Rechtsstreits ist naturgemäß nicht vorhersehbar. Das Urteil des BAG kann von den vom Arbeitgeberverband empfohlenen Vergütungsanpassungen für die Jahre 2010 und 2011 abweichen. Um eine etwaige spätere Verrechnung mit dem künftigen bundesweiten Tarifabschluss zu ermöglichen muss die Entgeltanpassung der Empfehlung des DBV folgend unter Vorbehalt gestellt werden. Ein entsprechender Hinweis wird auf der

4 Seite 4 von 6 Gehaltsabrechnung angebracht. Das künftige bundesweite Tarifergebnis wird durch Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung auf die Musikerinnen und Musiker des Kulturreferates übertragen. 4. Finanzierungsmoratorium Eine endgültige Finanzierungsbestätigung durch die Vollversammlung kann nicht abgewartet werden. Der Beschluss ist eilbedürftig, weil die letzte Tariferhöhung bereits knapp 3 Jahre zurück liegt. Die von der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde angeforderte Stellungnahme hat geraume Zeit in Anspruch genommen. Damit eine Berechnung der individuellen Ansprüche und die Auszahlung an die Dienstkräfte noch in diesem Jahr erfolgen kann, muss unverzüglich gehandelt werden. 5. Begründung für die verspätete Vorlage Die Beschlussvorlage konnte nicht rechtzeitig vorgelegt werden, da die erforderliche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde erst mit Schreiben vom erfolgte. 6. Abstimmungen Der Beschluss ist mit dem Kulturreferat abgestimmt. Dem Korreferenten des Personal- und Organisationsreferates, Herrn Stadtrat Amlong sowie der zuständigen Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Caim, dem Revisionsamt, der Stadtkämmerei und dem Kulturreferat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Die Vergütungen der Musikerinnen und Musiker der Münchner Philharmoniker werden rückwirkend zum zunächst um 0,9 % erhöht. Die gerundeten Beträge werden dann um einen weiteren Vergütungsausgleich von 0,3 % angehoben. 2. Der seit rückwirkend gezahlte Vergütungsausgleich von 0,3 % entfällt ab Gleichzeitig werden rückwirkend zum die Vergütungen der Musikerinnen und Musiker nach dem Stand vom um 1,5 % erhöht. 3. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, mit der

5 Seite 5 von 6 Stadtkämmerei die Nachzahlungen für die Jahre 2010 und 2011 im Haushaltsjahr 2012 soweit erforderlich durch zentrale Finanzierung aus dem Finanzmittelbestand sicher zu stellen. 4. Die Vergütungserhöhung wird unter Vorbehalt gestellt. Eine künftige Tariferhöhung im Rahmen eines Tarifabschlusses wird mit der jetzigen Tariferhöhung verrechnet werden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil die Berechnung und Zahlung der Tariferhöhung noch im Jahr 2012 erfolgen soll. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober- /Bürgermeister/in Ehrenamtliche/ - r Stadtrat/rätin Dr.Böhle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei

6 Seite 6 von 6 zur Kenntnis. V. Wv. Personal- und Organisationsreferat, P Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an das Kulturreferat an die Münchner Philharmoniker an den Gesamtpersonalrat an das Personal- und Organisationsreferat P 1 an das Personal- und Organisationsreferat P 2.1 an das Personal- und Organisationsreferat P 2.2 an das Personal- und Organisationsreferat P 2.3 an das Personal- und Organisationsreferat P 2.4 an das Personal- und Organisationsreferat P 4 zur Kenntnis. Am

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